Taktik und Fallstricke
Der Mandant, angeklagt eines kleinen Betrugs, hatte geschludert. Er verpasste ausgerechnet seinen Hauptverhandlungstermin. Das merkte er einige Tage später und saß dann schwupps bei mir, damit das Schlimmste abgewendet wird. Ein möglicher Vorführ- oder Haftbefehl nämlich, mit dem er sofort oder spätestens am Tag vor der Hauptverhandlung einkassiert wird.
Die Sache löste sich allerdings im Wohlgefallen auf. Nicht zuletzt, weil Richter und Staatsanwalt wohl selbst ahnten, dass jemand wegen so einer Bagatelle das Gericht nicht absichtlich sitzen lässt. Oder gar flüchtet. Im Hauptverhandlungstermin, den mein Mandant verpasste, wurde also ein Strafbefehl erlassen, den der Mandant heute erhielt. Wenn er gegen den Strafbefehl ( = Urteil nach Aktenlage) keinen Einspruch einlegt, steht dieser einem rechtskräftigen Richterspruch gleich; eine Verhandlung findet gar nicht mehr statt.
Zu allem Überfluss ist die Strafe auch noch so milde, dass der Mandant zuerst dachte, es wäre nur das Ordnungsgeld für sein Nichterscheinen. Ist es aber nicht, so dass er sich den Einspruch sparen kann. Zumal es wohl sehr schwierig würde, das Gericht von seiner nichtvorhandenen Unschuld zu überzeugen.
Bei mir bleibt nur das Gefühl zurück, dass die Strafe viel höher gewesen wäre, wenn der Mandant zum Verhandlungstermin erschienen wäre. Man könnte daraus glatt eine Taktik zimmern. Dafür müsste ich aber sicher wissen, dass der vergeblich wartende Richter nicht doch die Kneifzange rausholt und einen Vorführ- oder Haftbefehl erlässt.
Den Namen des Richters in diesem Fall habe ich mir jedenfalls gemerkt. Bei dem kann es ein anderer Mandant – selbstverständlich ohne meine Billigung – vielleicht ja mal probieren.
Sowas würde ich dann ja doch eher nicht in meinen Blog schreiben. ;)
"Bei dem kann es ein anderer Mandant – selbstverständlich ohne meine Billigung – vielleicht ja mal probieren."
Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht. Der andere Mandant würde von dem Umstand ja nichts erfahren. Und bei Abwesenheit der Unschuld muss man diese Information ja nicht gerade verbreiten, finde ich.
Wie wäre es, wenn man einen Kumpel vorschickt, der einen (per SMS) schnell holt, falls das Wort "Vorführbefehl" fällt?
Ich kapier die dahinter stehende Logik und Taktik auch nicht. In der Praxis regt der StA den Erlass eines SB an und gibt mit seinem Strafmass die Richtung vor. In der Regel entscheidet das Gericht antragsgemäß. Ich sehe keinen Anlass zu der Befürchtung, bei Erscheinen des Angeklagten wäre die Strafe höher ausgefallen, es sei denn er hätte ordentlich auf den Putz gehauen und Gericht und StA ordentlich verärgert.Wenn eine Chance besteht, das Verfahren durch SB in der HV zu beenden, wird jeder vernünftige Richter das auch tun; damit hätte die Akte vom Tisch und der casus wäre erledigt.
Zur Sicherheit am besten im selben Gebäude auf einer Toilette verstecken für die Dauer der Verhandlung. So kann man immer noch schnell kommen, falls es schlecht läuft.
Da fragt man sich nur, welcher übereifrige Amtsanwalt da direkt anklagen musste, anstatt nicht von vorne herein einen Strafbefehl zu beantragen.
Fällt aber sicher irgendwann auf, wenn bei besagtem Richter immer die Mandanten des Udo Vetter nicht erscheinen :-)
"Zu allem Überfluss ist die Strafe auch noch so milde, dass der Mandant zuerst dachte, es wäre nur das Ordnungsgeld für sein Nichterscheinen."
Wundervoll!
Der feine Unterschied:
Urteilt der Richter so, daß der Angeklagte sich zur Berufung genötigt sieht, ist der Fall dennoch vom Tisch – dem Richter kann aus dieser Perspektive also egal sein, ob der Mandant das Urteil akzeptiert. Gut, ein Rechtsmittelverzicht wäre toll, aber den kriegt man auch mit netten Urteilen nicht unbedingt.
Passt der Strafbefehl dem Angeklagten jedoch nicht, so sieht der Richter die Akte sehr bald wieder und braucht einen neuen Termin – davon hat er aber in anderen Sachen schon mehr als genug.
Gleiches gilt übrigens – verschärft – für die Hauptverhandlungshaft (statt Strafbefehl): Der Strafbefehl beinhaltet die Chance, das Problem endgültig zu beerdigen; alles andere führt sicher zu einem oder gar mehreren neuen Terminen. Und das muß – in Bagatellfällen – nun wirklich nicht sein.
Ich dachte immer die AUfgabe eines ANwaltes ist es sicher zustellen, dass alle Beteiligten recht geschehen, also dass keine Willkür stattfindet und dass der Angeklagte nicht willkürlich bestraft wird oder unrechmäßige Mittel zur Straffeststellung herangezogen werden. Ich finde es irgendwie merkwürdig wenn der Anwalt der Verteidigung versucht das Gericht auszutricksen um seinem Mandanten eine niedrigere Strafe zu ermöglichen. Irgendwie erschließt sich mir der Sinn nicht ganz..
@blub
Wir sind hier nicht im Ethikunterricht. Wie selbst richtig angemerkt zielt der Anwalt nur darauf ab eine möglichst milde Strafe zu erreichen.
>Zumal es wohl sehr schwierig würde, das Gericht von seiner nichtvorhandenen Unschuld zu überzeugen.
spätestens jetzt
@4, @9: d'accord. § 408a ist die beste Vorschrift der StPO für schnelle Erledigungen. Die Akte sieht man kaum wieder. Auch, weil der Beschuldigte nun weiß, was ihm (nur) droht. Da halten viele lieber die Füße still, ehe sie durch einen Einspruch und heftiges Bestreiten sich einen Punkt des § 46 StGB rausschießen: das strafmildernde Geständnis, das beim Strafbefehl immer mitgedacht ist.
@6: auch d'accord, dem Grunde nach. Die arme Staatsanwaltschaft arbeitet eben nach Schema F. Cs-Verfahren gibts nur ohne Vorstrafen, oder wenn die einzige sehr lange zurückliegt und nicht einschlägig ist. Aber in der Wirklichkeit des Verhandlungssaals ergeben sich dann doch noch viel mehr Argumente für diesen Weg der Erledigung.
Und dann gibt es ja noch die beschleunigten Verfahren, die politisch gewollt sind und deshalb bei StA wie Gericht Bonuspünktchen für den Bearbeiter bringen. Deshalb werden all die betrunkenen Fahrradfahrer und 1,50€-Ladendiebe angeklagt.
So lang, bis besagter Richter entweder selbstständig oder durch Kollegen animiert auf Dein Blog stößt.
@Thomas: Das würde ich als Laie als Rechtsbeugung interpretieren. Auch Herrn Vetters letzte Anmerkung könnte man so verstehen.
Aber ich bin wie schon erwähnt Laie und weiß nicht einmal, was das Gesetz als Rechtsbeugung versteht.
Kann sich da mal einer der bewanderten zu äußern? :)
LG Ronny
@Ronald Kaufmann:
Ich empfehle die Eingabe von "Rechtsbeugung" bei Google. Das hilft ungemein. Unglaublich, was?
bzgl. Rechtsbeugung sagt Wikipedia, dass dies "die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache" ist.
@Ernst:
es ist durchaus sinnvoll, betrunkene radfahrer wegen trunkenheit am steuer oder gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr vor gericht zu bringen. ein unfall mit einem radfahrer kann nämlich auch durchaus böse ausgehen. egal, ob der suffkopp gegen einen fußgänger fährt oder gegen ein KFZ.
und auch ein 1,50€-diebstahl ist ein diebstahl. immerhin sind das knapp um die 3DM.
@blub
herrlich dein Beitrag. wie realitätsfremd bist du denn :-)
@prior: Vielleicht kannst 1,50 EUR des Effekts wegen noch in Zloty umrechnen?
@igel: ca. 6,50 zl… ich glaube das wirkt nicht wesentlich beeindruckender…
In der Tat gibt es die langläufige Taktik, dass man erstmal sich nen Strafbefehl zustellen lässt um zu schauen, was denn der "worst case" ist. Das von Ernst behauptete "strafmildernde Geständnis" ist da noch nicht drin enthalten… Natürlich kann man einen "Strafabzug" unter vorgehaltener Hand vereinbaren, ist aber sehr riskant.
Wenn der AA oder StA nicht mit mit sich reden lässt, muss man halt auf "Heultaktik" umstellen. Heisst: Mandanten zum Termin laden lassen, fadenscheinig behaupten, er hätte den verpennt, sodann den Schuldvorwurf einräumen und den Mandanten reumütig "rumheulen" lassen. Das Geständnis und die Reue fließen dann ins mildere Strafmaß ein.
Was ist ein "kleiner Betrug"?
@igel: türkische lira wären sicher auch recht interessant
@23 :
aber da wiederum nur die "alte" Variante (Währungsreform 2005), "Neue türkische Lira" sind nicht beeindruckend
2001 war der Wechselkurs 1.650.000 Lira = 1 US-Dollar
im übrigen (OT) hat Hr. Vetter vor einigen Tagen in einem Kommentar behauptet, wenn man das "Name"-Feld leer lässt, würde einfach "Anonymus" verwendet – das stimmt nicht
@22, kleiner Betrug ist: Rechnung nicht bezahlt. Der Mandant hier ist mein Kollege den ich, nachdem er mich um Rat gefragt hat, direkt zu Herrn Vetter geschickt habe.
Eine Sauerei hinsichtlich der Tatsache, dass der Gläubiger einen Ratenzahlungswunsch zuerst abgelehnt hatte, nun aber zustimmte.
@Denis Wisotzki:
Eine Sauerei ist, daß der Kollege eine "Leistung" in Anspruch genommen hat aber anschließend nicht bezahlen wollte.
Ich hätte ihn u.U. auch wegen Betrug angezeigt.
@prior
Ob 3 DM oder 1,50 € oder in welcher Währung auch immer: Gemeint war nicht "Anklage oder Laufenlassen". Gemeint war "Anklage oder Strafbefehl". Anklage bedeutet: Das Gericht muss einen Termin freimachen, mindestens 20 Minuten einplanen. Die sitzen dann der Richter und die Protokollkraft zusammen mit dem Angeklagten herum, wenn er denn kommt. Ebenfalls kommen muss der Staatsanwalt, wenn er keinen Referendar schicken kann. Bei Flächenländern können so rasch lohnende 3h Fahrzeit zusammenkommen, zumal im Büro dicke volle Aktenkisten reingetragen werden, reingetragen werden, reingetragen werden…
Zum Vergleich: Ein Strafbefehl verlangt (nach Aktenlektüre, versteht sich) zwei Unterschriften des Richters. Simpel, oder?
@Frank Sommer: Es gab nachweislich unerwartete, dramatische Änderungen an der finanziellen Situation. Sofort nachdem diese Änderung eingetreten war wurde die Ratenzahlung erfragt und abgelehnt.
Welches Gericht erlässt denn bei kleineren Delikten gleich Haft- oder Vorführbefehle? Bei meinem Ausbildungsrichter gab's das frühestens beim zweiten Nichterscheinen, wenn er/sie sich nochmal kurzfristig nachträglich mit Entschuldigung/Ausrede gemeldet hat, auch durchaus erst bei dreifachem Nichterscheinen.
@ 29
Mein Ausbildungsrichter. Und zwar beim ersten Nichterscheinen.