21.10.2009

Jugendschutz-Theater im World Wide Web

Der Vertrieb von Pornografie ist in Deutschland nicht verboten. Der Besitz schon gar nicht. Wer Pornografie vertreiben will, muss aber den strengen Jugendschutz-Anforderungen in Deutschland genügen – wenn er in Deutschland seinen Firmensitz hat. Es muss durch ein wirksames System sichergestellt sein, dass nur Erwachsene an das Material kommen. Das gilt auch fürs Internet.

Die Vorstellungen, was eine wirksame Altersverifikation ist, gehen weit auseinander. Die Gerichte legen strengste Maßstäbe an. In der Praxis wird alles als unsicher verworfen, von der Eingabe der Kreditkarten- bzw. Personalausweisnummer bis zur Übersendung des Personalausweises in Fotokopie.

Lediglich das POSTIDENT-Verfahren scheint derzeit Gnade vor den Augen der Justiz zu finden. Kein Wunder: Es ist nicht nur zweifellos schwer zu umgehen, sondern auch teuer und so umständlich, dass kaum ein Kunde bereit ist, den Download von Pornos erst mal mit einem Besuch auf dem Postamt einschließlich Papierkram und Ausweiskontrolle einzuläuten.

Aber auch schon deshalb wird niemand POSTIDENT über sich ergehen lassen, weil es unendlich viele ausländische Bezahlangebote gibt, für die das deutsche Recht nicht gilt. Entsprechend den dortigen Gesetzen reicht der Altersnachweis meist durch Angabe einer gültigen Kreditkarte – wenn es in den betreffenden Ländern überhaupt Jugendschutzbestimmungen für die Verbreitung normaler Pornografie gibt. Der deutsche Käufer, der aus dem Ausland lädt, geht dabei kein Risiko ein, denn die Strafvorschriften für Verbreitung gelten nur auf der Verkäufer-, nicht aber auf der Käuferseite.

Diese faktische Wettbewerbsverzerrung erzürnt die deutschen Pornoproduzenten seit langem. Nun haben sie auch vor dem höchsten deutschen Gericht kein Gehör gefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden, unter anderem gegen die strengen Anforderungen im Bereich der Altersverifikation, per Beschluss gar nicht zur Entscheidung angenommen.

Die in Deutschland sitzenden Produzenten müssen weiter zusehen, wie ihnen die ausländische Konkurrenz das Geschäft wegnimmt. Oder sie ziehen halt auch aus Deutschland weg. Oder verlagern zumindest ihre Online-Angebote rechtssicher über die Grenzen.

Dass nicht nur Arbeitsplätze verloren gehen, sondern bei der derzeitigen Situation kein einziger Minderjähriger tatsächlich wirksam “geschützt” wird, braucht ja nicht zu stören.

70 Kommentare zu “Jugendschutz-Theater im World Wide Web”

  1. Stefan meint: (21.10.2009 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    genau… Postident. Supersicher. Ich habe vor ein paar Jahren mal ein Bankkonto online eröffnet und der Postbote hat dann das Postidentpaket vor meine Haustür (draussen direkt an der Strasse) gelegt. Es war sogar noch da, als ich abends nach Hause kam.

    Da kann ich mir nix sicherers vorstellen…

  2. JLloyd meint: (21.10.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Es tut nichts zur Sache, dass durch das jetzige System kein Minderjähriger wirksam geschützt wird: Wichtig ist dem Stammtischler, dass konservative Dogmen aufrecht erhalten bleiben, vulgo: "… dass etwas gegen diesen Schmutz & Schund im Internet getan wird".

  3. (tr) meint: (21.10.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    eine träne für die pornoindustrie und deren arbeitsplätze

  4. suki11 meint: (21.10.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Das ist alles kein Problem mehr, wenn die Internetsperren (Stoppschild) endlich auch auf Pornografie ohne wirksamen Jugendschutz angewendet werden.
    Aber in der wirksamen, schwerer zu umgehenden, Variante.

  5. vj meint: (21.10.2009 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Man kann darüber diskutieren, ob die deutschen Anforderungen zur Altersüberprüfung angemessen oder übertrieben sind.
    Wie die Standards anderswo sind ist aber meines Erachtens kein Argument. Denn das läuft daraus hinaus, sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner festzulegen. Genauso könnte man argumentieren, die schutzstandards sollten gesenkt werden, weil die Umweltverschmutzung sonst woanders passiert.

  6. Christian meint: (21.10.2009 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @Stefan: Postident setzt zwingend einen Besuch bei einer Filiale der Post vorraus. Ich glaube, sie reden von etwas anderem (Eigenhändig oder Einschreiben evtl. – schlimm genug aber trotzdem nicht Postident). edit: Gerade kurz nachgelesen und gesehen dass es doch sehr wohl zwei Arten von Postident verfahren gibt (zu dem "klassischen" in der Filiale) die an der Haustür durch den Postboten ausgeführt werden.
    Mein Fehler.

  7. Nisl meint: (21.10.2009 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Müsste mal ein EU-Ausländer vor dem EuGH klagen. Die Deutschen selbst hätten da wohl im Rahmen der Inländerdiskriminierung ohnehin keine Chancen.

  8. RedMabuse meint: (21.10.2009 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn ich das Ergebnis der Entscheidung (ach ne, Nicht-Entscheidung) ziemlich dämlich finde:

    Bittebitte nicht das "Arbeitsplätze"-Argument. Es ist so verdammt untauglich, so beliebig, so wenig hilfreich.

  9. anonym meint: (21.10.2009 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @Stefan
    Lustige Anekdote. Die Frage ist nur, ob das für den Bankkunden tatsächlich so unsicher ist, wie es in der Beschreibung wirkt. Wenn das Postident-Verfahren zur Anwendung kommt, ist doch das Konto bereits auf den eigenen Namen (nahezu) eröffnet. Ob ein Fremder (mit anderem Namen, anderer Adresse) so ohne weiteres dieses Konto übernehmen könnte (ohne daß der Inhaber es bemerkt), ist doch mehr als fraglich.

    In den meisten Fällen ist es doch halt so, daß es für den Kunden unerheblich ist (gerade bei Kontoeröffnung), ob seine Identität festgestellt wird. Das Interesse daran hat nur die Bank (die vom Staat dazu gezwungen wird). Wenn Sie regelmäßig Ihre Auszüge kontrollieren (eigentlich die Pflicht des Bankkunden), was soll da passieren?

    @ Christian
    Leider falsch, Postident funktioniert auch an der Haustür via Briefzusteller.

  10. Christian meint: (21.10.2009 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Ich habe es auch gerade bemerkt :) die Post bietet mehrere verschiedene Verfahren an. Ich kannte nur eines.

  11. Humungus meint: (21.10.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Europa: Wir gucken Porno
    Deutsche: Wir dürfen nicht

    Europa: Wir gucken GEZ-TV für lau
    Deutsche: Wir bezahlen es Euch

    Europa: Wir haben Krebsmedikamente für 100€
    Deutsche: Multipliziere die Zahl mit 100

    usw usw usw

  12. Freddi meint: (21.10.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Kommentar des Briefzustellers neulich bei Postident an der Haustür (nicht für Porno!!!!):
    "Mist, heut schon das 3. Postidentverfahren, ich hab heut aber ein Pech!"
    Bis das Ding ausgefüllt ist mit Ausweisnummer usw. dauert auch 'ne Weile….

  13. anonym meint: (21.10.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    @ Christian
    Ja, unsere Einträge haben sich leider gerade zeitlich überschnitten.

  14. a.n meint: (21.10.2009 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Das Argument, dass ja sowieso kein Kind vor Pornographie geschützt wird, ist mir zu pragmatisch. Nur weil es im Ausland keine strengen Regeln gibt, muss man sie in Deutschland abschaffen?

  15. MrBrook meint: (21.10.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Die strengen Jugendschutzbestimmungen erinnern mich an einen Verein, der sich "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" nennt und der so lustige Sachen mach wie Lieder zu indizieren. Zum Beispiel von den Ärzten, weil darin Inzest vorkommt und den Minderjährigen daher falsche Moralvorstellungen vermittelt werden könnten.

    Und das auch noch im Jahr 2009, wo wohl nahezu jeder Jugendliche übers Internet an Hardcorepornos kommt oder nicht indizierte Songs legal downloaden kann, gegen die das Lied "Geschwisterliebe" wirkt, als wäre es vom Papst persönlich geschrieben worden.

    Jaja, das deutsche Jugendschutzrecht. Wenig durchdacht, oft wenig hilfreich, aber dafür in vielen Bereichen so restriktiv das man sich fragt, warum manche Leute guten Gewissens ernsthaft für weitere Verschärfungen plädieren können. Gut dass allgemein bekannt ist, dass Verbote und höhere Strafen in jedem Fall helfen. Und das die Behörden so pragmatisch mit dem Jugendschutzrecht umgehen. Sie nutzen es nicht einfach, um anderen ihre Moralvorstellungen aufzuzwängen. Da wird ganz objektiv geprüft. Wirklich.

  16. peter meint: (21.10.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Es stellt sich die Frage, welcher Minderjährige überhaupt den Aufwand betreibt an kostenpflichtige Angebote durch Altersverifikation heranzukommen, wenn er/sie auch an kostenfreie Streamingangebote kommen kann. Ich stelle mal in den Raum, dass kein Jugendlicher für pornografische Inhalte auch nur einen müden Euro bezahlt.

  17. LaPaloma meint: (21.10.2009 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Ja, Arbeit hat Vorfahrt. Wenn ich bedenke, wieviele Arbeitsplätze allein bei der Bundeswehr und in der Waffenindustrie in den letzten Jahren kaputt gemacht wurden. Schlimm, solch sozialer Kahlschlag in dieser kalten Zeit. Und dabei geht es hier doch um Liebe.

  18. Hans meint: (21.10.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Sicher kann man gut drüber jammern, dass deutsche Pornoanbieter auf diese Weise in das Ausland vertrieben werden. Ich war auch lange Jahre der Meinung, dass die hohen deutschen Anforderungen Unsinn sind, angesichts der jedem Minderjährigen leicht zugänglichen Angebote aus dem Ausland. Inzwischen bin ich aber der Meinung, dass die Pornoisierung der gesamten Gesellschaft, in der 14-jährige Gruppensex mit Fremden haben und sich Gedanken über die Erforderlichkeit von SchönheitsOPs machen, in die ganz falsche Richtung geht. Vielleicht könnte ein bischen mehr Jugendschutz allgemein nicht schaden.

  19. Tabak bei die Fischer meint: (21.10.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Ich halte Jugendschutz im Internet für ein reines Elternproblem. An einen Internetzugang kommt man in Deutschland legalerweise nur als vertragstauglicher Erwachsener. Wenn nun Kinder oder Jugendliche trotzdem das Internet nutzen, dann müssen sich die Eltern eben ein paar Gedanken machen. Alkohol, Medikamente, Messer, Brandbeschleuniger etc. pp. werden ja gewöhnlich auch nicht im Safe gelagert. Trotzdem muss man sich nicht identifizieren lassen, um solche gefährlichen Güter zu erwerben.

    Übrigens: Die größte Gefahr von Pornos ist, dass man auf Dauer asexuell wird. Wenn man nämlich jede erdenkliche Perversität schon mal gesehen hat und alles mögliche völlig normal ist, ist doch der Reiz weg. Ich bin mir sicher, den besten Sex haben Katholiken. Denn die kommen dafür in die Hölle. Da muss sich das schon lohnen.

  20. Hobbyjurist meint: (21.10.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Die arme, arme deutsche Pornoindustrie. Tut mir jetzt aber echt leid, daß die hierzulande nicht die große Kohle machen können. ;-))

  21. fwolf meint: (21.10.2009 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    @ Hans: "Gesellschaftschutz" wäre ja mal endlich ein schönes Schlagwort ;)
    d.h. "Schutz des einzelnen Bürgers vor den unsinnigen Auswüchsen der ihn umgegebenden Gesellschaft", wie etwa Rechtsverordnungen, die im Einzelfall niemels durchgesetzt werden.

    cu, w0lf.

  22. Chris H. meint: (21.10.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Was schlägt denn der Herr Vetter vor? Was soll Dt. denn machen, wenn andere Länder das Internet nicht wie Dt. limitieren? Soll Deutschland etwa nur das an Gesetzen gelten lassen, was überall auch zu finden ist; nichts!?

    Das Recht stößt eben an Staatsgrenzen, das Internet nicht!

  23. Agent Smith meint: (21.10.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Man man, diese "nur weils alle machen muss Deutschland ja nicht Folgen"-Aussagen sind doch lächerlich. Nein, der Gesetzgeber soll nicht anderen folgen sondern sich an die Realität anpassen. Die Realität ist, das Pornographie genauso ein Teil des Internets ist wie Wasser auf der Erde.
    Jetzt die Augen zuzhalten und zu sagen "wir wollen unsere Jugend schützen, und das tun wir indem wir Pronographieangebote aus Deutschland erschweren" ist genauso sinnvoll wie zu sagen "Ab sofort gibts Wasser aus der Leitung nur noch gegen Altersnachweis, gegen Regen können wir aber leider nix machen".
    Es bringt nix, es hilft nix und es ist lächerlich. Man kann ja ruhig der Meinung sein dass Jugendschutz stärker vertreten werden muss (der Meinung bin ich übrigens nicht), aber der Ansatz den der Gesetzgeber in Bezug auf der Internet wählt ist eben in allen Fällen sinnlos.

  24. Thommy meint: (21.10.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Peter hat eigentlich das Kind beim Namen genannt. Es ist in der Tat so, dass Jugendliche kein Geld für Pornos ausgeben sondern sie sich dort holen, wo sie kostenlos sind.

    Die deutsche Jugendschutzinquisition geht aber gegen diejenigen vor, die damit Geld verdienen möchten und auch ein Recht dazu haben.

    Heisst im Klartext, dass ein Geschäft mit Erwachsenen auf Basis eines Verbotes verhindert wird, welches unterstellt, dass eine Zielgruppe was kaufen könnte, die gar nichts kauft.
    Das wäre so, als würde man Sonnenstudios verbieten, weil Schwarze darin Hautkrebs bekommen könnten.

    @ hobbyjurist: die grosse Kohle wird aber trotzdem gemacht, weil sich nämlich 99,999 % aller pornografischen Webseiten im Ausland befinden und die sich einen Dreck um deutschen Jugendschutz kümmern.

    Und übrigens…die Pornoindustrie und alles was da so dranhängt (von vielen hant man es gar nicht, dass sie es tun) ernährt auf der Welt Millionen von Menschen – einige Zehntausend davon auch in Deutschland – mit Sicherheit sind es jedenfalls weitaus mehr mehr als Opel-Mitarbeiter für deren Arbeitsplätze man gerne nen Kopfstand macht.

  25. Anders meint: (21.10.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @18

    Inzwischen bin ich aber der Meinung, dass die Pornoisierung der gesamten Gesellschaft, in der 14-jährige Gruppensex mit Fremden haben [...]

    Ich bin nur froh, dass ich da in einer Parallelgesellschaft lebe und nicht in Ihrer.

    Anders

  26. Yves meint: (21.10.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    POSTIDENT ist sehr strikt. Bisher hab ich das bei NRW.Bank Studienkredit, SCHUFA Infocard und iPhone-Bestellung erlebt – da muß alles 100% korrekt sein, sonst rückt der Beamte am Postschalter nichts raus bzw. macht den Coupon erst gar nicht fertig.

  27. Jupp meint: (21.10.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Wozu PostIdent, wenn es auch www. youporn. com und www. pornhub. com gibt?

  28. Prior meint: (21.10.2009 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    porno hat noch keinen umgebracht. zigaretten und alkohol schon. wo ist der gesetzgeber, wo ist die polizei, wenn in jedem laden, in jedem netto, rewe, aldi, lidl etc. alkohol und zigaretten an 13jaehrige verkauft wird? wo bleibt die durchsetzung des jugendschutzes, wenn an jeder kasse drogen durchgetippt werden, die im prinzip erst ab 18 sind? aber bei diesen albernen fickelfilmchen regt sich jeder arsch auf. und vor allem diese bigotten heuchler aus der pornoindustrie.

  29. Lioman meint: (21.10.2009 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @vj: Dem kann ich mich nur anschließen. Vielleicht muss man sich manche Regelungen generell ansehen. Es darf aber kein Argument sein, dass es wo anders erlaubt ist (auch wenn es vielleicht mal ein Standortnachteil ist).

  30. JJ Preston meint: (21.10.2009 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Ich seh da das Arbeitsplatzproblem nicht. Im Gegenteil: Wenn im Online-Versand solche Hürden bestehen, müssen die Konsumenten, die sich nicht mit verpixelten Flashvideos von so raffiniert jugendschutztechnisch abgesicherten Seiten wie der, die so ähnlich klingt wie Youtube, zufrieden geben wollen, eben in Shops gehen, und das sichert sowohl da wie auch bei den DVD-Produzenten Arbeitsplätze… ;-)

  31. NewsShit! meint: (21.10.2009 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht liegt's ja gar nicht an der Alters-Verifikation (nein, der freud'sche Verschreiber bleibt heute aus) sondern an der Qualität? So toll sind die deutschen Pornos nämlich nicht.

  32. llamaz meint: (21.10.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Müsste dann konsequenterweise nicht auch verhindert werden, daß z.B. vierzenhnjährige bei einem deutschen Anbieter Filme für sechzehnjährige schauen? Oder zehnjährige Filme ab zwölf?

    Wo soll man denn da die Altersgrenze ziehen? Frei ab wieviel Jahre soll das Internet denn sein?

    Meine Meinung: Internetanschluß gibts erst ab 18, ansonsten sind die verantwortlich die Jugendlichen ihren Zugang überlassen.

    In meinem Unternehmen hab ich den Router einfach so konfiguriert daß bestimmte Kategorien von Seiten nicht mehr einsehbar sind. Das funktioniert ziemlich gut. Und falls doch mal eine zuviel gesperrt wird, kann man die auf Nachfrage freischalten. Selbst Windows wird heutzutage mit eingebautem Jugendschutz ausgeliefert.

  33. Torsten meint: (21.10.2009 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    In diesem Fall liegt es wohl auch an der juristischen Qualität der Beschwerden. Die Argumente des einen Beschwerdeführers waren in meinen Augen sehr auf Eitelkeit gebaut – zumindest die, die er öffentlich verlauten ließ.

  34. Jonas meint: (21.10.2009 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Nur China und arabische Länder haben noch strengere Zensur was Sex im Internet betrifft, was kommt danach ??? Armes Deutschland !!!

  35. hans meint: (21.10.2009 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Das Argument der höheren Standards und der dadurch evtl. verloren gegangenen Arbeitsplätze ist doch wohl sowas von untauglich.

    Analog dazu: Das wir nicht zu chinesischen Bedingungen arbeiten wollen/können, ist doch wohl gesellschaftlicher Konsens.

  36. u. meint: (21.10.2009 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    Vor ein paar Jahren wurde ich Opfer eines Identitätsdiebstahls.

    Ein Betrüger suchte per Google nach "lebenslauf" und "pdf". Mein online abrufbarer Lebenslauf enthielt meinen Namen, meine Postadresse, Geburtsdatum und -ort.

    Dies reichte ihm, um in meinem Namen an die Schufa zu schreiben, dass ich umgezogen sei. Ab sofort galt meine Schufa-Historie auf seine Postadresse und er klebte meinen Namen an seinem Briefkasten hinzu. Als nächstes eröffnete er bei diversen Onlinebanken Konten auf meinen Namen und erhielt Kredit- und EC-Karten. Mit diesen Karten ging er auf Einkaufstour, denn "ich" hatte ja dank sauberer Schufa-Historie einen Dispo.

    Die gleiche Masche machte er mit ein paar weiteren Leuten, deren Lebenslauf er im Netz fand.

    Die Konteneröffnung wurde per Postident mit einem (lt. Polizei schlecht gefälschten) Pass auf meinen Namen überprüft.

    So richtig perfekt scheint dieses System also nicht zu sein.

    Und auch wenn das ganze jetzt sehr durchdacht wirkt – so wirklich schlau ging er nicht vor. Der Mann war Serienbetrüger, nach vielen Verurteilungen schon schmerzfrei und ihm war fast egal, dass er so viele Fährten legte, dass er sehr einfach gefunden und verurteilt werden konnte.

    Ach ja, das tollste war, als ich Monate später bei der Postbank als Neukunde ein eigenes Konto aufmachen wollte. Der Berater guckte in seine Datenbank und fragte mich: Wohnen Sie noch in $Betrügerwohnort?

  37. Jonas meint: (21.10.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    es geht nicht nur um Arbeitsplätze, verlorene Steuereinahmen, verlorenes Geld in Sozialkassen und entgangenes Geld durch das Umfeld wie z.B. Werbung, Lieferanten, Dienstleister usw. nein das machen ja eh schon alle die außerhalb der deutschen Grenze sitzen und lachen sich eins und was hilft das dem Jugendschutz ? Nix, weil die vom Ausland ja alles schön unzensiert anbieten, d.h. der Jugendschutz wurde durch diese Strenge erst so richtig ausgehebelt. Abgesehn davon ob Sex jugendgefährtend ist, oder nicht. Ich finde Sex schöner als Gewalt und nur ein nicht aufgeklärter Jugendlicher wird viel zu früh Papa, oder Mama.

  38. kolm meint: (21.10.2009 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    Ja ne. Mal alles zugegeben, blödsinnige Auslegung dank schwammiger Begrifflichkeit, völlig unwirksamer Schutz und so fort, aber wir könnten doch auch nicht Kinderpornos erlauben, weil der Rest der Welt die legal macht. Wenn man Prinzipien (wie hier den Jugendschutz) hat, muss man auch dann dazu stehen, wenn es was kostet (z.B. deutsche Arbeitsplätze), auch dann, wenn es lächerlich aussieht. Schönwetterprinzipien sind Hobbies, nicht mehr. Latürnich gibt es viel Optimierungspotential im Jugendschutz (lustige Randbemerkung: Jedermann *könnte* jederzeit eine "Gemeinschaft zur Prüfung jugengefährdender Schriften" aufmachen, und lustig Jugenschutzbewertungen ausgeben; gesetzlich wird nur gefordert, dass "eine" Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle tätig wird), und unsere Gesetzte hinken mit Bleigewichten hinter den Realitäten her, aber entweder steht man zum Grundsatz "Unter 18 keine Pornos!" oder nicht, und wenn man (wie Deutschland zur Zeit) dazu steht, muss man halt auch das tun, was man im Rahmen des GG kann, um es durchzusetzen – auch wenn es manchmal Don Quijotte aehnelt.

    Prinzipien haben ihren Preis. Manchmal in Blut, manchmal nur in Lächerlichkeit. Aber kassiert wird irgendwann immer.

  39. Jonas meint: (21.10.2009 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    @kolm

    Ich glaube Du verwechselst da etwas, Kinderporno ist auf der ganzen Welt verboten und niemals vergleichbar mit dem was wir hier diskutieren.

  40. Cordy meint: (21.10.2009 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    @JJ Preston:

    Naja, der Zug für die Shops ist abgefahren. Es gibt nämlich noch mehr Seiten als Youp**n……

    Foren, Boards, Blogs, Filesharing, jede Spielart zu jeder Zeit kostenlos verfügbar.

    Die einzige Beschränkung ist die Gewschwindigkeit der Verbindung.

    Glaube aber das sich die ehrenwerten Herren am BVerfG nicht so richtig im Netz auskennen. Kenne Juraprofessoren die ohne Hilfe ihre Mails nicht abrufen können. Erwarte also bei unseren höchsten Richtern keine vertieften Kenntnisse der Realität.

    Aber, da gibts Abhilfe, Sesamstrasse erklärts, und bitte:

    http://www.youtube.com/watch?v=cNARJPNz2CA

  41. Stuff meint: (21.10.2009 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    @Chris H.:
    Das Jugendschutzgesetz in ein Jugendschutzgesetz ändern, dass keine verkappte Zensur "unerwünschter" Dinge vorsieht, dessen eigentlicher Sinn im angeblichen Kollateralschaden liegt, sodass Indiziertes nicht mehr existiert. Und diese Kindergarten-Ausgangserlaubnisscheine wie Postident einfach abschaffen.
    Oder: Stecker ziehen! Das Internet ist wahnsinnig gefährlich! Stoppschilder sind Blödsinn, da sie leicht zu umgehen sind, auch die "wirksamen" (haben wir gelacht) Methoden a la port 53 kappen u. Ä. sind Schnapsideen.
    Das Geräusch da im Hintergrund? Gelächter! Achso, Sie sind in Deutschland, da wird das ausgefiltert und in kleinen Dosen bei Kabarettsendungen zugelassen…
    Stuff
    Über den mittelalterlichen Wahnsinn a la "Hexereiverbot": Zensurlisten, die einem Veröffentlichungsverbot unterliegen, sodass ich gar keine "jugendfreies" Angebot rechtssicher zusandebrächte, wollte ich Rücksicht auf Empfindlichkeiten Deutschlands nehmen, schreibe ich lieber nix, sonst schaffe ich die minime Koordinationsleistung zur Bedienung der Tastatur nicht mehr – vor Lachen.

  42. Dirk meint: (21.10.2009 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Das BVerfG wird sich auf derartige Verfahren niemals einlassen können, da der Jugendschutz nach Art. 5 GG Abs. 2 ein Gut mit Verfassungsrang ist, das eine Einschränkung auch der Grundrechte erlaubt, wenn nicht implizit gebietet.
    Dieser Verfassungsrang wird insbesondere durch die (m. E. wundersame) Verquickung von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 1 Abs. 1 GG, die in mehreren als Grundsatzentscheidungen angesehenen Urteilen bestätigt wurde, noch gestärkt. (s. a. "Mutzenbacher" BVerfG 83, 130)

    Also wird es bis auf weiteres (und wie gehabt) auf den "wissenschaftlich gesicherten Kenntnisstand" was jugendgefährdend ist und was nicht, der wohl bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf sich warten lassen wird, ankommen. (s. a. Begründung II. aa )

  43. Anonymous meint: (21.10.2009 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    @Jonas: Wo steht in Kolms Beitrag etwas über Kinderpornos?

  44. Wer meint: (21.10.2009 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @Anonymous: In der 2ten Zeile.

  45. Bernd meint: (21.10.2009 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    @18 Hans

    Mit Verlaub, was andere gern wollen oder nicht wollen, geht dich einen Sch… an. Wenn_DU_nicht willst, lass es einfach!

  46. Kaboom meint: (22.10.2009 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    28.000 Sozialpädagogen mehr wären in Deutschland arbeitslos wenn es das Jugendschutz-ABM nicht gäbe.

    Rein wirtschaftlich tut sich die Pornobranche in Deutschland auch nicht weh, man dreht halt in Berlin und verscherbelt das Produkt an eine Tochter in einem Land mit günstiger Unternehmensbesteuerung und ohne Vertriebshemmnisse.

  47. Jonas meint: (22.10.2009 um 08:12) AntwortenReply to this comment

    Jugendschutz-ABM ? Arbeitsbeschaffungsmassnahme auf Kosten des Steuerzahlers ?

  48. Marcel meint: (22.10.2009 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    Jugendschutz. Tze. Es gibt diesen lustigen Videodownload-Helper für Firefox. Der enthält eine komplette liste sämtlicher Pornstream-Seiten. Die standard-Dinger wie Yxxp0rn oder tubbe8 kennen die Kids doch schon seit über nem Jahr.

    "Da lach ich doch über"

  49. www.diewaldseite.de meint: (22.10.2009 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Sollte man dann nicht lieber des Jugendschutzes Willen ausländische Anbieter die den dt. Anforderungen nicht genügen sperren (so schwer das auch sein mag)?

  50. akbwl meint: (22.10.2009 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    Andere Länder haben laxere Waffenvorschriften – wegen der Waffenindustrie müssen wir unsere Gesetzte entschärfen.
    In anderen Ländern endet die Schulzeit nach 14 Jahren – wir brauchen billige Arbeitskräfte, Schulzeit verkürzen.
    Ich als Vater bin froh, dass es in D gewisse Grenzen und Schutzvorschriften gibt und dass das BVG die Einhaltung überwacht.
    Entweder man ist Konsequent oder nicht.
    Nur die Tatsache, dass der Schutz umgangen werden kann, ist kein Grund, um eine Vorschrift abzuschwächen. Ansonsten müsste man Ladendiebstahl legalisieren. Schließlich ist er ja trotz der in D geltenden Vorschriften möglich.
    Und es ist nunmal so, dass Pornos für zu junge Kinder sicher nicht förderlich für die seelische Entwicklung und die der eigenen Sexualität sind und die Einstellung gegenüber dem anderen Geschlecht, der Liebe / Partnerschaft sich dadurch kaum zu positiven ändern wird.
    Wer seinen Kindern den Pornokonsum ermöglichen will, findet sicher Mittel und Wege, dies zu tun (ist beim Alkohol und Rauchen ja auch nicht anders)

  51. WieFunktioniertDas meint: (22.10.2009 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    Wie funktioniert das mit diesem Post IDENT eigentlich? Ist das irgendwie anonym, oder kann der Briefträger/Schalterbeamter sehen, dass ich mir für we we we dot die pure geilheit unter linden dot de registriere?

    Weil wenn das so ist, dann könnte die Post ja "Geschmacks" Profile pro Person anlegen.

  52. Alex meint: (22.10.2009 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    @akbwl: Dein Vergleich mit der Waffenindustrie ist Blödsinn. Denn im Gegensatz zu Pornos können sich die Kinder hierzulande nicht einfach Waffen besorgen. Und das mit der Schulzeit ist komplett daneben, weil es nicht mal ansatzweise vergleichbar ist.
    Und der Schutz wird nicht umgangen. Er ist schlicht nicht existent. Denn um sich sich tonnenweise Pornos rein zu ziehen reicht ein simples "Sex" in der Google Suchzeile.

  53. DerSeher74 meint: (22.10.2009 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Interessanterweise ist in der Tat der größte Teil der Pornobranche ins Ausland abgewandert. Wer schon einmal über das Web eine Erotik-DVD bei einem dem Vernehmen nach deutschen Erotikversand bestellt hat, der wird feststellen, daß selbst dieser Teil der Branche sich vor allem in den Niederlanden konzentriert. Im angeblich so freizügigen Deutschland sind die Bedingungen für die Branche durch die überzogenen Jugendschutzvorschriften so schlecht und es herrscht eine solche Gängelung, daß man lieber von "sicheren Drittländern" aus das Geschäft betreibt.

    Die deutschen Moral- und Sittenwächter klammern sich an den Jugendschutz als letzte Bastion, als letzter Strohhalm, um doch noch etwas zu retten aus der miefigen, intoleranten Zeit vor der sexuellen Revolution. Im krassen Gegensatz zu einer liberalen deutschen Gesellschaft, die seit Jahrzehnten Jugendliche als sozialkompetente junge Menschen sieht, die langsam an die Erwachsenenwelt herangeführt werden sollen.

    Und weil nicht sein kann was nicht sein darf, machen die Sittenwächter Deutschland zum letzten gallischen Dorf, das der Flut von "jugendgefährdenden" Inhalten trotzt. Während man in Holland, Frankreich und Dänemark nur mit den Schultern zuckt, und sich deutsche Jugendliche am heimischen PC holländische Hardcore-Pornos herunterladen.

  54. aussenminister_fischer meint: (22.10.2009 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Also die Arbeitsplatzargumentation ist in doppelter Hinsicht albern. 1. wüsste ich mal gerne, wieviele Arbeitsplätze denn die Pornoindustrie so bereitstellt. 2. kann sich wie von vielen dargestellt die Gesetzgebung ja wohl nicht daran orientieren, was im Ausland alles zugelassen ist. Oder lesen wir hier demnächst auch empörte Artikel über den Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung.

    Die Horrorstories vereinzelter Kommentatoren über Post-Ident Verfahren und Identitätsklau würden sich im übrigen gut bei bild.de machen. Sehr glaubwürdig klingen sie nicht.

  55. Jonas meint: (22.10.2009 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    Mit Sexseiten wird im Internet am meisten Geld verdient und jetzt sag mir das hat kein Gewicht in Bezug auf Arbeitsplätze. Es sind nicht nur Darsteller die einen Job haben, es bringt Beschäftigung für, Webdesigner, Techniker, Hoster, Zulieferer, Zusteller und und und …….., aber es geht nicht ,,nur,, um die Arbeitsplätze und entgangene Steuergelder die wir scheinbar nicht nötig haben, sondern um Sinn und Unsinn dieser fast einzigartigen Zensur Weltweit.

  56. earendil meint: (22.10.2009 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Das Arbeitsplatzargument ist pillepalle. Der Punkt – der einzig wesentliche Punkt – ist, dass Jugendschutz in diesem Bereich völliger Blödsinn ist. Dass Pornografie für Kinder und Jugendliche irgendwie gefährlich ist, ist nur eine urban legend. (Bei den "verkommenen" Unterschichtsjugendlichen, die immer mal durch die Medien vorgeführt werden, ist die "Pornografisierung" Resultat und nicht Ursache ganz anderer Probleme.) Das ganze ist nichts als ein Relikt bzw. Revival des Mythos' vom unschuldigen Kind, das von allem Schmutz der Welt ferngehalten werden muss.

    Und wenn ich hier lese, dass Eltern vorgworfen wird, ihren jugendlichen Nachwuchs – womöglich noch unkontrolliert! – ins Internet zu lassen, wird mir unwohl. Freier Internetzugang erst ab 18 – wie kontrollfanatisch und weltfremd geht's denn noch?

  57. Frank meint: (22.10.2009 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Das Problem ist vielschichtig. Sicher kann man es nicht auf Arbeitsplätze allein reduzieren. Arbeitsplätze können auch – eigentlich – keine Rechtfertigung sein. Allerdings sind sie es an anderer Stelle.

    Die verfassungsrechtliche Problematik beginnt mit dem Begriff der Pornographie. Dieser läßt sich rechtssicher nicht definieren. In der Praxis ist Pornographie nahezu jegliche Nacktheit unter Sichtbarkeit von Geschlechtsmerkmalen, mit der Geld verdient wird.

    Das ist ein strafrechtliches Problem.

    Zweitens ist da die Frage nach der Gefährdung, die immer noch unbeantwortet geblieben ist. Wenn man sich mit der Materie länger beschäftigt und vom Wirtshausniveau weg bewegt, so stellt man fest, dass es nicht eine wissenschaftliche Untersuchung gibt, die ein Gefährdungspotential darlegt, geschweige denn beweist.

    Vor diesem Hintergrund allein kann man die Rechtslage in Deutschland kaum ernst nehmen. Die Verfassungsbeschwerde hat sich damit aber nicht genügend auseinander gesetzt. Dies wird ihr auch vom Bundesverfassungsgericht attestiert. Darin sehe ich einen Hinweis des Gerichtes, dass es einer vernünftig begründeten Beschwerde durchaus Erfolgsaussichten einräumt.

    Hinzu kommt, dass die durch den deutschen Gesetzgeber geforderten Maßnahmen unscharf formuliert sind und tatsächlich mehr oder weniger privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen wie Jugendschutz.net die Anforderungen diktieren.

    Auch das ist wenig rechtsstaatlich. Stellen Sie sich vor, ich führte private Geschwindigkeitsmessungen durch und würde jedem Ertappten anbieten, entweder einen Obulus an mich zu zahlen oder die Sache bei den Behörden zur Anzeige zu bringen, mit dem Risiko eines Fahrverbotes für den Täter. Ein Aufschrei ginge durch die Republik.

    Rein tatsächlich kommt jeder Internetnutzer – gleich welchen Alters – im Netz und auch offline an die von ihm gewünschte Pornographie (was immer das ist). Auf einschlägigen Portalen sogar kostenlos mit Suchfunktion.

    Das ganze hierzulande veranstaltete Theater führt also in der Praxis zu nichts. Da darf man dann schon einmal nach der Verhältnismäßigkeit der gesamten Veranstaltung fragen. Eine Maßnahme ist nur verhältnismäßig, wenn sie geeignet ist, den angestrebten Zweck zu fördern. Dass sie irgendein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel fördert, genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 28.04.2004, Az. 8 C 13.03)

    Es ist also schon ein komplexes Thema, dieses faktische Pornographieverbot. Ein Verbot von Inhalten ist aus meiner Sicht generell dann bedenklich, wenn es ein Gefährdungspotential nicht gibt, die Maßnahme an sich unverhältnismäßig ist und daher unzulässig Freiheitsrechte eingeschränkt werden.

    Übrigens hat man das Verbot "entarteter Kunst" seinerzeit auch mit dem Jugendschutz begründet. Dieser ohne nähere Definition inhaltsleere Begriff des Jugendschutzes kann also durchaus zum Verbot jeglicher misliebiger Inhalte benutzt werden.

  58. Klaus meint: (22.10.2009 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    @Agent Smith:
    Und da Diebstahl (und, und, und…) auch tägliche Realität ist, sollen sich die Gesetze anpassen, also Diebstahl etc. erlauben?

  59. marcus05 meint: (22.10.2009 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Just because every other country abolished the death penalty we should too? No way, sir!

    Man kann sich sein eigenes Fehlverhalten immer schön reden, auch wenn alle anderen es besser machen. Aber sich weigern, von anderen zu lernen, darin war der Mensch schon immer gut

  60. TheDoctor meint: (22.10.2009 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Die Leute, die bei der BPjM arbeiten (und nicht völlig hirntot sind), müssen doch von youporn.com in den Wahnsinn getrieben werden.

    Zumindesten was Standard-Hardcore angeht ist ihr Tun doch völlig irrelevant.

    (hihi, vielleicht hacken sie deswegen so auf Computerspielgewalt rum…
    …Frust halt)

  61. Anonymous meint: (22.10.2009 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @Wer: Oh, stimmt. War aber auch nur ein fiktives Beispiel.

  62. Axel John meint: (22.10.2009 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    @Klaus:
    Dieser Vergleich hinkt nicht, er kriecht auf dem Zahnfleisch.
    Diebstahl ist eine Tat, bei der die Rechte (das Eigentum) eines anderen gegen dessen Willen verletzt werden.
    Es ist völlig absurd Gesetze zu fordern, deren Durchsetzung einzig dadurch möglich ist, dass man massiv verfassungsmäßig garantierte Grundrechte außer Kraft setzt.
    Selbst die Chinesen können Porno gucken, halt nur nicht so einfach. Nur, weil die Welt nicht am deutschen Wesen genesen will: Sollen wir deshalb Zustände wie in Burma oder Nordkorea einführen?
    Wer meint, jedes lebensfremde Gesetz müsse auf biegen und brechen befolgt werden, der soll mal einen 13 jährigen Raucher auf der Strasse vorläufig festnehmen und die Polizei rufen.

  63. Bigwig meint: (22.10.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    THEY TK OUR JBBBSS!!!

  64. Wuwei meint: (22.10.2009 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @akbwl
    Und wer seinen Kinder keine Pornos bieten will, sollte einfach den Rechner auschalten. So einfach ist das. Aber es soll ja 6-jährige Kinder geben, die so etwas ihren Eltern nicht durchgehen lassen.

    Wuwei

  65. Olli meint: (22.10.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    Und das liegt an den Pornos? Und nicht an den Eltern, am Umfeld oder an dem was man so tagtäglich im Fernsehen sieht oder im öffentlichen Leben propagiert wird?

    Zumindest den Schönheitswahn würde ich nicht an Pornos festmachen auch in den normalen Pornos spielen oft auch Frauen mit die es bei Germanys next Topmodell nicht mal in die Vorrunde schaffen würden.

    Und wenn du verhindern willst das deine Kinder an Pornos kommen das geht recht leicht. Kein modernes Handy und den Computer absichern. Ok kriegen die Kinder die Sachen in analoger Form wird es schon schwieriger. Dann hilft aber immer noch das gute alte Reden bzw. das hilft auch bei den anderen Beschaffungsarten. Dann müssen sie sich auch keine Sorgen machen das die Jungs und Mädels glauben sie müssten andauernd Sex haben.

    @JJ Preston:

    Shops? Wieso Shops? Da reicht meine Kredikarte und jede beliebige Pornoseite die nicht auf .de endet.

    Dort sind die Videos hoch aufgelöst (oft sogar in HD ja die schaffen das wenigstens) und sogar meistens ohne Kopierschutz (ja auch die Videos in HD).

  66. Anonymous meint: (22.10.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: Mein instinktives Rechtsempfinden (:D) hätte mir jetzt gesagt, dass es nicht für einen Minderjährigen nicht verboten ist, zu rauchen. Ist dem etwa nicht so?

  67. Stefan meint: (22.10.2009 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Der ganze Jugendschutz (jedenfalls in seiner jetzigen Form, die reine Geschackszensur durch die Hintertür ist) sollte schon aus dem einfachen Grund verfassungswidrig sein, da er nur auf Mutmaßungen beruht. Es gibt an keiner Stelle eine Begründung, die einer wissenschaftlichen Überprüfung standhält. Sowohl bei Gewalt als auch Pornographie basieren die Verbote auf reinen Vermutungen. "Etwas genaues wissen wir nicht, aber es könnte schädlich sein, also verbieten wir es mal". Wie eine Verfassung sowas zulassen kann ist mir ein Rätsel.

    PostIdent ist auch unsinning, weil es jegliche Spontanität verhindert. Wenn jemand auf eine interessante deutsche Seite stoßen würde, hat er keine Chance diese gleich anzusehen. Auch hier sollte man die Verhältnismäßigkeit betrachten. Ja, es gibt Möglichkeiten für Jugendliche an eine Kreditkarte zu kommen. Allerdings dürfte die Zahl der Jugendlichen mit KK vernachlässigbar sein und man kann davon ausgehen, dass KK in aller Regel Erwachsene sind.
    Aber sobald auch Erwachsenen Probleme haben an das Material zu kommen, hat das nicht mehr mit Jugendschutz zu tun. Das ist bei Pornographie der Fall, aber auch bei indizierten und beschlagnahmten Medien. Ja, im Ausland bekommt man alles (auch relativ einfach). Das sollte aber gar nicht nötig sein.

    Andererseits, sind deutsche Pornos so schlecht und künstlich, dass man sich sowieso fragen muss wer sich das überhaupt freiwillig antun will :p
    Schon die Titel schrecken sofort ab. Klar, auch im Ausland gibt es massenweise Müll, aber es gibt auch in paar Firmen die Lichtjahre über allem liegen was hier jemals produziert wurde.

  68. Snickerman meint: (23.10.2009 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich vor ein paar tagen bei "COUPÉ" angemeldet, um einen Kommentar zu schreiben, da musste ich kurz in die Webcam blinzeln und ich war freigeschaltet.
    Wenn man dazu noch den Ausweis nehmen würde, warum sollte das dann nicht reichen?
    (vor allem: UMSONST!)

    Auch die Pornodarsteller müssen mit Perso und einer aktuellen Tageszeitung (kein Witz!) vor Drehbeginn in die Kamera kucken, damit man das nachher nachprüfen kann, ob die zu diesem Zeitpunkt auch volljährig waren…

    Eine einmalige Anmeldung bei einer zentralen Stelle wäre ja okay, aber jedesmal erneut?

    Solange da der Xhamster noch bohnert…

  69. Floriel meint: (26.10.2009 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Wir brauchen nicht mehr Jugendschutz sondern mehr wirksamen Jugendschutz. Und das bedeutet, dass wir insgesammt mit weniger Jugendschutz auskommen, weil wir mehr alten, unwirksamen und damit sinnlosen Jugendschutz haben als wir an neu zu konstruierendem, wirksamem und damit sinnvollem Jugendschutz brauchen.

    Mich erinnert das immer an eine alte Karrikatur aus den 80ern: Vor einem dahin siechenden Wald steht ein Schild: "Waldsterben verboten! Die Bundesregierung"
    Genau das ist ein Großteil unseres Jugendschutzes.

  70. Schuhmann meint: (14.2.2010 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Eine schwierige Problematik aber Fakt ist doch, dass im Moment an der Realität vorbeigeregelt wird und dass wir einen Jugendschutz haben, der legale Angebote für Erwachsene unverhältnismäßig erschwert. Ich bin der Meinung die Einrichtung einer digitalen Altersverifikation von staatlicher Seite kann nicht so problematisch sein. klar, 100%ig täuschungssicher ist das nicht, aber andererseits kann auch der große Bruder/Kumpel für die Youngsters nicht jugendfreies Material besorgen. Hier muss gelten: Jeder ist dafür verantwortlich, was mit seiner Verifikation geschieht.

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