Wiederum ob
Perlen juristischer Sprachschöpfung. Heute § 401 Absatz 4 Strafprozessordnung:
Wird auf ein nur von dem Nebenkläger eingelegtes Rechtsmittel die angefochtene Entscheidung aufgehoben, so liegt der Betrieb der Sache wiederum der Staatsanwaltschaft ob.
Es müsste heißen:
"so liegt der Betrieb der Sache wiederum bei der Staatsanwaltschaft."
oder:
"so geht der Betrieb der Sache wiederum an die Staatsanwaltschaft zurück."
@suki11: oder vielleicht einfach "obliegt der Betrieb der Sache wiederum der Staatsanwaltschaft"? Aber "der Betrieb der Sache" ist für sich ja schon eine großartige Formulierung. Der erste Satzteil ebenso: "auf ein Rechtsmittel aufgehoben". Aua.
Tja, und manche wundern sich, dass Migranten die Integration verweigern ;-) ?!?!
Das ist bestimmt eine dieser gloriosen Babelfish-Übersetzungen! ;)
Hier mal meiner Version:
"In nur einer Kompensation, die durch CO eingefügt wurde, der Antragsteller, wenn man verzichtet die angefochtene Entscheidung, l' Unternehmen der Sache wird danach anderes Mal für die prosecutor'öffentlichkeit angepasst; ; höherer Teil des Büros s."
Das ist der gleiche Text, erst ins französische, dann ins englische, dann ins spanische, dann ins französische, dann ins englische, dann ins deutsche übersetzt. :)))
Einfach mal probieren: http://de.babelfish.yahoo.com
"so hat die Staatsanwaltschaft den schwarzen Peter."
Der Satz schwirrt seit 1877 in der StPO herum. Dass er deshalb die veraltete Form ("… liegt … ob") verwendet, dürfte nicht verwunderlich sein. Sich darüber zu mokieren, ist — zumindest für mich — eher unverständlich. Denn der Gesetzgeber schafft es heute nicht mehr, ordentliche Gesetze zu schreiben und mit wenigen Worten auszukommen. Man sollte deshalb meines Erachtens froh darüber sein, dass er nicht auch noch diesen Satz aufgebläht und verunstaltet hat.
Auch nicht schlecht § 383 Abs. 3 ZPO:
"Die Vernehmung der unter Nummern 4 bis 6 bezeichneten Personen ist, auch wenn das Zeugnis nicht verweigert wird, auf Tatsachen nicht zu richten, in Ansehung welcher erhellt, dass ohne Verletzung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit ein Zeugnis nicht abgelegt werden kann."
Nun ja, als Nicht-Jurist findet man die juristische Fachsprache eigentlich irgendwie ganz sonderbar. Lese ich doch manchmal in Schreiben wo drübersteht: "Beschluß", dass man hier ".. im Licht des Paragrafen.. " irgendwas erkennen soll, was man selber nicht sieht. Klar, sonst wäre es doch zu dunkel :->. Oder sie "heilen" irgendwas, aber hinterher tut es dem Bürger dann richtig weh … Schreiben die wirklich so, schicken das einem Bürger zu, der grade mal x Jahre Volksschule oder weniger hinter sich hat.
Dabei scheint mir die ganze Juristerei mit einem klitzekleinen Dreierlicht (nicht zu verwechseln mit den Scheinwerfern aus dem BMW ;-) ausgerüstet zu sein, maximal mit einer kleinen Taschenlampe. Die sind meiner Meinung nach merkbefreit, denn sie merken nicht, das sie noch in einem anderen Jahrhundert leben. Die deutsche Rechtschreibung hat sich verändert, der Juristenquatsch bleibt uns erhalten.
Wenn man die eigene Sprache nicht umfassend verstehen soll, dann steckt immer eine Institution dahinter, denen das Volk am Arsch vorbei geht.
@8:
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen, obwohl ich selbst Jurist bin.
Viele meiner "Kollegen" arbeiten auch noch wie im letzten Jahrhundert. EDV: Fehlanzeige. Telefonische Erreichbarkeit: Um Himmelswillen nicht für einen Mandanten. E-Mail: Um Gottes Willen! Einfache und zielführende Sprache, die auch der Mandant (=Kunde, der den Spaß immerhin bezahlt): Auf keinen Fall (nicht, dass der Kunde noch versteht, worum es geht).
Schön, dass es auch andere Beispiele gibt (U.V. z.B.) – Den Mandanten freut es auch. Verzweifelte "Wechsler" sind immer vollkommen entrüstet, wenn Sie innerhalb von einigen Minuten eine Antwort per E-Mail (oder eben einen direkten Rückruf) bekommen.
Die meisten Anwälte verstehen sich als erlauchtes Organ der Rechtspflege, obwohl sie einfach nur Dienstleister sind. Irgendwann wird auch der letzte Kunde zu einem guten Dienstleister wechseln…
An diesem Tag zieht vermutlich auch der letzte angehende Jung-Jurist sein rosafarbenes Polohemd aus ;-)
Im Wesentlichen geht es darum, dass die Staatsanwaltschaft oben liegt.
@Martin: Also mein Anwalt, der mich in einer Kündigungsschutzklage vertreten hat, war telefonisch relativ gut erreichbar und wenn nicht, hat er zuverlässig zurück gerufen. EMails hat er sich ausdrucken und in die Akte packen lassen, die Antwort wurde dann auf dem Postweg versandt. Naja, wenigstens hat seine Mailsoftware per Autoresponder eine Standardantwort verschickt, dass das Mail angekommen ist und man aus Gründen der Dokumentation nur postialisch reagieren wird. Ach und mit dem Hinweis, dass wenn man zeitkritische Dokumente per EMail verschickt, man doch bitte kurz anrufen soll. ;)
Schreiben die immer so kompliziert? Wer verfasst denn so Undeutliches? Um den Sinn des Satzes zu verstehen muss man ja schon fast studiert haben.
Schön war auch die bis 2006 geltende Fassung des § 11 GenG:
"Die Anmeldung behufs der Eintragung liegt dem Vorstand ob."
Wenn "obliegen" irgendetwas nicht ist, dann juristische Fachsprache (in der hat es teilweise – im Zivilrecht – eine etwas engere Bedeutung, aber das ist hier nicht einmal gemeint), allenfalls etwas gewählt.
Die Wortstellung hier ist halt die von vor 130 Jahren, aber das ist ja wohl kein Wunder.
@9 Martin
Es geht nicht um die Erreichbarkeit von Rechtsanwälte und deren Ausstattung oder Einstellung zum Beruf.
Mir hängt eine Gesetzgebung aus dem Hals, der mir in Bescheiden oder Beschlüssen mitteilt, das nach § x,Abs 1, SGB II und § y,Abs 3 ff, SGB X folgende "zu ihrem Nachteil" irgendwas nicht passiert oder nur passieren wird, wenn ich nicht dies, sondern das Tue oder Unterlasse, was § n,Abs.11, SGB11 vorschreibt oder ich mich nicht an die Frist von 14 Tagen halte … aber das könnte ich ja in der beigefügten Rechtsmittelbelehrung ja nachlesen!
Die Wissen nicht was sie tun! Das ich grade nur die Volksschule geschaft habe, täglich die Bild lese und statt diesen dicken, roten Beck´s-Bücher die gebundene Jahresausgabe von Happy-Weekend im Schrank stehen habe können die einfach nicht kapieren. Diese Literatur kann Ich lesen und verstehen, dieses ganze Juristegedrösel dagegen nicht. Und Beck´s kenn ich nur aus Flaschen.
Schön! Bevor ich einen RA finde, der mir das "für Lau" erklärt was mir der Gesetzgeber da verklickert oder bis ich mir das Geld zusammengespart habe, um mir Rechtsbeistand leisten zu können, dann ist eh mit dem Widerspruch sense.
@der Rösrather: Was soll denn als Alternative drinstehen? "Die Leistung wird gekürzt, aber warum oder auf welcher Grundlage verraten wir nicht und deshalb gibts auch keine Rechtsmittelbelehrung. Ätsch!" ??
@alle Juristendeutschhasser: Klar ist es manchmal zu krass. vgl. § 383 III ZPO. Aber die Begründung: Ich bin zu doof und das ist auch gut so, ist mindestens so dämlich wie die Audrucksweise selbst ;-)
Ist das noch aus der Originalfassung von 1877?
@derRösrather: Wie soll man denn Gesetze formulieren? Elementarer Bestandteil der Rechtswissenschaft ist nunmal das Spiel mit der Sprache. Manche Sachen sind zwar wirklich grausam formuliert, aber es geht oft nicht so einfach, dass es wirklich jeder problemlos auf Anhieb versteht.
Es stimmt zwar nicht unbedingt immer, aber die Faustformel passt: Je einfacher die Formulierung desto ungenauer oder desto länger wird es.
Es ändert sich langsam etwas beim Gesetzgeber.
http://www.bmj.bund.de/enid/0,a67de2636f6e5f6964092d0935373838093a095f7472636964092d0935383231/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/studiozeit-ks/693927/
@16 studiosus juris
Ich bin sicher viel schlichter gestrickt als Sie, lebe in der gleichen Welt wie Sie aber haben unterschiedliche Horizonte!
Ich habe nicht gesagt das man die Gründe des Versagens verheimlichen soll. Aber bitte in meiner Muttersprache die Ich verstehe!
Beispiel? Ein männlicher Arbeitsloser, Hilfsarbeiter mit Führerschein, in Klein-Stubbendorf an der Pinge hat vor 12 Monaten seine Arbeit wegen Insolvenz seines Arbeitgeber verloren und ist seit 12 Monaten arbeitslos. Der Betrieb war der Einzige im Umkreis. Und nun kürzt man seine Leistung, weil er angeblich mehr an Bier als an Arbeit denkt. Der Bescheid wimmelt nur so vor juristischem Gesülze. Schon mal so einen Bescheid in der Hand gehabt? Denkt der Gesetzgeber, der Mann sei auf Augenhöhe mit Juristen?
Stellen Sie sich vor, der Mann hat gar kein Problem mit Bier ;-). Was würde er machen, wenn er es sich finanziell leisten könnte? Er ginge zum Anwalt .. denk ich mal. Und in deren Schriftverkehr können sich die Herren Juristen dann göttlich aufgeilen und sich die Paragrafen um die Ohren hauen…
@derRösrather: Die Schriftsätze die man vom Amt bekommt werden oft gar nicht von Juristen formuliert. Wenn man mal in die Ämter geht sind Juristen dort eher selten anzutreffen. Mit solchen Schriftsätzen hat der Gesetzgeber auch eher wenig zu tun, das ist Sache der Verwaltung.
http://www.cs.utk.edu/~mclennan/NLESB-normal.html
@Anonymous: Toller Link. Ich kann auch Links posten. Eine Erklärung wäre trotzdem nett, der Link hat so überhaupt keine Aussagekraft…
@22 MrBrook
Ach ja? Die Ämter denken sich den Scheiß mit den Paragrafen und Gesetzbücher also nur aus?
;-))
@24: Die Aussage ist ganz einfach: Es gibt normalisierte Sprachen, die verstaendlich und eineindeutig sind, die sogar verwendet werden um Gesetze zu formulieren.
Vielleicht sollte man sich soetwas hierzulande auch ueberlegen, statt reihenweise Gesetze vom Schwammigkeitsgrad "Die Wuerde des Menschen ist unantastbar" und von aehnlicher Verstaendlichkeit wie in Kommentaren weiter oben beschrieben zu produzieren.
Amtsprache und Juristen"deutsch" sind nicht zuletzt eine Machtdemonstration. Wir oben, du unten. Wenn der Kuchen spricht hat der Krümel Pause.
Man muss nur die Heftigkeit sehen, mit der hier in den Kommentaren Juristen noch den größten Schwachsinn verteidigen, weil "das haben wir schon immer so gemacht", "das muss so sein", "elementarer Bestandteil", "wer es nicht versteht ist doof und hat es nicht anders verdient".
Versager sind hier ganz klar die Juristen.
Jede Wissenschaft hat nunmal ihre Fachbegriffe, so auch die Rechtswissenschaft. Nur im Gegensatz zu vielen anderen Wissenschaften sind hier die Begriffe nicht lateinisch oder englisch, sondern eben deutsch. Das heisst aber noch lange nicht, dass es keine Fachbegriffe mehr sind. Oder umgekehrt: Würde man die Gesetze "verständlicher" gestalten, würde sie bald keiner mehr verstehen, nicht mal mehr die Juristen.
@stefan
Das ist dein Ernst?
/me denkt sich:
denkst du es geht nicht schlimmer dann werden Kommentare immer dümmer
da lob ich mir die Naturwissenschaft/Technik …
wer einen Sachverhalt nicht kurz und verständlich erklären kann, der hats selber nicht kapiert … so einfach ist das …
oder
Technik entwickelt sich vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen.
Somit Entwicklungssprung verpasst?
Wow, von 1877 und dann schon im besten Joda-Sprech.
Die Macht stark in ihnen ist! ;-)
Schlimmer ist doch mittlerweile die "Gender"konforme Gesetzessprache. Sätze wie "die Beamtin oder der Beamte …" oder "die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer …". Richtig putzig ist die Legaldefinition in § 5 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz: Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.
Ohja, GenderInnensprachverwirrung ist toll. Insbesondere wuerde ich in dem Kontext am Anfang das "Arbeiter" nur als "maennliche Arbeiter" verstehen, weil der Rest ja peinlich genau darauf achtet beide Geschlechter zu benennen…
Ich finde am Juristischen gerade so reizvoll, dass man auch Formulierungen begegnet, die vom Aussterben bedroht sind und gegenüber der vereinfachten Sprache, welche heute in Alltag und Medien überwiegt, deutlich präziser und eleganter sind – oder einfach erfrischend ungewohnt.
Das vermeintlich Kuriose an diesem Satz liegt lediglich darin, dass man es seinem Publikum tunlichst nicht mehr zumuten sollte, mehrdeutige Substantivierungen oder den veralteten Gebrauch von wahlweise trennbaren oder untrennbaren Verben intuitiv erkennen zu müssen. Und immer schön kurze Sätze bilden.
@ Any: Zum Theil ist es thunlich und von Noethen, Alter zu Thuemeln. Es ist halt so, dass die Juristen (um ein Wort Goethes ueber Mathematiker zu verfremden) oft eine Art Franzosen sind: Viele Worte meinen ploetzlich etwas ganz anderes in ihrem Land. Und sie sollen, zumindest theoretisch, saemtlich etwas ganz genau Definiertes bedeuten. Da ist es ratsam, sich auf eine Formulierung fuer alle Zeiten zu einigen, die stets fuer die gesetzte Bedeutung genutzt werden soll. Und es ist gar nicht verkehrt, wenn diese Worte manchmal altertuemeln, weil das dem Normalbuerger auch suggeriert, dass da etwas anderes gemeint sein koennte als das moderne Aequivalent suggerieren wuerde.
Nur, der langen Rede kurzer Schluss, ist es an genau dieser Stelle (und darauf wollte u.A. Herr Vetter wohl hinaus) voellig unnoetig, weil eh jeder weiss, was genau gemeint ist.
Ich frage mich, was ihr alle habt. Die sprachliche Regel, die hier (wenn auch im falschen Kontext) angewendet wurde heisst: Belasse die Präposition am Ende des Satzes und bewege den finiten Teil des Verbes nach Wackernagel. So wie es bei auf-laden, entgegen-setzen, ab-legen oder vielen anderen komplexen Verben auch gemacht wird. Eine einfache Analogiebildung, auf diese Weise lernt ein Kind seine Muttersprache (u.a.).
Was wir haben? Das die Fraggels die wir bezahlen (Politiker, Beamte, Richter, Staatsanwälte, Anwälte) mit uns verständlich reden. Ganz einfach.
Wie man an der Diskussion sieht, überfordert diese einfache Forderung bereits den Juristen.
@Felix K: Ich würde halt schreiben:
Wird eine Entscheidung alleine wegen dem Rechtsmittel des Nebenklägers aufgehoben, dann tut sich die Staatsanwaltschaft wieder um die Sache kümmern. :)
@derRösrather: Nein. Aber die Verwaltung kann viel freier formulieren als der Gesetzgeber. Sie ist ziemlich frei, was erläuternde Hinweise angeht und sie ist nicht gehindert, einen Bescheid "bürgerfreundlich" zu machen. In einen Bescheid könnte ohne Probleme der ein oder andere Absatz eingefügt werden, der die Möglichkeiten des Bürgers genauer erklärt.
Mit diesen Zuständen hat der Gesetzgeber aber nichts am Hut, sondern das ist Sache der Exekutive.
Wenn auch nur irgendjemand unsere Gesetzestexte anrührt, wander ich aus.
Sowas will ich jedenfalls nicht:
§ 226 Krass brutaler BAM!
(1) Alter, wenn Du den Opfer so krass brutal geBAM!t hast, so dass er
1. den Piraten macht, voll blind oder taub ist oder stumm oder Du ihm fett die Eier zermatscht hast
2. nur noch mit ohne Arm oder Bein rumrennen kann oder
3. voll die Narbenfresse ist oder den Rentner macht,
wanderst Du garantiert für 1 bis 10 (meistens 3) Jahre in den Bau, Freundchen.
(2) Hast Du vorher Deinen Kumpels ne konkrete Ansage gemacht, dauerts eher 5 Jahre.
(3) Wenn Du mittendrin weich geworden bist, Du Lusche, dann brauchste nicht so lange in den Knast und kannst dann wieder zu Mutti.
@Anonymous: Die Frage ist doch: Was ist dieses "normalized English"? Inwieweit ist es eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Zustand? Wenn die Formulierung vorher ähnlich war ändert das möglicherweise nicht viel. Im übrigen stellt sich auch die Frage danach, ob die Bedeutung der Vorschrift durch "normalized English" verändert wurde.
@Oberjuristialdirektionsassistent:
YMMD!!
Obwohl ich solche abenteuerlichen Konstrukte liebe, halte ich sie für ungeeignet, einem "Normalbürger" die Regeln , die er zu beachten hat, nahe zu bringen. StPO ist wohl eher was für Profis, aber die "bürgernahen" Gesetze wie z.B. BGB sollten in einer allgemein verständlichen Sprache formuliert sein.
Dass das "Juristendeutsch" notwendig sein soll halte ich für ein Gerücht. Es wird angewendet und trotzdem kommt es immer wieder zu Lücken und Auslegungsfragen, mit denen sich dann die Gerichte zu beschäftigen haben.
Die Stadt Wuppertal hat in der Vergangenheit ihre Schriftstücke von Germanisten (?, jedenfalls Menschen, die sich mit Sprache beschäftigen) überarbeiten und so eine Vielzahl von Schreiben und Formularen in verständliches Deutsch des 21. Jahrhunderts übersetzen lassen. Leider ist das Projekt wg. städt. Mittellosigkeit beendet worden.
Gibt es eigentlich den § im BGB noch, in der jemand "eine Frauensperson zur Beiwohnung bestimmt"? Ich finde ihn nicht mehr. War auch so ein "schönes" Beispiel.
Nein das war § 825 BGB a.F. – heißt jetzt "einen anderen zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen" …
Seit wann sind denn eigentlich die Gesetze für die Bürger bestimmt? Sie wirken zwar für und gegen sie, aber das heisst doch noch lange nicht, dass jeder Depp die auch verstehen muss. Interpretieren kann er sie ohnehin nicht.
Um die 10 Gebote oder gar die Bibel zu verstehen, brauch ich doch auch nen Priester, der mir den Kram theologisch und teleologisch auslegt … Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Weib ist ein super Beispiel. Erstmal sind keine konkreten Sanktionen angedroht und von Strafbarkeit steht da auch nichts. Nulla poena, you know? Und "begehren", "Nächsten" und "Weib" sind nirgends legaldefiniert.
Also so richtig (im Sinne von theologisch richtig) weiß ich nicht, was ich zu tun hab. Trotzdem grab ich die Olle von meinem Kollegen nicht an. Mal abgesehen davon, dass die nicht mein Typ ist.
Scharnold Warzenegger: Daß man naturwissenschaftliche und technische Sachverhalte "einfach" schildern kann, stimmt auch nur, wenn man Vorarbeit geleistet hat. Wenn man, wie es in manchen Fachbüchern geschieht, komplizierte Sachverhalte einfach komprimiert wiedergibt, ist es äußerst unwahrscheinlich, daß der Laie es sofort versteht. Sonst würden alle einfach mal den Bronstein durcharbeiten.
Was ich allerdings bisher wirklich nur im Juristendeutsch erlebt habe, ist die Redefinition von normalen Wörtern. "regelmäßig" bedeutet normalerweise halt "regelmäßig" (einmal pro Woche, einmal pro Jahr oder was auch immer), aber Juristen expandieren das zu "gemäß einer Regel", jedenfalls habe ich den Eindruck. Anderes Beispiel: "öffentlich". Vor allem ärgerlich, weil diese Wendung mit dem "öffentlichen Interesse" regelmäßig (:D) mißverstanden wird.
@suki11: Die Übersetzung ist falsch. Das illustriert aber das Problem, dass es nicht reicht, die Worte zu dekodieren, um ein Gesetz zu verstehen; man muss auch den Hintergrund und die Zusammenhänge erkennen.
Das Opfer der Straftat kann die Staatsanwaltschaft als „Nebenklage“ unterstützen. Das geht so weit, dass die Nebenklage auch Rechtsmittel einlegen kann, wenn die Staatsanwaltschaft das aus welchen Gründen auch immer nicht tut („nur von dem Nebenkläger eingelegtes Rechtsmittel“). Ist das Rechtsmittel erfolgreich, wird (bei einer Revision) meistens nur das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen; dann geht es in der vorherigen Instanz (meistens Landgericht) von vorne los. Und auch dann MUSS die Staatsanwaltschaft die Sache wieder machen („so liegt der Betrieb der Sache wiederum der Staatsanwaltschaft ob“), was ohne diese Vorschrift nicht selbstverständlich wäre.
Also richtig wäre eher so etwas:
Wird eine Entscheidung wegen eines Rechtsmittels aufgehoben, dann muss die Staatsanwaltschaft sich auch dann wieder um die Sache kümmern, wenn das Rechtsmittel nur vom Nebenkläger eingelegt worden war.
@flipflop: Zum „öffentlichen Interesse“ bleibt nur zu sagen, dass das Wort „öffentlich“ fast so viele verschiedene Bedeutungen hat wie das Wort „Nacht“. Nicht einmal das Wort „Eigentum“ ist so eindeutig, wie es Juristen, deren Scheuklappen den Blick aufs BGB fixieren, glauben.
@flipflop: Nein, das ist auch in anderen Wissenschaften so. Spontan fallen wir Worte wie Umkreis (ugs. für Kreis um einen Mittelpunkt oder Radius), Gewicht (ugs. für Masse), Worte wie hinreichend oder ausreichend ein. Manche regen sich auch über „Unkosten“ auf.
Man sieht bloß die Macken der eigenen Fachsprache nicht, weil man sie für völlig normal hält. („Macken, welche Macken? MEIN Idiolekt liegt doch völlig innerhalb der Grenzen der Allgemeinsprache!“)
Juristen haben sogar den Vorteil, dass sie die §§ 133, 157 BGB kennen und anwenden müssen, also tendenziell etwas toleranter gegenüber „falschen“ Formulierungen sein sollten… sollten. ;-)
@3247: Mir hat aber das "tut" so gut gefallen, in meiner Formulierung.
Utes Tute tut tuten. Tät Utes Tute tuten, tät Ute töt tuten? Tuuuut! :)
Bitte laßt die Paragraphen so wie sie sind. Wie einer der Vorredner schon erwähnte, ist die heutige Legislative nicht mehr in der Lage, lupenreine und zielgerichtete Gesetze zu verabschieden. Vielleicht aus der Taktik, dann mehr "Ermessensspielraum" zu haben, weil jeder den Paragraphen so auslegen kann, wie er möchte.
@MrBrook: Es ist eine Untermenge der englischen Sprache, die darauf ausgerichtet ist, Mehrdeutigkeiten und breite Interpretationsspielraeume zu vermeiden und gleichzeitig leicht verstaendlich zu sein. Ein Nebeneffekt ist, dass die Sprache dadurch eventuell sogar maschinenlesbar wird. Wer mathematische Definitionen oder Programmiersprachen kennt wird starke Aehnlichkeiten entdecken.
Urspruenglich kommen diese normalisierten Sprachen aus der Luftfahrt, wo man Handbuecher verfassen wollte, die moeglichst nicht falsch zu interpretieren sind, denn es geht ja um Einiges, wenn etwas schiefgeht. Darin sehe ich auch die Parallele zur Juristerei und somit ein moegliches Einsatzgebiet.
@Oberjuristialdirektionsassistent:
Bitte heben Sie die Arme und treten Sie unverzüglich von Ihrem Computer zurück. Selbstverständlich sollte die Anwendung eines so komplexen Gerätes nur durch einen ausgewiesenen, staatlich lizenzierten Fachmann erfolgen dürfen. Nur weil Sie einen Computer frei kaufen können, bedeutet noch nicht, dass jeder Depp ihn bedienen kann.
@ flipflop:
"auch nur, wenn man Vorarbeit geleistet hat."
Richtig, die Vorarbeit steckt in:
"der hats selber nicht kapiert …"
Gutes Beispiel "#46. 3247 meint"
also geht doch :-)
Es liegt nahe, daß eine solche Formulierung "nur" einem Behördenjuristen einfallen konnte.
Anglo-amerikanische Großkanzleien, die für die Ministerien ganze Gesetze erstellen – wobei anzumerken wäre, daß es recht komisch wirkt, wenn sie auf der einen Seite für den Staat arbeiten und auf der anderen Seite ggf. genau die Banken beraten, zu deren "Lasten" das Gesetz gehen soll, wäre eine solche Formulierung nicht eingefallen.