14.10.2009

Anwälte sehen keinen Sinn im Plädoyer

Die Verteidiger im Berliner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der (möglicherweise existierenden) “militanten gruppe” greifen am Ende des Verfahrens zu einem ungewöhnlichen Mittel:

Wir haben die Hoffnung aufgegeben, mit unseren Argumenten vor Gericht Gehör zu finden. Weil wir den Eindruck gewonnen haben, gegen den politischen Druck nichts ausrichten zu können, haben wir uns dazu entschlossen, nicht zu plädieren.

Ich musste in meiner Tätigkeit zum Glück noch nie den Schluss ziehen: Hier kannst du nicht weitermachen, denn du bist nur noch Statist. Deckmäntelchen für den abhanden gekommenen Rechtsstaat. Aber ich war zwei oder drei Mal nahe dran. Zum Glück hat es sich dann doch immer noch eingerenkt, meist nach ziemlichen Gewittern im Gerichtssaal.

Drei Mal ist, wenn ich darüber nachdenke, gemessen an der Zahl der von mir in knapp 15 Jahren geführten Prozesse eine sehr niedrige Quote. Was für mich belegt, dass die Justiz (noch) weit davon entfernt ist, Verteidiger zu Alibifiguren zu machen. Trotzdem ist es bestürzend, dass Anwälte – ob nun wirklich mit guten Gründen, lasse ich mangels Detailkenntnis offen – meinen, zu solch harschem Protest greifen zu müssen.

Erklärung der Verteidiger

34 Kommentare zu “Anwälte sehen keinen Sinn im Plädoyer”

  1. Huppi meint: (15.10.2009 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    Eine ganz schön lange Erklärung dafür, dass die Verteidiger doch nach eigenem Bekunden rein gar nichts zu sagen haben, hm?

  2. Hobbyjurist meint: (15.10.2009 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne zugegebenermaßen die Details des oben angeführten Falles nicht, aber für meine Begriffe liegt die Gefahr auf der Hand, daß in der heutigen Zeit der Terrorhysterie rechtsstaatliche Prozesse, die den Terrorismus zum Inhalt haben, zu politischen Schauprozessen verkrüppelt werden.

  3. p90 meint: (15.10.2009 um 01:07) AntwortenReply to this comment

    Das war doch der Fall wo die Leute verhaftet wurden weil sie in einer 10 Jahre alten Doktorarbeit einige Worte die in einem Bekennerschreiben der angeblich existierenden mg "Militante Gruppe" ebenfalls verwendet wurden, verwendet haben (komischer Satz) und dann mit der Begründen "Sie haben ja Zugriff auf eine Uni Bib" Gefahr in Verzug begründet wurde? Wo sie wieder nur auf einen V-Mann zurückgreifen konnten der aber nicht aus sicherheitstechnischen Gründen aussagen durfte? Oder ist das ein ganz anderer Fall?

  4. Duddley meint: (15.10.2009 um 03:02) AntwortenReply to this comment

    @ 3 p90

    Du bringst da was durcheinander. Verhaftet und ueberwacht wurde Andrej Holm, der Woerter wie Prekariat etc in seiner Doktorarbeit verwendete und
    deshalb in Verbindung mit der "militanten gruppe" gebracht wurde (s. http://annalist.noblogs.org/static/library )

    Was die "militante gruppe" angeht bzw das Gerichtsverfahren, ging es erstmal um das in Brandsetzen verschiedener Bundeswehr Fahrzeuge. Es wurden 4 Leute verhaftet und nach §129(a?) angeklagt.

    Was waehrend des Prozesses sich abspielte war teilweise Haarstraeubend.
    Man google nach "militanter gruppe" und "Die zwei aus der Muppets Show"
    um einen Einblick in das Wirken des BKAs in dem Fall zu bekommen.
    Auch wurden bei Besuchern des Prozesses die Personalien festgestellt etc.

    Das ganze war/ist ein reiner Schauprozess.

    Gruß Duddley

  5. Stephan___ meint: (15.10.2009 um 03:45) AntwortenReply to this comment

    Blöde Frage eines Naivlings und rechtlichen Laiens: Kann dieses Verhalten nicht Nachteile für die Angeklagten haben? Immer vorausgesetzt, die Anwälte irrten sich und das Gericht beabsichtigte trotz aller Bedenken ein gerechtes und politisch unbeeinflusstes Urteil zu sprechen.
    Gemeint ist jetzt nicht, dass das Gericht bockig reagiert, sondern ob es wirklich rechtliche Aspekte gibt, die das Verhalten der Anwälte zum Nachteil der Angeklagten gereichen lässt?

  6. Stimmviech (Link) meint: (15.10.2009 um 06:21) AntwortenReply to this comment

    Einer konspirativ agierenden Gruppe läßt sich nur schwer nachweisen, wer ihre Mitglieder sind. In Berlin brennen fast jede Nacht Autos, da ist der Druck sehr groß , endlich mal jemanden zu verurteilen. So kommt es dann vielleicht zu Fehlurteilen, das war zu Zeiten der RAF nicht anders. Die mutmaßlichen Fehlurteile im Fall Buback sind ein Beispiel. Das Handeln der Anwälte kann, wenn die Situation derart verfahren ist, auch nichts mehr verschlimmern. Das Gericht hat ja während des Verfahrens offensichtliche Seltsamkeiten bei den behördlichen Zeugenaussagen ignoriert, da ist die Verurteilungsabsicht klar. Wobei ich übrigens meine, daß die Angeklagten der Brandstiftung selbst zie
    Lich klar überführt sind, soweit ich das Presseberichten entnehme.

  7. Momo meint: (15.10.2009 um 07:02) AntwortenReply to this comment

    @Huppi: Muss ja auch alles rechtlich einwandfrei formuliert sein. Da brauchst du schon ein paar Seiten Text… ;)

  8. einer meint: (15.10.2009 um 07:29) AntwortenReply to this comment

    Für mich weist das Verfahren starke Parallelen zum sogenannten "Schmücker Prozeß" auf der als längstes Strafverfahren, ca 15 Jahre, in die Justizgeschichte eingangen ist, siehe "Rechtfreier Raum Verfassungsschutz"
    Das Verfahren gegen Andrej Holm ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht eingestellt worden, was immer damit bezweckt werden soll.

  9. Marc (Link) meint: (15.10.2009 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    @Huppi: Das ist schon ganz gut so, was sollen wir Journalisten denn schreiben, wenn die Verteidiger nicht plädieren und das Gericht ohne weiteres verlassen? ;-)

  10. Zaza meint: (15.10.2009 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte schon ein paar Prozesse, wo die Angeklagten politisch motiviert waren (sowohl links- als auch rechtsextrem). Es werden sich dann häufig Verteidiger gesucht, die dem eigenen Lager nahestehen (z.B. Herr Rieger aus Hamburg). Der Auftritt der Verteidiger ist dann immer auch eine Show für das anwesende, politisch aufgeladene Publikum. Vorwürfe der Verschwörung von Gericht, StA und Polizei sind da immer zu erwarten, ebenso wie Befangenheitsanträge bevor das Gericht überhaupt einen Ton gesagt hat.

    Ohne die Akten zu kennen: wahrscheinlich Theaterdonner der Anwälte für´s Publikum.

    Die Wirkung der Schlussanträge auf professionelle Richter darf man nicht überschätzen, meist bildet sich die Meinung während der Verhandlung. Der Verteidiger kann aber z.B. verhindern dass wichtiges übersehen wird.

  11. Jürgen meint: (15.10.2009 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    Auf der Seite, die von Hr. Vetter verlinkt wurde, finden sich auch Prozessberichte. Auch wenn diese parteiisch gefärbt sind, finden sich darin trotzdem allerlei Absurditäten, aus denen sich herauslesen lässt, dass der Prozess nicht unbedingt nach rechtsstaatlichen Regeln verlaufen ist. Die Durcharbeitung dieser Berichte hat mich ebenfalls direkt an den Schmücker-Prozess erinnert.

  12. MrBrook (Link) meint: (15.10.2009 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @Duddley:

    Du sagst es. Für diejenigen, die das Verfahren um die mg noch verwirrt: http://einstellung.so36.net/de/stand-mg-verfahren

  13. der echte n.n. meint: (15.10.2009 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    bleibt zu hoffen, dass die anwälte sich nicht allein auf schweigen im plädoyer und lautes lamentieren gegenüber den medien beschränken, sondern ihre beanstandungen auch durch anträge im hauptverhandlungsprotokoll verankert haben.

  14. Martin meint: (15.10.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Kuckuck,
    passt hier nicht, aber ich habe es gerade entdeckt: "pro idee" bietet Original U.S. Legal Pads an. 6 Blocks à 100 Blatt, 19,95. Da war doch mal was hier…

  15. Zzaron meint: (15.10.2009 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    "es gab Dispute über die Anzahl der erlaubten Papiertaschentücher"

    Interessant. Was kann denn mit Taschentüchern im Gerichtssaal so alles gemacht werden? :)

  16. Lord meint: (15.10.2009 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @15: Aus Taschentüchern kann man Sprengstoff herstellen (Nitrozellulose), oder als LSD-Träger verwenden.

  17. Juergen meint: (15.10.2009 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @Lord:

    Ach und die benötigte Nitriersäure fällt dann bei der Eingangskontrolle nicht auf?

  18. Geek meint: (15.10.2009 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Es wird Zeit, italienische Verhältnisse einzuführen:
    http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm

  19. JCL meint: (15.10.2009 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Ich habe regelmässig auf der o.g. Seite die Prozessberichte mitgelesen und bin aus dem Kopfschütteln kaum mehr rausgekommen. Sicherlich ist die Seite nicht ganz frei von Färbung bei der Berichterstattung, dennoch sind viele Details im Verhalten von Gericht, BAW und Zeugen ausgesprochen fraglich – zumindest für mich als Laie. Unvollständige Ermittlungsakten, Fälschungen durch das BKA und der Umgang mit »Aussagebeschränkungen« der Zeugen, lässt mich schaudern, ohne mich dabei auf eine Seite des Verfahrens schlagen zu wollen. Ich kann das Lesen der Prozessberichte (in der ausführlichen Version) nur empfehlen.

  20. dot tilde dot meint: (15.10.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @1 (huppi):

    die hoffnung aufzugeben, mit argumenten gehör vor gericht zu finden halte ich für etwas ganz anderes, als nichts zu sagen zu haben.

    .~.

  21. Lobo meint: (15.10.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @JCL:
    Link?

  22. Zaza meint: (15.10.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Ich hab die Seite mal überflogen…das Gericht ist doch diversen von den dutzenden Beweisanträgen nachgekommen.

    Wer mal so einen Prozess erlebt hat weiss dass da ´zig völlig sinnfreie Anträge gestellt werden.

  23. Toljok meint: (15.10.2009 um 19:05) AntwortenReply to this comment
  24. Scharnold Warzenegger meint: (15.10.2009 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Ohne im Gerichtssaal anwesend gewesen zu sein, kann man sich kaum eine Meinung bilden. Ist ja klar, daß die Verteidigung das alles in ihrem Licht darstellt.

    Klar ist allerdings auch, daß es sich um Brandstifter handelt. Und solche nehmen den Tod Unbeteiligter zumindest billigend in Kauf. Insoweit dürfte eine Strafe angebracht sein. Ob man daraus dann gleich einen Terroristen eine Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung herleiten kann? Wohl eher nicht. Da bedarf es schon einer recht klaren Beweislage.

  25. horst meint: (15.10.2009 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    @24
    Achso, es ist "klar das es sich um Brandstifter handelt"

    Danke für die Aufklärung, ich bin naiverweise bis heute davon ausgegangen, das es Sinn und Zweck der Hauptverhandlung ist festzustellen ob die Angeklagten die zur Last gelegten Taten begangen haben. Wenn das für Spezialisten wie sie ja schon feststeht kann man sich das natürlich auch sparen.

  26. Bernd meint: (15.10.2009 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    Ich hab die beschuldigten bei Infoveranstaltungen zum Verfahren (flüchtig) kennengelernt, welches natürlich eine Farce ist ;D

    "Klar ist allerdings auch, daß es sich um Brandstifter handelt. Und solche nehmen den Tod Unbeteiligter zumindest billigend in Kauf." – Geparkte Bundeswehrfahrzeuge bei Nacht und Soldaten wären auch keine "Unbeteiligten".

    Morgen ist Urteilsverkündung; ich bin auf das Strafmaß gespannt.

  27. Engeltr meint: (15.10.2009 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    @all: Ich habe mir nur mal ein paar der Anträge angesehen, aber mal ernsthaft, DAS kann nicht wirklich ernst gemeint worden sein:

    Ladung mehrerer ehemaliger Außen- und Verteidigungsminister, die im Jahre 1999 den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien zu verantworten haben +++ Beweisantrag, dass der Krieg im Kosovo dazu führte ethnische Minderheiten zu vertreiben +++ Beweisantrag zur Beteiligung der BRD beim Angriffskrieg 2003 gegen den Irak +++ Antrag auf Ladung eines Mitarbeiters von Grünhelme e.V., der bezeugen kann, dass in Afghanistan keine Aufbauhilfe mehr betrieben wird und es sich dort um Kampfeinsätze handelt…..

    Und das ganze geht munter so weiter, also das Gericht wird logischerweise nicht alle "Anträge" angenommen haben.

  28. www.diewaldseite.de (Link) meint: (15.10.2009 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube das ist nur PR der Verteidiger.

  29. Wolle meint: (15.10.2009 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    @24(Ekliges Warzenschwein): Ich bin für Schutzhaft, zur Not kann man die Terroristen, Kommunisten, Intelenten oder alle die halt dagegen sind, auf der Flucht erschießen. Deutschland erwache! Wer Ironie findet, darf sie behalten! Mahlzeit, ich geh mal kotzen!

  30. kirsche40 meint: (16.10.2009 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    @Zaza
    Lesen Sie einfach mal unter http://www.anderslautern.de/index.php?id=1766 nach. Dann sehen Sie, dass es sich hierbei nicht um Theaterdonner fürs Publikum sondern im besten Fall um einen komplett inkompetenten Richter handelt. Wenn das Gericht eine Akte nicht beschlagnahmen kann, dann frage ich mich, wer sowas sonst anordnen könnte.

    @Scharnold Warzenegger
    Klar geht es in einem Verfahren wegen Brandstiftung um Brandstifter. Nur ist nicht klar, ob die Angeklagten Brandstifter sind. Sie machen da mal wieder den Fehler der Vorverurteilung.

  31. Zaza meint: (16.10.2009 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    @kirsche40

    aus meiner Sicht keine ernstzunehmende Quelle, völlig einseitig von Freunden / politischen Unterstützern der Angeklagten verfasst.

  32. Scharnold Warzenegger meint: (16.10.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @25 horst und @29 kirsche40
    Die Brandstiftung wurde, zumindest habe cih es so gelesen, von den Angeklagten eingeräumt.

    @26 Bernd
    Ich vergaß: Soldaten sind keine Menschen. Sie haben keine Familie. Deren Tod kann man hinnehmen, das ist nicht so schlimm. Und natürlich haben die Soldaten solche Verbrechen begangen, daß ein Lynchmob sie straflos mit Brandbeschleunigern bewerfen darf.

  33. bla meint: (16.10.2009 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @Warzenegger
    Nach allem was ich bisher von der Geschichte mitbekommen habe, wurden leere Fahrzeuge in Brand gesetzt, keine Menschen mit Brandbeschleunigern beworfen. Mannmannmann….

  34. prior meint: (17.10.2009 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    @bla:

    und nachdem, was ich bisher lesen konnte, kam kein LKW der bundeswehrmacht zu schaden. wie können daher leere fahrzeuge in brand gesetzt worden sein, wenn die brandsaetze vorher beseitigt wurden?

    das ganze verfahren ist eines volksgerichtshofverfahren unter freisler würdig. nur daß hier der gesellschaftliche tod der 3 herren beschlossen wurde und nicht der tod durch erschießung. denn wer will schon noch was mit "terroristen" zu tun haben?

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer