8.10.2009

Freiheit vs. Sicherheit

Nächste Woche diskutiere ich mit Professor Wilfried Hinsch (praktische Philosophie) in Aachen über das Thema “Freiheit vs. Sicherheit”. Das Gespräch im Rahmen des “Streitclubs” organisiert der Seniorat Philosophie an der RWTH Aachen. Es findet am Mittwoch, 14. Oktober, 18 Uhr, im Philosophischen Institut statt. Die Adresse ist Eilfschornsteinstraße 16.

Gäste sind willkommen.

Offizielle Ankündigung mit Link zum Flyer.

32 Kommentare zu “Freiheit vs. Sicherheit”

  1. j. Pistorius meint: (8.10.2009 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Wird davon eine Mitschrift, oder eine Zusammenfassung erhältlich sein?
    Mich interessiert das Thema, aber Aachen ist leider zu weit entfernt.

  2. Lars meint: (8.10.2009 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    Wer vertritt denn die Position "Sicherheit"?

  3. Torsten k meint: (8.10.2009 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht dazu ein kleiner Feernsehtipp – heute abend 19:15 kommt auf Phoenix die Wiederholung von "Top Secret", die Terrorismusbekämpfung und Datenwahnsinn thematisiert. Ich habe eben kurz reingesehen, zumkindest interessante Aspekte werden beleuchtet.

  4. wstell meint: (8.10.2009 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht in diesem Zusammenhang mal ein Link für die Berliner:

    Am Montag in einer Woche fängt die Ringvorlesung "Der internationale Terrorismus als Herausforderung des Rechts" an der FU an. Den Start macht Wolfgang Schäuble.

    Hier der Link:

    http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we3/professoren/ls_heintzen/Ringvorlesung_Terrorismus/index.html

  5. Thomas meint: (8.10.2009 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    Der Herr Hinsch geht hoffentlich nie zu Moe's, während Bart und Lisa sturmfrei haben (kleiner Witz für Auskenner ;-)

  6. scanlines meint: (8.10.2009 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    Es ist und bleibt IMO ein absolut falscher Gegensatz, der mit "Freiheit vs. Sicherheit" konstruiert wird und wer sich diesem v. a. von sog. "Sicherheitspolitikern" forcierten Konstrukt anschließt, hat schon einen Großteil an Diskussionsspielraum aufgegeben.

    Die tatsächliche Frage lautet vielmehr "Freiheit vs. Kontrolle".

    Je nachdem, wer auf welchem Wege wie viel Kontrolle über (s)eine Person hat, kann deren Freiheiten bestimmen – und auch deren Sicherheit.
    Habe bspw. ich Kontrolle über meine Krankheitsdaten, so bin ich (a) frei darin, was ich mit diesen Informationen tue, an wen ich sie in welchem Umfang weitergebe, etc. und (b) sicher vor deren Missbrauch oder einfach nur Kenntnisnahme durch Dritte, was mich wiederum befreit (von Druck, Vorurteilen, etc).

    Ich wünsche mir schon lange ein Aufbrechen des viel zu stark simplifizierenden — und wie schon geschrieben IMO einfach falschen — Antagonismus "Freiheit vs. Sicherheit".
    Mindestens sollte noch der Aspekt der Kontrolle eingeführt und das Modell endlich auf ein dynamisches, sich wechselseitig — aber keinesfalls als Nullsummenspiel darstellendes — beeinflussendes System erweitert werden.

  7. llamaz meint: (8.10.2009 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    Ist hier einer der Hinsch heißt?

  8. Konstantin meint: (8.10.2009 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Aaachen?

  9. Blogbär meint: (8.10.2009 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Ich werde da sein

  10. Peter H.C. meint: (8.10.2009 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Camcorder mitnehmen und Herrn Vetter bitte verewigen, wie bei seinem legendären Vortrag beim CCC über Hausdurchsuchungen und Schweigerecht.

  11. Chris H. meint: (8.10.2009 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Warum vergessen die Leute, was kluge Menschen vor Jarhunderten gesagt haben?

    Ich begreife es nicht, ich werde es nie begreifen. Ich habe mich einige Zeit mit genau diesem "Gegensatz" beschäftigt und er wollte mir nie richtig einleuchten:

    "Der letzte Zweck des Staates ist nicht zu herrschen, noch die Menschen in Furcht zu halten, oder sie fremder Gewalt zu unterwerfen, sondern vielmehr den einzelnen von der Furcht zu befreien, damit er so sicher als möglich leben und sein natürliches Recht zu sein und zu wirken ohne Schaden für sich und andere vollkommen behaupten kann. Es ist nicht der Zweck des Staates, die Menschen aus vernünftigen Wesen zu Tieren oder Automaten zu machen … Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit."

    Spinoza in Theologisch-politischer Traktat S. 301

    Folglich kann es nie zu einem Widerspruch zwischen Freiheit und Sicherheit kommen! Denn alle Handlungen des Staates sind daran zu messen, ob sie mehr Freiheit für den einzigen schaffen.
    Die Sicherheit ist nur das Mittel, niemals der Zweck! Der Zweck ist stets die Freiheit (Darüber sollten die Flugzeugabschießer mal nachdenken).

    Wäre es anders, sähe ich keinen Grund, die Tochter des Terroristen der eine Bombe auf einem Marktplatz versteckt hat, mittels … err "erweiterter Verhörmethoden" vor den Augen des Terroristen zu … errr … "verhören" damit der mir sagt wo die Bombe ist. Immerhin schaffe ich dadurch sehr viel Sicherheit auf einmal.

  12. Stefan meint: (8.10.2009 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Ha, da gehe ich hin, endlich mal was Spannendes in Lauf-Reichweite. Vorher nehme ich dem Herrn Vetter aber dritte "a" in Aaachen weg :-).

  13. florian meint: (8.10.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    oha, sehr interessant.

    wird es wohl eine art dokumentation des ganzen geben? vielleicht sogar ein video oder einen mitschnitt des gespraechs.

    das waere doch ein grandiosum der besonderen art :)
    grueße,
    f

  14. sen. phil. ac meint: (8.10.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @ 'j. Pistorius':
    Es ist geplant die Veranstaltung mitzuschneiden und als (Audio-)Podcast ins Netz zu stellen.
    LG aus AC

  15. c3p meint: (8.10.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Super Sache werde da sein, mal gucken wer noch so mitkommt.

    Der Font auf dem Flyer ist ja gruselig.

    p.s. meine emailaddresse wird vom formular nicht richtig erkannt, sind evtl zahlen vor dem @ verboten?!

  16. j. Pistorius meint: (8.10.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Ein Podcast ist natürlich die Krönung des Ganzen.
    :-)
    Ich hoffe der passende Link dazu verirrt sich auf diese Seite.

    gruß
    j.

  17. WhiteWolf meint: (8.10.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Ich bin auch für einen Mitschnitt, das wäre super :D

    Ansonsten stelle ich mir auch die Frage von Lars (#2), wer denn das Thema "Sicherheit" vertreten will.
    Ich kenne Herrn Hinsch aus meinem Studium jetzt nicht direkt, kann mir aber kaum einen Prof. phil. vorstellen, der das Thema "Sicherheit" behandelt, es sei denn er will dauerhaft mit Macchiavelli-Zitaten kommen Oo.
    Zu Freiheit wurde einfach mehr gesagt in der Philosophie ^^

    Oder ist das Thema "Freiheit und Sicherheit" und wir bekommen die theoretische und die praktische Seite von den beiden zu hören?

  18. blubb meint: (8.10.2009 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @Chris H.:

    1. Nur weil der gute Spinoza das mal gesagt hast, ist es deswegen nicht zwangsläufig eine unumstößliche Tatsache.

    2. Freiheit und Sicherheit sind vielleicht keine direkten Gegensätze, stehen aber doch in einer besonderen Verbindung zueinander. Größtmögliche Sicherheit ist mit größtmöglicher Freiheit nicht zu vereinbaren. Gesetze (insbesondere Verbote) sind Einschränkungen meiner Freiheit. Das Gesetz, dass mir das Töten verbietet, schränkt meine Freiheit ein, erhöht aber im gleichen Zug die Sicherheit meiner Mitmenschen, die ich eben nun nicht mehr töten darf.

  19. Chris H. meint: (8.10.2009 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @blubb: Du verstehst sicher das ich die Richtigkeit Spinozas hier nur schwer wiedergeben kann ;-)

    " Das Gesetz, dass mir das Töten verbietet, schränkt meine Freiheit ein, erhöht aber im gleichen Zug die Sicherheit meiner Mitmenschen, die ich eben nun nicht mehr töten darf."

    Erstens kann es immer nur um die Freiheit "zu etwas" und nicht um die Freiheit "von etwas" gehen. Letztere ist das, was du beschrieben hast. Das hilft aber in allen Fällen nicht zu mehr Freiheit. Ganz Utilitaristisch erhöst du zwar deine Freiheit mit der Abschaffung vom Tötungsverbot. Du veringerst aber ungemein die Freiheit aller anderen. Im Ergebnis existiert dann insgesamt ohne das Gesetz weniger Freiheit als mit. Oder siehst du das anders?

  20. blubb meint: (8.10.2009 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    @Chris H.:

    Nunja. Mir war es eigentlich nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass Freiheit und Sicherheit in einer wechselseitigen Beziehung zueinander stehen. Legt man die Recht-Pflicht-Korrelationsthese zugrunde, die besagt, dass zu jedem Recht des einen, gleichzeitig eine Pflicht des anderen korrespondieren muss, wird dies deutlich.

    Natürlich verringere ich die Freiheit der anderen, wenn es mir erlaubt wird, sie zu töten. Wird ihnen erlaubt, mich zu töten, erhöht sich diesbezüglich jedoch ihre Freiheit wieder. Dennoch scheinen mir all diese Überlegungen ein Streit-Thema à la "Freiheit vs. Sicherheit" nicht ad absurdum zu führen. Für mich steht es intuitiv außer Frage, dass ein Maximieren der Sicherheit notwendigerweise Einschränkungen in der Freiheit mit sich bringen müssen. Die Frage ist, wie groß dürfen diese Einschränkungen legitimerweise sein, oder anders: Wie sicher wollen wir sein bzw. wieviel Sicherheit wollen wir der Freiheit opfern.

  21. Chris H. meint: (8.10.2009 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    "Für mich steht es intuitiv außer Frage, dass ein Maximieren der Sicherheit notwendigerweise Einschränkungen in der Freiheit mit sich bringen müssen." Habe ich nie bestritten ;-)

    natürlich können wir alle einsperren. Dann ist von der Freiheit nichts mehr übrig. Ein Schelm wer Anderes denkt.

    Dieser Gegensatz existiert aber nur scheinbar ;-) Ich muss als letzten Zweck des Staates schon die Sicherheit nach Hobbes annehmen. Nehme ich die Freiheit als letzten ZWeck des Staates, so ist jede Sicherheitsverschärfung nur gerecht, wenn sie die Menge der Freiheit vergrößert.

    Das findet sich übrigens im Prinzip der praktischen Konkordanz wieder ;-)

  22. Horst Klaus meint: (8.10.2009 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.

    Benjamin Franklin (vermutlich)

  23. Ein Mensch meint: (9.10.2009 um 03:04) AntwortenReply to this comment

    Ich gehe mit "scanlines" der da meint, dass Freiheit und Sicherheit keine sich gegenseitig ausschliessenden Gegensätze sind, allerdings vielleicht aus anderen Gründen.

    Wahre Sicherheit entsteht vielfach nämlich erst durch die Freiheit. Einschränkungen der Freiheit bedingen nur im Ausnahmefall höhere Sicherheit, und Einschränkungen der Sicherheit sind nur im Ausnahmefall Ursache grösserer Freiheit.

    Diese Ausnahmen werden gerne zitiert, wie bei der Freiheit den Mitmenschen erschiessen zu dürfen. In der Regel besteht dieser Zusammenhang aber gerade nicht.

  24. Bürgerinitiative für Verfassungsschutz meint: (9.10.2009 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Guten Tag Herr Vetter,

    es scheint OT zu sein, aber vielleicht könnten Sie im Rahmen des Themas auf ein etwas über die üblichen abstrakten Definitionen der Begriffe Freiheit und Sicherheit hinaus gehendes, das Thema aber betreffendes Problem eingehen – die Freiheit der Kunst versus der Sicherheit auf Steuerbeteiligung der Bevölkerung an der Finanzierung einer verwaltungsdiktatorischen Infrastruktur – besser bekannt unter Terrorprävention. Auch wenn es nicht gleich erkannt wird, finanzieren unsere Steuern diesen Apparat, weshalb steuerrechtliche Tatbestände der Steuerbefreiung immer mehr eingeschränkt werden – ohne dass man das mitbekommt, es wird einfach anders definiert.

    Frau Merkel leistete dem Amtseid aller Amtsträger in diesem Land "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    In der September-Ausgabe der Apotheken-Umschau wurde Frau Merkel gefragt: "Haben Sie nicht die Befürchtung, dass Sie Menschen am Rand der Gesellschaft, die weniger Gebildeten oder auch die Älteren ausschließen?", woraus unsere Bundeskanzlerin antwortete:

    "Wechselmöglichkeiten bedeuten Wahlfreiheit, also die Freiheit, das für mich Passende zu nehmen."

    Klingt das nach Freiheit oder bekommt man angesichts dieser Entäußerung Angst?

    Die Freiheit der Kunst aus Artikel 5 Abs. 3 GG "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei" ist eines der uneingeschränkten Grundrechte unseres Grundgesetzes und der Umgang mit der Freiheit der Kunst durch den Staat wirft ein bezeichnendes Licht auf den Wahrheitsgehalt staatlicher Freiheitsgarantien. Als eigentlich uneinschränkbares Freiheitsgrundrecht, kann aber z.B. jeder Finanzbeamte in den geschützten Werk- und Wirkbereich des Künstlers eingreifen, indem er, durch Anwendung einfachgesetzlicher Ermächtigung und damit gegen die Verfassung verstoßend, in eigenem Ermessen bestimmt, was der Künstler zur Schaffung seines Werkes benötigen darf und was er von seinem meist schmalen Erlös als Steuer abgeben muss. Verdient der Künstler aber nicht genügend um die gewünschten Steuern zu zahlen, wird sein Wirken als Liebhaberei ausgelegt, welches ihn nun nicht einmal mehr berechtigt, seine Kosten geltend zu machen. In diesem Sinne wird der verfassungswidrige Eingriff in ein absolutes Freiheitsgrundrecht zugunsten der Finanzierung der staatlicher "benötigter" Ausgaben gebilligt und staatlich gefordert und gefördert. Durch diese Art und Weise des "Förderns und Forderns" (heute bekannt als die Grundlage der industrieellen Erwerbslosenverarbeitung) wurden schon im 3. Reich "entartete" Künstler aus dem Verkehr gezogen. An ihnen und nicht systemkonformen Wissenschaftlern, Forschern und Lehrern wurde erprobt, wie Kritik und Widerstand so teuer werden können, dass sie für den Normadressaten nicht mehr bezahlbar sind. Widerstand kann man sich einfach nicht mehr leisten. Er ist ein finanzielles Problem geworden, womit er faktisch durch fiskalischen Eingriff nicht mehr möglich ist oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann, mehr als Happening, denn als ernstzunehmende Variante der Verweigerung staatlichen Terrors, auch wenn dieser im Schafspelz einher kommt. Damit ist im übertragenen Sinne das ebenfalls absolute Freiheitsgrundrecht auf Widerstand aus Artikel 20 Abs. 4 GG ebenfalls außer Kraft gesetzt. Das mag sich ungeheuerlich lesen, wird aber unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die deutsche Verwaltungsstruktur und vor allem die fiskalische und juristische 1:1 aus dem 3. Reich übernommen wurde, offensichtlich.

    Damit würde der Begriff Freiheit weg von der reinen Abstraktion hin zu zwei stellvertretenden nachprüfbaren Freiheitsgrundrechten thematisiert werden können. Dem Recht auf Freiheit der Kunst und dem Recht der Freiheit zum Widerstand.

    Denn Freiheitsgrundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber Eingriffen des Staates.

    Dazu folgender Absatz:

    Freiheit der Kunst & Wissenschaft

    Gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte "Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht".

    Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei" ist ein Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt, also nicht einschränkbar und eine Lehre aus der vor allem fiskalischen Verfolgung und Vernichtung von Künstlern im III. Reich. Einschränkungen von Grundrechten ohne Gesetzesvorbehalt sind nicht möglich.

    § 18.1.1 EStG (vormals wortgleich mit § 18.1.1 Reichs-EStG) greift seit 1949 als einfaches Recht mit den Begriffen "wissenschaftlich und künstlerisch", in das Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt aus Artikel 5 Abs. 3 GG ein. Diese Kollision eines einfachen Gesetzes mit einem nicht einschränkbaren Freiheitsgrundrecht hätte gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG "Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht" vermieden werden müssen, indem beide Begriffe nicht im EStG erwähnt hätten werden dürfen.

    Schränkt ein einfaches Gesetz ein Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt ein, ist es ungültig und seine Anwendung verfassungswidrig, weil die Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllt ist.

    Eine Anwendung des einfachgesetzlichen EStG für den Werk- und Wirkbereich aller gemäß Artikel 5 Abs. 3 freischaffenden Personen ist daher nicht möglich.

    Eine auf die Wahrung des Grundrechts gemäß Artikel 5 Abs. 3 GG abzielende Verfassungsbeschwerde unterliegt dem Justizgewährleistungspruch gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben" und muss angenommen werden.

    Da sich unsere Verfassungsrichter aber selbst die Kraft verliehen haben, dass ihre Ansichten und die einfache Verfassungsgerichtsbarkeit Verfassungsrang hätten, ohne dass davon etwas im Grundgesetz stünde, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit jede dahingehende Beschwerde wegen Verletzung unverletzbarer Grundrechte ohne Begründung abgelehnt – natürlich unter Bruch des absoluten Freiheitsgrundrechts auf die Justizgewährleistung aus Artikel 19 Abs. 4 GG. Verdeutlicht man sich dazu, dass einer der Gegner von absoluten Freiheitsgrundrechten, das Mitglied des Parlamentarischen Rates, welcher das Grundgesetz entwarf, Dr. v. Mangoldt, während der Nazidiktatur Professor für Öffentliches Recht war und sein Sohn, ebenfalls und heute Professor für Öffentliches Recht und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, diese väterlichen Werte vertritt, dann wird die Herleitung offensichtlich. Die ablehnenden Argumente des Dr. v. Mangoldt gegen absolute Freiheitsgrundrechte (z.B. bloße Förmelei gegenüber dem Gesetzgeber) wurde nicht ohne Grund vom Parlamentarischen Rat oft abgelehnt (siehe Stichwort Zitiergebot – "die Fessel des Gesetzgebers"), was Dr. v. Mangoldt nicht daran hinderte, die wohl am meisten zitierte Sammlung von Kommentaren zum Grundgesetz herauszugeben – welche natürlich seine Ansichten im Nachhinein zum Tragen bringt. Da wird aus dem absoluten Recht auf Freiheit schon mal das Recht des Staates dieses Recht einzuschränken – natürlich zum Wohle und zur Sicherheit des nun unfreien und rechtlosen Individuums.

    Europäische Charta der Menschenrechte

    Artikel 13 – Freiheit von Kunst und Wissenschaft
    Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.

    BVerfGE 30, 173 – Mephisto

    Leitsätze

    1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht.

    2. Die Kunstfreiheitsgarantie betrifft nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks.

    4. Für die Kunstfreiheit gelten weder die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG noch die des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG.

    5. Ein Konflikt zwischen der Kunstfreiheitsgarantie und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsbereich ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung zu lösen; hierbei ist insbesondere die in GG Art. 1 Abs. 1 garantierte Würde des Menschen zu beachten.

    Quelle: http://verfassungsschutz.wordpress.com/2009/10/09/freiheit-der-kunst-und-wissenschaft/

  25. Tim meint: (9.10.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Wer vertritt eigentlich welche Seite?
    Ich tippe mal Herr Vetter steht für Freiheit ein. Aber ein Philosoph für Sicherheit? Schade, dass das nicht in Oldenburg ist.

  26. Steffen meint: (10.10.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Werde da sein und freue mich schon. Bin zufällig an diesem einen Tag in Aachen :-)

  27. Udo Lihs meint: (13.10.2009 um 01:03) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter,

    Bedenken Sie, dass Sie in ein philosophisches Institut eingeladen werden. Kommerzielle politische Literatur zum Thema Überwachungsstaat geht nicht in die Tiefe der Debatte, geht nicht ins Philosophische, ist daher als "Vorbereitung" ungeeignet.

    In der philosophischen Debatte um Freiheit vs. Sicherheit geht es um die Debatte Autonomie vs. Hegemonie, Unabhängigkeit (z.B. von Eltern, Selbstständigkeit) vs. Abhängigkeit (z.B. vom Eltern, Geld, Gesetzen, Regeln im Common Sense der Gesellschaft). In dem Zusammenhang geht es z.B. AUCH um das Dilemma Individualismus vs. Kollektivismus. Bzgl. des Themas politische Freiheit geht es IMMER um die Debatte um den Liberalismus (Locke, Rawls…), als auch um die Unterscheidung negative Freiheit ("Freiheit von.. Sünden, Verbrechern…") vs. "Freiheit zu…" (sich zu verwirklichen…) Die <a HREF="http://www.taz.de/1/debatte/theorie/artikel/1/die-untiefen-der-freiheit/&quot; rel="nofollow"> TAZ </a> kritisiert den bisher noch nicht zuende gedachten Freiheitsbegriff in der Piratenpartei zurecht:

    Was verbirgt sich konkret hinter Deinem Freiheitbegriff? Was ist damit gemeint? Eine inklusive Freiheit für alle Bürger, zu deren Gunsten Staat und Politik Handlungschancen und -möglichkeiten schaffen. Oder eine exklusive Freiheit, in der sich Staat und Politik aus allem heraushalten, getreu der zynischen Devise: Wenn jeder für sich sorgt, ist für alle gesorgt.

    Ist jetzt nicht sehr kreativ von mir, aber schauen Sie einfach mal bei <a HREF="http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit&quot; rel="nofollow"> Wikipedia </a> vorbei! :-)

    Liebe Grüße aus Berlin
    Udo Lihs
    http://www.udolihs.de

  28. RA CK meint: (13.10.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Kann jemand bitte ein Bootleg mitschneiden ;-)

  29. Nik meint: (13.10.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Schade das es keine offizielle Aufzeichnung geben wird. Ich hätte dem Gespräch auch gerne gelauscht.

  30. Kand.in.Sky meint: (14.10.2009 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    * öffentliche Bekanntmachung! *
    * Alternativeprogramm *
    * Samstag, 17.10.2009 in Stuttgart *

    Aachen zu weit?
    Abends im Zweitjob beschäftigt?
    Keine Mitfahrgelegenheit?
    Oder überhaupt?!?

    * Alternative Veranstaltung für alle! *
    Tolle Unterhaltung!
    Fremdschämen leicht gemacht!
    SchenkelklopferGarantie!
    Frei von Diskussionen, Überlegungen oder Ursachenforschung!
    mit Tombola!
    und Häkeldecken!
    reichhaltiges geistiges Eiche-brutal Ambiente!
    Eintritt frei
    Austritt auch!

    Die Rache der Mittelschicht sowie DummKrautMichel und GesundesVolksempfinden laden ein!
    Eine öffentliche Demonstration der Gesellschaft zur Bekämpfung des Lasters!

    Am
    * Samstag, 17.10.2009 in Stuttgart *

    http://www.memo-software.de/aaw/index.php/aktionen/148-familien-gegen-killerspiele

    Aktion wider dem undeutschen Geiste!

    SchlechteMedien Vernichtung JETZT!

    mit Gottesdienst im Anschluss (Besuch freigestellt)

    #k.

  31. sen. phil. ac. meint: (17.10.2009 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Ganz herzlichen Dank noch einmal an Udo Vetter und auch an Wilfried Hinsch für's mitmachen!

    Leider wird es von unserer Seite keinen Podcast der Veranstaltung geben… was wir sehr bedauern.
    Dafür war ein Besucher der Veranstaltung so frei, einfach mitzuschreiben und das Protokoll zu veröffentlichen. Ganz herzlichen Dank an Mr. Topf, dessen Protokoll hier zu finden ist:

    http://mrtopf.de/blog/de/streitclub-freiheit-vs-sicherheit-mit-udo-vetter-vs-wilfried-hinsch/

    LG aus AC
    :-)

  32. Mme. du Pont(1/4) meint: (18.10.2009 um 03:27) AntwortenReply to this comment

    Schön war auch das Schlusswort des Moderators :-)
    Er hat Aristoteles zitiert: "Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, der ist zu Recht ein Sklave".
    Was will man da noch sagen…

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