Sportliche Anerkennung
Auf originellem Weg haben Unbekannte in Lausnitz bei Bautzen eine Radarfalle außer Gefecht gesetzt. Sie stülpten einfach eine gelbe Mülltonne über die Anlage, heißt es in diesem Bericht.
Die Polizei spricht respektvoll von einem ungewöhnlichen Versuch, Blitzerbilder zu vermeiden. In der Tat könnte es durchaus bei sportlicher Anerkennung bleiben, selbst wenn die “Täter” erwischt werden.
Sofern sie die Tonne nicht geklaut und bei der Aktion auch das Gerät nicht beschädigt haben, dürfte strafrechtlich kein großer Vorwurf bleiben. Aber im Zweifel bleibt ja immer noch ein Bußgeld wegen groben Unfugs – auch zwecks Abschreckung von Nachahmern.
Für OWiG §118 sollte aber die Allgemeinheit belästigt oder gefährdet worden sein.
Ich als Allgemeinheit würde beides verneinen.
Ein Blitzer ohne Mülltonne würde mich mehr belästigen und das die Mülltonne beim vorbeifahren herunterfällt und mein Auto beschädigt halte ich für ausgeschlossen.
Mein Favorit ist ja Rasierschaum in Kombination mit so einem Obstpflückding, ein paar Kabelbindern und Gaffa-Tape. Dürfte auch unter groben Unfug fallen.
ich kann mir gut vorstellen, dass ein paar staatsanwälte jetzt dogmatische verrenkungen unternehmen, um irgendwie § 274 stgb zu bejahen. zumindest wenn das blitzgerät mit kontaktschleife arbeitet und dann nur noch die tonne von innen fotografiert könnte das vielleicht sogar klappen.
In München wär's § 303 – jedenfalls nach Ansicht des OLG:
http://andere-ansicht.eu/aav/index.php/2007/05/18/sachbeschadigung-am-blitzkasten/
Erinnert mich an den Tag als die Stadt Wiesbaden anfing an den großen Ortsausgangsstraßen Blitzersäulen aufzubauen. Die netten Teile, die erstmal wie ne Säule mit Ringen aussieht und dann plötzlich durch schwarzgetöntes Glas durchblitzt.
Mich hat es damals als einer der Ersten erwischt, morgens um halb 6. Als ich abends wieder heim bin, hab ich schon damit gerechnet, dass da ein Blitzer hingebaut wurde (wer stellt sich schon freiwillig um halb 6 auf nen Grünstreifen zwischen zwei Fahrbahnen und blitzt von Hand?), konnte aber nichts als festmontierten Blitzer erkennen, bis es vor mir eine komplette Kolonne á 5 Fahrzeugen nacheinander erwischt hat.
Am darauf folgenden Morgen hatte jemand sich als Verpackungskünstler betätigt und die komplette Säule mit einem blauen Müllsack und viel Gaffa-Tape eingewickelt…
Die hier?
http://asset.soup.io/asset/0385/2529_ab2f.jpeg
Auch kreativ war das Umfärben von Tarngrün in Signalrot/-orange (was aber eindeutig ne Sachbeschädigung ist):
> http://www.svz.de/artikel/article//attacken-gegen-tempo-blitzer-1.html?cHash=bdf3adc89b&no_cache=1
Was ist denn faktuell für eine komische Veranstaltung?
Online-Tageszeitung mit Werbung für Bücher mit HIV-Verschwörungstheorien und Hamers Germanische Neue Medizin, das alles noch dazu ohne Anzeige Kennzeichung?
Ist Diebstahl, wenn die Mülltonne nur von einem Ort zum anderem umgesetzt wird?
@SMP -8
ich würde gerne mal bei dir vorbeikommen und etwas Geld von deinem Konto/Geldbörse auf meines Umsetzen.. falls das kein Diebstahl ist…
@LC: Aha… Einem Fahrer von uns wurde die Abklebung der Heck(tür)scheiben mit Folie als Versuch nach §268(4) in München ausgelegt, weil "bekannt ist, dass das Anbringen reflektierender Folien den Zweck der Verfälschung von technischen Aufzeichnungen hat"… usw. usf. Nach Einwand, dass die Ankündigung solcher technischer Messmittel ja nicht vorgesehen, ja sogar verboten sei und somit die Messung nicht bekannt, erhielten wir einen Wisch, dass "nicht weiter verfolgt" werde. Okok, Auto hatte österr. Kennzeichen…
Stuff
@Ralf:
Ich denke schon, Ralf. Vor allem dann, wenn ich das Wort Mülltonne mit bspw. Automobil ersetze. ;)
Man könnte statt einer Tonne ja auch einfach eine blickdichte dunkle Folie nehmen und die auf den Stationären Blitzer kleben. So das garnicht auffällt das der Blitzer blockiert ist.
"… Sofern sie die Tonne nicht geklaut und bei der Aktion auch das Gerät nicht beschädigt haben, dürfte strafrechtlich kein großer Vorwurf bleiben. …"
Wie sieht es mit Sachbeschädigung aus?
(Siehe: http://www.reference-global.com/doi/abs/10.1515/JURU.2008.97 )
Ich wäre für Verletzung des Urheberrechts. Das Kunstwerk Radarfalle wurde schließlich ohne Einwilligung des Urhebers verändert. :-)
@9/8 also Konto nein, Geldbörse eher ja § 242, Mülltonne nein § 242 keine An oder Enteignungsabsicht, da für jedermann schnell auffindbar, § 303 wohl eher nein, da Mülltonne und Radarfalle zu robust gebaut
Ich wäre für Unterschlagung und versuchte Beihilfe zu Wasauchimmer: Dem Betreiber der Blitzer-Anlage wurden durch die Tat möglicherweise gerechtfertigte (!) Einnahmen unterschlagen und außerdem kann jemand – der von der Tonne weiß – jetzt dort unbehelligt rasen und möglicherweise in Unachtsamkeit jemand überfahren.
Ich finde es schon dreist, wenn eine Stadt auf diesem Wege versucht altes Inventar los zu werden. Es sollte doch bekannt sein, daß in die gelbe Tonne nur Verkaufsverpackungen gehören…
Ich glaube nicht, dass das Bild tatsächlich den Vortfall zeigt, da dieses Bild seit Jahren schon im Netz und allen Spassblogs mindestens schon einmal gepostet wurde.
Um nur mal eine Quelle zu nennen:
http://lustich.de/bilder/autos/blitzer-verdecken/
(von falko1964 eingestellt am 03.03.08)
für mich gibt´s da auch nix anzuerkennen.
Auf dem Foto sieht man, dass direkt daneben ein Telefonkasten steht. Da war wohl ein Beamter beim Aussuchen vom Standort äußerst dumm (soll ja äußerst selten mal vorkommen, habe ich gehört, aber nicht geglaubt). Er hätte auch gleich eine Leiter daneben stellen können.
@Vorstand: > Für OWiG §118 sollte aber die Allgemeinheit belästigt oder gefährdet worden sein.
Exakt mein Gedanke. Herr Vetter (oder sonst wer mit Fachkenntnis hier) – wie will man daraus denn einen OWIG 118 bauen? Welche Gefährdung? Welche Belästigung? Wohlgemerkt: Die Allgemeinheit.
"Grober Unfug" ist schon toll – das ist sowas wie die Goldmedaille.
Es gab Zeiten, da hätte ich viel darum gegeben, nur einmal ween groben Unfugs dran zu sein.
@vader: Wie wäre es damit: Die Allgemeinheit wird gefährdet, weil Raser nicht mehr ermittelt werden können? Auch wenn das irgendwie.. naja.. ist.
Wahrscheinlich braucht man dazu 3 Leute. Einen, der die Räuberleiter macht, einen der draufsteigt und einen, der die Tonne hochreicht. Dann fällt das ganz klar unter § 129a…
@Thomas:
Netter Versuch :-). Steigen Sie doch als Staatsanwalt in die Terrorismus-Ermittlungen ein…
Allerdings: Wenn überhaupt, dann bestenfalls 129 (ohne a+b), denn "die Tat" ist nicht dazu bestimmt "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann."
Wobei mir gerade auffällt, dass im 129a nicht steht "geeignet" sondern "bestimmt". Vielleicht kann eine Handlung nur bestimmt sein, wenn sie geeignet ist, aaaabber, oberflächlich, für den Nichtjuristen, sieht das so aus, als wären schon die dran, die den Staat versuchen durch beten zu stürzen: Zwar nicht geeignet, aber vielleicht bestimmt.
Hm.
In England werden die Dinger massenweise zerstört, sodass die Kommunen die Geräte kaum noch versichern können.
Gallerie der zerstörten Gatsos:
http://www.speedcam.co.uk/gatso2.htm
Viel Spaß beim durchsuchen der Fotos und Ideen sammeln. Die Engländer sind, was das angeht, uns um Längen voraus.
Gruß
Die Engländer müssen die leidgeplagteren unter uns Europäern sein.
Wie sieht denn das bei Euch in Deutschland mit diesen "Sektormessungen" aus? Bei uns gibt es da immer mehr von, teilweise ueber zig KM. Die Dinger sind laestig. :) Ab einer Ueberschreitung von aktuell 10 km/h wird man dann geblitzt. Erlaubt sind 120 km/h.
Lesenswert:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,657498,00.html
"Solche Verteidiger braucht die deutsche Justiz nicht
Bartel wörtlich: "Wir müssen fragen, warum dieser Angeklagte getötet hat. Dazu darf man nicht die Augen vor den gesellschaftlichen Umständen in diesem Land verschließen. Ist der Mandant ein fanatischer Einzeltäter mit Ausländerhass? Vielleicht. Aber da ist auch das Bild des Islam in Politik und Medien. Ich spreche nicht von den Anschlägen 2001, sondern von den täglichen Meldungen über Attentate." Bei den Muslimen herrsche jedes Mal "betretenes Schweigen", wenn von Ehrenmorden und Aufrufen zu Anschlägen die Rede sei. Ein "Bild der Barmherzigkeit" biete der Islam gerade nicht. Und dies müsse schließlich zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.
Solche Verteidiger braucht die deutsche Justiz nicht. Das Verfahren in Dresden wird mit Argusaugen von internationalen Medien beobachtet, denen die Kammer ein eindeutiges Bild von einer unabhängigen, fairen Gerichtsbarkeit in Deutschland vermitteln kann – wenn es nicht von derlei Störfeuern verzerrt wird. Herr Bartel sei Wahlverteidiger, heißt es in Dresden. Wer bezahlt eigentlich sein Honorar? Der Hartz-IV-Empfänger W. gewiss nicht."
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Wie ist U.V.`s Meinung dazu ?
Sieht doch schön aus und da sowieso zurzeit keine Videoüberwachung d.h. auch stehende Blitzer dafür verwendet werden dürfen, beweis aufnahmen etc. zumachen. Kann man das ganze ruhig mal als ein gelungenen spaß ansehen. Den Einnahmen hätte dieses Gerät ja so oder so nicht gebracht…
Ich vergesse es ja immer wieder, freue mich daher, dass es solche Kommentarbereiche gibt, in denen ich daran erinnert werde.
Freiheit heißt für Deutsche
- jederzeit und überall unschuldige Menschen mit Teer und Nikotin belästigen,
- freie Fahrt für schnelle Bürger.
Unabhängig davon, was wir Raser darüber denken, eine Gefährdung der Allgemeinheit ist in diesem und ähnlichen Fällen automatisch gegeben, da Geschwindigkeitskontrollen nur dort durchgeführt werden [dürfen], wo eine erhöhte Gefährdungslage gegeben ist. => Störung der Kontroll => Gefährdung der Allgemeinheit => strafbar
Bei den Bildern aus England wird einem ganz warm ums Herz. ;)
@Dierk:
"eine Gefährdung der Allgemeinheit ist in diesem und ähnlichen Fällen automatisch gegeben"
"Gefährdung der Allgemeinheit" ist wie "Rechtsfreier Raum", "Terroristische Vereinigung" oder "im Namen des Volkes" ein beliebig aus der Luft gegriffener Begriff. Irgendjemand definiert was ihm gerade passt oder nicht passt als solches und behauptet dann es wäre ein unumstößlicher Fakt. Dagegen zu verstoßen mag zwar per Definition strafbar sein, moralisch legitim ist es aber allzu oft dennoch.
Hier und in den umliegenden Kleinstädten wurden zahlreiche stationäre Blitzer installiert. Die gleichzeitige Einführung von 2-3 Blitzern in jeder der umliegenden Kleinstädte, lässt sich einfach zu leicht als Investition in Gebührenmaschinen deuten.
Blitzer treffen aus vielen Gründen auf wenig Akzeptanz bei der Bevölkerung. Für ein Praktikum wohnte ich eine zeitlang in Rüsselsheim. Wer in der Umgebung mit dem Auto unterwegs ist, weiß wie stressig Autofahren ist, wenn man entweder sicherheitshalber ständig unter der Höchstgeschwindigkeit fahren muss oder mit den Augen immer an der Nadel hängt.
@vader: Doch, die wirtschaftlichen Grundstrukturen des Staates werden beeinträchtigt! Immerhin sind die Radarfallen eine der besten Einnahmequellen der Kommunen…
@Dierk: Das Problem sind weniger die Radarfallen an sich, sondern die Tatsache, dass sie in vielen Fällen eben NICHT der Verkehrssicherheit dienen. Aussage eines Polizisten, mit dem ich mich mal privat unterhalten habe: Geschätzte 50% aller Radarfallen dienen rein dem Zweck der Geldeinnahme und haben mit Verkehrssicherheit nicht das Geringste zu tun.
Gibt es denn in der BRD (noch) keinen Generalparagraphen "Vereitelung polizeilicher Massnahmen"?
Ist doch klasse. Wir haben intelligenten Vandalismus, wo die Engländer nicht über das Feuerzeug hinauskommen.
@Dierk:
[...]da Geschwindigkeitskontrollen nur dort durchgeführt werden [dürfen], wo eine erhöhte Gefährdungslage gegeben ist. => Störung der Kontroll => Gefährdung der Allgemeinheit => strafbar[...]
Na dann gibt es doch eine recht einfache Lösung:
"Einnahmen" aus diesen Geschwindigkeitskontrollen müssen abgeliefert werden und werden explizit für Verkehrssicherheitsprojekte eingesetzt.
Btw. wie war das noch in Olpe mit den Starenkästen….soviel ich mich erinnern kann, hat diese Gemeide ganz explizit mit den Mehreinnahmen aus den Blitzern gerechnet….und mir kann da keiner weiß machen, daß die nur bei einer erhöhten Gefährdungslage aufgestellt werden oder Geschwindigkeitsbegrenzungen immer durch eine Gefährdung bedingt sind…..
bombjack
Ach sowas ist nicht weiter schlimm? Also könnte ich wenn ich nen Blitzer sehe einfach nen Bierdeckel mit Klebenband vor die Linse kleben und keiner darf meckern? Gut zu wissen :-D
Jaja, § 118 OWiG, meine Lieblingsvorschrift. Eine Ausgeburt des Bestimmtheitsgebots. Fällt dir rechtlich nichts mehr ein, hau ihm 118 rein.
Ich habe auch mal einen mobilen Blitzer um 90 Grad gegen die Mauer gedreht (eben auch, um keine Straftat zu begehen). Ein Verfahren wegen § 118 OWiG wurde zwar eingeleitet, nach Einspruch aber wieder eingestellt. Wie eigentlich überhaupt fast alle mir bekannten OWi-Verfahren, wenn man sich wehrt, weil in den Behörden meist doch die Faulheit siegt – äh, das Opportunitätsprinzip gilt, meine ich natürlich. Alles in allem hat es sich eigentlich gelohnt, angeblich braucht es ewig, die mobilen Dinger neu zu justieren, so dass dem städtischen Inkassodienst mal ein Dämpfer verpasst wurde (vor allem, weil das allenfalls in der Fantasie des geldgierigen Bürgermeisters ein Gefahrenpunkt war).
Der mündliche Vorwurf des Polizisten vor Ort lautete übrigens nicht etwa auf Gefährdung der Verkehrssicherheit oder so, sondern ob mir denn klar wäre, wie viele Bußgelder der Stadt nun durch die Lappen gehen. Ich war geneigt, es gleich noch mal zu tun.
@ 30 Jens
Und was ist Ihre Meinung dazu.
Interessant ist, dass der Spiegel bei Gewalttaten von Tätern mit Zuwanderungsgeschichte
sehr wohl genau diese "Umstände" von gesellschaftlichen Einflüssen reklamiert.
Nicht falsch verstehen, ich habe eine differenzierte Meinung zu dem Fall, aber es ist
offensichtlich, dass nicht nur im Journalismus die Werte der aufgeklärten Gesellschaften
keine Rolle mehr spielen. (Vor Gericht spielen sie eine immer geringere Rolle und das ist
noch freundlich formuliert)