3.10.2009

Links 435

Kindle: Amazon zahlt an Schüler für Löschung von 1984

England: Gericht stellt über Twitter zu

Filesharing-Abmahner verlieren gegen Anschlussinhaber

Italienische Presse nur noch “bedingt frei”

Kein Waffenschein für Extremisten

30 Kommentare zu “Links 435”

  1. horst deutschmann meint: (3.10.2009 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    Also hat der tatsächlich einen Waffenschein? Nicht etwa nur eine Waffenbesitzkarte?
    Wow… Wie kommt man an sowas?
    Bei den heutigen Vorkommnissen an S-Bahnhöfen hat ja eigentlich jeder ein besonderes Schutzbedürfnis.

  2. Christian Ortolf meint: (3.10.2009 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn Amazons 1984 aktion mal wieder Zeigt das man DRM nicht trauen darf: 150.000€ sind zu viel …

    1000€ liesse ich mir ja gefallen … aber sowas?
    dafür kann das US-Militär im Irak 750 Zivilisten umbringen und entschädigen…

  3. Joe meint: (3.10.2009 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    @Christian Ortolf: 150.000€ sind zu viel

    Punitive Damage heißt das Stichwort. Kennt das deutsche Recht leider nicht. Könnten z. B. illegale Callcenter auch mal gebrauchen.

  4. igel meint: (3.10.2009 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @Christian Ortolf: Wir kämpfen in Afghanistan Seite an Seite mit der US-Armee. Wir riskieren unser Leben dafür, in ehemaligen Terrorstaaten Freiheit zu erlauben. Ich verbitte mir, unser aller Anstrengungen so zu diskreditieren.

    Warst du je im Irak oder in Afghanistan? Das dachte ich mir.

  5. Martin meint: (3.10.2009 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Amazon zahlt das Geld im Rahmen eines Vergleichs mehr oder weniger freiwillig.
    Das Gericht hätte dem Kläger wahrscheinlich deutlich weniger Schadenersatz zugesprochen.

    Das ist ein Versprechen von Amazon an seine Kunden, so etwas nie wieder zu tun.

  6. MrBrook meint: (3.10.2009 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, wieviel von den 150.000 € für den Schüler übrig bleibt. Für einen fünf- bis sechstelligen Betrag würde ich mir jedenfalls gerne die Hausarbeit zerstören lassen :P

  7. tribble meint: (3.10.2009 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @Martin
    Das Versprechen Amazons ist bestenfalls schal.
    "Amazon verpflichtet sich in dem Dokument zur außergerichtlichen Einigung auch dazu, solche Löschaktionen in Zukunft nicht mehr oder nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen durchzuführen. Nämlich nur dann, wenn [...] eine gerichtliche oder behördliche Anordnung die Veränderung oder Löschung erforderlich macht"

    Und in Deutschland wäre es wohl leer.
    http://bundesrecht.juris.de/urhg/__98.html
    Die Fernkontrolle mittels DRM machte einen Rückruf verhältnismäßig.

    Polemisch überspitzt könnte man auch sagen, Amazon würde sich selbst einer Bücherverbrennung 2.0 nicht in den Weg stellen.

  8. p90 meint: (3.10.2009 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    @igel:
    Ironietags vergessen oder meinst du das ernst?
    Das es den Amis noch nie um so etwas wie "Demokratie" einführen gegangen ist sieht man doch schon alleine an Kuba.
    Und der Vorredner hat schon recht. Die Amis zahlen um die 100$ pro getöteten Zivilist. Zumindest haben sie das auf einer Hochzeit gemacht wo sie ausersehen mal 20 Leute erschossen haben.

    Zum Thema Kämpfen: Wenn ich mich recht entsinne sind wir da unten noch nicht mal am "Kämpfen". Also rein rechtlich.
    An deiner Stelle würde ich mich erstmal bei der Bundesregierung beschweren aber wie man an der letzten Wahl sieht wirst du wohl damit auf verlorenem Posten stehen.

  9. Tom meint: (3.10.2009 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @4 (Igel)

    ..da steht nichts weiter als das die US Streitkräfte für getötete Zivilisten Geld als Wiedergutmachung zahlt. Mit der Höhe wird ein Vergleich angestellt.Der Vergleich ist nicht frei von Zynismus.
    Ansonsten : in einer Demokratie sollte eine Sache getan werden und als gut und richtig eingeschätzt werden, wenn Sie von einer Mehrheit des Volkes gewollt ist.
    Wenn man Dinge mit markigen Begriffen wie Freiheit verteidigt und gleichzeitig damit andere Meinungen als unmoralisch abkanzelt, hat man wohl den Sinn der hinter dem Wort Freiheit steckt noch nicht so ganz verstanden.
    Ich persönlich möchte da doch auch noch die Frage aufwerfen, ob es wirklich die Freiheit ist,die da am Hindukusch verteidigt wird.

  10. Thomas R. meint: (3.10.2009 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @Tom

    Und vor allen Dingen: Wenn Deutschland am Hindukusch verteidigt wird,
    sprechen wir dann den Afghanen und Irakern nicht gleichzeitig zu,
    ihr Land auch in Berlin und München zu verteidigen?

    Oder sind wir aus irgendeinem Grund besser?

  11. studiosus juris meint: (3.10.2009 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.:
    Oh mann..Deutschland und ISAF ist auf Bitten der afghanischen Regierung dort. Mir ist nicht bekannt, dass die Deutsche Regierung das afghanische Militär nach Deutschland eingeladen hätte….

  12. Carl meint: (3.10.2009 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    zu Frey:

    Mir gefällt die Argumentation des BVerwG nicht.

    Klar möchte den niemand mit einer Wumme sehen, aber solange die DVU nicht durch das BVerfG verboten ist, dürfte einem Parteimitglied allein aus seiner Mitgliedschaft heraus kein Nachteil erwachsen. Und wenn es eben keine anderen Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit gibt, sollte seinem Antrag entsprochen werden.

    Mir wäre das jedenfalls deutlich lieber als eine an der vermeintlich (weil eben noch nicht rechtskräftig festgestellt) verfassungsfeindlichen Orientierung festgemachten Ablehnung. So nämlich setzt man sich bloß dem Verdacht aus Recht anhand der Gesinnung zu sprechen.

    C.

  13. Olli meint: (3.10.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @igel:

    Du warst wohl auch nicht da sonst hättest die letzte Wahl mitbekommen.

    Ja wir bringen Demokratie lassen aber Scheinwahlen zu.

    Nun aber zuerst waren wir ja da um Osama zu fassen. Ok nicht wir sondern die Amis wir kamen erst ins Spiel als man ihn nicht bekam da ging es plötzlich um Frieden und Demokratie.

  14. erforderlin meint: (3.10.2009 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    @igel

    lol. der war gut. den merk ich mir. wir bringen die freiheit. ratatatataaaaaa….

  15. TheDoctor meint: (3.10.2009 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    @igel: Hihi, unsere eigene Regierung kann/will uns nicht erklären wofür die armen Kerle von Soldaten in Afganistan kämpfen, aber SIE wissen es ?

  16. Ben (d.Ü.) meint: (3.10.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @igel:

    "Wir" kämpfen also? Also ich kämpfe nicht da unten im Afghanistan-Krieg. Sie etwa? Ach, Sie auch nicht? Stattdessen aber Sprüche an der Heimatfront klopfen, gelle? Hab ich's mir doch gedacht.

  17. mez meint: (3.10.2009 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    "Verfassungsfeindliche Aktivitäten stehen regelmäßig der Erteilung eines Waffenscheins auch dann entgegen, wenn diese Aktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ausgeübt werden. "

    Das heißt Schäuble kriegt keinen Waffenschein.

  18. Peter meint: (3.10.2009 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    @div. Vorposter: "trolled"

  19. Ernst meint: (3.10.2009 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    'tschuldigung, liebe Mitkommentatoren, euch gehen nicht nur € und $ durcheinander. Lest nicht nur den Spiegel, sondern auch den Vergleich. Vgl. http://richter-ballmann.info/2009/10/02/150-000-wenn-big-brother-verschwindet/ (und dort die Kommentare einschließlich einer Kurzübersetzung): Die 150.000$ sind bloße Anwaltskosten. Der Schüler bekommt 30$ oder sein eBook zurück.

  20. Hathol meint: (3.10.2009 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    @Ernst:
    Das stimmt so nicht. Die 150.000$ sind die Gesamtsumme die der Junge und die Kanzlei bekommen. Wieviel davon Anwaltskosten sind steht da nirgends (ich hab mir den Originaltext durchgelesen).
    Das mit den 30$ is ne völlig andere Geschichte. Die sind für alle anderen denen das Buch vom Kindle gelöscht wurde.

  21. MrBrook meint: (3.10.2009 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    @Hathol:

    Sehe ich nach lesen des Originaltexts auch so. Es würde überhaupt keinen Sinn ergeben, wenn in dem Vergleich stünde, dass die Kanzlei KamberEdelson LLC ihren Anteil an den 150.000 $ spenden wird, obwohl der Anteil von Kamber Edelson LLC 150.000 $ (und damit die komplette Summe) beträgt. Außerdem wäre der Vergleich für den Schüler auch ziemlich dämlich, denn durch den Vergleich hätte er keinerlei Vorteile, wenn die Interpretation von Ernst stimmen würde.

  22. Thomas R. meint: (3.10.2009 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    @studiosus juris

    Deutschland und die ISAF (damals, zugegeben, noch weniger Deutschland als heute) waren in Afghanistan und wurden IM NACHHINEIN von einer Regierung eingeladen, die sie selbst etabliert haben und die bei Wahlen konsequent demonstriert, dass sie nicht den Rückhalt des Volkes besitzt.

    Man kann den Einsatz ja mit vielen Argumenten rechtfertigen,
    aber dass wir eingeladen wurden, da wächst mir ja schon vom Lesen eine lange Nase.

  23. Lionel Hutz meint: (3.10.2009 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    @20+21: Nein, die 150.000 USD sind reine Anwaltskosten. Und wenn Sie den Originaltext gelesen haben, haben sie ihn dann entweder nicht komplett gelesen oder Ihr (Rechts-)Englisch reicht nicht für dessen Verständnis aus.

    Der Anteil von Kamber Edelson wird schlicht deswegen weniger als USD 150.000 betragen, weil es einen zweiten Anwalt auf Klägerseite gibt.

  24. MrBrook meint: (4.10.2009 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    @Lionel Hutz: Ich weiß nicht, ob mein Rechtsenglisch dafür ausreicht oder nicht; Aber ich frage mich, woraus sie entnehmen, dass die 150.000 Euro reine Anwaltskosten sind.

    Abgesehen davon halte ich die Kommentare unter dem verlinkten Blogeintrag für schwach. Ich halte es nicht für eine "class action", dafür gibt es mehrere Gründe:

    1. Es ist eine "Stipulation of Settlement" die – wie im Originaltext erwähnt – zu einer Abweisung der Klage führt. Kann es da eine class action sein (immerhin hat niemand verbindlich entschieden)?
    2. Für eine class action ist der Zeitraum zu kurz. Innerhalb einer class action müssen gewisse Zeiträume eingehalten werden, weil jeder, der zu dieser "class" gehört, sich rechtliches Gehör verschaffen können muss. Wie man zum Beispiel an dem Google Books-Settlement sieht vergehen dabei schonmal mehrere Jahre, bis das alles über die Bühne geht. Immerhin entfaltet so ein Urteil Rechtswirkung für Dritte.

  25. Snickerman meint: (4.10.2009 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Mal ne Frage zu der Abmahn-Niederlage.
    Ich habe nicht alles verstanden, aber kann ich da herauslesen, dass man den Anschlussinhaber nicht automatisch haftbar machen kann, wenn von seinem Anschluss aus illegal downgeloadet wird?

    Hat man in Frankreich nicht genau das vor, was hier das gericht ablehnt?

  26. sb_nulleins meint: (4.10.2009 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Zu der Abmahngeschichte:
    Das ganze ist nur eine Nebelkerze. Bei der Rechten Tendenz der deutschen Strippenzieher und daher auch der Tendenz der "Politmarionetten" dauert es nicht mehr lange dann werden die dummen Wähler ihre Quittung bekommen und das Internet wird genau wie die meisten "alten" Medien gleichgeschaltet.

  27. Ernst meint: (4.10.2009 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @24: Zum Thema Class action vgl. die Klageschrift unter http://www.scribd.com/doc/17956203/Amazon-Class-Action-Lawsuit-Filing ("Plaintiffs … bring this class action …") sowie das Rubrum des Vergleichs ("JUSTIN GAWRONSKI and A. BRUGUIER, individually and on behalf of all others similarly situated").
    Gleiches sagt http://www.bbvforums.org/forums/messages/9707/80561.html Dort ist zudem das Rätsel um den "Anteil" erklärt: es gibt zwei Anwaltsfirmen, Kamber Edelson aus Illinois und Clifford Cantor aus Washington.

  28. marcus05 meint: (5.10.2009 um 00:44) AntwortenReply to this comment

    @Carl:

    Ich kann dieses Argument nicht nachvollziehen. Nur weil etwas nicht verboten sein muss kann es doch durchaus sein dass es als negativ eingestuft werden kann?

  29. Fritz Wagner meint: (5.10.2009 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Die Rote Armee war auch auf Bitten der afghanischen Regierung in Afghanistan.

    Es ist aber schön zu wissen, welcher Ideologie hier manche Beitragschreiber anhängen.

  30. Lionel Hutz meint: (5.10.2009 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    @24: Ernst (Nr. 27) hat schon geschrieben, warum es eine Class Action ist und wie man aus dem Dokument sieht, gibt's eben auch einen zweiten Klägervertreter.

    Dass die TUSD 150 reine Anwaltskosten sind ergibt sich aus der Formulierung: "Amazon will pay Plaintiffs’ counsel a fee of $150,000 [...]"

    Erstens ist von einer "fee" und nicht von "damages" die Rede, zweitens ist ja Zahlung an "Plaintiffs' counsel" angeordnet und nicht an Plaintiff. Unabhängig davon, ob der Anwalt tatsächlich das Inkasso macht, würde bei einer Zahlung zu Gunsten des Klägers immer Zahlung an den tenoriert.

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