22.10.2009

Hilfsbereit – auch jenseits von Paragrafen

Auch eine Kinokarte gibt es nicht ohne Kleingedrucktes. Die Bedingungen der UCI Kinowelt lesen sich einladend:

Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, willige ich ein, dass die UCI-Gruppe und KRANKIKOM [..] meine personenbezogenen Daten an Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten übermittelt.

So was klingt, hoffentlich ungewollt, nach Geheimdienst, Rasterfahndung und Terrordatei. Jedenfalls gibt es Anlass zu Fragen: Wann und wie häufig verlangen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden Daten von der UCI Kinowelt, auch wenn ihnen dies nicht (“aufgrund eines Gesetzes”) erlaubt ist? Und wieso kommt die UCI Kinowelt auf die Idee, bei derart rechtswidrigem (“nicht aufgrund eines Gesetzes” erfolgendem) Handeln nicht nur zu helfen, sondern sich vorab hierfür auch noch von den Betroffenen freizeichnen zu lassen?

Bleibt als Trost: Die Klausel ist unwirksam, und zwar so was von. Ironischerweise “aufgrund eines Gesetzes”.

(Link gefunden bei netzpolitik.org)

34 Kommentare zu “Hilfsbereit – auch jenseits von Paragrafen”

  1. markus meint: (22.10.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Und dadurch, dass die Klausel unwirksam ist hat der Kinogänger die Garantie, dass seine Daten nicht weiter gegeben werden?

  2. Billy meint: (22.10.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Wieso das Erstaunen? Der Schutz "geistigen Eigentums" ist doch Staatsaufgabe #1 oder mindestens #2, und daher kann der Kauf einer Kinokarte schon genügen, verdächtigt zu werden. Man denke nur an bösen Cam-Ripper, denen die Industrie mittels Wasserzeichen in den Filmen zu Leibe rücken will. Und das ergibt natürlich nur Sinn, wenn man die Kopie über das Wasserzeichen zurück zum Ort/Datum der Vorstellung verfolgen kann. Und dann kommen die personalisierten Onlinetickets ins Spiel. Merke: Besser anonym an der Abendkasse kaufen.

  3. Rufus meint: (22.10.2009 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Die Klausel wird bereits § 305 BGB nicht gerecht. Hiernach müssen die AGBs bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden. Der Vertragsschluß ist jedoch bereits passiert, wenn dem Kinogänger die Eintrittskarte ausgehändigt wird.

  4. Frederik meint: (22.10.2009 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Das ganze UCI-Online-Dingens ist lächerlich und teils nicht rechtskonform.

    (1) Ein Impressum ist nicht auffindbar. Der Link am Ende der Seiten verweist auf http://impressum/, ebenso wie die Nutzungsbedingungen (http://nutzungsbedingungen/)

    (2) Auch in auf Umwegen auffindbaren Angaben bzgl. Datenerhebung und -nutzung (bspw. http://www.uci-kinowelt.de/Duesseldorf/Nutzungsbedingungen/AllgHinweisezUmgangmDaten) wird der Einsatz von Google Analytics erwähnt.
    Das widerspricht zum einen den Nutzungsbedingungen von Google selbst (http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html, Punkt 8), zum anderen ist GA in Dtl. ohnehin, nun ja, umstritten (https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080807-google-analytics.htm)

  5. JJ Preston meint: (22.10.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Was mich viel mehr irritiert: Welche Daten???
    Wenn ich ins Kino gehe, will mein Kino weder meinen Personalausweis sehen (und schon gar keine Daten daraus erheben), noch fallen irgend welche anderen Daten an als der Umstand, dass ein fetter Kerl an dem und dem Tag um die und die Uhrzeit in dem und dem Saal den und den Film gesehen und dafür sogar bezahlt hat.
    Was für Daten können da anfallen? Die Fingerabdrücke auf dem Geld? Bilder aus der Überwachungskamera? Oder stehe ich im Saal selbst unter dauerhafter Infrarotkamera-Beobachtung?
    Ich war noch nie bei UCI. Ich glaub, ich kann auch drauf verzichten…

  6. markus meint: (22.10.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Zur Auskunft aus dem Verkehrsregister und den sonstigen Datenbanken gesellen sich jetzt auch die Kinobetreiber.

    Vorauseilender Gehorsam oder wie war das noch einmal auf dem Weg in eine Diktatur.

    Ich bin für die Einführung von Prepaid Kreditkarten, Prepaid Internetzahlungsmittel etc. und zwar grundsätzlich anonym.

    Wenn "Staat" meint der Untertan ist verdächtig, dann bitte loslegen, aber nicht vorab der Generalverdacht.

    Deutsche sollten niemals in der Welt Leiter einer Verfolgungsbehörde sein, die funktionieren ohne nachzudenken.

  7. Banane meint: (22.10.2009 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @1 Natürlich nicht… auf Gesetzeseinhaltung zu pochen ist NUR DANN opportun wenn besagte Gesetze das eigene überkommene Geschäftsmodell verteidigen. Und mangels "Poisonous Tree" Doktrin in der deutschen Rechtsprechung kann es den Gesetzesbrechern ja dann auch völlig egal sein ob sie deine Daten illegal herausgegeben haben oder nicht. Hier hilft also nur Selbstschutz. Keine "Clubkarte", keine "Online Reservierung", keine EC Kartenzahlung. BASTA! Schön für euch das ihr das laut eurer AGB dürft… daten die ihr nicht habt könnt ihr nicht übermitteln. Egal ob legal oder illegal.

    Vor allem die Begründung "Abwehr von Gefahren für ÖFFENTLICHE SICHERHEIT…" getreu den kruden Theorien der "Gewaltmedienkonsumenten = Gewalttäter" Verfechter? Sprich wer sich nen FSK 18 Film anschaut ist potentiell schonmal eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit? *rofl*

    Hausdurchsuchung nach Kinobesuch nur weil in der Vorstellung "Releaser" saßen… die "Contentmafia" läßt wirklich nichts unversucht auch noch den wohlmeinensten Ihrer Kunden das konsumieren ihrer Produkte zu verleiden.

    Wäre es eigentlich rechtens bei Verlassen des Kinos die sofortige Löschung (in Übereinstimmung mit dem BDSG) zu fordern da die Daten für den legitimen Geschäftszweck nicht mehr benötigt werden?

  8. Till meint: (22.10.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    @5, JJ Preston: Du kannst ja auch von zuhause mit Kredit-/EC-Karte buchen. Ich denke mal, das wird gemeint sein.
    @6, markus: Du mußt ja nicht in die Verwaltung gehen, wenn Du Dir nicht traust :-) Außerdem: Der Pole Feliks Dzerzhinsky und der US-Amerikaner J.E. Hoover haben sich auch nicht unbedingt in Sachen Datenschutz hervorgetan…

  9. DeserTStorM meint: (22.10.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Hm naja wer einen Film mit gewaltätigem Inhalt schaut, könnte ja schon ein Terrorist sein oder sowas ne ;-)

  10. der echte n.n. meint: (22.10.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @JJ Preston:
    die bilder die mit einer nachtsichtkamera während des films von dir angefertigt werden.

  11. der echte n.n. meint: (22.10.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @ U.V.

    müsste man sich nicht schon die frage stellen, ob die klausel überhaupt nach § 305 bgb bestandteil des vertrages geworden ist? das ticket bekommt man doch erst NACH vertragsschluss ausgehändigt.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__305.html

  12. anonym meint: (22.10.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Das mit den Daten hat mich auch etwas verwirrt. Nun ist die Zeit, wo ich ins Kino gegangen bin, allerdings schon einige Jahrzehnte vorbei (genauer: vier), aber auch heute gibt es ja wohl am Kinoeingang noch keine Paßkontrolle. Und wer seine Lebensmittel und Alkoholika und dgl. per Karte bezahlt (das tun immer mehr Leute), der ist ja wirklich selber schuld.

  13. Kaboom meint: (22.10.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Das wird die Kinobesuchszahlen und -umsätze sicher auf Trab bringen. Gutes Marketing zahlt sich halt aus.

  14. Holger Ruhfus meint: (22.10.2009 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    wir sind die Webagentur von UCI und ich bin dem Juristen mal hinterhergestiegen. Die Formulierung stammt wohl einfach aus einem der einschlägigen Gesetze und ist von daher Pflicht. Wenn es nicht drinn stünde, wären nur die AGBs falsch.
    Ich fand die Formulierung auch stark, was im richtigen Leben dahinter steht ist schlicht Kreditkartenbetrug und an dessen Verfolgung besteht ja schon ein gewisses Interesse, insbesondere von Kreditkarteninhabern.

  15. j.h. meint: (22.10.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Soweit die Übermittlung meiner Daten an Dritte nicht aufgrund eines Gesetzes, insbesondere nach dem BDSG, erlaubt ist, …

    das hätte wohl einmal …, verboten ist, … heißen sollen,
    ist aber dann wohl an der *komplizierten* Satzkonstuktion gescheitert

    JH

  16. Udo Vetter meint: (22.10.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Ich würde bei dem Juristen mal nachfragen, wo das genau stehen soll. Im übrigen gibt es keine Pflicht, AGB zu haben. Demnach gibt es auch keine Pflicht, was in AGB stehen muss. Für die Verfolgung von Kreditkartenbetrug passt die Klausel überhaupt nicht. Dafür gibt es nämlich gesetzliche Regeln.

  17. anonym meint: (22.10.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Ja, die Meinung, daß eine Firma, die AGB hat, besser ist als eine Firma ohne AGB, ist weiter verbreitet, als man wohl denkt. Sie bedeutet aber schlicht, daß man die Funktion von AGB nicht verstanden hat.

  18. Banane meint: (22.10.2009 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Das Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungens aka AGB(s) besagt doch nur das das Unternehmen zu faul ist für jeden Kunden gesondert einen Vertrag zu vereinbaren oder? AGB sind doch lediglich nen "Mustervertrag" der verwendet wird wenn keine individuellen Absprachen mit dem Kunden erfolgen oder täusch ich mich?

    Banane

  19. anonym meint: (22.10.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @Banane
    Diese Sichtweise ist mir neu. Aus Verbrauchersicht bedeuten AGB eine Einschränkung der Kundenrechte. Wegen der Existenz des BGB sind AGB nicht erforderlich.

  20. Rufus meint: (22.10.2009 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @der echte n.n.: Ganz meine Meinung, siehe Beitrag 3

  21. der echte n.n. meint: (22.10.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @Rufus:
    jaja, ich hätte erst lesen und dann schreiben sollen. ;-)

  22. der echte n.n. meint: (22.10.2009 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @Holger Ruhfus:
    *lol*
    das ist ja mal ein jurist mit humor!

  23. RA Neldner meint: (22.10.2009 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:
    Wenn ich die Klausel richtig verstehe, geht es nicht darum, in laufenden Strafverfahren Auskunft erteilen zu dürfen, obwohl keine gesetzliche Grundlage vorliegt, sondern man will von selbst tätig werden können, also bei einer Strafanzeige wg. Kreditkartenbetrug die Kreditkartendaten etc. mitliefern können, evtl. entsprechende Schwarze Listen führen und so weiter.
    Im Ansatz ist das legitim, das Mittel (die Klausel) aber ziemlich ungeeignet. In einer so kurzen Klausel so viele Unwirksamkeitsgründe zu vereinen ist schon stark.

  24. Rangar meint: (22.10.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist nur, was für Folgen hätte denn die Unwirksamkeit der AGB? Aus meiner Sicht keine, denn das Unternehmen wird sowieso tun, was es will, gleichgültig was in den AGB steht. Irgendwelche Folgen hat das Unternehmen dank der ausgesprochen laxen Haltung deutscher Behörden gegenüber Datenschutzverstößen sowieso nicht zu befürchten.

  25. anonym meint: (22.10.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @Rangar
    Der letzte Satz scheint mir ja, auch im Lichte der jüngeren Ereignisse, völlig unstrittig zu sein. Firmen haben aber in Deutschland nach meiner Erfahrung eh selten etwas zu befürchten, auch in anderen Fällen als dem Datenschutz; während der Kunde penibel auf die Einhaltung der Regeln achten muß, können Firmen sich gegenüber dem Kunden sehr, sehr viel erlauben, ohne eine ernstere Strafe fürchten zu müssen.

  26. tigger meint: (22.10.2009 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @RA Neldner:
    Damit wär ich erst mal vorsichtig. Nunja, es geht auch um Verfolgung von Straftaten, aber auch um "Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit". Und das hat ja wohl gar nix mit Kreditkartenbetrug zu tun.

    Im Endeffekt heißt das: Schau dir einen FSK-18-Film an und du gerätst in den Fokus der Ermittlungen. Guck dir den falschen Film über Terrorismus an und über dich wird ne Akte angelegt. Honeypot war die Vergangenheit, UCI ist Gegenwart und Indect die Zukunft. Man kann daraus schon gut folgern, was uns erwartet.

    Das Motto lautet: Pass dich an – abnormales Verhalten macht verdächtig. Kritik äußern übrigens auch. Und guck nicht doof, wer weiß, was man dann denkt.

  27. neolith meint: (22.10.2009 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @JJ Preston: Im Kino wird zuweilen durchaus nach dem Perso gefragt. In der Regel dann, wenn ein Film eine bestimmte Altersfreigabe hat und sich die Betreiber des Kino vergewissern wollen, dass das Alter des Besuchers dazu paßt.

  28. tigger meint: (22.10.2009 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Ich hab UCI jetzt mal eine Mail geschickt. Antwort wird natürlich gepostet.

  29. Jan meint: (22.10.2009 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    @j.h.: Nein, die meinen das ja ernst, das ist es ja…

    Im Übrigen… jetzt wissen wir endlich, von wem die wirklichen "Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit" ausgehen – von Kreditkartenbetrügern.

  30. grapefruit meint: (22.10.2009 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    Kreditkartenbetrug im UCI?
    Wer zahlt denn 1-10 Kinokarten mit Visa/Master/American Express Card?
    Un in welchem Kino wird für Beträge von 5.5€ – 75€ eine Karte aktzeptiert?
    Ich lebe in einer Grossstadt.Hier wird kaum eine Kreditkarte akzeptiert. Gerade weil die Verfolgung kleinerer Betrügereien so aussichtslos ist ist man als Kreditkartenkunde echt Nase.
    So ist es dann auch in der Eisdiele/Bäcker/Supermarkt/Kino…
    Die Typen von UCI haben ja voll den Durchblick.

  31. Kaboom meint: (22.10.2009 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    @30 Das Cinecitta hier in Nürnberg akzeptiert über einen Dienstleister Kreditkartenzahlung für Kinokarten mit 50 Cent Bearbeitungsaufschlag inklusive Sitzreservierung

  32. Joche meint: (23.10.2009 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    @30 grapefruit
    Vielleicht die Leute, die online die Karte kaufen. Nur dafür sind die Bedingungen nämlich vorgesehen. Der Offline-Verkauf tangiert diese Regelungen überhaupt nicht, da dort auch im Grunde keine persönlichen Daten erhoben werden, deren Speicherung genehmigt werden müßte.

  33. Volkswirt meint: (23.10.2009 um 02:50) AntwortenReply to this comment

    UCI hat seine Wurzeln in den US-Unternehmen Paramount Pictures und Universal Studios. Die zitierte Klausel erinnert mich stark an ähnliche, die ich häufig bei amerikanischen Unternehmen glaube gesehen zu haben. Vorauseilender Gehorsam gegenüber Behörden scheint dort eher üblich zu sein (außerdem natürlich auch enorme Angst vor Schadensersatzforderungen). Meine Vermutung ist, dass dort der Ursprung dieser Formulierung liegt…

  34. Tux meint: (23.10.2009 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Hm….wenn man in S-A im Landesdienst angestellt wird, darf man noch ankreuzen, ob Daten zum Zweck der Strafverfolgung weitergegeben werden duerfen.

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