28.9.2009

Immer diese Gesetzesänderungen

Beim Betreten des Gerichtssaals stutzte ich. Klar, wir hatten drei Angeklagte, deshalb nahmen neben mir zwei weitere Verteidiger Platz. Aber was machte der freundlich lächelnde Rechtsanwalt auf der anderen Seite? Er hatte sich und seine Akten neben der Staatsanwältin ausgebreitet.

Der Richter fragte gleich zu Anfang, ob Bedenken bestehen, den Geschädigten als Nebenkläger beizuordnen und die Nebenklage von dem betreffenden Anwalt vertreten zu lassen. Die Bedenken hatte ich wohl und äußerte sie auch. Immerhin waren wir hier beim Jugendschöffengericht. Die Angeklagten sind noch keine 18 Jahre alt und damit Jugendliche. Gegen Jugendliche ist die Nebenklage aber nur eingeschränkt zulässig. Bis vor einigen Jahren war sie gar nicht möglich.

“Unzulässig”, lautete also das Wort, mit dem ich meine Bedenken zusammenfasste. Mehr konnte ich erst mal nicht sagen, weil mein Netbook hochfuhr und ich noch nicht bei beck-online auf die einschlägigen Paragrafen zugreifen konnte.

Das Lächeln des Anwalts wurde breiter. Überheblich will ich jetzt mal nicht sagen. Auch der Richter verwies aufs “geänderte Gesetz” und implizierte damit, dass im Alltagsstress bei manchen Anwälten die Fortbildung leidet. Er war aber immerhin bereit, mal hineinzuschauen. Musste er ja ohnehin, wenn er einen Beschluss zu erlassen hätte. Je länger die Lektüre dauerte, desto ungläubiger wurde die Miene des Richters. Gleiches galt für das Gesicht des Nebenklägers in spe, der sich, mangels eigener Gesetzessammlung, vom Richter dessen aktuellen Gesetzestext auslieh und ebenfalls fleißig las.

Heute ging es um gefährliche Körperletzung. Für Fälle der Körperverletzung lässt § 80 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes Nebenklage gegen Jugendliche zu. Aber wie das bei Juristen ist: Keine Ausnahme ohne weitere Ausnahme. Es muss sich bei der Körperverletzung um ein Verbrechen handeln. Verbrechen sind Tatbestände, bei denen die Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis ist. Gefährliche Körperverletzung gibt es schon ab einem halben Jahr. Sie ist also kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen.

Der Gesetzestext wurde gedreht und gewendet. Heraus kam aber nur eins: Die Nebenklage war keine Formsache, sondern unzulässig. Wenigstens sah der Rechtsanwalt das dann auch ein, packte seine Sachen und ging.

Die Tür hätte er allerdings nicht knallen müssen.

92 Kommentare zu “Immer diese Gesetzesänderungen”

  1. matthias meint: (28.9.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Gute Arbeit!
    Die knallende Tür war der Respekt, der Ihnen zugesprochen wurde!

  2. le D meint: (28.9.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    80 III JGG, nicht 88 III.

  3. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (28.9.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Die Tür hätte er nicht knallen müssen. Trotzdem erscheint im Zeitalter der U-Bahn-Schläger, Happy-Slapper und ähnlich unerfreulicher Phänomene bedenklich, dem Opfer solcher Delikte nicht die Wahrung seiner Rechte in der Nebenklage zu ermöglichen. Mich würde interessieren, wie diese gesetzliche Regelung begründet wird.

  4. Gregor meint: (28.9.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Super!

  5. MrBrook meint: (28.9.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Im Alltagsstress leidet nunmal die Fortbildung mancher Richter und mancher Anwälte ;o)

    @le D: Das wollte ich auch grade schreiben, beim nachschlagen der Norm war ich schon etwas verwundert, was die Aussetzung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung mit der Nebenklage zu tun hat xD

  6. le D meint: (28.9.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @MrBrook: Verlinkt ist (jetzt? kA, habe das vorhin nur im Feedreader gelesen) die passende Norm. Ist sicherlich ein gleich bereits repariertes "Redaktionsversehen". :-)

  7. Udo Vetter meint: (28.9.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Ich korrigiere die Texte, nachdem ich sie veröffentlicht habe. Ist einfach leichter in der Endfassung. (Gut, ich könnte auch die Vorschaufunktion nehmen :-) Wie auch immer: In den ersten Minuten nach Erscheinen sind Texte meist nicht "endgültig".

  8. SoWhy meint: (28.9.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Müsste es nicht "keine Ausnahme ohne weitere Ausnahme" heißen?

  9. Loxia meint: (28.9.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Sollte das nicht ursprünglich heißen "Keine Ausnahme OHNE weitere Ausnahme."?
    (zu spät :D )

  10. Loxia meint: (28.9.2009 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    :D :D :D

  11. Agiro meint: (28.9.2009 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    "Das laute Zuschlagen der Tür des Gerichtssaals stellt eine schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts dar."
    OLG Zweibrücken NJW 2005, 611-612

  12. Ludwig meint: (28.9.2009 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Jugendstrafrecht – Tottreter
    http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~EB6E7D6F83B734B01A48E3236FB2602E2~ATpl~Ecommon~Scontent.html
    "Zwei Hünen mit hoch ausrasierten Nacken, denen gerade ihr Urteil verkündet worden war, klatschen zufrieden die Hände aneinander. Wieder mal ein knappes Jahr auf Bewährung. Und so schnell, wie das gegangen ist! Eine junge Frau, sie war Zeugin, schreit empört: „Was sind denn das für Gesetze?“ (…)"

  13. Cordy meint: (28.9.2009 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @Ludwig: Danke Ludwig, habe ich auch in der FAZ gelesen. Passt vielleicht nicht ganz hier hin, aber evtl. nimmt Herr Vetter es ja in die "Links 434" auf ???

    Wäre sicherlich diskussionswürdig….

  14. Waldmahu meint: (28.9.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    mir ist ein Türenschlagender (vor resignation?) Anwalt 3x lieber als ein schlagender Jugendlicher.

    Täterschutz vor Opferschutz… es ist zum Heulen

  15. markus.baerlich meint: (28.9.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @Ludwig: Sehr guter Artikel. Das stimmt mich immer wieder stutzig, dass man als Anwalt nur sein bestes für den Mandanten geben will, auch wenn es ein gewalttäter ist :(

  16. Gregor meint: (28.9.2009 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Da können Sie sehr stolz auf sich sein. Hoffentlich wurden die Körperverletzer freigesprochen, damit sie sich Nachmittags dann gleich das nächste Opfer suchen können. Wäre ja noch schöner, wenn man solche Leute bestraft.

    Und immer schön an die Zivilcourage denken. Herr Vetter boxt euch da schon raus, wenn euch was passiert.

  17. Treater meint: (28.9.2009 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Dazu fällt mir nur eins ein: PWND!

  18. Normann Richter meint: (28.9.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Interessant wie hier Stammtischparolen frei von jeder Fallkenntnis von sich gegeben werden. Ich dachte Bildzeitungsleser können kein Computer?

  19. Jochen meint: (28.9.2009 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    @Gregor:
    @Waldmahu:
    Wir leben doch hoffentlich noch in einem Rechtsstaat, oder habe ich was verpasst?
    Und die Angeklagten sind immerhin NOCH NICHT verurteilt, also d.h. vor dem Gesetz unschuldig.
    Ausserdem ist ja noch der Staatsanwalt da. Der wird sein Geschäft hoffentlich besser verstehen.
    Dass ich diesen Kommentar schreiben muss, dürfte der echte Skandal sein.
    Aber ihr werdet jetzt zurückschiessen und sagen, dass ich mir die Opfer egal sind etc. Wir können es ja in Zukunft ja so machen: Jeder, der wegen irgendwas angeklagt wird, wird im Fernsehen bei taff geteert und gefedert, und dann sofort öffentlich hingerichtet.
    Ist das gerecht genug? Genug Opferschutz?

  20. Daarin meint: (28.9.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß ja nicht, aber ich dachte immer das ein Anwalt dazu da ist seinen Mandanten zu verteidigen. Und dass jeder Angeklagte einen Anspruch auf einen Anwalt hat. Und dass zur Verteidigung auch gehört jede rechtliche Möglichkeit zu ergründen.

  21. MexDe meint: (28.9.2009 um 15:29) AntwortenReply to this comment
  22. Jochen meint: (28.9.2009 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @Daarin: Genau, der Verteidiger ist sogar verpflichtet, dass Beste rauszuholen.

  23. Honigapfel meint: (28.9.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    So, es ist geschafft! Ich habe den gesamten Lawblog und gut 80& der Kommentare gelesen…

  24. stuff meint: (28.9.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @Daarin: Sind Sie sicher, dass Sie in Deutschland sozialisiert wurden? In welcher Gegend war denn das? In diese rare Ecke muss ich doch mal hinfahren!

    danke, Stuff

  25. der echte n.n. meint: (28.9.2009 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    tscha, gesetze muss man auch lesen (können)!
    :-D

  26. gibsnacken meint: (28.9.2009 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Rechtsstaat wurde doch abgeschafft?!
    Auf gehts Buam!

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,651810,00.html

    Dann machen die Lager bald wieder auf.
    Ergeben Schwarz und Gelb gemischt nicht braun?

  27. Tim meint: (28.9.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Hi,
    kann mir mal jemand als nicht Jurist erklären, was ein Nebenkläger für Konsequenzen bedeutet hätte?

    Danke,
    Tim

  28. Hans meint: (28.9.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Das eigentliche Problem ist, dass heute die Gesetzesänderungen im Strafrecht im Minutentakt kommen. Dabei ist es dem Gesetzgeber auch egal, ob die Gesetze überhaupt so anwendbar sind: das können die Gerichte klären. Da muß man wirklich auf Zack sein, um auf dem neusten Stand zu bleiben.

  29. PA meint: (28.9.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Das einzig Skandalöse ist, dass gefährliche (!) Körperverletzung ab einem halben Jahr zu haben und kein Verbrechen ist.

  30. FRank meint: (28.9.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @28
    Also Milchsäurebakterien haben auch ihre Würde.
    Das melde ich aber PETA!
    Ohh Joschka, I miss you.

  31. RA JM meint: (28.9.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @ RA Lothar Müller-Güldemeister:

    Nehmen Sie's mir nicht übel, Herr Kollege, aber Nebenklagen sind jedenfalls sehr oft zur Wahrung der Rechte des Mandanten nicht notwendig und dienen vielmehr als Honorarbeschaffungsquelle.

  32. der echte n.n. meint: (28.9.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    @Tim:
    der nebenkläger kann (durch einen anwalt) beweisanträge stellen, hat einen anspruch auf akteneinsicht, darf plädieren und zu den jeweiligen beweisaufnahmen stellung nehmen und hat ein beschränktes rechtsmittelrecht. außerdem hat er erweiterte anwesenheitsrechte.
    so, das dürften die wesentlichen nebenklägerrechte sein. hoffe, dass ich nichts vergessen habe.

  33. der echte n.n. meint: (28.9.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @PA:
    wer sagt denn, dass es nur ein halbes jahr kostet!? das ist die untere grenze des strafrahmens. nach oben gehts bis zu 10 jahren hoch. und wenn man bedenkt, dass die gemeinschaftliche körperverletzung – egal wie schwerwiegend – immer eine gefährliche ist, dann ist ein minimum von einem halben jahr schon ganz schön viel, gell!?

  34. PA meint: (28.9.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @ der echte n.n:

    editiert, meinte natürlich, dass es ab einem halben Jahr zu haben ist. Und das ist imho zu wenig für eine gefährliche KV. Wenn man dann auch noch die Herbeiführung einer Überschwemmung als Verbrechen ansieht (nur mit möglicher Gefährdung, ohne tatsächlichen Schaden)…

    Sicher ist eine gemeinschaftliche KV immer eine gefährliche. Allerdings dürften gemeinsame Attacken mit Wattebäuschchen wohl eher die Ausnahme sein.

  35. Axel John meint: (28.9.2009 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @Ludwig:
    Danke, darauf wollte ich auch grade verlinken.

    @ 19: Und die Angeklagten sind immerhin NOCH NICHT verurteilt, also d.h. vor dem Gesetz unschuldig.

    Der Haken dabei ist, dass das Gesetz der Lebenswirklichkeit fundamental zuwider läuft und die Opfer-/Täterdefinition auf den Kopf stellt.
    Was ist das für ein "Rechtsstaat", wo man 1600 EUR zahlt, wenn man einen Polizisten als "Spinner" bezeichnet, aber mit ein paar Monaten auf Bewährung aus dem Gerichtssaal geht, wenn man "aus Jux" jemanden in die Invalidität prügelt?

    Was geht in einem Anwalt vor, der stolz darüber berichtet, wie er es geschafft hat, mit formalen Winkelzügen einen Opferanwalt "abzuschießen"?
    Das geht IMO nur mit der Kognition einer Sprengfalle. Ich frage mich, wie solch ein Anwalt wohl reagieren würde, wenn er im Gerichtssaal auf Schläger treffen würde, die seinen Patenkindern die Schädeldecke weggetreten haben.

  36. styx meint: (28.9.2009 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @35 falscher ansatzpunkt.
    das problem liegt in der legislative, nicht in der jurisdiktion.
    wenn so etwas möglich ist, dann weil besitz wertvoller ist als leben…

    aber man kann niemanden einen vorwurf machen, der sich an gesetze hält, oder?

    diese aufschreie sind immer dann zu hören, wenn irgendwo etwas besonders arges passiert… einbrecher kriegen 0.5-5 jahre.

    Vergewaltigung 0.5-10 jahre..

    Suchbild: wo ist der fehler?

  37. Andreas meint: (28.9.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Clever, dass die drei Angeklagten (und jeder mit eigenem Anwalt – toll!) zwar eine gefährliche Körperverletzung, aber kein Verbrechen begangen haben.
    (Und nicht überraschend: 3 gegen einen, richtige Helden!)

    Bravo, Herr Vetter, toll gemacht, wie Sie diesen völlig überflüssigen Opferanwalt aus dem Saal kartätscht haben.

    Ihr Mandant wird es Ihnen danken. Und sich beim nächsten Opfer sicher nicht mehr erwischen lassen.

    Und wenn doch, weiß er ja, wer ihn da wieder raus paukt.

    Chapeau!

  38. styx meint: (28.9.2009 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    p.s.: Wenns ihn net nur niedergeschlagen hätten, sondern auch etwas weggenommen hätten, wär es Raub.
    und in AT ist Raub 1-10 Jahre… §142 StGB (1), wegen der Gewalt kein (2)

  39. sparefroh meint: (28.9.2009 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    Bravo!

  40. Stefan meint: (28.9.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    @Pa

    da gefährliche Körperverletzung durch die Umstände des Geschehens und nicht durch den Grad der Verletzung definiert ist sollte man sich nicht durch das Wörtchen "gefährlich" irreführen lassen. Es bedeutet gerade nicht das die Verletzungen aus medizinischer Sicht als gefährlich einzustufen sind.

    @AxelJohn:

    [...] aber mit ein paar Monaten auf Bewährung aus dem Gerichtssaal geht, wenn man "aus Jux" jemanden in die Invalidität prügelt?

    Anderer Paragraph, 226 STGB.

    Opferanwalt verhindert: Laut Gesetz wäre ein Opferanwalt bei diesem Strafrahmen unzulässig. => Urteil wäre angreifbar, eventuell Neuverhandlung usw..
    Ein Gericht dass sich an geltendes Recht hält ist doch der sollzustand. Wenn einem die Gesetze nicht passen dann ist die Legislative der richtige Ansprechpartner .

  41. marcus05 meint: (28.9.2009 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Ein Anwalt soll ruhig das Beste herausholen, aber darum geht es doch gar nicht.

    Es geht darum dass das "Beste" im Falle einer Körperverletzung die das Opfer lebenslang zum Pflegefall macht bei einem Jahr auf Bewährung liegt, trotz Vorstrafen wegen Körperverletzung.
    Hier wird einfach nicht verhältnismäßig geurteilt, und da kann Jochen auch seine Anti-Stammtischparolen sein lassen, denn die Schuld wurde ja bewiesen.

    Oder ist hier irgendwer der Meinung dass dem verlinkten Fall unter irgendwelchen Umständen mit einer Bewährungsstrafe genüge getan wurde?

    Ich könnte wohl kein Strafverteidiger sein. Dafür ist mein Gerechtigkeitsempfinden wohl doch zu ausgeprägt.

  42. Udo Vetter meint: (28.9.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht kommt es im Text nicht hinreichend zum Ausdruck, aber der Richter hätte gegen das Gesetz verstoßen, wenn er den Nebenkläger zugelassen hätte.

  43. Axel John meint: (28.9.2009 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @styx:
    Suchbild: wo ist der fehler?

    Der Fehler liegt in der Doktrin, Strafmilderungsgründe auch über die Grenze zum Absurden hinaus hebeizukonstruieren.
    Die Anwendung des Jugendstrafrechtes bei 19/20-Jährigen ist eher die Regel als die Ausnahme.
    Das Standardrepertoire schwere Kindheit, saufender Vater, soziale Probleme und die mit dem Verteidiger eingeübte Entschuldigung und tiefe Reue lässt jedes Richterherz vor Rührung erweichen. Da gibt es dann auch beim neununddreißigsten Schädelbruch noch Bewährung.
    Der Warnschuss, der die Grenze aufzeigt bleibt aus und zur Ausschöpfung des möglichen Strafrahmens kommt es selbst in den krassesten Fällen nie.
    Erst, wenn sich mal einer erdreistet, den Überfall nicht zu überleben, ist das Gejammer groß. Na sowas aber auch, wo wir ihm schon 3 mal einen Antiaggressionskurs bezahlt haben, wer konnte das auch nur ahnen.
    Es braucht keine härteren Gesetze, die Anwendung der Vorhandenen wäre absolut ausreichend.

  44. styx meint: (28.9.2009 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: seh ich anders.
    wenn es eine neubewertung gäbe, die gesundheit und leben mal nicht mehr nach mittelalterlichen maßstäben mäßen, würden vergehen/brechen gegen besitz nicht mehr im großen und ganzen härter bestraft werden—
    bzgl Warnschüsse hast du recht.
    Trotzdem bin ich nicht für genereller mehr Härte.. schwieriges thema :)

  45. PA meint: (28.9.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @Stefan:

    Das habe ich auch nie behauptet – gefährlich ist nicht unbedingt die Verletzung, sondern das Verhalten des/der Täter(s). Genau wie es bei bandenmäßiger Kriminalität auch nicht auf die Höhe des Schadens im Einzelfall ankommt.

    Trotzdem erscheint mit die Mindeststrafe von einem halben Jahr zu gering. Mir ist auch bewusst, dass dies ein Problem der Legislative ist, die Entscheidung im Einelfall nach geltendem Recht, die hier beschrieben wird, ist durchaus korrekt. Fraglich ist, ob das Gesetz korrekt ist.

  46. stuff meint: (28.9.2009 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    @styx:

    Problem: Solche Täter haben allzuoft diesen selbverständlichen Schutz vor Gewalt in ihrer Sozialisation nicht erfahren und sind der irrigen Meinung, nichts ausser ihrem gewalttätigen Aufreten schützte sie, Staatsgewalt erleben sie nur als Erweiterung/Bestätigung dieser Schutzlosigkeit. Einige Poster, die mit dem "härter Durchgreifen" o. Ä. scheinen ja auch diese Erfahrungen gemacht zu haben, sind die deshalb so aggressiv, weil sie Kompensation für den eigenen Unterdrückungsaufwand ("Repression") als, nunja, irgendwo doch notwendig kompensabel erachten..?

    Stuff

  47. kenguru meint: (28.9.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    …. demnächst also zum Wohle des armen, in seiner Sozialsizuation unterdrückten Täters …. immer lieb DANKE sagen, nach den Prügeln natürlich.

  48. Jolo meint: (28.9.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe nach wie vor nicht, dass selbst unter Juristen die Stammtischargumentation nicht wegzubekommen ist, wonach härtere Strafen zu Verhinderung neuer Straftaten taugen oder einen Abschreckungseffekt hätten. Das Beispiel, dass dieses belegt, ist der Hinweis auf die Existenz der Todesstrafe trotz der die damit bewährten Taten begangen werden (meinetwegen in Teilen der U.S.A.). Auch wird mehr als eindeutig durch mehrere empirische Untersuchungen festgestellt, dass die Verhängung von Haftstrafen o.B. gegen Jugendliche bei diesen nicht dazu führen, dass sie (wie heißt es so schön:) fortan ein rechtsschaffendes Leben führen – tendenziell wird eher das Gegenteil bewirkt.
    Was übrig bleibt, ist die poenale Funktion der Strafe. Ob das wirklich ausreicht um immer wieder nach härteren Strafen zu schreien, wage ich zu bezweifeln!
    Der Kritik an der auch meiner Meinung nach falschen Gewichtung verschiedener Strafandrohungen im Bereich der Vermögensdelikte auf der einen und der Delikte zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens auf der anderen Seite teile ich.

  49. stuff meint: (28.9.2009 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @kenguru:
    Kaum mutgemasst – schon bestätigt?
    Hmm – "immer lieb DANKE sagen" – der Vorschlag kommt von Ihnen! Hat das Papa nach den Prügel auch immer verlangt? Klar, worauf ich hinaus will?

    Stuff

  50. kenguru meint: (28.9.2009 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    .. sinnlose Bewährungsstrafen immer wieder zu verhängen, den bösen Zeigefinger hin- und her winken "du du böser du" macht gleichfalls wenig Sinn.
    Vernünftige Betreuungsverpflichtungen sehe ich auch nirgendwo nur Ansatzweise. Wie also wird die kriminelle Kariere verhindert?

  51. Timo Reitz meint: (28.9.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @46: Schützen vor was, wenn man jemanden unprovoziert zum Krüppel prügelt?

  52. kenguru meint: (28.9.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @Stuff
    …. Satire Modus "off"
    ich vergaß

  53. kenguru meint: (28.9.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @Stuff
    … über Ihren Vater dürfen Sie mutmaßen was Sie wollen,
    der Meine geht Sie nichts an.

  54. stuff meint: (28.9.2009 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    @kenguru:

    Naholla! "Vernünftige Betreuungsverpflichtungen", dattissjanding! Wo bitte? Das was sich auf diesem Gebiet abspielt, eher abgespielt/abgespult wird ist in den allermeisten Fällen weder Betreuung noch sinnvoll. Das wird unter der oben von mir angeführten Erweiterung/Bestätigung durch Staatsgewalt aufgefasst und bei nährem Wissen kann man diese Auffassung leider nur teilen. Dafür wird kein Geld ausgegeben und sollte dies ruchbar werden: Ein paar Artikel in BLD über "Luxustherapien" und schon wird der "Versuch" eingestellt.

    Kleine Nachhilfe hier:
    http://bonjourtristesse.wordpress.com/2009/09/16/the-great-escape/
    So als grob gezeichnetes Bild…

    Über Ihren Vater habe ich nichts geschrieben!

    Stuff

  55. kenguru meint: (28.9.2009 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    stuff (Link) meint: (28.9.2009 um 18:56) Antworten
    @kenguru:
    Kaum mutgemasst – schon bestätigt?
    Hmm – "immer lieb DANKE sagen" – der Vorschlag kommt von Ihnen! Hat das Papa nach den Prügel auch immer verlangt? Klar, worauf ich hinaus will?

    Stuff

    … äähhh Lesekompetenz?

  56. stuff meint: (28.9.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @kenguru:
    Tja, Lesekompetenz…
    Ich lese sehr viel, oft Dinge, die ich so gar nicht lesen wollte aber beruflich lesen muss. Sollte Ihnen was aufgefallen sein, bitte ich Sie, das zu überlegen. Finden Sie meine Bitte als Zumutung oder anmassend, so mögen Sie recht haben, nur sind wir da beim Paragraphen "Erweiterung/Bestätigung dieser Schutzlosigkeit" bzw. der enormen Schwierigkeit, dies klarzumachen.

    Verzeihung – das meine ich bitter Ernst – ich wollte Sie nicht verletzen oder nötigen,

    mfg Stuff

  57. Bernhard meint: (28.9.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Sollten Gesetze nicht so geschrieben sein, daß sie ein durchschnittlich intelligenter Bürger auch versteht? Wie heißt der Begriff schon wieder?

    Wenn selbst studierte Juristen lange grübeln müssen über Ausnahmen von der Ausnahme, die dann doch nur freitags von 25 bis 27 Uhr gelten, aber nur bei sonnigem Vollmond, dann sind diese Gesetze unzulässig und rechtswidrig.

  58. Klaus meint: (28.9.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Das man der Gewalt mit dem Recht nicht nachkommt ist lange bekannt. Das Problem ist doch folgendes: Denen ist es doch scheiß egal, ob sie in den Knast kommen oder nicht. Die haben im Leben nichts zu verlieren. Ob die nun im Knast oder auf dem Arbeitsamt gedemütigt werden macht kaum einen Unterschied. Die Gewalt ist das einzige, was ihnen Geltung verschafft. Ansonsten wird ihnen im Leben nur vorgemacht, dass sie ein Nichts sind. Und was wird jemand schon wählen, wenn er entweder ein Nichts oder ein Schläger sein kann? Bei jemandem der nicht klein und schmächtig ist, wird die Wahl wohl eindeutig ausfallen.

    Das sind soziale Probleme,die da gelöst werden müssen. Gebt den Leuten etwas zu verlieren! Erst dann wird sich jemand von denen überlegen, ob er als Schläger zu profilieren versucht. Und um dem ganzen eine politische Dimension zu geben: Die Bürger dieses Landes haben sich bei der jetzigen Wahl dazu entschieden die Gesellschaft nach den sozialen Normen der USA umzugestalten. Damit muss die Gesellschaft nun auch damit leben, dass nun auch die Kriminalität wie in den USA zu uns kommt.

  59. ChrisUnger (h.c.) meint: (28.9.2009 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    Bin ich hier eigentlich bei den BILD-Zeitungskommentatoren gelandet?

  60. lawblogindianer meint: (28.9.2009 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Die allgemeine Gewaltprävention ist doch für die Opfer völlig irrelevant. Wo ist die gerechte Strafe für schwerste Körperverletzungen? Ist man hier ernsthaft der Ansicht, dass ein Jahr auf Bewährung ein faires Urteil dafür darstellt, dass das Leben eines unbescholtenen Bürger nachhaltig schwer geschädigt wurde?

    4 Kerle prügeln einen Menschen fast in den Tod, und bekommen eine niedrigere Strafe als so mancher Kunstdieb? Ist das Gerechtigkeit?

  61. Axel John meint: (28.9.2009 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    @ChrisUnger (h.c.):
    Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass von den BILD- Lynchmob- und Stammtischphobikern nie auch nur ein Wort zum Thema selbst kommt? Von sachbezogenen Argumenten (außer steht in § xy) ganz zu schweigen…

    @ 60: 4 Kerle prügeln einen Menschen fast in den Tod, und bekommen eine niedrigere Strafe als so mancher Kunstdieb? Ist das Gerechtigkeit?
    Nein. Das ist die Logik des "Rechtsstaates".

  62. Hannes meint: (28.9.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    @Klaus: Aber mir ist es nicht egal ob solche Typen in den Knast kommen. Dort können sie mir nämlich nicht auf die Fresse hauen. Das finde ich im Vergleich zum frei Rumlaufen lassen schon einen deutlichen Fortschritt.

    Trotz ansonsten liberaler Grundeinstellung gehöre ich auch zu denjenigen, die das deutsche Jugendstrafrecht für einen absoluten Witz halte, in dem die Opfer nochmals gedemütigt und verhöhnt werden. Mich ekeln diese ganzen "du, du, du, das darfst du aber nicht 'kopftätschel', 'tutsitutsi'" Sozialpädagogen und Richter an. Ich kann diese Scheißnummer mit schlechter Kindheit nicht mehr hören.

    Wer 18 ist darf schon lange f*ck*n. Wer 18 ist darf wählen. Wer 18 ist darf Auto fahren. Wer 18 ist ist unbeschränkt geschäftsfähig. Wer 18 ist darf heiraten. Wer 18 ist sollte als Erwachsener in den Kahn einfahren – fertig.

    Ich bin auch dafür, dass die erste kleine Strafe schon ein Wochenende im Knast ist, nicht irgendwelche verschissenen Sozialstunden. Ein Wochenende alleine in einer nackten, ungemütlichen Zelle, mit einem Stuhl, einem Tisch, einem Bett, einer Toilette mit Papier und sonst gar nichts. Ok, um CSU-Wähler zufrieden zu stellen noch eine Bibel :-) Während die Kumpels schön Party mit den Bitches machen, darf der verurteilte Ersttäter von Freitag Nachmittag bis Montag Morgen die Wand anstarren. Übers Wochenende, damit er wenigstens ein Wochenende keinen Scheiß macht, aber auch für den seltenen Fall, dass er einen Job hat.

  63. stuff meint: (29.9.2009 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    @Hannes: und alle, die mit der "ansonsten" liberalen Grundeinstellung was zum Lesen. Und bitte dabei denken, nicht "nach"denken (≠"Denken sie mir nach"):

    http://bonjourtristesse.wordpress.com/2009/09/16/the-great-escape/

    Anlass war zwar in der ex-DäDäRäh, man möge aber das mit wenig Phantasie als gesamtdeutsch sehen.

    Stuff

  64. k2r meint: (29.9.2009 um 01:24) AntwortenReply to this comment

    @jolo
    > wonach härtere Strafen zu Verhinderung neuer Straftaten taugen oder einen Abschreckungseffekt hätten.

    Die Strafe muß zumindest als solche empfunden werden!
    Eine Bewährungsstrafe wird in manchen Kreisen einfach lächerliches Eingeständnis von Ohnmacht gesehen.

  65. rjb meint: (29.9.2009 um 07:30) AntwortenReply to this comment

    Wenn man
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31167/1.html
    und das schon erwähnte
    http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~EB6E7D6F83B734B01A48E3236FB2602E2~ATpl~Ecommon~Scontent.html
    zusammennimmt, dann ist die sog. "Rechtsprechung" bei derartigen Delikten hierzulande ein einziger Irrwitz, veranstaltet von offenbar völlig weltfremdem Justizpersonal. Politiker, denen dazu nichts anderes einfällt als die Erhöhung der Höchststrafen, runden dieses Bild ab.

  66. ö.f. meint: (29.9.2009 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    Nehmen wir mal an, dieser getötete Brunner hätte nach dem ersten
    Schlag den er abbekommen hat, ein Messer gezogen und es dem Angreifer
    in den Hals gestochen, genauso wie es der Student tat der jetzt schon
    fast 2 Jahre im Knast dafür sitzt.
    Nach diesem Stich hätte er sich aufrappeln können und wäre voller
    Panik abgehauen.
    Er würde heute noch leben.
    Wie kann ein Richter da zu dem Schluss einer überzogenen Notwehr
    kommen?
    http://www.heise.de/tp/foren/S-Re-Aber-sicher-doch/forum-166154/msg-17408533/read/

  67. ö.f. meint: (29.9.2009 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    Vor einem halben Jahr bedrohte ein Student seine WG-Mitbewohner mit
    einem Messer, acht mutige Helfer (diesmal verzichte ich auf die
    Sarkasmus-Tags) gingen gegen diesen Gewalttäter vor.

    Daß diese gut ausgerüstete Helfer besonnen und verhältnismäßig
    vorgingen, kann man nicht nur daran sehen, daß sie den Aggressor mit
    nur wenig mehr als einem Dutzend Schüsse ruhigstellten, sondern auch
    daran, daß die meisten Notwehrschüsse *nicht* im Rücken des
    Angreifers landeten.

    Die bayrische Staatsgewalt zeigte sich gnädig, keiner der Helfer
    wurde belangt.
    http://www.heise.de/tp/foren/S-Jagdszenen-aus-dem-Bundesland-Suedost-3-Ergaenzungen-zum-Artikel/forum-166154/msg-17402749/read/

  68. Peter meint: (29.9.2009 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    weil aggressives angreifen rechtl. immer noch besser gestellt ist als effektives verteidigen. Wer sich nicht wehrt kommt ins Krankenhaus, wer sich effektiv wehrt kommt in den Knast und wer sich nur ein bißchen wehrt kommt in den Sarg. Sie haben die Wahl (hatten Sie letzten Sonntag ja auch). Und nicht vergessen: immer schön Zivilcourage zeigen … Staatscourage gibt es ja nicht mehr.
    Dass die unantastbare Würde jedes Menschen täglich verletzt wird, daran habe ich mich schon gewöhnt. Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit nun auch abgeschafft wird, daran gewöhne ich mich gerade.

  69. ö.f. meint: (29.9.2009 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Nö. Ein Bekannter (Polizist) riet mir mal, in solchen Fällen einfach
    bewußtlos prügeln und sich aus dem Staub machen.
    http://www.heise.de/tp/foren/S-Re-Tja/forum-166154/msg-17408761/read/

  70. Peter meint: (29.9.2009 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    ja, "einfach bewußtlos prügeln" genau das ist meine Strategie :-) Einfach oder? Zumindest für ausgebildete Einzelkämpfer … hmm, muss ich wohl doch mal für 2 Wochen zur Fremdenlegion.

  71. Peter meint: (29.9.2009 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    PS: da die feigen Schweine ja immer zu mehreren auflaufen und damit vielleicht auch die "Bewußtlos-Schlagen-Strategie" versagt, mache ich vielleicht doch lieber die Krankenhaus-Nummer. Ich könnte natürlich vorher auch die neueste Empfehlung der Polizei ausprobieren: rumlaufen, ein paar Passanten ansprechen, Überreden falls sie nicht wollen (oder einfach nur Angst haben), Fratanisieren, vielleicht gründen wir bei der Gelegenheit auch noch eine Partei oder Verein und wenn wir uns dann schön abgestimmt haben, eilen wir dem Opfer zu Hilfe … ähh, wenn es dann nicht schon abtransportiert wurde.

  72. Axel John meint: (29.9.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @ 66: Wie kann ein Richter da zu dem Schluss einer überzogenen Notwehr kommen?

    Es wurde ihm im Studium so eingebleut. Nach der akademischen Rechtsstaatsdoktrin hat Täterschutz absolute Priorität. Wer hier zu Lande das Wort "Opfer" auch nur in den Mund nimmt läuft bereits Gefahr, als lynchmobbender Todesstrafenbefürworter stigmatisiert zu werden.

    Der Fall Brunner zeigt auf tragische Weise das Dilemma: Wer sich totschlagen lässt, beweist Zivilcourage, hat alles richtig gemacht und bekommt posthum einen Orden.
    Wer nicht in der Lage ist, in Sekundenbruchteilen ein rechtswissenschaftlich korrektes Gutachten über die Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit der in Betracht kommenden Abwehrmöglichkeiten bezüglich des aktuellen Szenarios zu erstellen und anzuwenden, geht in den Bau, falls er überlebt.
    (Es sei denn, er hatte eine schwere Kindheit)…….

  73. DerMatthe meint: (29.9.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    *RUMS* "DIE TÜR WAR ZU!!!"

    ….den Kommentar hätt ich mir da nicht verkneifen können….

  74. Peter meint: (29.9.2009 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    "alles richtig gemacht" ist wohl eine Frage des Standpunktes. Aus Sicht der vorherigen Opfer bestimmt, aus Sicht des versagenden Staates (der mit dem Gewaltmonopol, wir erinnern uns) natürlich auch, aber würde Hr. Brunner dies (wenn er noch könnte) genauso beurteilen? Für mich schließen sich jedenfalls die beiden Zustände "alles richtig gemacht" und "verstorben" aus. Zivilcourage kann kein Ersatz für die mangelnde Präsenz der Exekutive sein, erst recht nicht in einer Zeit, in der die Hemmschwelle vor Körperverlettzungen immer mehr verloren geht.
    Für mich steht da die Exekutive und Judikative in erster und 2ter Front und beide versagen gemeinschaftlich. Die einen weil sie nicht mehr können, die anderen weil sie nicht mehr dürfen (und/oder wollen).

  75. Flying Circus meint: (29.9.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Wo zeigt der "Fall Brunner" denn dieses Dilemma? Auf diesem Niveau sollte man nicht argumentieren. Herr Brunner starb, weil ein Haufen Zeugen dabei standen und – nichts taten. Selbst wenn Herr Brunner eine Waffe besessen und geneigt gewesen wäre, diese zu benutzen, ist zweifelhaft, ob der Einsatz derselben zum gewünschten Erfolg geführt hätte. Ohne Übung im Einsatz von Waffen bleibt der Erfolg wohl eher aus.

    Aber mal weg davon.

    Mein Vater (Jurist im Ruhestand) erzählte mir im obigen Zusammenhang, daß Tritte gegen den Kopf nicht notwendigerweise als "billigendes Inkaufnehmen des Todes" des Opfers gewertet würden.
    DA muß in meinen Augen ein Umdenken auf Seiten der Justiz einsetzen.
    Es tut mir leid (bzw. es tut mir nicht leid), wer jemanden gegen den Kopf tritt (klassische Elfmeter-Stellung), dem hat klar zu sein, daß er schwerste Schäden bzw. den Tod seines Opfers verursachen kann. Ein persönlicher Mangel an Erkenntnis bzw. Einsicht in dieser Sache ist in meinen Augen "persönliches Pech". Die Analogie zum Schußwaffengebrauch ("wird schon gut gehen"), so aufgeworfen von meinem Vater, sehe ich nicht. Bei letzterem kann man danebenschießen oder eine vergleichsweise ungefährliche Stelle treffen. Wer gegen den Kopf tritt, der muß in meinen Augen einfach damit rechnen, daß das Opfer stirbt.

  76. Peter meint: (29.9.2009 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    es ist doch sicherlich jedem klar, dass wir hier nicht nur über Gewalt mit Todesfolge diskutieren. Was ist wenn die Täter nicht gegen den Kopf treten, sondern nur in den Rücken, in den Bauch oder in die Genetalien. Fordern Sie hier etwa mehr Toleranz seitens der Richter? 6 Wochen Krankenhaus und/oder querschnittsgelähmt ist also ok, da muss man nicht so hart bestrafen wie bei Todesfolge?

  77. Axel John meint: (29.9.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @ 76: Wo zeigt der "Fall Brunner" denn dieses Dilemma? Auf diesem Niveau sollte man nicht argumentieren. Herr Brunner starb, weil ein Haufen Zeugen dabei standen und – nichts taten.

    Eben das ist ja das Dilemma. Wer Zivilcourage beweist, ist hinterher fast immer der Dumme. Was wäre denn passiert, wenn 7-8-9 Leute dazwischen gegangen wären und die Schläger festgesetzt hätten? Ich kann mir gut die Kommentare in diesem und anderen Strafverteidiger-Blogs vorstellen.
    Da würde jetzt der Untergang des Abendlandes beklagt und sich über einen BILD-lesenden Lynchmob ereifert, der an ein paar pöbelnden Kids eine Gewaltorgie verübt.
    Wäre auch nur einem der Schläger ein Haar gekrümmt worden, dem Verursacher wären Straf- und Zivilrechtliche Verfahren sicher.
    Selbst wenn er diese gewinnt, wird er auf den Kosten sitzen bleiben, von den Schlägern wird mit Sicherheit niemals etwas zu holen sein.
    Das Problem ist nicht, welche Paragrafen da alle zur Anwendung kommen, oder auch nicht, das Problem ist, dass durch ein lebensfremdes Rechtsstaatsverständnis Zivilcourage und Hilfsbereitschaft verhindert werden.

  78. (tr) meint: (29.9.2009 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    @Klaus:

    snip/
    Gebt den Leuten etwas zu verlieren!Erst dann wird sich jemand von denen überlegen, ob er als Schläger zu profilieren versucht.
    /snap

    yepp

  79. Hannes meint: (29.9.2009 um 21:12) AntwortenReply to this comment
  80. Olli meint: (29.9.2009 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Ein Warnschu´ß wäre auch eine Gefängnisstrafe nicht denn ein Warnschuß ist wenigstens zeitnah.

    An andere hier. Was genau soll die Empörung? Herr Vetter hat nur seine Arbeit gemacht. Das mag euch jetzt nicht gefallen aber ich wette in anderen Fällen stimmen ihm die selben Leute wieder zu.

    Übrigens kennt keiner von uns hier den Fall vielleicht hat auch das "arme" Opfer die 3 angegriffen (ja so etwas passiert öfters mal steht nur selten in der Zeitung) oder es waren sogar noch mehr Leute Beteiligt.

    Kann natürlich auch so sein das diese 3 Leute wirklich diesen jungen Mann einfach so verprügelt haben. Aber selbst dann wissen wir nicht wie stark.

  81. peter meint: (30.9.2009 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    Niemand greift hier UV dafür an, dass er seine Arbeit gemacht hat.

    Aber selbst dann wissen wir nicht wie stark.

    Na dass sie ihn nicht nur auf die Backen getätschelt haben, dafür reicht mir die Anklage wegen "gefährliche Körperletzung".

  82. Axel John meint: (30.9.2009 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @ 80: An andere hier. Was genau soll die Empörung? Herr Vetter hat nur seine Arbeit gemacht.

    Das ist nicht der Punkt.
    Es ist die Art, wie er das kommuniziert. Die unverhohlene Schadenfreude über den Frust des Opferanwaltes, den er gerade aus dem Prozess gekegelt hat. Das zeugt IMO von einem bedenklichen Grad an seelischer Verrohung und Emphathielosigkeit. Aber vielleicht ist das auch nur ein bewußt gezogener Schutzwall, der das eigene Gewissen abschirmen soll.
    Deutlich wird das durch den letzten Satz des hier
    @Ludwig:
    verlinkten Artikels:

    Am Ende des Ganges verschwindet eine schmale Gestalt, krumme Schultern, Kopf gesenkt. Das ist das Opfer. Der Junge ist gerade siebzehn geworden; seit er die Fußtritte der Hünen dank der Kunst der Ärzte überlebt hat, verursacht ihm die Metallplatte in seinem Kopf unerträgliche Schmerzen. Sein Selbstwertgefühl, sagt die Zeugin, sei sowieso am Boden, und jetzt erst recht.

  83. Olli meint: (30.9.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @peter:

    Mir aber nicht.

    Ich kenne auch ein paar Leute die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurden.

    Da war das war mir schon passiert ist ein Witz gegen.

    Ich will aber auch diese Leute nicht in Schutz nehmen dafür habe ich schon zu viele Angriffe auf meine Person hinter mir.

    Aber ich weiß nicht genug um einfach darüber zu urteilen. Denn genau so gut kenne ich viele Fälle wo es jemand für klug hielt sich voll wie ein Eimer mit mehreren Leuten anzulegen. Oder die Freundin von jemandem zu belästigen.

    @ Axel Wenn jemand so süffisant rüberträgt das ich inkompetent bin dann kann ich mich auch darüber freuen wenn derjenige aufläuft.

    Selbst wenn ich mit dem Vertretenen Mitleid haben sollte.

  84. mo meint: (30.9.2009 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    So damit mal allen Nichtjuristen klar wird, was alles bereits als gefährliche Körperverletzung gilt:

    Auf dem Schulhof schubst A den B, ein Kumpel des A kommt hinzu und verpasst B noch ein "Eisbein" (Kniestoß in Oberschenkel). Verletzungsfolgen keine. Ob für den Schubsenden eine aufgedrängte Mittäterschaft vorliegt, ist hier nicht relevant.
    - Anklage wegen gef. KV.

    Zwei jugendliche streiten sich in der Raucherecke der Schule. Im Rahmen des Wortgefechts wird ein noch brennender Zigarettenstummel in Richtung des Kontrahenten geschnipst. Der Stummel verfehlt.
    -Anklage wegen versuchter gef. KV. und Beleidigung

    Jugendlicher beleidigt unablässig zwei andere Jugendliche. Er lässt sich druch Worte nicht davon abbringen. Auch die mehrfache Androhung von Gewalt ändert hieran nichts. Einer hält ihn fest. Der zweite gibt ihm eine leichte Ohrfeige. (nicht mal Rötung im Gesicht erkennbar).
    - Anklage wegen gef. KV und u.a.

    A tritt im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung mit dem "beschuhten Fuß" auf den Oberschenkel des B.

    Anklage wg. Gef. KV.

    Erst der juristische SAchverstand des Richters das "Chucks" wohl eher als besohlte Socken zu werten sind, läßt den Sachverhalt in eine KV und dann eine Einstellung münden.

    usw. usw.

    Eine nicht unerhebliche Zahl der gef. KV liegen in dieser Deliktsschwere und exakt deswegen sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, damit gerade diese Sachverhalte keine Verbrechen sind. ES wäre schlicht unangemessen.

    mo

  85. Tim meint: (30.9.2009 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    An alle, die sich hier aufregen, weil der Herr Vetter einen Mandanten verteidigt hat: Wilkommen im Rechtsstaat.

    Wenn der Täter auf diese Weise rausgehauen wird, ist das doch legitim. Und wenn behauptet wird, dass die Strafen nicht hoch genug seien, dann geht doch in die Politik und ändert diese. Aber sobald man etwas am Strafmaß ändern will, kommen mitmal Soziologen und andere weichspül Wissenschaftler an und reden etwas von resozialisierung, etc.. Was bringt es einer Gesellschaft einen Schläger 10 Jahre in den Bau zu stecken, wenn er sein Verhalten auch schon nach einem halben Jahr ändert.

    Abschreckung, Resozialisierung und Strafe muss gegeneinander aufgewogen werden.

    Und Gratulation an Herrn Vetter, der einfach nur seinen Job gemacht hat. Wenn jemand fragt, wie er sich fühlt, weil er einen Schläger rausgehauen hat, frag ich mich, wie man sich als Anwalt wohl fühlt, wenn man seinen Mandanten nicht gut verteidigt.

    Tim

  86. peter meint: (30.9.2009 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @85:

    Auf dem Schulhof schubst A den B, … Anklage wegen gef. KV

    ja klar. Und welcher unserer überlasteten StAs würde diese Anklage wohl erheben? Kann es sein, dass es ein starkes Delta zw. der theoretischen Ausbildung unserer Juristen und der Leben auf der Strasse gibt? Und möglicherweise auch zw. der "Lebenserfahrung" unserer Richter?

  87. reh meint: (30.9.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    körperletzung hat immerhin 4200 suchtreffer bei google. jetzt einer mehr. sogar durchaus unaufällig.

  88. Jonas meint: (1.10.2009 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    Respekt, Herr Vetter. Hätte ich nicht gewusst. Hätten Sie die Geschichte auch veröffentlicht, wenn Sie der türknallende Anwalt gewesen wären? :)

  89. mo meint: (2.10.2009 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    @87

    Alles Anklagen die ich auf den Tisch hatte.

    Und noch einer (diesmal Strafbefehl). Im Rahmen einen verbalen Auseinandersetzung Stuhl durch die Gegend geschubst. Kontrahenten am linken Knöchel getroffen. –> gef. KV

    mo

  90. peter meint: (3.10.2009 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    @89: hoffentlich nicht mit Todesfolge …

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