1.11.2009

Toter NPD-Anwalt hinterlässt besorgte Mandanten

Der Tod des NPD-Anwaltes Jürgen Rieger löst unter seiner Mandanten offenbar Besorgnis aus. Wie hier in einer Rundmail zu lesen ist, soll die zuständige Rechtsanwaltskammer einen Anwalt mit der Abwicklung der Kanzlei beauftragt haben.

Problem aus Sicht der Rieger-Mandanten: Der Abwickler soll “nicht-national” sein; die Anwaltskammer habe auf entsprechende Vorschläge nicht gehört. Der Ratschlag an die Betroffenen geht nun dahin, dass sich die bisherigen Mandanten “nationale” und damit “vertrauenswürdige” Anwälte suchen sollen.

Das ist zunächst ihr gutes Recht. Der Abwickler wird ohnehin nur für ein Jahr bestellt. Seine vorrangige Aufgabe: Er sorgt dafür, dass die laufenden Mandate ordentlich beendet werden. Aber nur, wenn die derzeitigen Mandanten dies auch wünschen. Ihnen steht es ebenso frei, dem Abwickler das Mandat zu kündigen und sich einen anderen Anwalt zu suchen.

Für den Abwickler gilt die anwaltliche Schweigepflicht allerdings ebenso wie für den verstorbenen Rechtsanwalt. Das heißt: Er darf jetzt nicht mit den Handakten zur Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörden rennen und seine neuen Mandaten wegen irgendwelcher Dinge verpfeifen.

Insofern hat die angeordnete Abwicklung sogar aus Sicht von Riegers Mandanten einen Vorteil. Die Anwaltskammer muss nämlich nicht unbedingt einen Abwickler benennen. Dann kommt es aber schon mal vor, dass plötzlich Ehefrauen, Kinder oder sogar der Kanzleivermieter plötzlich “Besitzer” der Mandantenakten sind – da sollte einem der bestellte Abwickler mit entsprechenden Berufspflichten doch lieber sein.

Wie auch immer, um den Job dürften sich Anwälte, die so was machen, nicht gedrängt haben.

34 Kommentare zu “Toter NPD-Anwalt hinterlässt besorgte Mandanten”

  1. Fr meint: (1.11.2009 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    NPD schockiert! Rieger kann rechten Arm nicht mehr heben!

  2. laie meint: (1.11.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Ähhhh…. Moment mal: Falls Strafverfolger irgendwie an diese Akten kommen, dürfen sie das auch verwenden? Ist das wie mit jedem anderen im Übereifer erlangten Beweismittel auch?

  3. horst meint: (1.11.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @ 1 Völlig deplazierter Eintrag.
    - Das Problem bei der Bestellung von Abwicklungsanwälten liegt darin, dass
    Mandanten davon erfahren müssen. In diesem Fall hilft die Prominenz.
    Auch liegt das Problem möglicherweise im Bereich von zivilrechtlichen
    Verfahren, da Interessenskonflikte bestehen können, die ein Mandant
    gar nicht in Erfahrung bringen kann.
    Da ist noch einiges zu verbessern.
    - Generell geben die Anwaltskammern keine Auskunft an Mandanten
    über niedergelegte Zulassungen. Auch hier muss noch vieles
    verbessert werden. Anwaltskammern müssen mehr für die
    Verbraucherinteressen kämpfen.
    Der Verlust der Anwaltszulassung wird nicht umgehend jedem
    Mandanten mitgeteilt und dass kann zu Versäumnisproblemen führen.

  4. Jens meint: (1.11.2009 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Mein Beileid gilt der Familie von Herrn Rieger. Welcher Partei er angehörte sollte keine Rolle spielen. Er hinterlässt eine Familie und ich kann den Hinterbliebenen nur viel Kraft in dieser schweren Zeit wünschen.

  5. fernetpunker meint: (1.11.2009 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Viel interessanter nach Riegers Tod dürfte die Erbfolge sein, besonders im Hinblick auf die ohnehin finanziell angeschlagene NPD.

  6. Erbfolger meint: (1.11.2009 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Wie sähe die Mandaten-Erbfolge beim RA Udo Vetter aus?

  7. Kaboom meint: (1.11.2009 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @6 Im Zweifelsfall wohl erst mal die Kanzleipartnerin

  8. Ärb Thai L. meint: (1.11.2009 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Die wichtigste Frage ist dann doch: Wer schreibt das Blog hier weiter?

  9. michael meint: (1.11.2009 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @Jens
    Tatsächlich? Beileid? Wirklich? Ja, nun, sich mit Spott zurück zu halten, das kann ich gerade noch verstehen. (Wobei der Tod ein normaler Teil des Lebens ist. Kein Grund Spott da außen vor zu lassen.) Aber Beileid? Ich empfinde kein Leid durch seinen Tod. Ebenso wenig ich Leid empfinde beim lesen von Todesanzeigen in der Zeitung. Beileid ist nicht angebracht. Bei mir zumindest.

    Zumindest wenn man will, dass „Beileid“ nicht zur leeren Floskel wird sollte man sich mit solchen Bekundungen zurückhalten.

  10. twitörrööhr meint: (1.11.2009 um 20:10) AntwortenReply to this comment
  11. Volker Birk meint: (1.11.2009 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Mein Mitgefühl gilt den vielen Menschen, die jetzt aufgrund der zukünftig fehlenden Hetze Riegers nicht Opfer seiner Schläger werden müssen.

    Das Mitgefühl, was ich mit diesen Menschen und deren Angehörigen empfinde, ist pure reine Freude.

    Viele Grüsse,
    VB.

  12. Phil meint: (1.11.2009 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @11
    Ich meine gelesen zu haben, dass die Familie Riegers nichts mit seiner Gesinnung am Hut haben. Insofern ist deine reine Freude den Angehörigen gegenüber eventuell deplaziert, um nicht zu sagen unfair.

  13. Jumper meint: (1.11.2009 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    Mein Mitgefühl für die Angehörigen des stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzendes Jürgen Rieger, NS-Verherrlicher und Holocaustleugner ist, zumal mir nicht bekannt, eher sehr begrenzt.

    @Phlil Wo war es zu lesen, "dass die Familie Riegers nichts mit seiner Gesinnung am Hut haben"?

  14. bibibissig meint: (1.11.2009 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @Jumper:

    http://www.bild.de/BILD/news/2009/10/31/npd-funktionaer-rieger/familie-will-kein-grab-und-pilgerstaette-verhindern.html

    Mit den rechten Ansichten ihres Vaters hatten Riegers Kinder nichts zu tun. Trotzdem war das Verhältnis innig. Auf seiner Internet-Seite schrieben sie: „In tiefer Trauer geben wir den Tod unseres geliebten Vaters bekannt.“ Sie beschrieben ihn als „warmherzigen, lebensbejahenden Menschen von brillantem Geist und großem Wissen“ .

  15. Olli meint: (1.11.2009 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @13
    Neue Presse von gestern, Titelseite. Ich wage es mal nicht zu zitieren, aber laut Verfassungsschutz haben seine vier Kinder nichts mit der rechten Szene zu tun, so die Neue Presse. Dabei will doch die NPD das Vermögen "in der Bewegung" halten… Übrigens soll auch keine Erdbestattung stattfinden um keine Pilgerstätte zu schaffen…

    EDIT: Zu lange für den E-Paper-Zugang gebraucht…

  16. fernetpunker meint: (1.11.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    @Jumper: Überall war und ist das zu lesen, deshalb ist die NPD ja so besorgt, dass sie womöglich nichts abbekommt vom Erbe Riegers.

  17. Jumper meint: (1.11.2009 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    @bibibissig
    @Olli
    @fernetpunker

    Danke für die Info!
    Davon hatte ich bisher nicht gelesen.

    Für Sippenhaftung wollte ich bestimmt nicht plädieren.

  18. Skeesicks meint: (1.11.2009 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    Warum können Mandantenakten so ohne weiteres "vererbt" werden?

    Meinem Rechtsempfinden (das nicht unbedingt mit bestehendem Recht korelliieren muss) nach, bin ich der Alleinerbe der Akten meines Anwalts. Wird die Verschwiegenheitspflicht meines Anwalts durch seinen Tod aufgehoben? Und wie schaut es aus, wenn mein Arzt stirbt?!?!?

  19. Olli meint: (2.11.2009 um 05:42) AntwortenReply to this comment

    @Skeesicks:

    Ich vermute mal damit du nicht erst zu Prozessbeginn von dem Tod deines Anwaltes erfährst.

    Und die Schweigepflicht wird nicht aufgehoben dein neuer Arzt ist genau so daran gebunden.

  20. markus meint: (2.11.2009 um 07:23) AntwortenReply to this comment

    @Phil: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Volker hat Mitgefühl mit den Opfern und deren Angehörigen, das sich in reiner Freude manifestiert.

  21. igel meint: (2.11.2009 um 11:02) AntwortenReply to this comment

    @3: Ich finds witzig. Übrigens liest sich der Wikipedia-Artikel zu Rieger wie ein Bankrott des Rechtsstaats. Bei der Verteidigung von Nazis wird ihm verboten zu argumentieren, dass im Warschauer Ghetto kein Jude verhungert wäre, hätten die Ghetto-Insassen untereinander Solidarität geübt. Das ist eine Tatsachenbehauptung, die ich, der ich noch nie in Warschau war, nicht ohne weiteres verneinen kann. Man darf also im Effekt keine Tatsachenbehauptung aufstellen, die befindet, dass Juden einander geschadet haben, während sie von Deutschen verfolgt wurden, weil das die Schuld der Nazis relativieren würde. Hier wird eine Tatsachenbehauptung nur aufgrund ihres Beigeschmacks verboten.

    Wahrscheinlich werden bald auch Steven Pinkers Bücher verboten (er befindet, dass Juden im Durchschnitt 8 % intelligenter sind als andere Europäer. Der Kicker: aus genetischen Gründen. Hier die Argumentation: http://video.google.com/videoplay?docid=6037708729636407580#. Ich glaube, Pinker hat Recht).

    Der Wikipedia-Artikel nennt auch mehrere Enteignungen. Man wird also zum Freiwild, wenn man der Mehrheit nicht glaubt. Ich finde das Unterdrücken von Andersdenkenden abscheulich. Ich finde, dass wenn jemand entgegen den allgemeinen Konsens befindet, dass sich die Mehrheit irrt, dann war es für ihn wohl eher beschwerlich, zu diesem Schluss zu kommen. Und es ist für mich interessant zu hören, wie er zu seinen Schlüssen kam, obwohl die Gegenargumente doch so überwältigend sind. Nur so können wir, als Mehrheit, gelegentlich überzeugen, dass wir auf der richtigen Seite einer Tatsachenbehauptung stehen: das ist die, die stimmt.

  22. tribble meint: (2.11.2009 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    Abwickler – was ist aus dem guten alten Kanzleiverweser geworden?

  23. oldman meint: (2.11.2009 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Lebender NPD-Anwalt hinterließ besorgte Stadtväter, Hauseigentümer und Grundstücksnachbarn.

  24. marcus05 meint: (2.11.2009 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    @bibibissig:

    Wer einen Nazi wie Rieger noch als warmherzig bezeichnen kann, kann sich sein Mitleid woanders suchen.

  25. dot tilde dot meint: (2.11.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    quia nisi bene nil de mortuis:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

    .~.

  26. Peter Schaefer meint: (2.11.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @igel:

    Das Problem bei deiner "Tatsachenbehauptung" sehe ich darin, daß die behauptete Tatsache nicht nachweisbar ist und damit keine offensichtliche Tatsache im eigentlichen Sinne.
    Es wird ein unübersichtliches Konstrukt aus sozialer Gemeinschaft und repressivem Apparat außen herum auf eine zu schlichte Aussage reduziert.
    Betrachtet man das Ganze, so ist ein Nachweis der Tatsache IMHO nicht möglich. Die Behauptung dient einzig einem rhetorischen Zweck das Geschehene zu verharmlosen.

    Eine für meinen Geschmack widerliche Vorgehensweise, deren Gefahr genau in jenen Menschen liegt, die dann solche Folgerungen ziehen, wie Du es da oben tust.

  27. Rallemann meint: (2.11.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @tribble:

    Der ist inzwischen verwest ;-)

  28. igel meint: (2.11.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Die Gefahr kommt also überhaupt erst aus dem Verbot? Nachdem Charles J. Guiteau President Garfield angeschossen hatte, war der noch in guter Verfassung und war nicht sehr verletzt. Nur die schlechte Behandlung durch die Ärzte tötete Garfield. Bekannt wurde der Satz Guiteaus in der Verhandlung: "The doctors killed Garfield, I just shot him."

    Guiteau wurde trotzdem hingerichtet. Es war eine legitime Verteidigungsstrategie, die mit Worten spielte, weil die Semantik von "töten" in diesem Fall nicht ganz klar ist. Man kann das versuchen, und man wird sicher einige Linguisten finden, die einen guten Fall daraus machen könnten, warum Guiteau nicht hätte hingerichtet werden sollen. Schliesslich hat er Garfield ja nicht in jedem Sinn des Wortes getötet und im Zweifel für den Angeklagten.

    Ich finde legitim, dass Rieger das gleiche versucht. Man kann das abweisen oder nicht, aber die Frage, wer genau einen Tod wodurch verursacht hat, ist keine Religion. Und es gibt auch jede menge Zeitzeugenberichte um die Sache zu beleuchten. Ein kohärentes Argument abzulehnen, weil es zynisch klingt, ist widerlich. Und unmoralisch.

  29. Peter Schaefer meint: (2.11.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @igel:

    Es gibt einen elementaren Unterschied in deinen beiden Beispielen.
    Der Präsident überlebt schwer verletzt und stirbt später an den Folgen einer nicht sachgemäßen Behandlung.

    Die Juden im Ghetto hätten überlebt, wenn sie soldiraischer gewesen wären, ist eine Behauptung, die alleine im Konjunktiv lebt und in der irrigen Annahme steht, daß es möglich wäre, ein komlexes Ganzes auf eine Ursache zu reduzieren.
    Das ist aber erfahrungsgemäß in den seltensten Fällen möglich, da es immer bedingende Systeme mit vielen Wechselwirkungen sind.

    Interessant sind seine Äußerungen zu diesem speziellen Fall:
    "Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zurück. Von einer anderen Kammer des Landgerichts wurde ich erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf meine Revision hin hat der Bundesgerichtshof anschließend letztinstanzlich mich freigesprochen, da es um Verteidigungshandeln gehe, das in Wahrnehmung berechtigter Interessen des Mandanten geschehen sei, unabhängig davon, ob die Äußerungen wahr gewesen seien oder nicht."
    http://www.juergen-rieger.de/ineigenersache/strafen.html

    Sachlich ist es trotzdem Quatsch und moralisch ebenfalls fraglich, in wie weit es dienlich ist, darf ich auch bezweifeln, aber das ist letztlich alles nicht mein Problem.

  30. marko meint: (2.11.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @ rallemann: Ich kannte mal einen Kollegen, der sich selbst verwesen durfte … auch als Notar

  31. Peter Schaefer meint: (2.11.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Ins Unreine gedacht:

    Ich sehe die Gefahr bei dieser Argumentation vor allem im klammheimlich hoffähig gemachten Antisemitismus, der den Juden letztlich die Schuld geben soll, daß sie unter diesen erzwungenen Umständen nicht alle brav überlebt haben.

    Wer so argumentiert, bleibt den Beweis schuldig, daß die Bewacher und Gründer des Ghettos nicht hätten wissen können, daß die Menschen im Ghetto nicht solidarisch genug sind, um unter diesen Umständen auch alle überleben zu können – die Geschichte spricht da sicherlich ein deutliches Wort gegen die Annahme, daß sie es nicht hätten wissen können.
    Er will den Beweis auch gar nicht führen, sondern es reicht mit Schmutz um sich zu schmeißen, damit er an den vorgesehen Stellen hängen bleibt.

    just my 2 cents

  32. igel meint: (2.11.2009 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    @29, es ist der gleiche Zynismus und der gleiche Konjunktiv. Niemand weiss, ob Garfield wirklich überlebt hätte, mit letzter Sicherheit. Wir wissen aber genau, dass die Ärzte Dinge taten, die einen Menschen töten können. Und letztlich muss Guiteau auch die schlechte Behandlung der Ärzte vertreten, er hat sie ja schuldhaft ausgelöst. Genau so würde ich Rieger begegnen, wenn er seinen Punkt glaubhaft machen könnte.

  33. Olli meint: (2.11.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @Peter Schaefer:

    Nun auch die Argumentation des Attentäters ist ja nicht ganz richtig ohne sein Attentat hätte es ja keine Behanldungsfehler gegeben ich vermute mal diesen kann man als Nachwirkung des Mordanschlages sehen.

    Und richtig die Behauptung die Juden hätten überlebt wären sie nur solidarischer gewesen ist wirklich falsch. Selbst wenn man den Holocaust und den Aufstand außer acht lässt und gerade ersteres geht nicht.
    Nicht zu vergessen das die Rationen so bemessen waren das die Leute verhungern ob es Solidarität gab oder nicht (und die gab es) wären die Leute verhungert.

  34. Tote-Hosen-Hörer meint: (3.11.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Wäre doch nett, wenn die Abwicklung durch eine lesbische schwarze behinderte Anwältin erfolgen würde… (Und bitte den Link da oben nicht übersehen. Danke.)

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