Matthias E. Kryn meint:
(29.10.2009 um 19:20) Antworten
Die Musikindustrie verschläft vor allem die Entwicklung eines funktionierenden Geschäftsmodells. Hinterher jammern und dagegen sein ist aber einfacher.
marcus05 meint:
(29.10.2009 um 19:40) Antworten
Kann man die Aussage der GStAin (ist das so richtig?) im Link #3 als geschäftsschädigende üble Nachrede auslegen?
Arno Nym meint:
(29.10.2009 um 21:12) Antworten
Es werden ja häufig Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze abgelehnt, weil derjenige, der sich beschwert, nicht betroffen ist. Wie ist es, wenn die Betroffenheit erst nach der Frist von einem Jahr eintritt?
kapi meint:
(29.10.2009 um 22:05) Antworten
Ah,, Berteslman edel und selbstlos wie ISNM. Könnte die nicht jemand mal für
die für ein Bundesverdienstkreuz vorschlagen? Also beide natürlich.
Bastian C. meint:
(29.10.2009 um 22:19) Antworten
Gerade Link 3 geht leider von falschen Grundlagen aus:
Die Einstellung nach 153 I setzt gerade nicht voraus, dass die StA die Rechtswidrigkeit (oder die Erfüllung des Tatbestandes) bejaht. Der Wortlaut "wenn die Schuld als gering anzusehen WÄRE" steht ja nicht von ungefähr: Die StA soll dadurch, ohne die Rechtswidrigkeit abschließend prüfen zu müssen, immer dann einstellen dürfen, wenn für den Fall, dass diese vorläge, die Schuld ohnehin nur als gering anzusehen wäre.
Von daher entbehrt der Rückschluss, die StA gehe im Ergebnis von einer rechtswidrigen Handlung aus (so schön das wäre) leider jeglicher Grundlage.
kLAWtext (Link) meint:
(30.10.2009 um 00:10) Antworten
@Bastian C.:
Danke für den Hinweis. Ich habe eine entsprechende Klarstellung im Text aufgenommen.
@Udo Vetter:
Vielen Dank für den Link – meine Zugriffszahlen explodieren gerade. Das erinnert mich an eine Geschichte, die Stephan Sulke mal über einen seiner Songs erzählte, den Grönemeyer neu interpretiert hatte – aber die steht auf einem anderen Blatt…
Sebastian Dosch
Th. Koch meint:
(30.10.2009 um 12:03) Antworten
Zum Thema Esskastanien: Kann mir jemand sagen, was in so einem "Leseholz" eigentlich drinsteht?
Klaus meint:
(30.10.2009 um 13:39) Antworten
"Schlafende Beamte": Ab die nun Schlafstörungen haben oder nicht ist mir so ziemlich egal.
Problematisch an der "Effizienzsteigerung" der Beamten (bzw. der Angestellten oder Richter) ist hauptsächlich, dass diese nur auf Quantität und nicht auf Qualität abzielt. Da kann ich nur sagen: Hauptsache billig. Dem Bürger wird diese Entwicklung eher schaden als nutzen. Mir fallen spontan drei Beispiele für diese verfehlte Entwicklung ein:
a) Justiz: Ermittlungsrichtern wird vorgeschrieben, wie schnell sie ihre Fälle abzuwandeln haben. Letztlich ist es ganz einfach die Effizienz weiter zu steigern: Wenn ein Richter zur reinen Unterschriftenmaschine wird, dann haben wir das Ziel erreicht. Bayern ist mit 5min. pro Fall bei Ermittlungsrichtern da wohl der Vorreiter und das Vorbild für die Republik.
b) Arbeitsagenturen: Die Mitarbeiter der Agenturen werden immer mehr zu Controllern, deren Aufgabe es ist den Leuten die Stütze irgendwie zu kürzen. Vermittlung und Hilfen sind nicht mehr angesagt. Viele sind da natürlich keine Beamten (bzw. haben keine beamtenähnlichen Status, wie z.B. Richter), was die Sache nur noch schlimmer macht. Mit dem Zeitarbeitsvertrag im Rücken werden nur noch finanzielle Ziele erfüllt. Wer da nicht mitmacht, der kann sich in der Zukunft gleich als neuer "Kunde" einschreiben. Hier ist das Wort "Kunde" ein Synonym für einen Menschen den man hauptsächlich als Kostenfaktor sieht. Dieser soll möglichst um seine von der Verfassung verbrieften Rechte gebracht werden, damit er weniger kostet. Menschenwürde ist etwas anderes.
Hier gilt nun das Prinzip "Fordern und nicht Fördern."
c) In den Patentämtern soll auch die "Kundenfreundlichkeit" gesteigert werden. Hier ist der "Kunde" eigentlich ein Bittsteller, der ein Monopolrecht erlangen möchte. Dafür gibt es eigentlich Regeln, um nur denjenigen diese Rechte zuzugestehen, deren Erfindungen der Gesellschaft wirklich nutzen bringen. Gewollt ist aber eine "Effizienzsteigerung", welche die Patente praktisch nur noch verschenkt. Es sollen mehr Patente angemeldet werden, damit der/die Bundeskanzler(in) demnächst dem Wählervolk wieder vorlügen kann, dass Deutschland nun noch innovativer sei (Wieder mehr Patentanmeldungen). Der "Kunde" ist hier dann tatsächlich der König, dem die Geschenke der Lakaien vor die Füße gelegt werden.
Hier gilt nun also das gegenläufige Prinzip von b): "Nur Fördern und nichts Fordern."
Jumper meint:
(30.10.2009 um 17:11) Antworten
Eine öffentlich zugängliche differenzierte Benotung z.B. der Kundenfreundlichkeit von Ämtern und Behörden würde ich mir wünschen. ;)
dot tilde dot meint:
(31.10.2009 um 20:34) Antworten
…das ist aber auch ein geiles lied. hat sogar herr g. gemerkt.
.~.
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Die Musikindustrie verschläft vor allem die Entwicklung eines funktionierenden Geschäftsmodells. Hinterher jammern und dagegen sein ist aber einfacher.
Kann man die Aussage der GStAin (ist das so richtig?) im Link #3 als geschäftsschädigende üble Nachrede auslegen?
Es werden ja häufig Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze abgelehnt, weil derjenige, der sich beschwert, nicht betroffen ist. Wie ist es, wenn die Betroffenheit erst nach der Frist von einem Jahr eintritt?
Ah,, Berteslman edel und selbstlos wie ISNM. Könnte die nicht jemand mal für
die für ein Bundesverdienstkreuz vorschlagen? Also beide natürlich.
Gerade Link 3 geht leider von falschen Grundlagen aus:
Die Einstellung nach 153 I setzt gerade nicht voraus, dass die StA die Rechtswidrigkeit (oder die Erfüllung des Tatbestandes) bejaht. Der Wortlaut "wenn die Schuld als gering anzusehen WÄRE" steht ja nicht von ungefähr: Die StA soll dadurch, ohne die Rechtswidrigkeit abschließend prüfen zu müssen, immer dann einstellen dürfen, wenn für den Fall, dass diese vorläge, die Schuld ohnehin nur als gering anzusehen wäre.
Von daher entbehrt der Rückschluss, die StA gehe im Ergebnis von einer rechtswidrigen Handlung aus (so schön das wäre) leider jeglicher Grundlage.
@Bastian C.:
Danke für den Hinweis. Ich habe eine entsprechende Klarstellung im Text aufgenommen.
@Udo Vetter:
Vielen Dank für den Link – meine Zugriffszahlen explodieren gerade. Das erinnert mich an eine Geschichte, die Stephan Sulke mal über einen seiner Songs erzählte, den Grönemeyer neu interpretiert hatte – aber die steht auf einem anderen Blatt…
Sebastian Dosch
Zum Thema Esskastanien: Kann mir jemand sagen, was in so einem "Leseholz" eigentlich drinsteht?
"Schlafende Beamte": Ab die nun Schlafstörungen haben oder nicht ist mir so ziemlich egal.
Problematisch an der "Effizienzsteigerung" der Beamten (bzw. der Angestellten oder Richter) ist hauptsächlich, dass diese nur auf Quantität und nicht auf Qualität abzielt. Da kann ich nur sagen: Hauptsache billig. Dem Bürger wird diese Entwicklung eher schaden als nutzen. Mir fallen spontan drei Beispiele für diese verfehlte Entwicklung ein:
a) Justiz: Ermittlungsrichtern wird vorgeschrieben, wie schnell sie ihre Fälle abzuwandeln haben. Letztlich ist es ganz einfach die Effizienz weiter zu steigern: Wenn ein Richter zur reinen Unterschriftenmaschine wird, dann haben wir das Ziel erreicht. Bayern ist mit 5min. pro Fall bei Ermittlungsrichtern da wohl der Vorreiter und das Vorbild für die Republik.
b) Arbeitsagenturen: Die Mitarbeiter der Agenturen werden immer mehr zu Controllern, deren Aufgabe es ist den Leuten die Stütze irgendwie zu kürzen. Vermittlung und Hilfen sind nicht mehr angesagt. Viele sind da natürlich keine Beamten (bzw. haben keine beamtenähnlichen Status, wie z.B. Richter), was die Sache nur noch schlimmer macht. Mit dem Zeitarbeitsvertrag im Rücken werden nur noch finanzielle Ziele erfüllt. Wer da nicht mitmacht, der kann sich in der Zukunft gleich als neuer "Kunde" einschreiben. Hier ist das Wort "Kunde" ein Synonym für einen Menschen den man hauptsächlich als Kostenfaktor sieht. Dieser soll möglichst um seine von der Verfassung verbrieften Rechte gebracht werden, damit er weniger kostet. Menschenwürde ist etwas anderes.
Hier gilt nun das Prinzip "Fordern und nicht Fördern."
c) In den Patentämtern soll auch die "Kundenfreundlichkeit" gesteigert werden. Hier ist der "Kunde" eigentlich ein Bittsteller, der ein Monopolrecht erlangen möchte. Dafür gibt es eigentlich Regeln, um nur denjenigen diese Rechte zuzugestehen, deren Erfindungen der Gesellschaft wirklich nutzen bringen. Gewollt ist aber eine "Effizienzsteigerung", welche die Patente praktisch nur noch verschenkt. Es sollen mehr Patente angemeldet werden, damit der/die Bundeskanzler(in) demnächst dem Wählervolk wieder vorlügen kann, dass Deutschland nun noch innovativer sei (Wieder mehr Patentanmeldungen). Der "Kunde" ist hier dann tatsächlich der König, dem die Geschenke der Lakaien vor die Füße gelegt werden.
Hier gilt nun also das gegenläufige Prinzip von b): "Nur Fördern und nichts Fordern."
Eine öffentlich zugängliche differenzierte Benotung z.B. der Kundenfreundlichkeit von Ämtern und Behörden würde ich mir wünschen. ;)
@1 (matthias e. kryn):
es gibt neue firmen, die zu teilen der musikindustrie geworden sind, die verschlafen gar nix. aber im großen und ganzen haben sie vermutlich recht.
so etwas wie diese geschichte mit dem fristfehler kann man sich gar nicht ausdenken. ich lache immer noch.
@6 (klawtext):
…das ist aber auch ein geiles lied. hat sogar herr g. gemerkt.
.~.