Rücktritt mit Hindernissen
Schön sieht er aus, der teure, amerikanisch gestylte Kühlschrank. Doch mit der Online-Order bei einem Internetkaufhaus wurde die Mandantin nicht glücklich. Ständig war der Innenraum des Geräts nass, das Kühlaggregat röhrte praktisch rund um die Uhr.
Nachbesserungen brachten nichts, weshalb unsere Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte. Der Versender rührte sich nicht mehr. Die Sache ist mittlerweile beim Gericht. Kaum hatte die Firma nun den Mahnbescheid in der Post, wurde sie wieder aktiv. Unsere Mandantin fand die Nachricht einer Spedition im Briefkasten. Der Kühlschrank werde morgen abgeholt.
Wie stellt sich der Versender das vor? Dass unsere Mandantin leutselig den Kühlschrank rausrückt, aber weiter auf ihren Kaufpreis wartet? Die Spedition sagt am Telefon jedenfalls, sie solle das Gerät nur abholen und kein Geld auszahlen.
Die Mandantin hat den Abholtermin abgesagt. So lange der Kaufpreis nicht wieder da ist, gibt es auch keinen Kühlschrank. Aus gutem Grund, wie ich meine. Der Versender steht – zumindest dem Namen nach – der in Insolvenz befindlichen Karstadt/Quelle-Gruppe nah.
Wäre ja nicht auszudenken, wenn der Kühlschrank weg ist und es irgendwann für den Rückzahlungsanspruch nur die übliche Insolvenzqoute von 0,0 Prozent gibt.
feedback.ebay.de/ws/eBayI...ch=negative&items=200
"Leider gibt es Verzögerungen bei Rücküberweisungen; Wir bitte um Entschuldigung."
Keine rosigen Aussichten. Aber hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung bei Übergabe oder gar davor? Ich weiß nichts davon. Viel Erfolg dennoch.
@1: Viel neg. Feedback komprimiert angezeigt. Dennoch immerhin 99,8% positive Bewertungen für Quelle.
hmmm ich hatte neulich noch eine Reklamation bei Karstadt.de und die Dame an der Hotline meinte zu mir die Garantiefälle wären abgesichert.
Also evtl. hat die Mandantin ja doch Glück wenn es sich wirklich um ein Versender von Arcandor handeln sollte :)
@subsub:
Bei Garantiefällen zahlt ja auch der Hersteller und nicht der Verkäufer. Es geht hier um Gewährleistung.
@1: § 348 BGB
Erfüllung Zug-um-Zug
Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen. Die Vorschriften der §§ 320, 322 finden entsprechende Anwendung.
Das Problem bei solchen Zug-um-Zug Ansprüchen ist nur: Wer den Anspruch realisieren will, muss auch in Vorleistung treten. Denn der andere Teil hat ja auch ein Zurückbehaltungsrecht, solange der Kühlschrank nicht zurückgegeben wird. Ansonsten hilft nur klagen…
@2:
Joooo, nur 64 Leute im letzten Halbjahr verar…t! Das kann schonmal vorkommen! Gibt es einen Vertriebsaccount der Telekom bei ebay? ;-)
Zug um Zug ist ja ganz nett. Allerdings liegt außer der "Abholkarte" der Spedition ja noch nicht mal eine Aussage vor, dass der Kaufpreis erstattet wird.
Sie sollten sich beeilen. Nicht das auch der Anspruch auf Rückgewähr als einfache Insolvenzforderung endet.
Nun ja, bin mal gespannt wie B.-Computer, Aachen, auf mein Einschreiben reagiert: Liefert defekte Ware ohne Rechnung und Widerufsbelehrung, reagiert nicht auf Emails und Anrufe. Das sieht mir auch nach einem Streitfall aus….
(Text editiert. U.V.)
Da bleibt wohl nur ebay
Wie sieht denn ein "amerikanisch gestylte[r] Kühlschrank" aus?
Tja, ich bin dort zwar schon seit ein paar Jahren nicht mehr Kunde, aber auch wenn ich's noch wäre, wöllte ich da aus genau diesem Grunde eigentlich nichts mehr bestellen… zumindest nichts was viel Geld kostet.
Bei allem Mitgefühl für die Leute dort, aber so dicke hab ich's nicht, daß ich dann im Ernstfall mal eben ein paar hundert Euro abschreiben kann, wenn die bestellte Ware defekt sein sollte.
Ok, kann einem natürlich grundsätzlich IMMER passieren, daß der Geschäftspartner pleite geht… erst recht wenn man im Internet bei irgendeiner kleinen Firma bestellt.
Aber zumindest in meinem bisherigen Leben ist mir das noch nie passiert, kommt also zum Glück nicht so häufig vor.
Und bei Firmen, über die ich weiter nichts weiss, bestelle ich auch möglichst keine großen Posten, damit der Verlust nicht zu groß ist, falls es doch mal passieren sollte.
Wie man an Arcandor sieht schützt aber auch Größe vor Pleite nicht…
Und wenn man schon weiss, daß eine Firma Probleme hat… also ich zumindest würde dieses Risiko dann nicht mehr eingehen…
@derRösrather:
ich kauf nur noch bei CCC in Aachen nachdem ich mit B.C. extrem schlechte erfahrungen bei garantiefällen gemacht habe …
@Jan:
Groß, Metallfront und Wahlweise mit Eismaschine.
Internetkaufhaus und Karstadt-Quelle? Wie paßt das denn zusammen?
Unter Internetkaufhaus verstehe ich sowas Amazon, die haben auch Kühlschränke (Kategorie Küche & Haushalt, Anbieter: Amazon.de).
Bei Karstadt-Quelle hingegen kommen mir sofort die Bilder von spröden 1950er-Warenhäusern und tonnenschweren Hochglanzkatalogen mit 01805-Nummer in den Sinn. Schnee von gestern. Deswegen sind die auch pleite.
Wer sich einen Kühlschrank in American-Optik im Internet bestellt, hat es nicht anders verdient.
Diese doppeltürigen Monster haben null Platz und man muss sich in beiden Varianten (Kühl oder Tiefkühl) fast immer bücken.
Dann doch lieber ein Klassiker (Kombi). Oben Kühl, unten Tiefkühl.
Liebherr oder Miele (ist auch Liebherr). Da weiß man was man hat. Und nicht so ein chinesischer Mist mit der amerikanischen Flagge drauf.
"Dann doch lieber ein Klassiker (Kombi). Oben Kühl, unten Tiefkühl."
So muß es auch sein, drum heißt es ja auch TIEF-Kühl.
"der in Insolvenz befindlichen Karstadt/Quelle-Gruppe"
Was genau ist denn eine "Gruppe" und wie kann sich eine solche in Insolvenz befinden? ;-)
@Annegrete: Ich habe "ein doppeltüriges Monster aus dem Internet", allerdings eher mit Koreanischer Flagge (schäm). Ich würde es jederzeit wieder kaufen, der (cubed oder crushed) Eis-Spender ist genial. Es gibt auch einen Geheimtipp gegen zu viel bücken: Die oft benötigten Sachen nach oben, die anderen nach unten.
@Annegrete
Ich habe bisher noch nie solche guten Kühlschränke gesehen wie in den USA. Die Wasser und Eisspender sind genial und Platz hat man auch mehr als genug. Dazu durchdachte Gemüse, Fleisch und Fischfächer sowie mehr als genug Platz.
@ Vetter
Sofern das Abholschreiben im Briefkasten die Antwort auf die Ruecktrittserklaerung Ihrer Mandantin ist und davon ist hier auszugehen, dann ist dieses die Zusage zur Rueckabwicklung. Folge: Die Spedition holt ab und der Vertragspartner ueberweist oder auch nicht.
Problem der Insolvenz: trau schau wem.
Die Klage duerfte insoweit fuer Ihre Mandantin sehr wahrscheinlich Kosten nach sich ziehen.
Die damalige Kritik an der Schuldrechtsreform umfasste insbesondere die unzureichende Regelung hinsichtlich dieser Rueckgewaehr-Schuldverhaeltnisse.
§§ 812ff. finden daher immer noch Anwendung.
@Joe: Nur für's Protokoll: Mag ja sein, dass Quelle einen angestaubten Ruf hat und deswegen in letzter Zeit gerne mal gebasht wird. Trotzdem, so kann man der Fachpresse entnehmen, sind die nach Amazon & eBay auf Platz 3 in Deutschland, was Internet-Umsätze und Kunden angeht. Mit 50er Jahre Retro Katalogen erreicht man so etwas in der Regel nicht, lieber Herr Joe… ;o)