Evas Gesetz
Wenn Sie über jemanden etwas schreiben, insbesondere, wenn es etwas Kritisches ist, müssen Sie sich mit der Person vorher in Verbindung setzen.
Warum sind wir nur so rückständig? Die Menschen in Pjöngjang, Peking und Teheran wissen so was doch auch.
(Ich wollte was über Eva Schweitzer schreiben, über ihre herablassende, gleichzeitig aber selbstentlarvende Art. Aber jetzt traue ich mich irgendwie nicht mehr.)
(Noch weniger habe ich allerdings Lust, mit so einer überhaupt zu kommunizieren.)
Und das neueste: Abmahneva macht jetzt den Rückzieher vom Rückzieher und möchte nun Geld -10 Euro-für jede Mail, die sie wegen des Falls bearbeiten muß. blogs.taz.de/newyorkblog/2009/10/30/a_new_hope/
Ich bin mal gespannt, ob dieses Evasche Gesetz auch die Gerichte überzeugt.
@stimmviech: Ich würde ja eher vermuten, dass man diese 10 Euro pro Mail mit einem gut geeichtem Ironiedetektor lesen sollte.
Kannte die Dame aus meiner Tageszeitung (meiner früheren und meiner jetzigen). Habe etliche Male etwas von ihr gelesen oder überflogen, ohne daß mir davon etwas Wesentliches im Gedächtnis blieb (was nicht an meinem Gedächtnis lag, denn das funktioniert, aber nur bei Sachen, die für mich einigermaßen interessant sind). Offenbar ein Zeichen dafür, daß sie doch nicht so eine Edelfeder ist, wie es jetzt kolportiert wird.
Eins hat sie immerhin erreicht: daß sie jetzt von ein paar mehr Leuten gekannt wird. Vielleicht war es das die Sache wert.
Tja, da stellen wir mal folgende Überlegungen and. Frau Schweizer schreibt, eine Tageszeitung habe für einen Artikel 80 EUR bezahlt und diesen dann einfach an andere Zeitungen weiterverkauft:
blogs.taz.de/newyorkblog/...0/30/empire_strikes_back/
80 EUR, erhält sie also für einen Artikel. Gut, vielleicht auch mal mehr, das wird schon einer der billigeren gewesen sein. Für drei zitierte Absätze verlangt sie laut Spreeblick 1200 EUR Schadenersatz. Wohlgemerkt Schadenersatz – nicht Anwaltskostenerstattung, der kostet ja nochmal 955 EUR extra.
Das nenne ich doch mal eine lukrative Zweitverwertung. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Ein Richter käme bei der Berechnung vielleicht zu einem anderen Ergebnis. Sowas wie 1/2 Artikel * 80 EUR/Artikel = 40 EUR, zur Strafe das ganze mal 2 = 80 EUR oder so ähnlich.
Ich nehme mal an, Evas Gesetz ist ein Bestandteil dieser Leistungsschutzrechte für Journalisten und Verlage, von denen ja so oft geredet wird.
*sing* …widewidewie sie uns gefällt.
@fh: vermutlich meint sie das ironisch. Nur kommt das nicht mal ansatzweise bei ihr zum Ausdruck, deshalb nehm ich die Frau mal ernst. Und ernstnehmen muß man die Frau, den in ihr leben sämtliche Stereotypen vom verbiesterten Deutschen, der sein-meines Erachtens vermeintliches-Recht auf Biegen und Brechen gegen jede Lebenswirklichkeit durchsetzen will. Sozusagen ein weiblicher Michael Kohlhaas, wobei sie im Gegensatz zu dem auf Menschen unter ihr herumtritt.
Ist immer unglücklich, mit Kanonen auf nichtkommerzielle Blogs zu schießen.
Aber drei Absätze eines Artikels zu übernehmen ist durch das Zitatrecht nicht mehr gedeckt.
"Ein Richter käme bei der Berechnung vielleicht zu einem anderen Ergebnis. Sowas wie 1/2 Artikel * 80 EUR/Artikel = 40 EUR, zur Strafe das ganze mal 2 = 80 EUR oder so ähnlich."
Gut möglich, aber bei kommerzieller Verwertung keine gute Idee. Das läuft auf praktische Enteignung raus. Jeder sollte schon selbst entscheiden dürfen, wieviel er für einen Text verlangt und wem er ihn geben möchte.
Sonst nimmt sich jeder ungefragt, was er möchte, und zahlt dann notfalls etwas mehr, wenn er erwischt wird.
In den USA sind die "punitive damages" nicht ohne Grund so hoch.
Wie gesagt, der Fall ist unglücklich, die Reaktion auch, aber wer ein Blog betreibt, sollte sich doch vorher mit den Grenzen des Zitatrechts vertraut machen.
Ironischerweise ist sie Mitglied beim ACLU, dieser honorigen US-Bürgerrechtsorganisation:
nordsuedmedien.de/schweitzer/index_en.html
"…aber wer ein Blog betreibt, sollte sich doch vorher mit den Grenzen des Zitatrechts vertraut machen."
…und nicht klauen; wenn man dabei erwischt wird, dann die Bloggerkollegen auf die Beklaute hetzen? Und die kloppen fleißig mit drauf?! (mit wenigen Ausnahmen).
Who the F/"&§ is Eva? Und wieso misst man ihr Überhaupt so viel Gewicht bei, sie in einem Blog zu erwähnen?
In diesen Momenten wünscht man sich ein deutschsprachiges 4Chan…
wow was für eine unsympatische frau
ich hoffe die taz trennt sich von der frau. und die frau trennt sich von ihrem anwalt.
an der geschichte ist nix lustiges. wer ein atelier in manhatten hat vergisst aber bestimmt schnell den wert von €2200. eine absolute übergebliche frechheit das.
Frau S. hat schlicht den Fehler begangen, larmoyant gegen Blogger zu schreiben statt den Fokus auf den Verkauf des Artikels an die 15 Tageszeitungen zu legen. Hätt' sie einfach den Feldzug gegen die Blogger gelassen, den mysteriösen Philipp laufen lassen, stattdessen die seltsame Praxis der ZEIT [?] und des Reiseportals hervorgehoben, wären wir jetzt alle auf ihrer Seite.
Tja, Larmoyanz ist halt kein guter Berater.
Ja Ja die Schweizer/Schweitzer haben halt immer noch ihre Geheimnisse… Interessant ist das frau/man in seiner/ihrer Biografie lesen kann… "Mitglied…in Blabla, Blablablablabla und im ADAC" ! Die Frau hat Humör und Verstand ! Buzzer + Respekt !
Erinnert mich an einen dieser Jornalisten hier :
widerhaken.blogspot.com/2...-schublade-100000-dm.html
Mir ist nicht jut… Habe Kreisellauf…
Irgendwie fällt mir dazu nur ein was ein: "Bwaaaaaahahahahahaaaaaa!" (Manche Leute haben wohl den Realitätsbezug verloren, aber das ist ja nun leider keine Seltenheit.)
Ach und: Will jetzt nicht nochmal den ganzen Mist durchlesen, aber ich meine, sie schreibt einerseits, sie will so viel Geld, weil sie davon ihren Anwalt bezahlen muss, und andererseits will sie aber 955 Euro Anwaltskosten erstattet haben?
Also so wie ich das sehe profitiert nomnomnom NUR von anderen Inhalten. Irgendetwas kreatives eigenes habe ich dort jedenfalls nicht gesehen.
Das Lawblog enttäuscht an dieser Stelle arg. Solange es die linke Kopierermeute befriedigt, wird anscheinend auch gerne mal für Urheberrechtsverstöße argumentiert. Wenn nonnomnom jetzt die Bild wäre, wären die Kommentare 100% umgedreht.
Wenn "Blogger" als seriöse Medien begriffen werden wollen, sollten sie sich auch als solche benehmen.
Es gibt keine Narrenfreiheit, und wer ungefragt große Textpassagen von Leuten übernimmt, die von ihren Texten leben, handelt sich nun einmal schnell Ärger ein.
Langsam sollte das jeder gemerkt haben. Ich mag es auch nicht, wenn Konzerne auf kleine Blogger schießen (schon gar nicht, wenn die Argumente so absurd sind wie bei Jack Wolfskin, Jako etc), aber etwas nachdenken, bevor man Texte anderer übernimmt, sollte man schon.
Und wenn sich die Blogger-Armada empört, dann bitte, wenn ein Großer ungerechtfertigt einen kleinen schikaniert.
@Name:
Nein, sie will soviel Geld, dass der Dienst, "das Netz" nach ihren Artikel-Partikel zu durchkämmen, für ein Jahr geblecht ist. Es gibt ja einige Observer-Dienste, die klarologo nicht überprüfen können, ob ein Text(fragment) in der Page einer kommerziellen Zeitung oder einem Blog erscheinen, ja selbst die Prüfung auf Rechtmässigkeit ist dubios gestaltet, denn ein Programm, welches so 30 Rechtssystemen konform ginge ist ein Unding. Also wird das dann durch Aufruf geprüft und ein indisches Girl prüft, ob ein deutschsprachiger Artikel – womöglich in den USA gehostet – in einem Blog eine Rechtsverletzung darstellt.
Stuff
BTW: Sehr Toitsche Journalistin, die es hinnimmt bzw. gewohnt ist, mit dem Objekt ihrer Berichterstattung vor Veröffentlichung "Kontakt" aufzunehmen.
Achtung Herr Vetter, gleich wird Ihnen der Standardlink von der lieben Frau Schweitzer vor die Nase geknallt, der Eva's Gesetz zwingend(!1!!1einself!) belegen soll!
Btw: besonders lustig sind die Kommentare auf die Kommentare bei der taz…
@11: Es gibt ein deutschsprachiges 4Chan!
Alter Schwede,
diese Arroganz in ihrer Mail, gepaart mit einem derart schlechten Deutsch, dass ich ihre Artikel nicht einmal in einer Schülerzeitung lesen möchte. Der Mut, sich mit dieser Ausdrucksweise Journalistin zu nennen gehört belohnt. Aber immerhin hat sie auch schon mal ein Brettspiel entwickelt…
Der auf nomnomnom.de wiedergegebene Text ( http://www.nomnomnom.de/2008/05/20/obama-of-nine ) hat einen Umfang, der nicht mehr vom Zitatrecht nach § 51 UrhG gedeckt ist. Frau Schweitzer steht daher nach § 97 I UrhG ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu. Nimmt man hier Fahrlässigkeit (das außer-Acht-lassen der erforderlichen Sorgfalt) von Seiten Philipps an, dann hat Frau Schweitzer auch einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 97 II UrhG. Betreffend die erstmalige Abmahnung ist aber der (mittlerweile nicht mehr ganz so neue) § 97a II UrhG zu beachten: Danach beschränkt sich der Aufwendungsersatz für den Anwalt in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 €. Ein einfacher Fall und eine nur unerhebliche Rechtsverletzung liegen hier vor. Das Merkmal "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" bedeutet, dass die Rechtsverletzung nicht in Ausübung des Berufs oder eines Erwerbs geschehen sein darf. Und das trifft auf nomnomnom.de zu, d.h. die Anwaltskosten sind für die erstmalige Abmahnung auf 100 € beschränkt. Soweit die juristische Seite. Wenn Frau Schweitzer oder ihr Anwalt aber auch nur ein wenig Gespür für PR gehabt hätten, dann hätten sie auf die Geltendmachung eines Teils ihrer Rechte verzichtet und sich das nun entstandende und vorherzusehende Debakel erspart. Zwar ist auch schlechte Publicity Publicity, aber so nötig dürfte es Frau Schweitzer dann doch noch nicht haben, wenn sie ein "Studio in Manhattan" bewohnt. Es wird wohl eher daran liegen, dass sie den Auftrag für ihren Anwalt nicht genau genug ausgestaltet hat und der Anwalt im Rahmen des Auftrags auf bestmögliche Gewinnmaximierung aus war.
Randbemerkung: Der Anbieterkennungspflicht (der das Angebot von nomnomnom.de unabhängig von dessen Nichtkommerzialität unterfällt) scheint nomnomnom.de tatsächlich nicht zu genügen.
Kann mir mal bitte jemand einleuchtend verklickern warum man mit sowas überhaupt noch diskutiert? Ich meine, was es da zu diskutieren gibt oder wo sonst die Motive liegen mögen. Belehrung? Hoffnung auf Einsicht? Oder einfach nur Lust daran auf jemanden einzutreten der (geistig) eh schon am Boden liegt? Ich krieg das mit den Diskussionen in solch eindeutigen Fällen mit dieser
KrautDeutschmentalität wirklich nicht auf die Reihe. Letztes Beispiel ist die Informationsvernichtung in Wikipedia – Diskussionen! Da haben doch wirklich die Verursacher die Dreistigkeit auch noch zur Diskussion einzuladen – und da gehen noch welche hin! jahimmelarschverficktnocheins!Warum also kriegt diese alt68erInn mit Ambitionen zu Höherem (wahrscheinlich aber eher die übliche Identifikation mit der anderen Seite im Zuge der sozialen Abstiegsangst) überhaupt die Aufmerksamkeit die sie nicht verdient? Warum so etwas überhaupt noch antworten? Ihr Schreiben spricht für sich. Sie darf sich zusammen mit anderen auf ewig lächerlich gemachten Figuren in die Ruhmeshalle stellen, jeder nächste Arbeitgeber würde sie nach kurzer Recherche wieder wegschicken. Mehr Selbstkasteieung geht nicht.
Figuren wie sie leben davon noch den grössten Bockmist versilbert zu bekommen. Ungerechtigterweise.
Also, was soll das?
#k.
@thomasz: Che-che-check it out, wha-wha-what it's all about! Here you go: http://www.krautchan.net/
Die Dame kommt nicht sehr sympathisch rüber.
Man hätte die Angelegenheit sensibler regeln können.
Das Problem war wohl, dass die mit der "Schleppnetzfahndung" betraute Firma nicht flexibel genug reagiert hat.
Aber bitte die Schwarmempörung für "echte" Fälle aufheben. Ich schätze, das Problem wäre mit einer freundlichen Entschuldigungsmail zu lösen gewesen.
Ach und generell: Blogger sollten selber schreiben. Wer was tolles findet, kann es ja verlinken.
Aufmerksamkeit für Leute, die uninteressant sind und bleiben sollten, wozu?
Bitte hier nicht auch noch ein Forum geben!
Witzig finde ich in solchen Fällen immer, dass die Kosten so hoch seien weil der Verstoß so schwer zu finden sei.
Wenn der ÖFFENTLICH begangene Verstoß gegen das Urheberrecht (der wohl sogar tatsächlich begangen wurde) so unauffällig bleibt, das er nur von teuren spezialisierten Fachleuten überhaupt gefunden werden kann beweist das wohl hauptsächlich nur eines: Der Verstoß war absolut unbedeutend und unwichtig.
Ist ja das gleiche bei den Pfotenstickereien (die Frauen waren natürlich wirklich 100% unschuldig), den "Angriff" auf die Marke konnte nur jemand bemerken, der mit einem Riesenaufwand danach sucht. Der würde auch einen Kirschendieb verfolgen, dem ein Kirsche unbemerkt in der Kinderwagen gefallen ist als er den Wagen unter dem Kirschbaum durchschob.
Man braucht keine teuren Spezialisten. Es gibt schon lange Dienste (wie turnitin), die Plagiate im Internet entdecken. Wortwörtliche Textkopien sind natürlich noch einfacher zu finden.
Ja, das Abmahnwesen ist übel und wird oft missbraucht. Aber die "Kostenlosbedienmentalität" mancher Blogs ist so fein auch nicht.
Entweder es gilt das Urheberrecht oder es gilt nicht. Ob der Text weltbewegend oder wichtig war, ist irrelevant.
Hier wurde ein knappes Drittel wortwörtlich übernommen. Das ist durch das Zitatrecht nicht mehr gedeckt.
Überreaktion ja, schon möglich.
Aber wir erfahren wohl auch nicht von allen Abmahnungen, die der Bloginhaber versendet. Bestimmt nicht von solchen, die nicht so sympatisch rüberkämen.
Blogs sollten erwachsen werden. So kompliziert sind die Spielregeln nicht.
Wie gesagt, mir ist die Dame nicht sympathisch. Aber bevor man die Sau durchs Dorf treibt, kann man durchaus erst mal den Abmahner kontaktieren.
Betreiben ja nicht alle Kochbücher
Gehört es zum guten Ton, den Autor eines Zitates, Kommentars, Artikels usw. zu nennen.
In der Arbeitswelt sollte es so sein, dass man sich nicht mit fremden Federn schmückt, aber auch dort ist meiner Erfahrung nach der Ideenklau des Vorgesetzten der Normalfall.
Unter uns gleichgestellten Angestellten nennt man noch den Kollegen, der den guten Vorschlag gemacht hat.
A..löcher gibt es aber immer und überall.
Was die Frau so unsympatisch macht ist ja nicht alleine die Abmahnung und die Reaktion darauf, sondern die Arroganz die sie an den Tag legt.
Mein Gott ist diese Frau eine [zensiert].
Meine Frage zu der Sache ist die: an welchem Punkt tritt die gute Frau überhaupt wieder in die Verwertungskette ein, da sich das Zitat wie der Link auf eine durch Honorar bereits abgegoltene Veröffentlichung bezieht. Da dürfte doch in allererster Linie die ZEIT als Quelle der rechtliche "Gegner" eines Disputs sein.
Das hängt von den eingeräumten Nutzungsrechten ab.
Offenbar hat sie nur ein nicht-exklusives eingeräumt und die Verwertungsrechte liegen bei ihr.
Urheberrrechte unterscheiden übrigens nicht zwischen sympathischen und unsympathischen Urhebern.
@Kand.in.Sky:
Informationsvernichtung bei Wikipedia? Haben sie da einen Artikel zur Hand?
Die Diskussion nimmt, gemessen an dem eigentlichen Lawblog-Beitrag eine recht interessante Richtung, finde ich. Zitiert wurde doch nur "Evas Gesetz" ("Wenn Sie über jemanden etwas schreiben, insbesondere, wenn es etwas Kritisches ist, müssen Sie sich mit der Person vorher in Verbindung setzen."). Nun bin ich kein Jurist (ich wette Herr Vetter hätte gerne 10 Euro für jedes Mal, wenn hier dieser Satz fällt), aber dieser Rechtslage war ich mir nicht bewusst.
Schlagartig wird einem da doch die Sinnfälligkeit vom Leistungsschutzrecht klar: Wenn Journalisten sich vor jedem Bericht über und jeder Kritik an einer Person tatsächlich erst schriftlich mit dieser Person in Verbindung setzen (müssen), dann haben sie in der Tat einiges zu tun. Kaum zu bewältigen, möchte man meinen.
Vielleicht ist das aber auch nur so eine komische journalistische Anstandsregel. Von der ich nur zu gerne wüsste, wie oft sie von Journalisten tatsächlich zur Anwendung gebracht wird.
"Lieber Herr Obama. Ich habe vor etwas über Deine Finanzpolitik zu schreiben. Bitte sei mir nicht böse…"
Die Abmahnung ist auf jeden Fall gerechtfertigt. Warum Anwaltskosten fuer Abmahnungen immer derart hoch sind, ist mir schleierhaft – ich bin kein Anwalt, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass das wirklich so teuer sein muss.
Dennoch, den Gesamtbetrag finde ich nicht ungerechtfertigt. Die so gerne genannte "Blogosphaere" hat in meinen Augen im Ansatz ueberreagiert. Aber die Reaktion dieser Frau, die zwischen beleidigt, eingeschnappt und unverschaemt aggressiv schwankt traegt nun wirklich nicht zur Eskalation bei. Warum muss sie jeden Kommentar auf ihrem Blog erneut kommentieren? Sie ist doch so offensichtlich im Recht, da haette sie doch die Kritik getrost ignorieren koennen. Aber nach solchen Reaktionen interessiert die "Blogosphaere" (mein Gott, ich hasse diesen Begriff – aber ich muss zugeben, er hilft beim Argumentieren ungemein) doch sachliche Argumentation gar nicht mehr. Jetzt passiert doch nur noch, was man denke ich Bashing nennt.
Ist die Dame etwa Mitglied bei der neuen SED (Die Linke)?
Bei einer TAZ-Schreiberin wäre das gut denkbar.
@34 Das wäre allerdings höchst branchenunüblich.
Freien Mitarbeitern wird eigentlich immer ein ewiges, uneingeschränktes und nicht weiter vergütungsfähiges Nutzungsrecht abgepresst. Andernfalls wäre es wohl Angelegenheit der ZEIT zumindest eine externe Verlinkung technisch wirksam zu unterbinden, da sie sich sonst nach deutschen Gepflogenheiten wohl regresspflichtig machen dürfte.
@37:
Es geht wohl eher darum, dass hier mal wieder ein Spatz mit einer Atombombe umgebracht wurde.
Die Abmahnung mag ja rechtlich korrekt sein…
"Studio" ist ein amerikanischer Euphemismus für ein Zimmer das zugleich Küche, Wohn- und Schlafzimmer ist. In der edelsten Variante gibt es eine eigene Nasszelle.
Was ich nicht nachvollziehen kann: Wenn Frau Schweizer, wie sie sagt, eigentlich nur kommerziellen Content-Klau verfolgen wollte, wie konnte es bei Nom Nom Nom überhaupt zu einer Abmahnung kommen? Kann der Anwalt tätig geworden sein, ohne daß seine Mandantin überhaupt wußte gegen wen?
@noX: Ja, den meisten Kommentatoren auf diversen Blogs mag es darum gehen. Aber ich sehe das hier nicht gegeben. Eine Website, fuer jedermann oeffentlich zugaenglich, ist in meinen Augen kein "Spatz". Und eine berechtigte Abmahnung auch keine "Atombombe". Es ist ja toll, dass das Internet jedem die Moeglichkeit bietet, als Hobbyjournalist zu veroeffentlichen. Das entbindet jeden einzelnen Blogger aber nicht von den damit einhergehenden Pflichten, wie korrektes Zitieren oder Impressumspflicht.
Aber eigentlich moechte ich diese Dame wirklich nicht verteidigen muessen…
Wieso sollte der beanstandete Blogeintrag nicht vom Zitatsrecht gedeckt worden sein?
Bitte eine sachlich fundierte Antwort!
@Benares: Stimmt, die Diskussion ist etwas von dem hier thematisierten Ausschnitt aus der Geschichte abgekommen.
Frau Schweitzer sagt also, dass man sich mit einer Person, über die man schreibt, vorher in Verbindung setzen muss. Das stimmt so nicht direkt. Allgemein gilt, dass man fahrlässig handelt, wenn man eine gebotene Sofgfaltspflicht außer Acht lässt. Speziell presserechtlich ist für Anbieter redaktionell-journalistischer Inhalte die Sorgfaltspflicht der Presse geregelt, wonach die Presse alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen hat. Das wird oft darauf hinauslaufen, dass man eine Person, über die man schreibt, kontaktiert bzw. deren Pressereferenten/Pressestelle. Muss es aber nicht. Die Aussage von Frau Schweitzer ist also juristisch nicht korrekt. Mal abgesehen davon, dass es ja – wie Johnny Haeusler schreibt – ernsthafte Versuche der Kontaktaufnahme mit Frau Schweitzer gegeben hat.
@Thomas I: Das Zitatrecht will die Möglichkeit eröffnen, sich mit den Texten anderer Urheber auseinanderzusetzen. Es dient nicht dazu, ganz oder in Teilen das Urheberrecht auszuhebeln, indem man Texte oder größere Passagen wiedergibt und dann sagt, es wäre ein Zitat. Ab welchem Umfang ein Zitat tatsächlich noch ein Zitat ist hängt auch davon ab, ob der Umfang gerechtfertigt ist. Wenn man sich also beispielsweise wissenschaftlich mit einer Person befasst und dazu eine von dieser Person getätigte Aussage näher untersucht wird es gerechtfertigt sein, auch längere Texte im Wortlaut wiederzugeben. Bei nomnomnom.de stehen 4 Zeilen von Philipp und danach drei Absätze aus dem Artikel von Frau Schweitzer. Es findet nur eine minimale Auseinandersetzung statt; stattdessen wird einfach ein nicht unerheblicher Inhalt aus dem Artikel wörtlich wiedergegeben. Philipp hätte den Inhalt in eigenen Worten zusammenfassen können, hätte einen kleineren Abschnitt zitieren können, oder hätte sich intensiver mit dem Inhalt auseinandersetzen können. Hat er aber nicht. Nach Art und Umfang ist der dort wiedergegebene Text eindeutig nicht mehr vom Zitatrecht gedeckt. Oder um es mit Herrn Vetter zu sagen: Aber sowas von nicht gedeckt.
Ich sehe in diesem Fall den verzweifelten Versuch einer frustrierten Frau, sich ihren Lebensstandard mit Abmahnungen zu sichern. Sie schreibt ja, sie gehe "mit dem Schleppnetz" auf die Suche nach ihren Artikeln. Da bleiben sicher genug Fische drin hängen, die ihr ein schönes Leben in USA ermöglichen.
Die Kommentare auf "Evas" Seite sind allerdings wirklich entlarvend, genauer: "Evas" Antworten auf die Kommentare. Nachdem sie irgendwann klar gemacht hatte, worum es in "Evas Erwachsenenwelt" wirklich geht konnte ich dann ab hier vor Lachen nicht mehr weiterlesen:
"Der Pageviewzähler ist natürlich bereits durch die Decke gekracht wie die Millenium Falcon aus dem Todesstern.
[...]
Sie wissen schon, dass der Todesstern, kurz vorm Kollaps, eine Menge unique visitors hatte?"
Evas Humor scheint qualitativ ihrem juristischen Fachwissen zu entsprechen. Der ihrer Besucher ebenfalls, aber auf ganz anderem Niveau.
Also, eines finde ich ja bei Frau Schweitzer gigantisch arrogant: "Sie ist Mitglied in mehreren Journalistenvereinigungen, der ACLU und dem ADAC."
Ich bin auch Mitglied im ADAC. Wie Millionen anderer Deutsche auch. Ich gebe damit aber nicht an! ;)
P.S.: Ich bin auch Ehrenmitglied in diversen Kölner Karnevalsgesellschaften. Damit habe ich Frau Schweitzer etwas voraus. Bewiesenen Humor! :)
Ach lasst doch die Kinners spielen. Die lernen doch noch. Jeder fasst mal auf die heisse Herdplatte.
Das erinnert mich daran, dass jemand die Äpel aus meinem Garten klaut und sich eine fängt. Und für eine Ausrede alá ich dachte ich darf das – ich wollte die Äpfel doch nicht verkaufen, würde es bei mir noch mal scheppern :-)
@Andreas:
Vielleicht hätte Frau S. jeden Witz mit einer lauten Fanfare beenden sollen. Wer Mitglied in Karnevalsgesellschaften ist beweist damit kein Verständnis für Humor, sondern nur hohe Leidensfähigkeit.
Eva Schweitzer gebührt Respekt: Mit einer Abmahnung und 2-3 Blogposts Johnny Haeusler und die halbe ehrenamtliche Claquersphäre nach Strich und Faden vorgeführt – das war auch mal nötig.
Und @Christian hat Recht: Am Ende lernen alle noch was draus.
die frau verdient mit ihren artikeln ihren lebensunterhalt. weshalb ist die empörung hier so groß, daß sie sich gegen die unentgeltliche verwertung der schöpferische leistung wehrt?
und ich würde es bei dummen antworten auch so wie Christian handhaben.
@Fab: Das entsteht dadurch, dass die Frau und ihr Anwalt nach RVG abrechnen. Da wird dann prognostiziert, was ein Gericht für den Unterlassungsanspruch (nach freiem Ermessenvgl. 3 ZPO) ansetzen würde, wenn die Sache streitig wird. Es wird also geschaut, welches wirtschaftliche Interesse der Rechteinhaber daran hat, dass der (tatsächliche oder vermeintliche) Verstoß unterbunden wird.
Und bei Immaterialgüterrechten sind Gerichte recht schnell mit 5-stelligen Streitwerten dabei (und daraus wird dann mit dem RVG die Vergütung berechnet, die der Unterlassungsschuldner ersetzen soll).
überhaupt habe ich den eindruck, daß die, die sich so sehr der sogenannten blogosphäre zuordnen und damit begründen, jeder andere sollte sich erstmal über deren gepflogenheiten erkundigen, etwas authistisches an sich haben. aber das ist nur meine ganz persönliche, wenn auch gut begründbare meinung.
Ich denke es geht hier weniger darum, ob die gute Frau im Recht oder Unrecht ist, sondern eher vielmehr, welches Menschenbild sie von sich verrät. Die Art und Weise sie wie Oberlehrerhaft aufgritt. "The Empire Strikes Back". Ich hab immer gedacht, die taz-Leute sind irgendwie mehr Anti-Imperialistisch aufgestellt.
Wenns den Leuten nicht in den Kram passt, sollen sich Blogger unbedingt an journalistische Standards halten, und man vergleicht ihre Webseiten sofort mit "journalistischen Erzeugnissen". Das sind sie aber nicht unbedingt.
Als ich mal einen solchen Fall hatte, und ich bin Mitglied im DJV, versagte mir der Verband den Rechtsschutz unter dem Hinweis "Ihr Blog ist kein Presseerzeugnis, sondern ihr Privatvergnügen."
Ok. Akzeptiert. Aber wenn dem so ist, muss ich mich an "journalistische Gepflogenheiten" halten? Keine Sorge, ich tu's, aber man kann doch nicht von jedem privaten Blogger erwarten, er kenne das Presserecht in und auswendig. Und dann muss man im Einzelfall entscheiden, ob man die große Keule schwingt, oder erstmal das persönliche Gespräch sucht.
Vielleicht hatte sie nur ihre Tage. Frauen im Klimakterium reagieren bisweilen etwas sonderlich.
Unglaublich!
Einen Anwalt seine eigenen Urheberrechtsansprüche durchsetzen lassen: einträglich.
Sich selbst öffendlich und für alle Zeit festgehalten zu demontieren: unbezahlbar.
Kostenloser Ratschlag an alle die sich angesprochen fühlen: Wenn man Experten anheuern muss um für sich Arbeit im Netz zu übernehmen , sollte man selbst das Netz besser komplett meiden oder nur passiv konsumieren. Hat schon nen Grund warum man an der einen Stelle auf Experten setzt … man sollte also nicht meinen der Rest (Blogger, Kritik oder auch das Fegefeuer der Eitelkeiten) wäre einfacher zu Handhaben. Besser auch da jemanden fragen der sich mit soetwas auskennt …
@50/Lars:
Hätte sie tatsächlich machen sollen. Die Benennung eines taz-Kollegen als "Blogwart" – tata tata tata. Oder: "Der Pageviewzähler ist natürlich bereits durch die Decke gekracht wie die Millenium Falcon aus dem Todesstern." – tata tata tata. Zu den Witzen von Frau S. passt sie hervoragend, die Fanfare.
@Dennis Knake: Man kann auch nicht von einem Bundesbuerger erwarten, dass er das gesamte StGB auswendig kann. Das bewahrt jeden einzelnen aber nicht davor, sich daran halten zu muessen.
Dass ich beim Zitieren sehr vorsichtig sein muss, um das Urheberrecht nicht zu verletzen, sollte schon allgemein bekannt sein. Und Grundzuege des Pressegesetzes kann man IMHO von einem Blogger schon erwarten. Es ist nunmal nicht damit getan, dass man weiß, wie man einen Blog erstellt und online stellt. Man muss auch die rechtlichen Gepflogenheiten wenigstens annaehernd kennen, bevor man anfaengt, Inhalte im Internet zu veroeffentlichen – ich meine, das muss man sich mal klarmachen: Da kann praktisch JEDER drauf zugreifen. Man sollte das nicht unterschaetzen.
Mir tut die Frau S. ja inzwischen schon fast ein wenig leid – wie aufgefuehrt, verdient sie ihren Lebensunterhalt mit ihren Texten, und versucht diese daher zu schuetzen. Nur demontiert sie sich gerade selber in erschreckender Weise. Das wird der guten Frau bestimmt mal unglaublich peinlich sein, wenn sie nuechtern zurueckblickt.
@Fab:
Ich habe meine Zweifel, ob Frau S. in der Lage ist, nüchtern zurückzublicken. Bislang konnte ich die Fähigkeit zur nüchternen Analyse der Situation noch nicht bei ihr entdecken.
Ich habe die "taz" und deren (freie) Mitarbeiter immer für cool gehalten. Nun erlebe ich aber ein Verhalten, zu dem mir als Beschreibung nur "verdammt uncool" einfällt.
Recht zu haben und ein Rechthaber zu sein, sind unterschiedliche Dinge, auch was die Außenwirkung angeht. In einer solchen Situation kann man einen freundlichen Brief oder eine E-Mail schreiben und die Sache klären. Dann ist das Problem vom Tisch. Man kann aber auch erstmal die teure Keule schwingen, die man dann entweder durchsetzen muß oder zurücknehmen kann. Beides erzeugt (erheblichen) öffentlichen Schaden.
Qualitätsjournalisten wissen das und verhalten sich entsprechend intelligent.
Über Links auf ihre Arbeit aus der Blogsphere brauchen sich zukünftige Auftraggeber sicher keine Sorgen mehr machen. Damit dürfte die genannte Vergütungshöhe von 80 Euro der Vergangenheit angehören. Erstklassiges Eigentor.
@Andreas:
Die Verwendung von Smileys läßt das bezweifeln. Deswegen: Nichtwissen. Beweis mich falsch!
Immobilienangebote in Evas Nähe: maps.google.com/maps?hl=d...num=1&ved=0CAkQ8gEwAA
@kleiner grüner Zwerg:
Ich denke, man sollte die Logik analoger Druckerzeugnisse, auf die sich die meisten Überlegungen und Urteile zum Zitatrecht stützen, nicht gedankenlos 1:1 in die Onlinewelt übertragen. Gegen diese Übertragbarkeit sprechen vor allem zwei Dinge: Zum einen der Link, der dem Leser ermöglicht direkt zur Quelle zu springen (was im Analogen ja so nicht geht) und zum anderen die Kommentarfunktion. Gerade diese kann man durchaus als Einladung zu einer Auseinandersetzung mit dem Zitat in Form eines Dialogs betrachten, was in Blogs üblicherweise ja auch besonders erwünscht und willkommen ist.
Der Link wiederum ändert den Charakter des Zitats grundlegend, nämlich von einer (potentiellen) Leistungsübernahme in einen illustrierten Verweis, dessen Zweck gerade nicht die Übernahme der Leistung ist, sondern vielmehr der Hinweis darauf. In der Praxis wird jeder Leser, der den zitierten Teil interessant findet, das Original lesen, zumal das im betreffenden Fall ja auch ohne Kosten oder Aufwand möglich ist; da sollte man auch nicht vergessen mal zu hinterfragen, welcher Schaden denn hier dem Autor (oder der ZEIT) überhaupt entstanden sein soll.
Ich denke durchaus, dass auch vorwiegend auf fremden Content verweisende Blogs wie nomnomnom eine eigene schöpferische Leistung darstellen (können) – die Leistung besteht dabei in der Auswahl und Zusammenstellung geeigneter bzw. interessanter Quellen, mithin also eine andere Art von Werk. Wer das pauschal abqualifiziert, müsste konsequenterweise auch anerkannten Werkformen wie Collagen bzw. Remixen den künstlerischen Wert absprechen, was mE so nicht haltbar ist.
@chrisv: Naja, "der Link, der dem Leser ermöglicht direkt zur Quelle zu springen (was im Analogen ja so nicht geht)" ist aber zugleich das beste Argument gegen eine solche Auslegung: Es ist in der Online-Welt nämlich garnicht nötig, so viel Text 1:1 wiederzugeben, denn man kann ja einfach einen Link setzen, was in der Print-Welt so nicht geht.
Bzgl. des Schadens: Es geht hier ja nicht nur um wirtschaftliche Schäden. Ein Urheber kann auch bestimmen, ob/wo seine geistige Schöpfung erscheint oder eben nicht, und deshalb hat er ja auch unabhängig von einem Vertretenmüssen des Anspruchgegners einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung. Ein Schadenersatzanspruch setzt neben der Urheberrechtsverletzung auch Fahrlässigkeit/Verschulden und einen zumind. hypothetischen Schaden voraus.
Und zur Zusammenstellung fremden Contents: Soetwas ist bereits seit langem geschützt: In Gestalt des Herausgeber-Urheberrechts. Und das ist aus guten Gründen weitaus weniger stark geschützt als das von "Primär-Urhebern".
Gruß
@chrisv:
Eine Collage ist ein eigenständiges Werk (nur dann), wenn es denn tatsächlich eine schöpferische Höhe hat, die darüber hinausgeht, Bilder auf ein Blatt Papier zu schmeissen. Eine Collage ist in der Regel eine Umbearbeitung von Werken zu einem neuen Werk, so auch ein ein Remix. Aber auch auch das ist nomnomnom nicht, der Blogger bearbeitet nicht in kreativer Eigenleistung irgendetwas um, sondern kopiert einfach Inhalte in sein Blog.
@@Lars:
Das ist nicht ganz richtig. Denn das Gesamtwerk ist ja der ganze Blog, nicht der einzelne Blogeintrag.
@mez: Lars hat insofern Recht, als das blog keine Be- oder Umarbeitung eines oder mehrerer anderer Werke ist. Ich hatte oben bereits das Herausgeber-Urheberrecht angesprochen. Das kommt dem was du meinst schon näher. Aber ein Herausgeber braucht natürlich die Erlaubnis der Urheber/Rechteinhaber der Werke, die er zusammenstellt und herausgibt.
Eva hat bald andere Probleme als Frau in der zukünftig hierarchisch organisierten Gesellschaft. Und Abmahnung schreiben zieht da nicht pi-news.net/2009/10/burka...hicken-in-berlin-wedding/
Lustig, wie hier alle aneinander vorbeireden. Für Frau Schweitzer sind das journalistische Grundsätze. Handwerk. So wie ein Elektriker vor der Arbeit die Sicherung herausnimmt. Die Blogosphäre moralisiert, schreit: „Zensur!” Obendrein legt jetzt noch der bloggende Strafverteidiger juristische Maßstäbe an.
Freuen wir uns doch einfach, dass Frau Schweitzer Blogger adelt, indem sie sie mit journalistischen Maßstäben misst.
Wenn mich jemand als "Jourmalist" bezeichnet, würde ich das ganz sicher nicht als "adelnd" empfinden. Journalisten schreiben jeden Dreck, den man ihnen vorsetzt.
@70:
Auch Frau S. setzt offenbar juristische Maßstäbe an.
Sie nennt dazu in einem Kommentar zu einem Kommentar diesen Link:
upload-magazin.de/blog/71...journalisten-und-blogger/
Dieser, so behauptet sie, belege ihre Ansicht.
Mich wuerde ja interessieren ob Frau Schweitzer im Speziellen bzw. die taz im Allgemeinen sich immer an die Forderung der vorherigen Kontaktaufnahme haltet; aber Frau Schweitzer ist sicherlich eine integere Person und fordert nur das von anderen, was sie in der selben Situation auch selber zu erfuellen bereit waere. :-)
Waere ich eine jener Personen, die sich tatsaechlich — und das muss man sich ja an dieser Stelle erst einmal vorstellen, diese vollkommen unerhoehrte Dreistigkeit — die Muehe gemacht haben Frau Schweitzer eine Mail zu schreiben, faende ich vermutlich folgenden Ausschnitt aus ihrem Eintrag interessiert:
"Da wollte ich schon Philipp vom Haken lassen, und jetzt schreiben mir seine Freunde dauernd emails. Nachdem ich aber unmöglich dem Druck eine Horde wutschnaubender Möchtegernpiraten nachgeben kann, die ihre Nächte im Schlafanzug vom dem Computer verbringen, habe ich mir nun ein neues Angebot überlegt"
…
ich glaube, es könnte sich um einen gaaaanz unterschwelligen reflex handeln. nachdem die eine tatzenfirma so schön im fokus stand, will die andere tatzenfirma vielleicht auch mal dran sein.
.~.
Voll cool, die Frau :-)
Vor allem ihren Kommentar zu ihren ohne ihr Wissen + Erlaubnis weiterverkauften Artikeln finde ich geil: "Ich beschwerte mich, mir wurde bedeutet, ich könne eine Nachzahlung verlangen, dann würde man mich aber hinauswerfen. Wenn man mich hinauswirft, möchte ich gerne, dass sich das richtig lohnt." Wenn das hier jeder Freelancer so machen würde, hätten wir wohl auch endlich wieder mehr Respekt (und Einkommen).
Die muß sich ja grade prächtig amüsieren über den Aufruhr in Klein-Bloggersdorf xD
Ich denke, genau diese pampige Antwort des Verlages war der Grund für ihre Abmahnaktion. Und dafür hab ich vollstes Verständnis. Denn wie die Zeitungsverlage mittlerweile mit freien Journalisten umgehen, spottet jeder Beschreibung. Dann aber hat sie zwei, eigentlich völlig unverständliche, Fehler begangen.
Der erste war, das sie die Liste der Fundstellen des Suchdienstes ohne Überprüfung an die Anwälte gegeben hat. Das auch private Blogger ihre Texte zitieren könnten, hatte sie wohl überhaupt nicht auf dem Schirm.
Der zweite Fehler ist die herablassende Arroganz in ihren Blogbeiträgen. Wenn sie stattdessen den Grund ihrer Abmahnwelle herausgestellt und erklärt hätte, dazu noch das kurze Statement "den Blogger vom Haken zu lassen", so hätte sie die ganze "Blogospähre" auf ihrer Seite gehabt. Diese Solidarisierung hätte auch andersherum, zu ihren Gunsten, funktioniert.
Naja, bis jetzt waren es immer „die Anwälte“ oder „der Anwalt“, selbst bei Marions Kochbuch, war es weniger Marion als „ihr professioneller Bildfreisteller“, aber dieses Mal ist's für mich als Weib echt dumm gelaufen: dieses Mal muss ich mich als Frau für diese Frau fremdschämen und das nehme ich zusätzlich richtig übel!
#76: "Wenn sie stattdessen den Grund ihrer Abmahnwelle herausgestellt und erklärt hätte, dazu noch das kurze Statement "den Blogger vom Haken zu lassen", so hätte sie die ganze "Blogospähre" auf ihrer Seite gehabt."
Naja, herausgestellt hat sie schon genug und sie baut wirklich schon genug Brücken, wie der arme Blogger sich selbst vom Haken nehmen kann. Aber das ist für deutsche Verhältnisse natürlich auch viel zu kompliziert … bzw. wohl eher nicht kompliziert genug xD
Und es ist ihr wohl sch…egal, ob sie die mächtige "Blogosphäre" für oder gegen sich hat oder sich jemand dabei für sie "fremdschämt" :D :D :D
@Lars: An welcher Stelle wird denn hier für Urheberrechtsverstöße argumentiert? Meinem Verständnis nach wird hier nur Frau Schweitzers augenscheinlich herablassende und arrogante Art thematisiert.
Sich selbst der ehemaligen Hausbesetzer-Szene "zugehörig fühlend" (Zitat: "engagierte
sich in der Hausbesetzerbewegung, bis sie eine Allergie gegen Tränengas
entwickelte."–zu lesen auf http://blogs.taz.de/newyorkblog/bio/)…offensichtlich ist Wohnraum doch freier als das "Wort" Zitat Wikipedia: "Als Beweggründe geben die Hausbesetzer häufig an, dass Wohnraum oder Räume für soziale und kulturelle Veranstaltungen fehlen würden oder nicht bezahlbar seien."–http://de.wikipedia.org/wiki/Hausbesetzung…Aber ich verstehe, wenn es um Geld geht, schmeisst man gerne mal seine Ideale über Bord
Frau S. schreibt an anderer Stelle zum gleichen Thema (in der TAZ, nicht etwa in einer rechten Postille):
"und unser verehrter Blogwart Matthias Bröckers hat mich gebeten,"
blogs.taz.de/newyorkblog/...0/30/empire_strikes_back/
Das ist, mit Verlaub, gar kein Niveau mehr. Das geht nciht.
Mit Staunen verfolgt man den Todeskampf des Urheberrechts. Daran werden keine verschlimmbesserten und angeblich an die neue Realität angepassten Gesetze, keine Lobbyarbeit der Verlage und auch nicht gieriger Abmahnwahnsinn etwas ändern. Zum einen sind der Link und das kreative Aufbereiten fremder Inhalte wesentliche Elemente des neuen Mediums, zum anderen kann es einen Schutz des Urhebers, wie wir ihn bisher kannten, nur geben, wenn alle Inhalte des Internets gefiltert, also zensiert werden. – Dass das verhältnismässig wäre, kann niemand behaupten.
@PirateDoc:
Stupider Content-Klau wird jetzt zum "kreativen Aufbereiten fremder Inhalte". Nicht schlecht, diese Tatsachenvergewaltigung ist schon auf Politikerniveau. Ich finde es erschütternd, dass man Content-Klau jetzt schon als "wesentliches Element" des Internets ansieht.
@Uhu:
"Das ist, mit Verlaub, gar kein Niveau mehr. Das geht nciht."
Dann schau mal hier, was bzw. wer gemeint ist ;-) :
http://blogs.taz.de/blogwart/
ad 83 (Lars): Vor dem Hintergrund der Welt der Hardcopies ist der spontane Ärger gut nachvollziehbar. Aber dieser Zug ist nun mal abgefahren, die Realitität ist eine andere. Polemik hilft da wenig, besser sind Überlegungen, wie der Urheber dennoch zu seinem Recht kommen kann. "Open Access" und "Cretive Commons" sind nur Beispiele wie es ausehen könnte. Dass man diese Entwicklung letztlich nur mit scannen eines jeden im Web veröffentlichten Bits und Zensur verhindern kann, scheint nur wenigen klar zu sein.