3.9.2009

Primacall vs. Spreeblick

Ich hoffe mal, dass das nicht zur täglichen Routine wird, dass ich so einen Hinweis schreiben darf: Das Unternehmen Primacall verklagt Spreeblick auf Entfernung eines Blogpostings von 2007, in dem ein Call Center Agent von Primacall über seinen Arbeitsalltag erzählt, oder, wie es Spreeblick selbst formulierte:

Primacall ist ein in Berlin ansässiger Telekommunikationsdienstleister. Am 10. April 2007 unterschrieb Primacall auf Klage der Verbraucherzentrale Berlin eine Unterlassungserklärung. In dieser Unterlassungserklärung verpflichtete sich Primacall, „Privatpersonen ohne deren vorherige Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken anzurufen“. In der vergangenen Woche meldete sich bei uns ein Call Center Agent (CCA) von Primacall. Er behauptete, dass Primacall an der Praxis der Kaltakquise festhalte, also weiterhin Menschen durch sogenannte „Cold Calls“ belästige.

Nach diversen Löschungsbitten im Jahr 2008 seitens Primacall hat Spreeblick den Artikel teilweise redigiert, und die von Primacall kritisierten Stellen durch XXX ersetzt. Offensichtlich war das aber nicht ausreichend, daher wurde nun Klage eingereicht. Die “juristischen Eckdaten” sind wohl ein Streitwert von 10.000 Euro, und ein angedrohtes Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Zu den juristischen Teilen dieses Artikels gilt natürlich der gleiche Disclaimer wie bei meinem Posting gestern. ;)

Mehr dazu gibt es bei Spreeblick oder bei Netzpolitik.org – bei letzteren findet sich auch der Link zu einer Google Cache Version des Artikels, da Spreeblick selbst wohl gerade Lastprobleme hat.

Bitte beim Kommentieren dieses Artikels die üblichen Spielregeln und “fair play” beachten. Kommentarmoderation und Kommentare löschen ist nichts, was ich sonderlich gerne mache, was aber bei dem Jako-Artikel leider einige Male der Fall war. Danke.

(Autor: fh)

26 Kommentare zu “Primacall vs. Spreeblick”

  1. Axel John meint: (3.9.2009 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Die Klage wurde – Surprise Surprise – in Hamburg eingereicht.
    Für mich der Beleg, dass die Firma ihrer Klage vor einem Gericht, welches auf dem Boden des Grundgesetzes steht, keine Chance einräumt.

  2. Troy meint: (3.9.2009 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Hallo Primacall und willkommen im Internet, darf ich dir jemanden vorstellen? Mrs. Streisand-Effekt.
    Wann lernen das die Unternehmen endlich …

  3. Banane meint: (3.9.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @2 Joh nur leider wird dies in diesem Fall keine ähnlichen Dimensionen annehmen wie im JAKO Fall, da Primacall leider NICHT den Endverbraucher (Privatpersonen , Sportvereine) als Kundschaft hat sondern nur Unternehmen denen ein zu Boden geklagter Blogger sicher keine Tränen entlockt. ;)

    Aber auch dieser Fall ist ein weiteres Indiz dafür das der fliegende Gerichtsstand ein gewaltiger "Bug" im Rechtssystem ist, der a) jeder Notwendigkeit entbehrt und b) breits Mißbrauchspotential bietet.

  4. Princo meint: (3.9.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte hier zwei sehr aktuelle Links beisteuern, welche u.U. den Beklagten interessieren könnten:

    http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/030206469612
    http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/030206469611

  5. Thaniell meint: (3.9.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @Banane: Äh wieso hat Primacall bitteschön nur Firmenkunden? Die versuchen doch Privatpersonen ihre tollen Telekommunikationsangebote und Billigvorwahlen anzudrehen…

  6. Sebastian Salzgeber meint: (3.9.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Im Netzpolitik-Eintrag in den Kommentaren gibt es an Position 16 von "DjTommek" einen besseren Cache-Link der sogar die passagen mit den XXX nicht beinhaltet sondern noch vor der Zensur gecached wurde und daher lesenswerter ist.

    Grüße

  7. Momo meint: (3.9.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian Salzgeber: Schön zu sehen, dass das Internet nichts vergisst. :)

  8. Blogfürst meint: (3.9.2009 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    250.000 € Ordnungsgeld ??
    Was bitte hat ein Ordnungsgeld mit einer Klageerhebung zu tun? Ordnungsgeld-Androhung gibts doch nur bei vollstreckbaren Titeln…. Oder haben die vielleicht ne EV kassiert?

  9. Thomas Maier meint: (3.9.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Wirst du Spreeblick beratend unterstützen?

  10. tschill meint: (3.9.2009 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Interessant am Vergleich mit dem Originalartikel ist doch, daß die XXX-Stellen nur Tatsachen wiedergeben und keine Meinungsäußerungen darstellen. Ich frage mich wirklich, welchen Realitätssinn eine Rechtssprechung hat, die derartige Erlebnisberichte als Verleumdung(?) ansieht. Aus purer Nettigkeit wird Spreeblick nach Beratung mit ihrem Rechtsanwalt sicher nicht die inkriminierten Stellen entfernt haben.

  11. Princo meint: (3.9.2009 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @10 tschill: Doch, das kann sehr gut sein. In solchen Anwaltsschreiben geht es nicht immer mit dem gesunden Menschenverstand zu, und manchmal ist es gar nicht so dumm, exakt die Passagen herauszunehmen, die dort aufgeführt werden.

    Solche Schreiben haben nämlich nicht die Präzision, welche man annehmen könnte. Mir wurde das auch erst klar, als ich mal ein solches Schreiben gesehen habe.

  12. binco meint: (3.9.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Der Artikel von Spreeblick hat es ungeschwärzt auf Wikileaks geschafft:

    http://wikileaks.org/wiki/Unredigiertes_Spreeblick_Interview_mit_Primacall_Mitarbeiter,_2007

  13. Manuel meint: (3.9.2009 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ist das geschicktes Marketing der beiden, damit Primacall wahrgenommen wird und Spreeblick wieder auf Platz 1 der Blogcharts landet? ;-)

  14. Terzenbacher meint: (3.9.2009 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja mal lustig. Die haben grad letzte Woche bei meinem Daddy angerufen, als ich zum Kaffee da war. Er hat mir das Telefonat weitergereicht, "die Telekom".

    Ich habe die Dame an der Strippe insgesamt 27 Minuten in der Leitung halten können "um den Vertrag zu suchen"… und dabei den spreeblick Artikel gefunden.

    Anschliessend hab ich zurückgerufen und den Teamleiter rund gemacht von wegen wieso Sie anrufen und sich bei mir und meinem Vater mit Telekom melden. Anschliessend habe ich über BDSG und Artikel im Internet gebrabbelt sowie Auskunft verlangt.Bin ich jetzt an der K**ke mit Schuld?

    Am 25.09.09 hat mir jedenfalls die Frau Labusch geschrieben. Das ist vieleicht die da:
    http://www.advovox.de/index.php?option=com_content&task=view&id=36&Itemid=96

    Seltsamer Laden… und die Geschäftsführerin erst
    http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Marijana_Vukusic

    Mit Hamburg hat primacall ja schon gute Erfahrungen gemacht:
    http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080417_lg_bln.htm

  15. CCBFH meint: (7.9.2009 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    @15 Terzenbacher
    Na sicher: CCA 27 Min. in der Ltg. gehalten…Rückruf beim TL…..
    Wem willst du damit "einen Knopf an die Wange nähen"?!

  16. Benno Schneider meint: (14.9.2009 um 05:22) AntwortenReply to this comment

    Toll du hast sie 30 Minuten in der Leitung gehalten, bist du arbeitslos oder warum hast du dafür Zeit, wolltest Du dich wichtig machen? Sie wurde wenigstens dafür bezahlt. Und nur weil dein Vater schlecht hört muss sie sich nicht mit "Hier ist die Telekom" gemeldet haben…

    Am besten geben wir allen Bürgern auch noch Windeln, dann ist bald keiner mehr für sich selbst verantwortlich und die Entscheidungen die er trifft, z.B. am Telefon etwas zu kaufen..

  17. Honk meint: (16.9.2009 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    @Terzenbacher
    Wie kannst du denn einen Brief am 25.09.2009 bekommen haben ?
    Zurück in die Zukunft oder was ?

  18. Lukas meint: (22.3.2010 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @Honk
    Wir haben bereits das Jahr 2010 ;)

  19. Lukas meint: (22.3.2010 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @Lukas:
    Ok. Falscher Artikel, sorry.

  20. Kopfnuss meint: (17.8.2010 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    @Terzenbacher…wem willst du das erzählen das du mit dem TL gesprochen hast und ihn richtig rund gemacht hast!!!! wie hieß der denn?

  21. Tomak meint: (30.1.2011 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Beitrag gelöscht, da die Behauptungen für mich nicht überprüfbar sind. U.V.

  22. Tomak meint: (30.1.2011 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    Ach ja man meldte sich nicht mehr mit Telekom (Berlin), Swisscom (Schweitz) oder Telekom Austria (Österreich), sondern fragt,sagt:
    Sie haben Ihren Telefohnanschluss ja noch immer bei der …,nicht wahr?

  23. Rolf Schälike meint: (20.9.2011 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    20.09.11: Heute hat primacall beim HansOLG – Az. 7 U 123/10 – alle Kosten des Rechststreits übernommen und 2/3 von den Kosten des Vergleichs. Spreeblick nimmt dafür das Interview aus dem Netz und hat sich einfach – nicht strafbewehrt – verpflichtet, den Text plus Kommentare aus dem Netz zu nehmen und nicht wieder zu verbreiten und/oder nicht verbreiten zu lassen.

    Die Parteien haben Verschwiegenheit über diesen Vergleich vereinbart. Nur unter dieser Bedingung war primacall bereit, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

    Streitwert 42.000 €.

  24. Rolf Schälike meint: (26.9.2011 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Primacall hat auch beim LG Köln gegen Marcel Bartels verloren.

    Az. 28 O 586/09. Primacall hat die Klage zurückgenommen. Deswegen kam es auch zu keinen inhaltlichen Klärungen vor Gericht.

    Die Kosten musste Primacall übernehmen.

    Auf den Kostenfestsetzungsbeschluss LG Köln vom 19.04.2011
    hat primacall nach einigen Versuchen, um die Kosten zu kommen, die festgesetzten Kosten mit 1.564,61 EUR sowie
    41,36 EUR an Zinsen brav bezahlt.

  25. le D meint: (26.9.2011 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @Rolf Schälike: Eine Frage zu dem Terminsbericht. Dort steht:

    "Gewinner sind die beiden vorwiegend als Abmahner bekannten Anwälte. Die Anwälte haben eine zusätzliche Verhandlungsgebühr erstritten. Bei einem Streitwert von 42.000 €, sind das immerhin für jeden Anwalt ca. 1.500 € (zusammen 3.000,00 €). 1/3 davon – ca. 1.000,00 € – zahlt Spreeblick. So teuer ist Spreeblick diese Seite gekommen."

    Nach dem Bericht hat PC die Kosten des Verfahrens (also Verfahrens- und Terminsgebühr) übernommen. Lediglich die Kosten des Vergleiches werden 2/3 zu 1/3 verteilt. Woher kommt die Unstimmigkeit?

  26. Rolf Schälike meint: (4.12.2011 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    @le D: @le D:

    In der Verhandlung waren beide Anwälte –
    sowie Klägeranwalt Philippi als auch der Spreeblick-Anwalt Dennis Sevriens (inzwischen verstorben) – Vertreter der Geschäfte mit Zensur und Abzocke über Abmahnungen

    Deswegen das Rungeeiere in der Verhandlung. Spreerblick ist de facto von ihren Anwalt reingelegt/hintergangen worden.

    Schwer anzunehmen, das die wahre Rolle der Kanzlei SEMOWA im Abmahnwahn Spreeblick bekannt ist.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum