18.9.2009

Schlafzimmer darf nicht stinken

Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 €. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200 €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft.

Denn, so das Gericht, auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Fazit (der Pressestelle des Landgerichts Coburg): In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.

(LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig)

12 Kommentare zu “Schlafzimmer darf nicht stinken”

  1. JoSchu meint: (18.9.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Gibs zu: Du hast diesen Artikel nur geschrieben, um das Fazit der Pressestelle zitieren zu können. ;)

  2. Sebastian Salzgeber meint: (18.9.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Bitte nie mehr reimen. Danke.

  3. MöbelverkäuferFromHell meint: (18.9.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    "Magst dich in deinem Bett auch noch so winden – der Geruch des Schranks wird nie verschwinden"

  4. Brigade Neun meint: (18.9.2009 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Mein Uropa hat immer gesagt: Es ist noch keiner erstunken, aber schon viele sind erforen. Zack war das Schlafzimmerfenster wieder zu. Hat der Gutachter auch mal das Lüftungsverhalten kontrolliert? War der Schrank die 13 Monate leer? Wer weiß, welcher Geruch von den Gummischlüppern ausging?

    Und überhaupt: Wer sich für 6,2TE Esche massiv ins Schlafzimmer stellt braucht sich über Alpträume nicht zu wundern.

  5. Stinker meint: (18.9.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Hierzu fällt mir nur folgende SZ-Konversation ein:
    "Iiiii, der stinkt ja!" – "Der muss stinken!"

  6. schredder66 meint: (18.9.2009 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Also, ich hätte mich geschämt für ein über 6.000 Euro billiges und übelriechendes – in Fernost unter widrigsten Umständen zusammengeleimtes und -genageltes – Schlafzimmer, ein deutsches Gericht zu belästigen.

  7. Stefan meint: (18.9.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @6 (schredder66)

    Als Hersteller, ja.

  8. Kaboom meint: (18.9.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Ob sich der Entscheid auch auf Ehe-Annulierungen anwenden lässt bleibt offen ;)

  9. Darkstalker meint: (18.9.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @4: Die bösen bösen Leute, die sich 6.200 Euro leisten können haben es wirklich nicht besser verdient, als ein stinkendes Schlafzimmer zu haben … *kopf->tisch* Was macht das für einen Unterschied, was die Möbel gekostet haben? Einfach mal pauschal gegen die, die es dicker haben..?

  10. Der Waldschrat meint: (19.9.2009 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Unter diesen Fichtelwurzeln hört ich gar manch Wichtel furzen! :-)

  11. Duke meint: (19.9.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich mit § 346 Abs. 1, Abs. 2 BGB (Herausgabe der Nutzungen)? Immerhin haben die Käufer die Einrichtung 1 Jahr lang genutzt. Wieso kriegen die den vollen Kaufpreis zurück? Möglicherweise war der Verkäufer schlecht vertreten ?!? Oder habe ich etwas übersehen?

  12. Brigade Neun meint: (21.9.2009 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @9 Darkstalker: Ich glaube nicht, dass es viele hier deutlich "dicker haben" als ich. Unter anderem auch aus diesem Grunde habe ich nichts gegen Leute, die sich für 10TE und mehr ihr Schlafzimmer einrichten. "Esche natur" ist nach meinem Verständnis aber "Esche natur". Da dünstet nichts aus.
    Hätte man die 6,2TE einem Schreiner in die Hand gegeben, hätte man erstens auch "Esche natur" bekommen und zweitens hätte der Schreiner vielleicht auch vorher einen Inneneinrichter befragt, der ihm nach neuesten Feng Shui-Gesichtspunkten von fetten, schweren Holzmöbeln abgeraten hätte. Das dazu.

    Es macht übrigens auch einen gewaltigen Unterschied, was die Möbel gekostet haben. Hätte man sich bei IKEA für PAX entschieden oder aber vom Quelle-Katalog beliefern lassen oder bei einem beliebigen Extrem-Billig-Möbeldiscounter eingekauft, käme man gar nicht auf die Idee, wegen ein paar läppischer Formaldehydausdünstungen vor Gericht zu ziehen! Ist halt so bei preiswerten Möbeln. Geschweige denn könnte man es sich leisten…

    Eigentlich war es mehr die Vorstellung, Eschenschränke im Schlafzimmer zu haben, die mich hat schaudern lassen. Kommt gleich nach Kiefer natur für Kinderzimmer.

    Zum Glück hab ich ne separate Ankleide…

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