Internetsperren – plötzlich geht es ohne
Viele Provider dürften sich zu früh gerüstet haben. Ebenso einige Politiker. Auch wenn die Nachrichten noch nicht eindeutig sind, scheinen die Internetsperren zunächst vom Tisch zu sein. RP online meldet jedenfalls, FDP und Union hätten sich darauf geeinigt, dass sich die Polizei um Löschung kinderpornografischer Inhalte bemühen soll. Nach einem Jahr soll überprüft werden, wie das funktioniert.
Die Umsetzung dieses Beschlusses wird interessant sein. Wird das bereits beschlossene Zugangserschwerungsgesetz, das gerade beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegen dürfte, nun zurückgezogen? Das kann eigentlich nur der Bundestag, indem er ein Aufhebungs- oder Änderungsgesetz beschließt.
Wie auch immer: Dass die Zensurinfrastruktur nun doch nicht so reibungslos installiert werden dürfte, ist ein großer Erfolg. Dieser Erfolg ist sicherlich auch dem riesigen Protest, insbesondere durch die Onlinepetition beim Bundestag, geschuldet.
Um den Rest, insbesondere die Vorratsdatenspeicherung, wird sich allerdings wohl das Bundesverfassungsgericht kümmern müssen.
… und alle so YEAHHH !
Na, das ist doch mal faszinierend.
Nach dem was ich gelesen habe, soll das BKA ein Jahr lang prüfen ob "nur löschen" funktioniert und dann einen Bericht vorlegen.
Na was da wohl rauskommt. Die werden sich anstellen wie die letzten Heuler. "Tut uns leid, wir haben ein Jahr lang gesucht und im Browser immer noch keinen Löschknopf gefunden."
Alles Wahlkampfstrategie gewesen—- alles! Unsere Politiker sind doch alle verlogen
Ein Schelm, wer böses dabei denkt:
Die ganze Aktion war ja ohnehin nur ein populistisches Spektakel für die Wahl, wie viele vermuten. Nun ist die Wahl gewonnen, da kann man die Aussetzung ruhig als Bauernopfer im Koalitionspoker verheizen.
Eigentlich ganz clever. Die FDP kann sich einen Erfolg auf ihre Fahne schreiben, die Petitionisten fühlen sich bestätigt und die CDU kann bei den wirklich wichtigen Verhandlungen härter auftreten. Also ein Win-Win-Win.
Nur nicht für die armen Kinder, an die denkt wieder niemand.
Aber naja – die nächsten Wahlen kommen bestimmt.
@llamaz: Das fürchte ich auch.. :-/
@Klueze: Wusste irgendwer etwa nicht, dass das nur Wahlkampf war? Oo
Würde mich nicht wundern, wenn der Quatsch sang- und klanglos beerdigt würde. Das Ziel, die 60+-Generation zu binden und der SPD zu schaden, ist erreicht – auch weil die – Entschuldigung – Idioten von links nichts besseres zu tun hatten als auf den Zug aufzuspringen und die eigene Klientel zu vergrätzen. Die Piraten dürften der CDU kaum geschadet haben. Den Machiavellismus haben die Schwarzen schon immer besser beherrscht als die Roten.
Die Meldungen sind noch etwas unklar. Liefert das BKA nun keine Sperrlisten an die vertraglich verpflichteten Provider aus?
Wenn das BKA das wollte, könnte es selbst konspirativ im Ausland KiPo Server betreiben, die es dann als nicht-löschbar deklariert, und schwupps hätte man das gewünschte Evaluierungsergebnis.
Ein objektivierbares Evaluierungsergebnis ist bei diesem Thema mE. nicht "herausmessbar." Zumal manche Server nur stunden oder tageweise online sind.
Wie soll hier ein behauptetes Evaluierungs-Ergebnis irgendwie überprüfbar sein?
Schnarri! Schnarri! Schnarri!
@3. Glaube ich eigentlich nicht. Ein Guttenberg schielt schon langsam auf das Kanzleramt, der wird seine Lektion gelernt haben. Schließlich will er in vier oder acht Jahren auch mit Internetkampagnen Kanzler werden. Die Internetgemeinde wächst, die Zielgruppe der Kampagne 60+, für die das Internet fremd und bösartig ist, stirbt allmählich aus, das werden auch Karrieristen der CDU verstehen.
Was werden die Provider denn mit der schönen, teuren Zensur-Infrastruktur jetzt anzufangen wissen?
Der Fefe hat auch was: http://blog.fefe.de/?ts=b429ae24
Zumindest wäre es ein Sieg für die Demokratie!
Also, wie ich das sehe:
Ein bisschen Vorratsdatenspeicherung ist erlaubt,
ist ja genauso wenig schlimm wie ein bisschen schwanger,
und wir greifen auch garantiert nicht auf die Daten zu
(die Auswertung liefert dann die NSA, der wir den Zugriff per Verordnung erlauben…)
Die Daten sind sicher und werden nur in den ganz schlimmen Fällen verwendet (aber die Polizei kennt trotzdem die Bewegungsprofile und Freunde der "Gefährder")…
Ärgerlich nur, dass für die Online Durchsuchung die BKA'ler sich jetzt wohl im Rahmen der Amtshilfe an die Kollegen in Bayern wenden müssen (der andere Weg könnte zu kompliziert werden…)
Aber das schöne ist, dass das Verfassungsgericht anscheinend nicht eingreifen will, sonst hätte es die Erfassung der Profile ausgesetzt (der erste Senat wollte das wahrscheinlich, aber da war der 2. davor)…
Die große Frage ist: Was machen wir mit Rumänien, die uns und der EU nicht folgen wollen?
Auch nach diesem einen Jahr wird nicht das BKA entscheiden, ob das mit dem Löschen klappt. Wenn es an der Struktur oder dem Personal bei den Polizei- und Ermittlungsbehörden scheitert dann wird es dort Änderungen geben müssen.
Das was das BKA sagt wird beachtet werden, aber dem Ergebnis wird nicht blindlinks geglaubt.
Wichtig für Juristen: Das Berufsgeheimnis wird wieder für alle Juristen hergestellt.
Auch ansonsten kann man damit durchaus zufrieden sein, allerdigns fehlt mir weiterhin ein wichtiger Punkt. Aber da kann man ja vielleicht in der LP noch mal nachverhandeln.
@ChrisUnger (h.c.):
Nein! Solange die VDS besteht, gibt es den europaweiten Überwachungsstaat.
Solange die VDS besteht, werde ich nur noch europakritische Parteien wählen…
Da würde ich mich noch nicht freuen. Die Formulierung ist wirklich zu dämlich und hört sich für mich so an wie: BKA soll löschen, wo es geht, und wo nicht, wird gesperrt. Also quasi das, was jetzt Gesetz ist.
Siehe hier, so wie Fefe seh ich das auch: http://blog.fefe.de/?ts=b429ae24
@GxS:
Die VDS wird bis zur entgültigen Entscheidung des BVerfG ausgesetzt. So hab ich das jedenfalls gehört. Ich werde allerdings noch mal nachfragen.
Der Bericht der FDP entspricht komischweise 1:1 der entscheidung des Bundesverfassungsgerichts….und die FDP verkauft das jetzt erstmal als ihr Erfolg….
@Alex:
Das Zensurgesetz wird zumindest für ein Jahr ausgesetzt werden. Nach einem halben Jahr fangen wir an, über die Erfahrungen zu diskutieren.
@ChrisUnger (h.c.):
Die Infrastruktur musste laut Beschluß des 2. Senats aufgebaut werden, nachdem der erste Senat alles ausser Kraft gesetzt hatte, was nicht der Richtlinie entsprach (jedenfalls soweit ich das verstanden habe)
ach ja@
SirB:
YEAHHH !
@mcbexx:
Sie haben ja so recht…
so geht es weiter:
2009 längere Laufzeiten für Akw
2013 Aus für alle Akw spätestens 2025
2017 längere Laufzeiten
bla
blubb
doppelblubb
Die Evaluierung seitens des BKA könnte wenig aussagekräftig ausfallen, abhängig davon, welche Art kinderpornographischer Angebote das BKA löschen lassen will.
Scheinminderjährigkeit oder nicht-reale Darstellungen wie Zeichnungen sind z.B. in den USA nicht verboten, ein Löschungsgesuch des BKA hätte in solchen Fällen also von vorne herein keine Chance auf Erfolg, könnte aber unter Umständen als missglückter Löschversuch interpretiert werden, für den eine Sperre 'erfolgreicher' wäre.
Die Frage ist wie sieht die Zukunft aus?
Wenn der Rechner immer mehr zur natürlichen Erweiterung des menschlichen Hirns wird… wenn man Dateien irgend wann immer weniger von Gedanken unterscheiden kann.
Werden wir dann immer noch von Internetausdruckern Regiert? Werden die nicht sehen das eine Computer durchsuchung dann einer Gedankenkontrolle und eine Löschaktion/ Veränderung eines fremden Rechners einer Hirnwäsche gleich kommt…
Noch werden wir durch die Infantilität der Computertechnik beschützt noch ist ein Computer häufig nicht viel mehr als ein besserer notizblock… noch denkt er kaum mit… aber in 25 Jahren ist das evtl nicht mehr der Fall.
Ob bis dahin die Öffentlichkeit verstanden hat das das Geschäftsmodell der Musikindustrie: "Ein und den selben Gedanken Millionenfach zu verkaufen und den Austausch des Gedankens zu verbieten" (udn das einiger anderer Forderer..) nicht funktionieren kann… nicht solange Gedanken frei sind, nicht solange ein Geheimnis das man an mehr als 100 Leute verteilt eben kein Geheimnis mehr ist.
Quo Vadis Menschheit? Die Technologie enthält in der Zukunft Schrecken die sich mit der aktuellen Denke nicht vereinigen lassen werden.
@Christian:
Ich sehe das so wie Kristian Köhntopp:
http://blog.koehntopp.de/archives/2518-Falscher-Planet,-falsches-Jahrtausend.html
entweder wird jede Kommunikation von Jedermann mit jedem anderen immer auf ihre Legalität hin untersucht und gefiltert
oder die VDS ist obsolet…
Ich glaube das Gesetz muss gar nicht zurückgezogen werden: Solange der Bundespräsident es nicht vor der Konstituierung des neuen Bundestages unterschrieben hat fällt es der Diskontinuität zum Opfer und uss m.w.n. neu beschlossen werden… Bilde ich ir zumindest ein mal irgendwo gelesen zu haben…
Dummerweise dürfte die Zensurinfrastruktur schon stehen, siehe das was Fefe dazu gepostet hat.
@ 28 Benjamin
Leider falsch, die Diskontinuitaet betrifft nur Gesetze in der Beratung,
nicht aber Gesetze, die fertig zur Unterschrift vorliegen.
Gruß Duddley
@Benjamin: Korrekt wie Duddley sagt. Die Diskontinuität trifft hier nicht zu, weil das Gesetz bereits durch Bundestag und Bundesrat durch ist.
Deshalb wird Köhler wie immer ohne echte Prüfung seine Unterschrift drunter setzen und es tritt inkraft. Ein Stop ist verfahrenstechnisch quasi unmöglich.
In der Süddeutschen:
Die FDP kann sich beim Thema Innere Sicherheit durchsetzen.
in SpOn:
In den Koalitionsverhandlungen über Innere Sicherheit hat sich die FDP in wichtigen Punkten durchgesetzt.
bei der Zeit:
Bei der Inneren Sicherheit lagen sie weit auseinander, am Abend die Überraschung: Union und FDP haben sich geeinigt.
Also ein voller Erfolg für die FDP ….
Nur: Es gab keine mögliche Konstellation, bei der die VDS , d.h die vollständige Erfassung der Bewegungsprofile und des Bekanntenkreises jedes Bürgers, ausgesetzt würde…
Weder schwarz-gelb (wie wir jetzt sehen), noch schwarz-gelb-grün, von rot-(rot) grün oder rot-gelb-grün zu schweigen.
Natürlich haben sowohl gelb wie grün (wie dunkelrot) getönt, dass mit Ihnen die VDS nicht zu machen ist.
Aber schließlich kann man die Parteien dafür nicht verantwortlich machen, das ist ja eine EU-Regelung und daher kann man nicht erwarten, dass da irgendwie Demokratie im Spiel ist (oder man diese Entscheidung anzweifeln könnte)
Bei 20 (4) steht: wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wann ist das eigentlich gegeben?
Wenn das Verfassungsgericht das nicht aussetzt? (Was es anscheinend nicht vorhat…)
Ich kann mir schon die Begründung vorstellen:
Die Bewegungsdaten zu speichern und zu verwenden müssen wir aufgrund europäischer Vorgaben zulassen…
… aber da wir diese Ordnung (die des GG) beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand…
@Christian:
[...]
Noch werden wir durch die Infantilität der Computertechnik beschützt noch ist ein Computer häufig nicht viel mehr als ein besserer notizblock… noch denkt er kaum mit… aber in 25 Jahren ist das evtl nicht mehr der Fall.
[...]
Es gibt aber jetzt auch schon einen gewaltigen Unterswchied zum Notizblock. Beim Block bestimme ich alleine was ich schreibe und ob ich das was ich geschrieben habe auch wieder vernichte z.B. durch Verbrennen.
Beim Computer sorgt z.B. der Cache, die Swap-Datei und anderes (z.B. Speicherfunktion beim Erstellen von Dokumenten) dafür, daß ich als User nicht mehr bestimmen kann was auf die Platte kommt (das Argument es auszuschalten zählt für mich aus dem Grunde nicht, weil dies oft die Möglichkeiten des OS einschränkt), ferner kann die Platte ausgelesen werden (unlocated cluster) und auch gelöschte Dateien wieder hergestellt werden….
Diese Diskussion dürfte noch recht interessant werden, wenn sich Truecrypt und Co. noch weiter verbreitet…..
bombjack
Da die Pressemeldungen zur VDS unzureichend sind und bzgl. SV nichts gesagt wurde hab ich mal bei einem unserer Verhandlungspersonen nachgefragt und habe eben eine Antwort erhalten:
Aussetzung des Zugriffs auf die Daten bis zur Entscheidung des BVerfG,
außer bei konkreter Gefahr für Leib, Leben, Freiheit.
Danke!
Bei SV wurde vereinbart, ein gesamtkonzept zu erstellen.
MfG
Ihr
MJS
Das etwas bei der Sicherungsverwahrung geändert wird war ja von beiden Seiten angedacht, mal schauen was rauskommt…
@ChrisUnger (h.c.):
Das Bundesverfassungsgericht hat verlangt, dass berichtet wird, wie häufig auf die aufgrund der VDS gesammelten Daten zugegriffen wird.
oder wenn sonstwie die Executive es für nötig hält.
(Dabei sind natürlich die Daten nicht dabei, die sowieso, aufgrund von Abrechnung gesammelt werden, also die Daten, die illegal verwendet werden…)
Das hat es inzwischen zweimal (?) verlängert, da bislang vom EuGH nur die formale Rechtmäßigkeit der Richtlinie (M.E. nach zu unrecht) bestätigt wurde, nicht jedoch die inhaltliche…
Wenn von europäischen Bürokraten also bescheinigt wird, dass von jedem Bürger Profile u.a. hinsichtlich seines Freundeskreises erstellt werden dürfen, erst dann wird es vermutlich entscheiden…
P.S.: Ach ja, die Antwort der Bundesregierung ist durchaus bemerkenswert, aber die such ich jetzt nicht mehr raus..
(ist auf der VK Vorrat dokumentiert… , Tenor: wir haben bei den Ländern nachgefragt, von… und .. haben wir keine Antwort bekommen, in.. wurde x mal nachgefragt, ansonsten wissen wir von nichts…)
Welche Petition?
@bombjack:
Dramolett:
mobile: WuiWuiWuiWUi
Angerufener: – Ja?
mobile: Krchchjklkrshsh
Angerufener legt auf. Ruft zurück.
mobile: Ja?
Anrufer (vorm. Angerufener): Hast Du mich angerufen oder Deine Handtasche?
mobile: Nein, war ich nicht, war meine Handtasche. Tschüss!
Stuff
Ist jemandem schon mal aufgefallen, dass das BKA die Seiten löschen will, also SELBST löschen will. Das wird nur gehen, wenn das BKA in die Server der Hoster eindringt, per Online-Durchsuchung!
plötzlich?
die nächsten Wahlen sind erst im Mai, d.h. bis etwa Ostern hat man Ruhe vor Attentaten, Kinderporno/Magda, Kommunisten, exStasi (ausgenommen IM ERIKA), Aufschwung und weiteren Szenarien.
#k.
@Anonymous:
Wenn sich die Regierung jetzt an das Grundgesetz hält, dann ist das in der Tat ein veritabler Erfolg. Auch wenn man Kotzen möchte, weil man sowas schreiben muß.
Nachdem ich mir die Pressemeldungen durchgelesen habe bin ich enttäuscht. Die ganzen Überschriften suggerieren das sich was ändern würde, aber das ist meiner Ansicht nach nicht das Fall.
Beispiel?
VDS soll nur zu schweren Straftatbeständen hinzugezogen werden. Das stand schon vorher im Gesetz, erinnert mich an den großen Lauschangriff oder die Mautdaten.
Zensurmaßnahmen sind nicht vom Tisch sondern nur ein Jahr aufgeschoben, abhängig von der Einschätzung des BKA. Wie gut die Seiten sperren lassen können hat man gesehen, bis die reagieren und der Sperrantrag durch die Verwaltung ist sind die Server längst umgezogen. Wie effektiv ma vorgeht sieht man an der elendiglichen Operation Himmel. Bei 12.000 Verdächtigte wurden Durchsuchungen durchgeführt, insgesamt wurden glaube ich genau 2 davon verurteilt…
Onlinedurchsuchungen sollen nur auf Antrag der Bundesanwaltschaft durchgeführt werden. Dieselbe Bundesanwaltschaft die in Heiligendamm gezeigt hat das man präventiv in vorauseilendem Gehorsam einiges machen kann gegen mutmaßliche Störer. Das ein Teil der Aktionen später von Gerichten kassiert wurden verschweigt man lieber.
@Keiner:
Fast vollständige Zustimmung, einzige Differenz:
Im Gesetz zur VDS stand neben Leib, Leben, etc. noch etwas von "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" (ohne Einschränkung bzgl. der schwere der Tat). Dies wurde aber afaik schon vorerst durch das Bundesverfassungsgericht ausgesetzt. Die Politik bekräftigt also mit diesem Beschluss nur, sich auch an die bisherige Rechtssprechung zu halten. Immerhin ein Fortschritt, wenn ich da z.B. an Herrn Bundesminister der Verteidigung Jung denke, der sich noch Monate nach der epochalen Klatsche gegen das ( von ihm nicht zu verantwortende) Luft"sicherheits"gesetzes hinstellt und dummdreist in die Mikros sagt: "Ich schieße trotzdem ab!"
http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Josef_Jung#Abschuss_von_Passagierflugzeugen
Allein da wünschte man sich eine Entsprechung des "U.S. Marshal Services" und einen Bundesrichter (oder gerne auch eine Richterin) mit den sprichwörtlichen "Eiern in der Hose", die ansonsten bei Terrordrohungen akut hyperventilierenden Sicherheitsbehörden halten in solchen Fällen ja gerne mal die Füße still.
@Keiner:
Die Datenverwendung wird es nur bei KONKRETER Gefahr für Leben, Leib und Freiheit geben, nicht bei einer Strafverfolgung.
@Bobby und ChrisUnger
Ich danke für den Hinweis, leider lese ich in der Pressemitteilung nichts von akuter Gefahr von Leib und Leben sonder nur "…die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werde…".
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,655464,00.html
Dagegen lese ich bei Netzpolitik.org dieses:
"Bei der Vorratsdatenspeicherung soll die Nutzung auf schwere Straftaten beschränkt bleiben, was das Bundesverfassungsgericht auch schon durchgesetzt hat. Da wir hier im Winter oder Frühjahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erwarten nund die mindestens in dieselbe Richtung gehen wird, ist dies keine Neuerung."
Quelle: http://www.netzpolitik.org/2009/schwarz-gelb-einig-bei-innenpolitik/
Wohin gegen der Stern meldet:
"Dem Kompromiss zufolge wird die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bis zum ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt, das im Frühjahr erwartet wird."
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/koalitionsverhandlungen-schwarz-gelb-einigt-sich-bei-allen-sicherheitsthemen-1515010.html
Ich habe leider keine originale Aussage in die Finger bekommen, solange das nicht der Fall ist kann man eigentlich nur spekulieren.
Dieser Erfolg ist eindeutig der FDP geschuldet, aber das hat sich U.V. nicht zu schreiben getraut.
Man hätte diese Meldung auch so zusammenfassen können: "Es ändert sich nichts."
Aber da hätten die fdp und cdu sicherlich geweint, denn das klingt ja nicht nach Erfolg.
@FDP-Wähler: Was fürn Erfolg?
Aussage FDP: Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab.
Ergebnis: Vorratsdatenspeicherung bleibt (man nennt es auch Duldung, was das Gegenteil von Ablehnung ist) und wird bei der Abfrage beschränkt auf schwere Straftaten. Das ist genau das, was das Bundesverfassungsgericht dazu festlegt. Gespeichert wird trotzdem alles. Auch ohne die FDP hätten wir diesen Zustand.
Aussage FDP: Wir lehnen die Onlinedurchsuchung (Bundestrojaner) ab.
Ergebnis: Die Onlinedurchsuchung bleibt, muss aber von der Bundesstaatsanwaltschaft angeordnet werden. Also auch hier wieder Duldung. Und was die Bundesstaatsanwaltschaft angeht: Wir erinnern uns mal daran, was zum G8-Gipfel in Heiligendamm abging, das war auch alles von der Bundesstaatsanwaltschaft abgesegnet. Die entscheiden sicherlich auch in dieser Frage immer mit Augenmass.
Aussage FDP: Wir lehnen das Zugangserschwernis-Gesetz ab und fordern die Rücknahme des Gesetzes.
Ergebnis: Die Anwendung des Gesetzes wird für ein Jahr ausgesetzt und stattdessen soll das BKA prüfen, ob man löschen statt sperren kann. Ein BKA, dessen oberster Chef Herr Ziercke in Mainz auf einer Podiumsdiskussion zum Thema sagt, dass es keine Berechtigung hat im Ausland Kontakt zu Providern aufzunehmen? Ein BKA, bei dem offensichtlich nicht vorgesehen ist, dass man vorhandene Abuse-Kanäle auf dem Bitte-Danke-Prinzip basierend nutzt? Ein BKA, das offensichtlich nur Ergebnisfähig ist, wenn es eine Befehlsgewalt hat und geklärt ist, wer für die Anweisung die Verantwortung trägt? Ihr glaubt doch selbst nicht, dass die nächstes Jahr irgendwelche Ergebnisse vorweisen können als sie dieses Jahr schon vorgewiesen haben, oder? Auch hier sieht eine Ablehnung anders aus und eine Rücknahme sieht auch anders aus.
Was überhaupt gar nicht geklärt ist: Was passiert mit den großen Providern, die bereits vorab Verträge unterschrieben haben? Sperrt hier das BKA vorab schon mal munter auch ohne Gesetz, weil man ja glücklicherweise eine vertragliche Grundlage hat?
Aussage FDP: Wer wirklich für Bürgerrechte ist, kann nur FDP wählen.
Ich fasse hierzu kein Ergebnis zusammen, das sieht jetzt jeder selbst, was die FDP von Bürgerrechten hält. Das als Erfolg verkaufen zu wollen, ist sowas von dreist, da fallen mir echt keine passenden, höflich klingenden Worte mehr zu ein.
@47 Momo,
eine bessere Analyse hätte wohl kein wirklich denkender Mensch liefern können, Danke dafür!
@1: YMMFD!
@topic: Etappensieg. Immerhin.
bemühen und überprüfen – was für ein unglaublicher erfolg! ich bin geradezu hingerissen und lege all mein vertrauen in die gestärkte fdp, die unser aller bürgerrecht ein für alle mal retten wird. die freiheitlichen grundlagen der partei werden für moderne wählergruppen sehr schön herausgearbeitet, einem nachhaltigen erfolg steht nichts im weg.
(ich habe mich übrigens bemüht, in diesen kommentar keinen sarkasmus und keine ironie zu legen. sie können das, genau wie ich es auch getan habe, gerne überprüfen. haben sie? gut.)
.~.
@UV: "…, das gerade beim Bundespräsidenten zur Unterschrift liegen dürfte, nun zurückgezogen? Das kann eigentlich nur der Bundestag, indem er ein Aufhebungs- oder Änderungsgesetz beschließt."
Das erinnert mich ein wenig an folgende Vorgänge, die den BP betrafen:
EU-Verfassung: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,360665,00.html
Lissabon-Vertrag: http://www.n-tv.de/politik/Koehler-unterschreibt-nicht-article277888.html
Hier wurde offenbar nicht unterzeichnet, obwohl weder ein Beschluss des BVerfG (höchstens ein Zuruf desselben an den BP) noch ein entsprechendes Gesetz vorlag. Ist denn das Verhalten der beiden betroffenen Verfassungsorgane überhaupt rechtsstaatlich einwandfrei? Oder hat hier der Zweck das Mittel geheiligt?
Es möge doch bitte mal jemand der CDU die Parteizentrale in Brand stecken um sich dann kurz drauf als Retter in der Not aufzuspielen und sie wieder zu löschen. Und wehe da kommt dann kein Beifall von der CDU.
Dem Kommentar der Zeit kann ich mich leider nur anschließen:
Der Pyrrhussieg der Liberalen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2009-10/fdp-sicherheit-koalitionsverhandlung
Wenn ich den Artikel richtig deute, kommt die Sperrinfrastruktur trotzdem, die Polizei soll nur versuchen diese nicht zu nutzen?
"Auch die Internetsperren bleiben in der Sache bestehen. Man einigte sich lediglich darauf, dass das BKA versuchen soll, die auffälligen Seiten zu löschen, statt sie zu sperren. Dazu erklärte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), man wolle das auch durch eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit erreichen. Nach einem Jahr soll dann über Erfolg oder Misserfolg berichtet werden."
@Ano Nym
Der Bundespräsident muß vor seiner Unterschrift prüfen, ob das Gesetz ordentlich zustande gekommen ist und ob es verfassungsgemäß ist. Wenn er Zweifel hat, wird er halt genauer prüfen bevor er unterschreibt. Sollten ihn andere Experten (z.B. das BVerfG) dabei unterstützen, wird er das natürlich einbeziehen. Der BP ist eben kein Unterschriftenautomat und das hat er ja nun schon mehrfach bewiesen.
@mcbexx: Schoener kann man es fast nicht zusammenfassen. So nach dem Motto: der Taeter zeigte sich sehr kooperativ: anstatt das Opfer zu toeten hat er es nur schwer verletzt.
@Torsten: http://blog.ready2host.de/wp-content/uploads/2009-10-08_vg-wiesbaden.pdf
@54: Jein. Der Bundespräsident hat nur ein inhaltlich beschränktes Prüfungsrecht, bevor er ausfertigt. Evidente Fehler und offensichtliche Rechtswidrigkeit erlauben ihm, die Unterschrift zu verweigern. Alles andere nicht. Wenn er doch nicht mitspielt, kann man ihn gerichtlich dazu zwingen.
(Das dauert aber, da unterschreibt er dann notfalls doch "freiwillig" vorher noch)
@57 Nun ja, den Bundespräsidenten zu verklagen birgt immer ein politisches Risiko und bisher hat das auch noch keiner wegen einer Unterschrift versucht. Da wurde lieber das Gesetz beerdigt, oder das GG angepaßt.
Das letzte Mal (Privatisierung der Flugsicherung) hat sich auch keiner getraut und Köhler hat gewonnen:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/themenderwoche/557737/
Bis 1956 hatte der BP das Recht, beim BVerfG selber ein Gutachten zu bestellen. Damit erübrigte sich dann in diesen Fällen nach erfolgter Unterschrift auch eine Klage der Gegner.
Heutzutage unterschreibt er in allen Fällen, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind und macht eventuelle "Bauchschmerzen" öffentlich, darauf hoffend, daß jemand anderes nach Karlsruhe geht.
@Stephan: Der Bundespräsident hatte in beiden Fällen keine (eigenen) Zweifel. Auch das BVerfG hatte keine Zweifel, vielmehr lag (von Gauweiler et al.) eine Verfassungsbeschwerde vor. Wenn ich das noch richtig erinnere hat das BVerfG in beiden Fällen einen Brief an den BP geschrieben und gebeten, nicht zu unterschreiben.
Meine Frage ist: Ist das rechtsstaatlich einwandfrei? Oder anders formuliert: Ist diese Kooperation zwischen BVerfG und BP irgendwo kodifiziert oder handelt es sich um Mauschelei?
@Darkstalker: Das heißt, dass EU-Verfassungs- bzw. Lissabon-Vertragsbefürworter den BP auch auszufertigen hätten zwingen können?
Vor welchem Gericht hätte eine solche Klage (was ist das für eine Klage?) eingereicht werden müssen. Wer wäre aktivlegitimiert gewesen?
Verhandlungsergebnis der Koalitionäre:
Die CDUCSU setzt die Fortsetzung der Gesetze durch.
Die FDP darf öffentlich behaupten (und das ist ihr Ergebnisteil !), sie hätte wesentliche Einschränkungen durchgesetzt.
Reines Marketing.
Wuwei
@1
Epic win
@59 Solange der Bundespräsident nicht unterschrieben hat, kann er durchaus entscheiden, daß er von kompetenter Seite an ihn herangetragene Zweifel und Bedenken berücksichtigt und bis zu deren Klärung nicht unterschreibt.
Theoretisch hätten ihm daraufhin einige Abgeordnete oder die Bundesregierung ein Organstreitverfahren anhängen können, aber das hätte deutlich länger gedauert als bis zum BVerfG-Urteil und wäre politisch wohl ein Eigentor geworden.
Köhler hätte auch entscheiden können, daß er den Brief ignoriert und das Gesetz einfach unterschreibt. Für den BP hätte das keine Konsequenzen gehabt, aber Karlsruhe hätte dann das Gesetz wohl per einstweiliger Anordnung aussetzen müssen, was nur zusätzliche politische Probleme in der EU verursacht hätte.
@60 Den BP kann man juristisch nur im Organstreitverfahren oder per direkter Anklage nach Art.61 GG belangen. Organstreitverfahren können nur Verfassungsorgane wie z.B. der Bundestag (und seine Abgeordnete) oder die Bundesregierung anstrengen.
Eine Anklage nach Art. 61 setzt zum einen den Vorwurf des persönlichen Rechtsbruchs voraus und hat zum anderen die Amtsenthebung zum Ziel. Sie kann nur von Bundestag oder Bundesrat angestrengt werden.
Zuständig ist als Gericht für beide Klagen das BVerfG.
Hier ein Blick auf die Fakten: Statt der angeblichen "Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung" werden die Daten weiterhin im bisherigen Umfang erhoben und gespeichert. Lediglich die Nutzung dieser Daten soll eingeschränkt werden auf so genannte "schwere Gefahrensituationen". Dieser Begriff ist, wie so oft, wenn etwas aus dem Think Tank des Bundesministerium des Innern kommt, ein wohlklingender, jedoch bisher m.W: gesetzlich nirgends präzise definierter Begriff – und somit der Auslegung anheim gestellt sind.
Die Internet-Zugangssperren können schlechterdings nicht "ausgesetzt" werden, da das Gesetz noch gar nicht in Kraft getreten war. Herr zu Guttenberg bzw. das Wirtschaftsministerium hatte da einen (taktischen?!) Kniff angewandt …
Von technischer Warte darf man gespannt sein, wie das BKA "Seiten mit kinderpornografischem Inhalt" löschen will. Das setzt den Zugriff auf den entsprechenden Server voraus, der irgendwo in Russland, Rumänien, Usbekistan, Chile oder Argentinien oder anderswo steht. Vermutlich geschieht dies mit einem freundlichen Anschreiben an den Betreiber des Servers und setzt entsprechende Personalstärke beim BKA voraus, wenn man berücksichtigt, dass solche Seiten bzw. Server in der Regel nur wenige Tage am Netz sind und dann "umziehen". Vermutlich ist deshalb vom
die Rede und beschwört Herr Schäuble in diesem Zusammenhang die
. Wahrscheinlich ein Euphemismus für "Bitte-Bitte-Sagen", denn mehr könnten er bzw. das BKA effektiv ohnehin nicht tun.
Nach wie vor erhalten geblieben sind uns die gravierenden Beschädigungen an Grund- und Bürgerrechten, die uns die Große Koalition eingebrockt hat: Anti-Terror-Datei bzw. Gemeinsame Dateien (von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten), das BKA-Gesetz, mit dem eine Polizeibehörde *des Bundes* unter der Dienstaufsicht von Herrn Schäuble erstmals in der Geschichte dieses Landes mit weitreichenden polizeilichen Befugnissen ausgestattet wurde (, die bisher den Länderpolizeien vorbehalten war). Beschert hat man uns ferner das Bürgerportalgesetz mit dem harmlos klingenden, jedoch vergifteten Angebot einer DE-Mail-Adresse für jeden Bürger und jedes Unternehmen. Sowie ein BSI-Gesetz, das im Kern die Möglichkeit vorsieht, die gesamte Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit Behörden, sowie den Kommunikationsverkehr von Behörden untereinander mitzuspeichern und auszuwerten.
Die beiden letzten Bundesinnenminister, Schily und Schäuble, standen einander nicht nach in ihrem Bemühen,
* die Bevölkerung zu registrieren (neues Meldewesen) und
* den einzelnen "elektronisch identifizierbar zu machen (E-Pass, E-Personalausweis, Gesundheitskarte),
* beizutragen zur globalen Überwachung der Reisetätigkeit (Visa-Datei, Übermittlung von Passagierdaten),
* die Kommunikation (Vorratsdatenspeicherung, DE-Mail) zu registrieren und
* Finanztransaktionen (Geldwäschegesetz) des einzelnen zu überwachen,
* nationale und internationale Datenbanken der Sicherheitsbehörden (Anti-Terror-Datei, Gemeinsame Dateien) – ohne jegliche demokratische Kontrolle – miteinander zu verschmelzen (Europol, Datenaustausch mit den USA) bzw. Informationen daraus zu übermitteln,
* sowie die nationalen Sicherheitsbehörden jeglicher effektiver demokratischer Kontrolle zu entziehen (beachte – nur beispielhaft – die jüngsten Diskussionen um die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste)
Dieses Trümmerfeld ist in Gänze zu betrachten, wenn von "Bürgerrechten" in diesem Land die Rede ist. All diese Maßnahmen zurückzusetzen auf den Stand von "vor Schily" wäre eine echte Verbesserung, derer sich mit Recht rühmen könnte, wer sie durchgesetzt hätte. Dazu zählen die Verhandlungsergebnisse der FDP sicher nicht. Es handelt sich allenfalls um kleine bzw. kosmetische Veränderungen, deren Zweck es ist, der FDP-Delegation dazu zu zu verhelfen, das Gesicht zu wahren.
Nur theoretisch. Die Demontage des BP werden werden sich weder CDU/CSU noch die FDP an das Revier heften wollen.
So hat unser BP doch ein wenig Macht!?!? :)
@keiner:
Ich habe das von einem unserer Verhandlungsmitglieder, der auch Ahnung von der Materie hat. Was er sagt dürfte also mehr Hand und Fuß haben als Pressemeldungen.
Die VDS soll nur bei konkretem Verdacht auf eine aktuelle Gefahr für Leben, Leib und Freiheit eingesetzt werden, was man auch als faktische Abschaffung deuten kann – denn der mögliche Zeitaufwand für die Nutzung wird in aller Wahrscheinlichkeit es in allen Fällen, zumindest alles außer Entführungen, unmöglich machen von einer aktuellen Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zu sprechen.
@Momo: Sie haben einiges anscheinend nicht ganz verstanden.
@Al B.: Auch falsch. Es wird keine Internetzensur geben. Punkt, fertig, aus.
@Stephan: Art 61 GG ist doch letztlich ein Amtsenthebungsverfahren (etwa für den Fall geistiger Umnachtung). Ich dachte mehr an soetwas wie eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage auf Vornahme eines Verwaltungsaktes (Unterschriftsleistung/Ausfertigung eines Gesetzes).
@ ChrisStein
Klare Worte, die man weithin meist vermißt, auch hier in den Kommentaren wird das in dieser Deutlichkeit leider selten formuliert.
Ich unterliege dem Zwang, hier wieder hinzufügen zu müssen: Es ging und geht dabei niemals um Bekämpfung von Terrorismus, ebenso nicht um Kampf gegen organisierte Kriminalität und dgl. Es geht einzig und allein um Überwachung, Kontrolle, Unterdrückung. Und der oft (wenn auch aus falschen Motiven) beschworene 11. September 2001 war ein entscheidender Fortschritt in diesem angestrebten Prozeß. Schon aus diesem Grunde müßte man auch heute noch viel hartnäckiger nachfragen: Cui bono? (Auch wenn das wieder bei einigen zu Aufregung und daraus resultierender Beschimpfung führen sollte).
@66
Ich denke, Momo hat alles genau verstanden. Und "faktische Abschaffung" ist keine Abschaffung. Auch eine Lösung nach dem Schema "Wir sammeln alle Daten, aber auswerten darf sie keiner" geht in keinem Fall in Ordnung. Der Interpretationsspielraum bei "Gefahr für Leben, Leib und Freiheit" ist mir auch ein bisschen zu groß. Das Instrument an sich, egal wie oft es genutzt wird, geht in keinem Fall in Ordnung. Das gilt auch für Onlinedurchsuchungen, Zugangserschwernisversuche und was auch immer denen noch einfallen mag. Hab gehört, die Experten aus dem Innenministerium haben noch gaaanz viele tolle Ideen.
Ah, ohne die Benunnung von Hand und Fuss hat selbiger nicht mehr Gehalt als Pressemitteilungen.
Aber all dies ist egal, weil niemand den Koalitionsvertrag unterschreiben wird, denn Guido versprach: "Ich werde einen Koalitionsvertrag nur dann unterschreiben, wenn darin ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem enthalten ist!"
Unterschreibts nu wer anders oder wird einfach das bestehende nun zum niedrigeren, gerechteren und einfacheren System erklärt? Kommt noch was? Wieviel darf man an einem Plan ändern, sodass er noch als der alte gilt? Wieviel darf davon unerfüllt bleiben und dennoch als Erfolg gelten?
Man darf gespannt sein :)
@68 / anonym:
Da widerspreche ich sicher nicht. Wer's genauer und systematischer haben möchte, sei verwiesen auf
http://i-cams.org (The international Campaign against Mass Surveillance) und deren sehr lesenswerten Report unter http://i-cams.org/ICAMS1.pdf
@66: Nun mal Butter bei die Fische: wird weiter gespeichert? Ja oder nein?
@ ChrisUnger
Als eine Abschaffung der VDS würden ich sowas keines Falls bezeichnen.Die Daten können immer noch unbefugt vom Provider verwendet werden … außerdem wer garantiert dass nicht doch die Daten vorschnell geordert werden.. wohl keiner .. ich finde das Ding hätte ausgesetzt werden sollen bis zur Entscheidung des BvG … und das Sperrgesetz hätte wohl komplett weg gehört.. und nicht nur 1 jahr ausgesetzt
Ok, aber immerhin schonmal besser als die SPD in der Richtung ..
@danio:
Nein, er hat nichts verstanden. :-)
Natürlich ist es keine echte Abschaffung. Aber eine faktische Abschaffung + Stopp der Internetzensur ist besser als echte Abschaffung + Internetzensur. Wenn Sie wollen dass wir das so machen wie in unserem Wahlprogramm müssen Sie auch Ihren Anteil leisten, dass wir auf 50%+x(x>0) kommen.
Meine Quelle ist MJS, dessen Mitteilung an mich ich weiter oben genannt habe. Besser bekannt ist "MJS" natürlich als Dr. Max Stadler, das "J" steht für seinen zweiten Vornamen Josef.
Steuern: Ich gehe davon aus, dass wir uns letztlich auf eine Entlastung iH von 20 Mrd. € einigen können. Außerdem wird das Steuersystem wohl auf ein Vier-Stufen-System vereinfacht, es wird sich an Solms Konzept orientieren.
@christian:
Provider könnten das auch ganz illegal speichern.
Klar wären wir mit einer völligen Aussetzung glücklicher gewesen, aber man muss nun mal sehen, dass Union, SPD und Grüne alle massiv die Überwachung ausgebaut haben, wir gehen nun wieder in die andere Richtung. Und das war verhandlungstaktisch sehr schwer.
Außerdem gehe ich davon aus, dass das Zugangserschwernisgesetz nach dem einen Jahr der Vergangenheit angehören wird.
@ChrisUnger (h.c.):
Hm.. naja ..wobei die VDS nach meiner Meinung tiefer eingreift..
Die VDS betrifft jedem der ein Handy , Telefon oder Internet nutzt… die Web-Sperre betrifft zuminderst nur manche (undschuldig) negativ.. und zwar die Leute die durch overblocking (was technisch vorkommen wird) betroffen sind.. und Seiten die fälschlicherweise als Kipo eingeordnet werden.Aber sicher fernab von ca. 60 Millionen die durch die VDS betroffen sind…
@ChrisUnger (h.c.):
Sicher könnten sie illegal speichern.Nur ob die jetzt wirklich alle interesse an Standortdaten für Handynutzer haben mag ich bezweifeln.. oder auch an eingehenden anrufen.. die VDS ist weit mehr als vorher schon aus angeblichen Abrechnungsgründen gespeichert wurde..
Dass sowas schwer ist glaube ich euch zu 100% .. ich kenne die kommentate ja von Frau von der Leyen, Uhl und co..
@christian: Jeder der potenziell auf die (illegal gesperrte) Seite gehen will ist davon betroffen. Meinungsfreiheit und Zensurverbot ist auch Informationsfreiheit.
@christian: Wenn sie daran kein Interesse haben würden sie es ja auch nicht illegal weiter verwenden. Klar würde das jetzt weniger auffallen und die Speicherung ist falsch, aber ich hoffe weiterhin auf das BVerfG.
Und schauen Sie mal in die Vergangenheit: Wie oft wurde ein kurz zuvor beschlossenes (Überwachungs)gesetz von der gleichen Partei wieder abgeschafft, oder zumindest zeitweiße aufgehoben? Das dürfte erstmalig in der Politik sein. Und als Juniorpartner kann man kaum mehr verlangen.
@ChrisUnger (h.c.):
Ich will auf keinen Fall das Sperrgesetz loben.Aber die Eindringtiefe im Vergleich zur VDS ist schon anders… Die Web Sperren greifen ja dann erst ein, wenn jemand eine DNS Auflsöung für eine blockierte Domäne durchführt.Nehmen wir mal an die Liste hätte 1000 Einträge.. wieviel % der Internetuser kommen auf diese Seiten ? Ein paar werden ausversehen drauf kommen, viele kommen wohl drauf weil harmlose Seiten mitgesperrt werden (Z.b Ausländische Diskussionsforen), viele auch weil sie nach legaler Pornografie suchen, aber diese komischeweise auch mitgesperrt werden (Scheinkinderpornos… ) und nur ganz wenige kommen darauf weil sie Absichtlich nach Kipo suchen ..
Aber im Vergleich zu den gesamtusern geht das in der Masse unter .. natürlich darf man nicht die Meinungsfreiheit einer kleinen Gruppe durch overblocking einschränken.. aber die VDS hebt die Privatsphäre aller Kommuniktationsnutzer aus.. das ist der Unterschied. Das größere Übel ist die VDS …
Die illegale Weiterverwendung kann alleine schon durch unsichere Systeme passieren…
@ChrisUnger (h.c.):
PS: Dass härtere Zugriffsbeschränkungen nicht viel bringen sieht man ja jetzt schon.. laut BvG dürften ja keine IP Adressen ver VDS an Rechteinhaber gehen. aber komischerweise können die ja immer noch abmahnen ? Wie geht sowas ? Zu Abrechnungszwecken dürfen ja bei einer Flat keine IP´s geloggt werden.. nur für die VDS .. ich zweifel stark dass nicht genauso oft wie bisher auf solche Daten zugegriffen wird.. und zwar solange bis die Daten verspeichert werden müssen
Oder: Beim Holzklotzwurf von der Brücke.Ansich dürfte ja bei Mord das Abfragen ja so ok sein .. nur hier hat man extrem schnell die Daten von tausenden unschuldigen geordert … obwohl das BvG gesagt hat dass genau jene Daten nur dann geordert werden dürfen wenn die Täterermittlung sonst aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.. man wusste nicht mal ob der Täter überhaupt vorher telefoniert hat.. und und .. nur ein Beispiel.. wie schnell Daten von der VDS geordert werden
Was noch dazu kommt ist die Möglichkeiten der Umgehung… bei einer gesperrten Seite die nicht Kipo ist könnte man sich beim bka beschweren (obs was bringt ist ne andere Sache) , oder eben einen anderen DNS eintragen (20 sek, Video) usw..
Die VDS zu umgehen ist ungleich schwieriger möglich.. eigentlich sogar gar nicht, wenn man nicht von seinen Freunden als Superparanoid eingestuft werden will.. Dank Speicherung von IMEI, IMSI , und sämlicher gewählten und Empfangenen Nummern müsste man wohl alle 2 Wochen sich ne neue Karte vom Flohmarkt holen.. inklusive aller Leute die einen anrufen.. (da man sonst über deren Verbindungsnachweis wieder an die neue Nummer kommen könnte) .. dann dürfte man nur ein altes Handy haben (weil IMEI änderbar) , und müsste alle 2 Tage die IMEI ändern.. aber bitte, wer macht sowas ? Nichtmal ich würde sowas machen… Soviel Aufwand ist meine Privatsphäre nicht wert.Sowas dürften dann wirklich nur Leute machen die gehörig viel zu verschleiern haben…und nicht nur aus Gründen der Privatsphäre…
@ChrisUnger (h.c.):
Nein, definitiv nicht;
Bei der VDS gibts keine Kompromisse, genausowenig, wie man ein bisschen schwanger sein kann.
Gewiss, Zensur ist schlimm, aber damit haben schon Generationen seit der Inquisition zu leben gelernt; nicht jedoch, dass alle Einwohner (nicht nur einzelne Verdächtige) vollständig auf Schritt und Tritt überwacht werden, wo sie sich aufhalten oder mit wem sie sprechen; diese Form ist neu, sie wurde nicht einmal bei Orwell angedacht…
Dagegen treten alle anderen Überwachungsmaßnahmen, die in den letzten 10 Jahren ersonnen wurden, in den Schatten, ob das nun die
eindeutige Personenkennzahl(Tschuldigung) Steuernummer oder die Zusammenführung derDatenZugriffberechtigten der Datensammlungen in einem Gebäude ist.Verlassen Sie sich darauf: Wenn diese Daten existieren, werden Sie auch verwendet werden; der Zugriff darauf wird per Verordnung allen Interessierten (also auch den befreundeten Geheimdiensten) erlaubt werden. Entsprechende Normierungen der Schnittstellen, bei denen niemand mehr erfährt, wer eigentlich Zugriff darauf genommen hat, sind schon, oder werden zur Zeit gerade definiert:
http://futurezone.orf.at/stories/223854/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ETSI-legt-Standards-zum-Data-Mining-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fest-178769.html
Dass man dann keine Gesetze mehr braucht, hat Brüssel inzwischen schon bergriffen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sind-Standards-die-wirkungsvolleren-Gesetze-180268.html
Ob man für die Implementierung eines Standards wirklich ein Gesetz, oder gar eine Europäische Richtlinie braucht, sei mal dahingestellt…
(Schlimmstensfalls greift dann jemand aus einem Nachbarland auf die Daten, die ja europäisch
gespeichertstandardisiert werden, zu, wenn keine inländische Behörde die Berechtigung auf den Zugriff hat, oder sie dem Interessierten nicht geben will…)Und ich glaube nicht, dass das Verfassungsgericht die VDS aussetzt (aber das habe ich gestern (oben) schon erläutert).
Das einzige Positive hierbei ist, dass die Verfassungsgerichte von Rumänien und Bulgarien die Richtlinie für illegal erklärt haben und die europäischen Bürokraten darauf auf die Dauer reagieren müssen…
Die FDP hat jedenfalls nichts daran geändert
Ach ja, ich hoffe, ich irre mich…
@Thomas Bliesener: Keine Antwort ist auch eine Antwort. Inzwischen kristallisiert sich aus all den Meldungen heraus, was Sache ist:
- Bei der VDS bleibt es beim Status Quo. Es wird weiter verdachtsunabhängig gespeichert.
- Die Online-Durchsuchung bleibt, von kosmetischen Änderungen abgesehen, bestehen.
- Die Internetzensur wird bis nach der Wahl in NRW verschoben (Das BKA wird sich die Beine ausreißen, die Seiten erfolgreich löschen zu lassen.)
Es bleibt also alles beim alten, nur daß die Überwachungs- und Zensurmaßnahmen nun auch von der FDP mitgetragen werden. Herzlichen Glückwunsch!
In eineigen Artikeln wird über einen sogenannten "Anwendungserlass" geschrieben, mit welchen man das Gesetz 1 Jahr ausser Kraft setzen will.
Ist jemand so nett und klärt mich auf, was das genau sein soll? :)
@Caana:
Ich weiss darüber nur das, was darüber bei internet-law steht:
http://www.internet-law.de/2009/10/nichtanwendungserlass-fur-das.html
via netzpolitik:
http://www.netzpolitik.org/2009/schwarz-gelb-einig-bei-innenpolitik/
Viel ist das ja nicht, aber immerhin…
Erlasse (das sind Handlungsanweisungen oberster Dienstbehörden) regeln die feine Umsetzung der Gesetze im Geschäftsbereich. Wenn das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, etwas zu tun, muss man es ja nicht tun (z.B. die Nichtheranziehungszusage im Wehrpflichtrecht). Ein Jahr lang macht man von den gesetzlich möglichen, aber nicht obligatorischen Befugnissen keinen Gebrauch. Was wir davon ahben werden, mals ehen.
@GxS (81): Deswegen ist es wichtig, dass Gesetze gemacht werden, die solche Standards ausdrücklich verbieten. Die Verfassung ist zwar ein solches Gesetz, aber vieles in diesem Sinne "Unmoralische" ist noch gerade so verfassungskonform, sollte aber in Zukunft wenigstens gesetzeswidrig sein.
Die Netzneutralität gesetzlich zu fixieren, wäre ein einfaches Beispiel.
Wenn man das Zensurgesetz 366 Tage aussetzt, heisst das dann, dass man keine Verfassungsbeschwerde mehr einreichen kann? Vorher war ja niemand betroffen und nachher kann man nicht mehr klagen.
Bei der Steuernummer haben die uns ja auch mit dieser 1-Jahres-Frist gelinkt.
Die bisher bekannt gewordenen "Kinder"pornosperrlisten aus Skandinavien und Australien zeigen übereinstimmend, dass keine (wie auch mehrfach vom BKA behauptet) tausende kinderpornografischer Seiten im Internet existieren. Lediglich 2-3 % der gesperrten Seiten zeigen tatsächlich Kinderpornografie; die anderen 97 – 98% zeigen, wenn überhaupt, Pornografie mit jungen Erwachsenen oder Scheinjugendlichen.
Das BKA wird wie die "erfolgreichen Vorbilder" neben den ein oder zwei Dutzend tatsächlich von dem Inhalt des Gesetzes erfassten kinderpornografischen Seiten diverse Inhalte auf seine "Löschwunschliste" setzen, die auch nach Aufforderung von vielen ausländischen Providern aus gutem Grunde nicht gelöscht werden. Neben den bereits erwähnten Pornoseiten mit jungen Erwachsenen/Scheinjugendlichen (die in den meisten Staaten bei urkundlichem Nachweis der Volljährigkeit der Darsteller legal sind) sind nach deutschem Recht darüber hinaus auch "kinder"pornografische Zeichnungen/Comics oder Texte kriminalisiert. De facto handelt es sich bei diesen Darstellungen von "Straftaten an Kindern" um reine Fiktionen; ohne Täter und Opfer.
Das BKA wird bei vielen seiner Löschbegehren (aufgrund der Legalität der beanstandeten Inhalte an den Serverstandorten) keinen Erfolg haben und diese Zahlen (ohne die eben geschilderten Hintergründe) nach Ablauf der Evaluierungsphase der Bundesregierung/dem Bundestag als erfolglose Löschversuche "kinder"pornografischer Seiten präsentieren.
Dann könnte die F.D.P. unter Tränen ihr Bedauern äußern, dass sie zwar prinzipiell gegen jegliche Zensur sei, jedoch der "ausufernden" Kinderpornografie im Internet mit dem Prinzip "Löschen statt Sperren" leider nicht beizukommen ist.
Zugangserschwernisgesetz
Die Fachleute haben längst festgestellt, dass das Gesetz aus formellen Gründen (2./3. Lesung behandelte nicht den ursprünglich eingebrachten Gesetzesentwurf=Telemediengesetz; Inhalt betrifft Polizeimassnahmen=Zuständigkeit der Länder)nicht genügt. Damit wäre das Gesetz verfassungswidrig.
Der BP hat natürlich seine Berater (siehe seine Entscheidung zum Luftsicherungsgesetz), die ihn hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen beraten. Die Frage ist nur, ob er a) einfach unterschreibt b) unterschreibt und bedenken äussert c) seine Unterschrift verweigert. Alle 3 Möglichkeiten stehen ihm offen. Er wird jedoch auch nach politischem Kalkül handeln. Vielleicht ist ihm aber eine Hilfe, dass
a)Dr. Schäuble beim Gesetz handwerkliche Fehler und politisches Taktieren öffentlich einräumt und
b) die neue Koalition bereits einen Nichtanwendungserlass propagiert.
Wird sich der BP mit einer Rolle begnügen, sich in seiner übergeordneten Position zum Spielball von Parteiinteressen missbrauchen zu lassen?