Jack Wolfskin wird zahm
Noch vor wenigen Tagen verkündete das Unternehmen Jack Wolfskin, es müsse seine Bildmarke “Wolfstatzen” mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Dazu gehörten – selbstverständlich – von Anwälten ausgesprochene Abmahnungen nebst saftigen Kostenrechnungen für die mutmaßlichen Markenverletzer.
Nach einem bislang wohl beispiellosen PR-Desaster hat die Firma nun erkannt, dass man zwar mit Kanonen auf Spatzen schießen kann, es aber nicht muss. Bei Markenrechtsverletzungen im “kleingewerblichen Bereich” will Jack Wolfskin künftig erst mal selbst die Betroffenen anschreiben, berichtet die Zeit. Sie zitiert den Firmenchef:
Anwaltliche Hilfe soll in Zukunft erst ein letzter Schritt sein.
Ich würde es, nicht ganz uneigennützig, anders formulieren. Auch ein Anwalt kann die Beanstandung aussprechen. Wenn er nur die Kostenrechnung weglassen darf, weil die sein Auftraggeber zahlt.
Was kostet denn so eine Beanstandung eines Anwalts im Schnitt? :)
Sie nutzten das markenrechtlich geschützte Tatzen-Logo des Unternehmens.
WTF? Das sind/waren Katzenpfoten Abdrücke. Die Zeit schreibt Müll.
Sowieso eine tolle Strategie: Man schützt seine Marke indem man Leute abmahnt und dann die Marke nicht mehr mit "Freiheit und Abenteuer" sondern mit "Abmahnung und Kostennote" besetzt ist. Da bedanken sich dann auch die Kunden die für ein bestimmtes Image das ein Markenname transportiert einen Haufen Geld ausgegeben haben. Ich müsste noch einen alten Schlafsack von denen haben. Da die den Ruf ihrer Marke durch ihre Aktion massiv abgewertet bzw. umgewertet haben müsste eigentlich ein Ersatz wegen der dadurch eingetretenen Wertminderung drin sein.
Das Internet bzw. seine Protagonisten reklamiert ja vieles für sich, was sich (im Moment zumindest noch) schwer beweisen läßt. Hier jedoch hat es ganz klar ersichtlich Verdienste. (Auch wenn es vllt. Probleme löst, die es teilweise unabsichtlich selbst geschaffen hat.)
Warum hat Jack Wolfskin nicht gleich auch Blackwater USA abgemahnt (das sind diese freundlichen Söldner aus dem Irak) ? Die haben auch eine Tatze als Symbol …
@ matze
Wenn ich es mir richtig gemerkt habe, heißt Blackwater längst nicht mehr Blackwater.
Beispielloses PR-Desaster?
Hätten sie vorher mal bei Janko angefragt, Zeitung gelesen oder einfach ihren Hausverstand konsultiert, wäre das nicht passiert.
"Jack Wolfskin wird zahm"
Unsinn! Sie setzen trotzdem ihre Ansprüche durch. Die Verwendung des Tatzenlogos wird ja weiterhin untersagt!
Wie man da nun Zahmheit erkennen will, ist mir schleierhaft!
Jack Wolfskin, ist das nicht eine von diesen Bekleidungsmarken, die vorwiegend in ultrarechten Kreisen beliebt ist? Warum man dort aber ausgerechnet das Signet der taz für sich zweckentfremdet, ist mir gänzlich schleierhaft.
[Nee, ich bin nicht so blöd, ich tu nur so, weil mir das freitags Spaß macht. Ha!]
@Sebastian Thürrschmidt: Öhm, soweit es mir bekannt ist, ist Jack Wolfskin eine weitverbreiter Anbieter von Outdoorkleidung. Die Kurzhaarschnittgenoßen mit dem steifen Arm habe ich persönlich noch nie beim Wandern angetroffen. Sollte ich falsch liegen werde ich mich trotzdem nicht von meinem Schlafsack trennen ;P
@WolfderWölfe: recht haben sie. wie es aussieht ist endlich auch die pr-abteilung auf den plan gerufen worden und hat sehr erfolgreich die diskussion verschoben. der skandal ist eben nicht dass kleinstunternehmer wegen einer tatsächlichen markenrechtsverletzung abgemahnt wurden und verhältnismässig hohe gebühren bezahlen mussten sondern dass sie lediglich wegen der verwendung von tatzenabdrücken als gestalterisches motiv abgemahnt wurden. z.b. wurde ein mit glitzerplättchen besticktes T-shirt auf welchem die umrisse einer katze nebst drei kleinen katzenpfotenabdrücken zu sehen waren abgemahnt. die verwechslungsgefahr mit jackwolfskin produkten und dem berühmten wolfstatzenlogo war natürlich immens. letztendlich hätten wahrscheinlich die meisten der abgemahnten einen ordentlichen prozess gewonnen , sich diesen aber wegen der hohen finanziellen hürden nie leisten können. somit wäre die rechnung für jack wolfskin auf jeden fall aufgegangen, ein grossteil hätte die für eine massenabmahnung natürlich viel zu hohen abmahn und anwaltsgebühren direkt bezahlt. das ist ein ganz ähnliches modell wie bei den abmahnungen von musikdownloads.
Lasst das bitte Jack Wolfskin nicht so einfach durchgehen, der skandal besteht immernoch.
@matze:
Vermutlich weil man bei JW in der Rechtsabteilung auch keine Lust hat plötzlich in eine Sturmgewehrmündung zu sehen =)
taz.de/index.php?id=archi...&dig=2007/03/10/a0019
Wie jetzt – die Firma hat das Signet ursprünglich bei der "taz" geklaut? Dann sollte man sie doch anzeigen. Oder war es umgekehrt? Wer war denn nun zuerst da?
@marcus05: Blackwater Wolrdwide heißt jetzt übrigens "Xe" ohne Bärenpranke im Logo.
Ansonsten dürftest du recht haben, es gibt Menschen mit denen legt man sich besser nicht an. ;)
@anonym:
Bist du fähig, den von 13 geposteten Artikel zu lesen? Nein?
"Während man sich bei Jack Wolfskin vorausschauend um das Geschäft kümmerte, widmete sich die taz ganz den publizistischen Weltverbesserungsmaßnahmen und vergaß darüber schlicht, ihr Symbol durch Eintragung schützen zu lassen."
taz.de/index.php?id=archi...&dig=2007/03/10/a0019
@anonym:
Die 'taz' hatte sich die Pfote nicht schützen lassen. ** (ich weigere mich diese Unternehmung noch zu nennen) hat die 'taz'-Pfote geklaut, schützen lassen und dann der 'taz' den Gebrauch der Pfote auf ihren Merchandising-Produkten untersagt!! Da is nix zu machen!
Als Hundefan sehe ich die Sache halt emotional, denn es kam mir bis jetzt nicht in den Sinn all die Hundeprodukte mit Pfote drauf mit ** in Verbindung zu bringen. Eher umgekehrt, in Verbindung mit der Pfote hatte(!) ** bei mir eine gewisse Sympathie. Das sehe ich in Zukunft anders.
@Sebastian Thürrschmidt:
Könnte es sein, dass du etwas mit Lonsdale verwechselst? ** ist bekannt als Outdoorbekleidung.
Also Anwälte tendieren immer mehr zu Dagobert Duck – Anhängern.
Gefällt mir.
Mit Blackwater hätten die sich doch auch sonst meiner Einschätzung nach nicht angelegt. Blackwater ist nämlich groß genug und hat die Mittel, um sich juristisch effektiv zu wehren. Mal davon abgesehen, dass die wohl keine Klamotten verkaufen und in D. kein Einsatzgebiet haben dürften.
Wäre aber interessant, wenn es so einen Rechtsstreit im Irak geben würde. Wer da wohl der Stärkere ist?
Leider zu spät. Ich habe meinem Schäferhund bereits alle pfier Pfoten amputiert und durch Rollen ersetzt. Allerdings ist das beim Radfahren recht praktisch.
@llamaz: Natürlich kannst Du die auf Schadenersatz verklagen. Bist Du dann auch bereit, einen Teil des Geldes wieder zurückzuzahlen, wenn sich der Markenwert erholt hat? Ich sehe schon, wie z.B. Adidas die Gelegenheit ergreift, um einen Nachschlag für dreißig Jahre alte blaue Trainingshosen zu kassieren, weil die zwischenzeitlich wieder in waren.
Dieter, ohne Sinn für Ironie, falls da welche gewesen sein sollte
Eigentlich müsste man dennoch gegen angehen…
Wie würden eigentlich die Chancen stehen, Herr Vetter?
na so zahm scheint er nicht zu sein, wenn er mittlerweile auch gegen schwule Bärentatzen zu Felde zieht.
skorpionstich.wordpress.c...dies-ist-erst-der-anfang/
samstagisteingutertag.wor...-jack-wolfskin-abmahnung/
Könnte man eigentlich Gegenklage einreichen, wenn man eine der Abgemahnten ist? Und somit doch eine gerichtliche Entscheidung erzwingen?
Hilfe! Mein Hund ist ein Markenpirat!
http://www.hovawart-balou.de/images/tatze.jpg
Das Einlenken von Wolfskin ändert leider gar nichts am Grundproblem, das das Werkzeug der Abmahnung grundsätzlich nicht mehr diejenigen trifft, die es treffen sollte (Mitbewerber), sondern jeden der versehentlich in diesen trügerischen Gesetztessumpf tappt unweigerlich in die Tiefe ziehen kann.
Des Gesetzgeber muss ENDLICH diesen liederlichen Sumpf trockenlegen, indem JEDE erste Abmahnung für den Abgemahnten VOLLKOMMEN kostenfrei gestellt wird und die Kosten dem Abmahnenden auferlegt wird.
Erstaunlich! Ich hätte nie gedacht, dass meine Beschwerdemail bei Jack Wolfskin, dass ich wegen ihrer Abmahnpolitik nie wieder ihre Produkte kaufen werde, solche Auswirkungen haben könnte! :-)
Und ich dachte schon, es wäre meine Beschwerde-@mail gewesen ;D
@Rangar:
@Jumper:
Die Masse machts. Und wenn die kritisch wird, erfolgt auch eine Reaktion. Ist wie im AKW. JW hat, kurz vor der Kernschmelze, gerade noch rechtzeitig die Notabschaltung eingeleitet.
Ist in gewisser Weise verständlich, weil westliche Unternehmen mit Zähnen und Klauen Markenrechte heutzutage verteidigen müssen. Man sollten sie aber nicht vergessen, dass die Verkäufer praktisch auch die gleichen Personen sind, wie die Konsumenten und es oft nicht um "raffgierigen Handel" oder "Markenfälschungen" geht. Das geht in so mancher Rechtsabteilung unter, wenn die Geschäftsführung erstmal(s) "freie Hand" lässt.
Hmm… Ich bin in Markenrecht noch weniger firm als in Urheberrecht… Aber war das nicht so, dass man sich eine Marke nur in einem bestimmten Bereich sichern kann und allen anderen eine ähnliche Marke in einem anderen Bereich offen steht?
Wenn dem so ist rate ich der TAZ sich die Marke an ihrem Symbol für Druckwerke zu sichern… Und dann warten wir mal bis JW eine neue Infobroschüre druckt..
Jaa jaa, ich weiß ist garantiert nicht wirklich möglich, aber wäre eigentlich nur fair.
@31
> Aber war das nicht so, dass man sich eine Marke nur in
> einem bestimmten Bereich sichern kann
In dem Fall werden die Klassen praktisch keine Rolle spielen. Stichwort "notorisch bekannte Marke".
@2/lobo
Die von JW iniziierte dpa-Meldung wurde innerhalb von 3-4h in wesentlichen Punkten umgeschrieben, von offensichtlich falschen Tatsachenbehauptungen befreit und nochmal neu ausgeliefert. Alle Portale mit automatischer News-Einbindung sind damit nun rechtlich wieder im Lot.
"Jack Wolfskin – Dies ist erst der Anfang"
Die Bären-Community hat Ärger mit JW:
skorpionstich.wordpress.c...dies-ist-erst-der-anfang/
Nur um die Absurdität noch einmal zu verdeutlichen: Bei denen: http://www.tuctuc.es/inicio/?acc=home&idc=1 hatten sie es auch versucht (das "erfolglos" erübrigt sich doch hoffentlich?!)
Hat eh lange gedauert bis die begriffen haben was da vor sich geht…
Der Schaden ist schon entstanden, da hilft jetzt auch kein Wehklagen mehr. Die Assoziation des Markenbildnisses ist drastisch in den Keller gefallen. Heute sieht man die Wolfspfote nicht mehr als lässig-coole Marke mehr sondern als Stempel des harschen Vorgehens. Eben garnicht cool…
Wie schon erwähnt – an der globalen Vereinnahmung aller Pfoten ändert es nichts. Und da müssen wir ansetzen… ggf mit rechtlich durchgesetzter Löschung der DPMA-Registrierung.
Wir Kunsthandwerker waren ja bei weitem nicht das erste Angriffsziel – nur zeichnen wir uns durch eine geschlossene Front und lauten, kreativen Protest aus. Bisher u.a. abgemahnt:
- schwule Bärenclubs
- Dienstleister von Hundeschulen
- TucTuc (Babyfuss, in CH nicht erfolgreich)
- Fressnapf (läuft still und leise ab)
LG Gila
http://www.freiepfote.de
JW macht sich sorgen um die Verwässerung der Marke und muss diese deshalb verteidigen? Sie hätten gerne eine Marke mit hoher Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft die dadurch einen besonders hohen Anspruch auf Schutz hat? Sie möchten möglichst hohe Rechtssicherheit für den Schutz ihrer Marke? Sie hätten gerne eine Marke die etwas Wert ist weil positive Assoziationen damit verbunden sind?
Hat JW alles früher mal gehabt und es ist bald durch Gier, Arroganz und Dummheit komplett zerstört.
Zuerst wird die Tatze von JW hauptsächlich in einer optischen Gestaltung (3D-Look mit Wassertropfen und dominantem gelben Rand, rechteckiger Umriss des Logos statt Tatzenform) verwendet, die von der eingetragenen Marke deutlich abweicht.
Das verwässert die Marke erheblich, weil eben die eindeutige Assoziation der Produkte mit der eingetragenen Form der Marke erst bei genauerem Hinsehen gegeben ist. Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft wirken nicht besonders stark, wenn sich diese erst bei genauerem Hinsehen ergeben!!
Im Outdoor-Bereich war JW wohl mit der Tatze eng Verbunden aus der Sicht der relevanten Verbraucher und damit wohl für diesen Bereich so etwas wie eine berühmte Marke. Durch inflationäre Anmeldung weiterer Warengruppen, in denen Tatzen schon seit jeher als Deko-Ornamente üblich sind wird weiterhin erreicht, dass in der Mehrzahl der inzwischen reklamierten Warengruppen die Tatze faktisch kaum eine Kennzeichnungskraft hat. Mann lese sich mal die Warenverzeichnisse beim Patentamt durch. Bei vielen der beanspruchten Warengruppen dürfte kaum jemand aus den relevanten Verkehrskreisen eine Tatze mit JW in Verbindung bringen. Im Expresstempo von der "berühmten Marke" zu einer unbedeutenden Marke unter vielen.
Für die Rechtssicherheit hat man sich jetzt auch einen Bärendienst getan. In der Community sind schon einige Fakten diskutiert worden und an die Öffentlichkeit gekommen, die die Anweldung der Marke in ein etwas fragwürdiges Licht setzen, wie etwa die Vorbenutzung für Printerzeugnisse oder im Wappen einer Gemeinde. Das wird zumindest dazu führen, dass bei weiteren Anmeldungen von JW das Patentamt etwas vorsichtiger bei der Zuteilung der Rechte sein wird. Auch eventuelle Löschungsklagen werden durch die öffentliche Diskussion sicher nicht zu Gunsten von JW beeinflusst.
Durch die Anmeldung zahlreicher weiterer Waren- und Dienstleistungen tickt zudem die nächste Zeitbombe. In der Liste befinden sich Produkte/Leistungen, die von JW nicht oder nur unter größten Schwierigkeiten angeboten werden können bzw. wohl derzeit gar nicht angeboten werden dürfen. Voraussichtlich werden diese Produkte/Leistungen dann von JW auch nicht angeboten – eine Steilvorlage für Löschungsklagen, insbesondere wenn andere Anbieter in diesen Bereichen schon seit jeher mit Tiertatzen als Schmucksymbolen arbeiten und dann deswegen abgemahnt werden.
Weiter stellt sich die Frage, ob nicht ein Mißbrauch des Markenrechtes vorliegt. Offenbar kann die Tatzengestaltung nicht Urheberrechtlich geschützt werden, sonst hätte die TAZ bzw. deren Gestalter JW untersagen können die Marke (trotz Eintragung) zu verwenden wegen Verstoß gegen deren Urheberrecht. Damit wäre die Verwendung als Gestaltungsmerkmal/Schmuckornament für jedermann frei, sofern nicht ein Geschmacksmuster beansprucht wird, dies ist nämlich als Schutz für anderweitig nicht schützbare Gestaltungen vorgesehen und vom Gesetzgeber ganz bewusst nur zeitlich beschränkt vorgesehen damit Gestaltungen nicht dauerhaft monopolisiert werden können. Wird jetzt hier durch die Hintertüre ein Dauerschutz für Gestaltungen erreicht, indem diese als Marke angemeldet werden so entspricht dies keinesfalls der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers und ist noch dazu fragwürdig wenn man diesen auf eine fremde Gestaltung beansprucht.
Die Kernfrage ist: Ist jede Verwendung der Tatze (oder eines anderen Pfotenabdruckes) auf Stoff eine markenmäßige Kennzeichnung eines Produktes? JW hätte diese Frage gerne bejaht, und möchte die eigentlich gemeinfreie Gestaltung mit Tierfussabdrücken monopolisieren.
Dann wäre aber auch jeder Verwendung der Tatze auf Papier eine markenmäßige Kennzeichnung des Papierproduktes. Im Printbereich kann man die TAZ-Tazze wohl auch ohne Markenanmeldung als berühmte Marke mit hoher Unterscheidungskraft ansehen und jede Verwendung der kaum von der Tazze zu unterscheidbaren JW-Tatze auf Papier wäre somit – nach JW's Masstäben – ein zu mißbilligender und abmahn- sowie strafbarer Verstoß gegen die vorhandene Marke der TAZ und ein unlauteres Ausnützen einer berühmten Marke. Und JW verwendet die Tatze auf Papier in erheblichem Umfang weil sie das wohl als legitim ansehen trotz der Vorbenutzung durch die TAZ in diesem Produktbereich.
Mit dieser Doppelmoral wird das Ansehen des Unternehmens und der Textilmarke massiv geschädigt, insbesondere da Unschuldige darunter leiden. Der Wert der Marke dürfte sich im freien Fall befinden.
Durch die breite Berichterstattung über das Thema wird der Öffentlichkeit – ganz besonders im Bezug auf die Tatze – klargemacht, dass ein Tatze nicht nur Marke, sondern auch Schmuckelement sein kann, das dürfte die Kennzeichnugskraft der Tatze als Marke enorm schwächen. Noch dazu dürften jetzt auch die letzten, die bisher die Tatze als "Herkunftsbezeichnung JW" angesehen haben wissen, dass die Tatze auch auf eine Zeitschrift, auf eine Schwulencommunity oder schlicht auf eine Pfadfindergruppe oder Tierfreunde hinweisen kann oder seit Jahrtausenden als Gestaltungselement dient.
Ein Mercedesstern beispielsweise – als Paradebeispiel einer Marke – kann nur auf Mercedes hinweisen und sonst auf nichts. Selbst eine nicht markenmäßige Verwendung dieses Sterns als Gestaltungselement kann nur aussagen, dass der Gestalter/Künstler einen irgendwie gearteten (Aussage-)Bezug zu Mercedes beabsichtigt hatte.
In der neuesten Tatzenameldung von JW werden übrigens folgende Warengruppen – ohne irgendwelche Einschränkungen – beansprucht: 25, 1, 3, 6, 9, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 26, 27, 28, 35, 39, 41, 42, 45. Das enthält unter anderem: Chirurgische Instrumente (10), Luftfahrzeuge (12), Druckereierzeugnisse (16), Christbaumschmuck (28), Juristische Dienstleistungen (45) sowie auch soziale Dienstleistungen (45). Bin gespannt was von JW in den entsprechenden Bereichen demnächst angeboten wird um die Marken gegen Löschungsklagen abzusichern. Ist jetzt jede Tatze, die JW verwendet eine (wahrscheinlich unlautere) Werbung für juristische Dienstleistungen oder hat JW das nur aus Versehen mit angemeldet weil vergessen wurde dies aus Klasse 45 auszunehmen?
TAZ aufgepasst – wenn die Anmeldung durchgeht bekommen die bei jedem ahnungslosen Richter eine einstweilige Verfügung gegen eure Tazze, nachdem jetzt Klasse 9 komplett beansprucht wird! Entwarnung – Die werden aber wahrscheinlich nicht gegen Euch sondern gegen kleine Zeitschriftenkioske vorgehen so wie es um deren Gesinnung bestellt ist.
Kirchen und Pfadfinder sowie Schwulencommunities aufgepasst – auch weltliche und religiöse Veranstaltungen dürfen dann nicht mehr mit offiziellem Tatzenlogo veranstaltet werden, jedenfalls nicht wenn auch Geld eingenommen wird unter dem Tatzenlogo.
@Daniel Schwin
Danke für die ausführlichen Informationen, die meine Befürchtungen hinsichtlich eines Vereinnahmungs- und Monopolisierungsversuches von Pfoten und Tatzen in jeglicher Ausprägung durch JW bestätigen.
Damit wird der Abmahn-Markt schier unüberschaubar groß und lukrativ und wird vielen Kleinen finanziell sehr zu schaffen machen.
Im Hunde- und Katzenproduktbereich sind Pfoten und Tatzen überall anzutreffen und im Netz wimmelt es nur so von Pfoten und Tatzen bei Tierschutzorganisationen, Hundeschulen, Tierbedarfsshops etc. etc.
Na, da hat sich JW ja schon ins Knie geschossen. Ich hätte größtes Verständnis gezeigt, wenn man einen anderen Bekleidungshersteller/Vertrieb abgemahnt hätte, der mit dem geschützten Logo Umsätze macht. Hier waren es ja Stickvorlagen. Da hätte sich die Rechtsabteilung vorher mal ein paar Gedanken zum Thema Verhältnismäßigkeit machen sollen.
Übrigens, ich lese hier immer was von wegen Abmahnung von Tatzenlogos auf Hundefutter oder anderem. Das ist Quatsch. Das Recht am Logo gilt doch nur im Bezug auf Textilbekleidung.Ein Hundefutter-Hersteller kann wohl soviele Tatzen aufdrucken wie er lustig ist, oder?
Apropos, eigentlich eine Riesensauerei, das Vorlagen aus der Natur sowie Farben, geschützt werden dürfen.
Nizzaklasse 45 macht mir als Kleingewerbe das auch Sachen mit Pfotenmotive im Shop hatte ein ungutes Gefühl wenn das so weitergeht.
Also die TAZ hat sich ja ihre (Pfote) Bildmarke für die Nizzaklassen 16, 14, 20, 21, 28, 34
schützen lassen und dies ist gültig bis 2014 gültig.
Jack Wolfskin hat 1,3,6,10,12,14,16,18,20,21,22,24,25,26,27,28,35,39,41,42 und 45 (Vermittlung von Lizenzen für gewerbliche Zwecke, insbesondere von Marken) am 02.09.2009 beantragt.
Da frage ich mich ob es zulässig ist das er für die selben Nizzaklassen die schon von der TAZ regestriert sind dieses machen darf und wenn ob nur die TAZ Einspruch erheben darf um dagegen vorzugehen.
Bei der Nizza Klasse 45 stört mich das Wort Lizenzen.
Ich frage mich als nicht juristisch bewanderte Person:
Wenn er so weiter machen darf und alle ähnlichen Pfoten verbietet und auch Recht bekommt, muß ich mir dann bei Ihm eine Lizenz kaufen um meine Artikel mit Pfoten zu verzieren und was wird das kosten?
Ein Schelm der dabei böses denkt und mal überlegt wo es überall Pfotenabdrücke ob Hund, Katze, Bär und Co zu finden sind.
Mir geht es nicht darum JW Schaden zu zufügen, sondern es geht doch darum das man seiner Kreativität freien Lauf lassen darf und das es endlich ein vernüftiges Gesetz gibt einfache Motive nicht zu schützen.
@Birgit
Das Gesetz ist bereits vernünftig. Das Markenrecht monopolisiert nur die Verwendung eines Wortes oder Zeichens als Marke und nicht die Verwendung als Gestaltung. Einziger Berührungspunkt ist wenn die Gestaltung mit der Marke verwechselt werden könnte, und die Verwechslung sieht JW überall, auch wo das keinesfalls angebracht ist. Die weitere Vorgehensweise ist massive Rechtsbeugung durch JW, die dann über die Angst vor Prozesskosten und der Übermacht der Großen Firma von vielen stillschweigend geduldet wurde. Firmen dürfen sich nicht einfach das Recht nehmen, in die Kreativität und küstlerische Freiheit der Bürger (auch der Gewerbetreibenden) einzugreifen mit fragwürdigen Begründungen über das Markenrecht. Zweck des Markenrechtes ist nicht der Schutz von Gestaltungen einer Ware sondern der Schutz der Herkunftsbezeichnung einer Ware und damit der Schutz des Verbrauchers vor Plagiaten. Kein vernünftig denkender Mensch käme auf die Idee, dass die Katzenpfote auf dem Katzenkissen der Handarbeitsmütter ein Hinweis auf den Hersteller Jack Wolfskin des Kissens sein könnte (außer den Anwälten von JW natürlich). Das dürfte dazu noch besonders offensichtlich sein wenn die Waren in einem Marktplatz für "selbstgebasteltes" angeboten werden wo niemand mit Markenwaren im Sinne des Markenverständnisses von JW rechnet und damit auch kein Käufer über die Herkunft der Waren auch nur irritiert werden kann.
Zoohändler hatten in der Vergangenheit bereits das Vergnügen mit JW (selbst der "Fressnapf" darf keine Katzendecken mit Tatzendruck mehr verkaufen), ebenso Druckereien die Shirts für Hundeschulen bedruckt haben.
Ein interessanter Bericht bezügl. der Motivation:
fledgeflyingiseasy.blogsp...09/10/reason-to-paws.html
Bleibt zu hoffen, dass irgendwann ein finanziell potenter Gegner die Löschung der Bildmarke durchsetzt, da der Markeninhaber selbst sie nicht von Pfoten-, Tatzen-, Prankenabdrücken jedwelcher Art unterscheiden kann. Um sinn- und maßvollen Markenschutz geht es hier imho schon lange nicht mehr.
@Daniel Schwinn: Nein, das Gesetz ist NICHT Vernünftig. Man sollte nicht ausschließlich über das Markenrecht diskutieren. Das Abmahnungsrecht ist SCHWACHSINN. Anders kann man es nicht mehr ausdrücken. Dieses muß reformiert werden und zwar nicht so dilettantisch wie Frau Fähnchen-im-Wind Zypries es getan hatte. Die Begrenzung auf 100,-EUR Abmahngebühr bei Urheberrechtsfällen ist absolut nicht zielführend. Es gehört wie bei der Mahnung üblich, so geregelt, daß jede ERSTE Abmahnung für den Abgemahnten komplett KOSTENLOS erfolgen muss. Dann lohnt es sich automatisch nicht mehr in solchen Bagatellfällen abzusahnen(mahnen). Das Werkzeug würde dann wieder dazu genutzt werden, wofür es geschaffen wurde: Um ECHTE Wettbewerbsmissstände Abzumahnen. Da wo's sich lohnt, würde der Abmahnende die Kosten mit seinem vermeintlichen Schaden gegenrechnen und eben nur dann abmahnen, wenn es auch gerechtfertigt und sinnvoll ist.
@44
"Die Begrenzung auf 100,-EUR Abmahngebühr bei Urheberrechtsfällen ist absolut nicht zielführend. Es gehört wie bei der Mahnung üblich, so geregelt, daß jede ERSTE Abmahnung für den Abgemahnten komplett KOSTENLOS erfolgen muss. Dann lohnt es sich automatisch nicht mehr in solchen Bagatellfällen abzusahnen(mahnen). Das Werkzeug würde dann wieder dazu genutzt werden, wofür es geschaffen wurde: Um ECHTE Wettbewerbsmissstände Abzumahnen."
Tolle Idee und die, die den Markeninhaber dann kackfrech piesacken, denen muß der Markeninhaber noch Geld hinterherwerfen, damit sie gnädigerweise nicht mehr piesacken?
@Trollinger
Ich redete von den Gesetzen zum Markenschutz, nicht von denen zu Abmahnungen. Gäbe es Abmahnungen nicht so würde statt der Abmahnung eine Klage oder Strafanzeige stehen im Falle der angeblichen JW-Markenverletzungen. Das spricht für Abmahnungen. Dagegen spricht aber, das diese hervorragend geeignet sind um seine eigene nicht zwingend wirlich rechtskonforme Rechtsmeinung anderen ohne unparteische Überprüfung durch eine rechtskundige Stelle kostenpflichtig aufzuzwingen. Im Falle von Klage oder Strafanzeige käme wenigstens noch ein per Definition und in den meisten Fällen auch tatsächlich unparteiischer Richter oder Staatsanwalt automatisch ins Spiel welcher die schlimmsten Entgleisungen verhindern könnte. Das spricht besonders in solchen Fällen wie JW gegen die Abmahnung. Der Gedanke mit der ersten Abmahnung kostenlos würde natürlich den Reiz die Abmahnung zu missbrauchen deutlich senken und nicht stattdessen den sofortigen Zwang zu Klage oder Strafanzeige ergeben.
Jack Wolfskin wird zahm? Nachdem sie bei DaWanda aufgrund des öffentlichen Drucks einlenken mussten gehts munter mit den Bärentatzen vom Bearshop weiter.
gulli.com/news/jack-wolfs...enanbieter-vor-2009-10-24
@Trollinger, 44
Humbug. Warum bitte soll ich dafür bezahlen, dass jemand anderes so ignorant ist und sich für meine Rechte nicht interessiert? Das Problem ist doch in Wirklichkeit, dass die Leute denken, mit dem 20 EUR Gewerbeschein ist alles erledigt, dann können sie in die große weite Welt hinaus.
Und die Bärentatzen vom bearshop sind m.E. durchaus mit dem JW Logo verwechselbar. Spiegelverkehrt und eine Kralle mehr als eigenes Markenlogo – wenn so minimale Umgestaltungen bereits ein eigenes Logo begründen würden, dann wären Marken gar nicht mehr unterscheidbar. Die chinesischen Produktfälscher würden sich freuen. Bären haben weitere Erkennungsmerkmale außer einer Tatze die JW ähnlich sieht – warum hat man überhaupt eine Tatze genommen? Hat man sich das vielleicht nicht doch vom "coolen JW Outdoorer" abgeguckt (oder sich daran erinnert, als man ein Logo gesucht hat) und wollte damit auch nun zeigen, dass die Klamotten halt was besonderes sind?
Man muss auch klar sagen, dass Markenschutz Verbraucherschutz ist und man sollte sich gut überlegen, was man da fordert.
Lukrative Sammlung von Unterlassungserklärungen seitens JW?
kadekmedien.com/2009/10/2...he-road-jack/#comment-169
@Lars: Warum hat JW überhaupt eine Tatze genommen? Noch dazu eine die fast exakt identisch ist mit der Tazze der Tageszeitung (die es schon vorger gab)? Hat man die vielleicht doch von der coolen Tageszeitung abgeschaut (oder sich daran erinnert als man ein Logo suchte)? Du solltest Dir gut überlegen wenn Du solche Argumente ausgerechnet zu Gunsten von JW anführst!!!
kriege ich jetzt Probleme weil eine meiner Katzen ihre Dreckpfoten auf der Motorhaube eines Anwaltes hinterlassen hat?
@Daniel Schwinn: Ja, genau! Das meine ich. Wenn die erste Abmahnung für den Abgemahnten kostenlos wäre, dann würde es sich für den Abmahnenden nur lohnen, wenn tatsächlich eine Wettberwebsbehinderung in relevantem Ausmaß stattfände. In solchen Fällen würde sich auch einen Klage (im Anschluß an die Abmahnung) rechnen.
Die Argumente, wie auch von Peter in N°45 angebracht gehen von einem tatsächlichen Schaden bei JW durch die Abgemahnten aus. Dies ist allerdings in dem Großteil dieser und anderer Fälle nicht gegeben. Es wird einfach abgemahnt aus folgenden Gründen:
* man kann es machen
* es kosten fast nix
* der Abgemahnte kann sich faktisch nicht wehren
* es generiert "Umsatz" (siehe auch netzpolitik.org/2009/digi...durch-abmahnungverfahren/ und 88.80.16.63/leak/digi-rig...solutions-filesharing.pdf)
* man kann Konkurrenz behindern
* man kann unliebsame Kritik aus dem Netz "zensieren" (siehe auch Jako vs. Baade)
* man muss nicht beweisen, daß man Recht hat
@45 Wer "piesakte" im angesprochenen Fall JW? Die Tazzenhäkler? Oder doch eher JW die Tazzenhäkler UND die TAZ?
Ich denke der Fall ist klar, oder?
@Daniel Schwinn:
Weil sie es durfte. So einfach ist das. Desweiteren hast du einen wichtigen Teil nicht verstanden: Die taz darf das Logo durchaus für ihre Zeitung verwenden. Sie darf das Logo nicht auf Handtücher sticken. Wenn Jack Wolfskin jetzt eine Zeitung mit Tatzen-Logo herausbringen würde, würden sie umgekehrt von der taz eins draufbekommen.
Ich weiss nicht wo da das Problem sein soll, genau dafür gibt es ja nun die Markenkategorien. Du kannst dir auch heute noch das Tatzenlogo nehmen und für eine nicht registrierte Kategorie verwenden. So what? Das die taz subjektiv berichtet ist wohl kaum überraschend.
Gegenbeispiel:
Du hast dir die Domain xyz registriert. Jemand anderes registriert abc. 3 Jahre später kommst du auf die Idee, dass abc eigentlich auch gut zu deinem Geschäft passen würde und willst abc registrieren. Die ist aber schon weg. Ist das jetzt eine himmelschreiende Sauerei von dem abc-Registrierer, dass er dir die Domain weggeschnappt hat?
Da würdest du doch wohl auch für den abc-Registrierer argumentieren – first come, first serve.
@Trollinger:
Was ist denn im "nennenswerten Umfang"? Da sind jetzt 50000 Händler, die jeden Monat 1 Handtuch verkaufen. Dann sind das im Jahr trotzdem 600000 Handtücher mit JW Logo, die im Umlauf sind.
Wenn man erstmal kostenfrei abmahnen muss, dann werden die Rechte doch immer weiter mit den Füßen getreten. Es interessiert doch jetzt schon keine Sau mehr, was man darf und was nicht.
Tatsache ist, dass die Leute, die etwas erschaffen, immer mehr von Parasiten abgezockt werden, die selbst nichts zustande bringen aber alles haben wollen.
@Lars: Mitarbeiter bei JW? Was hat eine Wolfs- mit einer Bärentatze gemein? Oder Katzenpfoten? Dass bei JW eine Wolfstatze gemeint sein will, ergibt sich wohl schon aus dem Namen.
Aber Du hast schon recht: die können das abmahnen und so agieren, wie sie es gerade tun. Und der Bürger kann Artikel von JW links liegen lassen, wenn er solch eine bornierte, realitätsfremde Abzockmentalität eben nicht auch noch in Form eines Logos auf den eigenen Klamotten herzeigen möchte. Und das werden auch viele tun, schätze ich mal (bei eBay gehen die Bestellungen schon zurück, habe ich mir flüstern lassen).
@Daniel Schwinn
Zitat: "Das dürfte dazu noch besonders offensichtlich sein wenn die Waren in einem Marktplatz für "selbstgebasteltes" angeboten werden wo niemand mit Markenwaren im Sinne des Markenverständnisses von JW rechnet und damit auch kein Käufer über die Herkunft der Waren auch nur irritiert werden kann."
Spielt meines Wissens aber keine Rolle in welchem Kontext dies stattfindet. Es kommmt nur darauf an wie ein Produkt in freier Wildbahn wirkt.
Zitat: "Ich weiss nicht wo da das Problem sein soll, genau dafür gibt es ja nun die Markenkategorien. Du kannst dir auch heute noch das Tatzenlogo nehmen und für eine nicht registrierte Kategorie verwenden. So what?"
JW wird aber in den meisten Fallen sich auf ihre "Notorische Marke" beziehen und da hat dann zumindest ein "Du" niemals auch nur irgend eine Chance.
Was kann man denn nun konkret machen? Fallen dir konkrete Ansatzpunkte ein? JW scheint sich meinen bisherigen Recherchen innerhalb der legalen Grenzen zu bewegen, auch wenn wohl uebliche ungeschriebene Gesetze eindeutig und weit ueberschritten werden. So wie ich das sehe, nutzt JW ein paar Luecken im Markenrecht voll aus. Genau so ein Fall ist sozusagen meines bisherigen und bescheidenen Wissens schlicht nicht vorgesehen. Was einen Loeschantrag angeht, ist der Zug leider wohl laengst abgefahren. Widerspruch fuer die neue Bildmarke 3020090522197 muesste z.B. die TAZ angehen. Es gibt aktuell nach meiner Recherche 44 Bildmarken mit einer Tatze, vielleicht koennte davon der ein oder andere ein weiterer Kandidat sein. In den meisten Faellen scheint mir aber der Erfolg fraglich (nochmals Stichwort "Notorische Marke"). JW scheint also in einer Position zu sein sozusagen Marken-Nazi zu spielen, oder zumindest neudeutsch Markenterrorismus ungestraft zu begehen.
Aktuell laufen auf jeden Fall schonmal zwei groessere Bestrebungen auf hoeherer Ebene, das eine ist dabei aber eine mittelfristige, das andere eine langfristige Massnahme. Solange nichts anderes greift, bleibt ansonsten nur noch die Macht des Konsumenten. Da sollte JW schon etwas mehr Angst haben, da dieser Fall absolut nicht mit Nokia, Lidl & Co. vergleichbar ist. Warum verrate ich aber nicht, das wird JW in den naechsten Jahren schon noch selbst merken.
Tichy
@Der mit dem Wolf tanzt:
Das Markenrecht hat nichts mit Zoologie zu tun und das ist auch gut so, denn 99% der Bürger werden eine Wolfs- gar nicht von einer Bärentatze unterscheiden können, ich auch nicht und du vorher wahrscheinlich auch nicht. Und wenn du die Leute fragst, wieviele Krallen die JW Tatze hat, wirst du wahrscheinlich jede Zahl von 3 – 6 hören.
Ganz einfacher Test:
Leg ein T-Shirt mit bearshop-Logo irgendwelchen Leuten von der Straße vor und frag, wer wohl der Hersteller ist. Was denkst du, bei 1000 Leuten von der Straße, wie oft bekommst du die Antwort "keine Ahnung", "bearwear" und "Jack Wolfskin"?
Es geht beim Markenrecht nicht darum, ob man die zwei Logos im direkten Vergleich auseinanderhalten kann, sondern ob ein Verbraucher, wenn er nur die eine Marke sieht, fälschlich annehmen wird, es ist ein Produkt des anderen Herstellers.
@Tichy:
Ich bin jetzt irritiert. Du wirfst Jack Wolfskin vor, eine notorische Bekanntheit erreicht zu haben, also auf einer Stufe wie Coca Cola, Adidas, BMW, Nike etc. zu stehen und extrem bekannt zu sein.
Wenn Bionade sich jetzt das Adidas Trefoil genommen hätte, weil es nach Biopflanze aussieht und Adidas dagegen vorgehen würde, würdest du die dann auch als "Markenterrorist" bezeichnen, weil die riesige Firma einen kleinen ostdeutschen Hersteller fertig machen will?
Wenn jemand Geldbeutel mit Porsche-Logo bedruckt, wirfst du Porsche dann auch vor, ein Marken-Nazi zu sein, wenn sie dagegen vorgehen?
@Tichy:
Du schreibst:
Spielt meines Wissens aber keine Rolle in welchem Kontext dies stattfindet. Es kommmt nur darauf an wie ein Produkt in freier Wildbahn wirkt.
Ich stimme dir nicht ganz zu. Im Falle eines ähnlichen Zeichens, das als Schmuckornament verwendet wird (und um diesen Fall findet gerade die große Diskussion statt) kommt es hauptsächlich darauf an eine Verwechslungsgefahr mit dem Original zu beurteilen und zu beurteilen ob es überhaupt eine markenmäßige Verwendung der gemeinfreien Symbolik ist. Aus dem Symbol alleine kann das nicht beurteilt werden – nur aus dem Kontext in dem das Symbol verwendet wird und der vermuteten Intention die dahinter steckt. Zu Beurteilen wäre sicher auch welche Intention der Durchschnitsverbraucher hinter dem Anbringen des Symbols vermuten könnte.
Ganz anders wäre das zur Beurteilung der Ware auf einem der dubiosen Flohmärkt an einer der Grenzen zu Ostblockstatten zu sehen: Auch wenn dort ebenfalls niemand Originalware erwarten würde, der Verbraucher also auch nicht getäuscht wurde, ist aus dem Kontext offensichtlich das es die Absicht war das Produkt so erscheinen zu lassen wie das Original, Außerdem wird dort nicht mit entfernt ähnlichen sondern mit identischen oder nahezu identischen Motiven gearbeitet – daher ist der Kontext gar nicht heranzuziehen um eine Verwechslungsgefahr zu beurteilen und damit irrelevant.
Daneben gilt im Markenrecht noch der Grundsatz, dass im Regelfall eine Marke nicht durch die Ware selber sondern nur durch die Kennzeichnung der Ware verletzt werden kann, außer die Form der Ware ist extrem markant und außergewöhnlich. Das Motiv auf einer Textilie würde ich – solange nicht begründete Argumente für einen andere Interpretation vorliegen – zunächst als Form und Gestaltung der Ware ansehen. Ganz anders wäre das zu beurteilen wenn die Pfote etwa auf den Typenschild auftaucht (eindeutig markenmäßige Verwendung) oder ein T-Shirt ohne Pfotenmotiv als Pfoten-Shirt bezeichnet wird (nicht beschreibend).
@Lars:
Zu Deinem Beitrag 57:
Hier darf nicht vergessen werden, dass die Pfote als Motiv schon vor der Verwendung durch JW eine notorische Bekanntheit hatte. Daher kann JW nicht die notorische Bekanntheit von Pfotenmotiven für sich reklamieren. Die Marke war von Anfang an verwechselbar mit weit verbreiteten Tierpfotenmotiven und JW konnte das wohl kaum übersehen haben als das Symbol für die Marke ausgewählt wurde. Wer Tierpfotenmotive in der zuvor schon verbreiteten Art und Weise verwendet ist mitnichten ein Trittbrettfahrer bei JW sondern nimmt nur seine Grundgesetzlich gesicherten Rechte wie etwa die Freiheit der Kunst war oder das Recht Dinge zu tun die nicht verboten sind.
Zu Deinem Beitrag 54:
Wer ein bekanntes Motiv aufgreift und dann die konkrete Ausgestaltung dieses Motivs woanders abschaut (und somit eigentlich gar nichts geleistet hat) , das Ergbnis dann als Marke verwendet muss einfach akzeptieren dass es auch weiterhin in der ursprünglichen Bedeutung als Schmuckornament verwendet wird und kann sich wohl kaum darauf berufen, dass er hier etwas schützenswertes geleistet hat. Der Markenschutz entsteht übrigens im Gegensatz zum Urheberrecht durch Gebrauch oder Anmeldung einer Marke und nicht durch eine Leistung.
@Trollinger:
"Die Argumente, wie auch von Peter in N°45 angebracht gehen von einem tatsächlichen Schaden bei JW durch die Abgemahnten aus. Dies ist allerdings in dem Großteil dieser und anderer Fälle nicht gegeben."
Wenn denn die Abgemahnten der Meinung sind, daß sie keinen Schaden verursacht haben und die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, dann
schicken sie halt die Abmahungen mit freundlichem Kommentar retour und bezahlen selbstverständlich keinem irgendwas.
In den meisten Fällen dürfte der Fall dann erledigt sein, die anderen würde ich unter nicht zu vermeidenden Kollateralschäden abbuchen.
Eine gesetztliche Kostenfestsetzung der ersten Abmahnung auf vielleicht 100,00 Euro ist aber auch meiner Meinung nach eine sinnvolle Sache.
@Peter Schaefer:
Im Prinzip hat JW zwar einen Schaden durch Verwendung von Tatzen als Schmuckornamente, weil das den Wert der Marke tatsächlich mindert, da deren Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft dadurch geschwächt wird. Da kann es sich durchaus um Millionenbeträge handeln wenn ein potentieller Käufer der Marke argumentieren kann dass doch jeder Pfoten verwendet und die Marke somit nichts Wert wäre.
Sie können sich jedoch nicht darauf berufen, weil sie daran selber Schuld sind durch Auswahl eines verbreiteten Schmuckornamentes als Marke, das von Anfang an dieses Makel hatte. Ferner ist die Verwendung ähnlicher oder sogar des gleichen Motives als Schmuckornament nicht verboten und damit auch keine Grundlage juristisch einen Schaden geltend zu machen, selbst wenn man den tatsächlich hat. Man hat halt bei JW an der falschen Stelle gespart, indem man das Motiv einfach übernommen hat statt ein markantes und individuelles Motiv selber zu entwerfen. Das versucht man jetzt durch juristische Winkelzüge zu kompensieren. Daimler mahnt doch auch keine Weihnachtssterne ab. Wer nachmacht kann damit weder überholen noch eine Führungsposition einnehmen und mit dieser Tatsache muß sich JW früher oder später anfreunden, auch wenn das durch juristische Taktiken zunächst noch herausgezögert werden kann. JW gewinnt zwar fast alle Schlachten, der Krieg ist aber längst verloren weil JW in den viele Fällen die Moral nicht auf seiner Seite hat und meiner Meinung nach auch das Markenrecht zur Marktmonopolisierung mißbraucht.
Ich empfehle JW ein neues Logo zu verwenden, für einen Bruchteil der Kosten des derzeitigen Imageverlustes könnte man eine Spitzenagentur damit beauftragen ein neues Logo zu kreieren, welches ähnlich markant wie z.B. das Mercedes-Logo von Daimler wäre. Das derzeitige Umfeld könnte dazu genutzt werden und bietet die fast einmalige Gelegentheit diesem Logo praktisch augenblicklich und kostenlos zu einer penetranten Bekanntheit zu verhelfen – jedes Mainstream-Presseorgan würde über diesen Mega-Rückzieher, diese "Niederlage" berichten. JW sollte nur nicht zulange warten um den Effekt auch ausnützen zu können. Tatsächlich könnte diese letze "verlorene Schlacht" des alten Logos dann der Gewinn des Krieges für das neue Logo sein sein und sogar helfen das Firmenimage wieder herzustellen, des "Guten Wolfes" der Outdoor abseits der Wege der Durchschnittskultur ungewöhnliche Wege geht!
Wenn die Spitzenagentur dann auch noch in der Lage wäre eine urheberrechtlich schützbare Gestaltung zu entwickeln wäre das Logo dann sogar zusätzlich noch durch das Urheberrecht geschützt und wäre dann rechtlich fast so gut gestellt wie es JW das von seinem bisherigen Logo gerne hätte.
Man überlege mal um wieviel teurer und schwieriger es war aus "Raider" "Twix" zu machen oder aus "Stefansbäck" "Kamps", dazu waren millionenschwere Werbemaßnahmen mit ungewissen Ausgang nötig.
Um alle Mißverständnisse zu vermeiden: Ich besitze selber mehrere Marken und bin selbstverständlich für einen starken Markenschutz. Ich bin jedoch dagegen den Markenschutz zu übertreiben indem dieser für Zwecke außerhalb des Markenschutzes mißbraucht wird, dessen Akzeptanz dadurch bei der Bevölkerung infrage zu stellen, und damit in letzter Konsequenz eine deutliche Schwächung oder sogar die Abschaffung des Markenschutzes als solches in die Wege zu leiten.
Meine erste – nicht eingetragene – Marke wurde übrigens auch von einem Markentroll angemeldet nachdem diese auf dem Markt gut eingeführt war. Der ist aber nur gegen meine Händler und nie gegen mich rechtlich vorgegangen ist. Von einem im Markenrecht ahnungslosen Anwalt wurde ich dann falsch beraten. letztendlich musste ich dann meinen gut eingeführten Produknamen ändern, da ich das Prozessrisiko aufgrund der falschen Beratung falsch einschätzte und anders die Händler nicht mehr bereit waren das Produkt anzubieten.
@Daniel Schwinn:
Bitte vermische nicht zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte (Dawanda != bearshop). Ich diskutiere hier nur über das bearwear-Logo. Da macht es keinen Sinn, mit Argumenten des Dawanda-Sachverhalts zu kommen.
@Lars:
Im Falle von Bearwear ist meine Argumentation selbstverständlich nur teilweise anzuwenden. Dort besteht ein Konflikt Marke gegen Marke und keine nach meinem Erachten unlautere Verwendung des Markenrechtes um andere nicht legitime Interessen durchzusetzen.
Der Bearwear-Konflikt beinhaltet aber besonders in der Öffentlichkeit – und da befinden wir uns hier – auch die Diskussion darüber ob den Schwulen die nicht-markenmäßige Verwendung von Tatzen untersagt werden kann indem einfach mit dem Markenrecht die Herstellung der für diesen Zweck erlaubten Ornamente verhindert wird und damit die Freiheit einer Bevölkerungsgruppe verhindert wird ihr Recht wahrzunehmen. Und das kann jeden Treffen. Nicht nur die Schwulen. JW mahnt ja auch T-Shirt Drucker ab, die Pfoten für Hundevereine drucken, obwohl in diesem Fall zwischen Anbieter (T-Shirt-Drucker) und dem einzigen Kunde, dem Hundeverein der sein Logo drucken lässt gar keinen Markenfunktion des Zeichens gegeben ist, da der Hundeverein selbst mit den tollsten rechtlichen Winkelzügen sein Logo nie als Logo des T-Shirt-Druckers ansehen könnte bzw. nach normalem Menschenverstand sogar etwas dagegen haben müsste wenn der T-Shirt-Drucker sich auf solch einen Eindruck berufen könnte. Wenn später die Mitglieder das T-Shirt tragen hat das auch keine Funktion einer Textilmarke und JW müsste zuerst mal eine Marke Pfote als Hundeverein anmelden und das wäre sehr beschreibend und käme nie durch.
Der reine Markenkonflikt Bearwear gegen JW ist sicherlich berechtigt, da Bearwear das nicht nur als Schmuckornament sondern ausdrücklich als Marke verwendet. dieser Konflikt wird wohl in einem fairen Gerichtsverfahren in dem beide Seiten mit fachkundigen Anwälten vertreten werden ausgefochten. Noch dazu da dieser Konflikt jetzt unter den Augen der Öffentlichkeit ausgetragen werden wird. Andere ähnliche Prozesse (Tuc Tuc etwa) hat JW haushoch verloren. Und da hatte TucTuc das Symbol nicht nur irgendwie in einer Marktnische verwendet sondern eine Marke angemeldet, was eine wesentlich stärkere Beeinträchtigung der vermeintlichen Monopolrechte von JW auf alle Tatzensymbole darstellt. Auch Hersteller mit Krokodil müssen inzwischen Geckos dulden, die als Marke angemeldet wurden. Dort wurde der Prozess sogar in einem Versäumnisurteil, bei dem der der beklagte Gecko-Anmelder nicht anwesend war zu Ungunsten des Klägers entschieden. Da künftige Prozesse sicher unter Aufsicht der Öffentlichkeit stattfinden werden, werden die Gerichte sicher die Belange der Allgemeinheit noch genauer Prüfen wenn dann im Namen des Volkes Urteile gesprochen werden.
Offensichtlich ist, dass JW schon immer schlechte Karten in Prozessen um das Pfotenmotiv hat und daher jetzt mit diesen Abmahn-Methoden eine faktische Monopolstellung herbeiführen will welche dann für zukünftige Prozesse einen wesentlich besseren Ausgangspunkt bietet.
@Lars:
Die meisten werden wohl "bearwear" sagen. Denn das steht im Logo wohl drin (ich habe zumindest kein Logo ohne Wortmarke finden können). Aber selbst dann, wenn es das Bearwear-Logo auch ohne Wortmarke gibt, würden die meisten wohl "keine Ahnung" sagen. Und wenn nicht, ist das der mangelnden Kreativität von JW geschuldet (man kann ja froh sein, dass die sich nicht einen Baum oder die Sonne haben schützen lassen). Das Schweizer Urteil zu JW und TucTuc ist übrigens sehr aufschlussreich, wie ich finde:
h***://relevancy.bger.ch/pdf/azabvger/2007/b_00789_2007_2007_11_27_t.pdf
@Lars
Zu Deinem Beitrag 54:
Nein, das hast du falsch verstanden. Es geht schon genau um den Fall JW und ggf. Vergleichbare, deine Beispiele haben damit aber nichts zu tun.
@Daniel Schwinn:
Bzgl. "freier Wildbahn" und Kontext. Ich meinte damit auch nicht das Symbol alleine, sondern schon das komplette Produkt, welches dann in freier Wildbahn von einem durchschnittlichen Verbraucher vielleicht verwechselt, bzw. mit JW in Verbindung gebracht werden koennte.
Was meines Wissens keine Rolle zu spielen scheint, ist der Kontext in dem dieses Produkt verkauft wird. So koennte man ja z.B. argumentieren, dass man auf einer Plattform mit handgemachten und individuellen Unikaten zum einen als Kaeufer keine bekannten Marken erwarten wuerde und zum anderen sogar ganz bewusst das Gegenteil dessen sucht und erwartet. Desweiteren wuerde man auch beim Betrachten und Einkaufen bei einem dieser Verkaeufer auf dieser Plattform niemals auf die Idee einer Verwendung als Kennzeichen kommen, wenn so ein Produkt wie gerade bei den aktuellen Faellen eines unter vielen individuellen Einzelstuecken ist, und zudem eine Pfote dabei neben vielen anderen gleichwertigen dekorativen Motiven auftaucht. Zumindest in diesem Kontext wuerde ich eine Verwechslungsgefahr gleich in doppelter Hinsicht verneinen.
Die Anwaelte von JW behaupten natuerlich, dass es sich um "nahezu identische" Nutzung und natuerlich um eine angebliche Kennzeichnung handeln wuerde. Die Anwaelte wuerden sicherlich mit den abenteuerlichsten Kontruktionen fuer beides daherkommen, aehnlich wie die Jehovas rein logisch die Existenz Gottes beweisen koennen.
D.h. ein Richter muss beides entscheiden. Wenn ich dann an so manche der nicht seltenen irrsinnigen Entscheidungen diverser mit an Sicherheit vom Klaeger priorisierten Gerichte denke, hat man trotz eigentlich nicht schlechter Voraussetzungen einen doch erstmal offenen Ausgang. Auf einen kurzen Spaziergang koennte man sich also wohl nicht einstellen.
Bei den meisten der aktuell betroffenen Produkte haette ich dabei eigentlich auch nicht wirklich so grosse Sorge damit – zumindest mit dem notwendigen Atem und dem entsprechenden Kleingeld – letztendlich frueher oder spaeter auch zu gewinnen. Komplizierter Stelle ich mir dies allerdings bei Schmuck oder aehnlichen kleineren Produkten vor, wo naturgemaess das Motiv immer im absoluten Mittelpunkt steht und eine Unterscheidung zwischen der moeglichen Nutzung als Deko-Ornament oder als Kennzeichen aufgrund der Produktbeschaffenheit schwierig werden koennte.
und schon wieder ein Fall von Abmahnung, welcher mich in meiner Meinung bestärkt, daß Abmahnung in Deutschland ein völlig verkorkstes, unsinniges und auf die falschen gerichtetes Instrument ist:
netzpolitik.org/2009/gesc...alisten-blogger-abmahnen/