23.10.2009

Herr Doktor bohrt selbst (auch Fassaden)

Ich weiß ja nicht, wo manche Leute ihren Kopf haben. Aber bei der Geschichte, der ich mich heute annahm, muss ich mich doch wundern. Entweder über die Unbedarftheit oder die Dreistigkeit mancher deutscher Akademiker.

Da zieht also der Herr Assistenzarzt im September in eine Wohnung, die er von meiner Mandantin, der ich aus bestimmten Gründen nicht mal eine rechtliche Vertretung im Mietrecht abschlagen werde, gemietet hat. Kaum ist der Möbelwagen weg, montiert er selbst an die Vorderwand (!) des Hauses eine Satellitenschüssel. Ohne vorher zu fragen.

Natürlich kam die übliche Begründung: Migrationshintergrund, im Kabel seien nur drei oder vier Heimatsender zu empfangen. Also viel zu wenig.

Man muss nicht lange in juristischen Datenbanken stöbern, um zu sehen, dass der Mieter jetzt vielleicht tausend Programme hat, aber auch handfeste juristische Probleme.

Unter Umständen gibt es auch in kabelversorgten Häusern noch einen Anspruch auf eine Satellitenschüssel. Aber nur, wenn wirklich nachvollziehbar ist, dass die im Kabel vorhandenen Heimatsender ausreichend sind, um die nötige “Verbindung mit der Heimat” aufrechtzuerhalten.

All das aber auch nur dann (aber auch wirklich so was von nur dann) , wenn der Mieter vorher fragt und dem Vermieter die Entscheidung überlässt, wo die Antenne installiert wird. Von wegen Vorderseite des Hauses und so. Installieren darf, sofern der Vermieter es verlangt, auschließlich ein Fachbetrieb.

Aber dennoch sagt mir mein Gefühl, dass der Herr Doktor das alles frühestens dann einsehen wird, wenn er auch die Berufung verloren hat.

78 Kommentare zu “Herr Doktor bohrt selbst (auch Fassaden)”

  1. Interessierter meint: (23.10.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    …russischer Migrationshindergrund ?

    Ich vermute es mal, die sind naemlich noch bisschen lockerer in ihrer Heimat, es ist ungewohnt , wegen allem Moeglichen dort fragen zu muessen.

    Es ist dort alles erlaubt, was nicht extra verboten ist.

    Deswegen lebe ich mit Freuden hier…

    Unabhaengig davon, da es nicht sein Haus ist, haette er sicher fragen muessen.

    Das ist hier allerdings auch so ueblich.

  2. MS meint: (23.10.2009 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    Da zieht also der Herr Assistenzarzt im September in eine Wohnung, die er von meiner Mandantin, der ich aus bestimmten Gründen nicht mal eine rechtliche Vertretung im Mietrecht abschlagen werde

    Das interessante wird latürnich unterschlagen ;-)

    BTW: Fehlt da nicht im 5. Absatz ein "nicht"? Der Anspruch kann doch allenfalls nur entstehen, wenn die im Kabel vorhandenen Sender (nachvollziehbar) nicht ausreichend sind; wo soll der Anspruch herkommen, sollten sie ausreichend sein?!

  3. Lifeguard meint: (23.10.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Wie muss ich argumentieren, wenn es um Litauische Programme geht.
    Die sind nämlich nicht im Kabelnetz, jedoch russische. Nur hat die Litauische Sprache so gar nichts mit der Russischen gemeinsam.

  4. mhmmm meint: (23.10.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich das Recht in Erinnerung habe, ist es doch so, dass er dann nicht abmontieren muss, wenn er selbst wiederum einen Anspruch hat, eine Schüssel zu nutzen. Aus genannten Gründen. Gut, bleibt die Frage des Ortes an dem man installiert. Da spielt aber auch die Himmelsrichtung in der der Sateliet zu finden ist eine Rolle..
    Frage ist auch immer, was zu dem Thema vertraglich vereinbart wurde. In nicht wenigen Fällen findet man neben einer wohl wirksamen Klausel in den AVB eine unwirksame im Mietvertrag. Die nimmt die andere dann wohl mit ins Grab der Unwirksamkeit.

  5. mhmmm meint: (23.10.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @Lifeguard:
    Damit haben sie ihre Argumentation im Wesentlichen ja bereits vorgetragen. Grundsätzlich stehen damit ihre Chancen gut, dass der Vermieter einer Installation einer Schüssel zustimmen muss…

  6. Anonymous meint: (23.10.2009 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Wegen vier Löchern in der Fassade…so einen Wirbel?
    *kopfschüttel*

  7. Moe meint: (23.10.2009 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    ricebag has fallen over…

  8. Sat_E_Light meint: (23.10.2009 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Ich musste mich damit auch mal beschäftigen. Der Vermieter muss die Schüssel nur erdulden, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt. Das dürfte bei einer Installation wie dieser aber nicht der Fall sein, auf dem Dach gehts eigentlich immer. Da muss der Vermieter es jedoch meistens akzeptieren, Kosten trägt aber der Mieter.

    Eigentlich steht doch in heutigen Mietverträgen schon immer ne Schüsselklausel drin? Hätte hier wahrscheinlich aber auch nichts genützt…

  9. Fincut meint: (23.10.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Moslem – jede Wette.

  10. der echte n.n. meint: (23.10.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    U.V. macht freiwillig mietrecht!? noch dazu wohnraummiete!? die dame würde ich gerne kennenlernen!

  11. Klaus meint: (23.10.2009 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @Interessierter:

    Ihre Vermutungen, Herr Interessierter, klingen recht beleidigend für meine russische Gattin. Denn die Menschen dort leben tatsächlich seit zwei Monaten nicht mehr in Höhlen.

  12. Chris H. meint: (23.10.2009 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Deutscher Akademiker? Heimatsender? What?
    empfängt man über Kabel nichts Deutsches mehr? Ist die Heimat (im rechtlichen Sinn der "Heimatverbundenheit") von Deutschen nicht mehr Deutschland?

    Ist jemand integriert, der als Heimat immer noch einen anderen Staat ansieht?

    Und was sollen eigentlich all meine blöden Fragen?

    Naja zumindest letzteres kann ich beantworten :-) Kann ich als deutscher ohne Migrationhintergrund ( Auch dieser Begriff wird der Euphemismustretmühle zum Opfer fallen!) verlangen chinesische Sender zu empfangen, weil ich das als meine Heimt ansehe?

  13. Ralf meint: (23.10.2009 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Bei mir in der Wohnanlage (Kabel) ist das einfach geregelt. Schüssel nur nach Genehmigung und sie darf nur an der Innenseite der Balkonbrüstung angebracht werden. Die ist nämlich nur gestrichen.
    @6 Löcher in der Fassade können bei unsachgemäßer Ausführung Schäden an Putz und Wärmedämmung verursachen.

  14. GxS meint: (23.10.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Aber dennoch sagt mir mein Gefühl, dass der Herr Doktor das alles frühestens dann einsehen wird, wenn er auch die Berufung verloren hat.

    Wenn er denn die Berufung verloren hat, wird er auch einsehen, dass er den Vertrag kündigt, wenn die Vermieterin den größten Schaden davon hat (weil Sie z.B. keinen seriösen Mieter findet, oder die Mietpreise gefallen sind). Ich würde mich in der Wohnung jedenfalls an seiner Stelle nicht mehr wohl fühlen …

    P.S.: Natürlich würde ich vorher (bevor ich einziehe) fragen, aber die Unbedarftheit ist wohl auf den Migrationhintergund zurückzuführen

  15. Anonymous meint: (23.10.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @ Ralf (13)
    Klar könnte sowas bei unsachgemäßer Handhabe passieren.
    Obwohl ich persönlich ja der Meinung bin, sowas kann ein "Heimwerker" schon fachgerecht erledigen.
    Aber schaut man da nicht mal vorher nach, bzw. lässt (mit Kostenklärung beim Mieter) schauen, bevor man gleich zu einem Anwalt rennt?

    Klingt für mich einfach ähnlich wie der Abmahnwahn, der heutzutage so sehr in Mode ist.
    Erstmal mit der dicken Keule drauf und bloß keine Kommunikation um der Sache auf den Grund zu gehen.

    Ich billige keinesfalls die Kommunikationslosigkeit des Mieters, auch der hätte ja vorher mal fragen können.
    Aber muss man immer gleich "Auge um Auge und Zahn um Zahn" vorgehen?

    Naja, Zwischenmenschlichkeit ist wohl nicht mehr so "in" in Old…sorry New Germany. :(

  16. Gerald Hoffmann meint: (23.10.2009 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Der soll deutsche Fernseher gucken, um sich zu integrieren. Nur abschotten hilft ihm nicht weiter, auch nicht als Akademiker.

    Gleich wird die Vermieterin hier als Nazi beschimpft… GxS ar schon da und kandinsky ist doch bestimmt auch nicht weit.

  17. GxS meint: (23.10.2009 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @Gerald Hoffmann:
    :)
    Genau: DSDS oder Dschungelcamp oder sowas

  18. horst meint: (23.10.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    a) In Arizona kommt der Sheriff und klärt den Sachverhalt und schwub ist die Antenne unten.

    Die Parteien können sich dann einigen oder vor Gericht ziehen.

    b) Ohne Nachfrage beim Vermieter oder der Hausverwaltung kommt eigentlich nur in einem

    bestimmten "Unkulturkreis" oder bei deutschem Prekariat vor. Grund für diese Entwicklung

    ist in der schwachsinnigen Mietrechtsauslegung deutscher Gerichte zu finden.

    "Akademiker" haben heute einen Hochschulabschluss und mehr halt nicht.

    Das gilt leider auch für die heutigen examinierten "Juristen". Ausnahmen bestätigen die Regel.

  19. Mithos meint: (23.10.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich mich erinnere, braucht so eine Schüssel neben den Schrauben zur Verankerung auch noch einen Wanddurchbruch für das Kabel zum Empfänger (oder halt, optisch noch viel schlimmer, das Kabel hängt aus nem Fenster). Neben der optischen also auch eine bauliche Verschlimmerung.

    Unbedarftheit oder Dreistigkeit trifft es ganz gut. Wegen der prompt aufgeführten "üblichen Begründung" wohl eher Letzteres, der scheint auf dem Gebiet nicht gänzlich unbewandert.

  20. Frank K. meint: (23.10.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    "…meiner Mandantin, der ich aus bestimmten Gründen nicht mal eine rechtliche Vertretung im Mietrecht abschlagen werde…"

    Derartige Mandanten kenne ich auch: Ehefrau, Schwiegermutter, Mama… . :-)

  21. anonym meint: (23.10.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Wenn man beruflich ab und zu mal mit bestimmten Akademikern zu tun hat (und damit meine ich nicht den gewöhnlichen Wald-und-Wiesen-Akademiker), dann merkt man schnell, daß mindestens ein kleiner Teil dieser Leute so lebensfremd sind (man könnte es auch harscher ausdrücken), daß sie es wahrscheinlich nur ihrem Titel und ihrer beruflichen Stellung verdanken, daß sie ihre Tage nicht in einer Anstalt verdämmern. Es handelt sich immer um ältere, männliche Exemplare deutscher Herkunft.

  22. yahbluez meint: (23.10.2009 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Die Vermietung von Wohnraum ohne
    internet Zugang und Satelitenanschluss sollte verboten werden.

    In welcher Steinzeit lebt so ein Vermieter?

    Kabel ist keine Alternative zum Sat. Es ist extrem teuer und bietet nur einen minimalen Bruchteil der Leistung.

    mfg

  23. Cordy meint: (23.10.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Ich formuliere mal mit den Worten eines Juraprofessors zu genau diesem Thema:

    "Meine Damen und Herren, an der Zahl der Satellitenschüsseln erkennt man die Qualität der Mieter."

  24. Lord meint: (23.10.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Besonders lustig wird es, wenn die Fassade Wärmeisoliert ist. Dann hat man astreine Kältebrücke, und die Sanierung wird sehr spaßig. 1000€ sind da gar nix, vor allem wenn ein Gerüst nötig ist.
    Fragen hätte nix gekostet….

    In meiner Wohnanlage sind auch (sichtbare) Schüsseln auf dem Balkon verboten – und dort gibt es nur (teilweise vermietete) Eigentumswohnungen.

    Ggf. könnten sich mehrere Mieter auch eine Schüssel teilen….

  25. Anonymous meint: (23.10.2009 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    @Mithos:
    Wanddurchbruch hört sich schön schlimm an, gelle?
    Das erinnert gleich an "Zerstörung der strukturellen Integrität", nicht war?^^
    Eine Schüsselhalterung wird jedoch meistens mit einer Dreipunkthalterung, inkl. Dichtung bei mittlerer Durchbohrung hinter der Halterung, angeboten.
    Also tatsächlich nur drei Anbohrungen und eine Durchbohrung.
    Wohnungsseitig wird hier eine Antennendose inkl. Dichtung angebracht.
    Hierdurch wird weder die Wärmedämmung noch die Wand baulich strukturell so verändert, dass eine Minderung der Substanz erfolgt.
    Kurzum, man kann alles schön schlimm reden.
    Man sollte aber eigentlich immer schön auf dem Teppich bleiben. ;-)
    Nichts wird so heiss gegessen, wie es mal gekocht wurde.

    Ich würde gern mal das Gesicht der Vermieterin sehen, sollte sie bei Auszug des Mieters einen Blick hinter die Einbauküche werfen.^^
    Da werden, in der Regel von Fachleuten, tatsächlich strulturelle Schäden an den Wänden angerichtet, um die Oberschränke und die Dunstabzugshaube anzubringen.

  26. Interessierter meint: (23.10.2009 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    @Klaus (11)

    Isvinitje, wenn da was falsch verstanden wurde, ich lebe seit 5 Jahren in einem mehrheitlich russischsprachigem europaeischen Land und dort nicht in einer Hoehle….

    Die Regelungswut fuer alles Moegliche ist in D nur einfach exorbitant – das koennen meine hiesigen Bekannten manchmal gar nicht verstehen.
    Geht halt lockerer ab hier.

    Vielleicht doch mein erstes Posting nochmal ueberfliegen.

  27. Stefan meint: (23.10.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Wenn eine Schüssel vernünftig montiert ist stört sie auch kaum. Man kann schon die Position zu wählen, dass sie in den meisten Fällen wenig auffällt. Die Kabelverlegung ist auch kein Problem. Das Kabel ist nicht wesentlich dünner als die Bohrung. Wenn nötig kann man das Loch einfach abdichten.
    Das sollte man halt von jemandem erledigen, der sich damit auskennt.

    Ein weiter Grund gegen Kabel ist übrigens die schlechte Qualität. Vor allem wenn der Empfang analog ist. Es gibt Gegenden wo die Bildqualität wirklich unzumutbar ist und deswegen fast jeder auch eine Schüssel hat.

    Problematisch wird es erst wenn aus Dummheit ein Dutzend Schüsseln installiert werden, statt eine große mit Mehrfach-LNB oder Verteilern im Dachboden.

  28. Jumper meint: (23.10.2009 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Falls es sich in dem Fall um eine wärmeisolierte Fassade handelt, könnte ich den Ärger des Vermieters um so mehr verstehen.

    Zur Verankerung werden Spezialdübel benötigt um den Putz nicht in die Styropor-Platten zu drücken somit beträchtlich zu beschädigen. Die Dicke des Dämmmaterials ist dem Laien-Monteur sicher unbekannt und müsste erfragt werden.

    Ist halt alles nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. ;)

    Halte ich für normal, so etwas mit dem Vermieter abzustimmen.

    Lächerlich: Ein paar Worte im Vorfeld gewechselt und es wäre aus einer Nichtigkeit kein juristisches Problem entstanden.

  29. Vermieter meint: (23.10.2009 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Die Mandantin hätte längst lernen können, an wen man vermietet und an wen besser nicht. Selbst schuld.

  30. Jumper meint: (23.10.2009 um 23:55) AntwortenReply to this comment

    Wie heißt noch mal der der Spruch? Den Menschen sieht man nur vor den Kopf oder so ähnlich.

    Anderseits kann es auch Folge haben, wenn man gerne ein Dr. … auf dem Klingelschild sehen möchte und so das "Glocken läuten" überhört. ;D

  31. hiro meint: (24.10.2009 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    Was bin ich froh, daß ich in meiner eigenen Haushälfte wohne. Meiner Bank isses egal, wenn ich da eine Schüssel anbringe. Kein KDG mehr mit Grundverschlüsselung, kein KDG-Zwangsvertrag mehr über die Miete, Programmauswahl ohne Ende, beste Bildqualität, riesige Receiver-Auswahl, …

    Verschandelung der Fassade? Eine Frage des Standpunkts – ich zeige gern, daß ich mir die Borg-Assimilations-Klasse von Kathrein leisten kann. Selbstverständlich in rot – passend zur Fassade. Für Weicheier gibt's auch Kinderschüsseln.

    Wärmedämmung? Wegen vier Löchern, in denen Dübel stecken, in denen Schrauben stecken, mit denen eine verzinkte Eisenplatte festgeschraubt ist? Hat mal jemand schnell ein Bild einer Wärmekamera, wo Fenster, Türen, Fassade, Dach, Nebeneingänge dunkelblau sind und die Sat-Schüssel als Wärmebrücke rot glüht?

    Durchbruch wegen Kabel: Das größte Problem wird sein, das Loch wieder zuzustopfen – weil es dafür einfach viel zu viele Möglichkeiten gibt.

    Braucht man aber nicht: Es gibt spezielle Kabel, die beschädigungsfrei durch die Fensterdichtung gehen.

    Schüssel-an-den-Putz-schrauben-und-Wärmedämmung-dahinter-vergessen: Das merkt man spätestens beim ersten Windstoß. So Putz ist nicht wirklich stabil.

    Schüssel unsichtbar installieren: Kein Problem, sofern man Astra davon überzeugt, seine Satelliten auch noch in die andere Richtung zu spiegeln.

    Schüssel aufs Dach: Wartungsfeindlich, gefährlicher bei der Installation als an der Hauswand, meist längere Kabelwege und damit schlechterer Empfang und Bedarf für größere Schüssel, erhöhte Anforderungen in Bezug auf Blitzschutz – typisches Vermieter-Argument, um den Mieter mit Hilfe unnützer Zusatzkosten abzuwimmeln.

    Wertminderung: Wenn man dem Mieter mehr Programme in besserer Qualität für geringere monatliche Nebenkosten bietet, ist das eher das Gegenteil einer Wertminderung.

    Warum bei all den einseitig vermieterfeindlichen Regelungen ausgerechnet die Frage der Sat-Schüssel so mieterfeindlich ist und bleibt, ist mir ein Rätsel.

  32. Bense meint: (24.10.2009 um 01:09) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne da einen Fall. Aber das gilt wohl nur für Schweizer, die eine berechtigten Mangel an Heimatkultur geltend machen. Die zahlen aber auch die Schüssel und Verlegung auf dem Dach.

    Ich glaube aber, der feine Herr Anwalt ist auch ein Akademiker. Standesdünkel können wir hier also weglassen, auch wenn es "den Kunden vortrefflich bedient".

  33. Jumper meint: (24.10.2009 um 01:55) AntwortenReply to this comment

    hiro meint: …
    Würdest du deine Haushälfte z.T. vermieten, würdest du dir darüber Gedanken machen.

    Morgen an der vorderen Hausfront eine Schüssel montiert über den Haustür, nach dem Auszug des Mieters ein Jahr später an der rechten Hausseite, weil der nächste Mieter ist evtl. aus einem anderen Kulturkreis …

    Alles natürlich von qualifiziertem Laien ohne deine Zustimmung ausgeführt.

    Vermietet man eigentlich Räume in inneren des Hauses oder sollte der Mieter nicht auch gleich die neue Fassadenfarbe mitbestimmen?

    Übriges, bin auch Mieter.

    Will mir in Kürze eine Eigentumswohnung zulegen und am besten mit Sat-Schüssel, weil ich die Kabelabzocker Leid bin. Denke aber, auch dann ist eine Abstimmung nötig!

  34. Stuff meint: (24.10.2009 um 04:53) AntwortenReply to this comment

    Wiederum – sehr grob verallgemeinert – die Verwechslung von Besitz und Eigentum.
    Mehrfach-LNB+diverseSchaltkasten/Einschübe-Orgien sind so billig nicht… Aber die Schüssel ober dem Dach mit vernünftiger Verankerung (je weiter weg der Kulturkreis, desto grösser der Kreisumfang der Schüssel) verhält sich zum Aufwand des Empfangsgerätes halt wie ein Toaster zum Aufwand einer kompletten Elektro-Neuinstallation. Das muss Mietern klargemacht werden, geht oft leider nur mit diesen berüchtigten Zetteln "Im Namen d…"
    Stuff

  35. Justitio meint: (24.10.2009 um 07:26) AntwortenReply to this comment

    @Fincut: Moslem?- Was hat die Religion mit der Heimatsprache zu tun? Gibt es keine Moslems ohne Migrationshintergrund?

  36. Jörg Sprave meint: (24.10.2009 um 07:56) AntwortenReply to this comment

    Ein typisches Beispiel für einen völlig unnötigen Rechtsstreit.

    Hier bietet sich ein einfacher Kompromiss an. Es gibt mittlerweile jede Menge "Schüsseln", die aussehen wie eine runde Lampe, und sogar vollkommen plane Schüsseln, die mit dem "Dekor" der Hauswand ausgestattet werden können und überhaupt nicht mehr auffallen. Etwas teurer, aber immer noch sehr bezahlbar.

    Die Vermieterin sollte auch überlegen, ob in diesem Zuge nicht eine komplette Umstellung auf SAT sinnvoll sein könnte. Der Spareffekt führt zu einer Amortisierung innerhalb kürzester Zeit, und die Mieter werden die bessere Programmauswahl sowie die tolle Bildqualität zu schätzen wissen.

  37. Andreas B. meint: (24.10.2009 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Ja in der Tat der Rechtsstreit ist unnötig, sofern der Mieter
    seinen Fehler eingesteht und die Schüssel wieder abmontiert/Löcher verschließen – Reparaturen _tätigen_ lässt.

    Und zum Thema Umschaltorgien Mehrfachanlagen, in einem
    acht Parteienhaus könnte man problemlos zwei Satschüsseln und
    zwei vierfach-LNB anschaffen.

    Kosten:
    2x vierfach LNB (40€/Stück = 80€)
    2x Schüssel 80cm (70€/Stück?) = 140€
    8x Digital Receiver (25€/Stück) = 200€ (zahlt der Mieter)

    1x Handwerker zum Anbringen und Kabel verlegen,
    wahrscheinlich das teuerste daran, ausser der Handwerker
    stellt das Material selbst .. das sollte man Ihm aber schon abnehmen.

    Verteilt auf alle Mietparteien dürfte wohl nach einiger Zeit Kabelabstinenz das Geld wieder drin sein, oder hat Kabel
    etwa Knebelverträge ?

    Das kostet wahrscheinlich weniger als diese Mehrparteien Verteilersysteme.

    Und als einmal Herrn Vetter in voller Montur(Robe) und Bewaffnung(BGB) live im Gerichtssaal erlebt zu haben.

    Einfach mal ein Angebot zur Güte machen(s.o.) ! Dann muss er auch nicht in die Revision, der nette ausländische Assistenzarzt, der wahrscheinlich sehr gewillt ist seine Miete rechtzeitig zu zahlen, (regelmäßiges Einkommen, bekannte Arbeitsstelle).

  38. Martin meint: (24.10.2009 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    Das ist typisch Deutschland. Einem Menschen, der sich dem Diktat des Kabelbetreibers mit Zwangsverschlüsselung nicht beugen möchte und die wesentlich attraktivere Möglichkeit der Satellitenschüssel nutzen möchte, wird dies aus hanbüchenen Gründen untersagt. Vier Löcher in der Wand, das Haus wird verschandelt und andere lächerliche Gründe. Hier geht das deutsche Recht ohne Zweifel erheblich zu weit.

  39. ohno meint: (24.10.2009 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @martin (und die anderen Bohrwilligen): DU kannst es Deinen Mietern ja gestatten. ICH habe ein Haus, in das niemand ungebeten von außen Löcher reinbohrt, ohne dass das Stress gibt. Ist das so schwer zu verstehen?

  40. RA meint: (24.10.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Nein, leicht zu verstehen.

    Man kanns trotzdem übertreiben… Gleich vor Gericht ziehen *Kopfschüttel*

  41. (tr) meint: (24.10.2009 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    ach, ich drücke dem akademiker die daumen. so eindeutig das für uv klingen mag, so leicht ist das auch nicht durchzusetzen. und die aufregung ist so richtig schön sympatisch, ja sowas von sympathisch muß dieser vermieter sein, sich so unglaublich aufzuregen, daß er sofort mit der anwaltskeule kommt.

    da würde ich als mieter ganz schnell den spiess umdrehen und künftig jede möglichkeit nutzen, dem so schlauen vermieter die miete zu kürzen und anstehende reparaturen erforderlichenfalls anwaltlich durchzusetzen.

    eine sowas von gute entscheidung

  42. wuerg meint: (24.10.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Was ne unerträgliche pi braune Sosse hier in den Kommentaren, unfassbar.

  43. scheunenmann meint: (24.10.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Man kann dem Mieter eine Abmahnung geben, mit Aufforderung, Fristsetzung …
    Und sicher wird der Mieter seinen Fehler einsehen und wieder gut machen. Schließlich möchter er keine Kündigung riskieren.

  44. Freddi meint: (24.10.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Herr Doktor ist Chirurg oder was?

  45. Freddi meint: (24.10.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @Freddi:
    Ersetze "war" durch "ist"!
    Erledigt!

  46. Peter meint: (24.10.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @ @Interessierter: "Es ist dort alles erlaubt, was nicht extra verboten ist." So ist das in Deutschland auch. Satelittenschüsseln anbringen ist übrigens verboten. ;-)

  47. chris meint: (24.10.2009 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Juristen und Mediziner sind sich nicht ganz grün, oder?

  48. Dominik meint: (24.10.2009 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Es geht doch primär darum, dass der Mieter nicht ohne vorheriges Einverständnis derartig gravierend Änderungen an _fremdem_ Eigentum vornehmen darf (immerhin wird die Außenfassade verändert). Wenn, dann darf das nur der Vermieter bzw. eine von ihm beauftragte Firma. So ist es halt nunmal, alles andere wäre ja auch Schwachsinn.

  49. erforderln meint: (24.10.2009 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    wieso muss man sich um so nen kleinmist streiten?

  50. MainBrain meint: (24.10.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Oje. Da wird der arme Herr Vetter aber bös gebasht. Ich vermute ja, es ist eine ältere Dame, die er da vertritt. Und leider, leider ist es so, dass der Herr Mieter sich nun mal – Stichwort Kältebrücke – widerrechtlich und ungefragt an fremder Leute Eigentum vergreift. Strategisch ungünstig angebracht, kann die Schüssel die Isolation stark beeinträchtigen.

  51. Vermieterschwein meint: (24.10.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Wenn schon die Satellitenschüssel an der Stuckfassade montiert ist, folgt bald die Wäscheleine zum gegenüberliegenden Nachbarhaus, an der die Unterwäsche hängt. Ich hätte dem Mieter schon fristgerecht gekündigt.

  52. Interessierter meint: (24.10.2009 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @Peter (46)

    Ich vergass zu erwaehnen, das in Deutschland alles verboten ist, was nicht EXTRA erlaubt ist…

    Hier (Ukraine) ist es in lebenswerter Weise wie eingangs festgestellt andersrum.

  53. earendil meint: (25.10.2009 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    @Interessierter: "russischer Migrationshindergrund ?"
    @Fincut: "Moslem – jede Wette."
    Ah ja… Vor 40 Jahren wäre klar gewesen, dass es sich entweder um einen Italiener oder einen Türken handeln muss.

    Also ich hab da keine Ahnung. Nur bei der Vermieterin gehe ich jede Wette ein: Deutsche.

    @wuerg: Naja, aber noch verhältnismäßig wenig. Bei einer Geschichte, in dem ein Mensch mit "Migrationshintergrund" vorkommt, ist ja von vornherein klar, dass bei diesen Konsorten das Rotlicht anspringt.

    Zur Sache selbst hat Moe alles nötige gesagt.

  54. Stuff meint: (25.10.2009 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    @Andreas B.:
    Wir (präziser: meine Frau, ich darf mitarbeiten ;-)) betreiben eine kleine Hausverwaltung und haben, da die Elektroinstallation in einem Haus mit ~25 Wohnungen völlig zu erneuern war, je zwei Leerverrohrungen Dachboden–Keller–jede Wohnung verlegt, sowie zwei kräftige, hohe Antennenmasten. Seit dem ist alles glücklich: jeder kann seine, seinen Kulturkreis auch nur streifende Schüssel aufs Dach montieren. Da ich einige Kenntnis habe, wie man aus den umherschwirrenden Elektronen jene heraussortiert, die man in für sich selbst gewünschte Information verwandelt, dachte ich an eine Switch/Gemeinschaftsanlage, kam aber zur Einsicht, dass die Konzeption dieser Anlagen offensichtlich immer noch aus der Zeit der 3 Staatsrundfunksender stammt. Jeder gewünschte Sender bräuchte einen Einschub/Empfänger, der mehr kostet als eine extra Schüssel samt Receiver/Anschlussdose und ~30m Kabel. Preselect-Anlagen, den digitalen Request-Boxen der Kabelbetreiber ähnlich, scheinen offensichtlich für die NASA kalkuliert…
    Stuff

  55. Braunbär meint: (25.10.2009 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    Auf welcher Hausseite die Sat-Schüssel montiert wird, entscheidet nicht der Vermieter, auch nicht der Mieter – sondern der Satellit. Denn der bleibt an seiner meist geostationären Position einfach stehen :D

  56. Olaf meint: (25.10.2009 um 01:28) AntwortenReply to this comment

    "Fachbetrieb" – Was macht einen Fachbetrieb zum Fachbetrieb?
    Gelernter Elektroniker mit dem Prädikat Elektrofachkraft bin ich auch. Darf ich also selber? :)

  57. Nanu meint: (25.10.2009 um 03:44) AntwortenReply to this comment

    Aha. Selten so einen voreingenommenen Text auf diesen Seiten gesehen. Macht keinen guten Eindruck. Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen…

  58. M. Boettcher meint: (25.10.2009 um 11:52) AntwortenReply to this comment
  59. Mithos meint: (25.10.2009 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Ich gehe eigentlich davon aus, dass U.V. selbstverständlich vorher mal Kontakt zum Mieter aufgenommen hat. Nach allem, was ich bisher von U.V. gehört habe, würde ich es zumindest so einschätzen, dass dies sein übliches Vorgehen ist. Scheint nur in diesem Fall nicht besonders konstruktiv verlaufen zu sein. Und deswegen nun dieser Blog-Eintrag.

    Ansonsten sehe ich das Ganze als dreiste Beschädigung an fremden Eigentum an, die sich nicht durch "typisches, normales Bewohnen" rechtfertigen lässt. Das hat mit Technik-Feindlichkeit nichts zu tun, er wusste doch vorher, dass er wohl Probleme mit seiner Salatschüssel bekommt und hat deshalb absichtlich nichtmal gefragt. Wenn man eine Wohnung sucht und unbedingt Satellit braucht, dann soll man sich halt explizit nach einer Wohnung mit Sat-Möglichkeit umsehen. Und nicht einfach dreist direkt nach Einzug Tatsachen schaffen.

  60. Anonymous meint: (25.10.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @ Mithos
    Ich gehe eigentlich davon aus, dass U.V. selbstverständlich geschrieben hätte mal Kontakt zum Mieter aufgenommen zu haben. Nach allem, was ich bisher von U.V. gelesen habe, würde ich zumindest davon ausgehen, dass dies sein übliches Vorgehen ist.

    Ansonsten sehe ich das Ganze als dreiste Informationsbeschränkunk an diesem Mieter an, welches sich nicht durch "typisches, normales Bewohnen" rechtfertigen lässt. Das hat scheinbar mit Technik-Feindlichkeit zu tun, die Vermieterin wusste doch vorher, dass er wohl ein Recht auf freie Information mit seiner Salatschüssel braucht und hat dem Mieter deshalb absichtlich sein Recht verwehrt. Wenn man eine Wohnung vermietet und absolut keinen Satellitenempfang wünscht, dann soll man sich halt explizit nach anderen Mietern umsehen. Und nicht einfach dreist direkt nach Einzug Tatsachen schaffen. ;-)

    Tja man kann es drehen und wenden wie man es gern sehen möchte, nicht war.^^

  61. Stefan meint: (25.10.2009 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Man könnte meinen Herr V. hat ein Problem mit Ärzten.
    Warum wird mehrfach polemisch auf den Beruf des Betroffen hingewiesen? Was hat das überhaupt mit dem Sachverhalt zu tun? Herr V. übernimmte das in den Medien sonst so beliebte Ärztebashing.

  62. Stuff meint: (25.10.2009 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @M. Boettcher:

    Jeeein…, Tatsächliche Klärung wäre denn letzendlich die Frage, welche Haftungsfolgen (Haftung aus Besitz oder Haftung aus Eigentum und ob/inwieweit diese Installation in das Eigentum des Grundeigentümers übergeht…) die Duldung durch den Eigentümer letztendlich erschweren, allerdings halte ich den Wunsch, ein für die Zwecke der Vermietung geschaffenes/verwendetes Haus müsse einem womöglich beliebigen Formwillen des Hauseigentümers unterliegen für etwas, naja, gefährlich.
    Diese Haftungsfolge hingegen war ja nur ein Nebensatz, der Hinweis auf die Richtung der Antenne auf öffentlichen Grund zeigt aber, dass da erwogen wurde.
    Zumindest bei Antennen, die an Hauswänden montiert werden, verlangen wir einen Beitrag an der Hausversicherung, um allfällige Schäden abdecken zu können, dadurch tritt §§ "Errichtung durch ein befähigtes Unternehmen" auch bei den Antennenanlagen in Kraft, wovon die meisten leider meinen, dass "Do-it-Yourself" ausreichte.
    mfg Stuff

  63. Vermieter meint: (25.10.2009 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Es gibt einen ganz einfachen Weg für Vermieter, um Ärger mit unsachgemäß oder an störender Stelle angebrachten Satellitenschlüsseln aus dem Wege zu gehen: Man bringt einfach von vorneherein welche an geeigneter Stelle an, dafür empfiehlt sich aus optischen und technischen Gründen das Dach. Durch Teilung der Kosten kann dabei sogar eine hochwertigere (sprich: größere) Schüssel angebracht werden, man bekommt also bessere Qualität fürs gleiche Geld. Sicher eine bessere Lösung, als stattdessen das Geld für Anwälte zum Fenster herauszuwerfen (nichts gegen Herrn Vetter, aber auch ihn sollte man nur buchen, wenn man ihn wirklich braucht).

    Dazu gehört natürlich, dass man sich als Vermieter als Dienstleister begreift und den Mieter als Kunden, an dessen Interessen und Wünschen sich das Angebot auszurichten hat, schließlich zahlt er ja jeden Monat gutes Geld dafür. Sicher, man kann das auch anders sehen und machen, wir jedenfalls halten es seit über 20 Jahren so und hatten nie ernsthaften Ärger mit Mietern, geschweige denn ein Gerichtsverfahren. Ich denke, das spricht für sich.

  64. hiro meint: (25.10.2009 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @Jumper:
    Erstens – die Sache mit der Schüssel ist, soweit ich mitbekommen habe, so ungefähr der einzige Punkt, bei dem der Vermieter am längeren Hebel sitzt. Ich würde also eher meine Haushälfte anzünden als sie zu vermieten – spart letztlich Nerven.

    Zweitens – ja, ich würde mir Gedanken machen: Selbstverständlich bliebe die Schüssel installiert, der Mieter könnte sie also nutzen, notfalls sogar zum Satelliten seiner Wahl drehen, auch den LNB tauschen, ggf. die komplette Schüssel ab- und eine andere anmontieren. Natürlich handwerklich korrekt. Letzteres ist nicht gleichbedeutend mit "muß vom Fachbetrieb installiert werden" – dafür habe ich eh zu viele Fachbetriebe bei der Arbeit gesehen…

    Drittens – aus baulichen Gründen gibt es an meinem Haus eh nur eine Wand, und da nur einen kleinen Bereich, wo man sinnvoll eine Schüssel anbringen kann, solange man nicht Bäume, Sträucher, Carport und Nachbargebäude abholzen möchte. Installation auf dem Dach halte ich eher für mieterunfreundlich, weil's in vielerlei Hinsicht die Kosten in die Höhe treibt (Blitzschutz, Verstärkung der Dachkonstruktion, Wartungskosten weil wirklich nur Profis rankommen).

    Viertens – wer seinen Mietern nicht das Anbringen von Schüsseln gestattet oder selbst anbringt / anbringen läßt, ist ein Arschloch. Als ehemaliger Zwangs-KDG-Kunde und Wenig-TV-Nutzer verwende ich dieses Wort durchaus mit Bedacht. Insbesondere finde ich pervers, was sich Mieter so alles in den Mietobjekten erlauben dürfen – aber bei der Schüssel hört's seltsamerweise auf. Bizarr.

    Das mit den Gemeinschaftsanlagen: Darüber äußert meine Chefin gerade ihre Begeisterung, hat doch die Eigentümergemeinschaft vor vielen, vielen Jahren in eine hochwertige Gemeinschaftsanlage investiert, die – Stand 2009 – die meisten analogen Satellitenprogramme moduliert ins Kabel einspeist. Da wäre vermutlich sogar KDG noch eine Verbesserung…

    Wenn der Vermieter sich verpflichten ließe, dem Mieter ein sinnvolles Sat-Signal auf dem Stand der Technik zur Verfügung zu stellen, stünde ich dem Schüssel-Verbot sicher anders gegenüber. So wie es ist, gönne ich dagegen so manchem Vermieter genau die Mieter, die er bekommt…

  65. Tom meint: (26.10.2009 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Ja und? Verstehe diese Wessis wirklich nicht.
    Wo ist denn da eure berühmte Nachsicht und die christliche Nächstenliebe geblieben? Sowas scheinheiliges! Aber dann gute Christen sein wollen – alles klar.

    Lasst dem Mann doch in Gottesnamen seine Satschüssel. Wen stört denn das? Da gab es wohl ein Missverständnis – na und? Sowas kommt vor. Missverständnisse kommen sogar andauernd vor. Das Leben ist voll davon.
    Da braucht man doch nicht gleich jedes Mal zum Anwalt rennen.

    Dann soll der Mieter eben das Ding umtauschen, eine unauffälligere Anlage installieren. Gibt's ja auch. Kann mir nicht vorstellen, dass er das nicht akzeptiert hätte.

    Da könnte ich ja auch noch anfangen meinen westdeutschen, "arroganten" Vermieter zu verklagen, weil er seit 6 Monaten seinen Müll in meinem Keller lagert und mich nötigt, die Tür nicht abzuschließen, damit er jederzeit Zugang hat. Oder weil er am Sonntag 17-18 Uhr im Erdgeschoss Stepptanzunterricht gibt und einen Dreck auf die Hausordnung gibt?
    Ja und? Der Keller ist groß genug. Wertsachen stehen nicht drin – so what? Und die Ruhestörung werde ich auch noch überleben.
    Soll ich mich deswegen etwa mit dem Mann streiten? Wozu denn? Für 2 Meter Stauraum, die ich gar nicht brauche und 1 Stunde Lärm am Wochenende? Lächerlich!

    Man kann auch wirklich wegen jedem Mist die deutschen Gerichte unnötig beschäftigen.

  66. Vermieter meint: (26.10.2009 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    @hiro:

    Bzgl. Gemeinschaftsanlage: Man kann das richtig oder falsch machen. Richtig ist, aus jeder Wohnung mit 1-2 Koax Richtung Dach zu fahren und dort einen SAT-Multischalter (4 rein 12 raus kostet ca. 100,- auf Ebay) zu installieren. Dann hat jeder Mieter Zugang zum vollen SAT-Programm; sofern man Mieter hat die andere Satelliten als den in .de üblichen Astra benutzen wollen kann man die existierenden Kabel nutzen um eine separate Schüssel anzubringen. Das ist meine Definition von "sinnvolles SAT-Signal auf dem Stand der Technik" und wie gesagt, beschwert hat sich noch keiner.

    Unsinnig und teuer ist es dagegen sich selbst ein kleines Kabelnetz aufzubauen, da man dafür pro Programm einen Modulator braucht, d.h. nur um Astra Digital einigermaßen gescheit abzubilden braucht man locker 50-100 Stück davon (oder man zankt sich ständig darum welches Programm nun einspeisenswert ist oder nicht). Die letztere Variante rechnet sich selbst bei großen Anlagen mit ein paar hundert Wohnungen (Hochhaus) kaum und ist bei normalen MFH einfach nur total verrückt.

  67. Tom meint: (26.10.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Um das Ganze nochmal mit Argumenten zu unterfüttern: warum erlaubt man dem Mieter nicht die Installation eines Sat-Cubes anstatt der Schüssel. Das Gerät ist unauffällig, nicht größer als ein Schukarton und liefert trotzdem den gewünschten Empfang. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieter einen solchen Kompromiss verweigert hätte. Innerhalb von 2 Wochen hätte er sein altes Gerät auch problemlos umtauschen können.

    Sat-Cubes gibt es von verschiedenen Herstellern in verschiedenen Ausführungen, unter Anderem von Schwaiger, HD Selfsat und ein ähnliches Produkt von Technisat. Man kann diese Geräte zum Teil sogar auf einem Standfuß hinter der Fensterscheibe montieren, oder am Fensterbrett festschrauben bzw. festklemmen. Natürlich immer vorausgesetzt der Winkel zum Satelliten stimmt.

    Montagebeispiele hier: http://www.amazon.de/gp/product/images/B00169NZM4
    An den Fotos sieht man, dass die Anlage auch bei Aufputzmontage quasi unsichtbar ist.

    Wenn man nur will, kann man solche Dinge auch ohne Zank und Streit klären. Und es hat mich keine 5 Minuten und keinen einzigen Cent gekostet das zu ergooglen.

  68. O.Q. meint: (26.10.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @67: Setzt halt voraus, dass der Mieter erstmal vorher fragt…

  69. hiro meint: (26.10.2009 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @Vermieter:

    Stimme der technischen Sicht zu, auch wenn ich eher 4 Leitungen in die Wohnungen legen würde, damit sich die Mieter ggf. selbst noch Multischalter dahinterhängen können. Aber das sind Details.

    Was aus dem Modulator-Müll wird, sieht man bei meiner Chefin: die bleibt halt auf Astra-Anlog stehen, weil jegliche Aufrüstung unendlich teuer würde und das System selbst ja schon so teuer war.

    "@67: Setzt halt voraus, dass der Mieter erstmal vorher fragt…"

    Naja… oder es setzt voraus, daß der Vermieter hinterher fragt. Stattdessen rennt der gleich zum Anwalt. Jetzt weiß ich auch, warum Vermieter-Rechtsschutz so teuer ist…

  70. RA Neldner meint: (26.10.2009 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Ich weis nicht, warum viele UV unterstellen, gleich gegen die Sat-Anlage geklagt zu haben. Ein Anwalt, der normalerweise nichts mit Mietrecht zu tun hat und den Fall nur aus privaten Gründen übernimmt, wird immer eine außergerichtliche Einigung anstreben, weil das seinen Verlust aus diesem Mandat reduziert:
    Die Stunden, die ein Nicht-Mietrechtler für die Erstellung einer solchen Klage und die anschließende Prozessführung braucht, stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Gebühren, die durch den Prozess reinkommen.

  71. martin III. meint: (26.10.2009 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe die Diskussion irgendwie nicht – wen interessiert es ob der Mieter einen Migrationshintergrund hat? Was spielt es für eine Rolle ob die Schüssel mit 3 oder 4 Dübeln befestigt wird und ob es Alternativen gibt?
    Er hat lediglich eine Wohnung gemietet, und das gibt ihm kein Recht zu eigenmächtigen Veränderungen an der Fassade, Punkt. Alles was man mietet ist fremdes Eigentum und als solches zu behandeln, wer diesen Grundsatz nicht versteht hat ein Charakter-Problem.
    Und es geht ja nicht darum dass ihm der miese, hartherzige Vermieter die Schüssel und somit den Kontakt zur "Heimat" einfach verwehren wollte, sondern dieser asoziale Arsch hat einfach grosskotzig drauflos gebohrt ohne vorher überhaupt um Erlaubnis zu fragen. Da ist die Klage völlig gerechtfertigt.

  72. Berufsvermieter meint: (27.10.2009 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Martin III. hat's drastisch ausgedrückt, aber im Prinzip hat er Recht.

    Das mit dem "Heimatsender" ist eh so ne Sache. Was ist mit nem Münchener, der in Köln wohnt, hat der Recht auf ne Schüssel, weil Bayern 3 nicht im NRW-Kabel ist? Falls nicht, warum hat dann der Kurde das Recht auf "seinen" Heimatsender?

    Und dann gibt's da doch noch das Urteil wg. Internet-TV (ich glaube, AG Frankfurt/M. war's)…

  73. Berufsvermieter meint: (27.10.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @Tom:

    Weil 10 SAT-Cubes an einer Fassade auch Scheiße aussehen.

    Ich komme immer an nem Haus vorbei, wo tatsächlich mindestens soviele Schüsseln an der Fassade hängen wie Wohnungen vorhanden sind (und es ist kein Ein-/Zweifamilienhaus). Sieht "toll" aus…

  74. Jochen meint: (27.10.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Schüssel unsichtbar installieren: Kein Problem, sofern man Astra davon überzeugt, seine Satelliten auch noch in die andere Richtung zu spiegeln.

    Eben. Haette Herr Vetter im Physikkurs aufgepasst, wuesste er, dass man eine Satelittenschuessel nicht in einer beliebigen Richtung anbrigen kann.

  75. hiro meint: (27.10.2009 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    @Berufsvermieter:

    Ist doch ganz einfach: Wenn ein Vermieter seine Fassade nicht "verschandeln" lassen will (wie geht das eigentlich bei den üblichen Mietsilos? egal), dann möge er eine brauchbare Anlage installieren. Erhöht mittelfristig sogar den Wert der Wohnungen.

    Und wenn es ihm egal ist, dann ist es ihm eben egal. Finde ich auf seine Art auch ganz sympathisch.

    Das Problem sind doch die Vermieter, die eigentlich gar nicht vermieten wollen, weil das Objekt dann womöglich am Ende "bewohnt" wird. Das sind dann die typischen Kandidaten für unwirksame Klauseln "jährlich die ganze Wohnung renovieren", Schreiben an den Mieter grundsätzlich erstmal über den befreundeten Anwalt, und wenn die Bude schimmelt ist immer der Mieter schuld. Und Sat-Schüssel geht natürlich gar nicht, schließlich ist doch Fernsehen in den Nebenkosten drin, und mehr als wie im Kabel braucht doch niemand.

  76. Der bohrende Oberassi meint: (15.11.2009 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe gestern einen Fachbetrieb damit beschäftigt an meinem Balkon unserer gemieteten Wohnung eine SAT-Schüssel anzubauen. Ohne Bohrungen, Kabel dann mit Bindern, nicht optisch aufdringlich. Das Kabel muß jedoch ins Haus. Dazu habe ich eine Bohrung vornehmen lassen. Nun will der Verwalter den Vermieter zu einer "Anzeige" (Klage) animieren. – Der Vermieter wurde seitens der Mieter seit über einem Jahr gebeten, die bestehende Analog-Gemeinschaftsantennenanlage umzurüsten (auch auf gleichzeitigen Mehrfachempfang in den einzelnen Wohnungen).
    Ausser Willenserklärungen ist seit 1 Jahr nichts geschehen
    Nachdem nun 2 Mieter schon eigene Lösungen gefunden haben und vorhandene Bohrungen nutzen konnten, und bei und mit ihnen keine eigene Mieterlösung (jeder morkelt für sich allein!) gefunden wurde, habe ich mich nun zu o.g. Schritt entschlosssen. Was bin ich doch für ein asozialer, bohrender,
    fremdes Eigentum beschädigender Teufel!
    Mit welcher Strafe muß ich denn nun rechnen? Ausbürgerung, KZ,
    30.000 € Schadensersatz, fristloser Kündigung … wegen einem
    gut isolierten Bohrloch durch die Fassade?

  77. Marc meint: (3.8.2010 um 20:55) AntwortenReply to this comment
  78. Klaus Zienler meint: (3.8.2010 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, ob man das nicht auch hätte anders erreichen können. Es muss doch möglich sein, die von einem gewünschten Programme zu sehen, auch wenn der Vermieter dagegen ist.

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