Ordnungsamt muss auf Blaulicht verzichten
Wer zuletzt kam, verliert zuerst – frei nach diesem Motto kommen dem städtischen Ordnungsdienst in Düsseldorf an rund 20 Fahrzeugen sowohl Blaulichter als auch Martinshörner abhanden.
Als vor zwölf Jahren die ersten Ordnungspartnerschaften („Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“) zwischen der staatlichen Polizei und den kommunalen Ordnungsämtern begannen, weckte das Begehrlichkeiten. Auch die Angehörigen der Ordnungsämter wollten und wollen wie die Polizei mit Sonderrechten vorankommen. Dem hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster einen Riegel vorgeschoben und mit seiner Entscheidung ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt: Weder Blaulicht noch Martinshorn sind für Fahrzeuge eines kommunalen Ordnungsdienstes erforderlich.
Der Ordnungsdienst sei nun mal keine Polizei. Die Bevölkerung dürfe nicht durch die Wirkung der Sondersignale beeinträchtigt werden – „die Unfallgefahr muß gering gehalten werden“, heisst es (AZ: ( 8 A 1531/09). Mit diesem Urteil sieht sich die Bezirksregierung bestätigt. Sie hatte auf Weisung des Verkehrsministeriums der Stadt Wuppertal die Berechtigung für Sonderrechte verweigert. Und wird nun auch der Stadtverwaltung Düsseldorf die Erneuerung der zumeist 2012 auslaufenden Ausnahmegenehmigungen verweigern.
„Wir reißen jetzt nicht jedes bislang genehmigtes Blaulicht vom Autodach“, beschwichtigt Matthias Vollstedt, Hauptdezernent Verkehr beim Regierungspräsidenten. Aber auf lange Sicht müsse eine Sonderrechtsinflation eingedämmt werden: “Waren Sie schon einmal in New York?”, fragte er gestern. Da mache es nämlich ständig piep-piep-piep auf den Straßen. “Schier erschlagen” werde man von den Sirenen.
Mit jedem weiteren Fahrzeug, das hinzukomme, sinke der Aufmerksamkeitsgrad der Bürger weiter. “Je mehr akustische Wahrnehmungen es gibt, desto gleichgültiger wird der Hörer. Es juckt keinen mehr.” Das sieht Michael Zimmermann ein bißchen anders. Er ist kommissarischer Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes: „Wir hatten in den vergangenen zweieinhalb Jahren 129 solcher Einsätze – immer ging es um Abwehr von Gefahren, Verstärkung für Kollegen in Not bis hin zur Verfolgung verdächtiger Räuber.”
Er bleibt dabei: „In Großstädten wie Düsseldorf sind Sonderrechte für den Ordnungs- und Servicedienst sehr sinnvoll.” Zumal alle Fahrer selbstverständlich entsprechend geschult worden seien. Das Oberverwaltungsgericht allerdings ist kategorisch: „Bislang befristete Ausnahmen werden nach der ministeriellen Weisung nicht mehr verlängert“.
Sowohl Michael Zimmermann von der Stadt als auch Matthias Vollstedt von der Bezirksregierung sind sich aber in einem einig: Beide wollen erst mal das schriftliche Urteil lesen. Und das werden sie abklopfen. Auf Schlupflöcher der eine. Und wie die gestopft werden können, der andere. (pbd)
Ist das Urteil auf Landesrecht (LPolG o.ä.) gestützt oder auf Bundesrecht (STVO o.ä.)? Hier in Halle/S. fährt das Ordnungsamt auch mit Blaulicht (hab es bislang nicht in Funktion erlebt) rum.
ARG… Wegerecht (schnelles Vorankommen) gibt's durch Einsatz von blauem Licht und Horn, die im Artikel genannten "Sonderrechte" sind das Übertreten von Höchstgeschwindigkeiten, Parken im Halteverbot, … für die es aber keine Wegerechte braucht.
Die StVO §§35,38 kennt aber in der von mir gelesenen Fassung aber auch das Ordnungsamt nicht als Nutzniesser dieser Einrichtungen an.
Umkehrschluss: Was ist ein unverdächtiger Räuber?
Ich halte das für reine Wichtigtuerei…
In Leipzig fährt auch die Technische Aufsicht der Straßenbahnbetriebe mit Blaulicht umher. Dort allerdings ist das durchaus sinnvoll, denn die haben immer Werkzeug an Bord, um Bahnen anzuheben, falls mal wieder ein Fußgänger oder Radfahrer weder auf Rotlicht noch auf Warnsignale geachtet hat…
>>Er ist kommissarischer Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes: „Wir hatten in den vergangenen zweieinhalb Jahren 129 solcher Einsätze – immer ging es um Abwehr von Gefahren, Verstärkung für Kollegen in Not bis hin zur Verfolgung verdächtiger Räuber.”<<
Ich wusste gar nicht, dass das Ordnungsamt auch "verdächtige" Räuber verfolgt/verfolgen darf. Da die Polizei zu wenig Personal hat, scheinen einige Kompetenzen abgetreten zu worden sein?
Ich wohne in einer kleinen Stadt, da höre und sehe ich eigentlich nur die Krankenwagen öfter mit Blaulicht fahren (Uniklinik). Polizei ist sehr selten, Feuerwehr noch seltener. Dass jemand anderes mit Blaulicht fährt, habe ich hier noch gar nicht gesehen.
@4 (Kritiker): Vielleicht ein Bänker?
Die Überschrift könnte auch lauten:
Getunte Hilfspolizisten endlich abgehalftert
@Jo Katterturm:
Das wird dann unter die Kategorie "Unfallhilfswagen" fallen.
Die stehen explizit in der STVO unter wegerechten
http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallhilfswagen
"Die StVO §§35,38 kennt aber in der von mir gelesenen Fassung aber auch das Ordnungsamt nicht als Nutzniesser dieser Einrichtungen an."
"(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."
Selbstverständlich wehren Polizeibehörden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ab.
Da sollten die mal in die Gegend von Stuttgart schauen. Dort fährt jeder Hans-Wurst mit Blaulicht rum. Am lustigsten finde ich immer Autos der Verkehrsbetriebe (S-Bahn, etc.) mit Blaulicht. Dann noch diverse US-Militärpolizei wegen der US-Kasernen hier und so weiter. Abgerundet mit einer regulären Polizeipräsenz, als wär man direkt in einer Polizeikaserne. Es ist schwer hier keine Blaulichter zu sehen. Und da beschweren sich manche über das Ordnungsamt. Tsts.
Sehe ich mir die Beispiele des Herrn vom Ordnungsamt an, merke ich wieder einmal, wie viel Aufgaben, die eigentlich polizeilicher Natur sind, inzwischen dem OA aufgehalst werden. Die Abwehr akuter Gefahren [die meint er ja wohl], Verfolgung von möglichen Räubern oder Hilfe für Kollegen in Not, also Kollegen die mit körperlicher Gewalt bedroht werden, sind aus meiner Sicht klar Polizeisache.
Das OA soll sich doch vornehmlich um die Prävention kümmern, also mögliche akute Gefahren verhindern, indem Gefahrenpotenziale vermindert werden. Als da wären, falsch parkende Autos [besonders in zweiter Reihe, auf Fuß- und Radwegen, in Einfahrten, gegenüber Einmündungen etc.], Werbeaufsteller, Tische, Stühle, die zu weit im öffentlichen Raum stehen, unhygienische Verhältnisse in Imbissbuden und so weiter. Hier besteht im besten Fall äußerst selten Gefahr im Verzug, die Blaulicht und Lalü erfordern.
Natürlich könnte der Herr auch nur versuchen, sein Ego zu streicheln.
Seit es diese LED-Blaulichter gibt ist die Diskussion doch eh akademisch: Ob die blinken oder nicht sieht man bei Tag ohnehin nicht. Aber Hauptsache LED.
@Jens (#10)
für die öffentliche Ordnung ist primär die Ordnungsbehörde zuständig. Daher ja "Ordnungsbehörde" und "Ordnungsbehördengesetz"
Der einzige Grund für die blauen Lichter auf dem Dach ist das dadurch um das dreifache gewachsene Ego der Ordnungsämtler. Hier in Darmstadt ging man noch ein bisschen weiter und hat die zur „Kommunalpolizei“ emporgehoben, mit Fahrzeugen, Uniformen etc. die sich von der „echten“ Polizei nur die Aufschrift unterscheiden. Und natürlich durch das meist peinliche Verhalten der Personen die drinstecken. Straßen werden zum Beispiel seither nichtmehr mit Warnweste und Kelle abgesperrt, wie das sogar die echte Polizei macht, sondern mit quer gestelltem Fahrzeug, Blaulicht und zwei coolen Hilfspolizisten, die in Sonnenbrillen auf der Motorhaube rumlümmeln.
@energist: Volle Zustimmung!
In Magdeburg fahren selbst die Magdeburger Verkehrsbetriebe mit Blaulicht umher. Was ich mache wenn die mir begegnen ist klar: Gepflegt ignorieren.
Ich bin immer wieder erstaunt wenn ich die Dokumentationen im Fernsehen verfolge. Die sonderbaren Mitarbeiter des Ordnungsamtes spielen sich in Blockwartmentalität gerade im Norden der Republik wohl als so etwas wie eine zweite Polizei auf. Haben die einem als Bürger eigentlich etwas zu sagen?
Ein wenig erschreckend, wie hier Sonder- und Wegerecht wild in einen Topf geworfen wird.
Und dass dann einige die Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe (die ganz legal auch ohne Kunstgriffe mit Sonderwarneinrichtung ausgestattet sein duerfen) ignorieren wollen…
*kopfschuettel*
Ich dachte immer, diese Streifen des Ordnungsamtes setzen sich zum größten Teil aus Beamten zusammen, die aufgrund ihrer Inkompetenz und einfacher Blödheit nicht mehr hinter einem Schreibtisch erwünscht sind, aufgrund ihres Beamtenstatuses aber auch nicht kündbar seien?
Und solche Leute sollen Verbrecher jagen müssen? Hat der Herr Zimmermann überhaupt noch einen Überblick auf die Gesamtsituation?
Meiner Meinung nach sollte man den Ordnungsämtern die Polizeiaufgaben wieder entziehen!
Während Polizisten in Ruhe einem erklären, was man falsch gemacht hat, spielen sich die Typen vom Ordnungsamt in Rambomanier auf. Da wird gedroht und eingeschüchtert, also besser immer richtige Polizei holen.
Als Laie muss ich jetzt mal Fragen ob das Urteil auch für andere Ordnungsämter von Bedeutung ist? Also könnte ich ganz naiv bei unserem Ordnungsamt mit Verweis auf dieses Urteil nachfragen wann die Blaulichter abgebaut werden?
@stk:
Jau.. total daneben.. Ich moechte mal sehen was diese Personen machen wenn sie z.b. in einem Auto eingeklemt sitzten welches mit eine Strassen Bahn kollidiert ist und dabei die Oberleitung beschädigt hat. Da wird naemlich dann kein Retter oder Feuerwehrman sich dem Auto nähern bis eben besagter Unfallhilfwagen ankommt um die Oberleitung zu erden.
@energist:
http://blog.beck.de/2009/06/02/blaulicht-und-einsatzhorn-fuers-ordnungsamt-ne-ist-nicht-so-eilig#comment-17882
"Für den Film hatte man die grünweißen Polizeifahrzeuge umlackiert und "Ordnungshut" draufgeschrieben. Damals einer der Lacher des nicht ganz ernst zu nehmenden Films. Scheint so, als sei der Film mit 20jähriger Verspätung zumindest teilweise Wirklichkeit geworden."
Habe das Bild noch vor Augen, leider nichts bei yt gefunden …
Vielleicht sollten sie die ordnungsdienstlichen Aufgaben der Polizei gleich an Blackwater delegieren. Da sind doch grad Ressourcen aus dem Irak frei geworden…
@Torsten:
Meine ich auch!
Stuff
Ich kann mich den (meisten) der Kommentare nur anschließen. Was sich die Leute in den Ordungsämtern rausnehmen ist schon allerhand. Ein weiteres Beispiel sind da die diversen Demonstrationsverbote bzw. Auflagen.
Es lohnt sich nachzulesen:
§52 Abs. 3 StVZO in Verbindung mit §55 Abs. 3 StVZO
und dann weiter zu diskutieren.
Gerade in Düsseldorf haben sich in der Vergangeheit die Mitarbeiter des Ordnungsamtes durch Amtsanmaßung gegenüber von Bürgern keinen großen Gefallen getan.Alleine durch die KLeidung und das auftreten wird suggeriert man habe es mit Polizeibeamten zu tun.
Das beschriebene Sicherheitstraining für die Fahrer ist eine Farce.Es findet(wenn die mittel zur Verfügung stehen) einmal im Jahr stundenweise in Grevenbroich statt.
Dabei lernt man bestimmt nicht das rüpelhafte Fahren mit Sonderrechten welches gerade in D-dorf immer wieder zu sehen ist.
@ oldman
Und genau zu lesen lohnt sich noch viel mehr.
Spurgeführte Fahrzeuge können auch auf Schienen fahren. Ergo Schiene und dann gibts blaues Licht. Ohne Spurführung gibt die Vorschrift nix her!
@hiro:
Ich weiß ja nicht was für LED-Blaulichter du kennst, aber alle mir bekannten LED-Balken sind den "herkömmlichen" Anlagen, egal ob Stroboskop oder Drehspiegel, bei Tageslicht und insbesondere direkter Sonneneinstrahlung deutlich überlegen…
Wozu noch benötigen die Sonderrechte?
Die OrdnungsamtmitarbeiterINNEN, die ich das Vergnügen hatte kennenzulernen haben erkennbare Defizite.
Mit solcher "Sozialkompetenz" geht man besser gleich zur *******
@jb: Die "spurgefuehrten Fahrzeuge" beziehen sich auf die Verkehrbetriebe, nicht auf die Unfallhilfswagen selbst.
Es ist gut, dass der um sich greifenden Entwicklung der Ordnungsämter zu einer Art Zusatzpolizei hier mal Einhalt geboten wird.
Danke, Stefan B. (35),
und ich ergänze für jb (32)
Spurgeführt sind dto. Schwebebahn Wuppertal, Zahnradbahn Stuttgart, Seilbahn (per Schleppseil auf Schiene) Stuttgart,
Trolley-Busse Norddeutschland (Kiel).
Und natürlich alle an Schienen gebundenen Verkehrsmittel.
Wieso haben eigentlich einige Autos der Rheinbahn Blaulicht?
Blaulichter fürs Ordnungsamt sollen wohl den Sparkurs bei der Polizei ausgleichen.
Was mich irritiert ist folgendes Zitat:
„In Großstädten wie Düsseldorf sind Sonderrechte für den Ordnungs- und Servicedienst sehr sinnvoll.”
Was meint der Mann mit Servicedienst? Fordert er Blaulicht für Essen auf Rädern oder möchte er das Ordnungsamt zu einem Pizzabringdienst ausbauen? Oder glaubt er, er müsse das etwas bieder und abgeschmackt klingende Wort "Ordnungsamt" mit einem "feschen" Anglizismus aufwerten?
@Any: Danke. Genauso sehe ich das, bei der Polizei werden stellen abgebaut, dann wird ein Vertrag mit dem Ordnungsamt gemacht (Wahrscheinlich verdienen dessen Mitarbeiter auch weniger) um Aufgaben zu übergeben und um diese Aufgaben zu übernehmen brauchen sie dann Wegerechte? Ich finde sie sollten den Vertrag auflösen, die Beamten zur Polizei versetzen und besser bezahlen.
Ich dachte bislang auch immer, dass das Ordnungsamt nur den ruhenden Verkehr überwacht. Bis ich sie einmal hab Rotlichtfotos schießen sehen.
Die Anlehnung an New York versteh ich nicht..
Die Leute machen da keinen Platz, weil keiner da ist auf den Straßen.
Aber so viel Tatü-tata gibts da auch nicht, wohnen aber halt ein paar mehr Leute ;)
Naja, schon Recht, dass nicht jeder Blaulicht hat, sonst würde ich ja gar nicht mehr auffallen :D
…bis hin zur Verfolgung verdächtiger Räuber.
Klar, eindeutig ein Fall fürs Ordnungsamt. Wenn ich sehe, wie eine Oma überfallen wird, rufe ich auch zuerst das Ordnungsamt. Die kommen dann mit Blaulich und verfolgen die Räuber.
@Zoidberg:
Dann habt Ihr andere als wir. Fällt mir besonders auf der Autobahn immer wieder auf: von weitem sehe ich schon die Signalfarbe des Rettungswagens, der mir auf der anderen Seite entgegenkommt, aber zum Erkennen der Sondersignale muß ich schon zweimal hinsehen. Strobosokop-Blitzen ist nun mal auffälliger als Blinken.
Dazu kommt ja auch noch, daß die Blaulichter so ein bißchen stroboskopartig flimmern. Also das, was bei normalem Rücklicht zur Reduzierung der Leistung genutzt wird (und mich im dunkeln stört…), soll beim Rettungswagen die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Verrückt. Aber seit es blaue LED gibt, drehen sämtliche Entwickler eh nur noch am Rad.
Wenn ich dagegen an die Christbaumbeleuchtung des alten LT31 bei meinem Zivildienst denke… Der brauchte auch kein Horn, den hat man schon am Klappern der Relais gehört. :-)
Das fehlte ja noch! Mit Blaulicht zum Falschparker, damit er nicht wegfährt… Räuber verfolgen??? Und wenn sie den Räuber gestellt haben??? Mit Meldeblöcken und Bleistiften bewerfen, bis er aufgibt?
Sehr vernünftige Entscheidung.
Vielleicht könnte man ja doch beim Ordnungsamt gleich noch ein Schnellgericht installieren, wofür braucht es denn noch die Justiz, das Urteil, das dann ein "Angestellter" nach 3 Minuten spricht (brauchen wir dann überhaupt noch Beamte, GG ist was für alte Opis) , ist sofort rechtskräftig, da kann der Staat aber sparen…..
In Frankfurt wird die
KnöllchentruppeMilizStadtpolizei nach minimaler Ausbildung mit scharfen Schusswaffen auf die Strasse losgelassen.So kann am Falschparker notfalls direkt vollstreckt werden.
Wo kämen wir da hin, wenn diese
SpezialeinsatztruppeOrdnungskräfte ohne Blaulichtzum Tatortzu fallengelassenen Kippen eilen müssten?Ich kann jedem der sich hier über sein örtliches Ordnungsamt (meiner Erfahrung nach auch durchaus oft zurecht) aufregt nur eines raten: Es zu einem politischen Thema zu machen, sich zu engagieren und sich nicht nur einfach irgendwo beschweren wo es verpufft (hier z.B.). Gleichgesinnte suchen, sich zusammenschliessen, Presse einschalten und dann die richtigen Knöpfe drücken.
Ordnungsämter sind Teile der kommunalen Verwaltung und deren Vorsitzende wählen wir alle 4 Jahre. Benimmt sich das Ordnungsamt daneben ist der Bürgermeister der Ansprechpartner, bzw der oder diejenige die seinen/ihren Job bei der nächsten Wahl gerne hätte.
Das ist Demokratie 1mal1 – nicht nur maulen sondern etwas auch zum Thema machen, von Politikern verlangen Position zu beziehen und entsprechend wählen.
Ich könnte kotzen wenn ich lese wie sich "alle" über sowas wie das Ordnungsamt aufregen und dann (NRW 2009) doch nur 52% der Leute zur Kommunalwahl gehen und sich nichts ändert, alleine weil wir Bürger nicht verlangen dass dies zum Thema gemacht wird, dass Stellung bezogen wird. Nirgendwo ist der direkte Einfluss besser zu sehen, besser zu steuern. Nirgendwo muss man so wenige Leute mobilisieren um etwas zu erreichen wie auf kommunaler Ebene.
Also hier im Wuppertal "geleitet" der KOD Leute, die auf den Aufgängen zur Schwebebahn speisen, nach draußen, einzelne "Penner" vom Platz oder verfolgt arme Omis, die partout nicht einsehen wollen, warum es eine Anleinpflicht für Hunde gibt. Der Dienst erfolgt unbewaffnet und ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem Kollegen (die ja ebenfalls unbewaffnet sind) mit Blaulicht zu Hilfe eilen mußten. Schon eher macht da die "gemischte Streife" von KOD und Polizei Sinn.
@46: Die Aussage ist ein wenig undifferenziert.
Die "Stadtpolizei" (das ehemalige Ordnungsamt, die kurzzeitige "Ordnungspolizei") ist teilweise bewaffnet und teilweise mit Blaulichtfahrzeugen ausgestattet.
Die Anlehnung an die richtige Polizei in Uniform und Ausrüstung (insb. der Fahrzeuglackierung) ist unübersehbar, die Unterschiede in Personal und Qualifikation teilweise leider auch.
Die Frankfurter Stadtpolizei nimmt auch Aufgaben wahr, die in anderen Städten oder Gemeinden Aufgabe der Polizei sind.
Allerdings gibt es innerhalb der Behörde eine Trennung zwischen diesen "Hilfspolizisten", dem einfachen Verkehrsdienst und den "Knöllchenschreibern".
Es ist also nicht so, daß in Frankfurt jede Politesse mit 3 wöchiger Ausbildung und Waffe unterwegs ist. ;-)
Ich kann der Stadtpolizei auch nicht vorwerfen, Waffen oder Blaulicht unnötig/inflationär einzusetzen. Mit gezogener Waffe habe ich sie noch nie gesehen, mit Blaulicht nur zur Verkehrssicherung/-lenkung.
In Frankfurt sieht man sowieso relativ viele Blaulichtfahrzeuge (Versorgungsunternehmen,Verkehrsbetriebe,Bahn)mit praktisch nie genutztem Sondersignal.
Nun ja, Blaulicht steigert halt das Ego. Ein Fall: Nachts, 23 Uhr, lange grade Landstrasse, fährt ein Fahrzeug des Versorgungsunternehmen RWE mit Tatü-Tata durch die Natur. Einsame Gegend, kein Verkehr, ich kann das Fahrzeug vom Fenster meiner Wohnung aus 3 Km kommen und 5 Km weit wegfahren sehen. Unnützer Einsatz von Sonderzeichen, aber laut und es ist soooo schöööön so wichtig zu sein …
@Daarin: Nein! Alles, aber bitte nicht diese Leute zur Polizei versetzen! Ich hätte ehrlich Angst um mein Leben. Wenn drei Ordnungsämtler Hilfssheriffs Kommunalpolizisten schon damit überfordert sind, bspw. einen Durchgang abzusperren und Passanten, die – dank nicht vorhandener Hinweise – diesen benutzen möchten, anherrschen und mit Festnahme bedrohen müssen statt einfach freundlich auf die Sperrung hinzuweisen… dann möchte ich denen keine wirkungsvollere Waffe als den Knöllchendrucker in die Hand geben.
Köln wird weiter mit Blaulicht fahren dürfen – begründet gerade mit der Größe der Stadt. Deswegen ist der Vergleich Düsseldorf mit New York eher zum Lachen.
Von den 129 OSD-Einsätzen habe ich keine einzigen mitbekommen. Im Gegensatz zu den Stadtwerken. Offensichtlich ist dies wirklich nur eine Debatte unter Juristen.
@49: "und es ist soooo schöööön so wichtig zu sein"
Ich fand es besonders nachts extrem nervig mit Blaulich fahren zu müssen (Rettungsdienst) und nach spätestens 5 Minuten Zweitonfolge wünscht man sich nichts sehnlicher als seine Ruhe.
Die Belastung war für mich als Beifahrer schon hoch genug, da ich mit ein Auge auf den Verkehr hatte. Für die Fahrer (gerade der kleinen NEF) ist das ganz sicher kein Spass.
@ich:
> Die Frankfurter Stadtpolizei nimmt auch Aufgaben wahr, die in
> anderen Städten oder Gemeinden Aufgabe der Polizei sind.
Und um den Verkehr zu regeln und Unfälle aufzunehmen braucht man ne scharfe Waffe? Und: sollte man für Aufgaben, für die man eine scharfe Waffe braucht nicht lieber doch die Polizei nehmen?
> Es ist also nicht so, daß in Frankfurt jede Politesse mit 3
> wöchiger Ausbildung und Waffe unterwegs ist. ;-)
Soweit ich weiß sind es 6 Wochen Ausbildung. Aber ich habe bisher keine Mitarbeiter dieser hochqualifizierten Truppe getroffen, die meiner Ansicht nach eine längere Ausbildung durchgehalten hätten.
Ein Beispiel: Großeinsatz Abschleppen auf einer 2-spurigen Strasse. 2 Einsatzfahrzeuge stehen auf der rechten Spur, 2 weitere parken die für Baustellenfahrzeuge reservierten Parkplätze zu. Ich stelle meinen Wagen daher vor den beiden sowieso schon die rechte Spur blockierenden Einsatzfahrzeugen ab. Kommt gleich so ein Männchen wild fuchtelnd an, dass das ja nich geht. Auf meinen Hinweis, dass die Parkplätze für die Bauüberwachung zugeparkt sind (von denen) verlangt er doch tatsächlich Genehmigung, Fahrzeuglisten usw., da er so einfach ja nicht abschleppen kann!
Als ich ihn dann gefragt hab, ob er tatsächlich seine eigenen Leute abschleppen liesse, wenn ich den Papierkram beibringe (DAS wär's mir ja wert gewesen) hat doch noch irgendwas hinter den Augen geflackert und ich konnte da problemlos stehenbleiben.
(Vorgeschichte waren mehrfach mehrstündige Diskussionen mit dem Ordnungsamt, weil Falschparker den Baustellenbereich zugeparkt hatten. Ergebnis: Knöllchen und Wagen blieben stehen.)
Die sollten lieber mal an den einschlägigen Problemstellen Streife gehen. Zum Präsenz zeigen wird's ja wohl hoffentlich noch reichen.
Blaulicht an Enstörungsfahrzeugen von Versorgungsunternehmen ist schon o.k.
Natürlich nur an den Einsatzfahrzeugen, die direkt zur Gefahrenabwehr schnell an der Störungsstelle erforderlich sind.
Z.B. wenn Erdgas ausströmt.
Bei Fahrzeugen des Ordnungsamtes fällt mir ein Bedarf fürs Blaulicht nicht ein.
@52, ich:
…aber dann gibt es natürlich auch die RTW-
ZivisRambosFahrer, die gerne nachts um halb drei bei einer Verlegungsfahrt auf der verlassenen Landstraße die Fackeln und Posaunen anmachen, weil es doch ach so cool ist. Nichts für ungut…Zum Thema:
Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) in Düsseldorf; was macht der, und benötigt er dafür Wegerecht?
Der OSD ist dem Ordnungsamt unterstellt. Der Zusatz "Service"dienst soll in meinen Augen Bürgernähe suggerieren, nichts weiter. Was machen die nun? Sie erteilen Bettlern und Pünken Platzverweise, sie bewachen (an regnerischen Herbsttagen) menschenleere Parks, um Hundehalter daran zu Hindern, ihre Fußhupe mal 10 Minuten frei laufen zu lassen, sie laufen rauchenden Bürgern minutenlang hinterher, um das eventuelle Wegwerfen der Kippe ahnden zu können und sie stellen ihre Fahrzeuge gern mitten auf dem Burgplatz ab.
Andere Betätigungsfelder des OSD fallen dem Bürger nicht auf, obwohl es sie sicherlich gibt. BTW, Falschparker aufschreiben ist in D'dorf offenbar alleinige Aufgabe der Verkehrüberwachung, jedenfalls habe ich schon oft OSDler untätig neben falsch und behindernd parkenden Autos gesehen.
Ich selbst hatte nur ein einziges Mal das Vergnügen einer Begegnung mit so einem Menschen in schwarzer Armyhose, Bomberjacke und rotem Barett aka OSDler. Das war so:
Ich ging mit meinem Hund am Grabbeplatz entlang. Ein paar OSDler (ich glaube, es waren fünf oder sechs) umlagerten das öffenliche Klohäuschen an der Neubrückstraße, warum, weiß ich nicht. Einer der OSDler, der offenbar abkömmlich war, kam auf mich zu und fragte höflich: "Ey…!" (Kopfbewegung in Richtung meines Hundes) "…Steuermarke?!?". Ich frug ebenso höflich nach seinem Dienstausweis. Diesen wollte er mir leider nicht zeigen, sodass ich nicht sagen kann, um welchen Beamten es sich handelte. Allerdings sagte er mir, dass er dann nochmal ein Auge zudrücken wolle, und verschwandt in einem Auto (übrigens ein Kangoo? mit Blaulicht). Mir wars wurscht und ich hatte besseres zu tun, deshalb ging ich dann meiner Wege.
Braucht man für all dieses Blaulicht und Marinhorn? Ich denke nein.
Grüße!
Ich bin dankbar dafür, dass die Stadtpolizei in Frankfurt am Main mit der Sig-Saur bewaffnet ist. Das schützt mich und die Waffenträger vor der Aggressivität bestimmter Menschen in dieser Stadt.
Hier in Frankreich haben auch Streu- und Räumfahrzeuge Blaulicht. Was bedeutet: auf der Autobahn darf ich rechts ran und die vorbeilassen… oder kassiere ein saftiges Bußgeld.
Von den Notfalleinsatzfahrzeugen der Gas- und Stromversorgung ganz geschwiegen…
und Polizeien haben wir hier drei: die Gendarmerie (bis letztes Jahr dem Verteidigungsministerium angehörig), die Nationalpolizei und die Stadtpolizei. Ach ja, und das Ordnungsamt auch noch. Die gehen aber zu Fuß.
Was die Stadtpolizei eigentlich tut, weiß ich nicht; die steht ja nicht mal im Telefonbuch.
@Hootch
Einsatz von Sondersignalen werden auf dem Fahrtenschreiber dokumentiert. Der Einsatz wird von der Leitstelle angeordnet. Unbefugter Einsatz bringt nichts ein ausser Ärger.
Abgesehen davon – besagte "Zivis" oder "Rambos" sehen sich jeden Tag mit wirklich unschönen Dingen konfrontiert. Glaub mir, so prickelnd ist das nicht – denn hinter jeder Fahrt mit blau kann wieder eine Menge Blut, Kotze, Urin, gebrochene Knochen und andere Dinge stecken, die Dir gewaltig den Appetit verderben dürften.
Meiner Erfahrung nach projizieren die Leute, die nie in einem Fahrzeug mit Sondersignalen saßen, ihre infantilen Allmachtsfantasien (wenn sie denn nur mal selber mit blau fahren dürften) in die Fahrer von eben diesen Fahrzeugen.
@Thema:
OA braucht schon von der Aufgabe her keine Blaulichter.
Interessant. Herr Vollstedt vergleicht Wuppertal mit New York. Ein durchaus gewagter Vergleich hat Wuppertal ~350.000 Einwohner und alleine Manhattan 1.600.000 Einwohner.
Oh man, ein Hoch auf die Demokratie und das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Meinungsfreiheit … So viel Schwachs… auf einem Haufen habe ich selten gelesen. Ich würde mich ja gerne mit einigen Teilnehmern hier im Forum intellektuell duellieren, leider sind die aber alle unbewaffnet!
Vielleicht trägt dieser Thread ja ein wenig zur Erhellung bei:
Ordnungsrecht ist Ländersache, deshalb kann das Urteil aus NRW auch nur auf das OBG NW angewandt werden. In Hessen hat das Ordnungsamt beispielsweise polizeiähnliche Befugnisse und heißt deshalb eben auch "Ordnungs-" oder "Stadtpolizei". Deshalb haben die auch Blaulicht und Schusswaffen.
Vergleiche zu ziehen (mit anderen Bundesländern oder anderen Befugnisträgern) ist also meistens gar nicht möglich, da keine vergleichbare Rechtslage vorliegt.
Und in NRW ist die Gesetzeslage für die Ordnungsämter wie folgt:
"§ 1 OBG- Aufgaben der Ordnungsbehörden:(1) Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr)."
Die Befugnisse der Polizei sind wie folgt geregelt:
"§ 1 PolG NRW – Aufgaben der Polizei:(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern."
Merkt Ihr was? Das sind annähernd identische Formulierungen wie in der StVO (#9).
So klar ist die Angelegenheit also nicht, wie die Oberschlaumeier hier alle vorgeben. Die betroffenen Städte haben sich vorher ja auch Gedanken gemacht über den Einsatz von Sondersignalen und diese sind von den jeweiligen Bezirksregierungen in der Vergangenheit genehmigt worden.
Also beim nächsten mal erst das Gehirn einschalten, sich schlau machen und dann los schreiben.
So, und jetzt viel Spaß beim weiterdiskutieren.
@Anonym:
Die Autos der Verkehrsbetriebe sind wohl "Unfallhilfsfahrzeuge", z.B. für Notfallmanager der Deutschen Bahn. Das Blaulicht macht dort nicht nur Sinn (wer möchte nicht bei einem Unfall eines Chemietankwagens schnell einen Experten vor Ort haben?) sondern ist auch gesetzlich legitimiert:
Die Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit blauem Blinklicht ist nach § 52 Abs. 3 Nr. 3 StVZO legitimiert. ("…Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind…").
Finde es überflüssig, die jetzt auch noch…
……..es scheint eine neuzeitliche mode zu sein alles und jeden immer in frage zu stellen. nur sich selbst nicht, sei die ansicht noch so unobjektiv….und jeder hans-wurst weiss es besser…nur nicht die die es gelernt haben ;-)
Ganz schön schräg was hier zu lesen ist.
Nur zur Richtigstellung:
Es gibt die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit (steht auch so auf den Autos drauf. Die gehört zum Straßenverkehrsamt. Die sind nur für den Verkehr zuständig und nicht bewaffnet.
Und es gibt die Stadtpolizei die zum Ordnungsamt gehört.
Die Ausbildung dort geht im übrigen über neun Monate und beinhaltet ca. 900 Unterrichtsstunden (ohne die Praktika). Ich denke da wären einigen der obigen Foristen schlichtweg mit überfordert wenn man sich deren Beiträge anschaut.