Tricksen, tarnen, täuschen
In einer neuen Ausländersache zieht es die langjährige Mandantin vor, sich künftig von einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Der hat sie erzählt, dass in einer Strafsache noch die Erstattung beschlagnahmten Geldes aussteht. Offenbar hat die (nun Ex-) Mandantin den Eindruck erweckt, sie könne die neue Anwältin mit diesem Geld bezahlen. Die werte Kollegin fragt nämlich in ihrem Schreiben schon ziemlich unverblümt nach der Summe und bittet um Weiterleitung auf ihr Kanzleikonto, natürlich “unverzüglich”.
Richtig ist, dass ich nicht nur das Ermittlungsverfahren eingestellt bekommen habe, sondern auch beschlagnahmtes Geld loseisen konnte. Was nicht so einfach war, denn die Betroffene hatte der Polizei gesagt, das Geld habe sie zwar in der Innentasche ihres Koffers, es gehöre aber einer Freundin. (Die Freundin ist leider spurlos verschwunden und kann die Freigabe nicht beantragen.)
Es bedurfte zunächst einiger recht komplexer Erwägungen zur ansonsten eher akademischen Frage, ob es bei der Rückgabe beschlagnahmter Sachen auf das Eigentum oder den Besitz ankommt. Letzlich waren es wohl nicht nur meine Argumente, sondern auch die die Aussicht auf langwierige Rechtsmittel, welche die Staatsanwältin bewogen, der richtigen Ansicht (es kommt auf den Besitz an) zu folgen. Was nun in diesen Tagen zur Freigabe des Geldes führte.
Und hier wird’s dann doch interessant. Weder in der Strafsache noch in einer anderen Gelegenheit sind unsere Anwaltsgebühren bislang gedeckt. Dementsprechend hatte ich mit der Mandantin besprochen, dass das Geld nicht nur an uns ausgezahlt werden soll. Es sollte auch mit unseren Anwaltsgebühren verrechnet werden. Die Erstattung könnte sich, Zufälle gibt’s, in etwa mit unserer Rechnung decken. Übrig bleiben wird jedenfalls nichts.
Glücklicherweise hat die Gerichtskasse den Betrag wohl schon an uns überwiesen. Eine spontane Umleitung aufs Konto der erwartungsfrohen Kollegin dürfte damit kaum noch machbar sein. Wird sie also gucken müssen, womit sie ihre Tätigkeit vergüten lässt.
Aber immer wieder schön zu sehen, wie Mandanten in eigener Sache tricksen, tarnen und täuschen.
Das trieft ja vor Ironie – auch wenn es zu dessen Krönung eigentlich Sie selbst hätte treffen müssen, Herr Vetter.
(Diese Betrachtung ist rein akademisch; persönlich würde ich Ihnen das natürlich nicht wünschen)
Es kommt also im Endeffekt gar nicht mehr darauf an, wer einen beklaut. Entweder tut das die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder der (eigene) Anwalt. Am Ende ist man auf alle Fälle und immer: der Gearschte.
@2 abcdefg: Ah ja, gehörst Du auch zu der Sorte, die denkt, man kann sich als "armer" Bürger auf Kosten anderer bereichern und dann bspw. (s)einen Anwalt verarschen, indem man ihn nicht bezahlt?
Der/die Gearschte ist die neue Anwältin, leider. Ich hätte es der (Ex)Mandantin eher gegönnt, dass sie auf die Schnauze fällt. Wer so dreist ist, hats auf jeden Fall verdient.
Wem teilen Sie das denn jetzt mit Herr Vetter? Der ehemaligen Mandantin oder Anwältin?
Könnte das nicht eine Veruntreuung des Geldes der nicht erreichbaren Freundin sein?
Natürlich tricksen, tarnen und täuschen Mandanten. Sie konnten ja auch vom Besten lernen. ;-)
Die Anwältin fragt bestimmt bald um eine Praktikantenstelle an…
Ich stimme @Ja-Sager: zu, die neue Anwältin ist wohl die Leid tragende.
Ich finde die Zahlungsmoral allgemein, nicht nur was Mandanten oder auch, noch weiter gefasst, natürliche Personen anbelangt, inzwischen erschreckend mies. Wobei ich es aber als besonders unklug erachte, den eigenen Verteidiger so gegen sich zu stellen.
Ein Schelm, wer einen Zusammenhang zwischen dieser offenen Rechnung und dem anschließenden Wechsel sieht.
Ein Fall von Anwaltshopping.
war das die Sache mit der Beschlagnahme von IIRC 1,5 kEUR bei der Frau ohne Aufenthaltsberechtigung und dem Bargeld in der Tasche? Wo immer zufällig als aktuelles Bußgeld (Strafbefehl? IANAL) die Summe einbehalten wird, die die Leute grad bei sich tragen?
Nein, andere Sache.
@Knollennase:
Eine interessante Frage.
"…der richtigen Ansicht (es kommt auf den Besitz an) zu folgen. Was nun in diesen Tagen zur Freigabe des Geldes führte. "
…Kommt es nicht aufs EIGENTUM an, weshalb das bei der es besitzenden Ex-Klientin beschlagnahmte Geld nun freigegeben worden ist?
@stimmviech: Anwalt-Shopping oder Anwalts-Hopping?
Die richtige Frage hat ja wohl #5 "Knollennase" gestellt:
Haben Sie eigentlich keine Bedenken wegen einer strafrechtlich relevanten Teilnahme an der Veruntreuung des Geldes der Freundin, Herr Vetter??
Ich vermute mal dass diese Freundin überhaupt nicht existiert und die rechtsunsichere Mandantin von unserer übereifrigen Polizei zu allen möglichen Aussagen genötigt wurde, aus denen der StA dann die besten Kirschen rausgesucht hat.
Tja, wenn man plötzlich selbst betroffen ist, werden aus vorher natürlich unschuldigen Mandanten ganz fix…
@marcus05:
Und ich vermute mal, dass die Mandantin gegenüber ihrem Anwalt in einem vertraulichen Gespräch die Lüge (Geld gehört der Freundin) zugegeben hat.
Damit ist die Theorie von der möglichen "Veruntreuung" wohl kaum haltbar.
Warum werden solche Straftäter nicht sofort abgeschoben ?
@Bert: Weil es so tolle Anwälte wie Herrn Vetter gibt.
@ 17 Bert:
Woher weisst du die Nationalitaet der "langjaehrigen" Mandantin?
Und ist jetzt schon Usus, das wir alle Straftaeter (egal woher, egal wohin) abschieben?
Vielleicht nach Afrika in den Busch, so das sie dem deutschen Steuerzahler nicht mehr zur Last fallen?
Gruß Duddley
@Duddley:
Ähm also unbeschadet der Pauschalität und Oberflächlichkeit des Beitrags von #17, ist die Annahme, dass die Mandantin keine Landsfrau ist wohl nicht fernliegend:
Auch wenn ich ansich gegen "blacklists" wie die Schufa-Liste eingestellt bin, könnte ich mir vorstellen, das es Anwälten um einiges besser ginge, wenn es solche Listen auch für "unliebsame" Klienten gäbe.
Es is schon echt frech, wie manche Leute betteln und winseln wenn sie was brauchen aber sobalds ans zahlen geht, glauben sie einen übers ohr haun zu können.
Ich würde Herrn Vetter nahelegen, der Kollegin freundlich mitzuteilen das der erwähnte Betrag zur zur Gänze bei der Deckung der offenen Rechnungen aufgebraucht wurde und gemäß der Zahlungsfreudigkeit der Mandantin nicht die Absicht besteht darauf zu verzichten. Mich würde es nicht überraschen, wenn diese dann aus "unerklärlichen Gründen" auf die Vertretung der Mandantin verzichten würde.
@ 20 Sebastian:
Uuupps, mea culpa ;-) Bei Bert entschuldige ich mich trotzdem nicht, das was Er schrieb war Mist.
Grß Duddley
Interessehalber, kommt es eigentlich häufiger vor, dass Mandanten nicht vorhaben, die Anwaltsgebühren zu bezahlen?
Oder ist dass einer der wenigen Fälle, bei dem z.B. Herr Vetter beinahe zugesetzt hätte?
@ Jumper: Das kommt öfter vor und nennt sich dann auch in diesem Fall Eingehungsbetrug. Probates Mittel, gröbere Verluste zu vermeiden: nicht ohne Vorschuss tätig werden.
Herr Vetter, ohne Ihnen etwas unterstellen zu wollen:
"Die Erstattung könnte sich, Zufälle gibt’s, in etwa mit unserer Rechnung decken."
Diese "Zufaelle" sind nicht die Ausnahme, sie sind die Regel. Zufaelle gibt es….
Deshalb regel ich meine Probleme lieber ohne Anwalt, seit ich selbst abgezockt wurde. Funktioniert seit 10 Jahren problemlos.
@Bert:
Wieso? Selbst wenn diese Frau nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft hat. Deutscher geht es doch nicht mehr. Für ihr Verhalten müsste sie sofort die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Ist denn ueberhaupt anzunehmen, dass der Dame die Hoehe der anwaltlichen Verrechnung klar ist und das am Ende von dem Geld nichts mehr uebrig ist?
Seltsam, dass bei Klienten, die gegenüber der Staatsgewalt doch immer unschuldig sind und nie irgend welchen Vorurteilen entsprechen, plötzlich Schuldner werden, bei denen man schon weiss, wie sie ticken.
Interessant, wie die Glaubwürdigkeit durch Euro doch verändert wird.
Irgendwie ähneln sich Anwälte und Mandanten…
@Bert:
Ist völlig irrelevant und sie muss sich ja nichtmal in Deutschland aufhalten. Wenn du schon richtig fragen willst dann so:
"Warum werden kriminelle Ausländer nicht abgeschoben und sämtliches bei ihnen gefundene Bargeld für den Deutschen Staat beschlagnahmt?"
wieso geht der strike code bei mir nit?
wieso ist es so wichtig, dass es eine "auslaendersache" ist?
Wenn man U.V.'s Artikel nur selektiv liest, bleibt man schon am vierten Wort hängen. ?_?
Schon stimmt manch eines Weltbild.
Versuchen manche Mdt. auch mit der Rechtsschutz. Anruf dort, dass die RA-Rechnung schon bezahlt und Anweisung an einen selbst erfolgen soll. Vorschuss hilft den Schaden zu begrenzen. Strafanzeige führt selten zu Geld.
Wenn das so einfach wäre…..
Ich BIN (wirklich) ein Justizopfer. 910 Tage unschuldig verurteilt. Ich habe alle Tatsachenbeweise der Unschuld (schon immer) gehabt. Mein Frustschlägerkontrahent schlägt fleissig weiter und wurde (Gefälligkeitsurteil) schon wieder verurteilt, wegen gef.KV.
Derzeit finde ich die BGH-Entscheidungen, welche ich benutzen kann, gem. §§ 344, und 258a (LG-Bamberg).
…bitte überweisen Sie die Haftentschädigung und das Schmerzensgeld für 185 Tage des verfassungswidrigen § 64 an
die Kanzlei (Ihr Name).
Wenn's nur so einfach wäre….www.helmutkarsten.de
Herr Vetter, 95% Ihrer Mandanten sind kriminell, auch wenn Sie hier im Blog etwas anderes heucheln. Auch die Prostituierte, von der Sie hier berichten. Schauen Sie sich beizeiten mal den Geldwäschetatbestand an.
>>Aber immer wieder schön zu sehen, wie Mandanten in eigener Sache tricksen, tarnen und täuschen.
Immer wieder schön zu sehen, wie Anwälte in letztlich (Geld) eigener Sache tricksen, tarnen und täuschen. Oder ist der Guten die Räuberpistole mit der Freundin selber eingefallen? Und die Anwaltskosten in Höhe des beschlagnahmten Geldes – das ist ja fast so kreativ wie eine Geldstrafe in gleicher Höhe, die hier einstweilen kritisiert wird ;)
@fragender:
IANAL?! IIRC 1,5 kEUR?! Junge, eins kann ich Dir sagen: Du bist definitiv kein Jurist, und das merkt man auch ohne zuvor Dein Kauderwelsch gegoogelt zu haben… Wir können nämlich gut mit Wörters.
Das ist ja grauenhaft, was Du da absonderst!
Nicht anal,
Christian
@36 Christian: Was hat das mit Jurist zu tun oder nicht? Jemand, der schon länger im Netz unterwegs ist, gerne auch mit Useneterfahrung, dürfte früher oder später über die gängigen Abkürzungen wie IANAL, IIRC etc. gestolpert sein. Die Ursprünge liegen nunmal im egnlischsprachigen Raum und dass Du diese Ausdrücke nachgoogeln mußt, qualifiziert Dich ja auch nicht gleich zum Juristen, sondern ist nur das Indiz, dass Du halt noch nicht so lange oder so intensiv dabei bist (im Sinne von: in allen möglichen Foren und Newsgruppen auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes). Macht ja nichts, jeder fängt mal an. Aber laß doch Deine Unkenntnis nicht so demonstrativ raushängen und echauffier Dich über das 'grauenhaft'
@Selle:
schelm, solche fragen u stellen!
In Ausländersachen arbeite ich grundsätzlich nur mit Vorschuss der die tatsächlichen Kosten deckt.. frei nach dem Motto "Aus Schaden wird man klug"… kann ich die Kosten nicht abschätzen lehne ich das Mandat ab.
Versuchen Sie es mal Herr RA Vetter, geht viel entspannter.
Und jetzt gerne die Schelte bezüglich der Diskriminierung.
@Christian: Si tacuisses philosophus mansisses.
@Carola:
Ich glaube bis zur "Ausländersache" ist Herr Vetter gar nicht gekommen: die Mandantin wollte sich diesbezüglich doch von einer Anwältin vertreten lassen. Er hat sich seine Auslagen für eine Strafsache mit Hilfe der Gerichtskasse von der Mandantin bezahlen lassen.
Oder muß ich Ihre Aussage so interpretieren, daß Sie grundsätzlich "Sachen" von Ausländern nur gegen Vorkasse bearbeiten ?
Mein Scheidungsanwalt wollte von mir auch beim Einreichen des Scheidungsantrag quasi die gesamten Kosten (Gerichtskosten plus seine Auslagen) bezahlt haben. Ist das nicht immer so ?
Wozu Schelte ? Ich kann auch nicht ohne zu bezahlen mit vollem Einkauswagen den Aldi verlassen. Wenn Sie den Mandanten schon des öfteren vertreten haben, machen sie bestimmt eine Ausnahme, oder ?
@Frank Sommer:
Nein, dass ist nicht immer so, also bei uns jedenfalls nicht. Vorgelegte GKO erscheinen "normalerweise" auf der Vergütungsberechnung, wenn es sich jetzt nicht gerade um 10.000,00 Euro handelt, die eine Einzelkanzlei eher schwerlich vorlegen kann und dann bis zum Ende des Prozesses abzuwarten.
Ausnahmen bestätigen die Regel :o)), allerdings bin ich damit auch schon reingefallen.. deswegen präzisiere ich meine Aussage und fordere in Strafsachen, in denen mein Mandant/tin der ausländische "Stratäter" ist/ sein soll, Vorkasse. Das schon einigermaßen grundsätzlich.. also außer er macht mir schöne Augen, kommt er so durch *g*.
@Herr Vetter
Ist die Einbehaltung – ohne Zustimmung der Mandantin – eigentlich auch zulässig? Wenn ja, könnten doch auf diesem Weg einige Rechnungen bezahlt werden.
MfG
Michael
@lolman:
Och, das hat nichts mit Unkenntnis zu tun, sondern mit der Einsicht, dass dieses Gefloskel das Sprachgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt. Ich beschäftige mich jetzt seit ein paar Jahren nahezu ausschließlich mit Internetrecht und die Mandanten, die so einen Slang benutzen, sind meist die, die sich durch sprachliche Ungenauigkeit und – angesichts ihrer vermeintlichen Insidereigenschaft – Überheblichkeit am schlimmsten in die Bredouille reiten. Allein das Wort "Disclaimer" könnte Anlass für Geschichten sein, die ein ganzes Blog füllen.
Häufig halten diese Leute ihr Neusprech tatsächlich für aussagekräftig und übersehen, dass sie tatsächlich nur Luftblasen abgesondert haben. Zum Beispiel habe ich einem Vertreter dieser Zunft, der die Massenabmahnung zum Geschäftsmodell erhoben hatte, weil er cleverer war als die anderen N00bs, seinen umfangreichen "Disclaimer" verbieten lassen. Egal, wie viele wichtige Slangworte man aneinanderreiht – wenn die Haftung auch für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit ausgeschlossen wird, hat man eben Pech gehabt. Traf übrigens den Richtigen, Slang hin oder her, daher meine Befriedigung darüber.
Mir geht die Wichtigtuerei auf die Nerven. Wenn jemand den ganzen Tag vor dem Rechner sitzt, aber so langsam tippt, dass er englische Abkürzungen benutzen muss, macht er was falsch. Das ist keine Kultur, auch keine "Netzkultur", das ist das Gegenteil – eine Kastration der Sprache, die Kommunikation inhaltsleer werden lässt.
Ach ja, ich habe gar nichts gegen Englisch, ich hab ein Jahr auf der Insel gewohnt.
Letzten Endes gebe ich aber zu, dass ich wohl an einer Juristenkrankheit leide. Wer den ganzen Tag an der richtigen Setzung von Kommata und dem wohlfeilen Spalten von Haaren arbeitet, bekommt wohl irgendwann eine dünne Haut…
Deshalb: SCNR
@Moe:
DAS musste ich wirklich googeln – Humanist, verdammter ;-)
@45 Christian: juristische Berufkrankheit hin und sinnlose Disclaimer von Deppen (kann ich auch nicht leiden) her – "Einsicht, dass dieses Gefloskel das Sprachgefühl aller billig und gerecht Denkenden" klingt arg überheblich, denn wer behauptet, für 'alle' billig und gerecht Denkenden zu sprechen *und* deren Verletzung postuliert, sollte schon seeeehr gute Belege für seinen Anspruch haben. Die Kategorisierung der 'gerecht Denkenden' würde ich jetzt eher nicht unbedingt einem Einzelnen zutrauen, auch (gerade?) keinem Juristen.
Nur zur Info: in meiner Umgebung (oder meinetwegen peer-group) hat niemand ein Problem mit geschriebenen Abkürzungen wie IIRC. Sie gelten auch nicht als Beleidigung der Sprache oder des Intellektes. Aber YMMV und SCNR :-)
@lolman:
Und Recht hast Du. Der Spruch mit den "billig und gerecht Denkenden" war ein (schlechter) Juristenwitz. Der BGH musste einmal definieren, was unter dem Begriff "sittenwidrig" zu verstehen sei – und meinte, dass sei etwas, das gegen "das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoße. Eine Leerfloskel, also genau das, worüber ich mich hier in anderem Zusammenhang so mokiert habe.
Vor allem aber sehe ich die Welt mittlerweile erheblich entspannter. Während mein letzter Kommentar in einer Denkpause im Endspurt vor meinem Urlaub gegen fünf Uhr morgens verfasst wurde, schreibe ich diese Zeilen vom Northshore von Fuerteventura – und es ist erstaunlich, was das Geräusch von kopfhohen Wellen mit der eigenen Toleranz macht. Jetzt habe ich zwar seit 36 Stunden nicht gepennt, finde die Welt aber wieder extrem cremig. Gestern Nacht dagegen war ich noch umzingelt von Dämonen wie dem BGH.
Deshalb: redet, wie Ihr wollt! Ich muss mir wohl wirklich Helge Schneider vorhalten lassen: "Wer seid das ihr?" Also werde ich jetzt mein Board für den morgigen Tag wachsen, die deutsche Sprache einen guten Mann sein und alle Netzbewohner abkürzen lassen wie sie lustig sind.
Na, war das anti-Troll? Und ich meine das auch so.
Entspannte Grüße von einem seeeeehr unentspannten und damit spannenden Meer,
Christian