Polizei spielen
Dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Personen durchsuchen? Die Antwort lautet, wie so oft im juristischen Bereich, jein. Jedenfalls dürfen sie – in Nordrhein-Westfalen – niemanden durchsuchen, der ihnen auf Verlangen ordentlich seinen Personalausweis zeigt, also die Identitätsfeststellung ermöglicht und der auch sonst keine “Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung” ist.
Mitunter scheint mit den Ordnungskräften aber der Ehrgeiz durchzugehen. So wird den “Kollegen” von der Polizei, zuständig auch für die Strafverfolgung, gerne mal Konkurrenz gemacht. Im Fall, der heute vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, fühlte sich mein Mandant zum Beispiel wie im Krimi. Er war am Hauptbahnhof angehalten worden, hatte ordentlich seinen Ausweis gezeigt, wurde aber trotzdem an einen Einsatzwagen des Ordnungsamtes gestellt und von oben bis unten durchsucht.
Wie es so kommt, wurde bei der Durchsuchung eine berauschende Substanz in geringer Menge gefunden. Also ab zur Bundespolizei, Strafanzeige, Anklage. Das ganze Programm.
Mit dem kleinen Unterschied, dass wir nun vor dem Amtsgericht geltend machen, die aufgefundenen Beweismittel dürften nicht verwertet werden. Weil die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihre Kompetenzen grob überschritten und Polizei gespielt haben.
Der eine Kontrolleur war krank und konnte nicht zum Verhandlungstermin erscheinen. Sein Kollege war immerhin da, und zwar in Begleitschutz einer stattlichen Zahl weiterer Außendienstler, die im Zuschauerraum Platz nahmen.
Nachdem ihn der Richter belehrt hatte, dass er nichts sagen muss, womit er sich selbst belasten könnte, konnte sich der städtische Angestellte erst mal an rein gar nichts mehr erinnern. Selbst die Lektüre des von seinem Kollegen verfassten Berichts half seiner Erinnerung nur rudimentär auf die Sprünge.
Der Richter fragte selbst kritisch und interessiert nach. Es ist also keineswegs so, dass das Verwertungsverbot nur von der bösen Verteidigung ins Spiel gebracht wurde und vom Gericht – widerwillig – mit absehbar negativem Ausgang abgearbeitet wird. Die Botschaft scheint auch beim Zeugen angekommen zu sein. Letztlich machte er komplett zu und berief sich auf seine fehlende Erinnerung. Beim nächsten Termin soll nun der erkrankte Ordnungsamts-Mitarbeiter gehört werden.
Würde mich überraschen, wenn seine Erinnerung besser ist.
Hat er gesagt "Ich kann mich an nichts erinnern" oder war das die Interpretation des seinerseitigen Gebrauchs des Auskunfsverweigerungsrechtes?
Welcher Vergehen/Verbrechen haben sich die Ordnungsämtler schuldig gemacht und was würde Ihren Mandanten erwarten, hätte er sich zur Wehr gesetzt?
"was würde Ihren Mandanten erwarten, hätte er sich zur Wehr gesetzt"
Gute Frage!
20(4)
Diese Ordnungsämter, die beispielsweise hier in Berlin erst vor fünf Jahren gegründet bzw. auf die jetzige Art tätig wurden, sind mir seit jeher ein Dorn im Auge. Denn es ist eine Art Hilfspolizei, die in einem freitheitlichen Staat, als der sich die Bundesrepublik zumindest früher immer gern dargestellt hat, m. E. kaum etwas zu suchen hat.
Wenn ich höre oder lese, daß diese Hilfspolizisten Leute auf der Straße anhalten und abstrafen wollen, die eine Kippe auf den Gehweg geworfen haben, dann läßt das nicht nur meinen Blutdruck steigen; ich frage mich auch ernstlich, auf welcher gesetzlichen Grundlage dergleichen passiert und wie dies kompatibel mit einem angeblich freien Land ist. Wohlgemerkt: Ich muß keine Flaschen oder kein Papier auf die Straße werfen und tue es auch nicht. Aber eine Kippe?
Bin der Auffassung, daß es dringend geboten wäre, diese ganzen Verordnungen, die die einzelnen Städte (oder z. B. Bezirke in Berlin) in den letzten Jahren offenbar in eigener Regie und in aller Stille zusammengebastelt haben, zum Zwecke der Freiheitseinschränkung aller Steuerzahler und sonstiger Bewohner, sehr, sehr kritisch zu sichten ob ihrer Legalität. Journalisten scheinen sich für dieses Thema aber bisher nur sehr eingeschränkt zu interessieren (eine gewisse rühmliche Ausnahme: Deutschlandradio/Deutschlandfunk).
In Berlin jedenfalls scheinen die Hilfspolizisten keine große Wertschätzung bei den Einwohnern zu genießen. Ich hoffe sehr, daß das so bleibt – schon weil ich die ausreichende juristische Kompetenz der einzelnen Bezirke der Stadt zur Aufstellung einer solchen Hilfstruppe grundsätzlich bezweifle.
Ich glaub ich würde in so einem Fall immer versuchen mich der Durchsuchung meiner Person zu widersetzen. Aber mir fehlt es (Gott sei Dank) an persönlicher Erfahrung mit solchen Situationen. Vielleicht würde mich auch der Mut verlassen und ich würde es über mich ergehen lassen.
@anonym: Auch ne Kippe sollte nicht auf den Gehweg geworfen werden, Straßen sind schließlich keine Aschenbecher. Gleiches gilt für Kaugummi.
Ich finde es durchaus in Ordnung, wenn Leute dafür bestraft werden. Das hat aber nichts mit Kompetenzüberschreitung von Hilfssheriffs zu tun. In der eigenen Wohnung schmeißt man schließlich aus nahe liegendem Grund auch keine Kippen einfach auf den Boden. Das verschmutzt nämlich den Raum.
@anonym:
Also ich bin durchaus der Meinung, dass ein Raucher seine Kippe bis zum nächsten Aschenbecher tragen kann. Sie müssen sich mal überlegen wie versifft das für einen Nichtraucher aussieht wenn auf der Straße überall Zigarettenkippen rumliegen. Und was mich ebenfalls stört ist, dass dann natürlich die Allgemeinheit fürs saubermachen aufkommt. Wenn sie einsehen, dass man Flaschen und Papier nicht auf die Straße wirft, warum tun sie sich dann mit Kippen so schwer?
Es ist aber schon bemerkenswert, wie viele Beamte, sei es nun Polizei oder Ordnungsamt, sich an überhaupt nichts mehr erinnern können in solchen Fällen.
Das so viele "Demenzkranke" Dienst schieben ist wirklich bemerkenswert.
@Mithos, Manziel Sie beide sind auf meine Argumentation gar nicht eingegangen. Der Punkt ist nicht, was man in seiner Wohnung tut, der Punkt ist auch nicht, was man sonstwo tun sollte oder eben nicht.
Es geht mir einzig und allein um die Legalität bestimmter Verordnungen. Noch einfacher ausgedrückt: Wer erläßt hier (von der Öffentlichkeit weithin unbemerkt) welche rules und wie rechtsstaatlich sind diese? Ich denke, das war aus meinem obigen Text klar herauszulesen.
@Seph:
Das würde mich auch interessieren.
@anonym: Also ich bin durchaus mit einer Verordnung einverstanden, die ein verschmutzen des öffentlichen Raumes, zum Beispiel durch auf den Weg geworfene Kippen oder Kaugummis, verbietet. Ich bin auch damit einverstanden, dass bei Mißachtung ein Bußgeld fällig wird.
Dass wir dazu statt der Polizei allerdings das Ordnungsamt brauchen, finde ich wiederum nicht ganz in Ordnung. Schließlich brauchen diese zur Durchsetzung auch ganz schnell mal Polizei-ähnliche Befugnisse.
Aber wir haben ja bald die Bundeswehr im Inneren, die kann dann übernehmen :-)
"der ihnen auf Verlangen ordentlich seinen Personalausweis zeigt, also die Identitätsfeststellung ermöglicht"
Ich dachte der Zwang sich auszuweisen besteht nur gegenüber der Polizei. Aufgrund welcher Rechtslage kann ein Angestellter des Ordnungsamts verlangen, daß ich mich ausweisen muß?
Und gilt das für jeden Angestellten der Ordnungsämter, oder woran kann man diesen Peronenkreis erkennen?
Gegenüber Ordnungsamt-Mitarbeitern besteht eine Ausweispflicht?
Seitwann gilt das denn?
Oder ist das so ein seltsamer Zinnober in NRW?
Und was machen denn die Ordnungsamt-Mitarbeiter, wenn ich gerade keinen Ausweis dabei habe? (Immer schön dran denken: Ich muß einen Ausweis besitzen, nicht aber zwingend mitführen. Der Ausweis kann also auch irgendwo im Safe vergammeln.)
@nichtjurist:
Das würde mich auch interessieren. Ich finde es schon eine fragliche tendenz dass ich gegenüber solchen Leuten eine auskunftsflicht besitzen soll.
Ist mir auch neu, dass man sich dem Ordnungsamt gegenüber ausweisen muss. Dachte immer, dass die im Zweifel die "richtige" Polizei hinzuziehen müssten, um die Identität festzustellen.
@nichtjurist: Die "netten Damen und Herren" sind meistens an bewusst martialischer Kleidung (schwarze Hose, schwarze Bomberjacke, schwarzes Barrett) äusserlich zu erkennen.
Bei einigen dieser Leute habe ich auch so das Gefühl, dass sie…nun ja, "mental ein wenig anders begabt" sind ;)
hm, das mit dem in den letzten beiden posts angesprochenen sachverhalt würde mich auch mal interessieren.
nichts würde passieren, wenn sich der mandant so wehr gesetzt hätte. gegen eine rechtswidrige maßnahme kann ich mich straflos wehren.
@12 Berechtigte Fragen und Anmerkungen von Ihnen, unpassender Nick. Bitte Sie höflichst, ihn wenigstens geringfügig zu ändern, da ich genau unter diesem Pseudonym hier bereits (mehrfach) gepostet hatte. (Und, schon fast hundertmal beantwortet: Es gibt tatsächlich keine speziellen Rechte dafür; ja, mein Pseudonym ist hochgradig einfallslos; ich appelliere tatsächlich nur untertänigst an die Höflichkeit und eine gewisse Rücksichtnahme.) Danke!
Ich verstehe nicht ganz den Sinn, den der Beamte mit seinem Schweigen verfolgt. Dass der Mandant durchsucht wurde, dürfte ja durch das Protokoll außer Frage stehen. Müsste der Beamte jetzt nicht vielmehr versuchen, den Mandanten mit möglichst bedrohlichen Formulierungen als Schwerstkriminellen darzustellen, der die Beamten bei der Maßnahme derartig schockiert hat, dass sie glatt vergessen haben, die offensichtliche "Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" im Protokoll zu vermerken?
Ich schau gerne mal "Achtung Kontrolle" im Vorabendprogramm. Wie die Mitarbeiter vom Ordnungsamt dort gezeigt werden, macht sogar mir mitunter Angst. Kann mich noch gut an die Worte eines schwarz gekleideten Sherrifs in einer der letzten Sendungen erinnern: "Wir dürfen alles, was die Polizei auch darf. Nur keine Waffen tragen". Vielleicht warn das ja die beiden Typen, mit denen Udo jetzt zu tun hat.
Das mit der Ausweispflicht habe auch ich so in Erinnerung. Wenn mich ein Ordnungsamtbeamter um den Ausweis bittet oder ein Bahnhofssicherheitsangestellter in meinen Rucksack sehen zu dürfen, bitte ich höflich darum, die Polizei hinzuzuziehen und dieser doch dann bitte zu schildern, durch welches verdächtige Verhalten ich ihre Aufmerksamkeit auf mich gezogen habe. Hat bislang keiner gemacht. "Schon OK, schönen Tag noch."
Hier in Leipzig gab es vor einer Weile richtig Stress ums Ordnungsamt. Wegen angeblich zunehmender Übergriffe wollte man Ex-Kundus-Kämpfer verpflichten, die dann mal richtig Ordnung schaffen.
Mittlerweile hat man sich einer anderen Strategie besonnen. Klare Aufgabenstellung, recht freundliches Auftreten und moderate Vergabe von Knöllchen, beispielsweise in vielen Vierteln nur wenn Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Blitzerstandorte (aber nicht die Uhrzeiten) gehen an die Radiosender – weil es unterm Strich der Verkehrssicherheit dient. Seither ist auch aggressives Verhalten ggü. Ordnungsamtmitarbeitern kein großes Thema mehr.
hier in hessen artet das längst aus. frankfurt nennt seine ordnungsbeamten stadtpolizei und gibt ihnen weitreichende kompetenzen
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungspolizei_%28Hessen%29
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2943&_ffmpar_id_inhalt=3014697
@M aus B: achtung das stimmt so nicht. ein rechtswidriger verwaltungsakt bleibt wirksam. ich zitiere wikipedia: "Keine Wirksamkeit entfaltet der nichtige Verwaltungsakt, der jedoch ein absoluter Ausnahmefall ist. Für die Nichtigkeit ist insbesondere nicht der einfache Rechtsverstoß ausreichend. Vielmehr muss der Verwaltungsakt unter einem schweren und offensichtlichen Rechtsfehler leiden (§ 44 VwVfG)."
@anonym:
Also… "anonym" posten und andere bitten, dies nicht zu tun? Fällt nur mir der Widerspruch auf?
Zum Thema: Ich halte die Idee eines "Ordnungsamtes" für eine gute Sache. Man braucht keine Polizei, um Parksünder aufzuschreiben, Gaststättenbesitzer die unerlaubt die Straße möblieren zu verwarnen, Geschwindigkeitsübertretungen zu blitzen usw. – eben alles, wo nicht direkt eingegriffen werden muß bzw. üblicherweise ein freundlicher Hinweis genügt.
Für alles weitere wäre dann doch die Polizei zuständig.
@tralafiti In der Tat gibt es eine erschreckende Entwicklung in dieser Sache, auch wenn es noch nicht überall so schlimm ist wie in Hessen. In Berlin geht es offenbar noch etwas gemäßigter zu. Das ist aber m. E. eben kein Grund zur Beruhigung. Darauf wollte ich mit dem Kippen-Beispiel hinweisen.
Was viele Leute offenbar nicht verstehen: Ich kann noch so ein ruhiger Bürger sein, eines Tages holen auch mich die Hilfspolizisten ein. Vermutlich werden wir eines Tages aufwachen, vor die Haustür treten und sogleich von Bundeswehrsoldaten eingekesselt werden. Wer da schreibt, ihn stört es nicht, wenn man die Staßen sauberhält, hat wohl die Dimension der gewollten Freiheitsbeschränkungen nicht erfaßt.
@7
Mich wundert, das plötzlich Kollegen als Zeugen aufgerufen werden können, die bei einer Handlung gar nicht dabei waren, aber Stein und Bein schwören, den Beklagten als Täter wiederzuerkennen. So ist mir geschehen vor 2 Jahren …
@tralafiti:
Wenn die in Frankfurt "Polizei" auf ihre Stadtpolizei draufschreiben finde ich das ja noch irgendwie in Ordnung. Dann steht mir also ein Polizist gegenueber und ich weiss wie ich mich zu verhalten habe — und hoffe, dass der das auch weiss.
Viel problematischer ist es doch, wenn in jeder Stadt irgendwelche uniformierten Gestalten mit der Aufschrift "Ordnungsamtmann", "Polizeibehoerdenmitarbeiter", "Stadtsicherheitshauptamt", … rumlaufen. Und alle haben andere Befugnisse.
Als Deutschlandreisender braucht man dann ein spezielles Google-Earth-Overlay auf dem dargestellt ist, mit welche Ordnungshueter in welcher Uniform und welchen Kompetenzen man an der jeweiligen Lokation rechnen muss.
Auch ich halte die Idee eines Ordnungsamtes für eine gute Sache.
Nur haben wir bereits Beamte (=ein Amt) das dies erfüllt.
Eben die Polizei.
Der nächste Schritt sind, wie hier in Bayern, Bürgerwehren (Entschuldigung: -streifen).
Hatten wir alles schonmal.
Wär doch was für Leute mit wenig Haaren z.B. in Thüringen. Sich Bürgerwehr nennen, noch ein wenig (mehr) uniformieren und am besten alle Verdächtige in Schutzhaft nehmen.
Dann haben wir Sicherheit und tun was gegen Arbeitslosigkeit.
Hatten wir auch schon mal.
Schöne neue Welt…
Innere Sicherheit ist Landessache, d.h. Regeln zur Identitätsfeststellung sind normal im Polizeirecht festgeschrieben.
Bei den Ordnungsämtern dürften ebenfalls die Länder entsprechende Gesetze erlassen haben.
Wobei ihr in Berlin es ja noch gut habt, wenn nur das Ordnungsamt dazu befugt ist, in Bayern, Hessen und noch paar Ländern dürfen das inzwischen Bürger (Stichwort Sicherheitswacht, polizeilicher Hilfsdienst).
Zum Widersetzen würde es interessant werden. Wobei spätestens bei Eskalierenden Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung der unrechtmässigen Durchsuchung man wohl den Widerstand aufgeben muss und statt dessen das "kleinere" Unrecht in Kauf nehmen muss.
Ein Beweisverwertungsverbot wäre überraschend, weil bei korrekten Verhalten des Ordnungsamts (Übergabe an die Polizei, da Verdacht auf Straftat) es für den beschuldigten auf das gleiche Ergebnis hinausgelaufen wäre. Und grundsätzlich sind eben leider in Deutschland unrechtmässig erlangte Beweise nicht unzulässig.
Was würde geschehen: Ich bin in Eile, bin kurz vor dem Bahnhof und möchte den letzten Zug nach Hause erreichen. Einem OA-Mitarbeiter ist meine Eile suspekt und will mich kontrollieren. Ich verweige aus den genannten Gründen und will mich entfernen, der OA hält mich daraufhin an der Kleidung fest. Ich gebe Ihm eins auf die Nase und trete meine Fahrt an. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung oder Notwehr?
Also komisch, die Idee des Ordnungsamtes habe ich noch niemals für eine gute Sache gehalten. Nicht einmal die Idee.
Dabei bin ich in mittleren Jahren, zahle relativ viele Steuern, habe bisher noch niemals ernsthaft mit der Polizei zu tun gehabt, nicht mal in der Jugend. Formal betrachtet, erfülle ich also die Kriterien des ruhigen, gesetzestreuen Bürgers. Nichts aber verpflichtet mich letztlich, so zu denken wie der normierte Spießbürger mit Auto, Familie, Eigenheim.
Als Nichtautofahrer habe ich es in vergangenen Jahren gerade so toleriert, daß Frauen in uniformähnlicher Kleidung als schlecht bezahlte und schlecht gebildete Arbeitskräfte durch die Stadt gelaufen sind und Autofahrer abgestraft haben. Das war mir irgendwie egal. Wenn aber diese Kräfte meinen Weg als Fußgänger kreuzen und mich dabei irgendwie behelligen möchten, dann werden sie meine Unterstützung dabei nicht haben.
Mit Verlaub, daß Bürger bei anderen die Personalien feststellen können, glaube ich nicht. Dafür kann es nach meiner Meinung keinerlei Grundlage geben. Auch in der Praxis kann das nicht funktionieren.
Wann hat sich der Vorfall den zugetragen?
@Sixtus:
"Die "netten Damen und Herren" sind meistens an bewusst martialischer Kleidung (schwarze Hose, schwarze Bomberjacke, schwarzes Barrett) äusserlich zu erkennen."
Dieses Personal ist tatsächlich an der Kleidung (irgendwo zwischen Polizei und Söldner) zu erkennen. Allerdings sind sie arbeitsrechlich genauso Angestellte wie jede "Tipse" in der Kfz-Zulassung. Welche Rechte/Pflichten gelten also?
@22:
"Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben können Hilfspolizeibeamte bestellt werden. Diese haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten."
Demnach ist in Hessen nicht jeder Ordnungsamtmitarbeiter, sondern nur jene die als Hilfspolizist bestellt wurde, befugt meinen Ausweis zu verlangen. Aber woran erkenne ich einen nichtuniformierten Hilfspolizisten (StaTTpolizei Frankfurt)?
OT: Für mich ist "Ordnungsamt" immer noch das deutscheste aller Worte… :)
Ich würde ja mal orakeln, dass ein Richter sich so nicht vorführen lassen wird und dem erinnerungsdefizitären Ortnungsamt die Beweise (sprichwörtlich) um die Ohren hauen könnte.
Könnte am Ende dazu führen dass man sich beim Ordnungsamt ein wenig mehr auf seine Kernkompetenzen beruft und bei entsprechendem Verdacht einfach die Polizei hinzuzieht. Das sind Profis – die können sich auch Jahre später noch an sowas erinnern. :)
Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Leibesvisitation gibt, könnte man das auch als sexuelle Belästigung auslegen?
@Volkswirt: Wie sieht dass eigentlich im Rest der Welt aus? Ich weiss es gibt eigentlich überall Leute die (zusätzlich zur Polizei) Falschparker aufschreiben – aber gibt es in anderen Ländern auch ein Equivalent zum deutschen Ordnungsamt? Mit weitergehenden Befugnissen genau wie bei uns?
@33: Am Dienstausweis?
Mal sehen wie lange es dauert bis sie den Ersten wegen nem vergessenen Ausweis fisten
@Kritiker:
Sagt wikipedia.
§ 2 Abs. 2 Satz 2 BSchG spricht auch davon dass diese Handlungen sexuell motiviert sein müssen.
Das dürfte schwer zu beweisen sein (wie vieles wo das Strafrecht und Sexualität zusammentreffen) ohne Zeugen/beweise die dies bestätigen können (das die Durchsuchung ein sexuelles Element hatte). Andererseits leidet der beschriebene Mitarbeiter des Ordnungsamtes hier ja anscheinend an Amnesie – es wird ihm sicherlich schwerfallen sich dagegen zu verteidigen ohne dass sein Erinnerungsvermögen zurückkehrt. :)
@12 Zitat:"Und was machen denn die Ordnungsamt-Mitarbeiter, wenn ich gerade keinen Ausweis dabei habe? (Immer schön dran denken: Ich muß einen Ausweis besitzen, nicht aber zwingend mitführen. Der Ausweis kann also auch irgendwo im Safe vergammeln.)"
Das stimmt so nicht (soweit ich weiß) in Hessen und in B-W besteht eine "Ausweispflicht" (heißt das so?) also Ausweis ist am "Mann" bzw. "Frau" zu tragen.
Falls ich mich irren sollte bitte ich um Korrektur
Grus Chriss
Ok, es geht, glaube ich, ursprünglich um Bürgerrechte, Beweisverwertungsverbot, Unschuldsvermutung, Staatliche Willkür und dass Zeugen schon immer das schelchteste aller Beweismittel waren, weil man sich abends schon nicht mehr erinnern kann, was es Mittags in der Gerichtskantine gab.
@Chriss Rock Kann nicht für Hessen sprechen, nur für Berlin: Ausweispflicht ja, Mitnahmepflicht nein. Wer sich an seinem Wohnort aufhält, kann seinen Ausweis gern jeden Tag zu Hause lassen und verhält sich noch gesetzeskonform. (Wie das genau bei Autofahrern geht, kann ich als Fußgänger und ÖPNV-Benutzer allerdings nicht sagen.)
Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung weiß ich allerdings: Auch wenn die Gesetzeslage eine andere ist, eine Pflicht zur Mitnahme des Ausweises also besteht, muß man sich daran nicht halten. Es macht im Grunde in der Praxis keinen Unterschied. Die einzige Einschränkung gilt vllt. für Leute, die ständig mit der Polizei zu tun haben. Ansonsten ist es letztlich wurscht.
@37: Ich komme aus Schweden, und wir haben kein Ordnungsamt. Soweit ich weiß, gibt es weder in Finland noch Norwegen ein Ordnungsamt.
@ Edding Ganz ohne Ironie, es freut mich, daß Sie es so kurz und knapp und treffend zusammenfassen und nicht wie andere entgegnen, sie seien aber doch sehr dafür, daß keine Kippen auf der Straße liegen. Denn im Zweifelsfall ist mir Dreck auf der Straße immer ganz ungleich lieber als eine unangemessene Einschränkung meiner Rechte.
@Volker:
Oh ja, schau ich auch schonmal, die Typen sind klasse.
Neulich wieder: Delikt, Laubverbringung in den Wald, der PKW des Übeltäters stand da geparkt:
OA: Kann ich mal Ihren Fürerschein sehen ?!
Täter: Wozu, hab ich nicht dabei…
OA (stolz): Oh, dann haben wir ja auch noch fahren ohne Führerschein!
Mittlerweile, so mein Eindruck, läuft ja hinter jedem OA/Vollzugsdienst/Hilfssheriff ne Kamera her. Machen sich die Städte eigentlich keine Gedanken welche Aussenwirkung das beim Bürger erzielt, wenn Inkompetenz so fortdauernd dokumentiert wird ?
Irgendwie erinnern die mich an Pipi Langstrumpf:
"Wir machen uns die Welt, schalalala, wie sie uns gefällt"
@Christian: Weiß ich leider nicht genau. Nach meiner Erfahrung werden in Frankreich solche Aufgaben samt und sonders von der Polizei wahrgenommen (Police bzw. Gendarmerie). In Kanada gibt es anscheinend sog. Bylaw Enforcement Officers (http://en.wikipedia.org/wiki/Bylaw_Enforcement_Officer), nach der Wikipedia-Beschreibung könnte das in mancher Hinsicht vergleichbar sein.
Ich meinte oben auch nur die Kombination aus "Ordnung" und "Amt", beides äußerst typische Klischees der deutschen Lebensart…
@Chriss Rock:
@anonym:
Ganz kurz: Nein, nein, nein! Keine Mitführplicht. Auch nicht in Hessen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Irgendwann kann sich dann auch jeder Betrüger irgendne seltsame Phantasieuniform anziehen und Strafzettel verteilen und Bußgelder kassieren.
@Chris Rock:
"Ausweispflicht bezeichnet die in Deutschland und manchen anderen Ländern bestehende Verpflichtung der Staatsbürger, einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen."
Oder anders gesagt: Ich muß in der Lage sein, auf Wunsch einer Behörde meinen gültigen Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.
So steht es im Gesetz.
Daraus ergibt sich: Besitzen ja, mitführen ist ein "kann", kein "muß".
Ist euch schonmal aufgefallen, daß die Polizisten bei Fahrzeugkontrollen zunächst (d.h. solange kein begründeter Verdacht besteht) nur nach "Führerschein und Fahrzeugschein" fragen?
Sie prüfen in dem Moment also nur ab, ob der Fahrzeugführer gültige Papiere zum führen dieses Fahrzeuges hat.
Erst dann, wenn der Verdacht auf Beteiligung an Straftaten vorliegt, fragen sie noch zusätzlich, ob man auch einen Personalausweis oder Reisepaß dabei hat.
Ergo: Für Personalausweis/Reisepaß gilt: Besitz erforderlich, mitführen nicht erforderlich, der Fahrzeugführer sollte Führerschein & Fahrzeugschein bei sich tragen, sonst gibt das ein Ordnungsgeld.
Wer es nachlesen möchte: http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
@Manziel:
Wenn es die überhaupt noch gibt und nicht abgebaut wurden.
Gleiches gilt für Toiletten.
So spart man natürlich gleich doppelt. Natürlich könnte man konsequent sein und das rauchen draußen gleich verbieten aber das würde die Leute dann natürlich etwas aufbringen.
Zitiere mal aus der RP : "Die neuen OSD-Mitarbeiter, deren interne Ausbildung insgesamt 507 Stunden dauert"
Zum Vergleich – eine Krankenpflegehilfe (also nicht Pfleger/Schwester sondern deren Unterstützungkräfte) braucht 1600h Ausbildung für "u. a. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Toilettengang, Patientenbegleitung, Kontrolle von Blutdruck, Puls und Temperatur, Körperpflege, Richten der Betten, Schreibarbeiten" – nichts gegen den Beruf der Krankenpflegehilfe aber ich würde mir wünschen das jemand der hoheitliche Aufgaben wahrnimmt umfangreicher ausgebildet wird als jemand der beim Waschen und Anziehen hilft… aber wenn man ein wenig zum Thema Einstellungsvoraussetzungen und Stellenangeboten googelt zeigt sich das das wohl ein frommer Wunsch ist … die Regel ist wohl doch der §34a-ler und keine ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit
@50 Spreche Sie doch noch einmal an, auch wenn es Sie belästigen sollte: Daß "anonym" eine nur geringe Schöpfungshöhe aufweist, wurde ja hier bereits mehrfach thematisiert, ist also eine triviale, auch keine neue Erkenntnis.
Warum spricht Sie selbst ein solcher Nick dann aber derart an, daß Sie ihn benutzen und nicht aufgeben (und auch nicht mal geringfügig verändern) möchten, obwohl er in demselben Kommentarstrang schon vor Ihren Einträgen von einer anderen Person verwendet wurde? Haben Sie ein besonderes Interesse daran, daß es in den Kommentaren zu Verwechslungen oder Irritationen beim Lesen kommt? Was würden Sie sagen, wenn Sie z. B. unter "Tiger" oder "Stalker" kommentierten, und eine andere Person würde unmittelbar darunter unter demselben Namen texten? Würden Sie das gut finden und begrüßen?
@anonym: wer anonym postet wünscht keine identifizierbarkeit. wer eine indentifizierbarkeit seiner beiträge wünscht, sollte nicht den nick anonym verwenden, sondern ein pseudonym. klingt komisch, ist aber so.
on topic: sind die mitrabeiter kommunaler ordnungsdienste eigentlich mehrheitlich verbeamtet oder städtische angestellte?
Ich finde die Maßnahmen des Ordnungsamtes gut! Das sollten die viel öfter machen! Wegen Recht und Ordnung !!!!
Für den Schmarrn, der hier geschrieben wird, ist "Anonym" genau richtig!
@anonym: zum "Würden Sie das gut finden und begrüßen?"
Das Pseudonym "anonym" hat aber in diesem Kontext überhaupt gar keine Unterscheidungskraft (von einer "Schöpfungshöhe" ganz zu schweigen; dann müßte es sich – Kontext UrhG unterstellt – um ein Werk handeln – und das ist – mit Verlaub – abseitig).
@le D Was ich in der Tat persönlich einfach nicht verstehen kann, ist, daß hier einige Personen sich immer bemüßigt fühlen, seltsame Haarspaltereien zu betreiben. Es geht doch letzlich nicht um Urheberrecht, um Schöpfungshöhe, "Eigentum" und dgl.
Knapp die Fakten: Seit drei, vier Jahren etwa kommentiere ich hier (konsequent) unter "anonym". Es könnte auch "xx" heißen oder "yy". Es geht nur um Unterscheidbarkeit, nicht um Wohlklang oder Pathos, das ist alles.
Warum können andere hier nicht einen (wenigstens etwas) anderen Nickname wählen, von mir aus auch einen höchst kreativen? Das wäre doch einfacher als einfach. Dann kann jeder Leser sofort erkennen: Meinung A kommt von Kommentator A und Meinung B von Kommentator B. Nur darum geht, nicht um Originalitätssucht oder dgl. Ist das nun wirklich zuviel verlangt? Ist es eine große Zumutung, jemanden, der später kam, (aus einigermaßen guten Gründen) darum zu bitten? Beleidigt es andere, wenn man korrekt um etwas Höflichkeit und Differenzierung ersucht? (Fast falle ich hier noch in einen Robert-Walser-Ton.)
Finde es gut, das die Herschaften vom Ordnungsamt mal ihre Grenzen aufgezeigt bekommen. In Hamburg am Hauptbahnhof wird zurzeit durchsucht ohne Ende. Ein Freund von mir wurde durchsucht völlig grundlos. Gefunden wurde absolut nichts.
Gerechtfertigt wurde das ganze überhaupt nicht.
Die Frage, wie es bei Gegenwehr gelaufen wäre, wurde oben schon angesprochen, aber nicht beantwortet.
Ich würde das auch gerne mal genauer wissen.
Bei Gegenwehr wäre ja wohl das Beweisstück erst durch die Polizei gefunden worden. 2-3 von 'denen von welchem Amt auch immer' (die waren ja auch anscheinend mit Fahrzeug da) haut nicht jeder mal um.
Dann wäre also nicht nur der 'arme irre (schwer verletzte) Süchtige', den der Richter da vor sich gesehen hätte, wegen 'Körperverletzung, etc' sofort verurteilt worden, der Besitz/entstehende Eindruck würden strafverschärfend beurteilt. Oder??
Was ist aber mit sofortiger Flucht, was wäre dann passiert?
@anonym
Ohne Ihnen einen Vorwurf machen zu wollen, finde ich es schon seit einiger Zeit schade, das Sie in den Kommentaren immer das Pseudonym 'anonym' für sich beanspruchen.
Wenn ich als 'anonym' poste, möchte ich damit zum Ausdruck bringen, das ich diesen Text als anonymen Zwischruf verstanden sehen möchte und selber entscheiden möchte, ob andere meine Kommentare auf einander beziehen können sollen.
Dadurch, das der Name anonym belegt ist, ist es nur möglich 'in der Masse unterzugehen', wenn man ein anderes Pseudonym doppelt belegt – was ja wohl unhöflich wäre.
Ich selber bin einfach nur zu unkreativ zum Namen ausdenken, und würde es mir mit 'anonym' bequem machen.
Aber:
Wie man an meinem Pseudonym erkennen kann, habe ich nicht nur meine 'Anonymität' aufgeben müssen, sondern auch direkt etwas über meine momentane Stimmung mitgeteilt.
Mein Vorschlag (habe ich auch schon in anderen Blogs und Foren gesehen):
Nennen SIE sich doch einfach 'Der Originale anonym', 'Der erste anonym' oder 'Der anonym, der schon immer anonym war'. (Sie haben das bestimmt noch bessere Ideen – siehe oben)
Ist wirklich nicht böse gemeint, wäre einfach einfacher.
Wer anonym posten will, kann das Namensfeld leer lassen. Dann erscheint "Anonymous". Der Nick "anonym" wird seit langer Zeit von einem Kommentator genutzt, der sich regelmäßig an der Diskussion beteiligt.
@Udo Vetter:
Das ist aber nicht ersichtlich, schließlich steht neben dem Feld: "Name (erforderlich)"
@Einer, der auch gerne mal anonym wäre, Udo Vetter:
Ich bin nicht der, für den ich mich hier ausgebe. :)
Mein Vorschlag wäre ja, dass es gar nicht möglich ist, dass zwei verschiedene Personen unter dem gleichen Nick zum selben Thema schreiben.
Und ich dachte, dass man dafür die Email-Adresse angibt…
Wie wäre es, Udo, wenn Du Deinem Maschinenraum mal sagst, dass Kommentare verweigert werden sollten, wenn die Email-Adresse bei gleichem Nick nicht ebenfalls gleich ist?
Würde mich auch mal interessieren, wie ist die Rechtslage, wenn ich mich gegen die "Staatsmacht" wehre, die ihre Kompetenzen weit überschreitet.
Wer ist denn dann im Unrecht?
@Udo Vetter: Ich hatte jetzt auch wie 63 gedacht. Ich wollte nur einen Vorschlag zur Güte machen.
Wollte aber nicht kritisieren, meine Frage liegt mir noch immer auf der Seele:
Wie hätte man regieren können -nach Möglichkeit, ohne seine Lage zu verschlimmern- um der -möglicherweise unangenehmen- Durchsuchung zu entgehen?
Wie gesagt, was alles verboten ist zu besitzen, ist manchmal schwer zu unterscheiden, ohne dafür ausgebildet zu sein. Aber das ist nicht mein Problem. Mein Problem geht mehr in den Bereich, was, wenn ich nicht möchte, das der mich jetzt anfasst?
Meine Einschätztung nach muss ich, trotz allem Ekelgefühl, es über mich ergehen lassen, weil ich sonst verprügelt, dann angefasst und dann noch wegen 'Widerstand gegen was auch immer' belangt werde. (Bei dann natürlich perfekter Erinnerung aller Beteiligten ausser mir)
Der Zeuge "kann sich nicht erinnern"? Vorm hiesigen Landgericht gibt es Richter, die bieten dem Zeugen dann an, bis zum Nachmittag im Hausgefängnis zu warten. Ok, ich nehme an Beugehaft ist schwierig, wenn man sich selbst belasten könnte.
Aber die Ausrede "keine Erinnerung" würde dann ganz flott "ich fürchte mich selbst zu belasten und sage dazu nichts" umformuliert.
Bringt der kranke Zeuge beim nächsten Mal einen Anwalt mit? Wäre vielleicht besser.
@Jens:
Bitte keine Fragen stellen. Herr Udo Vetter antwortet eh nicht.
"Mit dem kleinen Unterschied, dass wir nun vor dem Amtsgericht geltend machen, die aufgefundenen Beweismittel dürften nicht verwertet werden."
heisst das,dass er keine strafe wegen besitz von(ich rate mal) von marihuana bekommt?
sorry…kenne mich null in juristischen dingen aus.
ps: hab früher auch mal was geraucht ;)
Zur Klarstellug der Frage:
(und es geht mir nicht um eine Rechtsberatung, ich dachte nur hier wüsste darauf irgend einer eine Antwort, weil ich es unmöglich selber 'irgendwo mal nachlesen' kann)
Hier soll also eine für den Betroffenen 'offensichtlich rechtswidrige Maßnahme' erfolgen.
Wie soll er reagieren, um den Effekt zu erziehlen, das die Maßnahmen nicht durchgeführt wird.
Der Umgangston wird ja schon etwas rau geworden sein. Man will nicht nur seine Zustimmung verweigern, man will nicht von diesem Typen, der einem ja jetzt wohl unangenehm geworden ist, oder seinen Kollegen, angefasst werden, was tut man?
Muss man wirklich zur 'Notwehr' greifen, nur, weil man gerade schlecht gelaunt ist?
Was soll man denn zum Beispiel als Frau in so einer Situation tun, oder wenn man an 'Angst vor der Grippe' leidet und den Leuten die Hand schon nicht mehr gibt.
Was tut ein Folter-Opfer oder ein psychisch Kranker.
Bleibt dem wirklich nichts als 'durchdrehen und hoffen das am Ende alles Gut wird'?
@Einer, der nicht mehr umbedingt anonym sein möchte:
Deswegen auch meine Frage in wie weit die Stadtbüttel verbeamtet sind, ob sie als Amtsträger gemäß § 11 Nr. 2 StGB gelten und somit §113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) greift.
@wiking: Dafür werden Falschparker aber überall von privaten Parkplatzfirmen abgezockt. Und die sind sehr effektiv. 10min zu lange geparkt und schon 500kr (etwa 50 EUR) bezahlt.
Ich frage mich nur, ob 'Hilfspolizei' nicht schon deshalb bedenklich ist, weil Sie -durch Überzahl- alles erstmal machen können, selbst, wenn das 'Opfer' sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zur Wehr setzt.
Oder gibt es eine Regelung die die 'Gangs' in ihrer Macht etwas einschränkt?
Beweisverwertungsverbot ist ja schön für dieses spezielle 'Opfer', aber was ist, wenn der Hilfpolizist seine Ex-Freundin sehr verdächtig findet und Sie die Beziehung nicht beweisen könnte?
So würde ich in Zukunft vorsichtiger sein, wenn ich jemandem Rate, 'mehr unter Menschen' zu gehen.
Ich dachte immer, wenn jemand anderes als ein Polizit (Grenzschützer, Zöller, etc.) sowas macht kriegt der Ärger, nicht: 'Ich kann frohsein, das die Beweise nicht verwertet werden dürfen'.
Was würde das dem 'unbescholtenen Bürger' nützen, das wäre ja nichts gefunden worden.
P.S. @anonym: Mir ist gerade aufgefallen, das man in mein Pseudonym ein 'drauf rum reiten' herein-lesen kann.
War nicht so gemeint. (Zwar möchte ich aus Prinzip niemand anderes sein, aber in diesem Fall war 'das anonym sein' nicht der 'anonym' gemeint) Ich werde beim nächsten Mal weder das eine noch das andere Pseudonym verwenden.
Da nicht mal jemand dazu eine Theorie aufstellt, nehme ich mal an, es ist tatsächlich so, wie man vermuten würde.
Der Betroffene hätte also alles richtig gemacht und wenn nichts gefunden worden wäre, hätte er nicht mal diese (kleine?) Chance auf eine kleine Genugtuung gehabt.
Eine Anzeige hätte ja wohl kaum was gebracht, oder?
Also ein paar Wochen Ausbildung und man kann Leute drangsalieren soviel man will? Unbestraft oder bestenfalls mit Risiko gekündigt zu werden? Und auf den Corpsgeist kann man wahrscheinlich auch noch zählen…
Da fallen wohl jedem eine Menge Leute ein, denen man das besser nicht verraten sollte. Gilt das auch für private Security? – schauder
Armes Deutschland, mal wieder.
@Freddi58:
Vermutlich der, der dem Richter die weniger plausible Geschichte erzählen kann. Im Zweifelsfall also du. (Aber IANAL).
Ich tippe auf § 132 StGB – Amtsanmaßung. Schließlich sind die Aufgaben der Damen und Herren vom Ordnungsamt festgelegt und umfassen wohl kaum die polizeilichen Aufgaben wie Durchsuchungen und Festnahmen.
@Freddi58:
Schade, zu Art. 20 IV GG gibt es wohl noch keine richterliche Entscheidung.
Ich würde mir ja mal wünschen das bei diesem Thema die
dt. Regelungswut eingreift und das "Ordnungsamt" Landessache wir und dort auch zentral geregelt wird.
Auch wenn ich mir mehr Grüne/Blaue Polizisten auf Streife wünsche als Beamte die sich wie die Türsteher der Stadt verstehen.
Denn ein Polizist wird sicher umfassender geschult und die Einstellungsgrenzen sind einheitlich.
Auch ist die Vorstellung vom Aufgabenbereich eines Polizistens umfassender als die allgemeine Auffassung was ein Ordnungsamt-Mitarbeiter für Aufgabenfelder hat.
Und je nachdem wie man sich seine Aufgaben, Verpflichtungen und Chancen sieht wird man sich anders verhalten in diesem Job.
Problematisch finde ich auch das durch das Priv.Fernsehn (RTL,SAT1, etc…) ein falsches Rechtsbild dargestellt wird und sich somit das Rechtsbewusstsein des DurchschnittsBürgers insofern verlagert:
Was Toto und Harry machen, darf der Straßenpolizist auch.
Wer Salesch guckt weis wie es vor Gericht ist.
Mindestens 80% der Arbeitslosen liegem dem Staat auf der Tasche.
Hauptschulen sind bevölert mit dummen Menschen die kein Deutsch können.
etc.. ich könnte noch Stunden so weiter machen aber das fürt glaub ich am Thema vorbei.
Tatsache ist, dass die Empörung der Bevölkerung ausbleibt weil sie es nicht besser wissen.
Und manchmal denk ich auch das die Ordnungsamt-Mitarbeiter die sich nicht an ihre Befugnisse halten, es auch nicht besser wissen.
Ich persöhnlich bin mit dem Ordnungsamt in Essen(NRW) zufrieden. Habe zwar schon Erfahrungen mit ihnen gemacht aber wenn es um mehr ging als Müll, Autos und Kippen war immer ein Polizist dabei.
PS: Den Nickname-Streit hier find ich ganz lustig.
Anonym als Pseudonym zu benutzen find ich persöhnlich als eine nicht umbedingt schlechte Idee aber dan sollte man sich nicht auf einen Wiedererkennungswert berufen.
Soll aber auch nicht Hauptthema in den Kommentaren sein x)
Darf man sich denn notfalls mit der erforderlichen Gewalt gegen solch eine illegale Durchsuchung wehren?
@75: Durchsuchung geht nicht, vorläufige Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei jedoch in jedem Fall nach §127 StPO, sofern die HM dem Hilfswilligen einen Tatverdacht glaubt.
@anonym:
Von "in aller Stille" kann vor dem Hintergrund der §§ 16 I, 11 PolG keine Rede sein. Aber einfach mal behaupten, ne…
@nichtjurist: Ordnungsamt=Ortspolizeibehörde=Polizei= §§ 26, 61 PolG
Ich bekenne: Ich werfe (u.U. sogar gerne) eine Zigarettenkippe auf die Straße, aus dem Fenster im Büro (Rauchverbot), oder manchmal auch in den nächsten Aschenbecher, wenn einer vorhanden ist.
UND: Ich fühle mich dabei weder schlecht, noch schuldig noch unordentlich.
UND: Nein, ich werfe in meiner Wohnung keine Kippen auf den Boden, weil ich da weiß, wo ein Aschenbecher steht.
UND: Ich würde mich vom Ordnungsamt nicht durchsuchen lassen, auch wenn ich damit vor evt. Instanzen scheitern würde, nein, das Ordnungsamt hat an mir nichts verloren, soweit kommt es noch, nachher fangen die vom Rathaus auch noch damit an, wenn ich meine Ration Müllsäcke abhole….
Was ich allerdings wirklich gut finden würde wäre, wenn Amtspersonen, die dazu berechtigt sind Personen zu durchsuchen, davon auch Gebrauch machen würde, z.B. bei Herrn Zumwinkel, Herrn Sommer, Herrn Ackermann, Frau U.Schmidt..
In diesem Sinne, schönes Wochenende
LG Carola
@Carola:
Bitte zu Bedenken:
*Die Reststoffe im Stumpen sind ausreichend als LD100 für Lebewesen bis knapp 150g –> das Zeug ist, wenn mans genau nimmt Sondermüll. Gerade fein auf Kinderspielplätzen, wenns Kleinkind noch alles in dem Mund stopft.
*Müll ist Müll. Ich habe gelernt, dass man Müll nicht auf die Straße wirft.
@58 anonym
Mein Gott, können Sie denn nicht mal nachlassen. Nennen Sie sich ab sofort "der wahre anonym" oder "ex-anonym" oder sonstwie, tun das dann hier kund und gut ist.
"anonym" wird in möglicherweise tausenden Foren regelmäßig von den verschiedensten Leuten ohne bösen Hintergrund verwendet. Oder wünschen Sie, dass ein Poster die letzten 20 Threads überprüft, ob jemand Anspruch auf diesen Nick erhebt?? Stellen Sie sich doch der Realität und nennen _Sie_ sich um. Je früher Sie damit anfangen, desto eher sind Sie unter dem neuen Nick bekannt.
@Helmut
Traurig Traurig, hast mein Beileid.
@MaxiMegalon:
Bitte um Verzeihung:
Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich meine Kippen vorsätzlich auf einem Kinderspielplatz in den dort (vorher im Castorbehälter gelagerten) Sand stecke.
@Carola:
"Ich bekenne: Ich werfe (u.U. sogar gerne) eine Zigarettenkippe auf die Straße, aus dem Fenster im Büro"
- Ich bekenne: Dieses destruktive Mistverhalten finde ich wirklich miserabel von Ihnen.
Beim Thema Ordnungsamt stimme ich Ihnen aber unbedingt zu.
P.S. Wer hat hier eigentlich in den Kommentaren mit dem Mist angefangen, Zigarettenkippen auf Straße gegen Bürgerrechte auszuspielen?!
Zitat: Ausweis … (Wie das genau bei Autofahrern geht, kann ich als Fußgänger und ÖPNV-Benutzer allerdings nicht sagen.)
Ganz einfach, die Polizei erkundigt sich (nur) nach dem Führerschein. Da ist ein Bild drin und der Name steht auch drauf. Den Ausweis mußte ich zusätzlich bei noch keiner Präventiv-Kontrolle vorzeigen.
@87:
"P.S. Wer hat hier eigentlich in den Kommentaren mit dem Mist angefangen, Zigarettenkippen auf Straße gegen Bürgerrechte auszuspielen?!"
Es scheint jeder Raucher so eine Einstellung zu haben. Ich vergleiche das Gerne damit, wenn ich vor denen ein Stück alten Autoreifen anzünden und den Qualm in deren Gesicht ziehen lassen würde. Sollte ich mal wirklich machen.
Für mich stinkt es ähnlich schlimm.
@Jan Peter:
Im Grunde einfach erklärt: Wenn ich eine Zigarette zu Ende geraucht habe und in der misslichen Lage bin, weder einen Aschenbecher, noch sonstige moralisch nicht verwerfliche Utensilien zu finden, in denen ich die Zigarettekippe entsorgen kann, werfe ich sie auf die Straße, oder aus dem Fenster, etc.
Ein Hinweis sei gestattet: Die unter dem Fenster weht meistens der Wind weg und es ist jetzt auch nicht so, dass ich ständig auf der Straße rauche wie ein Schlot, aber wenn ich in dieser Lage bin, und kein Ascher in der Nähe zu sehen ist, werfe ich die Kippe gerne auf die Straße.
Im empfinde das nicht als "mein Recht", aber ganz ehrlich, es ist mir schnurz, so schnurz wie es mir ist, wie ich kein Radio bei der GEZ angemeldet habe. Andere stinken und laufen vor mir her oder sitzen neben mir, oder *Verzeihung* rotzen auf die Straße, oder urinieren in volltrunkenem Zustand an eine Straßenecke. So sind die Menschen, schlecht und ohne Anstand.
Diese Zeigefinger-Doppelmoral stinkt doch selbst zum Himmel. "Oh, ich will andere nicht belästigen, ich rauche nicht auf der Straße und ich bekomme mind. einen Orden, denn ich entsorge meine Zigaretten immer im Aschenbecher". *rolleyes*
Dem sei hinzugefügt: Meine Zigarettenkippen haben keinen Filter, also purer Tabak mit ein paar Zusatzstoffen, ganz biologisch abbaubar, ich überlegte deswegen schon, ob ich dieses Jahr die grünen wählen sollte, denn es gab beim Wahl-o-mat eine Übereistimmung dafür.
@JLloyd: Nicht bei Tatverdacht, nur auf frischer Tat ertappt!
@Carola: Sorry, aber das ist einfach nur hochgradig asi.
Aber es gibt halt so Leute.
Weil hier über die Kompetenzen der Ordnungsamtsmitarbeiter in Berlin spekuliert wurde …
Ein Fall aus der Praxis:
Bürger fährt mit Fahrrad auf dem Gehweg. (ist nicht in Ordnung, keine Frage…)
Ordnungsamtsmitarbeiter möchte das ahnden und verlangt den Ausweis. Bürger verweigert dies, nach einiger zeit wird die polizei hinzugerufen, der wird der Ausweis anstandslos gezeigt.
Folge: Bürger bekommt Bußgeld wegen Verweigerung der Identitätsfeststellung (180 EUR).
rechtliche Beurteilung: Identitätsfeststellungen in Berlin für OA nur zulässig im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben. Hinsichtlich des Straßenverkehrs betrifft das den ruhenden (!) Verkehr. also: Identitätsfestellung durch OA rechtswidrig.
Leider interessierten diese Überlegungen, schriftlich niedergelegt, das Gericht nicht die Bohne, wobei man allerdings dazusagen muss, dass der Bürger es vorzog sich allein vor Gericht zu vertreten. (was jetzt aber nicht heißen soll, dass das Ergebnis bei anwaltlichem Beistand in jedem Falle anders gewesen wäre)
Auch in Berlin besteht da eine erhebliche Kompetenzgrauzone.
(btw. ich fahr selbst ab und an auf dem Gehweg. Polizisten (!) beließen es bisher immer bei einer höflichen (!) Ermahnung…)
Wenn man mir glaubhaft versichern kann, dass damit die Abgaben für die Straßenreinigung gesenkt werden, fange ich direkt morgen damit an, gegen Kippen-auf-die-Straße-werfen auf die Straße zu gehen. Mir ist das nämlich auch Wurst, obschon ich Nichtraucher bin.
Mir ist nur ein gewisser Mindestanstand wichtig: In den Rinnstein und austreten. Nicht im hohen Bogen auf (fahrende) Fahrzeuge, nicht einfach so vom Mund auffen Gehsteig fallen lassen.
Und dann könnten in Fußgängerzonen gerne mal Aschenbecher herumstehen, denn man kann erst dann den Mund aufmachen, wenn man für die richtigen Voraussetzungen sorgt. Dann haben die Raucher auch wieder Meeting Points.
(Mit den Voraussetzungen meine ich keine Einzelpersonen, sondern Städte und Gemeinden. Was uns die Raucher an Steuereinnahmen bringen ist nicht zu verachten – da kann man denen schon ein wenig entgegenkommen.)
@91: Recht haste.
@93: Der Ordnungsamtsmitarbeiter könnte sich allenfalls meinen Einfingergruß beim Wegfahren anschauen …
" es ist mir schnurz, so schnurz wie es mir ist, wie ich kein Radio bei der GEZ angemeldet habe. Andere stinken und laufen vor mir her oder sitzen neben mir, oder *Verzeihung* rotzen auf die Straße, oder urinieren in volltrunkenem Zustand an eine Straßenecke. So sind die Menschen, schlecht und ohne Anstand."
Nee, Carola, so sind offensichtlich Sie und schlimmer: Sie sind noch stolz drauf.
etwas off-topic, letzte woche selbst erlebt:
deutsche bahn regionalzug:
schaffner kontorliert fahrgäste. als er bereits den wagen verlassen will bemerkt er einen kleinen hund (typ:kanalratte).
schaffner frägt nach dem hundebesitzer.
ältere frau meldet sich. schaffner frägt nach fahrschein für hund.
ältere frau schaut ihn mit grossen augen an. fahrschein?
schaffner [in befehlston]: ihren ausweis bittte
[ältere frau übergibt ausweis]
schaffner [ohne der frau zu erklären um was es geht] tippt ihre personalien gleich in seinen bordcomputer ein. nachdem er alles abgetippt hat, erklärt er ihr dann, dass sie jetzt 40 euro zahlen müsste….
hätte sie keinen ausweis dabei haben sollen? hätte sich niemand als hundebesizter outen sollen? kann man von selten-bahnfahrern über 80 jahren erwarten, dass sie am touchscreen fahrkartenautomaten die hundemarke finden?
eins vorweg:den polizeibeamten geht es auf den sack(auf deutsch gesagt),wenn irgendwelche möchtegernpolizisten in light maßnahmen treffen für die sie nicht zuständig sind!!den rest des schlammassel darf dann der polizeibeamte ausbügeln:-(
ausserdem kommt es immer zu verwirrungen,da leider dieser oben genannte personenkreis teilweise identische uniformen trägt wie die richtige polizei(gg)
als laie denkste,hey polizei,alles was die für maßnahmen treffen ist o.k. ABER dann kommt das große grauen!!!!
es ist echt zum kotzen manchmal!
Könnte es nicht sein, dass sich die Rechtsgrundlage für das Anhalten und Durchsuchen einer Person durch das O-Amt an einem Bahnhof in NRW aus § 24 OBG NW iVm. § 12,1 Nr.3 PolG NW iVm. § 39,1 Nr.5 PolG NW ergibt? Jedenfalls wenn dort z.B. eine offene Drogenszene existiert?
präventiv an bahnhöfen gilt der § 22 I a BPolG.
eine präventive maßnahme die man getroffen hat,kann schnell zur einer repressiven maßnahme umgewandlet werden.
Mir graust immer, wenn ich diese Doku´s sehe. Toto und Harry, Superbullen aus dem Revier und die diversen Kollegen der Polizei. Steck man einen Mensch in Uniform und der Verstand geht sofort flöten. Es ist schon angesprochen worden: das Fahrradfahren auf Radwegen gegen die Fahrtrichting ist Saugefährlich .. erklärt einem jedenfalls der Mitarbeiter des OA und auch gern die Polizei. Ich kenne mind. 2 Kleinstädte in NRW, die haben an vielen Straßen nur auf einer Seite einen Radweg und da muss! (Schild mit Rad, zwei gegenläufige Pfeile) der Radweg in beiden Richtungen benutzt werden. Auf diesen Straßen gibt es genau so viele Garagenausfahrten und Seitenstraßen, das auch hier der Fahrradfahrer genau so gefährdet ist wie in der größeren Stadt. Heißt im Umkehrschluß: hat die Stadt kein Geld für beidseitige Radwege, dann ist die Gefahr eben nicht so groß ..
@muse:
Das BPolG gilt an Bahnhöfen für die Bundespolizei. Das heißt nicht, dass an diesen Orten die einzelnen Landespolizeigesetze keine Wirkung haben.
Carola: Vermutlich trollen Sie nur, aber nur mal so zum Mitmeißeln: Was mich vor allem am Charakter vieler Zigarettenrauchern stört, ist, dass Sie immer eine Ausrede parat haben. Andere tun viel ungesündere Dinge, belästigen auf andere Art, Krebs bekommt man sowieso, die Umwelt ist sowieso voller Gifte, … bla bla bla etc. Daran merkt man, was für eine grässliche Sucht das Zigarettenrauchen ist, denn sonst würden die Raucher nicht ständig mit Ausreden und Ausflüchten kommen. Spätestens wenn Sie es normal finden, ihren Müll in der Landschaft zu verklappen, sollte Ihnen doch auffallen, dass dort oben etwas nicht mehr ganz rund läuft.
Es gibt allerdings auch Raucher, denen die Sucht das Hirn nicht total zerfressen hat. Die haben dann z.B. eine Metalldose dabei, um ihre Kippen zu entsorgen. Schließlich gibt es z.B. Ausflugsziele, wo ganz sicher keine Straßenreinigung vorbeikommt und eventuell nicht einmal Mülleimer stehen. Was man an Müll anschleppt, kann man entleert eigentlich immer wieder mitnehmen.
@Marc:
Ich würde das nicht so eng sehen.
Aber gerade in solchen Berufen wie auch den des Polizisten oder des *hust* Politikers ist doch ein sehr schlechtes Gedächntis nicht gerade geeignet für eine weitere Ausübung des Berufes.
@Textator:
Und was ist mit den Autofahrern die mich immer belästigen?
Was von denen alles als Ausrede kommt ja das brauche ich. Is klar für die 5 Minuten Fussweg bis zum nächsten Supermarkt.
Wissen sie was das Zeug mit ihrer Lunge anrichtet? An der "frischen" Luft mehr als die Raucher die auf den Straßen unterwegs sind.
Selbst erlebt:
Ich (mit Quad unterwegs) fahre einen Parplatz an. Dort gibt es eine als Motorrad-Parkplatz gekennzeichnete Fläche. Gesetzesgemäß parke ich mein Quad auf einem Autoparkplatz und ziehe einen Parkschein. Schwarz gekleideter Stadtangestellter (oder Beamter) winkt mich zu sich und verlangt Fahrzeugpapiere und Führerschein. Bei meiner Frage nach der Rechtmäßigkeit beruft er sich auf irgendwelche Paragraphen. Meine Aufforderung die Polizei zu rufen wird ignoriert.
Also fordert er den Personalausweis, den ich nicht zeigen will, ohne seinen Dienstausweis zu sehen.
Er stellt klar, dass ich als Bürger nicht berechtigt bin seine Legitimation zu fordern und droht mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte.
Wie es der Zufall so will fährt just in diesem Moment ein Streifenwagen auf den Parkplatz. Mein Angebot die Beamten der Polizei herbeizurufen wird ignoriert – also rufe ich die Cops heran und schildere die Situation aus meiner Sicht – und ernte Kopfschütteln. Einer der Polizisten bat den Stadtmenschen zur Seite, lebhafte Diskussion. Dem zweiten Cop musste ich erklären, warum mein Quad auf einem Autoparkplatz steht und ihm ein wenig die Kiste erklären.
Kurz darauf wurde mir von den Polizisten mitgeteilt das der Ordnungsamtsmitarbeiter keine Berechtigung hätte zum einsehen der Fahrzeugpapiere, mein Führerschein sowie Perso ihn gar nichts anginge, und ich am Besten die Sache vergessen solle.
Also: Was darf so ein Ordnungsamtsfuzzi in Niedersachsen ?
Wäre schön, wenn jemand einen Link zum Nachlesen hätte…
Kaum einer weiß wirklich, was welcher (Hilfs-)Beamte darf.
Hier große Töne spucken, aber wenn dann vor Ort irgendwelche falsche §§, Begründungen und Konsequenzen angedroht werden, zuckt und fügt sich faktisch jeder.
leider. Es hat ja auch keine Konsequenzen für die Ordnungs-"Hüter".
Danke, aber Sie mussten nicht bestätigen was ich schrieb. Die Menge der Raucher und die der Autofahrer sind also disjunkt? Das wäre mir neu. Meiner Erfahrung nach hat tendenziell jeder Raucher, der sich ein Auto leisten kann, auch eins. Denn Rauchen geht mächtig auf die Kondition und scheint mir auch noch allerlei andere negative mentale Auswirkungen zu haben bzw. negative Eigenschaften zu verstärken.
Dass Autoabgase schädlicher sind als Rauchen, müssen Sie erst einmal nachweisen. "Auto groß, Zigarette klein, QED" reicht da sicher nicht. Übrigens ging es eigentlich um Kippen und nicht um die Abgase, aber das bestätigt meine These ja nur umso mehr.
Was Sie aber gar nicht verstanden haben, ist dass man immer bei sich selbst anfangen muss. Am besten bleibt man sogar bei sich selbst, denn daran hat man ein Leben lang genug zu arbeiten und Perfektion erlangt man sowieso nicht. Man sollte anderen keine Vorhaltungen machen und schon gar nicht herauskehren, wie korrekt man ja selbst angeblich sei, sondern einfach mit gutem Beispiel vorangehen und gegebenfalls mal Denkanstöße verteilen, aber nicht verurteilen oder bekehren.
Und wer jetzt meint, ich halte mich ja selbst nicht daran, dem sei gesagt, es ist ein langer Weg.
Ich verstehe es einfach nicht.
Wer braucht für weggeworfene Kippen das Ordnungsamt?
Es ist nicht schlecht, für das ein oder andere Thema das Ordnungsamt zu haben(Müll, Jugendschutz in Spielhallen oder anderweitigen Etablissements). Allein schon, um die unterbesetzte Polizei zu unterstützen.
Seit wir in Amerika in Urlaub waren und dort festgestellt haben, dass dort auf das Verunreinigen der Straßen bzw. der Umwelt empfindliche Strafen stehen, kann mein Partner ganz allein und ohne Ordnungsamt auch hier in Deutschland seine Kippen oder seinen Müll ordentlich entsorgen.(Ich konnte das schon immer)
Und jeder NETTE Hinweis auf Aschenbecher oder Mülleimer wird irgendwann mal ankommen bei denjenigen, die diese Hinweise noch brauchen. Denn ich glaube an das Gute im Menschen.
Nichtsdestotrotz würde mich auch interessieren, ob ich dem Ordnungsamt verpflichtet bin , den Ausweis vorzulegen.
Ich tendiere zum Nasenbeinbruch! Meinen Perso bekommt der Ordnungswicht jedenfalls nicht zu sehen und wer mich wegen einer Lapalie festhalten will dem muß nach dem ersten Griff an meine Kleidung mit meinem "ungeschickt eingesetzten" Ellenbogen rechnen .. bevor er zum Pfefferspray greifen kann.
@Carola:
Raucher sind Schweine – und was gibts sonst neues?
@muse:
plöd nur dass es den meisten Menschen mittlerweile egal ist was den "Freunden" und "Helfern" auf den Sack geht.
@106 / Karlo: Und genau solche Stories sollte man als Leserbrief an die Lokalzeitung mailen. Denn dort finden die Kommunalpolitiker gelegentlich ihre Anregungen. :D
@Carola:
Ich habe grad' Lust auf Sex, aber leider niemand in der Naehe der dieses mit mir teilt. Da nehm' ich mir doch einfach Carola, die da grad steht.
Hinkender Vergleich? Vielleicht, aber mich kotzt dieses egoistische Verhalten von Rauchern genauso an – "war nix da zum Entsorgen, also einfach auf die Strasse schmeissen".
zum Thema: Was da oft auf diesen Volksverdummungs-Sendern gezeigt wird, laesst einem die Haare zu Berge stehen – da koennte man sicherlich die eine oder andere Beschwerde zu schreiben, aber dann kommt wahrscheinlich "is' ja alles nur Show" :/
Gibt es irgendwo (gern online) eine *verstaendliche* Uebersicht, in welchem Bundesland der Ordnungsbehoerde was erlaubt ist, und was der Pol. vorbehalten? Ohne dass man sich als juristisch nur schwach gebildeter Mensch est durch (je Bundesland unterschiedliche) Polizeigesetze quaelen und die dann auch noch verstehen muesste?
Immerhin: Teilweise duerfen die OAs ja nichtmal (mehr) ein Blaulicht auf'm Auto haben ;)
gb.
@ gb
Wer das Wegwerfen von Zigarettenkippen mit Vergewaltigung vergleicht, sollte vielleicht mal zum Psychiater gehen.
@Textator:
Wen sprechen sie denn da an? Mich? Dann nutzen sie doch die Möglichkeit des zitierens bzw. sprechen denjenigen den sie meinen direkt an.
Sie wollen Belege für die Schädlichkeit von Autoabgasen? Bitte es steht ihnen frei die entsprechenden Studien zu lesen.
Meine Kondition ist übrigens besser als die vieler Nichtraucher. Ich benutze auch kein Auto zum einkaufen sondern laufe da hin. Für Besuche in der näheren Umgebung benutze ich auch meine Beine anstatt wie viele andere egal ob Raucher oder Nichtraucher das Auto zu benutzen. Die häufige Nutzung des Autos stört mich übrigens generell auch bei Ruachern aber ich finde es immer lustig wie schnell Leute darauf anspringen wenn ich das Wort Auto, schädlich und weniger benutzen in den Mund nehme.
Und ihre Theorie würde doch alle bestätigen auch schweigen. Ich habe mir nur einige Punkte rausgenommen auf die sie nicht eingehen. Übrigens man sollte nicht über die angeblich verminderter Intelligenz von Rauchern meckern wenn man selber nicht in der Lage ist die normalen Umgangsformen wie das o. g. Zitieren oder das berühmte @ xxx zu benutzen.
Olli: Ich bin mir ziemlich sicher, "@Olli" vorangestellt zu haben. Vielleicht hats das Blog gefressen oder ich habs tatsächlich vergessen. Aufgrund dessen an meiner Intelligenz zu zweifeln, zeugt wohl eher von einem veritablen Hirnschaden Ihrerseits. Ob der vom Rauchen herrührt oder genetisch bedingt ist, kann ich nicht sagen. Machen Sie nur sich nur weiter zum Affen mit Ausflüchten wie "[...] besser als vieler Nichtraucher". Sie verstehen eben wirklich nicht oder die Sucht ist einfach zu stark ausgeprägt.
solche fälle wie du gerade erwähnst passieren tag täglich.
ich kenne auch einen fall der unglaublich ist!
es ist wieder mal karneval und die leute in der s bahn sind erheitert.(kommt vor)
DANN!
leute die von so einem sicherheitsdienst sind und durch die s- bahn durchgehen rufen zur ruhe auf.ein wort gibt das andere!die passagiere haben nichts gemacht.sind eben lustig und lachen laut……
jedenfalls die möchterngernpolizisten(sicherheitsdienst) zücken nach einer weile den pefferspray und sprühen rum!!unglaublich!
der einsatz von pfefferspray oder tränengas ist wie ein waffeneinsatz nach dem waffengesetz!
aber diese leute kennen warscheinlich das waffengesetz und deren grundlagen nicht.
ende der geschichte(ich könnte noch weiter erzählen…)
jeder wollte jeden anzeigen,später entschuldigungen und deskalierende maßnahmen wurden getroffen.
p.s.ein polizeibeamter der so in einer situation in der s-bahn gehandelt hätte….hätte sich warm anziehen können!das würde nie passieren!waffengesetz läßt grüssen!
Nochmal @ Carola:
Meiner Ansicht nach hat jeder Raucher für solche Situationen nen Taschen-Aschenbecher mit sich zu schleppen. Dann kann man grandios die Kippe vernünftig entsorgen.
Wenn meine Oma das kann, kannst du das auch. :p
Hallo Forengemeinde,
Ich benötige euren Rat. Der Fall:
Jugendlicher sitzt mit drei weiteren um 20:30 auf einem Spielplatz. Die Gruppe wird von zwei OA-Beamten aufgefordert ihre Personalien bekannt zu geben. Auf die Frage der Jugendlichen, ob sie deren Dienstausweise sehen könnten, wurde sie verneint. Die Gruppe gab ihre Personalien nicht preis und das Zusammentreffen wurde aufgelöst. Jedoch einige Tage später gab es Post vom OA mit einem Verwarnungsgeld.
Die Beamten haben sich nicht als solche ausgegeben. Da kann ja jeder kommen.
Kann man hier nicht von einem Verfahrenfehler sprechen?
Das ganze passierte in NRW.
Gruß
msech
@msech:
Also wenn die Jungendlichen ihre Personalien verweigert haben frage ich mich ganz einfach wie sie Post erhalten haben. Die Beamten hatten ja nicht die Namen und somit auch nicht die Adressen!?!?!?!