1.10.2009

Polanski hätte auch in D einen schweren Stand

Der in Zürich bei seiner Einreise in die Schweiz festgenomme Roman Polanski wäre auch nach einer Landung am Düsseldorfer Flughafen in Auslieferungshaft genommen worden. Zu dieser Einschätzung kommt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf Anfrage.

„Zwar wäre in Deutschland die Tat verjährt“, so erklärt es Oberstaatsanwalt Axel Stahl, „aber diesen Einwand könnten wir nicht geltend machen“. Denn nach Artikel 9 des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und den USA von 1979 gelte das Recht des ersuchenden Staates.

In den USA aber ist der sexuelle Missbrauchs einer 13-jährigen vor 32 Jahren nicht verjährt. Dieser Tat wird der 76-jährige Star-Regisseur noch immer beschuldigt. Er wehrt sich gegen seine Auslieferung in die USA und fordert seine Freilassung. (pbd)

119 Kommentare zu “Polanski hätte auch in D einen schweren Stand”

  1. (tr) meint: (1.10.2009 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    finde ich überlegenswert, sexuellen mißbrauch minderjähriger auch in deutschland nicht verjähren zu lassen.

  2. No Name meint: (1.10.2009 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    Endlich mal jemand der Farbe bekennt und nicht nur für dem "armen Roaman" wirbt – ich finde das Verhalten bigott. Polanski ist ein Verbrecher, er ist Schuldig gesprochen und ist auf der Flucht. Er hat einen Fehler gemacht und sollte, wie jeder andere auch, dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
    By the Way, als Laie frage ich: Gilt hier Verjährung bzw. ist diese anwendbar? Der Prozess läuft ja noch, es wurde rechtzeitig Anklage erhoben. Herr P. hat sich nur nach dem Schuldspruch aber vor der Verkündung des Strafmaßes abgesetzt.

  3. marcus05 meint: (1.10.2009 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    Wobei andererseits kein Hahn nach all den aktuell geschehenden Mißbräuchen unter den gleichen Umständen in Hollywood kräht. Aber der 32 Jahre zurückliegende Fall ist ja ach so hochinteressant.

    Man sollte sich aber mal vor Augen führen was genau Polanski damals durchgemacht hatte. Die Eltern in Auschwitz vergast und seine Frau im 9. Monat von den Mansons ermordet.
    Das sind die zwei brutalsten Themen über die Death Metal schreiben kann. Auch das Opfer von damals ist mittlerweile völlig indifferent gegenüber der ganzen Sache.

  4. Joe meint: (1.10.2009 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    Ich versteh auch nicht, wie eine Tat, deren psychische Auswirkungen auf das Opfer mit einem Mord vergleichbar sind, in Deutschland einfach so verjähren kann. Insofern finde ich das US-Recht fortschrittlicher und befürworte die Auslieferung.

    Allerdings bin ich kein Anhänger der Fraktion »Todesstrafe für Kinderschänder«. Genausowenig einer der Zwangskastration (wirkungslos BTW), die Polen kürzlich für Sexualstraftäter eingeführt hat.

  5. BV meint: (1.10.2009 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    @(tr): Derzeit beträgt die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch von Kindern (ich nehme an, das meintest Du) 10 Jahre, gerechnet ab der Volljährigkeit des Opfers. Warum sollte man das bis in alle Ewigkeit verlängern?

  6. ninjaturkey meint: (1.10.2009 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    »…Denn nach Artikel 9 des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und den USA von 1979 gelte das Recht des ersuchenden Staates…«

    Aha. Also auch wenn einem Beschuldigten (jetzt mal nicht Polanski) im Falle der Verurteilung die Todesstrafe droht, oder sonstige, bei uns aus gutem Grund geächtete "Behandlungen"? Und gilt obige Klausel nur für die USA oder gibts da noch ein paar lupenreine Demokratien, mit denen solche asymmetrischen Verträge bestehen? Versuch mal einer einen Anmerikaner nach Deutschland ausgeliefert zu bekommen. Und kommt bitte nicht mit Demjanjuk.

    PS: Trotzdem hat sich Polanski damals wie ein Schwein benommen.

  7. L-Roy meint: (1.10.2009 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Ich wußte gar nicht, dass schwere Schicksalsschläge (die im übrigen über 30 bzw. 8 Jahre vor der ihm vorgeworfenen Tat liegen) ein Verbrechen rechtfertigen. Aus welchen Gründen das Opfer die Sache auf sich beruhen lassen will, überlasse ich mal der Phantasie des Lesers. Strafrechtliche Relevanz dürfte die nach gut 30 Jahren gewährte Vergebung aber wohl nicht haben.

  8. twex meint: (1.10.2009 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Warum spricht der Mann im Konjunktiv? Polanski war gerade erst in Deutschland.

    http://www.shz.de/schleswig-holstein/panorama/artikeldetail/article/111/warum-kam-polanski-auf-sylt-davon.html

    Signalton blieb aus

    Doch der Haftbefehl wurde nicht vollstreckt. Warum? Im polizeilichen Informationssystem Inpol lag der Eintrag seit dem 1. November 2005 vor. Ein Bundespolizist erklärt: Wird dann ein Pass auf dem Flughafen oder an der Grenze eingelesen, warnt ein Signalton den Beamten, dass ein Internationaler Haftbefehl vorliegt.

    Doch dieser Signalton kam nicht. Ulrich Staudigl, Sprecher des Bundesjustizministeriums: "Dafür gab es einen Grund. Es lag zwar eine schlichte Ausschreibung zur Festnahme vor, doch kein förmliches Ersuchen. Ohne dieses förmliche Ersuchen der amerikanischen Behörden darf unsere Polizei nicht aktiv werden, das regelt Artikel 16 des Auslieferungsvertrags, den wir mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben. Deshalb wurde Herr Polanski nicht festgenommen."

  9. Lurker meint: (1.10.2009 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    @Joe:

    Mit einem Mord vergleichbar?
    *ahem* Man betrachte sich den konkreten Fall und vergleiche kurz die Zustände "keine Auswirkung" und "tot und seit Jahrzehnten beerdigt" – wo liegt der Unterschied?

    M.E. sind die Verjährungsfristen in D ohnehin viel zu lang – warum ein einfacher Diebstahl unbedingt über Jahre verfolgbar sein soll, erschließt sich mir nicht. Die Abschaffung der Verjährungsfrist für Mord z.B. erscheint mir schlicht absurd – wer 80-jährige Moribunde auch nach 60 Jahren noch einsperrt, dient nicht einer irgendwie gearteten Gerechtigkeit, sondern nur noch der Rache.

    Dementsprechend absurd sind auch die Forderungen von Nr. 1 – sexueller Mißbrauch von Minderjährigen ist ohne Zweifel ein gewichtiges Delikt und kann im Einzelfall fatale Auswirkungen haben; einen Verzicht auf jegliche rechtsstaatliche Korrektive rechtfertigt das nicht. Auch dem Opfer ist oft nicht gedient, wenn Fälle nach 20 oder 30 Jahren wieder ausgegraben werden…

    I.Ü. habe ich Schwierigkeiten, in o.g. Fall einen "sexuellen Mißbrauch" in diesem Sinne zu sehen – die Buchstaben des Gesetzes mögen das so sehen, was angesichts der sehr unterschiedlichen sexuellen Entwicklung von Jugendlichen von diesen starren Altersgrenzen zu halten ist, steht aber auf einem anderen Blatt. Wie es sich im konkreten Fall verhielt (Reife, Einsichtsfähigkeit, sonstige Umstände) weiß ich nicht und dürfte nach 30+ Jahren kaum noch zu rekonstruieren sein – ein deutlicheres Argument für Verjährung unabhängig von der Tatschwere dürfte es kaum geben.

  10. Christian meint: (1.10.2009 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    @ninjaturkey: "Versuch mal einer einen Anmerikaner nach Deutschland ausgeliefert zu bekommen"

    Das funktioniert genauso gut, wie einen Deutschen nach Amerika ausliefern zu lassen. Aber Polanski ist kein Deutscher. Vermutlich waere es relativ unproblematisch, andere Staatsbuerger von den USA nach D ausliefern zu lassen.

  11. twex meint: (1.10.2009 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    @9: Im Prinzip vielleicht, aber da Polanski sich der Unzucht mit einer Minderjährigen bereits schuldig bekannt hat und verurteilt ist, braucht da nichts mehr rekonstruiert zu werden.

  12. Stefan meint: (1.10.2009 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    @2, noname:
    Es gibt bereits sehr viele Stimmen gegen Polanski (wobei manches davon genauso ungut ist wie die blinde Unterstützung für ihn).

    Siehe z.B.
    http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/kino/Fall-Polanski-Die-Stimmung-kippt/story/27580007

  13. llamaz meint: (1.10.2009 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Es ist unabdingbar, das solche Fälle auch nach 30 Jahren weiter verfolgt und in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden. Schlagzeilen in der Bildzeitung wie: "Er steckte seinen Kopf zwischen meine Beine" und eine Veröffentlichung von Details aus dem Vernehmungsprotokoll helfen dem Opfer bei der Bewältigung des traumatischen Erlebnises, insbesondere wenn es sich wie hier einredet dem Täter verziehen und mit der Tat abgeschlossen zu haben.

  14. Torsten meint: (1.10.2009 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    Wieso wird die Verjährung diskutiert? Wurde er nicht schuldig gesprochen und hat sich dem Urteil entzogen? Wann verjährt Flucht?

  15. Stefan meint: (1.10.2009 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    Hier übrigens der Wortlaut der Petition für ihn und die Unterzeichner (englischer Text weiter unten):

    http://www.sacd.fr/Le-cinema-soutient-Roman-Polanski-Petition-for-Roman-Polanski.1340.0.html

    Eigenartig fand ich, den Fall als "a case of morals" runterzuspielen.

  16. RA jm meint: (1.10.2009 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    Schon erschreckend, wie viel dumpfdeutscher Volkssinn hier zum Vorschein kommt! Zur Erinnerung: Nach deutschem Strafrecht unterlag selbst Mord der Verjährung. Das Gesetz wurde seinerzeit nur geändert, weil NS-Verbrechen zu verjähren drohten.

    Wer sich nach einer Straftat – welcher auch immer – 30 Jahre lang beanstandungsfrei führt, hat ein Recht auf Gnade – sei es nun im Wege der Verjährung oder anders.

  17. chris meint: (1.10.2009 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    @ lurker/9

    Äähhh….zu deinen Schwierigkeiten, einen Fall von sexuellem Missbrauch zu sehen:
    Laut (einsehbaren) Protokollen hat P. das Mädchen unter dem Vorwand, sie in die Vogue zu bringen, in das Haus von N. gelockt, hat ihr dort Champagner und Drogen gegeben und sie anschließend gegen ihren Willen (sie hat ausgesagt, mehrmals deutlich "nein" gesagt zu haben) zweimal vaginal und einmal anal penetriert. Deswegen sind die Agenturmeldungen, die sich des Ausdrucks "verführen" bedienen schon reichlich widerwärtig, vielleicht aber auch der Tatsache geschuldet, dass der damals ausgehandelte Deal, welchen der Richter widerrief, beinhaltete, dass sich P. des einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen schuldig bekannte.
    Außerdem ist anzumerken, dass das Opfer ihm niemals im eigentlichen Sinne "vergeben" hat. Sie will seit Jahren, dass das Verfahren eingestellt wird, damit die ganze Sache nicht mehr aufgewühlt wird und sie nicht mehr daran erinnert wird. Das hat nichts mit Vergebung zu tun und zeigt, dass es ihr eben nicht egal geworden ist.
    Aber Vergebung hin oder her, er hat sich seinem Richter entzogen, allein das ist in den USA strafbewährt.

  18. Andy meint: (1.10.2009 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Es wundert mich immer wieder, wie unterschiedlich (vermutliche) Täter behandelt werden, denen Kindesmissbrauch bzw. Besitz oder Herstellung von Kinderpornographie vorgeworfen werden.

    Die Angeklagten im Pascal-Prozess waren für die Medien und die Bevölkerung schon vor Prozessbeginn schuldig – umso größer war die Empörung über die Freisprüche. Schließlich waren das doch alles alkoholkranke, psychische Wracks, zur Hälfte geistig zurückgeblieben, wie konnten diese "Menschen" nur freigesprochen werden?

    Bei Marco sah das natürlich anders aus, zwar war das englische Mädchen noch keine 14 und unter sexuellem Missbrauch werden auch andere Taten als der vollzogene Beischlaf eingeordnet – aber deshalb kann man den armen deutschen Jungen doch nicht einfach so im Ausland in Untersuchungshaft stecken!

    Im Fall Tauss war dafür wieder alles klar. Kinderpornographie auf dem PC, auch noch szenetypische 50 Bilder. Wer braucht da schon die Unschuldvermutung, für die Medien ist sowieso alles eindeutig, zum Kinderschänder ist der Weg dann ja auch nicht mehr weit, also wieso läuft der Typ noch frei herum?

    Anscheinend schlägt das Pendel gerade wieder zur anderen Seite aus. Polanski ist wegen Kindesmissbrauch verurteilt und eventuell vorhandene mildende Umstände sind im Urteil berücksichtigt worden. Er hat sich der Strafe durch Flucht entzogen. Wieso sich trotzdem sogar Regierungen für seine Freilassung einsetzen, ist mir schlicht unverständlich.

  19. schredder66 meint: (1.10.2009 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    @9 / Lurker
    Volle Zustimmung!

    @13 / Ilamaz
    Gibt oder gab es eine Äusserung der Geschädigten? Mit welcher Sicherheit kann behauptet werden, dass die Geschädigte dem Täter nicht verziehen und nicht mit der Tat abgeschlossen hat?

    War es eine Vergewaltigung oder "nur" eine sexuelle Verführung? Für mich durchaus ein Unterschied, aber ich bin ja kein Jurist.

    Der Fall Polanski mag für Juristen interessant sein, für den Fortbestand der Welt und der Menschheit völlig irrelevant. Auch, wenn man Polanski´s Filme nicht mag………

  20. Lurker meint: (1.10.2009 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    In den USA ist es auch strafbewehrt, die Justiz bei der eigenen Verurteilung zu "behindern" – um so grauenvoller, daß wir in derartig hinterwäldlerische Rechtsordnungen ausliefern.

  21. Johannes meint: (1.10.2009 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Es nimmt sich schon reichlich merkwürdig aus, dass es derart viele Unterstützer gibt, die sich angesichts der erwiesenen (!) Tatsache eines Kindesmißbrauchs dennoch für Polanski einsetzen.

    Die böse Polizei hat aus einem Fest eine Falle gemacht, indem sie Polanski festgenommen hat?
    Geniessen Prominente einen Sonderstatus vor Gericht?
    Ist Kindesmissbrauch ok, weil es schon so lange her ist?
    Das Opfer will die Sache auch auf sich beruhen lassen und deswegen soll der Staat sich auch zurückhalten?

    Kindesmissbrauch ist doch kein Kavaliersdelikt!

  22. Dierk meint: (1.10.2009 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Sicherlich ist es vollkommen i.O. Polanski festzunehmen und an die USA auszuliefern; die aufgeregten Albernheiten der polnischen wie französischen Regierung bzw. von selbst ernannten Intellektuellen ist Quark. Auch weil jemand ein brillanter Künstler ist, steht er damit nicht über den Gesetzen.

    Allerdings sollte der eine oder andere Geiferer sich einmal mit den Fakten zu dem Fall bekannt machen, denn dann sieht das ganze durchaus etwas anders aus. Erstens steht die Tat gar nicht zur Debatte, er hat ein Geständnis abgelegt, eine Verurteilung gibt es auch, obwohl es da noch die eine oder andere Kleinigkeit [z.B. Länge der Strafe] gibt, die geklärt werden muss. Auch hat Polanski einen Teil seiner bisher verhängten Strafe abgesessen, knapp die Hälfte nämlich.

    Seine Flucht damals basierte auf einem Interview, in dem der Staatsanwalt behauptet hatte, er hätte mit dem Richter allein über eine Ausweitung der Strafe gesprochen – was nicht zulässig war. Polanski hatte Angst für Jahre weg geschlossen zu werden, seine Anwälte [und mindestens ein Richter] halten das Gesamtverfahren sogar für verfassungswidrig.

    Ein wenig mehr hier: http://www.huffingtonpost.com/2009/09/30/pivotal-player-in-polansk_n_305772.html

  23. Stefan meint: (1.10.2009 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    @schredder66
    Das Opfer schrieb zur Oscar-Verleihung einen Artikel in der LA Times:

    http://articles.latimes.com/2003/feb/23/opinion/oe-geimer23

  24. DeserTStorM meint: (1.10.2009 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Find ich gut das das ganze in den USA noch nicht verjährt ist. Sollte man sich mal ne Scheibe von abschneiden!

  25. Jochen meint: (1.10.2009 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht kann Udo das präzisieren, aber ich erinnere mich, dass die Verjährungsfrist für Missbrauchsfälle, ich glaube, 30 Jahre wieder aufleben kann. Die Begründung ist, dass viele Missbrauchsopfer die Taten erstmal verdrängen, so dass eine Verfolgung erstmal gar nicht möglich ist.
    Also ist die ganze Diskussion um Verjährungsfristen erstmal überflüssig.

  26. Andy meint: (1.10.2009 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    @Jochen: Die Verjährungsfristen-Diskussion ist ohnehin überflüssig, weil Polanski schon längst verurteilt ist.

  27. Ralf meint: (1.10.2009 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Möglicherweise war die Staatsanwaltschaft von L.A. deswegen so hinter Polanski so hinterher, weil er sie böse düpiert hat. Er hat nämlich einen Deal gemacht. Er bekennt sich des Mißbrauchs für schuldig und dafür wird der Vorwurf der Vergewaltigung fallen gelassen.

  28. campbelltomatoetins meint: (1.10.2009 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    ch bin der auffassung das die festnahme rechtens war, das er die strafe absitzen soll (die aber aufgrund seines alters oder anderer umstände nochmals gemildert werden kann) und fertig. die ganze diskussion ist zwecklos

  29. irgendwas meint: (1.10.2009 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Aus reinem Interesse: Ist es bekannt, was die mitlerweile nicht mehr 13-jährige zu dem Verbrechen von damals sagt?

  30. llamaz meint: (1.10.2009 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @29
    Siehe Link in Kommentar 23:

    We pressed charges, and he pleaded guilty. A plea bargain was agreed to by his lawyer, my lawyer and the district attorney, and it was approved by the judge. But to our amazement, at the last minute the judge went back on his word and refused to honor the deal.

    Worried that he was going to have to spend 50 years in prison — rather than just time already served — Mr. Polanski fled the country. He's never been back, and I haven't seen him or spoken to him since.

    Looking back, there can be no question that he did something awful. It was a terrible thing to do to a young girl. But it was also 25 years ago — 26 years next month. And, honestly, the publicity surrounding it was so traumatic that what he did to me seemed to pale in comparison.

  31. Juergen meint: (1.10.2009 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so interessehalber: Die Polen haben doch ein Gnadengesuch für Polanski eingereicht. Wenn er dann jetzt nach Polen ausreisen dürfte… würde für ihn dann trotzdem die gerade beschlossene Zwangskastration für Pädophile gelten?

  32. Lurker meint: (1.10.2009 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    @Andy:

    Und warum sollte Verjährung dann keine Rolle spielen? Sowohl die Verfolgung als auch die Vollstreckung verjähren; die Vollstreckung sogar deutlich schneller.

    Wie das in den USA ist, kann ich nicht beurteilen – da es aber (eigentlich) darum gehen müsste (vorbehaltlich entsprechender Auslieferungsabkommen ohne nationalen Vorbehalt), wie es *hier* bzw. in der Schweiz ist (da es um die Auslieferung geht), spielt das aber keine Rolle.

    Unabhängig davon:

    Wem dient eine Strafverfolgung jetzt noch? M.E. nur den geifernden Strafverfolgern – das Opfer will keine Bestrafung, eine spezialpräventive Wirkung beim Täter dürfte nach 20+ Jahren ausgeschlossen sein und die generalpräventive Wirkung ist auch – wenn überhaupt – extrem gering.

  33. Tom meint: (1.10.2009 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe die Gesetze der USA ja meiste sehr skeptisch, aber in diesem Fall haben sie das bessere. Kindesmissbrauch DARF nicht verjähren.
    Und "dienen" tut die Strafverfolgung der Gerechtigkeit. Warum sollte er nicht für seine Straftat bestraft werden? Bloß weil er bisher Glück hatte?

  34. Vit meint: (1.10.2009 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Polanski hatte aber in Deutschland einen Film u.a. in den Babelsberg-Studios gedreht und keiner hat sich daran gestört…

    http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11244145/60709/

  35. llamaz meint: (1.10.2009 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    @33
    Die Meinung wirst du spätestens dann ändern wenn mal nach 30 Jahren jemand ankommt und dich einer Straftat beschuldigt und Entlastungszeugen bereits verstorben oder unbekannt verzogen sind. Und die Anzahl derer, die auf die Frage: "Was haben Sie am 30.04.1978 gemacht" eine Antwort haben, wird wohl gering sein. Verjährungsfristen haben eine wichtige Funktion. Sie dienen dem Rechtsfrieden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfrieden

  36. suki11 meint: (1.10.2009 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    @(tr): Wenn überhaupt, dann sollte man das vom Opfer abhängig machen. Die Frau in den USA ist heute gegen die Strafverfolgung von Roman Polanski.

    Ich denke Verjährung muss irgendwann sein.

  37. Konrad meint: (1.10.2009 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich die ganze Zeit: Wo hat er sich die 20 Jahre rumgetrieben und wie ist er gereist, das ein internationaler (?) Haftbefehl gegen ihn nicht greifen konnte oder er nicht bemerkt wurde.
    Als Einsiedler im Wald kein Problem – aber als bekannter Künstler?

  38. Alexandra meint: (1.10.2009 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:

    "Wie es sich im konkreten Fall verhielt (Reife, Einsichtsfähigkeit, sonstige Umstände) weiß ich nicht und dürfte nach 30+ Jahren kaum noch zu rekonstruieren sein – ein deutlicheres Argument für Verjährung unabhängig von der Tatschwere dürfte es kaum geben."

    Das Mädchen war damals 13 und hat sich erfolglos dagegen gewehrt, von Polanski mehrmals vergewaltigt zu werden – da gibt es meiner Meinung nach keinen Spielraum für Ausreden.

    Rekonstruieren braucht man übrigens nicht viel, das wurde im damaligen Prozess wohl schon zur Genüge getan. Die Tatsachen werden sich ja nach Polanskis Flucht kaum geändert haben.

  39. Peter meint: (1.10.2009 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    WHO CARES ???

  40. Gabriel meint: (1.10.2009 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon reichlich seltsam das alles hier zu lesen.

    Was die juristische Bewertung des Falles angeht, werden Juristen ihn schon bewerten, ohne das sich da jeder Blogleser einschalten muss.

    Was die moralische Bewertung (ob nun direkt oder in dem Mantel von hobbyjuristerei) angeht, so scheinen sich hier viele im Besitz einer überlegenen und objektiven Moral zu wähnen. Damit kann man natürlich schlecht diskutieren, wenn man davon ausgeht das bestimmte Meinungen zu Gnade, Strafe oder Rache per se minderwertig oder falsch sind, weil sie der eigenen Moralprogrammierung wiedersprechen.

  41. Gwendolan meint: (1.10.2009 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    In der Schweiz ist der Fall überigens auch verjährt, nur haben wir eben auch diese Klausel in unserem Auslieferungsabkommen, dass für die Verjährung das Recht des ersuchenden Staates zählt.

    Zwar verjähren sexuelle Handlungen mit Kindern in der Schweiz (absurderweise, das Volk hat gesprochen…) neuerdings nicht mehr, aber selbstverständlich gilt die neue Regel nicht rückwirkend sondern nur für Delikte, die NACH der Abschaffung der Verjährung begangen worden sind.

    Wo die Unverjährbarkeit in der Schweiz allenfalls eine Rolle spielen könnte, wäre höchstens, wenn man aus den unterschiedlichen Verjährungsvorstellungen einen ordre-public-Verstoss aus allgemeinen Völkerrechtlichen Grundsätzen konstruieren wollte um das Abkommen als solches zu kippen. Diese Option ist Polanskis Anwälten nun wohl verwehrt.

    Aus meiner Sicht ist die Angelegenheit rechtlich korrekt. Was man allerdings durchaus (generell; Polanski ist mir völlig gleichgültig) diskutieren könnte, wäre, ob denn dieser Auslieferungsvertrag mit einem Staat wie den USA noch zeitgemäss ist. Die Zustände in der Amerikanischen Justiz und vor allem auch im Amerikanischen Strafvollzug entsprechen aus meiner Sicht in keiner Weise europäischen Menschenrechtsstandards, so dass das non-refoulement-Gebot meiner Ansicht nach durchaus angeführt werden könnte.

  42. Barbara meint: (1.10.2009 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Ich wurde vor 14 Jahren von 2 Männern vergewaltigt und geschlagen, hatte multiple Verletzungen, z. B. ein gebrochenes Jochbein.
    Ich kannte die Männer, einer war der Vater meiner Freundin, ein angesehener Geschäftsmann. Sie drohten, dass mir sowieso keiner glauben würde. Ich habe keine Anzeige erstattet, auch auf Anraten meiner Mutter, ich zog zuhause aus und in eine andere Stadt, im Alter von 17 Jahren. Es hat nichts genutzt! Es verfolgt mich noch immer, ich habe immer noch Albträume, bin beziehungsunfähig. Ich habe ganz oft das Gefühl verfolgt zu werden und wenn ein Mann an mir vorbeigeht der das gleiche Rasierwasser benutzt, dann gerate ich in Panik. Es ist 14 Jahre her und doch als wäre es gestern gewesen. Soviel zur Verjährung.

  43. (tr) meint: (1.10.2009 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    @suki11:

    ich habe ja auch erstmal nur gesagt, ich finde es überlegenswert. ein argument für mich wäre, ganz deutlich zu machen, wie geächtet dieses verhalten ist, damit die netten verhamloser davon endlich mal wegkommen.

    ein weiteres argument ist für mich, daß derartige straftaten, auch wenn nur eine beweisbar ist, diese art der straftat nicht nur einmal begehen, daß die opfer erstmal massiv verdrängen und selbst nach vielen jahren sich selber schützen wollen und weiter verdrängen. deswegen würde ich das auch nicht von dem opfer abhängig machen, vielmehr muß dem opfer meines erachtens die entscheidung klar abgenommen sein, ob und wie lange die strafe verfolgt wird.

    argumente für eine verjährung sind ja genannt, da ist rechtsfrieden durchaus beachtenswert, aber die grenze von x jahren ist mehr oder weniger willkürlich, genauso hätte man drei oder 20 jahre festlegen können.

    ob man bei besonders schwer nachweisbaren taten sich ausgerechnet am rechtsfrieden aufhängen möchte, ist wohl geschmackssache. mein ding ist es nicht, man sollte aber von strafe absehen können, wenn über einen langen zeitraum keine straftaten mehr begangen wurde.

    würde mich aber nicht wundern, wenn nun durch den rummel noch weitere opfer von dem herrn auftauchen.

    wie gesagt, man könnte über eine änderung nachdenken, jedenfalls wenn die politik hier deutliche akzente setzen will, was sie ja vorgibt.

    jedenfalls finde ich jedes mitleid mit dem herrn unangebracht.

  44. Roland meint: (1.10.2009 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    An Folterstaaten, die dazu auch noch einfach deutsche Staatsbürger kidnappen, sollte man eigentlich grundsätzlich niemanden ausliefern.
    Die USA betreiben weiterhin Folter in Bagram und in Geheimgefängnissen. Sie verweigern häufig angeklagten Ausländern den konsularischen Schutz, und wenn man von ihnen was will, wie etwa bei den Hamburger Terrorprozessen, spielen sie den großen Bruder, der nur haben will, aber nie geben.

  45. marcus05 meint: (1.10.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @Barbara:

    Nun wenn du das als Anhaltspunkt für die Verjährung nehmen möchtest ist dieser Fall verjährt, da das Opfer von damals heute anscheinend keine Probleme mehr hat.

  46. Wolpertinger meint: (1.10.2009 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Die rechtl. Seite kann ich nicht so gut bewerten wie ein Anwalt, aber was sich aus Moralischer Sicht für Abgründe auftun ist schon erschreckend. Durch nichts ist eine solche Tat zu rechtfertigen. Und auch wenn er sich über 30 Jahre unauffällig verhalten hat, ändert das rein gar nichts daran das er ein Kind mißbraucht hat. Was sollen den andere Kinder davon halten wenn sich Prominente und Politiker massiv für diesen Sexualverbrecher einsetzen? Welche Signale sendet dies denn an andere Mädchen? Wer selber eine Tochter hat wird wohl erschrocken sein wie eine solche Tat runtergespielt wird, und vor allem wieviele Fürsprecher Polanski hat. Der Prominentenstatus macht es möglich.

    Das man Straftäter, abhängig vom Verbrechen, wieder in die Gesellschaft einglieder sollte finde ich richtig. Aber nicht wenn sich so jemand seiner Strafe entzieht.

  47. Barbara meint: (1.10.2009 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Vielleicht möchte sie auch nur ihren Frieden. Ob sie noch Probleme hat ist eine ganz andere Frage. Ich wollte Euch nur damit sagen, wenn man Opfer war, dann muss man aufpassen, dass man es nicht sein Leben lang bleibt. Respekt ist das Zauberwort. Respekt vor dem Leben und dem Willen des Anderen und vor dem was er sagt. Auch – und vor allem – wenn es ein NEIN ist. Für Täter gibt es Verjährungsfristen, für Opfer oft nicht.

  48. Trauma meint: (1.10.2009 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    @Barbara:

    Schlimm was Ihnen widerfahren ist.
    Das Ergebnis nennt sich postraumatische Belastungsstörung.

    http://www.kbt-stuttgart.de/

    Mir hat eine jahrelange Phsychotherapie geholfen, die Narben auf der Seele bleiben jedoch lebenslang. Menschen dir "normal" sind verstehen das oft nicht und kommen mit wohlfeilen Sprüchen wie: "Stell dich nicht so an…"

  49. Hans-Georg meint: (1.10.2009 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    In den USA wird ja in der Gerichtssälen fleißig mitstenographiert. Die für den Fall relevanten Dokument sind alle veröffentlicht.

    Die Zeugenaussagen vor der Grand Jury sind wohl nur etwas für hartgesottene Gemüter:
    http://www.thesmokinggun.com/archive/years/2008/0610081polanski1.html

    Die Grand Jury hat dann Anklage erhoben (Indictment):
    http://news.corporate.findlaw.com/hdocs/docs/polanski/capolansk31977iind.pdf

    Das Schuldbekenntnis von Herrn Polanski (Plea) einschließlich der schriftlichen Stellungnahme der Anwälte des Opfers:
    http://www.thesmokinggun.com/archive/years/2009/0928091polanskiplea1.html

    Die spätere Sicht des Opfers als erwachsene Frau wird sehr gut in einem Interview von Larry King (CNN) aus dem Jahre 2003 (Oskar-Verleihung für den Pianisten) darlegt:
    http://transcripts.cnn.com/TRANSCRIPTS/0302/24/lkl.00.html

  50. Marc meint: (1.10.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Ich weiß selber nicht so recht, wie ich das bewerten soll, aber, so einfach kann man sich das meiner Meinung nach nicht machen. Ein Gericht wird das abzuwägen haben, es geht nicht anders.

    Blicken wir zurück: 1942 wurden Polanskis Eltern im KZ ermordet und 1969 wurde seine Ehefrau von einer Sekte ermordet.

    So. Und diese Traumata wirken nun so lange nach, dass er 1977 eine 13jährige vergewaltigen darf? Da war Roman Polanski immerhin schon über 40 Jahre alt, ein 13 Jahre altes Mädchen hätte seine Tochter sein können. Jugendsünde fällt schonmal aus, überrascht von Drogenwirkungen kann er auch nicht mehr gewesen sein, in den 70ern war das Zeug nicht mehr so neu. Und von einem 43jährigen kann man schon erwarten, dass er vernünftig mit Drogen umgeht.

    Und der Justiz in den USA hat sich der Filmemacher 1978 durch Flucht nach Frankreich entzogen, trat also die Strafe nie an.

    Was wäre denn, wenn das irgendwer und nicht ein bekannter Regisseur wäre?

    "Ich habe eine 13-jährige Tochter. Und wenn ihr Gewalt angetan würde, wäre nichts mehr gleich wie zuvor, auch nach 30 Jahren nicht."
    Luc Besson zu dem Fall

    aus: http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/kino/Fall-Polanski-Die-Stimmung-kippt/story/27580007

  51. ChrisUnger (h.c.) meint: (1.10.2009 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Man sollte ihn mal nach Polen ausliefern (Auslandstat nach polnischem Recht? kA, das deutsche Recht genügt mir), mal schauen ob der gefeierte Star da auch kastriert wird.

    PS: M.E. sollte man das Verhältnis zu Polen mal überdenken. Wer die gemeinsame Freundschaft und gemeinsame Werte ständig mit Füßen tritt sollte auch keine Vorteile einer Freundschaft mehr genießen. JM2C.

  52. Kaboom meint: (1.10.2009 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Meines Wissens nach haben Polanskis Anwälte das aktuelle Problem der Auslieferung erst herbeizitiert. Als Argument für die Schließung des Verfahrens (dem geplatzten alten "Deal" nach sollte er übrigens wohl lediglich 48 weitere Tage in Haft) wurde insbesondere angeführt, dass die Staatsanwaltschaft in Los Angeles sich in der Zeit seit seiner Flucht nicht um eine Auslieferung bemüht hätte. Was der DA dann zum Anlass nahm, den Schweizern pünktlich zum vorher bekannten Termin des Filmfestivals in Zürich einen entsprechenden Antrag zur Festnahme zuzustellen.

    Insgesamt scheint der Fall in jeglicher Hinsicht vergiftet zu sein und gleichgültig, wie er nun bald enden wird, ist die Gerechtigkeit unter die Räder gekommen. Am meisten hatte darunter das Opfer zu leiden, das seit 32 Jahren regelmäßig wieder gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt wird. Damit macht man keine Werbung dafür, derartige Verbrechen, insbesondere mit prominenten Tätern, zur Anzeige und Bestrafung zu bringen.

  53. suki11 meint: (1.10.2009 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Die Geschichte kann man ja bei Wikipedia nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Polański#Anklage_wegen_Vergewaltigung_und_Flucht

    Über 30 Jahre später wegen so alter Vergehen angeklagt zu werden geht mein ich nicht und wäre auch nicht in Ordnung. Aber hier gab es ja einen Prozess und Polanski ist seitdem quasi auf der Flucht. Dann kann man das auch anders sehen.

    Aber das Opfer sagt, der Richter hätte schon vorab zu verstehen gegeben den "für 100 Jahre in den Knast" zu schicken. Offenbar war der Richter tatsächlich befangen.

    Ich sehe das so wie das Opfer:
    „[...] Der Vorfall verfolgt ihn genauso wie mich. In Amerika gilt er als Krimineller. Ich finde, er hat für seine Tat genug gebüßt. Wir haben nie wieder miteinander gesprochen, aber er hat mich wissen lassen, dass es ihm leid tut. Ich hege keinen Groll mehr. Menschen machen nun mal Fehler. Ich wünsche ihm viel Glück für alles, was er anpackt.“

  54. Agent Smith meint: (1.10.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist doch ob Strafe der Rache (oder schöner ausgedrückt der Gerechtigkeit) dienen soll, oder ob hauptsächlich präventive Wirkung und der Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft das Ziel ist.
    Die USA gehen traditionell eher den ersten Weg, Auge um Auge Zahn um Zahn, während in Deutschland früher mal die zweite Option das Ziel der Gesetzgeber war. Letztere ist natürlich schwerer zu vermitteln und viele wollen halt einfach Rache für eine Tat (ganz neutral gesagt). Im Zeitalter der Massenmedien gewinnt diese Meinung natürlich auch an Stärke.

    Wie dem auch sei, dadurch erklärt sich imho zum guten Teil die unterschiedlichen Meinungen zu Verjährungsfristen. Die einen sehen pragmatisch keinen Nutzen mehr darin jemanden nach (straffreien) 25 Jahren noch ins Gefängnis zu stecken, die anderen meinen dass so eine Tat nicht ungesühnt bleiben darf.

  55. suki11 meint: (1.10.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @Agent Smith: Ich glaube, (bin kein Jurist) hier in Deutschland ist das eine Mischung aus beiden Sichtweisen, wobei die zweite (Rehabilitation) stark überwiegt.

    Mord verjährt bei uns ja auch nicht (wegen der NS-Verbrecher). Dass 80-jährige NS-Verbrecher oder ein Erich Mielke für nen Mord von 1931 vor Gericht standen, wird bei uns auch nicht/wenig kritisiert.

    P.S.:
    "Denn nach Artikel 9 des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und den USA von 1979 gelte das Recht des ersuchenden Staates."
    Da würde ich (im Fall der Fälle) prüfen lassen, ob das wirklich in jedem Falle verfassungskonform sein kann. So wie die USA manchmal Haftstrafen verhängen … (400 Jahre)

  56. 3247 meint: (1.10.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Es ist nicht einmal so klar, dass die Tat in Deutschland eindeutig verjährt wäre.

    Es gibt in § 78b und § 78c des Strafgesetzbuches eine Liste mit Gründen, die die Verjährung hinauszögern (Ruhen) oder von vorne beginnen lassen (Unterbrechung). Wenn die deutsche Justiz will, kann sie durch entsprechende Verfahrenshandlungen die Verjährung praktisch unbegrenzt rausschieben.

  57. Axel John meint: (1.10.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @ 48: Respekt ist das Zauberwort. Respekt vor dem Leben und dem Willen des Anderen und vor dem was er sagt.

    Erkläre das mal einem Hardcore-Juristen! Die bewegen sich in einem völlig anderen Universum. Bestes Beispiel:
    @Lurker:
    Die agieren wie teilautonome Maschinen, die sich autistisch und empathiefrei einzig an akademischen- und ökonomischen Aspekten orientierten.
    Ihnen fehlt, was die Gattung "Mensch" für gewöhnlich auszeichnet:
    Die Fähigkeit, zwischen "Formalrecht" und "Gerechtigkeit" zu unterscheiden, sich in andere Menschen hinein zu versetzen, zu begreifen, was Schmerz, Panik, Demütigung, Trauma und die Erfahrung, als Opfer menschlich entwertet zu sein, für die Betroffenen bedeutet.
    Die einzige erkennbare Emotion ist die Arroganz, mit der sie jede Rechtsordnung schmähen, die nicht ihren Vorstellungen entspricht.
    Auch in den USA gibt es Demokratie und freie Wahlen.

  58. PA meint: (1.10.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Vor Gericht gibt es keine Gerechtigkeit (wer soll auch bestimmen, was das ist?). Vor Gericht gibt es ein Urteil.

  59. juristinspe meint: (1.10.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:

    Flucht verjährt gar nicht, weil Flucht (zumindest in Deutschland) nicht strafbar ist.

  60. studiosus juris meint: (1.10.2009 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Ich frage mich, unter welcher anderen als der Deutschen Rechtsordnung/Rechtsprechung Axel John lieber leben würde. Gibt es so ein Land, Herr John?
    Ein Land, in dem es nicht auf die ach so böse Formaljuristerei ankommt, sondern man im Zweifel auch mal jemanden verurteilt, dessen Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist, aber man eben Ihrem "gesunden Volksempfinden" Rechnung tragen möchte?
    Welches Land wäre, bezogen auf die Rechtsordnung/Rechtsprechung, das Land Ihrer Wahl, Herr John?

  61. (tr) meint: (1.10.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment
  62. irgendeiner meint: (1.10.2009 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Wie könnte man zuverlässig herausfinden, ob die BRD jemals von den USA Hinweise für eine mögliche Festnahme erhalten hat oder ob sie solche einfach negiert hat?
    Und vielleicht erachtete man es in USA ganz einfach nicht als opportun, die BRD in diese Sache hineinzuziehen?

  63. Flying Circus meint: (1.10.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Definieren Sie doch bitte einmal, was Sie als "gerecht" bzw. "Gerechtigkeit" empfinden.

    Wird schwierig, nicht? Genau deswegen wird vor Gericht "Recht" gesprochen. Daß es dabei nicht immer "gerecht" zu gehen kann, liegt auch daran, daß da vier Menschen zu fünf Meinungen haben, was denn nun genau "gerecht" ist.

  64. stuff meint: (1.10.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @chris:
    Wer "Schwanz ab!" schreit murrt, hat die Rübe meist schon ab, zumindest hat diese wesentliche Funktionen eingebüsst, sofern die je gebraucht wurden.
    Aber erklär einem Doofen, dass er doof ist…
    mfg Stuff

  65. Stephan___ meint: (1.10.2009 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Um es mal deutlich zu sagen: Der damals 45jährige Roman P. hat Sex mit einer 13jährigen gehabt. Das auch noch gegen ihren Willen und nachdem er ihr (einer 13jährigen!) Drogen und Alkohol gab.
    Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen zu meinen, dass er dafür nicht büßen müsse?

  66. Lurker meint: (1.10.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @65:

    Mit einem Blick auf den Kalender…

  67. Lurker meint: (1.10.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @A.John:

    Wie üblich irren Sie. Nur weil Ihr Rechtsempfinden nicht über affektive Bauchentscheidungen hinausgeht, heißt das nicht, daß alles, was Sie für Unrecht halten, auch Unrecht ist.

  68. lawblogleser meint: (1.10.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:

    Würden sie auch so zynische Kommentare raus lassen wenn ihr Arsch auf Polanskis Bett gelegen hätte?
    ;-)

    Unabhängig davon wer er ist, er hat ein Kind vergewaltigt, für das Opfer verjährt es auch nicht.

  69. suki11 meint: (1.10.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @lawblogleser: Doch. Hier offenbar schon: „[...] Der Vorfall verfolgt ihn genauso wie mich. In Amerika gilt er als Krimineller. Ich finde, er hat für seine Tat genug gebüßt. Wir haben nie wieder miteinander gesprochen, aber er hat mich wissen lassen, dass es ihm leid tut. Ich hege keinen Groll mehr. Menschen machen nun mal Fehler. Ich wünsche ihm viel Glück für alles, was er anpackt.“
    http://www.stern.de/kultur/film/filmregisseur-roman-polanski-der-schatten-einer-vergewaltigung-634677.html
    http://www.welt.de/vermischtes/article3019333/Opfer-Sam-Gailey-hat-Polanski-laengst-verziehen.html

  70. lawblogleser meint: (1.10.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @suki11:
    Auch wenn sie ihm vergeben hat, es hat immer noch eine Vergewaltigung an einem Kind stattgefunden.
    Das sie das ganze für sich verarbeiten konnte ist wieder eine andere Sache, der Strafbestand bleibt ja bestehen.

  71. suki11 meint: (1.10.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @lawblogleser: Das mag ja sein, aber irgendwann muss es einfach Verjährung geben. Mann kann doch keine alten Leute für Verfehlungen in der Jugend bestrafen. Nur als Beispiel. Das macht doch für alle keinen Sinn.

    Hier liegen die Dinge aber etwas anders, weil Polanski vor Gericht verurteilt wurde und der seitdem auf der Flucht ist. Trotzdem. Es gibt genug Gründe dem Antrag des Opfers (!) zu folgen und sowas niederzuschlagen. Es ist ja sonst auch straffrei geblieben.
    Der Rechtsfriede ist im Zweifel wichtiger, als jedes Verbrechen noch viele Jahrzehnte später zu bestrafen. Auch unabhängig von dem, was das Opfer sagt.
    Nur bei Mord ist das bei uns aus historischen Gründen anders.

  72. Axel John meint: (1.10.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @studiosus juris:
    @Flying Circus:

    Die perfekte Rechtsordnung gibt es nicht. In keinem Land der Erde. Darum geht es aber auch nicht. Es geht darum, dass dem, dem Unrecht widerfahren ist, nicht auch noch die Würde genommen wird.
    Ich gebe zu, jemandem, dem ein Menschenleben offensichtlich nichts wert ist, kann man nur schwer vermitteln, dass mit der Bestrafung des Täters auch ein gewisser seelischer Ausgleich und eine gewisse Genugtuung für das erlittene Unrecht erfolgt. Das Opfer erfährt, dass es ein Individuum ist, dessen Würde mehr wert ist, als der Betrag auf der Krankenhausrechnung.
    Und über die "dumpfe Rache" können all die Superjuristen mal nachdenken, die lauthals nach der Polizei rufen, wenn jemand 10cm zu dicht an der Garageneinfahrt parkt.

    @Lurker:
    Das bestimmt Lurker kraft seine akademischen Weisheit…

  73. NoName meint: (1.10.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Hier werden so langsam Sharia-Argumente ausgepackt: Reduktion der Strafe auf Satisfaktion des Geschädigten. Wenn man ein verzeihendes Opfer als Argument für eine Nichtvollstreckung einer rechtmäßigen und gerechten Strafe wertet/ heranzieht, ists zur Zahlung eines Blutgeldes nicht mehr weit. Und seiner zivilrechtlichen "Pflicht" ist Herr P. auch nachgekommen: der Zivilprozess endete in einem Vergleich – Herr P. zahlte eine nicht genauer bezifferte Summe.

    Ich bleib bei meinem "Bauchgefühlen":
    - Der Fall sähe anders aus wenn's Herr Müller und nicht Herr P. wäre.
    -Egal wer, alle sollen vor dem Gesetz gleich sein.
    -Das Auslieferungsabkommen besteht.
    -ergo: Herr P. soll in die USA ausgeliefert werden und dort die Strafe verbüßen, der er sich Jahre lang entzogen hat.
    …und froh sein, dass er nicht arm und schwarz ist, denn sonst wäre er sicher niemals auf Kaution raus gekommen und hätte somit nicht fliehen können.

    Zu guter letzt: Argumente wie "selbst Verfolgungsopfer"und "hat genug gelitten" sind ja wohl das letzte. Beim StrafMAß zu berücksichtigen, aber kein Freifahrtschein zum Kinderf****n.

  74. Ronald meint: (1.10.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    "Die Frau in den USA ist heute gegen die Strafverfolgung von Roman Polanski."
    Hat das Opfer kassiert oder nicht?
    Für ein paar Millionen Dollar ändern Menschen gerne ihre Meinung…
    Wäre der Peiniger ein armer Schlucker gewesen, hätte er beim Opfer wohl vergeblich um Vergebung gebettelt.

  75. lawblogleser meint: (1.10.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @suki11:
    Wenn man sich mit 44 an einer 13jährigen Vergeht, ist das für sie eine Jugendsünde?

  76. suki11 meint: (1.10.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @lawblogleser:
    Nein. Das war ja nur ein Beispiel. Hab ich auch geschrieben.

    Nur wem ist gedient, wenn der jetzt noch jahrelang ins Gefängnis kommt? Irgendwo muss man auch aufm Teppich bleiben. Wo soll das sonst hinführen? Wenn jemand 32 Jahre lang vor der Polizei entflieht, ansonsten straffrei geblieben ist und sogar das Opfer auf straffeiheit plädiert und den damaligen Richter für befangen hält, dann hat er halt Glück gehabt. Damit kann ich leben. Selbst wenn es ein Verbrechen war.

  77. abi meint: (1.10.2009 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    komisch, hier regen sich manche so auf, als wären sie direkt betroffen. ich – als schweizer notabene – sehe das ganze zwiespältig. meiner meinung nach hätte er nicht verhaftet werden dürfen. der prozess damals war, gemäss diversen aussagen (siehe film über das thema) nicht ganz sauber.
    das opfer hat ihm vergeben. wer sind wir denn, die wir uns über ihren willen hinwegsetzen? ohne seine tat zu rechtfertigen denke ich doch, dass das ganze nichts mehr als eine schmierenkomödie ist. aber die amis lieben ja sowas…

  78. NoName meint: (1.10.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    @abi:
    unabhängig davon: gleiches recht für alle. nur weils nen promi trifft sollte man keine besonderen maßstäbe anlegen. und bilaterale abkommen sind einzuhalten. nur am rande: herr p. hat in den usa genau wegen dieser schmierenkomödien deutlich bessere chancen als, Z.B., ein schwarzer (m, 18) der einvernehmlich mit siener freundin (w,17) schläft. seine anwälte werdens richten, und es wäre ein fatales signal, wenn jemand nur auf grund seines vermögens und seiner prominenz der strafe entkommt.

  79. abi meint: (1.10.2009 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    @NoName: es ging mir bei meiner kritik nicht darum, ob er ein promi ist oder nicht. den zeitpunkt bzw. das timing ist deshalb trotzdem äusserst kurios…

    (ironie an)aber vielleicht benötigen die amis ja mal einen fahndungserfolg. mit bin laden scheinen sie das ja nicht zu schaffen… (ironie aus)

  80. NoName meint: (1.10.2009 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    @abi. timing ist ungewöhnlich, wohl war. vermute herr p. hat mit seinen bestrebungen, das verfahren einstellen zu lassen, schlafende hunde geweckt…

  81. Marlee meint: (1.10.2009 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    Ein Aspekt, den ich bisher noch nirgendwo lesen konnte, obwohl auch immer wieder das Leiden des Opfers angesprochen wird:

    Der, der das alles schon vor Jahren hätte beenden können, bleibt immer noch Polanski. Er ist derjenige, der dafür sorgt, dass das Opfer weiterhin ein Opfer bleibt und immer noch Spätfolgen der Tat hat, wenn auch inzwischen durch die mediale Berichterstattung.

    Gerade in diesem Fall war die Berichterstattung schon damals noch grausamer, als es die Bild-Zeitung teilweise schon bei Übergriffen zwischen "Normalbürgern" schafft, da sich das Opfer auf allen Titelseiten wiederfand.
    Wer ist derjenige, der für diese fortwährende Konfrontation sorgt??? Es ist immer noch der Täter.

    Polanski hat durch sein Verhalten dem Opfer weiterhin das zugefügt, was jetzt wieder passiert. Er ist derjenige, der geflohen ist. Er ist derjenige, der immer noch nur seine Haut ohne Rücksicht auf das Opfer retten will. Er ist dafür verantwortlich, dass das Leben des Opfers weiterhin so beeinträchtigt wird. Die mediale Auseinandersetzung mit dem Thema in dieser Art und Weise hätte schon längst ein Ende, wenn er sich nicht seiner Strafe jahrelang entzogen hätte.

    Und das "Verzeihen" des Opfers als Maß aller Dinge:
    Ich wage zu behaupten, dass das Opfer ihm auch "vergeben" hat, weil endlich Schluss damit sein soll und sie ihr Leben leben will. Das allerdings ist für mich noch ein Grund mehr, ihn endlich "abzufertigen", damit die Sache in der Zukunft für die Medien dann endlich uninteressanter wird.

  82. NoName meint: (1.10.2009 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    @Marlee
    Seh ich nicht anders. Herr P. hätte sich Stellen sollen und die Sache damit erledigen. Nur hat ers nicht, und jetzt muss man ihn und das Opfer quai zu diesem "Glück" zwingen.

  83. Olli meint: (1.10.2009 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    @Joe:

    Also den Vergleich finde ich überzogen es kommt darauf an.

    Viel bedenklicher finde ich das man andere physische Schädigungen gerne heutzutage noch als Lapalie abtut.

  84. VolkerStramm meint: (1.10.2009 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Gestatten Sie dass ich lache?
    In Deutschland haben Kinderficker eine sehr guten Stand.
    Doch, doch, das ist so.
    Im Leipziger Bordell Jasmin waren 13-, 14- und 15-jährige Zwangsprostituierte. Die Staatsanwaltschaft hat aber bis heute großzügig davon abgesehen, gegen die Bordellkunden, also die Kinderficker, zu ermitteln.
    Und noch was ist komisch an diesem Fall. Während der feministische Furor sich ansonsten nicht einkriegt im Kampf gegen angebl. Kindesmissbrauch und angebl. Gewalt gegen Frauen, hört man aus dieser Richtung (Ausnahmen bestätigen die Regel) dazu nur ein dröhnendes Schweigen.

  85. igel meint: (1.10.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Polanski hat gut möglich ein Mädchen vergewaltigt (das war der ursprüngliche Tatvorwurf, der erst nach einem Deal aufgegeben wurde). Er hat sich durch Flucht seiner gerechten Strafe entzogen. Wäre ja noch schöner, wenn man sowas einfach vergisst.

    Ein anderes Thema ist, dass Strafmaße in den USA einfach zu hoch sind. Sie sind es.

  86. Barbara meint: (1.10.2009 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    @Ronald: Ach Ronald, auf viel Geld schläft man auch nicht besser. Ich hab mich oft gefragt was ich tun würde, wenn mir diese beiden wirklich noch einmal begegnen würden… und glaub mir, ich hatte sehr böse Gedanken!

  87. Olli meint: (1.10.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @VolkerStramm:

    Sehr interessant davon wußte ich ja gar nichts. Gibt es darüber Artikel? Und ob sich Leute darüber aufregen bekommen sie auch nur mit wenn sich die Medien dafür interessieren. Und die haben öfters sehr komische Auswahlverfahren. Je nachdem wer betroffen ist.

    Übrigens ab 14 Jahren ist man Jugendlicher kein Kind mehr. Auch wenn das die Zwangsprostitution nicht besser macht.

  88. VolkerStramm meint: (1.10.2009 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    @Olli
    Schade eigentlich, dass Du davon nichts weißt.
    Weißt Du, woran das liegt? Genau, die Medien betätigen sich vorwiegend als Presseerklärungsabschreiber. Und was sich in den Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft …
    .
    Ob es Artikel gibt?
    Nun ja, ich habe die Artikel zum Sachsensumpf (ich lebe in Sachsen) allesamt aufmerksam verfolgt. Überall war die Rede davon, dass Bordellbetreiber Wüst zu 4 Jahren verurteilt wurde. Und nirgendwo ein Sterbenswörtchen zu seinen "Kunden", den Kinderfickern.
    Und wenn doch, dann
    http://www.karl-nolle.de/aktuell/pressem.php?id=9820

    Aber frag doch einfach selbst nach, am besten beim Generalstaatsanwalt oder dem Justizminister. Wenn die Dir (davon kann man ausgehen) nicht antworten, ist alles klar.

  89. Olli meint: (1.10.2009 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Danke. Ah das war mir doch bekannt wurde aber leider nur nebenbei behandelt.

    Der Name Sachsensumpf lässt bei mir was klingeln.

  90. helen meint: (1.10.2009 um 22:47) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mich durch das Protokoll des Mädchens gelesen und keine körperlichen Gewaltszenen gefunden.

    Er war sexuell erregt, angetrunken, hat es mal probiert. -> als erwachsene Frau hätte ich mir solche Avancen vom Leibe halten können.

    Sein Verhalten entspricht nicht dem Bild, dass ich von einem Vergewaltiger habe, der im Gebüsch lauert, schlägt, auf Demütigungen aus ist.. Ich hatte den Eindruck, wenn sich die gleiche Geschichte zwischen zwei Erwachsenen ereignet hätte, gäbe es keinen Anklagegrund. Entweder wären beide einverstanden gewesen, oder einer nach ein, zwei, drei Abwehrversuchen gegangen.

    Das Mädchen hingegen war vor Angst gelähmt, springt nicht weg… Diese lähmende Angst wird auf Webseiten von Missbrauchsopfern beschrieben.

  91. Jumper meint: (1.10.2009 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    @spiegel.de: ein US-Richter hatte Anfang des Jahres erstmals die Möglichkeit offen gelassen, den Fall ad acta zu legen.

    Würde nach 30 Jahren auch Zeit.

    Oder ist jemandem bekannt, ob er danach weiterhin solches gestörte Verhalten an den Tag gelegt hat.

  92. McCarsson meint: (2.10.2009 um 02:17) AntwortenReply to this comment

    Mein Urteil/Vorschlag ist schlicht und vorurteilsfrei:

    Sollen die 'Amis' doch erstmal beginnen, die bestialischen Bedingungen in ihrem Strafvollzugssystem einschließlich bestialisch hoher Strafrahmen einschließlich eines abartig rassismusverseuchten Richter-Standes zu verändern, dann könnten 'wir hier' beginnen darüber nachzudenken, ob wir gegebenenfalls jemanden ausliefern sollen.

    Ein anderer, nicht zu vergessender Aspekt ist: kultureller Background dieses Falles sind auch die bekannten gesellschaftlich-libertären Aufbrüche der siebziger Jahre hier sowie in den USA.

    Die Konterrevolution, um es überspitzt zu sagen, schlug zurück, und auch das ganze reaktionäre Gesochs in der amerikanischen Justiz konnte unterdrückte Trieb-Elemente seiner deformierten Psychostruktur seelisch nur kompensieren durch Abreagieren am lebenden Objekt, sprich Straftäter.

    Deshalb die extremistisch hohen Strafen in den USA, wenn z.B. ein schwarzer Teenager mal mit einem weißen Teenager – beide in einem gewissen jugendlichen Alter- 'sexuell verkehrt'. Unzählige abartigste Justiz-Exzesse sind hinläufig bekannt.

    Exkurs: Zum Kotzen, wohin die Reise geht. Kürzlich wurde ja der herzliche Vater einer netten italienischen Touristenfamilie in Brasilien verhaftet, weil er seiner Tochter öffentlich auf den Mund küßte.

    Mein point of view im Fall Polanski: hier geht es einerseits um Formalitäten, sprich Straftatbestand, Verurteilung, Strafrahmen, Rechtsmittel undsoweiter.
    Andererseits – da jedes Rechtssystem Bestandteil eines ideologisch begründeten Systems ist, eingebettet in jeweiligen, sich verändernden kulturellen und gesellschaftlichen Kontext- ist dieser amerikanische Kontext/Background weitaus interessanter und hinterfragungswürdiger als zweirangige juristische Formalitäten.

    Dazu gehört auch die oft abstoßende rigide Mentalität hiesiger Behörden und Funktionsträger, die doch im Zweifelsfall jeden von uns selbst ins hinterste China ausliefern würden, nur vorausgesetzt die EU-Machtbürokraten erlassen vorher eine entsprechende Rechtsverordnung…..

    Aber vielleicht wäre 'China' ja noch nicht mal schlechter als irgendein verkommener US-Knast.

  93. gerhardq meint: (2.10.2009 um 07:54) AntwortenReply to this comment

    In der Neuen Züricher Zeitung habe ich den bisher besten Artikel zu diesem Thema gelesen:

    http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/verkannte_rechtslage_im_fall_polanski_1.3751829.html

    Wenn ich das richtig sehe, hat sich Polanski selbst der Justiz gestellt und wurde auch bestraft. Damit ist die Sache meiner Meinung nach erledigt. Der Richter wollte im Nachhinein das Strafmaß ändern, nur aus diesem Grunde ist Polanski geflohen.

  94. schredder66 meint: (2.10.2009 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    Promi hin, Kind her:

    Welche Eltern würden es ihrem 13jährigen Kind erlauben, an einer Fotosession im Hause eines Promis teilzunehmen? Wohlwissend, dass auch der Fotograf nicht unbekannt ist? Wohlwissend, dass der prominente Hausbesitzer eine recht bewegte Vergangenheit hat und der Fotograf durch den brutalen Mord an seiner schwangeren Frau (möglicherweise noch) traumatisiert ist?

    Ich weiss nicht, ob ich das meiner 13jährigen Tochter erlaubt hätte………

  95. studiosus juris meint: (2.10.2009 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Sagen Sie doch wenigstens ein Land, unter dessen Rechtsordnung Sie lieber wohnen würden!

  96. LeSmou meint: (2.10.2009 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @94: ich verstehe ehrlich gesagt nicht worauf sie hinauswollen.

  97. Sonja meint: (2.10.2009 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    Wo wir hier dauernd das Opfer zitieren, wie wär's mal mit einem Zitat des Täters?

    "If I had killed somebody, it wouldn’t have had so much appeal to the press, you see? But… fucking, you see, and the young girls. Judges want to fuck young girls. Juries want to fuck young girls. Everyone wants to fuck young girls!"

    Roman Polanski 1979, in einem Interview mit Martin Amis, zitiert u.a. hier: http://blogs.telegraph.co.uk/news/michaeldeacon/100011795/roman-polanski-everyone-else-fancies-little-girls-too/

  98. Andreas Bergkirchen meint: (2.10.2009 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    "Irgendwan muss Schluss sein" – so lautet heute eine Zeile auf Seite 2 der Süddeutschen Zeitung.

    Dort zitiert Heribert Prantl (Ressortleiter Innenpolitikik und – immerhin – ehemaliger Staatsanwalt) Wolfgang Schomburg, den Herausgeber des Kommentars Internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

    Laut Prantl meint Schomburg, für die Frage, ob die Tat verjährt sei, gelte nach den Regeln des ordre public des recht des ersuchten Landes.

    Kurz: Die Schweiz solle, müsse sich auf eine Verjährung der Tat berufen, halte sich aber an das Abkommen mit der USA (siehe Artikel oben).

    Polanski hin, Prantl her – gilt die US-Justiz in Fluchtfällen als rachsüchtig?

  99. (tr) meint: (2.10.2009 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    @Sonja:

    spricht für mich nur dafür, daß man nicht nachsichtig sein sollte.

  100. schredder66 meint: (2.10.2009 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @LeSmou:
    Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, ob es – bevor es zur Vergewaltigung kam – keine Instanz gegeben hat, die sich Gedanken gemacht hat. Explizit meine ich die Eltern………

    Dass das, was passiert ist, nicht "rechtens" war, steht auch für mich ausser Frage. Auch wenn ich – wie viele Kommentatoren – das Ganze eher zwiespältig betrachte.

  101. stuff meint: (2.10.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @Andreas Bergkirchen:
    Manchmal hilft Wiederholung:

    http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/verkannte_rechtslage_im_fall_polanski_1.3751829.html

    Dort wird auf die Fragwürdigkeit der Verjährungsbestimmung eingegangen, wenn es im begehrenden Land keine Verjährung gibt…
    Denn US-amerikanisches Recht hat – wie vieles andere dort auch – die Entwicklungen seit dem 18. Jhdt., die sonstwo stattfanden, nicht wirklich mitgemacht ;-) Auf den von dort Europäischen Linken vorgehaltenen Vorwurf beispielsweise, der Marxismus sei Idee des 19. Jhdt. kann man da locker antworten, wann denn die USA wenigstens dort ankommen würden.
    Stuff

  102. NoName meint: (2.10.2009 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    "If I had killed somebody, it wouldn’t have had so much appeal to the press, you see? But… fucking, you see, and the young girls. Judges want to fuck young girls. Juries want to fuck young girls. Everyone wants to fuck young girls!" – wie Sonja (97) schon zitierte – gab Herr Polanski bereits 1979, also auf der Flucht, zu Protokoll. Und die Behauptung, Herr P. wäre übermäßig hart angefasst worden ist ja wohl falsch. Es sollte ein Urteil wegen unerlaubtem Beischlaf geben, die harten Sachen wie die Vergewaltigung sollten fallen gelassen werde. Das Werk Polanskis ist bewundernswert, sein Leben ist dramatisch verlaufen, doch trotz Allem sollte er den Mumm haben sich zu Stellen!!

  103. steuerpirat meint: (2.10.2009 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Für den Missbrauch von Minderjährigen gibt es keine Rechtfertigung, auch nicht wenn man einen Oskar gewonnen hat und in der ersten Lebenshälfte selbst Opfer war.

    Nicht akzeptabel scheint mir aber auch die zunehmende Beobachtung, dass so viele zum gnadenlosen Rächer werden, wenn von "sexuellen Missbrauch" oder sogennanter "Kinderpronographie" (eigentlich eher dokumentierter sexueller Missbrauch) die Rede ist: Mutmassliche Täter sind dann von Beginn an "Vergewaltiger", "Pädophile" und "Kinderschänder", für die schon vor der Verurteilung keines der in den westlichen Demokratien geltenden Rechte gilt. Die Forderung nach Aufhebung der Verjährung ist in diesem Zusammenhang noch harmlos. Vielmehr wird gern der Ruf nach Kastration, Folter und Todesstrafe laut.

    Besonders befremdlich wirkt dabei, was allein das Wörtchen "sexuell" für Folgen hat: Den Missbrauch Minderjähriger im Sinne von Gewalttätigkeiten, der unendlich häufiger ist und nachweislich ähnliche Folgen für die Opfer hat, bringt jene Empörten längst nicht so in Wallung.

    Darüber hinaus ist die Gleichsetzung von Mord und sexuellem Missbrauch natürlich unglaublich zynisch und in der Bewertung falsch. Warum, widerstrebt mir en detail darzustellen, weil es eigentlich jedem klar sein müsste.

    Es stünde uns allen gut an, bei aller Betroffenheit die Empörung im Schrank zu lassen und nicht zu vergessen, dass Recht für jeden gilt, auch und gerade für die, die aus unserer Sicht die schlimmsten aller Verbrechen begangen haben. Nur so kann im übrigen auch eine "gerechte Strafe" erfolgen.

  104. Olli meint: (2.10.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @Barbara:

    Das ist sehr schlimm. Aber was würde es ihnen jetzt helfen wenn es keine Verjährung geben würde?

    Und wirklich schockiert bin ich über die Reaktion ihrer Mutter.

  105. Axel John meint: (2.10.2009 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @studiosus juris:
    Die Rechtsordnungen anderer Länder sind mir im Detail nicht bekannt. Ich kenne auch keine Begebenheiten, anhand derer ich mir einen fundierten Eindruck davon verschaffen könnte, wie die Rechtsordnungen irgendwelcher Länder in deren Justizalltag interpretiert werden.
    Pressemeldungen über 1-2 spektakuläre-, international bekannt gewordene Einzelfälle liefern mir keine Begründung dafür, warum es mir in X oder Y besser gefallen sollte.
    Der durchsichtige- und allzu plumpe Versuch, mich aufs Glatteis zu führen und auflaufen zu lassen, schlägt daher fehl.

  106. Barbara meint: (2.10.2009 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    @Olli: … ja, ich auch.
    Ich wollte eigentlich nur klarmachen, dass es für Opfer niemals Verjährung gibt. Man schleppt diesen bösen Ballast ein Leben lang mit sich. Ich denke sehr oft daran, ob es mir besser gehen würde wenn ich sie angezeigt hätte. Ich weiß es nicht und werde es nie wissen.

  107. Olli meint: (2.10.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @Barbara:

    Dann habe ich sie missverstanden.

  108. studiosus juris meint: (2.10.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Wieso durchsichtiger und plumper Versuch? Es war wahres Interesse.
    Nachdem Sie hier nun über lange Zeit hinweg keine Gelegenheit auslassen, über Juristen, Gesetze und Rechtsprechung hierzulande zu schimpfen, war ich mir eigentlich sicher, dass Sie, bevor Sie unsere Situation immer so schlecht bewerten, schon eine viel bessere und gerechtere Rechtsordnung kennengelernt haben müssten.

  109. nodch meint: (2.10.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das auch richtig was die Schweizer da machen. Man hat ein Abkommen, dann setzt man es auch durch, ganz einfach. Gerade bei einer solchen Geschichte: Missbrauch von Minderjährigen – warum muss da überhaupt noch diskutiert werden?
    Den Fehler hat er selbst begangen,dann soll er auch dafür die Verantwortung übernehmen und wenn überhaupt, soll er sich als Promi dann doch bitte in den USA freikaufen und nicht in der Schweiz.

  110. Regenschirm meint: (2.10.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Tat vor 32 Jahren begangen wurde, dann war das mehr oder weniger zwei Jahre bevor der Auslieferungsvertrag zwischen den USA und Deutschland geschlossen wurde.

    Die faktische Verlängerung einer Verjährungsfrist aufgrund eines Vertrages, der nach der Straftat geschlossen wurde, scheint mir aber gegen den nulla poenae Grundsatz in Art. 103 II und damit wohl auch gegen den ordre public zu verstoßen. In Deutschland.

  111. zoe meint: (2.10.2009 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    Die Frage nach der Verjährung zum heutigen Tage überlasse ich gerne den Juristen.

    Ich würde gerne wissen, wieso ein flüchtiger Vergewaltiger aus Amerika nach Europa kommen kann und hier ganz normal sein Leben fortsetzen kann, als wäre nichts geschehen. Ich verstehe ja noch, dass man sagt, die Tat wäre heute in D oder CH bereits verjährt, aber vor 20 Jahren war sie es nunmal nicht. Wieso gab es die ganze Zeit über keine öffentliche Aufregung, wenn ein Polanski auftrat, aber heute nach seiner Verhaftung will ihn jeder einbuchten?

  112. Landpirat meint: (3.10.2009 um 03:34) AntwortenReply to this comment

    @ Andy (18)

    Nur als Randbemerkung: Entgegen der oft verbreiteten und unkontrolliert übernommenen Behauptung, hatte Jörg Tauss kein kinderpornografisches Material auf seinen Rechnern gespeichert. Er besaß drei DVDs und eine kleine Menge Material auf seinem damaligen Mobiltelefon. Das ist insofern wichtig, da es seine Aussage, im Zuge der der Entwicklung des Zugangserschwerungsgesetzes den Nachweis versucht zu haben, dass solch Material im Wesentlichen über klassische Wege gehandelt wird, etwas glaubhafter macht.

  113. Turkman meint: (3.10.2009 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    @steuerpirat
    Sie scheinen mir da eine differenziertere Meinung zu haben als der sogenannte "Mob".
    Sie sollten aber gerade nicht auf dessen Versuch hereinfallen, Kinderpornografie zum dokumentierten sexuellen Missbrauch umzuklarieren. Unter Kinderpornografie fallen auch Zeichnungen, Comics, computergenerierte Bilder oder Animationen und Texte, selbst wenn das Material fiktiv ist, sowie alles was Kinder freiwillig z.B. mit Handys, Digicams oder Webcams aufnehmen (Stichwort: Sexting). Das düften ca. 90% der Faälle sein. Von dokumentiertem sexuellem Missbrauch, wie es Zensursula gerne getönt hat um ihr miserables Gesetz zu rechtfertigen, kann hierbei keine Rede sein.
    Behalten Sie daher auch bei dieser Formulierung Ihren kritischen Verstand.

  114. helen meint: (4.10.2009 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    Ich habe den Eindruck, dass die mobartige Reaktion vieler durch amerikanische Interessensgruppen ausgelöst wird, die im Dauertempo "Pädophilie, Kinderschänder …. Kinderfresser" publizieren.
    Auf Twitter tummelten sich stundenlang zuerst die Mütter, dann die amerikanische Bibelfanatiker und schrieben Kurzbeiträge (um die 40tausend Einträge pro Stunde).
    Zuerst liest man die Artikel in englisch, dann findet man dieselben Inhalte (teilweise fast wortwörtlich übersetzt) in deutsch-, französich-, etc. sprachigigen Medien.

  115. steuerpirat meint: (5.10.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    @turkman (113): Ich hatte den Begriff durchaus mit Bedacht gewählt. Gerade wegen der ja auch von Ihnen (vgl. 113) gemachten Unterschiede. Im übrigen wird dieser Begriff auch von weiten Kreisen der Zensurgegner verwendet, gerade damit nicht alles wegen offensichtlicher politischer Motive in einen Topf geworfen wird. Aber diese Diskussion gehört nicht in diesen Post, weil ein anderes Thema.

  116. helen meint: (5.10.2009 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Eines der schlimmeren Beispiele:

    Cokie: 'Take Polanski Out and Shoot Him'
    He 'drugged and raped a child,' says journalist

    source: ABC news
    _http://www.newser.com/story/70946/cokie-take-polanski-out-and-shoot-him.html?utm_source=twitter&utm_medium=social&utm_campaign=newser

  117. NoNmae meint: (5.10.2009 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    @helen&Co.:
    Wenn man das als Gegenargument heranzieht müsste man über den Auslieferungsvertrag im Allgemeinen diskutieren. Wenn man dieses Werkzeug internationaler Beziehungen unterschreibt muss dieser auch Anwendung finden. Und wenn es nach der Meinung des Pöbels ginge, müsste man auch unser Land von der Liste der zivilisierten Länder streichen. Ich erinnere nur an Aufkleber mit den Forderungen "Todesstrafe für Kinderschänder" oder "Stoppt Tierversuche – nehmt Kinderschänder!". Und wer notorische Einbrecher sicherheitsverwahrt hat in meinen Augen auch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Also, nur weil sich Teile einer Gesellschaft auf ein indiskutabeles Niveau herablassen sollte man das nicht Allein zur Bewertung der Rechtsordnung heranziehen. So diskussionswürdig die amerikanische Rechtsprechung auch ist, die USA machen seid 1776 mehr oder minder kontinuierliche Fortschritte. Unser Land muss diese Kontinuität erst mal beweisen.

  118. anwalt-in-mol.de meint: (6.10.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Läßt man den Namen weg, ist "er" auch nur noch "ein Täter unter vielen". Einen Promibonus muß es nicht in jedem Verfahren geben. Eigentlich sollte/dürfte es sowas gar nicht geben.

  119. Helga meint: (21.10.2009 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    @NoName: Polanski hat die Entschädigung nie bezahlt!

    @helen: Was ist denn das für eine Einstellung? Nur wenn jemand aus dem Gebüsch springt und einem den Knüppel auf den Kopf haut wird man vergewaltigt? Aber mit Drogen zugedröhnt zu werden ist nicht schlimm und wenn Frauen "nein" sagen meinen sie eigentlich "ja", also war das "einvernehmlich" oder …?

    Wenn ich einige dieser Kommentare lese frage ich mich, wie diese Leute reagiert hätten, wenn es um ihre Kinder oder kleinen Geschwister gegangen wäre.

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