15.9.2009

“Uneinbringlich”

Unser Schreiben an die Schufa:

… Namens und im Auftrag unserer Mandantin fordern wir Sie auf, die von den Firma Arvato Infoscore GmbH sowie Arcor AG & Co. KG Finanz- und Rechnungswesen gemeldeten Daten zu löschen.

Die von den genannten Firmen gemeldeten Informationen sind unzutreffend. Es handelte sich um bestrittene Forderungen, da die Firma Arcor den Telekommunikationsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und auch sachlich falsche Rechnungen gestellt hat. Frau W. hat dies auch mehrfach mitgeteilt.

Insbesondere hat Frau W. aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Auf diesen Widerspruch hin hat Frau W. nichts mehr gehört. Somit ist die Forderung, zumindest nach dem Kenntnisstand unserer Mandantin, nicht tituliert. Es kann auch keine Rede davon sein, dass die Forderung, wie in der Schufa-Eintragung formuliert, „uneinbringlich“ sei. Dies kann schon deswegen nicht zutreffen, weil die Forderung nicht tituliert wurde und gegen unsere Mandantin auch keine Vollstreckung stattfand.

Überdies würde unsere Mandantin im Falle eines Prozessverlustes die Forderung selbstverständlich auch ausgleichen. Da die Forderung aber mit guten Gründen bestritten ist, meinen wir, dass Frau W. den Rechtsstreit gewinnen würde.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, den Schufaeintrag unserer Mandantin bis zum … in Ordnung zu bringen. Frau W. entstehen bereits jetzt erhebliche Nachteile durch die falschen Einträge. Unter anderem sind Verträge abgelehnt worden.

Wir bitten deshalb um schnellstmögliche Bearbeitung.

Die Schufa sperrte zügig die Daten und teilte dann nach einigen Tagen folgendes mit:

Aufgrund Ihrer schriftlichen Mitteilung haben wir bei der Firma Arvato Infoscore GmbH für Vodafone AG eine Rückfrage zu der zu ihrer Mandantin vermerkten Forderungen gehalten. Aufgrund der uns vorliegenden Informationen haben wir die in Rede stehenden Informationen aus dem Schufa-Datenbestand entfernt.

Sicher nur ein bedauerlicher Einzelfall.

30 Kommentare zu ““Uneinbringlich””

  1. spam meint: (15.9.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Muss die SCHUFA in solchen Fällen denn wenigstens die Anwaltskosten des Opfers bezahlen?

  2. benjamin meint: (15.9.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht das eigentlich mit dem entstandenen Schaden (nicht abgeschlossene Verträge, höhere Beiträge, o.ä.) aus? Gibt es in einem solchen Fall (unberechtigte Einträge) die Möglichkeit Schadenersatz zu verlangen (und auch zu bekommen)?
    Falls ja, wen muß man auf Zahlung verklagen? Die Schufa (wegen falscher Auskünfte) oder doch eher die Firmen, die nicht titulierte Forderungen der Schufa melden? Wie groß ist im allgemeinen der Erfolg solcher Klagen?

    Interessiert

    Benjamin

  3. Dagaz meint: (15.9.2009 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Willkommen zurück! ;-)

    Ja, gaaaaaaaaaanz sicher ein bedauerlicher Fall – nur ganz sicher kein EINZELfall. Alleine in meinem Bekanntenkreis tummeln sich wenigstens drei Leute mit gleichen Erfahrungen – incl. der Tatsache, dass die Löschung erst nach Einschaltung eines Anwalts erfolgte.

  4. Momo meint: (15.9.2009 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    "Sicher nur ein bedauerlicher Einzelfall."

    Ja, ganz sicher. Leider.

  5. Kai meint: (15.9.2009 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    Arcor Frist setzen zum Löschen des SCHUFA-Eintrages. Dann Anwalt einschalten und Kosten von Arcor zurückholen. Notfalls Klagen. So müsste es gehen, dauert aber sicher länger.

  6. Jo meint: (15.9.2009 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    Wenn Schadenersatz, dann wohl die Schufa.
    Die kann den eigentlichen Verursacher dann in Regress nehmen (gibt bestimmte 'ne schöne Sammelrechnung). Bzw. der ist als Teilhaber oder Gebührenzahler ohnehin am Verlust beteiligt.

    Mir fallen da auch strafrechtlich relevante Sachen ein.
    Üble Nachrede nach § 186. Da hinge es wohl davon ab, ob der Richter den Schufaeintrag als Verächtlichmachung oder öffentliche Herabwürdigung auffasst. Ein Manager hätte da wohl bessere Karten als jemand, der ohnehin stadtbekannt überschuldet ist.
    Verleumdung nach §187. Der Verleumder muss wider besseres Wissen handeln, die Schufa ist da raus, weil sie ja auch nur weitergibt, was man ihr glaubhaft versichert hat – aber der Finanzdienstleister bzw. die ursprüngliche Firma ist da dran.

    Das Strafmaß ist auch nicht von Pappe. Das geht bis Haft und vorbestraft.

  7. keiner meint: (15.9.2009 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch vorsätzliche Kundenschädigung, einem Kunden, wenn er unbelegte Forderungen verweigert einen solchen SCHUFA Eintrag reinzudrücken. Arcor-(Text editiert. U.V.)

  8. Christian meint: (15.9.2009 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Das ging aber flott. Ich musste für meinen Mandanten erst eine einstweilige Verfügung erwirken, bis die Schufa reagiert hat.

    @ Jo

    Kreditgefährdung nach § 187 StGB habe ich auch schon mal versucht, wird von der StA aber zumeist nach ein paar Monaten sang- und klanglos eingestellt.

  9. Philip meint: (15.9.2009 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Ja, haben mal fast ein Büro nicht bekommen, weil die Telek*m einen Adresswechsel nicht aufs Kabel gekriegt hat. War diese unsägliche Zeit, wo man Vertragspartner von T-Onl*ne und der Telek*m AG war, aber nur eine Firma eine Gesamtrechnung erstellte, man offenbar aber bei beiden Firmen getrennt die Adresse ändern musste. Daraufhin sind da ein paar Rechnungen nicht ordentlich zugestellt worden und die Schufa verpasste einem ein schlechtes Rating.

  10. Kampfschmuser meint: (15.9.2009 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Mein Opa sagte mal:
    Wer sich mit Schweinen ins Bett legt, muss sich nicht wundern, wenn er am nächsten Morgen stinkt.

  11. Bobby meint: (15.9.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Ich kann jedem nur raten, einmal seine Schufa-Daten zu überprüfen. Ich sollte z.B. eine Hypothek auf ein Haus in Bayern am laufen haben, obwohl ich zu dem Zeitpunkt gar kein Haus (weder in Bayern noch anderswo) mein Eigen nannte. Lies sich zum Glück mit Hilfe der lokalen Filiale der Bank berichtigen.

  12. stuff meint: (15.9.2009 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    @Kai
    So haben wirs auch gemacht. Wir hatten eine Fa. in zwei Stücke zerrissen und das gab dann jede Menge Einträge (bei der alten und unter den neuen Firmen), da Lesen bekanntlich bildet und in bestimmten Abteilungen bestimmter Firmen Bildungsferne eisern verteidigt wird: Alle strittigen bzw. mph-(==man probiert's halt)-Forderungen, die an die alte Firma, sogar noch längst nach Erlöschen, papyriert wurden und da plötzlich beim Auffinden der neuen Firmenadressen Lesefertigkeit zu erkennen war, einer teuren Kanzlei überantworten, die 4 lila Scheine Anzahlung waren gut angelegt, selbst die einiges gewohnten Anwälte waren über die Dreistigkeit einiger der Forderungen baff. Für eine eindeutig auf Grund der Einträge geplatzte Ausschreibung konnten wir wenigstens eine Zahlung mittels Ausgleich erwirken, auch kostete die Pikanterie, dass alle drei bzw. zwei Firmen mit Einträgen beglückt wurden auch jeweils 2/3mal Verfahrenskosten…
    Sowas geht nur mit Rundumschlag, nur dann wird scheint's der Record "VL" (==Vorsicht! Lesen!) mit true markiert – nicht nur bei der SCHUFA…
    Stuff

  13. welcome meint: (15.9.2009 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Vetter,

    willkommen in der Heimat.

    Traurig, dass man um SCHUFA Daten zu bereinigen einen RA benötigt.

  14. Lifeguard meint: (15.9.2009 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Steht da nicht auch noch ein §187 Stgb und/oder §240 Stgb gegen den Melder im Raum?

  15. Miro meint: (15.9.2009 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Kriege ich eigentlich einen (negativen) SCHUFA-Eintrag wenn ich die SCHUFA verklage oder diese einen Eintrag löschen muss … ("Person XY hat ihr Informationen bei uns gesäubert", -42pkt)

  16. DeserTStorM meint: (15.9.2009 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    tja der Gedanke hinter der Schufa ist an sich garnicht schlecht. Leider ist die Umsetzung wirklich schlecht.

    Ich habe mal mit einem Bekannten online eine Kreditabfrage gemacht. Es war ein automatisches System, das nach Eingabe der Daten bei ca 20 Banken gleichzeit eine Abfrage nach den Konditionen macht usw.

    Anschließend ging er zu eben jener Bank um den Kredit aufzunehmen und wurde wegen eines schlechten Schufa Scores abgelehnt. Nachfrage bei der Schufa ergab:

    Allein die Anfrage nach einem Kredit wird für 1 Jahr (!!!) gespeichert und verschlechtert den Score. Und mit schlechtem Score, kein Kredit.

    Tja soviel zum Sinn und Unsinn der Schufa und ihres Scorings.

  17. keiner meint: (15.9.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @10: Mir sind diese Tierchen oben wecheditiert worden!

  18. Johannes meint: (15.9.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @15: Da ist bei der Abfrage aber etwas schief gelaufen. Die Schufa kennt für solche Anfragen 2 Modi, einmal sinngemäß "Abfrage für unverbindliche Auskunft", und dann noch "für konkreten Kreditantrag".
    Letzterer bedeutet: Wenn so abgefragt wurde und kein Vertrag zustande kommt, hat die Bank anscheinend den Kunden aus irgendwelchen Gründen abgelehnt, und das ist dann ein Negativmerkmal.

    Frag mich nicht nach den Begriffen dafür, und vor allem frag mich nicht, warum das so ist. Leider machen das viele Bankangestellte und offensichtlich auch der Online-Service falsch, und schwupps hat man den Score kaputt!

  19. Where is my mind? meint: (15.9.2009 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Höchste Zeit, öfter Fight Club zu sehen!

  20. Cronjob meint: (15.9.2009 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Hm, Schadenersatz wohl kaum von der Schufa. wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind die unternehmen, die der schufa die daten melden, nicht sorgfältig genug gewesen, weil sie eben falsche daten gemeldet haben.

    wenn das so ist, dann kann die schufa letztlich gar nicht viel machen ausser reagieren,w enn jemand auf sie zukommt.

  21. Daniel meint: (15.9.2009 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @20: Sie könnte bspw. auf ihre Vertragspartner hinwirken, daß unbegründete Meldungen unterbleiben bzw. dafür sorgen, daß notorisch bekannte Falschmelder ihren Zugriff verlieren.
    Das würde dann allerdings einige Großkunden weniger bedeuten, sodaß sie es ohne Not kaum tun wird.

  22. Henning meint: (15.9.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Mir sperrte man dereinst zu denkbar ungünstigem Zeitpunkt die Kreditkarte, weil ein Inkassounternehmen es auch auf dreimalige Nachfrage nicht geschafft hatte, mir für eine angeblich verkaufte Forderung eine Abtretungsurkunde zukommen zu lassen. Als ich die Hoffnung aufgegeben und die Rechnung längst verzinst bezahlt hatte – an den ursprünglichen Forderungsinhaber, natürlich -, da hatte ich dann irgendwann einen Schufa-Eintrag.

    Sehr schöne Sache: Telekommunikationsunternehmen, die vergessene Rechnungen nicht anmahnen, sondern nach zwei Jahren einfach still und en Bloc an Verwerter verkaufen, die dann Idioten mit der Eintreibung beauftragen, die dann falsche Schufa-Einträge vornehmen.

    Es ging damals ohne RA, ich habe einfach selbst eine Frist gesetzt und mit Klage gedroht. Nach drei Tagen war alles erledigt. Trotzdem: Welche Dreistigkeit! Ich kann mich heute noch drüber aufregen.

    Bei meiner Bank steht der falsche Eintrag, wie ich neulich feststellen musste, bis heute im Computer. Man muss nicht glauben, das von einer Löschung auch die Schufa-Vertragspartner automatisch erfahren.

    Ich lasse mir ja nichts gefallen, aber meine Oma wäre verloren gewesen.

  23. Andreas meint: (15.9.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @16 und @18

    Leider ist das ein Problem der meisten Banker. Erst wenn der Kunde nachdrücklich auf die unverbindliche Anfrage hinweist geben die "Kundenberater" das auch so ein. Zum Teil muss man denen sogar sagen das sie der Schufa eine unverbindliche Anfrage melden sollen. In der Bankensoftware ist eben standardmäßig immer ein verbindlicher Kreditantrag hinterlegt. Kenne ich als Immobilienmakler leider zu gut – 5 Banken gefragt, 5 verbindliche Kreditanträge gestellt…

  24. Christopher Kunz meint: (15.9.2009 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @12 Soweit ich weiß, ist die Schufa ausschließlich für Privatpersonen zuständig; für Firmen gibt's u.a. Infoscore/Creditreform und die ganzen anderen Dienstleister.

    @11 / generell: Die Selbstauskunft in einer Schufa-Filiale ist zur Einsicht (!) kostenlos, alles auf Papier/Online kostet Geld. d.h.: In einer der Filialen unter https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_2 vorbeischauen und Einträge ansehen.
    Ich persönlich finde es eine Frechheit, daß die Schufa mit den Selbstauskünften Geld verdient, denn sie erwirtschaftet ja nicht unerhebliche Umsätze mit u.a. meinen personenbezogenen Daten.

  25. keiner meint: (15.9.2009 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Ich habe vor ein paar Jahren aus Spaß mal diesen Online-Zugang zur Schufa beantragt, um meine Daten einzusehen. WOW! Etwas kompliziertes hatte ich weder vorher noch nachher je in der Hand. Man brauchte irgendsoein Pappkärtchen um einen Code zu generieren bla, blubb…

    Am Ende kam heraus, das nur gelöschte Konten dort (als aktiv) aufgeführt waren und meine Hausbank überhaupt nicht an der Schufa teilnimmt… 8-)

  26. Jermaine meint: (15.9.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @Christopher Kunz
    Sie verlangt Geld, das ist richtig. Ob ihr das Geld in der Höhe zusteht steht auf einem anderen Blatt. Schließlich ist sie verpflichtet, die Daten herauszugeben.

  27. Darkstalker meint: (16.9.2009 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Der Plural von "Firma" ist "Firmen" und wenn wir es ganz genau nehmen bezeichnet der Begriff Firma lediglich den Namen des Kaufmannes im Rechtsverkehr, nicht aber den Gewerbe-Betrieb selbst. Dass das landläufig falsch gemacht wird, kann ich verstehen. Aber in einem Schreiben vom Anwalt sollte es doch bitte korrekter sein …

  28. chefkocher meint: (21.9.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Also ich hatte noch nie Probleme, falsche Einträge bei der Schufa zu löschen. Hab auch dieses online-Dings und damit den Überblick, wenn jemand was meldet.

    Überlegt euch doch mal deren Geschäftsmodell: Sie handeln mit Daten über die Bonität ihrer Kunden. Jeder falsche Eintrag sorgt für eine unzuverlässigere Datenbank. Von daher sind die immer froh über "sachdienliche" Hinweise auf Fehleinträge. Der Schufa jetzt das Geschäftsgebahren von Arvato/Arcor vorzuwerfen ist ein bisschen falsch.

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