Wenn ich immer sehe, mit was für Schrankkoffern als "Handgepäck", was man ja eigentlich tragen können sollte, einige Egoisten angeschissen kommen und die Gepäckfächer vollknallen und mir dann am Flughafen gesagt wird, die 8kg-Freigrenze, die im Internet steht, stimmt nicht, wird es sehr heikel, wenn Notebook und Kameraausrüstung den Großteil der 8kg ausmachen. Und urplötzlich versteht die freundliche Erfüllungsgehilfin kein Englisch oder Deutsch mehr, nur noch Spanisch :-)
Kant meint:
(5.10.2009 um 21:18) Antworten
@ Hund, der kein Erbe sein kann:
Leider gibt der Artikel nicht genügend her, aber welcher Anwalt gibt sich denn bitte dafür her, mit einem solchen Antrag vor dem Landgericht aufzutreten?
Interessiert eigentlich irgendeinen Leser von Blogs oder gedruckten Zeitungen der Sandkisten-Krieg, der derzeit in Form unzähliger Veröffentlichungen ausgefochten wird? Ist ja schön, daß die Medien sich selbst befruchten, aber mehr Leser werden sie durch Rumheulen und Schuldzuweisungen in alle Richtungen sicher nicht bekommen.
Die Musikindustrie füllt wenigstens nicht ihre Produkte mit ihrem selbstmitleidigen Gejammer. Da kann man das beim Filesharing CD-Einkauf wenigstens gepflegt ignorieren.
Ja mich aber nur insofern das die Verlage sich selber gerne beim Internet bedienen gerne auch kostenfrei andere würden das Urheberrechtsvertzung nennen und dann rumjammern.
Bankster meint:
(6.10.2009 um 01:16) Antworten
Leider gibt der Artikel nicht genügend her, aber welcher Anwalt gibt sich denn bitte dafür her, mit einem solchen Antrag vor dem Landgericht aufzutreten?
Naja, so abwegig ist es nun auch wieder nicht, in den USA geht soetwas meines wissens.
Lurker meint:
(6.10.2009 um 08:13) Antworten
Es würde mich wundern, wenn ein Anwalt tatsächlich versucht hätte, den Hund als Erben feststellen zu lassen.
Wenn ein entsprechendes Testament vorliegt, wäre es beispielsweise möglich, dieses in eine Erbeinsetzung eines Dritten (hier muß aber klar erkennbar sein, wer da in Frage kommt – und genau das hat wohl der designierte Kläger behauptet) mit Auflage zugunsten des Tieres umzudeuten. Und schon sieht der anwaltliche Antrag gar nicht mehr so doof aus – daß er erfolglos war, liegt vermutlich am etwas zu laienhaft aufgesetzten Testament.
Flying Circus meint:
(6.10.2009 um 09:26) Antworten
Nun sind wir aber nicht in den USA, sondern in Deutschland, hier sind Tiere keine juristischen Personen und können daher nicht erben. Genausowenig, wie sie z.B. im Lotto gewinnen können (gab's mal eine Schlagzeile in der BLÖD-Zeitung zu).
Darkstalker meint:
(6.10.2009 um 09:33) Antworten
Die Erbfähigkeit von Tieren ist doch nun ausgelutscht. Lustig, dass man darüber dennoch prozessiert.
Strohmann als Erben unter der Auflage, es dem Tier zuzuwenden funktioniert hingegen sehr gut. Vorausgesetzt, man schreibt ein brauchbares Testament und nicht diese dämlichen Fresszettel, die die Leute zu Hause aufsetzen. Da macht man mehr kaputt als man hilft. Man kann nur raten, in solchen Fällen zum Spezialisten e.g. Anwalt zu gehen. Das sind gut investierte Beratungskosten. Wer´s ganz dick hat, geht gleich zum Notar. Das spart hinterher so viel Ärger.
Die Leute wollen alles billig, alles schnell, Geiz ist Geil und so weiter … und dann sparen sie am völlig falschen Ende.
Oder damals auch gern gesehen "Oh, schau mal. Ich spare jetzt 1,2% Beitragssatz, weil ich meine Krankenversicherung gewechselt habe."
(Ja, dafür ist dein Leistungsumfang jetzt auch so klein, dass du bei der kleinsten komplizierten Sache auf deinen Kosten sitzen bleiben wirst… Geil, da hast du unterm Strich ja richtig was gespart … Not!)
@6: Was ist denn das für ein Argument? "In einer völlig anderen Rechtsordnung geht das aber auch!" Wir finden bestimmt auch eine "Rechtsordnung", die die Steinigung erlaubt. Aber deswegen sammeln wir uns nicht nächste Woche auf dem Marktplatz in Hannover und fangen an, mit Pflastersteinen zu werfen …
Lurker meint:
(6.10.2009 um 09:40) Antworten
@Flying Circus:
Hier sind noch nicht einmal Menschen juristische Personen – Skandal! ;-)
Stalkerdark meint:
(6.10.2009 um 15:53) Antworten
@Dunkelverfolger
"Ja, dafür ist dein Leistungsumfang jetzt auch so klein, dass du bei der kleinsten komplizierten Sache auf deinen Kosten sitzen bleiben wirst… Geil, da hast du unterm Strich ja richtig was gespart"
Gratuliere dir zu deinem Wechsel!
Übrigens: Die englische Satzkonstruktion der Negation am Ende eines Satzes ("Not") wirkt im Deutschen bescheuert. Da haste wieder was gelernt. Und sogar kostenlos!
Wenn ich immer sehe, mit was für Schrankkoffern als "Handgepäck", was man ja eigentlich tragen können sollte, einige Egoisten angeschissen kommen und die Gepäckfächer vollknallen und mir dann am Flughafen gesagt wird, die 8kg-Freigrenze, die im Internet steht, stimmt nicht, wird es sehr heikel, wenn Notebook und Kameraausrüstung den Großteil der 8kg ausmachen. Und urplötzlich versteht die freundliche Erfüllungsgehilfin kein Englisch oder Deutsch mehr, nur noch Spanisch :-)
@ Hund, der kein Erbe sein kann:
Leider gibt der Artikel nicht genügend her, aber welcher Anwalt gibt sich denn bitte dafür her, mit einem solchen Antrag vor dem Landgericht aufzutreten?
@Kant: Der Anwalt der Geld verdienen will.
Interessiert eigentlich irgendeinen Leser von Blogs oder gedruckten Zeitungen der Sandkisten-Krieg, der derzeit in Form unzähliger Veröffentlichungen ausgefochten wird? Ist ja schön, daß die Medien sich selbst befruchten, aber mehr Leser werden sie durch Rumheulen und Schuldzuweisungen in alle Richtungen sicher nicht bekommen.
Die Musikindustrie füllt wenigstens nicht ihre Produkte mit ihrem selbstmitleidigen Gejammer. Da kann man das beim
FilesharingCD-Einkauf wenigstens gepflegt ignorieren.@hiro:
Ja mich aber nur insofern das die Verlage sich selber gerne beim Internet bedienen gerne auch kostenfrei andere würden das Urheberrechtsvertzung nennen und dann rumjammern.
Naja, so abwegig ist es nun auch wieder nicht, in den USA geht soetwas meines wissens.
Es würde mich wundern, wenn ein Anwalt tatsächlich versucht hätte, den Hund als Erben feststellen zu lassen.
Wenn ein entsprechendes Testament vorliegt, wäre es beispielsweise möglich, dieses in eine Erbeinsetzung eines Dritten (hier muß aber klar erkennbar sein, wer da in Frage kommt – und genau das hat wohl der designierte Kläger behauptet) mit Auflage zugunsten des Tieres umzudeuten. Und schon sieht der anwaltliche Antrag gar nicht mehr so doof aus – daß er erfolglos war, liegt vermutlich am etwas zu laienhaft aufgesetzten Testament.
@Bankster:
Nun sind wir aber nicht in den USA, sondern in Deutschland, hier sind Tiere keine juristischen Personen und können daher nicht erben. Genausowenig, wie sie z.B. im Lotto gewinnen können (gab's mal eine Schlagzeile in der BLÖD-Zeitung zu).
Die Erbfähigkeit von Tieren ist doch nun ausgelutscht. Lustig, dass man darüber dennoch prozessiert.
Strohmann als Erben unter der Auflage, es dem Tier zuzuwenden funktioniert hingegen sehr gut. Vorausgesetzt, man schreibt ein brauchbares Testament und nicht diese dämlichen Fresszettel, die die Leute zu Hause aufsetzen. Da macht man mehr kaputt als man hilft. Man kann nur raten, in solchen Fällen zum Spezialisten e.g. Anwalt zu gehen. Das sind gut investierte Beratungskosten. Wer´s ganz dick hat, geht gleich zum Notar. Das spart hinterher so viel Ärger.
Die Leute wollen alles billig, alles schnell, Geiz ist Geil und so weiter … und dann sparen sie am völlig falschen Ende.
Oder damals auch gern gesehen "Oh, schau mal. Ich spare jetzt 1,2% Beitragssatz, weil ich meine Krankenversicherung gewechselt habe."
(Ja, dafür ist dein Leistungsumfang jetzt auch so klein, dass du bei der kleinsten komplizierten Sache auf deinen Kosten sitzen bleiben wirst… Geil, da hast du unterm Strich ja richtig was gespart … Not!)
@6: Was ist denn das für ein Argument? "In einer völlig anderen Rechtsordnung geht das aber auch!" Wir finden bestimmt auch eine "Rechtsordnung", die die Steinigung erlaubt. Aber deswegen sammeln wir uns nicht nächste Woche auf dem Marktplatz in Hannover und fangen an, mit Pflastersteinen zu werfen …
@Flying Circus:
Hier sind noch nicht einmal Menschen juristische Personen – Skandal! ;-)
@Dunkelverfolger
"Ja, dafür ist dein Leistungsumfang jetzt auch so klein, dass du bei der kleinsten komplizierten Sache auf deinen Kosten sitzen bleiben wirst… Geil, da hast du unterm Strich ja richtig was gespart"
Gratuliere dir zu deinem Wechsel!
Übrigens: Die englische Satzkonstruktion der Negation am Ende eines Satzes ("Not") wirkt im Deutschen bescheuert. Da haste wieder was gelernt. Und sogar kostenlos!