10.11.2009

Erreichbarkeit, gerichtsbekannt

Der Strafbefehl ist nicht indiskutabel, aber die Sanktion doch recht hart. Das meint auch der Richter, mit dem ich telefoniert habe. Er würde sich einer Einstellung des Verfahrens nicht widersetzen, sagte er mir höflich am Telefon.

Sehr gute Nachricht. Jetzt geht es nur noch darum, wer die Staatsanwaltschaft ins Boot holt. “Rufen Sie doch bitte an”, sagte der Richter. “Ich wähle mir nicht mehr die Finger wund, bis ich da mal jemanden an der Strippe habe.”

Gut, ich kümmere mich drum…

10 Kommentare zu “Erreichbarkeit, gerichtsbekannt”

  1. Manuel2 meint: (10.11.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Finger wund wählen? Wie mittelalterlich ist das denn? In S-H sind die Gerichte im Landesnetz auch mit der Staatsanwaltschaft "verbandelt". Nimmt der Angerufene nicht ab, drückt man einfach einen Rückruf rein und wartet auf selbigen. Klappt gut (vorausgesetzt, man hat die Durchwahl).

  2. Marcus05 meint: (10.11.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @Manuel2:

    Jede Technik braucht einen Benutzer der sie auch zu bedienen weiß.

  3. D3 meint: (11.11.2009 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    …. welche ja meistens nicht vorhanden sind ( also die wissenden benutzer)

  4. Christian meint: (11.11.2009 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    ich denke die wissenden Benutzer sind häufiger vorhanden, als die Durchwahl für normal geht das doch über Bürofragespiel.

  5. Freddi meint: (11.11.2009 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Zitat: "Der Strafbefehl ist nicht indiskutabel, aber die Sanktion doch recht hart."
    Müsste es nicht heissen: Der Strafbefehl ist nicht diskutabel?
    Sonst doppelte Negation!

  6. Volkswirt meint: (11.11.2009 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    @Freddi: Nach meinem Sprachverständnis ist das in Ordnung so. "Indiskutabel" heißt ja so viel wie "unannehmbar", "nicht akzeptabel". Gemeint ist mit "indiskutabel": So abwegig, daß man nicht mal drüber zu diskutieren braucht. Damit heißt der erste Satz mit der doppelten Verneinung etwa "Der Strafbefehl ist zwar annehmbar, aber die Sanktion…"

  7. hiro meint: (11.11.2009 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @Manuel2:
    Vielleicht sind sie nicht mittelalterlich, sondern hochmodern. Seit wir IP-Telefonie haben, funktioniert die Hälfte der gewohnten Funktionen nicht mehr… Und die andere Hälfte nur mit anderen IP-Telefonen, die nur leider noch nicht installiert wurden.

    Mittlerweile bin ich schon fast dankbar, daß ich beim Wählen wenigstens nur DTMF-Töne ins Ohr gebrüllt kriege und nicht der Impulswahl beim Rattern zuhören muß.

  8. Freddi meint: (11.11.2009 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @ Volkswirt:
    Wenn Du die Definition für indiskutabel, also nicht diskutierbar, oder auch, wie du es sagst, nicht annehmbar, oben im Satz von Udo Vetter einsetzt, ist ein "nicht" zuviel!
    Der Satz würde dann lauten:
    "Der Strafbefehl ist nicht nicht diskutierbar (annehmbar), aber die Sanktion doch recht hart."
    Was will uns der Autor denn sagen?
    "Über den Strafbefehl brauchen wir als solches nicht diskutieren, nur die Strafe ist zu hoch".
    Also nur einmal Verneinung!

    Ansonsten hört sich das an, wie neulich im Bus (Diskussion über Bemerkungen des Chefs, Ratschlag des anderen, einfach wegzuhören):
    Das musst du einfach nicht ignorieren!

  9. Freddi meint: (11.11.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Zum Begriff des "indiskutabel" hier noch ein Link:
    http://de.wiktionary.org/wiki/indiskutabel

  10. Volkswirt meint: (12.11.2009 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    @Freddi: Nein. Setz doch einfach mal von Wiktionary die Bedeutung 3 "unannehmbar" für "indiskutabel" ein. Dann kommt raus: "Der Strafbefehl ist nicht unanehmbar (also annehmbar), aber die Sanktion doch recht hart." Paßt so.

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