So sind sie die Autofahrer, bei Gelb noch schnell über die Kreuzung huschen, beim rechts Abbiegen mitten durch die Fußgänger sausen. Als Fahrradfahrer muss man besonders in Berlin und besonders vor grauhaarigen Opas hinterm Steuer eine riesen Angst haben. Ich habe mich selber schon mehr als einmal beim Überqueren der grünen Fußgängerampel fast auf der Frontscheibe gesehen.
Müssen die eigentlich ab einem gewissen alter ihre Fahrtüchtigkeit bzw. ihren Geisteszustand nachweisen, um weiterhin einen Führerschein besitzen zu dürfen?
Einfach die Seite aktualisieren dann taucht der Text auf.
@ Seppl Nein der Führerschein gilt bei uns Lebenslang. Zumindest für PKW. (in den USA ist das anders aber ich glaube da gibt es auch keine Prüfung wenn man die Fristen nicht verpasst)
Ich glaube bei LKW muss er regelmäßig verlängert werden.
Archer meint:
(6.11.2009 um 00:03) Antworten
"Was hätte die Frau davon gehabt, wenn er in den Knast gewandert wäre?"
Seltsam. Dachte sowas nennt sich Rechtsstaatlichkeit oder Gerechtigkeit…
jumper meint:
(6.11.2009 um 00:07) Antworten
Daher kenne ich diese blöde *esse aus mehreren Presseartikeln.
Rieger war doch der von der NPD, der diese Masche mit der Kaufabsicht von Grundstücken in Niedersachsen und anderswo mehrfach durchgezogen hat.
Hatte mich beim letzten Artikel von U.V. zu Rieger nicht mehr erinnert.
Schön für die Erben! Wünsche schöne Pleite der NPD ;P
Christian meint:
(6.11.2009 um 00:21) Antworten
Zur Geldstrafe für den tödlichen Verkehrsunfall: Was spielt es für eine Rolle, ob das Kind einen Kopfhörer auf hatte? Sie hat nachweislich bei grün begonnen, die Kreuzung zu überqueren. Es scheint aber leider Gang und Gebe zu sein, bei dunkelgelb bzw. bei rot noch noch in eine Kreuzung reinzufahren, ebenso wie es eine Unsitte von vielen Fußgängern ist, einfach bei rot die Straße zu überqueren. Leider wird so etwas immer nur bestraft, wenn etwas passiert.
marcus05 meint:
(6.11.2009 um 00:26) Antworten
Warum soll ich als Fußgänger nicht bei Rot über die Straße gehen dürfen? Die Gefahr liegt ja wohl bei mir. Und wie die zahlreichen Erfahrungen bezüglich rot-fahrer beweisen ist es immernoch sicherer zu schauen und dann die Straße bei rot zu überqueren als sich auf grün zu verlassen.
abc meint:
(6.11.2009 um 00:36) Antworten
@ Seppl: Nur für die großen LKWs (Führerscheinklasse C bzw. CE) muss ab 50 regelmäßig die Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden. Auch Busse (Klasse D/DE) darf man nicht unbegrenzt fahren.
Weil das nicht nur dich gefährdet. Stell dir mal vor der Autofahrer verreist dann das Lenkrad und kracht in ein anderes Auto.
Oder stell dir alleine mal den Schock vor den du als Auofahrer hast wenn du jemanden auf der Kühlerhaube hast.
Und bei 50 km/h sieht das schon sehr übel aus.
Christian meint:
(6.11.2009 um 01:50) Antworten
Aus eigener Erfahrung zum Thema verschleppte fälle…
Glaubt denn irgend ein Richter das man sich im April vor Gericht noch daran erinnert wie der Kerl genau ausgesehen hat der einem am Silversterabend volltrunken beim einparken beinahe überfahren hat?
Hallo ich gehöre zur Internetgeneration … mein Langzeitgedächtnis ist praktisch nicht vorhanden…
und 3 Monate scheint ja eher nicht als verschleppt zu gelten…
Joe meint:
(6.11.2009 um 02:11) Antworten
Für Fahrfehler Dritter aufgrund mangelnder Fahreignung (Lenkrad verreißen) ist man als Fußgänger nicht verantwortlich.
Fußgängerampeln dienen zur allgemeinen Belustigung, das zugehörige Bußgeld (5 EUR) ebenso. Einen Sicherheitseffekt haben sie genausowenig wie Antivirensoftware.
Fußgänger, die nicht überfahren werden wollen, tun deshalb gut daran, Fußgängerampeln generell zu ignorieren. Das heißt, so zu tun, als wären die bunten Lämpchen nicht vorhanden. Was sie anzeigen, ist dann vollkommen irrelevant.
Wie man eine Straße ohne bunte Lämpchen sicher quert, ohne mit beweglichen Hindernissen zu kollidieren, lernt man bereits als kleines Kind. Dieses Wissen wendet man einfach an, fertig.
Sebastian Salzgeber meint:
(6.11.2009 um 02:33) Antworten
Also ich gehe konsequent bei Grün und halte auch genauso konsequent bei roten Ampeln. Fussgänger wie Autoampeln. Wenn ich als Fußgänger irgendwo warte und jemand läuft an mir vorbei über rot, dann regt mich das nicht auf, aber ich mag es einfach nicht. Das hat den ganz einfachen Grund, dass wenn er erfasst wird ich mir morgen wieder in der Zeitung durchlesen muss wie schlimm das mit den Autos ist und wie schrecklich doch die Familie getroffen ist. Schwachsinn. Wer mir sagt er könne auch bei Rot gehen ist ein Idiot. Es mag sein dass du in 99,9% der Fälle rüber kamst weil du geschaut hast, wenn aber du nur einmal Pech hast und nicht hitnen rechts geschaut hast, wo nämlich noch eine Vorfahrts-Strasse war und das Auto mal nicht gesehen hast, weil da bisher nie ein Auto kam… ich werde nicht Mitleid haben. Wieso einfach könnt irh nicht warten und alles wird gut? Würd eich die Zeit an einem Tag zusammenrechnen die ich an Ampeln warte sind das nochmal 6 Minuten. 6 Minuten dafür dass ich ein hohen Maß an Verlässlichkeit habe nicht im Rollstuhl zu landen oder schlimmer noch, jemand anderes in den Rollstuhl zu schicken: Das ist es mir Wert. 6 Minuten Leute. Lass es 10 sein. Wie hoch ist dein Stundenlohn? Rechne es dir aus.
Wirklich sauer werde ich nur wenn renitente alte Frauen mit Gehhilfe bei rot gehen. Oder auch ein klassiker wenn eine Gehbehinderte Frau auf Krücken bei rot geht. Da fällt mir echts nichtmehr ein. Wer so dreist seine eigene Körperliche beeinträchtigung nichtmehr anerkennt, bei dem überschlag ich auch mit einem Augenrollen am nächsten Tag in der Zeitung die Meldung.
Die ganze Diskussion um Fußgänger ist eh müßig. Die Unfallopferin fuhr mit einem Fahrzeug.
Und mit einem solchen hat sie auf der Fußgängerfurt nichts zu suchen, wenn sie älter ist als 10. (Und wenn sie jünger ist, hat sie an jeder Querung zu schieben.) Sie hat also den falschen Straßenteil benutzt und sich nach dem falschen Lichtzeichen gerichtet.
Ein tödlicher Fehler.
Hätte die junge Frau die Verkehrsampel beachtet und wäre mit dem übrigen Querverkehr losgefahren, wäre sie noch am Leben. Wie das funktioniert, lernt man heute wohl erst mit 17 in der Fahrschule…
hiro meint:
(6.11.2009 um 06:41) Antworten
@Joe:
Ah, verstehe: wenn Fußgänger grün haben und man dann in der Fußgängerfurt überfahren wird, ist man als Fußgänger Opfer und als Radfahrer selbst schuld?
Moment, muß mich gerade um eine Warnmeldung meines Logikmoduls kümmern… bin gleich wieder da.
BWSpieler meint:
(6.11.2009 um 06:42) Antworten
"Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weiter gefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst, handelt in aller Regel korrekt."
Aber eine Vollbremsung war ja enscheinend laut Artikel mit seinem nicht verkehrstüchtigen Traktor mit ungebremsten Anhänger bei den kaputten Bremsen eh nicht möglich…
"Fenja hatte die Kopfhörer ihres MP3-Players im Ohr und überhörte vielleicht deshalb den lauten Trecker."
Auch ich stehe öfter an Kreuzungen ohne Kopfhörer im Ohr und muss sagen, das man bei dem Krach der dort von den Wartenden Autos produziert wird, man nicht hören kann ob dort nun ein Traktor noch fährt oder nicht wenn man ihn nicht sieht.
Ich finde es ist einfach ein Witz wie man ein Menschenleben mit 640Euro Geldstrafe aufzuwiegen versucht, obwohl der Fahrer:
1. vorsätzlich gegen die STVO verstoßen hat, denn bei Gelblicht muss man vor der Kreuzung halten und nicht schnell noch aufs Gas treten und in diese Einfahren
2. Dann, obwohl ihm bewusst war das er bei Gelb in die Kreuzung einfuhr und so damit rechnen musste das der Querverkehr dann grün bekommt, keine besondere Sorgfalt hat walten lassen
3. Der Traktor samt Anhänger so kaputt war, das er nicht verkehrstüchtig war, und damit hätte garnicht bewegt werden dürfen
Dafür sind 649 Euro ein Witz.
hiro meint:
(6.11.2009 um 06:57) Antworten
So, wieder zurück.
Das Mädel scheint der Bescheibung nach typische Vertreterin ihrer Zunft gewesen zu sein: Kopfhörer auf, dadurch rücksichtlos im Straßenverkehr unterwegs, hält sich nicht an Verkehrsregeln (Fußgängerampel und so). Hätte sie sich an die Regeln gehalten, hätte sie den Trecker gehört (die Dinger sind LAUT!!!!!) und könnte in 3 Jahren auf der anderen Seite stehen. Sitzen. Also: fahren.
Das rechtfertigt allerdings nicht, daß Bauer Franz mit seinem 3-Tonnen-Gespann ungebremst (weil: keine Bremsen) bei rot über die Ampel semmelt. Kann ihm hinterher leid tun, soviel es will: Das ist fahrlässig und man kann schon fast froh sein, daß so wenig passiert ist. Solche Leute gehören aus dem Verkehr gezogen, weil sie sich offensichtlich nicht bewußt sind, welche Verantwortung sie mit dem Führen eines Fahrzeugs übernehmen.
Mein persönliches Fazit: Da sind zwei Experten aufeinandergestoßen, denen ich beiden nicht auf der Straße begegnen möchte.
So, nun macht mich rot… ach nee, wir sind ja nicht bei Heise.
Seppl meint:
(6.11.2009 um 08:53) Antworten
@Joe "Und mit einem solchen hat sie auf der Fußgängerfurt nichts zu suchen, wenn sie älter ist als 10."
Bei uns in Berlin gibt es relativ gut ausgebaute Fahrradwege und Fahrradampeln, wenn man weiß wo lang man fahren muss. Üblicherweise stimmen die Fahrradampeln mit den Fußgängerampeln überein, also ist es prinzipiell keine schlechte Idee als Fahrradfahrer den Fußgängerüberweg zu nutzen, wenn kein extra Fahrradweg existiert.
Ich persönlich weiche lieber ein paar Fußgängern im Schritttempo aus, als dass ich die Autofahrer auf der Straße behindere und bei einem Sturz (durch Nässe, Straßenbahnschienen etc) mein Leben riskiere.
Kristine meint:
(6.11.2009 um 09:13) Antworten
Ich bin mal zynisch: Motorisierter Individualverkehr ist ein Gott der heutigen Zeit. Und wie es sich für einen Gott gehört, werden dem ab und zu Menschen geopfert. Allein in Deutschland einige tausend pro Jahr.
Gruß,
Kristine, die gestern auf dem Fahrrad zweimal beinahe überfahren worden wäre ("tut mir leid, ich habe Sie gar nicht gesehen")
schredder66 meint:
(6.11.2009 um 09:42) Antworten
@16 / hiro
100% agree!
@17 / Seppl
100% agree für deinen letzten Absatz! Ich habe vor ein paar Wochen in Düsseldorf an einer vielbefahrenen Kreuzung selbst – aber unbeteiligt – miterleben dürfen, wie ein Rollerfahrer unbedingt sein Recht durchsetzen wollte. Ein unachtsamer Autofahrer wollte die Spur wechseln, hatte dabei aber den Rollerfahrer übersehen. Statt das der Rollerfahrer nachgibt. um nicht (nur) unter die Räder des Spurwechslers zu kommen, blieb er stur auf seiner Spur. Er mag "im Recht" gewesen sein – in diesem Fall wäre mir mein Recht nicht mein Leben wert gewesen.
@18 / Kristina
Vorausschauendes Verhalten im Strassenverkehr! Gilt nicht nur für "die anderen" und schon garnicht nur für Autofahrer! Aber wieso sollte ich mich als Nicht-Autofahrer überhaupt vorausschauend verhalten, wenn ich als "schwacher" Verkehrsteilnehmer im Fall der Fälle eh mit ´nem blauen Auge und – mit viel Glück – ein paar Prellungen davon komme?
eric meint:
(6.11.2009 um 09:46) Antworten
Obwohl ich auch die Variante "Wozu Ampeln, linksrechtlinksgehen hilft mir immer" bevorzuge, ist diese kombiniert mit einer grünen Ampel immer noch das Beste.
Wer sich nur auf Farben verlässt hat entweder sein Leben nicht lieb und/oder bedenkt nicht das die anderen Verkehrsteilnehmer auch nur zur fehlerbehafteten Gattung Mensch gehören. Als Radfahrer besonders.
@Kristine(18) Ich freue mich schon auf den nächsten Rechtsabbieger, dem man erklären muss was er falsch gemacht hat. Über Entschuldigungen à la "Ich hab sie nich gesehen" würd ich mich freuen ;)–>ist ja nicht schlimm, man schaut halt für die andern mit
Rallemann meint:
(6.11.2009 um 09:54) Antworten
@hiro: "Kopfhörer auf, dadurch rücksichtlos im Straßenverkehr unterwegs"
Das kenn ich. Auf dem Heimweg muss ich über eine kleine Straße durch einen Wald fahren. Da sind häufig Jogger mit Stöpseln im Ohr unterwegs. Einmal bin ich ca. 100 m hinter einer Joggerin im Schrittempo gefahren, weil die mitten auf dem Weg lief und mich nicht bemerkte (meine Hupe benutze ich äußerst selten). Erst, als sie mal zur Seite schauen musste, nahm sie mich wahr und erschrak, so dass sie fast stürzte.
Mithos meint:
(6.11.2009 um 10:39) Antworten
Ich finde, allein weil der 63jährige Traktor-Fahrer
- mit einem langsamen Traktor auf
- einer ihm bestimmt gut vertrauten Strecke (soweit kommt der Traktor ja nicht)
- mit einem Fahrzeug, dass er bestimmt gut kennt (schon länger fährt)
- mit den ihm bestimmt bekannten Schwächen der Bremsleistung
- mit einem Ladungsgewicht, dass er bestimmt auch nicht zum ersten Mal fährt (und deshalb die Gewichts-Wirkung einschätzen kann)
mit einer Geschwindigkeit gefahren ist, die
- in Beachtung des Gewichts
- in Beachtung der miesen Bremsen
und
- in Beachtung der bekannten Strecke
offensichtlich zu Hoch war, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen, hat er eine höhere Strafe verdient. Wenn die Polizei jemanden mit einem solchen Fahrzeug aus dem Verkehr zieht, hat der ja meist auf Grund dieser Mängel schon ein höheres Bußgeld zu blechen.
Noch dazu hat das Gericht festgestellt, dass er eine Ampel missachtet hat. Und als Gipfel des Eisbergs ist der Mann uneinsichtig. Ich halte es für wahrscheinlich, dass er sich wieder auf einen defekten Traktor setzen und weiterhin eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sein wird.
Auch wenn bei dem alten Mann keine große Geldstrafe mehr zu holen ist, so hätte das Gericht doch mindestens eine Strafe verhängen müssen, die ihm deutlich macht, dass seine Handlungen nie wieder eine solche Gefährdung sein dürfen.
Fincut meint:
(6.11.2009 um 10:53) Antworten
Kein Wunder, dass man als Radfahrer in Hamburg wie ein Stück Scheiße vom Autoverkehr behandelt wird. Man hat ja nichts zu befürchten, selbst wenn Herr von Welt aus Winterhude beim abbiegen mich mit seinem Porsche plättet, kostet dem das nicht mehr als eine Tagesgage.
Aber wehe, man startet ein nicht zugelassenes Pocket Bike auf dem Bürgersteig in einer Sackgasse, um einen Kaufinteressenten die Funktionsfähigkeit des Motors zu beweisen. Das wurde in meinem Fall wesentlich härter bestraft.
Für Fahrfehler Dritter aufgrund mangelnder Fahreignung (Lenkrad verreißen) ist man als Fußgänger nicht verantwortlich.
Also plädierst Du dafür, dass man es bei Passanten wie beim Wild hält und einfach draufhält ohne auszuweichen um sich selbst und andere nicht zu gefährden?
Selten so ein Unsinn gelesen. Fußgänger sind genau so Verkehrsteilnehmer wie alle anderen und haben sich entsprechend auch an die Regeln zu halten.
Stuff (Link) meint:
(6.11.2009 um 11:20) Antworten
Unfälle mit Fahrzeugen, die bei selbst geringer Geschwindigkeit viel Lärm verursachen basieren zumeist auf fehlende Korrelation von Lautstärke und unbewusst wahrgenommenen Doppler-Effekt. Auch mangelnde starre Korrelation zwischen Motordrehzahl/Geschwindigkeit (Automatikgetriebe u. dgl., insbesondere beim Anfahren) können zu Fehleinschätzung der Geschwindigkeit führen.
Fazit für jeden Lenker: Zeigt die Ampel in die beabsichtigte Fahrtrichtung nicht grün, anhalten. Immer! Ich plädiere dafür, jenen, die das erst vor Gericht realisieren, diesen Zettel, wo das draufsteht eher teuer zu gestalten.
BTW: Beim Abbiegen ist zu beachten, dass ich den Weg von Fussgängern üblicherweise quere – die haben Vorrang!
Stuff
Cicero meint:
(6.11.2009 um 11:39) Antworten
Vorab: ich gehe davon aus, daß zumindest das verkehrsuntüchtige Traktorgespann stillgelegt wurde. Über das Strafmaß kann man sicher streiten, Fakt ist, daß er mehrere Pflichten grob Fahrlässig mißachtet hat und sich bis zum Schluß uneinsichtig zeigt, imho Grund genug an seiner Eignung zur Führung von Kfz zu zweifeln, seinen Führerschein einzuziehen ihn zur MPU zu schicken.
Allerdings hat das Mädel, so leid mir auch die Folgen für sie tun, ebenfalls in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand am Straßenverkehr teilgenommen (Kopfhörer+Fußweg) und dadurch zumindest fahrlässig verhindert, auf eine Gefahrensituation, wie sie im Straßenverkehr jederzeit vorkommen kann, angemessen und rechtzeitig reagieren zu können; §1StVO gilt nunmal auch führ Radfahrer. Leider hört das unsere militante Radfahrerfraktion nicht gern, denn es ist doch so cool, Ampeln zu ignorieren, ohne Licht (oder höchstens mit dämlichen LED-Geblinke) zu fahren, selbstredend dunkle Kleidung und keinerlei Reflektoren, so allerdings in halsbrecherischer Manier auf Fußwegen, diagonal über 3spurige Straßen, abbiegen bei Gegenverkehr usw. unglücklicherweise ist dieses Verhalten mittlerweile fast Usus und wird -selbst wenn die Ordnungshüter direkt damit konfrontiert werden- i.d.R. nie sanktioniert, erst wenn was passiert ist das Geschrei dann wieder Riesengroß.
Mehr Rücksicht, vorausschauendes Fahren und vor allem ein für andere Verkehrsteilnehmer vorhersehbares und dadurch kalkulierbares Verhalten bei _allen_ (Autos, Fahrrädern und Fußgängern) würden unsere Straßen bedeutend sicherer machen..
heu meint:
(6.11.2009 um 11:56) Antworten
Wobei anzumerken ist, dass das Hören von Musik / Radio über Kopfhörer grundsätzlich nicht verboten ist; weder für Kraftfahrzeugführer noch für Radfahrer oder Fußgänger. Genauso wenig verboten ist es, taub Kraftfahrzeuge (außer Busse und vlt. andere Kfz) zu führen; Taubheit ist kein Fahreigungsausschließungs- oder Fahreignungseinschränkungsgrund für die meisten Fahrerlaubnisklassen.
Hierbei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Gehörschäden i.d.R. durch höhere optische Aufmerksamkeit ausgeglichen werden; dies trifft natürlich nur auf taub geborene oder auf insbesondere ältere Menschen zu, deren Hörfähigkeit über einen längeren Zeitraum abgenommen hat und die sich daran gewöhnen konnten, visuell achtsamer sein zu müssen.
Dies trifft natürlich auf temporäre Einschränkungen – wie eben der Kopf- oder Ohrhörernutzung – nicht zu.
Aus § 23 Abs. 1 S. 1 StVO ergibt sich: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass (…) das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder durch den Zustand des Fahrzeuges (…) beeinträchtigt [wird]". Dies bedeutet, dass die ZU LAUTE Nutzung – auch z.B. von Radios – verboten ist; nicht jedoch ist jedwede Nutzung von Kopfhörern verboten. Schließlich steht nicht dort: "Die Nutzung von Kopfhörern oder Ohrhörern ist dem Fahrzeugführer untersagt." Zu achten ist nur darauf, dass das Gehör hinreichend gewährleistet ist.
Nicht die Kopfhörer sind unbedingt das Problem, sondern gleichfalls auch zu laute Radios, welche teils nicht nur das Gehör des Fahrzeugführers des betreibenden Kfz selbst, sondern auch das der anderen Fahrzeugführer beeinträchtigen.
Soeren meint:
(6.11.2009 um 12:57) Antworten
ich finde es "toll", dass hier anscheinend fuer einige es schwerer wiegt, dass ein Radfahrer mit Kopfhoerern laute Musik hoert, als das jemand mit einem 2-Tonnen-Gefaehrt mit defekten Bremsen so durch die Gegend brettert, dass er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.
Joe meint:
(6.11.2009 um 12:57) Antworten
Die Kopfhörerdiskussion ist überflüssig. Die Ohrstecker erreichen selbst bei voller Leistung nicht entfernt die Dämpfung einer geschlossenen Kfz-Karosserie bei ruhendem Fahrzeug (gemeint sind handelsübliche Neuwagen, nicht Trabant 601). Davon, was los ist, wenn der Motor läuft, ganz zu schweigen…
Aber das ist Physik, damit haben es Hobbyjuristen nicht so. ;-)
Andy meint:
(6.11.2009 um 13:13) Antworten
@Fincut: Ach Fincut, wieder einmal scheiterst du bereits beim Lesen des verlinkten Artikels. Es ist von 80 Tagessätzen die Rede – und die wären bei einem Anwalt wohl deutlich höher ausgefallen.
Und es würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn das Benutzen eines Pocketbikes mit mehr als 80 Tagessätzen bestraft wird. Wie hoch war die Strafe in deinem Fall denn?
@Joe: Dann hast du noch nie halbwegs gute InEar-Kopfhörer verwendet. Die machen WIRKLICH dicht – da bekommt man es selbst bei leiser Musik nicht mehr mit, wenn sich direkt neben einem zwei Leute unterhalten.
Trotzdem finde ich die Strafe auch zu gering. Wer mit einem derart fahruntüchtigen Gefährt unterwegs ist, sollte bei einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung nicht mehr mit einer Geldstrafe davon kommen.
anonym meint:
(6.11.2009 um 13:16) Antworten
@ marcus05
Ihre Frage ist an sich überflüssig (oder eben rhetorisch), denn natürlich haben Sie kein "Recht", als Fußgänger die Straße bei Rot zu überqueren. Die Gefährdung anderer ist dadurch sehr wohl möglich.
Trotzdem ist natürlich klar, daß viele Leute doch bei Rot die Straße überqueren. Ich tue das auch seit Jahrzehnten. Meist geht das auch gut, aber ich bin auch schon in Situationen gewesen, wo es zu einem Unfall hätte kommen können. Da hätte ich dann sicherlich mindestens eine Mitschuld gehabt. Nach wie vor denke ich: Wenn die Straße erkennbar frei ist, gehe ich weiterhin bei Rot (das Problem: es gibt dabei immer wieder Grenzsituationen).
Cicero meint:
(6.11.2009 um 13:17) Antworten
a@Joe: stimmt, die Kopfhörerdisskusion ist überflüssig, jedoch aus einem etwas anderen Grunde: die Ohrstecker dämpfen schon ohne Musik die Umgebungsgeräusche stärker als eine normale Autokarosserie (ok, im Maybach hab ich nooch nicht gesessen, kann also nur für so zielmlich alles andere darunter sprechen und Ferraris sollten sowiso nur auf Rennstrecken fahren dürfen..) abgesehen davon, kann man in einer Autokarosserie immernoch eine Räumliche Ortung con Geräuschen vornehmen, was bei Ohrsteckern höchstens noch für einen Feuerwehrsirene in 3m Entfernung klappen könnte u.a. aus diesem Grunde sind die Dinger ja erfunden und so beliebt bei vielen Reisenden geworden, dazu kommt noch, daß sie durch ihre exponierte lage nahe am Innenohr selbst bei noch verhältnismäßig geringem Schallpegel bereits einen Schalldruck erreichen, der Umgebungsgeräusche bei weitem überdeckt (daher sahen sich ja schon nahmenhafte Hersteller von MP3-Playern veranlasst, die Lautstärke ihrer Geräte zu begrenzen, da die Dinger in den physisch schädlichen Bereich rein reichen)
Aber das ist Anatomie und Akustik, und damit haben es ja ohrhörende Verkehrsteilnehmer nicht so ;)
Kristine meint:
(6.11.2009 um 13:22) Antworten
@19 (schredder66): "Vorausschauendes Verhalten im Strassenverkehr!"
Was glaubst du, weshalb ich nur *fast* überfahren wurde?
"Gilt nicht nur für "die anderen" und schon garnicht nur für Autofahrer!"
Hat das jemand behauptet?
"Aber wieso sollte ich mich als Nicht-Autofahrer überhaupt vorausschauend verhalten, wenn ich als "schwacher" Verkehrsteilnehmer im Fall der Fälle eh mit ´nem blauen Auge und – mit viel Glück – ein paar Prellungen davon komme?"
Wovon redest du?
Kristine
Fahranfänger meint:
(6.11.2009 um 13:26) Antworten
Meine Führerscheinprüfungen liegen schon lange zurück. Aber soweit ich mich erinnern kann bedeutet eine grüne Ampel kein Recht auf Kreuzungsüberquerung. Man muss(!) bei grün zunächst noch abwarten, bis alle Fahrzeuge den Kreuzungsbereich verlassen haben, bevor man selbst in diesen hineinfahren darf.
Und genau diese Regel hat die Radfahrerin missachtet und dafür mit ihrem Leben bezahlt. Auch wenn der Bauer für ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug entsprechend bestraft gehört, so trifft ihn am Tod der Radfahrerin nur eine kleinere Teilschuld.
Das Gericht hat es offenbar ebenso gesehen.
Fincut meint:
(6.11.2009 um 13:27) Antworten
@Andy: Anwalt? Wo schreibe ich etwas von Anwälten? Aber mir unsterstellen, ich würde nicht richtig lesen…
Ich habe mich schon richtig ausgedrückt. 80 Tagessätze wären ca. eine Tagesgage. Diese bekommt man ja nicht täglich. Und dann kann man sich immer noch schön nach unten rechnen.
Meine Strafe war Beschlagnahme des PocketBikes, 100 Euro Gebühren, 250 Euro für das "Ermöglichen" der Benutzung (ich bin nicht gefahren, der Interessent saß auf dem Gerät). Der Interessent hat neben einer Geldstrafe noch den Führerschein für einen Monat verloren, was für einen selbstständigen Handwerker quasi einer Todesstrafe gleicht.
Es wäre also billiger für mich gewesen, hätte ich "nur" ein olle Göre überfahren.
Axel John (Link) meint:
(6.11.2009 um 13:50) Antworten
@ 34: Auch wenn der Bauer für ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug entsprechend bestraft gehört, so trifft ihn am Tod der Radfahrerin nur eine kleinere Teilschuld.
Wer sich mit einem Fahrzeug wie beschrieben im Straßenverkehr bewegt, nimmt den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in kauf.
Das Problem ist nur, dass ein Menschenleben im deutschen "Rechtsstaat" nichts wert ist. Der Bauer hat im juristischen Sinn keinen "Schaden" angerichtet, ja nichtmal einen Polizisten als "Spinner" bezeichnet, was offensichtlich ein weitaus schwereres Vergehen ist, als einen Menschen tot zu fahren. merkur-online.de/lokales/...tet-1600-euro-469896.html
Eine tot gefahrene Radfahrerin? So what. Über solche Lappalien mokiert sich höchstens der BILD lesende Stammtisch.
Fahranfänger meint:
(6.11.2009 um 14:28) Antworten
@Axel John:
Nur weil jemand stirbt, muss ja nicht gleich jemand anderes dafür die Verantwortung übernehmen! Amerikanische Verhältnisse, bei denen der Kaffeeproduzent für den verschütteten Kaffee zur Verantwortung gezogen werden kann, will ich hier gar nicht sehen.
Das Mädchen war eindeutig zu doof und hätte ihr Leben mit einem simplen Blick zur Seite retten können. Diese mangelnde Selbstverantwortung darf man dem Bauern nicht zur Last legen.
Fahranfänger meint:
(6.11.2009 um 14:31) Antworten
Spannend ist ja noch, dass sowohl der Bauer behauptet, er sei bei grün gefahren, als auch die Zeugen behauptet, das Mädchen habe ebenfalls grün gehabt.
Hat denn niemand die Ampelanlage in Verdacht gehabt?
Ich erinnere mich an einen Fall vor etlichen Jahren in Münster: Radfahrer hat grün und wird von Bus überfahren: Schuld war eine fehlerhafte Ampelschaltung.
BWSpieler meint:
(6.11.2009 um 14:35) Antworten
"Aber soweit ich mich erinnern kann bedeutet eine grüne Ampel kein Recht auf Kreuzungsüberquerung. Man muss(!) bei grün zunächst noch abwarten, bis alle Fahrzeuge den Kreuzungsbereich verlassen haben, bevor man selbst in diesen hineinfahren darf."
Aber Das Mädel hat sich garnicht auf der Straße der Kreuzung befunden sondern halt an der Fußgängerampel. Und wenn ich als KFZ Fahrer schon bei Gelb in einen KReuzungsbereich einfahre, so muss ich doch dann grade besondere Vorsicht walten lassen?
Wie man auf dem Bild von google maps sieht scheint es an der Kreuzung sehr wohl Radwege zu geben. Damit wäre die Diskussion das sie hätte schieben müssen auch überflüssig.
Cicero meint:
(6.11.2009 um 14:37) Antworten
@Fahranfänger: also zumindest hier laufen alle Ampelanlagen mit Protokoll, so daß das nachprüfbar ist (ein Kollege hatte auch schon mal Stress mit der Stadt deswegen und gewonnen: es war ein Ampelfehler, auch im Protokoll nachweisbar) Ob es dort auch so ist und dann auch geprüft wurde steht natürlich auf einem anderen Blatt..
Mithos meint:
(6.11.2009 um 14:38) Antworten
@Fahranfänger: Geben sie bitte ganz schnell ihren Lappen wieder ab, man kann sehr wohl.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Erster tödlicher Verkehrsunfall soll übrigens so abgelaufen sein: Fahrer sagt anschließend aus, dass er mehrfach gehupt habe, aber da die Frau einfach nicht zur Seite gesprungen sei, musste er sie überfahren.
Andi Wand meint:
(6.11.2009 um 14:45) Antworten
Cicero: Meine Güte. Kaum zu ertragen, was Sie für einen Stuss absondern. Im Gegensatz zu Ihnen, weiß ich aber wovon ich rede. Denn ich besitze Ohrhörer, Kopfhörer, ein Fahrrad und Autofahren kann ich auch.
Nun gut, Kopfhörer im Ohr zu tragen, ist technisch kaum möglich und typische Ohrhörer dämpfen so gut wie überhaupt nicht. Ob sie überhaupt Musik hörte und in welcher Lautstärke ist völlig unbekannt. Ob es wirklich nur ein "Fußgängerüberweg" war oder eher ein gemischter Fahrrad- und Fußgängerüberweg, steht da auch nicht. Dass ihr schieben etwas genutzt hätte, ist zu bezweifeln, denn der Traktorfahrer konnte ja gar nicht bremsen.
Den einzigen Fehler, den sie gemacht hat, ist sich auf grün zu verlassen, anstatt vorher noch einmal zu schauen, ob die Straße frei ist. Von daher verstehe ich auch nicht, was Herr Salzgeber Weltfremdes fabuliert. Sich auf die Ampelschaltung zu verlassen bringt einem gar nichts. Wichtig – um zu überleben – ist sich zu überzeugen, dass alles frei ist. Es kann also sehr wohl verantwortungsloser sein, bei grün die Ampel zu überqueren als bei rot. Gut, wir sind hier in einem juristischem Blog. Da mag Recht haben schwerer wiegen, als überleben.
Was ich auch absurd finde ist, dass man auch als armer Mensch sehr schnell an 640 Euro kommt, indem man einfach mal einen Gelegenheitsjob annimmt. Das ist überhaupt keine Strafe!
Fahranfänger meint:
(6.11.2009 um 14:51) Antworten
Aber Das Mädel hat sich garnicht auf der Straße der Kreuzung befunden sondern halt an der Fußgängerampel.
Ja genau: Und dort hat sie auch bei grün stehenzubleiben, bis die Kreuzung frei ist!
Selbst wenn der Bauer bei dunkelgelb oder Anfang rot erst in die Kreuzung eingefahren sein sollte, hat die Radfahrerin dann immer noch rot gehabt. Als sie dann grün bekam, wird der Traktor sicherlich schon mittig im Kreuzungsbereich gewesen sein.
Angenommen der Bauer hat nicht gelogen und er ist mit seinem so langsamen Traktor bei grün über seine Haltelinie gefahren, dass der Querverkehr bereit grün hatte, als er noch mitten in der Kreuzung war:
Er hat sich dann weder urplötzlich in Luft aufzulösen, noch muss er mitten auf der Kreuzung stehenbleiben, um dem Querverkehr ihre Grünphase ausnutzen zu lassen. Im Gegenteil: Der Querverkehr hat zu warten, bis der Traktor den Kreuzungsbereich verlassen hat.
Die ungeschickte Radfahrerin gehört ebenso zum Querverkehr!
Kand.in.Sky meint:
(6.11.2009 um 14:51) Antworten
Jaja, die rücksichtslosen Fussgänger die eine Gefahr darstellen für motorisierte Kraftfahrzeuge… mal wieder eine Diskussion mit Sachverstand und Niveau.
#k.
Fahranfänger meint:
(6.11.2009 um 14:58) Antworten
@Mithos:
Ich habe geschrieben, dass man die mangelnde Selbstverantwortung des Mädchens dem Bauern nicht zur Last legen darf.
Die mangelde Verantwortung des Bauern (nicht verkehrstauglicher Traktor, wenig umsichtige Fahrweise, etc.) darf man dem Bauern durchaus zur Last legen. Genau das hat man ja hier auch getan.
Das Mädchen wäre aber sicherlich noch am Leben, wenn sie den Blick zur Seite gewagt hätte. Evtl. wäre sie auch noch am Leben, wenn der Bauer ein verkehrstaugliches Fahrzeug gehabt hätte. Das ist aber nicht so sicher.
Ebenso wenig ist sicher, ob sie überlebt hätte, wenn der Bauer vorsichtiger gefahren wäre.
Alles in allem hätte das Mädchen den Unfall in jedem Fall einfach mit der gebotenen Umsicht im Straßenverkehr verhindern können. Der Bauer hätte es evtl. verhindern können.
Somit trifft meiner Meinung nach das Mädchen der größere Teil der Schuld.
llamaz meint:
(6.11.2009 um 15:15) Antworten
Naja, der Bericht ist ein bischen dünn. Da steht zwar, Zeugen hätten gesehen daß die Ampel für das Mädchen auf Grün sprang als es losfuhr, wo sich der Bauer mit seinem Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt befand steht da nicht. Da steht auch nichts darüber wie schnell der Bauer war, wie schnell die Ampel von grün über orange auf rot umschaltet und wie lange es dauert bis die Ampel für die Radfahrer nach der Rotschaltung auf Grün schaltet.
Also ziemlich müßig die Diskussion. Grundsätzlich ist es aber schon ziemlich fahrlässig im Straßenverkehr laut Musik zu hören. Hätte ja auch ein Krankenwagen oder Polizeifahrzeug kommen können. Allerdings steht im Bericht auch nichts drüber drin, wie laut die Musik war.
schredder66 meint:
(6.11.2009 um 15:31) Antworten
@Kristine:
Es geht darum, dass ich nicht nur Autofahrer, sondern auch Fussgänger und Radfahrer bin. Und dass mir die ungleichen "Bestrafungen" bei gleichen Vergehen nicht einleuchten wollen. Nur weil ich als Autofahrer in angeblich in der "stärkeren" Position bin. Das hat für mich den schalen Beigeschmack, dass alle Nicht-Autofahrer "automatisch" von Ihrer Aufmerksamkeitspflicht "befreit" sind.
jemand meint:
(6.11.2009 um 16:15) Antworten
@schredder66: Das man mit als Autofahrer in der stärkeren Position ist befreit nicht alle anderen von der Aufmerksamkeitspflicht sondern verpflichtet den Autofahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit. Zum Beispiel sollten Fahrer von Schwer- oder Gefahrguttransportern sich ihrer erhöhten Verantwortung bewusst sein und auch eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber dem Verkehr haben als das evtl. ein normaler PKW Fahrer hat.
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, bin ich auch sehr viel vorsichtiger gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als ich das als Fussgänger bin (Was nicht bedeutet das ich als Fussgänger vollkommen unachtsam bin).
@ schredder66
Was ist daran, ganz ernsthaft gefragt, nicht zu verstehen? Fußgänger sind im Grunde alle, Autofahrer gibt es demgegenüber schon weniger, Panzerfahrer und Kampfjetpiloten gibt es noch viel weniger. Wer hat, meinen Sie, die größte Verantwortung (und auch die speziellste Ausbildung), der Fußgänger oder der Jetfighterpilot? Wer kann mit seinem "Fahrzeug" den meisten Schaden anrichten, wenn er in eine Menschenmenge fährt oder auf ein Haus fällt? Der Fußgänger? Vergleich verstanden?
Ich bin übrigens Fußgänger und trage die geringste Verantwortung.
Joe meint:
(6.11.2009 um 16:31) Antworten
@Andy: Dann hast du noch nie halbwegs gute InEar-Kopfhörer verwendet. Die machen WIRKLICH dicht – da bekommt man es selbst bei leiser Musik nicht mehr mit, wenn sich direkt neben einem zwei Leute unterhalten.
Und wieviel bekommt man von zwei Leuten mit, die sich neben einem unterhalten, wenn man im geschlossenen Pkw sitzt, bei laufendem Motor und leiser Musik aus dem Autoradio? Dann das Experiment nochmal wiederholen mit etwas mehr Drehzahl und einem Dieselmotor. In allen praxisrelevanten Fällen hört man bei geschlossenen Fenstern außer SoSi gar nichts von draußen.
Und das läßt sich mit handelsüblichen MP3-Playern an der frischen Luft so gar nicht nachstellen, denn dafür reicht weder deren Leistung noch Dämpfung. Höchstens mit voll geschlossenen Antischall-Kopfhörern käme man in die Nähe dessen, aber sowas trägt m. W. niemand beim Radfahren.
@Cicero: die Ohrstecker dämpfen schon ohne Musik die Umgebungsgeräusche stärker als eine normale Autokarosserie
Ja, der Glaube versetzt Berge…
p90 meint:
(6.11.2009 um 16:40) Antworten
@schredder66:
Hm, ja sie haben recht. Neulich ist mir auch ein Auto ausgewichen als ich es beinahe überfahren habe mit meinem Rad.
Was muss der da auch so langsam da vorne rumzuckeln? Muss er sich nicht wundern wenn ich mit meinem Rad über ihn drüber fahre.
Wer Ironie findet darf sie behalten.
abcdefg meint:
(6.11.2009 um 16:47) Antworten
Hallo, es ist Freitag nachmittag. Kommt da noch was Neues? :)
Da ich nur noch selten Fahrrad fahre hab ich auch mal eine Frage.
Darf ich überhaupt einfach auf die Straße wechseln wenn der Radweg plötzlich zu ende ist? Denn um zu wechseln müsste ich auch erstmal vom Radweg auf die Straße.
Sie ist mitschuldig das stimmt (sollte die Ampel noch zu einem Radweg gehört haben sinkt die Mitschuld noch etwas). Aber es hätte einen Fußgänger ebenso erwischen können und die Mitschuld rechtfertigt in meinen Augen kein so mildes Urteil.
Und die Gefahr die von einem Radfahrer ausgeht ist nunmal auch viel geringer als die Gefahr die von einem KFZ ausgeht. Wenn ich als Fußgänger oder Radfahrer beim Überqueren der Straße nicht aufpasse gibt es mit Pech einen Totalschaden. Wenn ich als Autofahrer nicht aufpasse gibt es einen hässlichen Fleck. Das soll jetzt nicht heißen das man als Radfahrer und Fußgänger nicht aufpassen soll.
@Fahranfänger: Da du diesen Fall erwähnst sie hat nich Recht bekommen weil sie ihn verschüttet hat sondern weil der Kaffee so heiß war das sie schwere Verbrennungen davon getragen hat.
Und natürlich hat er Mitschuld hätte er besser bremsen können oder wäre er nicht so schnell gefahren wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. Die Fahrlässigkeit anderer hebt nicht die eigene Fahrlässigkeit auf.
abcdefg meint:
(6.11.2009 um 17:40) Antworten
@olli: ich erinnere mich vage hier kürzlich gelesen zu haben, dass es einem fahrradfahrer seit dem 1. 9. ohnehin freigestellt ist, ob er auf dem radweg oder auf der strasse fahren möchte.
M. Boettcher meint:
(6.11.2009 um 18:20) Antworten
Ich erlebe kaum einen Morgen, bei einer ca. 14km langen Fahrt in Richtung Stadtzentrum von Hamburg, ohne mind. 3 Rotlichtfahrer. Das machen viele ganz bewusst. Man bremst, weil die Ampel auf "gelb" umspringt; in dem Moment tritt in der Spur daneben ein Fahrer, der 5 oder mehr Meter weiter von der Kreuzung entfernt ist, das Gasspedal durch. Quert man beim Weg zum/vom Mittagessen zu Fuß eine Kreuzung mit einer Ausfallstrasse nahe dem Hbf., so läuft man 1-2 Mal wöchentlich Gefahr überfahren zu werden, weil ein Fahrer noch durchrauscht, wenn es schon grün für die Fussgänger ist. Und der "Grüne Pfeil", an vielen Kreuzungen vorhanden, wird teilweise als "Dauergrün" verstanden: Halten vor dem Abbiegen: Fehlanzeige.
Wir haben hier nämlich einige die fahren wie die Bekloppten denen möchte ich nicht auf der Straße begegnen.
Jode meint:
(6.11.2009 um 19:25) Antworten
Ich finde es ziemlich menschenverachtend, wie das Mädchen teils verurteilt wird.
Der Fahrzeugführer kann nun mal, wie oben genannt, mehr Schaden anrichten. Und das mehrere Zeugen sich geirrt haben in ihrer Aussage, dass die Ampel, wenn überhaupt, "dunkelgelb" war, halte ich für unwahrscheinlich.
Es ist allerdings auch unnötig in der Diskussion künstlich zu polarisieren. Die meisten Menschen sind in ihrem Leben Fußgänger, Auto- und Radfahrer (gewesen).
Jeeves meint:
(6.11.2009 um 19:38) Antworten
@Seppl: Sorry, aber ich hab' mehr Angst vor Radfahrern, denn die halten sich nach meinen täglichen Beobachtungen am wenigsten an die Regeln.
..,- meint:
(6.11.2009 um 20:58) Antworten
@Jeeves: Naja, ich sehe das so: Würden sich solche Radfahrer im Auto anders verhalten? Ich denke, es liegt an dem einzelnen Menschen, nicht an seinem Fahrzeug.
@Olli: Soweit ich weiß, muss jeder Fahrradfahrer die Straße benutzen. Eine Pflicht zur Benutzung des Radweges kann sich nur ergeben, wenn dieser eine gute Alternative darstellt. In diesem Fall ist das vielleicht nicht gegeben. Korrigiert mich da bitte, falls das falsch ist ;)
Die Höhe der "Strafe" fürs totfahren von Radfahrern ist normal — Und schändlich niedrig. Wie jemand meinte: Sie wäre höher ausgefallen, wenn der Totfahrer dem Mädchen den MP3-Player einfach nur geraubt hätte, statt es zu überfahren.
Traurig finde ich den Unterschied zu anderen Fällen, daß hier der Treckerfahrer das Opfer nur wegen geschlossener Augen hat übersehen können, während sie sonst immer auf Radwegen fuhren (Geradeausfahrer rechts vom Rechtsabbieger, toter Winkel). Das schien hier aber keine Rolle gespielt zu haben.
Ein Tiefpunkt in der Reihe solcher Urteile, selbst unter den Freisprüchen von Totfahrern, ist es unsofern, als das es darum zu gehen scheint, dem Opfer doch noch irgendwie eine Schuld anzuhängen. Ausgerechnet jenen, für die man Radwege angeblich baut, denen man immer einbläut, zur Sicherheit ja die Fahrbahn zu meiden und sie deshalb mittels blauer Schilder auch gleich verbietet. Wer meint, diese Schuldzuweisung sei gerechtfertigt, versuche selbst einmal, mittels Kopf- oder Ohrhörer den Krach eines Kfz auch nur halbwegs zu übertönen. Das ist selbst mit Ohropax nicht möglich. Zweitens dämpft jede Karosserie stärker, weshalb bei Kfz grundsätzlich offene Fenster zu verlangen wären.
Trotz seiner "Milde" stellte der Richter fahrlässige Tötung fest. Was wird dafür üblicherweise außerhalb des Straßenverkehrs als Strafe fällig?
Wer meint, es läge daran, daß das Mädchen auf dem Gehweg gefahren sei, wenn es denn überhaupt so war: Radwege unterscheiden in der Praxis kaum von Gehwegen und liegen allenfalls wenige Meter daneben. Beide Furten lieben meist direkt nebeneinander oder sind sogar eins.
"Ich persönlich weiche lieber ein paar Fußgängern im Schritttempo aus, als dass ich die Autofahrer auf der Straße behindere" zeigt wieder einmal den Radfahrerminderwertigkeitskomplex.
Sätze wie "Vorausschauendes Verhalten im Strassenverkehr! Gilt nicht nur für "die anderen" und schon garnicht nur für Autofahrer!" kommen üblicherweise dann zum Einsatz, wenn es darum geht, Unmotorisierten Schuld zuzuschieben. Deren Verwendung impliziert Leichtsinn oder gar Absicht der Opfer. Als wenn ausschließlich Autofahrer am Leben hingen! Unfallstatistiken und Erhebungen sagen prompt das Gegenteil. Bei Verkehrsbeobachtungen bleibt immer nur die Feststellung, daß Unmotorisierte in Konfliktfällen häufig auf ihre Rechte verzichten (was Autofahrer gerne ausnutzen).
Aahh, da kommt es schon, kombiniert mit Sippenhaft.
"§1StVO gilt nunmal auch führ Radfahrer. Leider hört das unsere militante Radfahrerfraktion nicht gern, denn es ist doch so cool, Ampeln zu ignorieren, ohne Licht" usw, keines der Merkmale der Aufzählung ist hier relevant. Tatsächlich sind sie ingesamt für Unfälle nicht relevant, sonst würden sie als Unfallursachen in Statistiken gezählt.
"Trotzdem ist natürlich klar, daß viele Leute doch bei Rot die Straße überqueren."
Die wenigen male, die man sich traute, das mal ganz offiziell zu zählen und auch zu verlautbaren, kam raus, daß Autofahrer am häufigsten über Rot fahren, und das nicht etwa vorsichtig mit vorher kucken, sondern mit Aufs-Gas-Treten-Schnell-Noch-Rüber.
Ich nehme längst an, daß solche "Argumente" auch etwas über das Benehmen des Verwenders aussagen.
Hmmm, ich dachte, daß beim Neu laden dieser Seite die Anzahl der Kommentare eher zu- als abnimmt… (: Eben warens noch 61.
Gerhard meint:
(7.11.2009 um 02:32) Antworten
„Und die Gefahr die von einem Radfahrer ausgeht ist nunmal auch viel geringer als die Gefahr die von einem KFZ ausgeht. Wenn ich als Fußgänger oder Radfahrer beim Überqueren der Straße nicht aufpasse gibt es mit Pech einen Totalschaden.“ (Olli)
Übrigens kann man auch einfach ein Anhänger einer Evangelischen Religion sein die an Prädestination glaubt. Dann kann man nämlich immer über die Straße gehen ohne zu schauen.
danke, hab Updates an verschiedenen Orten eingepflegt.
#k.
Joe meint:
(7.11.2009 um 17:56) Antworten
@abcdefg: Das ist schon 1998 so. Guten Morgen! Gut geschlafen? Hast Du einen Führerschein?
Joe meint:
(7.11.2009 um 18:04) Antworten
@Udo: Das Mädchen ist vermutlich Opfer der überaus bescheuerten Idee "voreilendes Grün" geworden. Stichwort Räumzeit. Deshalb nie nach Fußgängerampeln richten! Egal ob mit Fahrzeug oder ohne.
Hier um die Ecke steht ein Rotblitzer und er ist die einträglichste Verkehrsüberwachungsanlage der ganzen Stadt. Sicher nicht deswegen, weil Kennzeichen alle zu braven Verkehrsteilnehmern machen.
marcus05 meint:
(7.11.2009 um 18:41) Antworten
was ist denn voreilendes Grün?
@Joe:
gerade wenn er einen Führerschein hat würde das erklären warum er von Radfahrerverkehrsregeln keine Ahnung hat.
Das ist die grenzgeniale Idee, die Lichtzeichen von Fußgängern verfrüht auf grün zu schalten, um sie auf die Fahrbahn zu locken, damit sie der abbiegende Längsverkehr plattfahren kann. Das passiert unmittelbar nachdem der Querverkehr rot bekommen hat, weswegen von dem auch schon mal jemand plattgefahren wird, der direkt bei Fußgängergrün startet (wie das Mädchen).
Die sog. Räumphase, das ist die Zeit, während alle Richtungen rot haben, gibt es bei solchen schlauen Konstrukten gar nicht mehr.
gerade wenn er einen Führerschein hat würde das erklären warum er von Radfahrerverkehrsregeln keine Ahnung hat.
Verzeihung, aber es gibt keine Radfahrerverkehrsregeln. § 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) gilt für jeden Fahrzeugführer, ob mit Fahrrad, Mofa, Trecker, Krankenfahrstuhl oder Laster, und den sollte man in seiner aktuellen Fassung schon kennen, wenn man eine Fahrerlaubnis besitzt.
Aurisa (Link) meint:
(7.11.2009 um 20:35) Antworten
@Nr.13: Es gibt nur Autoampeln!
Auch die sogenannten 'Fußgängerampeln' sind in Wirklichkeit Ampeln für die Autofahrer (und den Rest des motorisierten Verkehrs).
Kein Fussgänger auf dieser Welt würde Ampeln brauchen, wenn es keine Autos gäbe!
Also sind allein die Auto(fahrer) für die Existenz aller Ampeln verantwortlich.
P.S:
Ich bin auch schon öfter an einer unübersichtlichen (!) 'Fussgänger'ampel fast platt gemacht worden von Autofahrern, die noch bei Rot drüber gefahren sind und das obwohl sie weder sehen, was hinter der Kurve ist UND die in aller Regel wissen dürften, daß da eine Fussgängerampel ist, weil sie täglich dort zur Arbeit fahren… sogar von einem Busfahrer, der noch nichtmal gebremst hat!
Und nein ich trage keine 'Ohrstöpsel' und fahre auch nicht mit dem Rad dort…
Umgekehrt ist es mir zweimal passiert, daß ICH bei einer 'dunkelgelben' Ampel gebremst habe… mit dem Resultat, daß ich den Hintermann 'im Kofferraum' hatte… der offensichtlich erwartet hatte, daß ich bei 'dunkelgelb' noch drüber fahren wollte… und der selber ganz selbstverständlich dann hinter mir auch noch bei dann tiefrot drüber fahren wollte…
Spectator meint:
(7.11.2009 um 21:32) Antworten
@71 / Joe: Die Idee hat sich durchaus bewährt. Zumindest bei denen, die aus der Fahrschule noch in Erinnerung haben, dass Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem abbiegenden (Längs-)Verkehr Vorrang haben.
Joe meint:
(8.11.2009 um 02:26) Antworten
@Spectator: Wie man an den hunderten Toten pro Jahr sieht, hat sich da gar nichts bewährt.
Die Medienpräsenz hat die 15jährige posthum doch nur wegen des illustren Bauers mit seinem verkehrsuntüchtigen Trecker bekommen. Hätte sie der übliche Politikerbenz plattgemacht, gäbe es nicht mehr als die übliche Randnotiz eines regionalen Käseblättchens.
Alex meint:
(8.11.2009 um 10:24) Antworten
@Joe: Deutschland hatte 2008 im Vergleich zu Vorjahren nur 4500 Verkehrstote, davon sterben wirklich hunderte an Fußgängerampeln?
Eine Anmerkung: In manchen Bundesländern werden Autofahrer beim Abbiegen durch ein Blinklicht vor Fußgängern gewarnt.
BWSpieler meint:
(8.11.2009 um 11:23) Antworten
Vielleicht sollte man eine 3. Ampelphase einführen:
1. Längsverkehr + Abbieger grün
2. Querverkehr + abbieger grün
3. Fußgängerampeln in alle Richtungen grün
Spectator meint:
(8.11.2009 um 14:29) Antworten
@74 /Joe: Klar, dass das "Prinzip Radweg" an Kreuzungen (zu) häufig versagt. Aber das liegt daran, dass man als Verkehrsplaner nach Stand der Wahrnehmungspsychologie den Teufel tut, geradeausfahrenden Verkehr rechts von den Rechtsabbiegern bzw. links von den Linksabbiegern zu führen. Der diesbezügliche Klassiker ist der Radfahrer, der bei nicht voreilendem Grün losgefahren ist und unter dem Auflieger landet, weil er rechts neben dem Lkw im toten Winkel gestanden hat.
Falls Du eine Quelle darüber hast, wieviele Radfahrer und Fußgänger wegen voreilenden Grüns verunglückt sind, immer her damit. "Hunderte von Toten pro Jahr" ist erst mal nichts als eine Behauptung, die um so unwahrscheinlicher wird, weil man auf Radwegen auch an ampelfreien Kreuzungen und an Einfahrten unter die Räder kommen kann.
André meint:
(9.11.2009 um 17:14) Antworten
@Spectator:
links von den Linksabbiegern ist üblicherweise jede Menge geradeausfahrender Verkehr – wenn auch mit negativem Richtungsvektor … ;-)
Aber sonst hast du durchaus recht. Das Beste für alle beteiligten wäre am Ende doch, Fußgänger/Radfahrer und Autofahrer zu trennen. Würde auch das Automatisieren letzterer Gefährte deutlich vereinfachen.
@BWSpieler:
Das gibt es bereits an vielen Kreuzungen. Es gibt sogar welche, die pro Fahrtrichtung (also nicht nur Quer- und Längsverkehr) eine eigene Phase haben. Das halte ich im Übrigen aus Sicht des Verkehrsflusses an vielen Kreuzungen für sinnvoller, als die dauernde Blockade von Links-/ Rechtsabbiegern mit Entgegenkommenden/Fußgängern.
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der letzte link bleibt bei mir leer.
@Geldstrafe für einen tödlichen Verkehrsunfall
So sind sie die Autofahrer, bei Gelb noch schnell über die Kreuzung huschen, beim rechts Abbiegen mitten durch die Fußgänger sausen. Als Fahrradfahrer muss man besonders in Berlin und besonders vor grauhaarigen Opas hinterm Steuer eine riesen Angst haben. Ich habe mich selber schon mehr als einmal beim Überqueren der grünen Fußgängerampel fast auf der Frontscheibe gesehen.
Müssen die eigentlich ab einem gewissen alter ihre Fahrtüchtigkeit bzw. ihren Geisteszustand nachweisen, um weiterhin einen Führerschein besitzen zu dürfen?
@marcus05:
Einfach die Seite aktualisieren dann taucht der Text auf.
@ Seppl Nein der Führerschein gilt bei uns Lebenslang. Zumindest für PKW. (in den USA ist das anders aber ich glaube da gibt es auch keine Prüfung wenn man die Fristen nicht verpasst)
Ich glaube bei LKW muss er regelmäßig verlängert werden.
"Was hätte die Frau davon gehabt, wenn er in den Knast gewandert wäre?"
Seltsam. Dachte sowas nennt sich Rechtsstaatlichkeit oder Gerechtigkeit…
Daher kenne ich diese blöde *esse aus mehreren Presseartikeln.
Rieger war doch der von der NPD, der diese Masche mit der Kaufabsicht von Grundstücken in Niedersachsen und anderswo mehrfach durchgezogen hat.
Hatte mich beim letzten Artikel von U.V. zu Rieger nicht mehr erinnert.
Schön für die Erben! Wünsche schöne Pleite der NPD ;P
Zur Geldstrafe für den tödlichen Verkehrsunfall: Was spielt es für eine Rolle, ob das Kind einen Kopfhörer auf hatte? Sie hat nachweislich bei grün begonnen, die Kreuzung zu überqueren. Es scheint aber leider Gang und Gebe zu sein, bei dunkelgelb bzw. bei rot noch noch in eine Kreuzung reinzufahren, ebenso wie es eine Unsitte von vielen Fußgängern ist, einfach bei rot die Straße zu überqueren. Leider wird so etwas immer nur bestraft, wenn etwas passiert.
Warum soll ich als Fußgänger nicht bei Rot über die Straße gehen dürfen? Die Gefahr liegt ja wohl bei mir. Und wie die zahlreichen Erfahrungen bezüglich rot-fahrer beweisen ist es immernoch sicherer zu schauen und dann die Straße bei rot zu überqueren als sich auf grün zu verlassen.
@ Seppl: Nur für die großen LKWs (Führerscheinklasse C bzw. CE) muss ab 50 regelmäßig die Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden. Auch Busse (Klasse D/DE) darf man nicht unbegrenzt fahren.
@marcus05:
Weil das nicht nur dich gefährdet. Stell dir mal vor der Autofahrer verreist dann das Lenkrad und kracht in ein anderes Auto.
Oder stell dir alleine mal den Schock vor den du als Auofahrer hast wenn du jemanden auf der Kühlerhaube hast.
Und bei 50 km/h sieht das schon sehr übel aus.
Aus eigener Erfahrung zum Thema verschleppte fälle…
Glaubt denn irgend ein Richter das man sich im April vor Gericht noch daran erinnert wie der Kerl genau ausgesehen hat der einem am Silversterabend volltrunken beim einparken beinahe überfahren hat?
Hallo ich gehöre zur Internetgeneration … mein Langzeitgedächtnis ist praktisch nicht vorhanden…
und 3 Monate scheint ja eher nicht als verschleppt zu gelten…
Für Fahrfehler Dritter aufgrund mangelnder Fahreignung (Lenkrad verreißen) ist man als Fußgänger nicht verantwortlich.
Fußgängerampeln dienen zur allgemeinen Belustigung, das zugehörige Bußgeld (5 EUR) ebenso. Einen Sicherheitseffekt haben sie genausowenig wie Antivirensoftware.
Fußgänger, die nicht überfahren werden wollen, tun deshalb gut daran, Fußgängerampeln generell zu ignorieren. Das heißt, so zu tun, als wären die bunten Lämpchen nicht vorhanden. Was sie anzeigen, ist dann vollkommen irrelevant.
Wie man eine Straße ohne bunte Lämpchen sicher quert, ohne mit beweglichen Hindernissen zu kollidieren, lernt man bereits als kleines Kind. Dieses Wissen wendet man einfach an, fertig.
Also ich gehe konsequent bei Grün und halte auch genauso konsequent bei roten Ampeln. Fussgänger wie Autoampeln. Wenn ich als Fußgänger irgendwo warte und jemand läuft an mir vorbei über rot, dann regt mich das nicht auf, aber ich mag es einfach nicht. Das hat den ganz einfachen Grund, dass wenn er erfasst wird ich mir morgen wieder in der Zeitung durchlesen muss wie schlimm das mit den Autos ist und wie schrecklich doch die Familie getroffen ist. Schwachsinn. Wer mir sagt er könne auch bei Rot gehen ist ein Idiot. Es mag sein dass du in 99,9% der Fälle rüber kamst weil du geschaut hast, wenn aber du nur einmal Pech hast und nicht hitnen rechts geschaut hast, wo nämlich noch eine Vorfahrts-Strasse war und das Auto mal nicht gesehen hast, weil da bisher nie ein Auto kam… ich werde nicht Mitleid haben. Wieso einfach könnt irh nicht warten und alles wird gut? Würd eich die Zeit an einem Tag zusammenrechnen die ich an Ampeln warte sind das nochmal 6 Minuten. 6 Minuten dafür dass ich ein hohen Maß an Verlässlichkeit habe nicht im Rollstuhl zu landen oder schlimmer noch, jemand anderes in den Rollstuhl zu schicken: Das ist es mir Wert. 6 Minuten Leute. Lass es 10 sein. Wie hoch ist dein Stundenlohn? Rechne es dir aus.
Wirklich sauer werde ich nur wenn renitente alte Frauen mit Gehhilfe bei rot gehen. Oder auch ein klassiker wenn eine Gehbehinderte Frau auf Krücken bei rot geht. Da fällt mir echts nichtmehr ein. Wer so dreist seine eigene Körperliche beeinträchtigung nichtmehr anerkennt, bei dem überschlag ich auch mit einem Augenrollen am nächsten Tag in der Zeitung die Meldung.
@Sebastian Salzgeber: Es gibt keine "Autoampeln".
Die ganze Diskussion um Fußgänger ist eh müßig. Die Unfallopferin fuhr mit einem Fahrzeug.
Und mit einem solchen hat sie auf der Fußgängerfurt nichts zu suchen, wenn sie älter ist als 10. (Und wenn sie jünger ist, hat sie an jeder Querung zu schieben.) Sie hat also den falschen Straßenteil benutzt und sich nach dem falschen Lichtzeichen gerichtet.
Ein tödlicher Fehler.
Hätte die junge Frau die Verkehrsampel beachtet und wäre mit dem übrigen Querverkehr losgefahren, wäre sie noch am Leben. Wie das funktioniert, lernt man heute wohl erst mit 17 in der Fahrschule…
@Joe:
Ah, verstehe: wenn Fußgänger grün haben und man dann in der Fußgängerfurt überfahren wird, ist man als Fußgänger Opfer und als Radfahrer selbst schuld?
Moment, muß mich gerade um eine Warnmeldung meines Logikmoduls kümmern… bin gleich wieder da.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ampel#Gelblicht)
Aber eine Vollbremsung war ja enscheinend laut Artikel mit seinem nicht verkehrstüchtigen Traktor mit ungebremsten Anhänger bei den kaputten Bremsen eh nicht möglich…
abendblatt.de/region/harb...-tot-640-Euro-Strafe.html
Auch ich stehe öfter an Kreuzungen ohne Kopfhörer im Ohr und muss sagen, das man bei dem Krach der dort von den Wartenden Autos produziert wird, man nicht hören kann ob dort nun ein Traktor noch fährt oder nicht wenn man ihn nicht sieht.
Ich finde es ist einfach ein Witz wie man ein Menschenleben mit 640Euro Geldstrafe aufzuwiegen versucht, obwohl der Fahrer:
1. vorsätzlich gegen die STVO verstoßen hat, denn bei Gelblicht muss man vor der Kreuzung halten und nicht schnell noch aufs Gas treten und in diese Einfahren
2. Dann, obwohl ihm bewusst war das er bei Gelb in die Kreuzung einfuhr und so damit rechnen musste das der Querverkehr dann grün bekommt, keine besondere Sorgfalt hat walten lassen
3. Der Traktor samt Anhänger so kaputt war, das er nicht verkehrstüchtig war, und damit hätte garnicht bewegt werden dürfen
Dafür sind 649 Euro ein Witz.
So, wieder zurück.
Das Mädel scheint der Bescheibung nach typische Vertreterin ihrer Zunft gewesen zu sein: Kopfhörer auf, dadurch rücksichtlos im Straßenverkehr unterwegs, hält sich nicht an Verkehrsregeln (Fußgängerampel und so). Hätte sie sich an die Regeln gehalten, hätte sie den Trecker gehört (die Dinger sind LAUT!!!!!) und könnte in 3 Jahren auf der anderen Seite stehen. Sitzen. Also: fahren.
Das rechtfertigt allerdings nicht, daß Bauer Franz mit seinem 3-Tonnen-Gespann ungebremst (weil: keine Bremsen) bei rot über die Ampel semmelt. Kann ihm hinterher leid tun, soviel es will: Das ist fahrlässig und man kann schon fast froh sein, daß so wenig passiert ist. Solche Leute gehören aus dem Verkehr gezogen, weil sie sich offensichtlich nicht bewußt sind, welche Verantwortung sie mit dem Führen eines Fahrzeugs übernehmen.
Mein persönliches Fazit: Da sind zwei Experten aufeinandergestoßen, denen ich beiden nicht auf der Straße begegnen möchte.
So, nun macht mich rot… ach nee, wir sind ja nicht bei Heise.
@Joe "Und mit einem solchen hat sie auf der Fußgängerfurt nichts zu suchen, wenn sie älter ist als 10."
Bei uns in Berlin gibt es relativ gut ausgebaute Fahrradwege und Fahrradampeln, wenn man weiß wo lang man fahren muss. Üblicherweise stimmen die Fahrradampeln mit den Fußgängerampeln überein, also ist es prinzipiell keine schlechte Idee als Fahrradfahrer den Fußgängerüberweg zu nutzen, wenn kein extra Fahrradweg existiert.
Ich persönlich weiche lieber ein paar Fußgängern im Schritttempo aus, als dass ich die Autofahrer auf der Straße behindere und bei einem Sturz (durch Nässe, Straßenbahnschienen etc) mein Leben riskiere.
Ich bin mal zynisch: Motorisierter Individualverkehr ist ein Gott der heutigen Zeit. Und wie es sich für einen Gott gehört, werden dem ab und zu Menschen geopfert. Allein in Deutschland einige tausend pro Jahr.
Gruß,
Kristine, die gestern auf dem Fahrrad zweimal beinahe überfahren worden wäre ("tut mir leid, ich habe Sie gar nicht gesehen")
@16 / hiro
100% agree!
@17 / Seppl
100% agree für deinen letzten Absatz! Ich habe vor ein paar Wochen in Düsseldorf an einer vielbefahrenen Kreuzung selbst – aber unbeteiligt – miterleben dürfen, wie ein Rollerfahrer unbedingt sein Recht durchsetzen wollte. Ein unachtsamer Autofahrer wollte die Spur wechseln, hatte dabei aber den Rollerfahrer übersehen. Statt das der Rollerfahrer nachgibt. um nicht (nur) unter die Räder des Spurwechslers zu kommen, blieb er stur auf seiner Spur. Er mag "im Recht" gewesen sein – in diesem Fall wäre mir mein Recht nicht mein Leben wert gewesen.
@18 / Kristina
Vorausschauendes Verhalten im Strassenverkehr! Gilt nicht nur für "die anderen" und schon garnicht nur für Autofahrer! Aber wieso sollte ich mich als Nicht-Autofahrer überhaupt vorausschauend verhalten, wenn ich als "schwacher" Verkehrsteilnehmer im Fall der Fälle eh mit ´nem blauen Auge und – mit viel Glück – ein paar Prellungen davon komme?
Obwohl ich auch die Variante "Wozu Ampeln, linksrechtlinksgehen hilft mir immer" bevorzuge, ist diese kombiniert mit einer grünen Ampel immer noch das Beste.
Wer sich nur auf Farben verlässt hat entweder sein Leben nicht lieb und/oder bedenkt nicht das die anderen Verkehrsteilnehmer auch nur zur
fehlerbehaftetenGattung Mensch gehören. Als Radfahrer besonders.@Kristine(18) Ich freue mich schon auf den nächsten Rechtsabbieger, dem man erklären muss was er falsch gemacht hat. Über Entschuldigungen à la "Ich hab sie nich gesehen" würd ich mich freuen ;)–>ist ja nicht schlimm, man schaut halt für die andern mit
@hiro: "Kopfhörer auf, dadurch rücksichtlos im Straßenverkehr unterwegs"
Das kenn ich. Auf dem Heimweg muss ich über eine kleine Straße durch einen Wald fahren. Da sind häufig Jogger mit Stöpseln im Ohr unterwegs. Einmal bin ich ca. 100 m hinter einer Joggerin im Schrittempo gefahren, weil die mitten auf dem Weg lief und mich nicht bemerkte (meine Hupe benutze ich äußerst selten). Erst, als sie mal zur Seite schauen musste, nahm sie mich wahr und erschrak, so dass sie fast stürzte.
Ich finde, allein weil der 63jährige Traktor-Fahrer
- mit einem langsamen Traktor auf
- einer ihm bestimmt gut vertrauten Strecke (soweit kommt der Traktor ja nicht)
- mit einem Fahrzeug, dass er bestimmt gut kennt (schon länger fährt)
- mit den ihm bestimmt bekannten Schwächen der Bremsleistung
- mit einem Ladungsgewicht, dass er bestimmt auch nicht zum ersten Mal fährt (und deshalb die Gewichts-Wirkung einschätzen kann)
mit einer Geschwindigkeit gefahren ist, die
- in Beachtung des Gewichts
- in Beachtung der miesen Bremsen
und
- in Beachtung der bekannten Strecke
offensichtlich zu Hoch war, um rechtzeitig zum Stehen zu kommen, hat er eine höhere Strafe verdient. Wenn die Polizei jemanden mit einem solchen Fahrzeug aus dem Verkehr zieht, hat der ja meist auf Grund dieser Mängel schon ein höheres Bußgeld zu blechen.
Noch dazu hat das Gericht festgestellt, dass er eine Ampel missachtet hat. Und als Gipfel des Eisbergs ist der Mann uneinsichtig. Ich halte es für wahrscheinlich, dass er sich wieder auf einen defekten Traktor setzen und weiterhin eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sein wird.
Auch wenn bei dem alten Mann keine große Geldstrafe mehr zu holen ist, so hätte das Gericht doch mindestens eine Strafe verhängen müssen, die ihm deutlich macht, dass seine Handlungen nie wieder eine solche Gefährdung sein dürfen.
Kein Wunder, dass man als Radfahrer in Hamburg wie ein Stück Scheiße vom Autoverkehr behandelt wird. Man hat ja nichts zu befürchten, selbst wenn Herr von Welt aus Winterhude beim abbiegen mich mit seinem Porsche plättet, kostet dem das nicht mehr als eine Tagesgage.
Aber wehe, man startet ein nicht zugelassenes Pocket Bike auf dem Bürgersteig in einer Sackgasse, um einen Kaufinteressenten die Funktionsfähigkeit des Motors zu beweisen. Das wurde in meinem Fall wesentlich härter bestraft.
@Joe:
Also plädierst Du dafür, dass man es bei Passanten wie beim Wild hält und einfach draufhält ohne auszuweichen um sich selbst und andere nicht zu gefährden?
Selten so ein Unsinn gelesen. Fußgänger sind genau so Verkehrsteilnehmer wie alle anderen und haben sich entsprechend auch an die Regeln zu halten.
Unfälle mit Fahrzeugen, die bei selbst geringer Geschwindigkeit viel Lärm verursachen basieren zumeist auf fehlende Korrelation von Lautstärke und unbewusst wahrgenommenen Doppler-Effekt. Auch mangelnde starre Korrelation zwischen Motordrehzahl/Geschwindigkeit (Automatikgetriebe u. dgl., insbesondere beim Anfahren) können zu Fehleinschätzung der Geschwindigkeit führen.
Fazit für jeden Lenker: Zeigt die Ampel in die beabsichtigte Fahrtrichtung nicht grün, anhalten. Immer! Ich plädiere dafür, jenen, die das erst vor Gericht realisieren, diesen Zettel, wo das draufsteht eher teuer zu gestalten.
BTW: Beim Abbiegen ist zu beachten, dass ich den Weg von Fussgängern üblicherweise quere – die haben Vorrang!
Stuff
Vorab: ich gehe davon aus, daß zumindest das verkehrsuntüchtige Traktorgespann stillgelegt wurde. Über das Strafmaß kann man sicher streiten, Fakt ist, daß er mehrere Pflichten grob Fahrlässig mißachtet hat und sich bis zum Schluß uneinsichtig zeigt, imho Grund genug an seiner Eignung zur Führung von Kfz zu zweifeln, seinen Führerschein einzuziehen ihn zur MPU zu schicken.
Allerdings hat das Mädel, so leid mir auch die Folgen für sie tun, ebenfalls in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand am Straßenverkehr teilgenommen (Kopfhörer+Fußweg) und dadurch zumindest fahrlässig verhindert, auf eine Gefahrensituation, wie sie im Straßenverkehr jederzeit vorkommen kann, angemessen und rechtzeitig reagieren zu können; §1StVO gilt nunmal auch führ Radfahrer. Leider hört das unsere militante Radfahrerfraktion nicht gern, denn es ist doch so cool, Ampeln zu ignorieren, ohne Licht (oder höchstens mit dämlichen LED-Geblinke) zu fahren, selbstredend dunkle Kleidung und keinerlei Reflektoren, so allerdings in halsbrecherischer Manier auf Fußwegen, diagonal über 3spurige Straßen, abbiegen bei Gegenverkehr usw. unglücklicherweise ist dieses Verhalten mittlerweile fast Usus und wird -selbst wenn die Ordnungshüter direkt damit konfrontiert werden- i.d.R. nie sanktioniert, erst wenn was passiert ist das Geschrei dann wieder Riesengroß.
Mehr Rücksicht, vorausschauendes Fahren und vor allem ein für andere Verkehrsteilnehmer vorhersehbares und dadurch kalkulierbares Verhalten bei _allen_ (Autos, Fahrrädern und Fußgängern) würden unsere Straßen bedeutend sicherer machen..
Wobei anzumerken ist, dass das Hören von Musik / Radio über Kopfhörer grundsätzlich nicht verboten ist; weder für Kraftfahrzeugführer noch für Radfahrer oder Fußgänger. Genauso wenig verboten ist es, taub Kraftfahrzeuge (außer Busse und vlt. andere Kfz) zu führen; Taubheit ist kein Fahreigungsausschließungs- oder Fahreignungseinschränkungsgrund für die meisten Fahrerlaubnisklassen.
Hierbei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Gehörschäden i.d.R. durch höhere optische Aufmerksamkeit ausgeglichen werden; dies trifft natürlich nur auf taub geborene oder auf insbesondere ältere Menschen zu, deren Hörfähigkeit über einen längeren Zeitraum abgenommen hat und die sich daran gewöhnen konnten, visuell achtsamer sein zu müssen.
Dies trifft natürlich auf temporäre Einschränkungen – wie eben der Kopf- oder Ohrhörernutzung – nicht zu.
Aus § 23 Abs. 1 S. 1 StVO ergibt sich: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass (…) das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder durch den Zustand des Fahrzeuges (…) beeinträchtigt [wird]". Dies bedeutet, dass die ZU LAUTE Nutzung – auch z.B. von Radios – verboten ist; nicht jedoch ist jedwede Nutzung von Kopfhörern verboten. Schließlich steht nicht dort: "Die Nutzung von Kopfhörern oder Ohrhörern ist dem Fahrzeugführer untersagt." Zu achten ist nur darauf, dass das Gehör hinreichend gewährleistet ist.
Nicht die Kopfhörer sind unbedingt das Problem, sondern gleichfalls auch zu laute Radios, welche teils nicht nur das Gehör des Fahrzeugführers des betreibenden Kfz selbst, sondern auch das der anderen Fahrzeugführer beeinträchtigen.
ich finde es "toll", dass hier anscheinend fuer einige es schwerer wiegt, dass ein Radfahrer mit Kopfhoerern laute Musik hoert, als das jemand mit einem 2-Tonnen-Gefaehrt mit defekten Bremsen so durch die Gegend brettert, dass er nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.
Die Kopfhörerdiskussion ist überflüssig. Die Ohrstecker erreichen selbst bei voller Leistung nicht entfernt die Dämpfung einer geschlossenen Kfz-Karosserie bei ruhendem Fahrzeug (gemeint sind handelsübliche Neuwagen, nicht Trabant 601). Davon, was los ist, wenn der Motor läuft, ganz zu schweigen…
Aber das ist Physik, damit haben es Hobbyjuristen nicht so. ;-)
@Fincut: Ach Fincut, wieder einmal scheiterst du bereits beim Lesen des verlinkten Artikels. Es ist von 80 Tagessätzen die Rede – und die wären bei einem Anwalt wohl deutlich höher ausgefallen.
Und es würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn das Benutzen eines Pocketbikes mit mehr als 80 Tagessätzen bestraft wird. Wie hoch war die Strafe in deinem Fall denn?
@Joe: Dann hast du noch nie halbwegs gute InEar-Kopfhörer verwendet. Die machen WIRKLICH dicht – da bekommt man es selbst bei leiser Musik nicht mehr mit, wenn sich direkt neben einem zwei Leute unterhalten.
Trotzdem finde ich die Strafe auch zu gering. Wer mit einem derart fahruntüchtigen Gefährt unterwegs ist, sollte bei einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung nicht mehr mit einer Geldstrafe davon kommen.
@ marcus05
Ihre Frage ist an sich überflüssig (oder eben rhetorisch), denn natürlich haben Sie kein "Recht", als Fußgänger die Straße bei Rot zu überqueren. Die Gefährdung anderer ist dadurch sehr wohl möglich.
Trotzdem ist natürlich klar, daß viele Leute doch bei Rot die Straße überqueren. Ich tue das auch seit Jahrzehnten. Meist geht das auch gut, aber ich bin auch schon in Situationen gewesen, wo es zu einem Unfall hätte kommen können. Da hätte ich dann sicherlich mindestens eine Mitschuld gehabt. Nach wie vor denke ich: Wenn die Straße erkennbar frei ist, gehe ich weiterhin bei Rot (das Problem: es gibt dabei immer wieder Grenzsituationen).
a@Joe: stimmt, die Kopfhörerdisskusion ist überflüssig, jedoch aus einem etwas anderen Grunde: die Ohrstecker dämpfen schon ohne Musik die Umgebungsgeräusche stärker als eine normale Autokarosserie (ok, im Maybach hab ich nooch nicht gesessen, kann also nur für so zielmlich alles andere darunter sprechen und Ferraris sollten sowiso nur auf Rennstrecken fahren dürfen..) abgesehen davon, kann man in einer Autokarosserie immernoch eine Räumliche Ortung con Geräuschen vornehmen, was bei Ohrsteckern höchstens noch für einen Feuerwehrsirene in 3m Entfernung klappen könnte u.a. aus diesem Grunde sind die Dinger ja erfunden und so beliebt bei vielen Reisenden geworden, dazu kommt noch, daß sie durch ihre exponierte lage nahe am Innenohr selbst bei noch verhältnismäßig geringem Schallpegel bereits einen Schalldruck erreichen, der Umgebungsgeräusche bei weitem überdeckt (daher sahen sich ja schon nahmenhafte Hersteller von MP3-Playern veranlasst, die Lautstärke ihrer Geräte zu begrenzen, da die Dinger in den physisch schädlichen Bereich rein reichen)
Aber das ist Anatomie und Akustik, und damit haben es ja ohrhörende Verkehrsteilnehmer nicht so ;)
@19 (schredder66): "Vorausschauendes Verhalten im Strassenverkehr!"
Was glaubst du, weshalb ich nur *fast* überfahren wurde?
"Gilt nicht nur für "die anderen" und schon garnicht nur für Autofahrer!"
Hat das jemand behauptet?
"Aber wieso sollte ich mich als Nicht-Autofahrer überhaupt vorausschauend verhalten, wenn ich als "schwacher" Verkehrsteilnehmer im Fall der Fälle eh mit ´nem blauen Auge und – mit viel Glück – ein paar Prellungen davon komme?"
Wovon redest du?
Kristine
Meine Führerscheinprüfungen liegen schon lange zurück. Aber soweit ich mich erinnern kann bedeutet eine grüne Ampel kein Recht auf Kreuzungsüberquerung. Man muss(!) bei grün zunächst noch abwarten, bis alle Fahrzeuge den Kreuzungsbereich verlassen haben, bevor man selbst in diesen hineinfahren darf.
Und genau diese Regel hat die Radfahrerin missachtet und dafür mit ihrem Leben bezahlt. Auch wenn der Bauer für ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug entsprechend bestraft gehört, so trifft ihn am Tod der Radfahrerin nur eine kleinere Teilschuld.
Das Gericht hat es offenbar ebenso gesehen.
@Andy: Anwalt? Wo schreibe ich etwas von Anwälten? Aber mir unsterstellen, ich würde nicht richtig lesen…
Ich habe mich schon richtig ausgedrückt. 80 Tagessätze wären ca. eine Tagesgage. Diese bekommt man ja nicht täglich. Und dann kann man sich immer noch schön nach unten rechnen.
Meine Strafe war Beschlagnahme des PocketBikes, 100 Euro Gebühren, 250 Euro für das "Ermöglichen" der Benutzung (ich bin nicht gefahren, der Interessent saß auf dem Gerät). Der Interessent hat neben einer Geldstrafe noch den Führerschein für einen Monat verloren, was für einen selbstständigen Handwerker quasi einer Todesstrafe gleicht.
Es wäre also billiger für mich gewesen, hätte ich "nur" ein olle Göre überfahren.
@ 34: Auch wenn der Bauer für ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug entsprechend bestraft gehört, so trifft ihn am Tod der Radfahrerin nur eine kleinere Teilschuld.
Wer sich mit einem Fahrzeug wie beschrieben im Straßenverkehr bewegt, nimmt den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in kauf.
Das Problem ist nur, dass ein Menschenleben im deutschen "Rechtsstaat" nichts wert ist. Der Bauer hat im juristischen Sinn keinen "Schaden" angerichtet, ja nichtmal einen Polizisten als "Spinner" bezeichnet, was offensichtlich ein weitaus schwereres Vergehen ist, als einen Menschen tot zu fahren.
merkur-online.de/lokales/...tet-1600-euro-469896.html
Eine tot gefahrene Radfahrerin? So what. Über solche Lappalien mokiert sich höchstens der BILD lesende Stammtisch.
@Axel John:
Nur weil jemand stirbt, muss ja nicht gleich jemand anderes dafür die Verantwortung übernehmen! Amerikanische Verhältnisse, bei denen der Kaffeeproduzent für den verschütteten Kaffee zur Verantwortung gezogen werden kann, will ich hier gar nicht sehen.
Das Mädchen war eindeutig zu doof und hätte ihr Leben mit einem simplen Blick zur Seite retten können. Diese mangelnde Selbstverantwortung darf man dem Bauern nicht zur Last legen.
Spannend ist ja noch, dass sowohl der Bauer behauptet, er sei bei grün gefahren, als auch die Zeugen behauptet, das Mädchen habe ebenfalls grün gehabt.
Hat denn niemand die Ampelanlage in Verdacht gehabt?
Ich erinnere mich an einen Fall vor etlichen Jahren in Münster: Radfahrer hat grün und wird von Bus überfahren: Schuld war eine fehlerhafte Ampelschaltung.
Aber Das Mädel hat sich garnicht auf der Straße der Kreuzung befunden sondern halt an der Fußgängerampel. Und wenn ich als KFZ Fahrer schon bei Gelb in einen KReuzungsbereich einfahre, so muss ich doch dann grade besondere Vorsicht walten lassen?
Hier übrigends mal die Kreuzung wie ich vermute:
maps.google.de/maps?f=q&a...0.004989&t=h&z=17
Wie man auf dem Bild von google maps sieht scheint es an der Kreuzung sehr wohl Radwege zu geben. Damit wäre die Diskussion das sie hätte schieben müssen auch überflüssig.
@Fahranfänger: also zumindest hier laufen alle Ampelanlagen mit Protokoll, so daß das nachprüfbar ist (ein Kollege hatte auch schon mal Stress mit der Stadt deswegen und gewonnen: es war ein Ampelfehler, auch im Protokoll nachweisbar) Ob es dort auch so ist und dann auch geprüft wurde steht natürlich auf einem anderen Blatt..
@Fahranfänger: Geben sie bitte ganz schnell ihren Lappen wieder ab, man kann sehr wohl.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Erster tödlicher Verkehrsunfall soll übrigens so abgelaufen sein: Fahrer sagt anschließend aus, dass er mehrfach gehupt habe, aber da die Frau einfach nicht zur Seite gesprungen sei, musste er sie überfahren.
Cicero: Meine Güte. Kaum zu ertragen, was Sie für einen Stuss absondern. Im Gegensatz zu Ihnen, weiß ich aber wovon ich rede. Denn ich besitze Ohrhörer, Kopfhörer, ein Fahrrad und Autofahren kann ich auch.
Nun gut, Kopfhörer im Ohr zu tragen, ist technisch kaum möglich und typische Ohrhörer dämpfen so gut wie überhaupt nicht. Ob sie überhaupt Musik hörte und in welcher Lautstärke ist völlig unbekannt. Ob es wirklich nur ein "Fußgängerüberweg" war oder eher ein gemischter Fahrrad- und Fußgängerüberweg, steht da auch nicht. Dass ihr schieben etwas genutzt hätte, ist zu bezweifeln, denn der Traktorfahrer konnte ja gar nicht bremsen.
Den einzigen Fehler, den sie gemacht hat, ist sich auf grün zu verlassen, anstatt vorher noch einmal zu schauen, ob die Straße frei ist. Von daher verstehe ich auch nicht, was Herr Salzgeber Weltfremdes fabuliert. Sich auf die Ampelschaltung zu verlassen bringt einem gar nichts. Wichtig – um zu überleben – ist sich zu überzeugen, dass alles frei ist. Es kann also sehr wohl verantwortungsloser sein, bei grün die Ampel zu überqueren als bei rot. Gut, wir sind hier in einem juristischem Blog. Da mag Recht haben schwerer wiegen, als überleben.
Was ich auch absurd finde ist, dass man auch als armer Mensch sehr schnell an 640 Euro kommt, indem man einfach mal einen Gelegenheitsjob annimmt. Das ist überhaupt keine Strafe!
@BWSpieler:
Ja genau: Und dort hat sie auch bei grün stehenzubleiben, bis die Kreuzung frei ist!
Selbst wenn der Bauer bei dunkelgelb oder Anfang rot erst in die Kreuzung eingefahren sein sollte, hat die Radfahrerin dann immer noch rot gehabt. Als sie dann grün bekam, wird der Traktor sicherlich schon mittig im Kreuzungsbereich gewesen sein.
Angenommen der Bauer hat nicht gelogen und er ist mit seinem so langsamen Traktor bei grün über seine Haltelinie gefahren, dass der Querverkehr bereit grün hatte, als er noch mitten in der Kreuzung war:
Er hat sich dann weder urplötzlich in Luft aufzulösen, noch muss er mitten auf der Kreuzung stehenbleiben, um dem Querverkehr ihre Grünphase ausnutzen zu lassen. Im Gegenteil: Der Querverkehr hat zu warten, bis der Traktor den Kreuzungsbereich verlassen hat.
Die ungeschickte Radfahrerin gehört ebenso zum Querverkehr!
Jaja, die rücksichtslosen Fussgänger die eine Gefahr darstellen für motorisierte Kraftfahrzeuge… mal wieder eine Diskussion mit Sachverstand und Niveau.
#k.
@Mithos:
Ich habe geschrieben, dass man die mangelnde Selbstverantwortung des Mädchens dem Bauern nicht zur Last legen darf.
Die mangelde Verantwortung des Bauern (nicht verkehrstauglicher Traktor, wenig umsichtige Fahrweise, etc.) darf man dem Bauern durchaus zur Last legen. Genau das hat man ja hier auch getan.
Das Mädchen wäre aber sicherlich noch am Leben, wenn sie den Blick zur Seite gewagt hätte. Evtl. wäre sie auch noch am Leben, wenn der Bauer ein verkehrstaugliches Fahrzeug gehabt hätte. Das ist aber nicht so sicher.
Ebenso wenig ist sicher, ob sie überlebt hätte, wenn der Bauer vorsichtiger gefahren wäre.
Alles in allem hätte das Mädchen den Unfall in jedem Fall einfach mit der gebotenen Umsicht im Straßenverkehr verhindern können. Der Bauer hätte es evtl. verhindern können.
Somit trifft meiner Meinung nach das Mädchen der größere Teil der Schuld.
Naja, der Bericht ist ein bischen dünn. Da steht zwar, Zeugen hätten gesehen daß die Ampel für das Mädchen auf Grün sprang als es losfuhr, wo sich der Bauer mit seinem Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt befand steht da nicht. Da steht auch nichts darüber wie schnell der Bauer war, wie schnell die Ampel von grün über orange auf rot umschaltet und wie lange es dauert bis die Ampel für die Radfahrer nach der Rotschaltung auf Grün schaltet.
Also ziemlich müßig die Diskussion. Grundsätzlich ist es aber schon ziemlich fahrlässig im Straßenverkehr laut Musik zu hören. Hätte ja auch ein Krankenwagen oder Polizeifahrzeug kommen können. Allerdings steht im Bericht auch nichts drüber drin, wie laut die Musik war.
@Kristine:
Es geht darum, dass ich nicht nur Autofahrer, sondern auch Fussgänger und Radfahrer bin. Und dass mir die ungleichen "Bestrafungen" bei gleichen Vergehen nicht einleuchten wollen. Nur weil ich als Autofahrer in angeblich in der "stärkeren" Position bin. Das hat für mich den schalen Beigeschmack, dass alle Nicht-Autofahrer "automatisch" von Ihrer Aufmerksamkeitspflicht "befreit" sind.
@schredder66: Das man mit als Autofahrer in der stärkeren Position ist befreit nicht alle anderen von der Aufmerksamkeitspflicht sondern verpflichtet den Autofahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit. Zum Beispiel sollten Fahrer von Schwer- oder Gefahrguttransportern sich ihrer erhöhten Verantwortung bewusst sein und auch eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber dem Verkehr haben als das evtl. ein normaler PKW Fahrer hat.
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, bin ich auch sehr viel vorsichtiger gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als ich das als Fussgänger bin (Was nicht bedeutet das ich als Fussgänger vollkommen unachtsam bin).
JAKO schadstoffverseucht:
testberichte.de/p/jako-te...-2009-10-testbericht.html
Schadstoffe: „mangelhaft“ (4,6)
@ schredder66
Was ist daran, ganz ernsthaft gefragt, nicht zu verstehen? Fußgänger sind im Grunde alle, Autofahrer gibt es demgegenüber schon weniger, Panzerfahrer und Kampfjetpiloten gibt es noch viel weniger. Wer hat, meinen Sie, die größte Verantwortung (und auch die speziellste Ausbildung), der Fußgänger oder der Jetfighterpilot? Wer kann mit seinem "Fahrzeug" den meisten Schaden anrichten, wenn er in eine Menschenmenge fährt oder auf ein Haus fällt? Der Fußgänger? Vergleich verstanden?
Ich bin übrigens Fußgänger und trage die geringste Verantwortung.
@Andy: Dann hast du noch nie halbwegs gute InEar-Kopfhörer verwendet. Die machen WIRKLICH dicht – da bekommt man es selbst bei leiser Musik nicht mehr mit, wenn sich direkt neben einem zwei Leute unterhalten.
Und wieviel bekommt man von zwei Leuten mit, die sich neben einem unterhalten, wenn man im geschlossenen Pkw sitzt, bei laufendem Motor und leiser Musik aus dem Autoradio? Dann das Experiment nochmal wiederholen mit etwas mehr Drehzahl und einem Dieselmotor. In allen praxisrelevanten Fällen hört man bei geschlossenen Fenstern außer SoSi gar nichts von draußen.
Und das läßt sich mit handelsüblichen MP3-Playern an der frischen Luft so gar nicht nachstellen, denn dafür reicht weder deren Leistung noch Dämpfung. Höchstens mit voll geschlossenen Antischall-Kopfhörern käme man in die Nähe dessen, aber sowas trägt m. W. niemand beim Radfahren.
@Cicero: die Ohrstecker dämpfen schon ohne Musik die Umgebungsgeräusche stärker als eine normale Autokarosserie
Ja, der Glaube versetzt Berge…
@schredder66:
Hm, ja sie haben recht. Neulich ist mir auch ein Auto ausgewichen als ich es beinahe überfahren habe mit meinem Rad.
Was muss der da auch so langsam da vorne rumzuckeln? Muss er sich nicht wundern wenn ich mit meinem Rad über ihn drüber fahre.
Wer Ironie findet darf sie behalten.
Hallo, es ist Freitag nachmittag. Kommt da noch was Neues? :)
@Seppl:
Ist bei uns auch so.
Da ich nur noch selten Fahrrad fahre hab ich auch mal eine Frage.
Darf ich überhaupt einfach auf die Straße wechseln wenn der Radweg plötzlich zu ende ist? Denn um zu wechseln müsste ich auch erstmal vom Radweg auf die Straße.
@Cicero:
Sie ist mitschuldig das stimmt (sollte die Ampel noch zu einem Radweg gehört haben sinkt die Mitschuld noch etwas). Aber es hätte einen Fußgänger ebenso erwischen können und die Mitschuld rechtfertigt in meinen Augen kein so mildes Urteil.
Und die Gefahr die von einem Radfahrer ausgeht ist nunmal auch viel geringer als die Gefahr die von einem KFZ ausgeht. Wenn ich als Fußgänger oder Radfahrer beim Überqueren der Straße nicht aufpasse gibt es mit Pech einen Totalschaden. Wenn ich als Autofahrer nicht aufpasse gibt es einen hässlichen Fleck. Das soll jetzt nicht heißen das man als Radfahrer und Fußgänger nicht aufpassen soll.
@Fahranfänger: Da du diesen Fall erwähnst sie hat nich Recht bekommen weil sie ihn verschüttet hat sondern weil der Kaffee so heiß war das sie schwere Verbrennungen davon getragen hat.
Und natürlich hat er Mitschuld hätte er besser bremsen können oder wäre er nicht so schnell gefahren wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. Die Fahrlässigkeit anderer hebt nicht die eigene Fahrlässigkeit auf.
@olli: ich erinnere mich vage hier kürzlich gelesen zu haben, dass es einem fahrradfahrer seit dem 1. 9. ohnehin freigestellt ist, ob er auf dem radweg oder auf der strasse fahren möchte.
Ich erlebe kaum einen Morgen, bei einer ca. 14km langen Fahrt in Richtung Stadtzentrum von Hamburg, ohne mind. 3 Rotlichtfahrer. Das machen viele ganz bewusst. Man bremst, weil die Ampel auf "gelb" umspringt; in dem Moment tritt in der Spur daneben ein Fahrer, der 5 oder mehr Meter weiter von der Kreuzung entfernt ist, das Gasspedal durch. Quert man beim Weg zum/vom Mittagessen zu Fuß eine Kreuzung mit einer Ausfallstrasse nahe dem Hbf., so läuft man 1-2 Mal wöchentlich Gefahr überfahren zu werden, weil ein Fahrer noch durchrauscht, wenn es schon grün für die Fussgänger ist. Und der "Grüne Pfeil", an vielen Kreuzungen vorhanden, wird teilweise als "Dauergrün" verstanden: Halten vor dem Abbiegen: Fehlanzeige.
@abcdefg:
Hm das wäre für mich eine gute Nachricht.
Wir haben hier nämlich einige die fahren wie die Bekloppten denen möchte ich nicht auf der Straße begegnen.
Ich finde es ziemlich menschenverachtend, wie das Mädchen teils verurteilt wird.
Der Fahrzeugführer kann nun mal, wie oben genannt, mehr Schaden anrichten. Und das mehrere Zeugen sich geirrt haben in ihrer Aussage, dass die Ampel, wenn überhaupt, "dunkelgelb" war, halte ich für unwahrscheinlich.
Es ist allerdings auch unnötig in der Diskussion künstlich zu polarisieren. Die meisten Menschen sind in ihrem Leben Fußgänger, Auto- und Radfahrer (gewesen).
@Seppl: Sorry, aber ich hab' mehr Angst vor Radfahrern, denn die halten sich nach meinen täglichen Beobachtungen am wenigsten an die Regeln.
@Jeeves: Naja, ich sehe das so: Würden sich solche Radfahrer im Auto anders verhalten? Ich denke, es liegt an dem einzelnen Menschen, nicht an seinem Fahrzeug.
@Olli: Soweit ich weiß, muss jeder Fahrradfahrer die Straße benutzen. Eine Pflicht zur Benutzung des Radweges kann sich nur ergeben, wenn dieser eine gute Alternative darstellt. In diesem Fall ist das vielleicht nicht gegeben. Korrigiert mich da bitte, falls das falsch ist ;)
Die Höhe der "Strafe" fürs totfahren von Radfahrern ist normal — Und schändlich niedrig. Wie jemand meinte: Sie wäre höher ausgefallen, wenn der Totfahrer dem Mädchen den MP3-Player einfach nur geraubt hätte, statt es zu überfahren.
Traurig finde ich den Unterschied zu anderen Fällen, daß hier der Treckerfahrer das Opfer nur wegen geschlossener Augen hat übersehen können, während sie sonst immer auf Radwegen fuhren (Geradeausfahrer rechts vom Rechtsabbieger, toter Winkel). Das schien hier aber keine Rolle gespielt zu haben.
Ein Tiefpunkt in der Reihe solcher Urteile, selbst unter den Freisprüchen von Totfahrern, ist es unsofern, als das es darum zu gehen scheint, dem Opfer doch noch irgendwie eine Schuld anzuhängen. Ausgerechnet jenen, für die man Radwege angeblich baut, denen man immer einbläut, zur Sicherheit ja die Fahrbahn zu meiden und sie deshalb mittels blauer Schilder auch gleich verbietet. Wer meint, diese Schuldzuweisung sei gerechtfertigt, versuche selbst einmal, mittels Kopf- oder Ohrhörer den Krach eines Kfz auch nur halbwegs zu übertönen. Das ist selbst mit Ohropax nicht möglich. Zweitens dämpft jede Karosserie stärker, weshalb bei Kfz grundsätzlich offene Fenster zu verlangen wären.
Trotz seiner "Milde" stellte der Richter fahrlässige Tötung fest. Was wird dafür üblicherweise außerhalb des Straßenverkehrs als Strafe fällig?
Wer meint, es läge daran, daß das Mädchen auf dem Gehweg gefahren sei, wenn es denn überhaupt so war: Radwege unterscheiden in der Praxis kaum von Gehwegen und liegen allenfalls wenige Meter daneben. Beide Furten lieben meist direkt nebeneinander oder sind sogar eins.
"Ich persönlich weiche lieber ein paar Fußgängern im Schritttempo aus, als dass ich die Autofahrer auf der Straße behindere" zeigt wieder einmal den Radfahrerminderwertigkeitskomplex.
Sätze wie "Vorausschauendes Verhalten im Strassenverkehr! Gilt nicht nur für "die anderen" und schon garnicht nur für Autofahrer!" kommen üblicherweise dann zum Einsatz, wenn es darum geht, Unmotorisierten Schuld zuzuschieben. Deren Verwendung impliziert Leichtsinn oder gar Absicht der Opfer. Als wenn ausschließlich Autofahrer am Leben hingen! Unfallstatistiken und Erhebungen sagen prompt das Gegenteil. Bei Verkehrsbeobachtungen bleibt immer nur die Feststellung, daß Unmotorisierte in Konfliktfällen häufig auf ihre Rechte verzichten (was Autofahrer gerne ausnutzen).
Aahh, da kommt es schon, kombiniert mit Sippenhaft.
"§1StVO gilt nunmal auch führ Radfahrer. Leider hört das unsere militante Radfahrerfraktion nicht gern, denn es ist doch so cool, Ampeln zu ignorieren, ohne Licht" usw, keines der Merkmale der Aufzählung ist hier relevant. Tatsächlich sind sie ingesamt für Unfälle nicht relevant, sonst würden sie als Unfallursachen in Statistiken gezählt.
"Trotzdem ist natürlich klar, daß viele Leute doch bei Rot die Straße überqueren."
Die wenigen male, die man sich traute, das mal ganz offiziell zu zählen und auch zu verlautbaren, kam raus, daß Autofahrer am häufigsten über Rot fahren, und das nicht etwa vorsichtig mit vorher kucken, sondern mit Aufs-Gas-Treten-Schnell-Noch-Rüber.
Ich nehme längst an, daß solche "Argumente" auch etwas über das Benehmen des Verwenders aussagen.
Hmmm, ich dachte, daß beim Neu laden dieser Seite die Anzahl der Kommentare eher zu- als abnimmt… (: Eben warens noch 61.
„Und die Gefahr die von einem Radfahrer ausgeht ist nunmal auch viel geringer als die Gefahr die von einem KFZ ausgeht. Wenn ich als Fußgänger oder Radfahrer beim Überqueren der Straße nicht aufpasse gibt es mit Pech einen Totalschaden.“ (Olli)
Oder einen Toten.
@Olli:
Aber es kommt doch gar kein Auto…
Übrigens kann man auch einfach ein Anhänger einer Evangelischen Religion sein die an Prädestination glaubt. Dann kann man nämlich immer über die Straße gehen ohne zu schauen.
@Gerhard:
Ich redete ja gerade die Gefahr die von einem Fußgänger ausgeht.
Der tötet Recht selten jemanden wenn er überfahren wird.
Stimmt. Nur weichen die meisten Autofahrer warum auch immer aus. Und solche Ausweich- und Bremsmanöver haben schon viele Menschenleben gekostet. ;-)
@Karl Auer:
danke, hab Updates an verschiedenen Orten eingepflegt.
#k.
@abcdefg: Das ist schon 1998 so. Guten Morgen! Gut geschlafen? Hast Du einen Führerschein?
@Udo: Das Mädchen ist vermutlich Opfer der überaus bescheuerten Idee "voreilendes Grün" geworden. Stichwort Räumzeit. Deshalb nie nach Fußgängerampeln richten! Egal ob mit Fahrzeug oder ohne.
Hier um die Ecke steht ein Rotblitzer und er ist die einträglichste Verkehrsüberwachungsanlage der ganzen Stadt. Sicher nicht deswegen, weil Kennzeichen alle zu braven Verkehrsteilnehmern machen.
was ist denn voreilendes Grün?
@Joe:
gerade wenn er einen Führerschein hat würde das erklären warum er von Radfahrerverkehrsregeln keine Ahnung hat.
@marcus05: was ist denn voreilendes Grün?
Das ist die grenzgeniale Idee, die Lichtzeichen von Fußgängern verfrüht auf grün zu schalten, um sie auf die Fahrbahn zu locken, damit sie der abbiegende Längsverkehr plattfahren kann. Das passiert unmittelbar nachdem der Querverkehr rot bekommen hat, weswegen von dem auch schon mal jemand plattgefahren wird, der direkt bei Fußgängergrün startet (wie das Mädchen).
Die sog. Räumphase, das ist die Zeit, während alle Richtungen rot haben, gibt es bei solchen schlauen Konstrukten gar nicht mehr.
gerade wenn er einen Führerschein hat würde das erklären warum er von Radfahrerverkehrsregeln keine Ahnung hat.
Verzeihung, aber es gibt keine Radfahrerverkehrsregeln. § 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) gilt für jeden Fahrzeugführer, ob mit Fahrrad, Mofa, Trecker, Krankenfahrstuhl oder Laster, und den sollte man in seiner aktuellen Fassung schon kennen, wenn man eine Fahrerlaubnis besitzt.
@Nr.13: Es gibt nur Autoampeln!
Auch die sogenannten 'Fußgängerampeln' sind in Wirklichkeit Ampeln für die Autofahrer (und den Rest des motorisierten Verkehrs).
Kein Fussgänger auf dieser Welt würde Ampeln brauchen, wenn es keine Autos gäbe!
Also sind allein die Auto(fahrer) für die Existenz aller Ampeln verantwortlich.
P.S:
Ich bin auch schon öfter an einer unübersichtlichen (!) 'Fussgänger'ampel fast platt gemacht worden von Autofahrern, die noch bei Rot drüber gefahren sind und das obwohl sie weder sehen, was hinter der Kurve ist UND die in aller Regel wissen dürften, daß da eine Fussgängerampel ist, weil sie täglich dort zur Arbeit fahren… sogar von einem Busfahrer, der noch nichtmal gebremst hat!
Und nein ich trage keine 'Ohrstöpsel' und fahre auch nicht mit dem Rad dort…
Umgekehrt ist es mir zweimal passiert, daß ICH bei einer 'dunkelgelben' Ampel gebremst habe… mit dem Resultat, daß ich den Hintermann 'im Kofferraum' hatte… der offensichtlich erwartet hatte, daß ich bei 'dunkelgelb' noch drüber fahren wollte… und der selber ganz selbstverständlich dann hinter mir auch noch bei dann tiefrot drüber fahren wollte…
@71 / Joe: Die Idee hat sich durchaus bewährt. Zumindest bei denen, die aus der Fahrschule noch in Erinnerung haben, dass Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem abbiegenden (Längs-)Verkehr Vorrang haben.
@Spectator: Wie man an den hunderten Toten pro Jahr sieht, hat sich da gar nichts bewährt.
Die Medienpräsenz hat die 15jährige posthum doch nur wegen des illustren Bauers mit seinem verkehrsuntüchtigen Trecker bekommen. Hätte sie der übliche Politikerbenz plattgemacht, gäbe es nicht mehr als die übliche Randnotiz eines regionalen Käseblättchens.
@Joe: Deutschland hatte 2008 im Vergleich zu Vorjahren nur 4500 Verkehrstote, davon sterben wirklich hunderte an Fußgängerampeln?
Eine Anmerkung: In manchen Bundesländern werden Autofahrer beim Abbiegen durch ein Blinklicht vor Fußgängern gewarnt.
Vielleicht sollte man eine 3. Ampelphase einführen:
1. Längsverkehr + Abbieger grün
2. Querverkehr + abbieger grün
3. Fußgängerampeln in alle Richtungen grün
@74 /Joe: Klar, dass das "Prinzip Radweg" an Kreuzungen (zu) häufig versagt. Aber das liegt daran, dass man als Verkehrsplaner nach Stand der Wahrnehmungspsychologie den Teufel tut, geradeausfahrenden Verkehr rechts von den Rechtsabbiegern bzw. links von den Linksabbiegern zu führen. Der diesbezügliche Klassiker ist der Radfahrer, der bei nicht voreilendem Grün losgefahren ist und unter dem Auflieger landet, weil er rechts neben dem Lkw im toten Winkel gestanden hat.
Falls Du eine Quelle darüber hast, wieviele Radfahrer und Fußgänger wegen voreilenden Grüns verunglückt sind, immer her damit. "Hunderte von Toten pro Jahr" ist erst mal nichts als eine Behauptung, die um so unwahrscheinlicher wird, weil man auf Radwegen auch an ampelfreien Kreuzungen und an Einfahrten unter die Räder kommen kann.
@Spectator:
links von den Linksabbiegern ist üblicherweise jede Menge geradeausfahrender Verkehr – wenn auch mit negativem Richtungsvektor … ;-)
Aber sonst hast du durchaus recht. Das Beste für alle beteiligten wäre am Ende doch, Fußgänger/Radfahrer und Autofahrer zu trennen. Würde auch das Automatisieren letzterer Gefährte deutlich vereinfachen.
@BWSpieler:
Das gibt es bereits an vielen Kreuzungen. Es gibt sogar welche, die pro Fahrtrichtung (also nicht nur Quer- und Längsverkehr) eine eigene Phase haben. Das halte ich im Übrigen aus Sicht des Verkehrsflusses an vielen Kreuzungen für sinnvoller, als die dauernde Blockade von Links-/ Rechtsabbiegern mit Entgegenkommenden/Fußgängern.
André
http://www.blu-ray-magazin.com/?u=28620