10.11.2009

Live-Gezwitscher aus dem Gerichtssaal?

Film- und Tonaufnahmen sind bei Gerichtsverhandlungen in Deutschland verboten. Aus meiner Sicht wäre es an der Zeit, dies mal zu ändern. Es würde vieles anders laufen und sich, jedenfalls im Großen und Ganzen, zum Besseren wenden, wenn Court TV Einzug in deutsche Gerichtssäle hielte.

Die Urteile würden dann nicht nur im Namen des Volkes gesprochen, sondern auch unter dessen Augen.

So lange dies nicht so weit ist, bietet sich eine andere Art der Live-Berichterstattung an. Entweder über im Gerichtssaal getippte und per UMTS gesendete Tickermeldungen oder Blogeinträge. Oder halt über dieses neumodische Twitterdings.

Ist Twittern aus dem Gerichtssaal aber überhaupt zulässig? Grundsätzlich ja, sagt Rechtsanwalt Henning Krieg in diesem interessanten Aufsatz. Twitter sei eben weder Bild-, noch Tonaufnahme. Und für eine ergänzende Auslegung des Gesetzes gebe es keinen stichhaltigen Grund.

Twittergegner auf der Richterbank könnten sich, so Krieg, aber möglicherweise trotzdem helfen – indem sie Twittern als Störung der Ordnung ansehen und es per sitzungspolizeilicher Maßnahme untersagen. Mit welchem Erfolg, müssten dann wohl die entsprechenden Beschwerdeverfahren zeigen.

Ich persönlich halte es so, dass ich nichts Kritisches über die laufende (die Betonung liegt auf laufende) Gerichtsverhandlung aus dem Gerichtssaal twittere oder blogge. Nicht aus Ehrfurcht vor dem Gericht, sondern weil es einfach unhöflich ist, damit nicht wenigstens bis zur nächsten Pause zu warten. In wirklich brisanten Fällen könnte es also anders aussehen…

kriegs-recht.de, das Blog von RA Henning Krieg

21 Kommentare zu “Live-Gezwitscher aus dem Gerichtssaal?”

  1. Vorstand meint: (10.11.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Jaja immer die letzte Abstimmung mit den draußen wartenden Zeugen :)

  2. Don meint: (10.11.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Wieviele Kanäle hätten wir denn dann so gleichzeitig für Deutschland, wenn in jedem Gerichtssaal eine Kamera stehen würde, die man als kanal anwählen kann? ist 2500 zu niedrig oder zu hoch gegriffen?

  3. sascha (Link) meint: (10.11.2009 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Text = Bild? Wenn auch sehr abstrakt?

  4. Hagbard meint: (10.11.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @Don:

    Das ist doch eine völlig andere Frage – und wird sich dann automatisch nach dem Interesse regeln.

    Momentan ist es ja schlicht und einfach verboten

  5. Frank meint: (10.11.2009 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Oh, wenn ich das hier so lese, draengt sich mir das Gefuehl auf, dass in deutschen Gerichtssaelen permanent Unrecht gesprochen wird. Das ist ja interessant, hatte ich bisher noch gar nicht bemerkt. Dann muessen natuerlich ueberall Kameras aufgestellt werden, sicher.

  6. Kand.in.Sky meint: (10.11.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Einspruch!
    Unter Beobachtung/Berichterstattung verhalten sich die Beteiligten anders.
    Es gibt schon genug zu tun mit Amtsrichtern, Zenurkammern und so weiter, da braucht es nicht virtuelle Bühnen für eingebildete Fatzken.

    #k.

  7. abcdefg meint: (10.11.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    "sitzungspolizeiliche Maßnahme": dass dieser unsägliche Nazi-Jargon noch immer gebräuchlich ist wirft ein deutliches Licht auf das Selbstverständnis des volksdeutschen Juristentums. Es wird Zeit, dass sich die Parallelgesellschaft der Juristen integriert. Und Abbitte leistet.

  8. momo meint: (10.11.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @abcdefg:
    Was haben Sie denn geraucht?

  9. Aurisa (Link) meint: (10.11.2009 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Ich warte ja auch immer noch auf die Gelegenheit mal "Ich blogg das!" als Drohung auszusprechen ;)…

  10. Dr. Gonzo meint: (10.11.2009 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Court TV? Daran kann keiner Interesse haben. Nicht die Richter, nicht die Parteien und auch nicht das Volk. Wie es sich verhält, wenn juristische Anträge in der lokalen Presse diskutiert werden, kann ich gerade in einem konkreten Fall beobachten. Da wird aus der Ordnungsgeldandrohnung schnell mal eine angebliche Schadensersatzforderung; all das weil der Gegner die Schriftsätze an die Dorfzeitung weitergibt. Nein liebe Journalisten, bleibt ihr mal lieber bei Lahm & Hoeness oder der Bundespolitik, da muss man nichts verstehen um mitplappern zu können.

  11. abcdefg meint: (10.11.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    @ momo
    FairPlay… Blättchen: Gizeh.

  12. Fernsehübertragungsgegner meint: (10.11.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    An Gerichtsfernsehen haben nur Fernsehsender, Werbepartner und vor allem sich selbst inszenierende Anwälte ein Interesse. Vor alle anderen Beteiligten ist es schädlich, wie man eindrucksvoll Beispielen aus den USA entnehmen kann. Schon wenn Gisela Friedrichsen vom Spiegel auf der Zuschauerbank sitzt, geifert der Staatsanwalt Hasstiraden gegen den Angeklagten statt sachlich das Für und Wider darzustellen, wie man gestern wieder einmal lesen konnte: "Plädoyers im Marwa-Prozess: Ich bin gottfroh, dass ich Sie nicht mehr lang ertragen muss (Panorama, 18:44)" (spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,660269,00.html) Die einzigen, die das Spiel nicht durchschauen, sind Angeklagter und Zuschauer/Leser.

  13. Hans meint: (10.11.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Leider muß ich dem Fernsehübertragungsgegner voll und ganz zustimmen. Ein Plädoyer, in dem der Staatsanwalt seine persönlichen Gefühle über den Angeklagten dem Anklagten mitteilt, ist mir noch nicht begegnet und kann ich bestenfalls als populistisch und peinlich ansehen. Mir ist auch völlig schleierhaft, wie man auf die Idee kommen kann, eine Medienöffentlichkeit der Gerichtsverfahren würde irgendetwas an der Rechtsprechung verbessern. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt genau das Gegenteil. Die Medien haben eine Hysterie in Strafsachen geschürt, die kaum noch zu ertragen ist. Auch mancher Anwalt würde sich schwer wundern, wenn sein Verhalten im Gerichtssaal in den Medien auftauchen würde. Da überschätzen einige den Glanz ihrer Auftritte.

  14. Darkstalker meint: (10.11.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @7: FAIL

  15. mds meint: (10.11.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    In der Schweiz wird das Problem üblicherweise so «gelöst», dass man schlicht keine Elektronik in den Gerichtssaal bringen darf – als Zuschauer. Entsprechend kann man auch nicht twittern …

    Im heutigen Digital-Zeitalter wäre es aber tatsächlich höchste Zeit, die Öffentlichkeit der Verfahren zu gewährleisten. Alle Gerichte sollten schlicht alle Urteile publizieren und man sollte Gerichtsverhandlungen, sofern sie im Ausnahmefall tatsächlich mündlich stattfinden, auch online folgen können.

  16. Michael (Link) meint: (10.11.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Court-TV hätte zumindest einen Vorteil: es würde mit den teilweise völlig absurden (sprich film-amerikanischen) Vorstellungen vieler Deutscher von Gerichtsverhandlungen aufzuräumen (und das gerade im Strafrecht). Voraussetzung ist aber, dass alle Beteiligten zustimmen. Gegen den Willen von Kläger oder Angeklagtem darf das auf keinen Fall passieren.

  17. Karl meint: (11.11.2009 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    Zuerst muß man feststellen, daß alles was irgendwie im Fernsehen gesendet wird, für immer und ewig im Internet verbleibt. Und daraus resultieren die folgenden Fragen.

    Wird auch der Angeklagte in Ton und Bild festgehalten? Und was ist, wenn er in einem Indizienprozeß freigesprochen wird, aber seine Nachbarn und sein Arbeitgeber, die von dem Prozeß vielleicht erst aus dem Fernsehen erfahren haben, trotzdem von seiner Schuld überzeugt sind?
    Und dient es der Rehabilitation eines Verurteilten, wenn seine Gerichtsverhandlung auch nach Verbüßung der Strafe weiterhin im Internet abrufbar ist?
    Und wieviele Anwälte würden die Verteidigung eines Pädophilen annehmen, wenn sie danach und für immer im Internet zu bestaunen sind?
    Und würde ein gefilmter Richter nicht eher dem Mob nachgeben und härtere Strafen, z.B. bei Sexualdelikten, aussprechen? Auch der Richter möchte von seinen Nachbarn zum nächsten Grillfest eingeladen werden!
    Und da die Aufnahmen garantiert bei YouTube oder sonstwo im Internet auftauchen, brauche ich gar nicht lange überlegen, ob ich mich als Zeuge zur Verfügung stelle oder nicht.

  18. Freddy Kruger meint: (11.11.2009 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich als Zeuge gegen einen "beliebten" Menschen aussagen soll und dann das ganze Live gesendet wird. Dann bin ich doch der Buhmann der ganzen Nation und darf mich nicht mehr auf der Strasse blicken lassen, weil ja alle wissen wie ich aussehe.
    Also wuerden viele Zeugen falsche Aussagen machen um sich noch zeigen zu koennen.
    Daher bin ich froh das die Aufnahmen im Gerichtssaal verboten sind.
    Die Urteile sollten aber ruhig im Internet anonymisiert veroeffentlicht werden.

    MfG Freddy

  19. Bodo W. meint: (11.11.2009 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Court TV? Nein danke. Urteile würden nicht mehr unter den Augen der Öffentlichkeit sondern durch die Öffentlichkeit gefällt. Allein die Vorstellung widert mich an.

  20. Susi meint: (12.11.2009 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe courttv in den USA "live verfolgt". Das war 1998 der einzige Fernsehsender, der mir erklärte was denn nun die Lüge des Präsidenten (I never had sex with that woman) für Konseuqenzen überhaupt haben kann.
    Ansonsten gibt es courttv in dieser Weise nicht mehr.

    Zeugen wurden nur gezeigt und waren auch nur dann zu hören, wenn sie dem zugestimmt hatten. Ansonsten wurde die Zeugenaussage zusammengefasst erwähnt.

    zu 18. Wenn Sie als Zeuge gegen einen "beliebten" Menschen aussagen (müssen), dann die B..dzeitung Ihre Aussage auch drucken oder die lokale Tageszeitung, der Angeklagte (und seine Freunde) wissen es sowieso.

    Bei courttv ist nie darüber berichtet worden, dass es irgendwelche (auch nur vermeintliche) Urteilsbeeinflussungen durch courttv gegeben habe.

    Was man aber gut verfolgen konnte war das System an sich, was ja auch von Staat zu Staat durchaus verschieden ist.

    Der Publikumsrenner würde courttv auch in Deutschland nicht, aber jeder könnte sich einen Einblick in das System verschaffen und es gäbe durchaus einige, die das Erschrecken würde.

  21. Xaerdys meint: (14.11.2009 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß, ich denke das Erlauben von Kameras in Gerichtssälen begünstigt nur den Gerichtsvoyeurismus in bestimmten brisanten Fällen. Ich finde es teilweise unglaublich wie viele Schaulustige von Mord- und Missbrauchsfällen angezogen werden.

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