5.10.2009

Staatsanwalt darf nicht löschen

Eine derbe Schlappe mehr hat sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft eingefangen. Im Ermittlungsverfahren gegen Harald Friedrich (Grüne), den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltmisteriums, hat dessen Verteidiger Oliver Doelfs einen Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal erstritten. Darin heisst es, dass die Staatsanwalt „rechtswidrig“ alle Informationen gelöscht hat, die aus abgehörten Telefonaten und vom Landeskriminalamt mitgelesen E-Mails stammten.

Diese Daten aber wären für eine gerichtliche Überprüfung wichtig gewesen. Durch die voreilige Vernichtung wird auch das Recht von Friedrichs Verteidiger beschnitten, den Inhalt der Gespräche und E-Mails zu erklären. Unter dem – inzwischen eingestellten – Vorwurf des bandenmäßigen Betruges waren, wie berichtet, vom 21. Mai bis zum 2. Juni 2008 Friedrichs 282 Festnetz- und 306 Handytelefonate, außerdem seine rund 170 E-Mails überwacht worden.

Dagegen hatte ausdrücklich einer von Friedrichs Gesprächspartnern, der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Remmel, protestiert. „Insbesondere dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung wollten wir mit der Löschung so weit wie möglich schützen“, rechtfertigt denn auch Wuppertals Chefankläger Helmut Schoss die vorschnelle Datenzerstörung.

Die Löschung kann die Staatsanwaltschaft aber nicht von sich aus anordnen, rügt das Amtsgericht nun.

Friedrich, der als enger Vertrauter der grünen Ex-Umweltministerin Bärbel Höhn gilt, war von dessen Nachfolger Echhard Uhlenberg (CDU) einer Reihe von Amts- und Eigentumsdelikten bezichtigt worden. Danach war die Sonderkommission „Stuhl“ des Landeskriminalamt an einer bundesweiten Razzia mit Durchsuchungen und Telefonüberwachungen beteiligt. Friedrich wurde drei Wochen lang in Untersuchungshaft genommen.

Der Fall hat den Landtag mehrmals beschäftigt, weil die Oppositionsparteien SPD und Grüne eine Verunglimpfung Friedrichs durch den CDU-Umweltminister fürchten. Der deshalb kürzlich eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird am 5. Oktober erstmals Zeugen benennen, die vernommen werden sollen. (pbd)

17 Kommentare zu “Staatsanwalt darf nicht löschen”

  1. Kampfschmuser meint: (5.10.2009 um 08:37) AntwortenReply to this comment

    Interessiert den StA sowieso nicht.

  2. Wir meint: (5.10.2009 um 08:44) AntwortenReply to this comment

    vom 21. Mai bis zum 2. Juni 2008 Friedrichs 282 Festnetz- und 306 Handytelefonate, außerdem seine rund 170 E-Mails überwacht worden.

    Ist jemand, der in 12 Tagen 600 Telefonate führen muss nicht sowieso schon gestraft genug?
    Ich dachte, als Abteilungsleiter einer Behörde telefoniert man höchstens mal mit der Sekretärin um sich einen Kaffee bringen zu lassen. Also doch kein so lohnenswerter Posten?!

  3. Jens meint: (5.10.2009 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Dadurch werden alle auf diesen Informationen beruhenden Schlussfolgerungen mangels überprüfbarkeit kaum noch was wert sein – für gewöhnlich sollte dies gut für den Angeklagten sein.
    (IANAL)

  4. Kand.in.Sky meint: (5.10.2009 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    Nach der Werbekampagne Magda v.d.L. für die PIRATENPARTEI soll das nun ein Aufruf für sichere Kommunikation werden, oder wie?

    Ob der StAw für seine Dienste mit einem kleinen Pöstchen bedacht werden wird? Oder ging diese Initiative von ihm allein aus?

    Man wäre ich angepisst würde ich wissen so überwacht worden zu sein. Wie schön https in der Adresszeile zu sehen.

    #k.

  5. Tim meint: (5.10.2009 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    Ich will das Niveau nicht übermäig senken, aber bin ich der einzige, der bei der "Sonderkommission Stuhl" lachen musste?

  6. flyer meint: (5.10.2009 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @Tim: Nein. Hat außer mir dabei noch jemand die Assoziation "am Stuhlbein sägen"?

  7. Kampfschmuser meint: (5.10.2009 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    @flyer:
    Nee, mir kamen andere Gedanken. Z.B. Stuhlgang. ;)

  8. dot tilde dot meint: (5.10.2009 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    @4 (kand.in.sky):

    machen sie sich nur nicht zum joseph mit dem "magda!" dauernd.

    .~.

  9. Torsten meint: (5.10.2009 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    @Wir: Interessant ist, wie wenig Emails er gleichzeitig bekommt. Oder sind damit nur die ausgehenden E-Mails gemeint?

  10. Abracadabra meint: (5.10.2009 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    Und? Hatte man bei der dortigen StA denn heute schon Stuhl auf dem Tisch? Am wichtigsten ist ja bekanntlich, was hinten rauskommt…

  11. Sprocket meint: (5.10.2009 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @Kand.in.Sky:

    Wie schön https in der Adresszeile zu sehen.

    Wenn wir gerade dabei sind… Wieso sind eigentlich die Kommentarlinks unter htts://www.lawblog.de/ immernoch ohne https? Das macht konsequenten Einsatz von https recht schwierig.

  12. Sprocket meint: (5.10.2009 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    @Sprocket:

    Hmmm und der blockquote-Tag hatte gerade etwas seltsame Auswirkungen…

  13. Susi meint: (5.10.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Die Sache ist viel ernster als die flappsigen Kommentare hier vermuten lassen. Es geht nicht zuletzt um die Frage des politsch motivierten Rufmords und der existenziellen Vernichtung unliebsamer Mitarbeiter.
    Eine kleine Hilfestellung zum Sachverhalt seien die folgenden Webseiten:

    http://www.welt.de/wams_print/article4104740/Doch-kein-Geheimnisverrat-im-Umweltministerium.html

    http://www.wdr.de/themen/politik/nrw04/korruptionsverdacht_ministerium/091005.jhtml?rubrikenstyle=politik

    http://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Friedrich

  14. der_echte_n.n. meint: (5.10.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @Susi:
    in der tat. und ein normalbürger – bzw ein nichtstaatsanwalt – der nachdem er mist gebaut hat, derartig munter beweise vernichtet, könnte schon einmal seine zahnbürste einpacken. bei verdunkelungsgefahr verstehen staatsanwälte normalerweise keinen spaß. außer es geht um kollegen.

  15. Treater meint: (5.10.2009 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    "Vorwurf des bandenmäßigen Betruges"

    "einer Reihe von Amts- und Eigentumsdelikten"

    Also, wenn man jetzt Haarspalterei betreiben wollen würde…

  16. Snickerman meint: (7.10.2009 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    Wundere mich wie immer über das relativ geringe Echo.
    Immerhin geht es da um nicht weniger als den organisierten Angriff mit der gesamten Macht des Justizapparates gegen einen Unschuldigen, der nur eine andere Meinung als seine neuen Chefs hatte und diese auch weiter vertrat.
    Alle Ebenen von der "Justiz"-Ministerin (evtl auch der "Arbeiterführer" Rüttgers) bis zur Staatsanwaltschaft sind involviert, da müssten eigentlich Köpfe rollen, bis man daraus eine Pyramide bauen könnte!!

    Danke Susi für die Links!

  17. Doro meint: (16.11.2009 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Leute Leute – Es hier gild die Unschuldsvermutung. Schön, aber wer sagt nicht das diese ganze Aktion von herrn Friedrichs gesteuert ist und er – jetzt nachdem die vorhanden Beweise nicht verwertet werden dürften – einen auf dicke Hose macht?? Ich halte den Kerl absolut nicht für unschuldig.

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