Pizzabacken unter Freunden
Heute morgen mal wieder Überlegungen zur Verteidigungsstrategie. In der Pizzeria meines Mandanten hatten die Schwarzarbeits-Kontrolleure kontrolliert und einen “indischen Staatsbürger angetroffen, der am Herd Speisen zubereitete”.
Der Koch hatte zwar einen Aufenthaltstitel, aber keine Arbeitserlaubnis. Mein Mandant hatte sich dann schriftlich so geäußert: Der Betreffende sei ein Freund, der ab und zu helfe, wenn Not am Mann ist. Ein reiner Freundschaftsdienst. Geld werde nicht bezahlt.
Die Behörde wertete das, wenig überraschend, als “Schutzbehauptung” und verhängte ein Bußgeld. Nicht 3,50 €, sondern gleich mal 6.000,00 €. Ich habe dem Mandanten erklärt, dass illegale Beschäftigung schon dann vorliegt, wenn man einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis Arbeiten machen lässt, die normalerweise nur gegen Bezahlung gemacht werden. Ob Geld fließt, spielt (fast) keine Rolle. Und außerdem der klare Hinweis, dass der Richter die Geschichte mit dem Freundschaftsdienst schon eine Million mal gehört hat (ungefähr 50-mal von mir).
Für mich bot es sich eher an, die Sache zuzugeben und gegen die Höhe der Geldbuße zu argumentieren. Immerhin verdient man heutzutage ja nichts mit einer Pizzeria. Wovon sollen Frau und zwei Töchter, von denen eine auch noch teuer auswärts studiert, leben, wenn der Alleinernährer nur noch für die Bußgeldstelle Pizzas backt?
Zum Glück war auch dem Richter deutlich anzumerken, dass er 6.000,00 € für überzogen und nicht stemmbar hält. Nach zwei Minuten war die Sache schon am Ende. Mein Vorschlag, es bei einem Tausender zu belassen, war noch gar nicht komplett geäußert, da setzte der Richter schon zur Urteilsverkündung an. Geldbuße 1.000,00 €.
Die kleinen Überlegungen zur Verteidigungsstrategie werden sich für den Mandanten also lohnen. Auch wenn er natürlich noch meine Rechnung zahlen muss.
Wieder ein Fall, in dem der Mandant sich besser nicht geäußert hätte, ohne vorher seinen Anwalt zu konsultieren – schon gar nicht schriftlich?
Mal ganz von der Alternative abgesehen, den Herrn ohne Arbeitsgenehmigung von vornherein nicht arbeiten zu lassen ;)
@flyer: Die Alternative kommt doch nicht in Frage… ein Angemeldeter ist nicht so billig. ^^ Ich find das immer schön wenn Leute die illegale Beschäftigungen in ihrem Haus haben "plötzlich" aus allen Wolken fallen wenn der Zoll in der Tür steht und in der Küche ebenso plötzlich nur gute Freunde arbeiten die so total nett sind und auch noch für lau arbeiten. :D
Als ob man das nicht schon 1000mal gelesen hat das die sowas kontrollieren und man mit dieser Ausrede nicht wirklich durchkommt.
Aber die 6000 waren echt übertrieben. 1000 hört sich gut an wenn es der 1. Verstoß war.
Und, wieviel Frei-Pizzen gibts dazu?
@flyer: Naja wer weiss ob er jetzt nicht noch mehr zahlen muss. Er spart zwar die 5000 Strafe aber die Anwaltskosten bei Udo… ;)
Man hätte ihm 25.000 € Strafe geben sollen und ihn in die Insolvenz schicken sollen.
Ganz ehrlich die 1000 € sind doch in weniger als 1 Monat wieder reinverdient.
Hier helfen nur harte Strafen! Das muss richtig wehtun.
Jeder der ehrlich arbeitet und Abgaben zahlt, zahlt für die Schwarzarbeiter mit!
@Bernd:
Und anschließend zahlst du für 4 Personen Hartz4?
Hm also ich finde die Strafe auch bisschen zu gering. Jemand anderes der Arbeit sucht steht auf der Straße, weil der Typ meint er müsse Schwarzarbeiter beschäftigen.
Wie lange sind die Schlangen deutscher Arbeitssuchender vor Pizzerien? Mir ist noch nichts zu Ohren gekommen…
Vermutlich schmeisst er auch noch den letzten legal Angestellten raus, um das Bußgeld schneller wieder reinzuholen…
@DeserTStorM: "Jemand anderes der Arbeit sucht steht auf der Straße, weil der Typ meint er müsse Schwarzarbeiter beschäftigen."
Anstelle des Schwarzarbeiters wird also nun ein Arbeitsplatz geschaffen? Mit Steuern, Lohnebenkosten, usw.? Und demnächst vielleicht noch Mindestlohn? Das halte ich allerdings für extrem unwahrscheinlich. Ich glaube eher folgendes: Entweder, es wird nach einer gewissen Zeit doch wieder ein Schwarzarbeiter beschäftigt, nur wird man etwas vorsichtiger sein. Oder, und das wäre auch die Variante bei höheren Strafen, es wird halt nur noch so viel Pizza gebacken, wie sie es ohne ihn schaffen. Gerade bei solchen Kleinbetrieben kann es oft sein, dass der entgangene Gewinn aufgrund der geringeren Produktion (nach Steuern usw.) geringer ist als die zusätzlichen Kosten eines regulären Arbeitsplatzes.
@Udo Vetter: Was war denn mit der Erklärung, dass der Inder nur kurz den Herd benutzt hat, um sein eigenes Mittagessen zuzubereiten? Oder sprachen die Umstände da zu eindeutig dagegen?
Die Frage ist, was macht man wenn man wirklich mal einem Freund unendgeltlich bei der Arbeit helfen möchte… darf man das in Deutschland nicht mehr?
Also bei allem Respekt, aber ich finde die Argumentation mehr als dreist (Und dann auch noch der Hinweis auf die auswärts studierende Tochter – hat das irgendwas mit dem Thema zu tun? Nein!).
Wenn ich mir überlege, welcher Schaden durch Schwarzarbeit entsteht (nicht nur dem brav zahlenden Steuerzahler, der ja der Dumme ist und für die schwarzen Schafe mitbezahlen darf, sondern auch den meist ungelernten Arbeitern, die dadurch keine Sozialversicherung haben, was ich dann auch wieder mitbezahlen darf, wenn diese Leute in Rente gehen und von Hartz IV leben müssen), wäre mein Vorschlag für die gerechte Berechnung des Bußgelds in solchen Fällen:
mindestens der Jahresverdienst des schwarz angestellten Mitarbeiters.
Wo bleibt da sonst der Abschreckungseffekt?
Aber es ist ja wie so oft, der Ehrliche ist der Dumme. Wer krumme Touren probiert, braucht meist keine Angst zu haben, dass er dafür einmal büßen muss.
Tut mir leid, aber da platzt mir echt der Kragen. Wenn ich schon mit voller Absicht (ich unterstelle das jetzt mal, und zwar nicht ganz unbegründet, wie die Erfahrung bei Schwazarbeit lehrt, die passiert meist nicht "aus Versehen") gegen das Gesetz verstoße, und hinterher dann rumjammere, ich könne mir die Strafe ja gar nicht leisten — Hallo, geht's noch? Ich könnte kotzen.
meinetwegen könnte der mann zahlen bis er nicht mehr weis wo ihm der kopf steht.
wenn man überlegt was er monat für monat an personalkosten gespart hat, wären die 6000 euro mehr als angemessen.
@Denis
Ich nehme mal an der wichtige Begriff hier ist Ausländer ohne Arbeitserlaubnis.
Ein Deutscher bzw. Ausländer mit Arbeitserlaubnis sollte da weniger Probleme machen.
@Bernd: Und schon wieder das übliche Kopf-Ab-Geschrei.
So wie es sich liest, war das der erste Verstoß dieser Art in der Pizzeria. Falls des Pizzabäcker nochmal erwischt werden sollte (und ich gehe davon aus, dass gerade nach dem "Erfolg" noch einige Kontrollen folgen werden) wird es mit Sicherheit deutlich teurer.
Abgesehen davon wird man mit einer Pizzeria nicht reich. Mag sein, dass die Situation in einem Restaurant etwas besser aussieht, aber wenn es sich wirklich nur um eine Pizzeria handelt, dürften dem Inhaber die 1000EUR auch schon richtig weh tun.
hm, 1000 euro sind doch etwas mager als strafe. immerhin sollte die sich in einem rahmen bewegen der dem täter ganz klar signalisiert dass es deutlich kostengünstiger ist den arbeitgeber ordentlich anzumelden und abgaben zu zahlen. andernfalls lohnt sich das für ihn doch richtig wenn er in den monaten, in denen die schwarzarbeit nicht bemerkt wird, mehr geld spart als er dann als strafe zahlen muss.
Na wie gut das unsere Kneipe ein Vereinsheim ist. Da arbeiten nur Vereinsmitglieder und das die unentgeltlich arbeiten, ist eigentlich einleuchtend.
Aber es war auch noch nie jemand da um das zu kontrollieren.
Abgesehen davon, daß ich € 1000.00 für angemessen (Ersttäter?) halte,
freue ich mich, daß seit einiger Zeit in diesem Blog die pösen
verpalen Überzeichnungen gegen die Executive seltener geworden sind.
Schön so, Herr Vetter.
Im Prinzip gebe ich meinen Vorrednern Recht, Schwarzarbeit sollte so bestraft werden, daß es nicht mehr lohnt. Auf der anderen Seite finde ich es ein Unding, rechtmäßig hier lebenden Ausländern keine Arbeitserlaubnis zu geben. Diese Leute wollen für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen, und der Staat verbietet es ihnen. Das kann nun wirklich nicht angehen (außerdem kann man argumentieren, daß es gegen die Menschenrechte verstößt).
Wie war das noch gleich? Reden ist Silber, Schweigen ist Gold… ;-)
@Vorstand: Sie meinen, einfach einen Verein gründen, um das Ausländerrecht zu umgehen? Genial!
Ja, das sollte man wirklich mal ernsthaft und lange überlegen. Weil nämlich überhaupt kein Schaden entsteht, weder für den Auftraggeber noch den Angestellten noch die Kunden des Restaurants. Und sonst ist an dem Geschäft ja niemand beteiligt.
@21: Außer dem Steuer- und Sozialversicherungszahler?
Und? Mein Einwand, dass die Speise doch für Verzehr durch Gäste der Wirtschaft nicht bestimmt gewesen sei…? Irgendwo war doch der Wortlaut, wo nur von Zubereitung der Speisen die Rede war und der automatische Schluss, die seien zum Verzehr durch Gastwirtschaftsbesucher bestimmt gewesen, nicht nachvollziehbar?
*g*
Stuff
100 Euro ? Kein Wunder, dass doch recht haeufig Schwarzarbeit geleistet wird. Auch wenn die Strafe mit den Versuchen steigen sollte…fuer laeppische 1000 Euro kann man das schon mal probieren. 6000 waren angemessen.
Kommen zu den 1.000 Euro Strafe eigentlich noch Nachzahlungen an die Sozialkassen oder kommt der Pizzabäcker wirklich so günstig davon?
@Kaboom:
Wo genau entsteht der Schaden, den diese Schwarzarbeiter verursacht?
@21 chrisv: Das kann nicht ihr Ernst sein, oder? Alle, die nicht schwarzarbeiten und Steuern und Sozialabgaben zum Nutzen unserer Gesellschaft (zu der ja auch Sie gehören) zahlen, werden geschädigt. Denn die müssen nicht nur die fehlenden Abgaben ausgleichen, sondern verlieren auch noch Kunden an die vermeitlich billigeren Anbieter.
Wenn ich der Richter gewesen währe, hätte ich die Strafe auf 12 000 Euro verdoppelt. Ich hoffe der Inder wurde inzwischen aus Deutschland ausgewiesen. Dieses Unkosten sollte man diesem Pizzabäcker auch in Rechnung stellen.
Wer als Strafrechtler nur Fälle annimmt, in denen er moralisch voll hinter seinem Klienten steht, wird vermutlich bald verhungern. Aufgabe des Anwalts ist eben nicht, die Entscheidung zum Wohle aller (anderen) Bundesbürger zu beeinflussen.
Ich finde es interessant, solche Beispiele aus dem echten Leben zu lesen, hätte doch meine (nicht fachlich vorgeschädigte) Erwartung ergeben, dass der Richter den Verzicht auf Lügengeschichten (Annahme Studium etc. sind wahr) als einzigen Grund zur Verringerung des Strafmasses herbeizieht, dabei den großen Zeigefinger schwenkt und es ein wenig menscheln lässt – wenn es ganz besonders gut läuft, eher nicht.
Als Richtwert hätte ich beispielsweise die "branchenüblichen" Werte eines Jahresbetrags von Steuern und Sozialabgaben erwartet, zusätzlich ausländerrechtliche Schritte ("Vorbereitung auf Rückführung", erweiterte unangenehme Ausforschungen des Umfelds etc., da gibt es bestimmt "tolle" Geschichten), auch moralisch könnte ich das tragen, hier hat U.V. für seinen Mandanten offensichtlich ein sehr erträgliches Maß erarbeitet. Glückwunsch.
@David: >>Wo entsteht der Schaden durch Schwarzarbeiter?
Der besteht imho genau darin, dass ein Betrieb, der Schwarzarbeiter beschäftigt, eine höhere Wirtschaftskraft hat, als jener, der keine beschäftigt. Der Konkurrent von gegenüber, mit durchweg Weißarbeitern, steht viel schlechter da. Würde der Betrieb keine Schwarzarbeiter anstellen, wären die Verhältnisse fairer. Ganz einfach da entsteht der Schaden. Ich kann ja auch in einen Laden gehen und klauen, oder betrügen. Die Argumentation, dass Steuergelder verloren gehen unterschreibe ich hingegen nicht spontan. Ist ja wie mit dem Raubkopieren – wenn ichs nicht runterladen könnte, würde ichs womöglich dennoch nicht kaufen. Aber ich bin Techniker, kein Wirtschafter.
@Anti Islam:
Glücklicherweise setzt die Ernennung zum Richter zwei Examina und Bildung voraus – sie werden also nicht in die Verlegenheit kommen.
@6 Bernd: Naja, für einen wurden ja schon vorher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Wenn der indische Staatsbürger keine Arbeitserlaubnis besitzt, wird er wohl zwangsläufig vom Steuerzahler subventioniert.
Wie ist die Nummer denn für den indischen Arbeitnehmer ausgegangen?
Da müßte die Verwaltung ja auch ein OWiG wegen der Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis angezettelt haben.
Da man ja scheinbar bei der unentgeltlichkeit von einer Schutzbehauptung ausging, wäre ja auch noch ein Verfahren wg. Leistungsbetruges oder zumindest wg. Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht gegenüber dem Leistungsträger drin gewesen.
Der Arbeitgeber hätte ja auch wg. 266a StGB belangt werden können (angenommener Durchschnittslohn bei unklaren Lohnverhältnissen).
Was hier meines Erachtens irgendwie nicht ganz deutlich geworden ist:
Die Bußgeldgeschichte ist schon für den Mandanten die am wenigsten belastende Lösung.
Man hätte hier auch locker einige Straftaten aus dem Hut zaubern können.
Schwarzarbeit in diesem Bereich schädigt meist nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern vor allem die Sozialkassen(Rentenversicherung, Unfallversicherung) und die Leistungsträger für Sozialleistungen(ArGe, BAgIS, Agentur für Arbeit).
Also ich denke, dass die Diskussion, ob den 1000 Euro oder 6000 Euro angemessen sind, kann durch ein Abwägen des Schadens entschieden werden, die dem Staat entstanden ist.
Ich denke, man kann herausbekommen, wie lange der indische Schwarzarbeit schon in Deutschland ist und in der Stadt des Pizzeria Besitzers wohnt. Ausserdem kennt man das durchschnittliche Gehalt eines Pizzabäckers und die dazu gehörenden Sozialabgaben.
Daraus ermittle man den Schaden für den Staat, der der Pizzeriabesitzer selbstredend erst einmal ersetzen muss. Darauf dann noch ein Bußgeld, abhängig vom Schaden.
Ob dann 1000 Euro zu viel oder zu wenig sind, kann man dann daran entscheiden.
Nun ob die Sache ausgestanden ist bleibt doch offen?
Es kann doch sein, dass noch Forderungen der Sozialversicherung, des Finanzamtes und ein Steuerstrafverfahren, ein Strafverfahren wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge, … neue Anwaltskosten auf ihn zukommen? :)
Dabei hätte er eine Chance auf eine AE gehabt? Klappte es nicht lange Zeit Köche als Künstler zu sehen?
@Andy: Da kenn ich aber anders. Bei mir um die Ecke ist ein Grieche mit Pizzeria/Imbiss. Die geht schon seit zig Jahren in der Familie immer weiter. Einer nach dem Anderen verdient sich da ne goldene Nase.
Eine andere Pizzeria war ähnlich. Die noch jungen Besitzer haben selbst gesagt, dass sie "in ein paar Jahren aufhören" können und dann zurück nach Griechenland gehen. So kam es auch. Ist natürlich nicht mit nem 8-Stunden Tag zu erreichen. Als Wohnung reichte denen quasi ein Schlafzimmer für die paar Stunden, die sie nicht arbeiteten.
@alle, die hier so groß die Keule schwingen: ich bin ein entschiedener Gegner von Schwarzarbeit. Sowas kommt bei mir im Betrieb nicht vor. Aber bitte auf dem Teppich bleiben. "Wer von Euch ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein" (macht ihr immer alles gesetzeskonform?). Wir bestrafen ja auch nicht "20km/h-zu-schnell-fahren" mit 1000 €, obwohl möglicherweise Menschenleben gefährdet sind.
Mit 1k€ einen Schuss vor'n Bug ist imho OK, bei Wiederholung dann aber die große Keule.
gings in dem Post nicht eigentlich um die gelungene Verteidigungsstrategie?
Das Niveau der Kommentare bewegt sich ja teilweise irgendwo zwischen Stammtisch und NPD-Plakat…
Was wäre denn als alternative Verteidigungsstrategie in Frage gekommen?
Kronzeugenregelung?
Vielleicht sollte der verehrte Blog-Betreiber seinem Mandanten noch kostenlos nachliefern:
Dass illegale Beschäftigung schon dann vorliegt, wenn man einen Arbeitnehmer Arbeiten machen lässt, die normalerweise nur gegen Bezahlung gemacht werden, ohne ihn zur Sozialversicherung anzumelden.Nachbarschaftshilfe oder Haushaltsscheckverfahren ziehen bei auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen nicht wirklich.
Der Ausländer-Status in diesem Beispiel der genialen Verteidigung spielt absolut keine Rolle.
Da kommen höchstens noch ein paar andere Tatbestände hinzu.
Irgendwie sehe ich mich hier nicht am Stammtisch oder auf einem Wahlplakat.
@Rallemann: "Mit 1k€ einen Schuss vor'n Bug ist imho OK, bei Wiederholung dann aber die große Keule."
Es muss gewährleistet sein, dass sich die Schwarzarbeit am Ende in keinem Fall weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer lohnen darf. Wenn er neben den 1.000 € bis auf die Kosten des Anwalts keine weiteren Zahlungen leisten muss, dann kann das durchaus zu wenig sein. Wenn schon jede Firma es mal mit Schwarzarbeitern versucht weil man es ja mal versuchen kann, so ist das schon viel zu viel.
Daher denke ich, dass die Gesamtkosten (Strafe + Rückzahlungen + Anwalt + Gericht) schon mindestens das 2-Fache des möglichen Verdienst für den Arbeitgeber ausmachen sollte. Das animiert einfach mal dazu es erst gar nicht zu probieren.
zu 1) wären es denn ohne Äußerung zur Sache (und vorheriger Konsultierung des RAs) weniger als 1K EUR geworden?
Kann ich spontan gar nicht glauben.
@Klaus: Ja sicher. Weil auch jeder davon ausgeht, dass er erwischt wird. Mal davon abgesehen, wenn die jetzt anfangen zu rechnen und kommen sagen wir mal auf eine Strafe von 10.000 €, was ich bei deiner Berechnungsweise für nicht ausgeschlossen halte… der zahlt die wahrscheinlich und danach haben wir eine 4-köpfige Familie im ALG II bezug. Ich gehe nämlich nicht aus, dass er sich die irgendwo einfach mal so leihen kann. Das sind pro Monat überschlagen ca 1500€ schätze ich, je nachdem wie die Mietverhältnisse sind und so weiter. Das Geld wäre nach 7 Monaten wieder weg. Da hätte die Gesellschaft erstmal keinen Nutzen dran. So kann der Pizzabäcker alleine weiter arbeiten, der Arbeitnehmer kriegt entweder weiter Geld vom Staat oder wird ausgewiesen (Wie sieht das eigentlich aus, wird man wegen sowas ausgewiesen?) und die Tochter kann weiter studieren ohne das wir dafür zahlen müssen. Soweit finde ich das in Ordnung. Sollte ihm das Gleiche jetzt aber nochmal passieren, könnte man allerdings dafür auch über solch drastische Maßnahmen nachdenken.
@ 29 –
M.a.W.: ihr prostituiert Euch für Eure kriminelle Klientel. Wenn es sein muss, auch gerne auf Kosten der Allgemeinheit. Stimmts?
@Gernot: Nenn mir irgendeine Dienstleistungsbranche, bei der das nicht auf die eine oder andere Art genauso ist. :)
@fh:
…aber nicht auf Kosten des Steuerzahlers.
Wovon sollen Frau und zwei Töchter, von denen eine auch noch teuer auswärts studiert, leben
Mir kommen die Tränen. Meine Fresse, ich habe während meines Studiums – huch, auch auswärts – den Arsch hoch bekommen und mein Geld verdient. Und nicht den Arsch zur Seite gesteckt und alles reinschieben lassen.
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