Jetzt ernsthaft
Die Staatsanwaltschaft informiert meinen Mandanten, gegen ihn werde wegen eines Internetdelikts ermittelt. Als Tatzeitpunkt wird Anfang 2008 genannt. Mein Mandant möge innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen. Hierbei soll er insbesondere folgende Frage beantworten:
Befinden sich die Dateien noch auf Ihrem Rechner?
Ich frage mich schon, welche Antwort erwartet wird. Jetzt ernsthaft…
Statt Angaben zu machen, habe ich zunächst die Ermittlungsakte angefordert. Vielleicht erschließt sich ja daraus die Ermittlungstaktik. In positiver Hinsicht wäre denkbar, dass der Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung für unverhältnismäßig hält und eine Brücke für die Einstellung des Verfahrens bauen will.
[ ] Ja
[X] Nein
Begründung: gesehn, gelacht, gelöscht
"wegen eines Internetdelikts " – klingt nach "Raubkopien"
Ja, die Daten lagern auf dem Rechner.
Sie erreichen den Rechner direkt unter der IP 127.0.01
Falls sich noch Dateien auf dem Rechner befinden, sollte der Mandant diese Dateien in einen Unterordner namens "Für den StA" verschieben und auf die Abholung mittels HD warten. ;)
einfach per Mail unter Angabe des Aktenzeichens an die StA
Und für diese Frage haben die 1,5 Jahre gebraucht?
Nicht schlecht!
Ich hätte wohl geantwortet mit einem
"Jetzt nicht mehr. Dank Zufallsgenerator und Verschlüsselung lohnt sich auch eine Beschlagnahmung und Datenrettung nicht mehr."
@Lobo: Und wenn so vorsichtig angefragt wird, waren es wohl nicht viele Raubkopien…
Aber der Tip mit 127.0.0.1 ist auch nicht schlecht. Es geht natürlich auch 192.168.10.1 oder so…
Wie jetzt? Das heruntergeladene WinRar-Archiv? Nö, das hab ich nicht mehr…
Ja -> Hausdurchsuchung.
Nein -> „Der Beschuldigte hat schriftlich zu den Akten gegeben, dass sich die Daten auf der Platte befunden haben.“
Einzig richtige Antwort: Klappe halten (und ggf. mit Brief zum RA).
Wenn man den Rechner auf Grund seines Alters bequem entsorgen möchte, kann man auch antworten:
Vielleicht(!) befinden sie sich nebst weiterem brisanten Material auf einer versteckten Partition. Leider ist mir das Passwort entfallen.
"… eine Brücke für die Einstellung des Verfahrens bauen" – oder freundlich daran erinnern, dass nur richtig geshredderte Dateien endgültig und unwiederbringlich gelöscht sind.
ich glaube 8) hat die richtige loesung genannt
Eine Frage in der Art von "Betrügen Sie immer noch Ihre Frau?"
Die richtige Anwort: Nein, die die Datei ist mir unbekannt und hat sich auch noch nie auf meinem Rechner befunden. Ich habe sicherheitshalber noch mal nachgesehen und, nein, sie befindet sich auch jetzt nicht auf dem Rechner. Gruß und Kuss.
Das sieht tatsächlich nach Fangfrage aus, die man nie mit einem einfachen "Nein" beantworten sollte. Immer der Zusatz: "Nein, ich weiß von keinen Daten"
@8 "Nein -> „Der Beschuldigte hat schriftlich zu den Akten gegeben, dass sich die Daten auf der Platte befunden haben.“"
Mu!
(http://de.wikipedia.org/wiki/Mu_%28Philosophie%29)
Nach eineinhalb Jahren könnte es ja durchaus sein, daß sich "der" Rechner gar nicht mehr unter den lebenden befindet …
Die Antwort von 12 ist klasse. Wenn man selbst betroffen waere wuerde ich sie noch ausbauen. Den Spass wuerde ich mir nicht nehmen lassen.
"…sicherheitshalber habe ich aufgrund Ihrer Ermittlungen sämtliche Computer in meinem Haushalt abgeschafft. Aus diesem Grunde füge ich auch eine GEZ-Abmeldung als Kopie bei"
Har har har… two brids, one stone.
Realistisch: Der Rechner wurde vor 1 Jahr ausgemustert, anbei die Kaufquittung des neuen Rechners. Der alte Rechner liegt beim Elektoschrott
Isch abe gar keinen Rechner ;)…
Würde vorschlagen vorauszuschicken, dass einem die Fragegestellung sehr seltsam anmutet. Und dass man sich nach so langer Zeit gar nicht daran erinnert, die besagten Dateien heruntergeladen zu haben, da man das Internet doch sehr oft nutzt und da täglich einiges durch die Leitung geht.
Die Frage ist aber auf alle Fälle mit einem "nein" zu beantworten, da der Datenträger – namentlich die Festplatte – auf dem die besageten Dateien sich befunden haben sollen, leider vor einem halben Jahr kaputtgegangen, entsorgt und ersetzt worden ist.
Antwort: "Ja. Aber den Rechner habe ich der Tochter des Justizministers geschenkt. Bitte, dort zu durchsuchen."
Na ich würde da Antworten nnatürlich das zu dem Computer gehörige Betriebssystem mehr nicht .
Man was für eine Frage stellen die Hirnakrobaten von der Staatsanwaltschaft.
Ich benutze meinen Rechner grundsätzlich nicht als Ablagefläche. Darauf lege ich großen Wert.
Wow. Böse Fangfrage. Egal ob man "ja" oder "nein" antwortet, es ist immer ein Geständnis.
Selbstverständlich befindet siche eine Datei "lfkjgh.rar" auf meinem Rechner. Anbei im Attatchment.
mfg Stuff
- "Angeklagter, Ihnen wird vorgeworfen, Musik illegal aus dem Internet heruntergeladen zu haben! Was sagen Sie dazu?"
- "I..Ich hab sie doch gleich wieder hochgeladen…"
- "Achso…"
Nein, ich habe extra nochmal nachgeschaut, auf dem Rechner befindet sich lediglich eine Vase… (kreisch!)