17.11.2009

Abmahnanwälte verraten sich selbst

Den deutschen Filesharing-Abmahnern dürften unruhige Tage ins Haus stehen. Nun ist (bei WikiLeaks und gulli.com) nämlich – endlich – ein Dokument aufgetaucht, welches das fragwürdige Fundament ihres Geschäftsmodells zu belegen scheint – zumindest, was die ja immer in stattlicher Höhe geltend gemachten Anwaltskosten betrifft.

In einem Fax an einen in London ansässigen Kollegen erläutert der Frankfurter Anwalt Udo K., ein Großer im Abmahngeschäft, nicht nur, wie das durch die Abgemahnten gezahlte Geld aufgeteilt wird. Er weist überdies, und das ist der entscheidende Punkt, darauf hin, dass den ursprünglichen Rechteinhabern keinerlei Kosten entstehen, auch wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder nicht zahlen kann.

Mit anderen Worten: Die Rechteinhaber buchen anscheinend bei der Verwertungsfirma DigiProtect ein “Rundum-Sorglos-Paket”. Zahlen die Abgemahnten, wird der eingehende Betrag nach bestimmten Quoten aufgeteilt. Zahlen sie nicht, wird den Rechteinhabern nichts in Rechnung gestellt. Wörtlich:

The whole project is a “no cost”-project for the original right holders.

Die Problematik ergibt sich aus dem deutschen Abmahnrecht. Entstehen dem Rechteinhaber letztlich keine Kosten, können dessen Anwälte auch keine Kosten vom Abgemahnten erstattet verlangen. Es dürfen grundsätzlich nur die Kosten weitergegeben werden, die voraussichtlich anfallen. Steht von vornherein fest, dass der eigentliche Auftraggeber, also die Rechteinhaber, die DigiProtect für den Bereich Filesharing munitionieren, nicht zahlen müssen, ergibt sich auch kein Kostenerstattungsanspruch.

Der IT-Experte Rechtsanwalt Thomas Stadler nimmt in seinem Blog diese rechtliche Konstruktion anschaulich auseinander. Insbesondere legt er dar, dass hier auch nicht ausnahmsweise ein Erfolgshonorar zulässig ist. Seine Bilanz:

Die Kanzlei fordert Anwaltskosten, von denen sie weiß, dass sie nicht entstanden sind. Dieses Verhalten wird man zivilrechtlich als unerlaubte Handlung qualifizieren können und strafrechtlich als (versuchten) Betrug.

52 Kommentare zu “Abmahnanwälte verraten sich selbst”

  1. ich meint: (17.11.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    ja, nehmt sie auseinander!

  2. Momo meint: (17.11.2009 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie wundere ich mich über diesen Fakt nicht mehr. Ein altes hessisches Sprichwort besagt: "Kannste all midenanner in en Sack schtobbe un druff haache. Triffste immer de rischdische."

    Ich glaube, das ist die legalste Methode das zu sagen, was ich gerade denke.

  3. advocatus diaboli meint: (17.11.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    So wo bleibt nun der eifrige StA der sich die "Kollegen" vornimmt?

  4. CT meint: (17.11.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Abmahnanwalt Kosten geltend macht, die angeblich seinem Mandanten entstanden sind, tatsächlich aber nicht, dann ist das in der Tat sicherlich zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung und strafrechtlich ein Betrug.

    Es ist aber noch mehr, nämlich unlauterer Wettbewerb. Wenn ein Abmahnanwalt mit einem Rechteinhaber eine Vereinbarung trifft, die als unzulässiges Erfolgshonorar zu qualifizieren ist, jedenfalls aber ein Verstoß gegen gesetzliches Gebührenrecht darstellt (Unterschreitung der RVG-Mindestsätze), dann ist das gleichsam ein Wettbewerbsverstoß.

    Ein Wettbewerbsverstoß berechtigt Wettbewerber (das dürften alle Anwaltskanzleien sein) zur Abmahnung. Verfolgt ein Rechtsanwalt eine eigene Angelegenheit, so ist er berechtigt diejenigen Gebühren zu verlangen, die ihm zustünden, wenn es eine fremde Angelegenheit wäre. Im Wettbewerbsrecht gibt es regelmäßig rechts saftige Streitwerte.

    Also liebe Kollegen, wenn es nachweislich richtig sein sollte, dass Abmahnanwälte gegen Gebührenrecht verstoßen, dann mahnt sie kostenpflichtig ab! Das a) ist lukrativ, b) dient einer guten Sache, c) ist keine unerlaubte Handlung, d) ist auch kein Betrug und e) ist auch nicht wettbewerbswidrig.

    Viel Spaß

  5. mo meint: (17.11.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    tja @ alle obendran.. wer den sumpf trockenlegen will und die froesche fragt..hf

  6. Martin_mb meint: (17.11.2009 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Bisher dachte ich, Juristen wären diese Typen, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen. Mir war nicht klar, daß es mutmaßlich welche gibt, die sogar das Recht behumpsen…

    (Achtung: Ich bekomme gerade ein merkwürdiges Brummgeräusch von meinem Ironiemeter.)

  7. Thomas meint: (17.11.2009 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Gibts eigentlich einen Grund, warum man auf wikileaks nicht mehr verlinken darf?

  8. H. meint: (17.11.2009 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Frage an die anwesenden Juristen: Hat Udo K. hierfür irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?

  9. DeserTStorM (Link) meint: (17.11.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Richtig so! Vielleicht kann man diesen Irrsinn damit endlich etwas mehr eindämmen!

  10. MrBrook (Link) meint: (17.11.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @H.: Weswegen sollte er Probleme bekommen?

  11. le D meint: (17.11.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @CT: Andere Ansicht der VI Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. IIRC vor ein, zwei Jahren in zwei Verfahren (einmal Kosten der Abmahnung und einmal Kosten des Abschlussschreibens nach ergangener Beschlussverfügung).

    MfkG

  12. Sven (Link) meint: (17.11.2009 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Endlich! Macht sie fertig…

  13. S. meint: (17.11.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    u. a. wegen der dort aufrufbaren dns-filterlisten nach dem zensursula-modell

  14. J.S. meint: (17.11.2009 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @4 das Abmahnen durch Rechtsanwälte in eigener Sache funktioniert (zumindest außergerichtlich) zwar, aber eben nicht kostenpflichtig. Der BGH hat vor Jahren mal festgestetllt, dass die ZPO es zwar erlaubt, dass Anwälte in eigener Sache auch ihre Kosten abrechnen dürfen, aber das gilt nur gerichtlich, nicht außergerichtlich.

    Deshalb suchen sich die Abmahner auch einen Mandanten.

  15. Lars Sobiraj (Link) meint: (17.11.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Udo, danke!

  16. Baxter (Link) meint: (17.11.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Schade, daß keine Sau drauf eingeht! Auf diese (rechtsmißbräuchliche) Art und Weise wird -so ganz "nebenbei"- das Grundrecht der Abgemahnten bei diesem "Auskunftanspruch" (§101 UrhG) eingeschränkt (Artikel 10, GG). Im Grunde ist das Vorgehen also sogar verfassungswidrig!!!! Umso unverständlicher, was für einen scheiß insbesondere die Kölner Gerichte da regelmäßig veranstalten… "Medienstadt" Köln, oder wie!?

    Übrigens: Der Herr Stadler hat scheinbar noch die Windeln an, wenn er schreibt "Was viele schon immer vermutet haben, wird langsam zur Gewissheit"! Von wegen "langsam"!!!

    Nennen wir das Kind doch beim Namen: Wenn die sog. "guten" Anwälte im Abmahnwahn anstatt ihr Geld zu horten auch 'mal -zur Abwechslung- ihre Arbeit gemacht hätten, wäre es nämlich gar nicht so weit gekommen!!! Das kotzt mich an, wenn ich jetzt (!) so 'was lese…! WIR WISSEN DAS NÄMLICH SCHON LANGE!!!

    Udo Vetter hat da letztes Jahr doch schon drüber geschrieben!!! Da haben einzelne Zivilrechtler (sog. "gute" Abgemahntenanwälte) das doch noch "zerpflückt" und die Rechtekette irgendwie krampfhaft schön geredet. Womöglich weil die einfach Angst hatten, daß ihr eigener Profit

    Übrigens genau wie auch den Fakt, das hier DigiProtect nur als ein Beispiel gesehen werden darf! Ob das nämlich DigiProtect heißt, oder Copydefense, oder "ProMedia", oder "Logistep" spielt KEINE Rolle!!!

    Zurück zu dieser "Turn Piracy Into Profit"-Fraktion:

    Fazit: Ab in den Knast mit diesem Abmahndreckpack!

    Schluß mit Lustig!!!

    Gruß, Baxter
    ______________________
    @Udo Vetter: Strafrechtler sind mir persönlich irgendwie am sympatischsten… ;-)

    P.S.: ES IST ZEIT DIE WAHRHEIT ZU SAGEN!!! UND ZWAR DIE GANZE WAHRHEIT!!!

  17. MrBrook (Link) meint: (17.11.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @Baxter: Wie wird denn Artikel 10 bei dem Auskunftsanspruch eingeschränkt? Und woher wusstet "ihr" schon lange, dass die Praxis so aussieht, wo es bisher doch keine handfesten Beweise gab?

  18. Baxter (Link) meint: (17.11.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @MrBrook, #17:

    Frage 1 -> siehe §101 Absatz 10 urhG !!!! Ja, ich weiß, kein Richter (außer Kiel und Frankenthal) interessiert sich dafür. Daß ich die mit meinen Steuern mitfinanzieren muss, regt mich auf! Denn der Absatz 10 steht da wegen Artikel 19, GG! Und das kann dann besser ein Jurist erklären!

    Frage 2 -> Oh, Mann: Das ist eine lange ´Geschichte!!! Kennste z.B. Logistep? Die waren z.B. noch so doof und haben alle ihre Infos treudoof in ihre (eigene !) "Image-Broschüren" gepackt!! Und bei aller Liebe, aber was soll denn ein Spruch wie z.B. "Turn Piracy Into Profit" schon bedeuten… !? Wer da von der Tapete bis zur Wand denken kann, der könnte evtl. sogar ganz ohne Beweise darauf kommen, wie z.B. ein Staatsanwalt oder Richter!

    Beweise ranzuschaffen ist Aufgabe der Anwälte, sowohl Rechtsanwälte (für ihren Mandanten), als auch Staatsanwälte (für uns Alle, um die "Öffentlichkeit" vor diesen Machenschaften zu schützen) –> beides aber leider FEHLANZEIGE!!! Stattdessen gibt es immer 'mal wieder Hausdurchsuchungen bei Leuten, denen lediglich vorgeworfen wird (!!!) EINE mp3-Datei verbreitet zu haben (Ne Reihe von Nullen und Einsen mit der Größe von ca. 3-4 MegaByte !) oder einen einzigen Film!

    Aber zum Glück gibt es ja, wie aktuell: GULLI oder aber auch z.B. die -= Initiative Abmahnwahn-Dreipage =- , die einen mit Information verarzten!

    Gruß, Baxter

  19. grisu meint: (17.11.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @H.: *Paladin on* Die einzige, wahrlich, die EINZIGE richtige Antwort ist ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Bitte, den Sachverhalt zu prüfen und Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen. Dann wird sicher ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und dieser ganze Dreck und Schmutz gehörig aufgearbeitet. *Paladin off*

    Und wenn sie nicht gestorben sind … Leider dürften an so eine Aktion nur geringe Erfolgserwartungen zu stellen sein; daher bleibt die schimmernde Rüstung schön hübsch im Schrank. Außerdem: Wo kämen wir denn hin, wenn sich etwa Anwälte mit Gemeinsinn finden würden? (Außerdem würde sich das Original des Telefax sowieso nie auffinden lassen. Habe es dennoch mal ausgedruckt, vielleicht nützt es ja irgendwann …)

  20. Baxter meint: (17.11.2009 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Finanzamt! Ganz einfach…

  21. anonym meint: (17.11.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Komisch, vor einiger Zeit ist doch schon mal so ein "internes Papier" aufgetaucht. Und das wurde doch auch hier behandelt. Wieso ist nun wieder alles ganz neu? Wird da jetzt etwas enthüllt, was vorher nicht bekannt war und für das es auch keinen schriftlichen Beleg gab? Oder ist etwas mit meinem Gedächtnis?

  22. le D meint: (17.11.2009 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @Baxter: ZUm Stichwort: "beides aber leider FEHLANZEIGE!!!"

    Nö, keinesfalls Fehlanzeige. Grade um keine "Fehlanzeige" zu produzieren (die von den Kollegen aus dem abmahnenden GewerbeBüros sicherlich weidlich ausgeschlachtet werden würde) werden hier hieb- und stichfeste Beweise gesammelt, die auch in einem gerichtlichen Verfahren Bestand haben.

    Wir warten nur (und freuen uns) darauf, dass bestimmte der Abmahnkanzleien ein gerichtliches Verfahren wegen der Kosten der Abmahnung anstrengen, um die "Brüder" aus dem Versuchsstadium herauszuhaben.

  23. Alex meint: (17.11.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzliches zum Thema Aufwendungsersatz und fragwürdige Kostenaussagen in Abmahnungen:

    http://www.palawa.de/?p=393

    Die Diskussion um § 4a RVG etc. finde ich im Grunde völlig nebensächlich. Mich stimmt vielmehr nachdenklich, dass sich in vielen Abmahnungen serienmäßig die Behauptung finden lässt, die Geschäftsgebühr gem. Gegenstandswert X sei bereits entstanden bzw. geschuldet (den Punkt erwähnt Stadler ja mitunter auch). In den Abmahnungen werden regelmäßig seitensweise ganz konkrete Kosten vorgerechnet. Große "Drohkulisse" mit netter "kleiner" abschließender Lösung. Sollte das Schreiben authentisch sein, wäre es womöglich ein weiteres Indiz dafür, dass die Kosten nicht entstehen.

    In wettbewerbsrechtlichen Sachen sind da einige Staatsanwälte inzwischen durchaus sensibel.

    Ein Hinweis am Rande: Der Verweis auf den Satz "for the original right holders" ist als Beleg unglücklich gewählt, da der mutmaßliche Urheber des Schreibens gerade nicht für den Original right holder abmahnt, sondern für einen angeblich abgeleiteten Rechteinhaber bzw. Ermächtigten.

    Gewissheit bringen insoweit im Grunde nur Honorarrechnungen, die auf den "Rechteinhaber" ausgestellt sind (bzw. der Umstand, dass sich keine in der behaupteten Höhe finden lassen bzw. diese über Jahre nie fällig gestellt bzw. ausgeglichen wurden).

    Letzten Endes dürfte aber entscheidend sein, ob sich ein StA findet, der das Eisen Abmahnkosten auch im Urheberrecht anpackt.

  24. Bernhard meint: (17.11.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Eine Liste mit Namen wäre doch interessant: Wer mahnt mit "Beweisen" der Digiprojekt ab, und in wessen Auftrag?

  25. Axel John (Link) meint: (17.11.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Der Zweck dieses Geschäftsmodells war schon klar, als in den Achtzigern s.g. "Verbrauchervereine" die Schaufenster der Einzelhändler abklapperten, um nach Verstößen gegen die PAngV zu suchen.
    Dass die hauptsächlich von verkrachten Juristen besetzten Gesetzgebungsausschüsse daran nichts ändern werden, ist ebenso klar.
    Massenabmahnungen sind der Hartz-4 Ersatz für unfähige- und erfolglose Anwälte, bei denen man besser nicht fragt, wie die an ihre Examina und Zulassung gekommen sind.
    Das Geschäft wird betrieben von intellektuellen Totalversagern, die nicht mal fähig sind, sich auf dem schmalen Grad des Inkasso-Stalking der Abofallen-Betreiber zu bewegen.

  26. Christian meint: (17.11.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Noch problematischer wird es wenn die Abmahnanwälte sich auch noch bemühen die abgemahnten Leute zu vertreten …

    einem Freund hier kürzlich passiert…. nur der Abmahnanwalt wollte scheinbar noch fast das 10fache an Bezahlung wie der letztendlich den Zuschlag bekommen hat… zudem befürchte ich das die Unterlassungserklärung entsprechend schlechter ausgefallen wäre…
    Wo kommen wir denn hin wenn man nicht mal mehr dem eigenen Anwalt vertrauen kann ;-)

  27. Lutz meint: (17.11.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Ganz so einfach sehe ich die Sache nicht.

    M.E. kann man nicht einfach sagen: "Entstehen dem Rechteinhaber letztlich keine Kosten, können dessen Anwälte auch keine Kosten vom Abgemahnten erstattet verlangen."

    Beispielsweise führt ja auch das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung auf Mandantenseite, welche die Rechtsanwaltsgebühren trägt, nicht dazu, dass dieser Posten nicht vom unterliegenden Gegner eingefordert werden kann.

    Überhaupt: Die hier in Frage stehende Vereinbarung zwischen den Rechtsanwälten und den abmahnenden Rechteinhabern muss gar nicht zwangsläufig so verstanden werden, dass von vornherein keine Vergütung vereinbart wurde. Vielmehr könnte man die Vereinbarung auch so verstehen, dass den Rechtsanwälten der Anspruch des Mandanten zur Begleichung der Rechtsanwaltsgebühren an Erfüllung statt abgetreten wurde. Das sowas grundsätzlich gehen soll, regelt ja schon § 4 Abs. 2 S. 2 RVG.

    Natürlich widerspricht die konkrete Regelung dem Verbot der Gebührenunterschreitung. Das hat aber wohl im Verhältnis zum Gegner keine Bedeutung.

  28. Baxter (Link) meint: (17.11.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @Lutz (#27):

    Im Abmahnwahn darf, soll und MUSS man etwas weiterdenken und sich nicht nur und ausschließlich auf die Anwälte konzentrieren! Oder wer erhebt zum Beispiel die -durch unser Grundgesetz geschützten und vom BVerfG auch mehrfach als zu schützende Daten bestätigte personenbezogene Verkehrsdaten!?

    Dafür haben die sich doch Steuerspar-Oasen gegründet… Alle mit "Digi", "Dagi", "Dugi" oder "Logi" u.s.w. Sprich, diese "ominösen" anti-piracy-Firmen! Seit wann gilt für die denn das RVG!? Na? Müssen die keine Mitarbeiter bezahlen? Müssen die keine Kosten für z.B. Wartung/Instandhaltung der Technik bezahlen? Müssen die nicht die Putze zahlen? Kurzum: Warten die einfach 'mal locker bis zu 3 Jahren (Verjährungsfrist) ab, bis die Kohle sehen oder was? Is' klar! Am 24. Dezember kommt auch wieder der Weihnachtsmann durch'n Kamin gerutscht!

    Siehe zum Beispiel ab hier eine Auswahl solcher Firmen:

    board.gulli.com/thread/14...giert-die-abmahn-welt/#16

    Und siehe hier den Versuch das Motto "Turn Piracy Into profit" zu analysieren (als "special mit sämtlichen Präsentationen der Protagonisten, wie z.B. BEIDE DigiProtect, Logistep, schutt & Waetke… etc. …)

    LESEN! –> abmahnwahn-dreipage.de/fo...iewtopic.php?p=4656#p4656

    Ich hoffe man erkennt, wie die Zusammenhänge der Protagonisten untereinander tatsächlich ist! Alles MIT BEWEISEN, natürlich!!!

    —> Nebenbei -> AUFRUF vom Steffen, von der -= Initiative Abmahnwahn-Dreipage =-

    "Wer von den Kornmeier-Abgemahnten, der auch bezahlt hat,
    möchte sich revanchieren?

    Einfach bei mir melden, unter:

    steffen.steinwiesen@t-online.de

    MfG – Steffen"

    An Alle noch einmal gerne: Es ist langsam 'mal Zeit für FAKTEN!!! Daß Anwälte von Natur aus gerne alles hin- und her drehen is' ja OK und gehört wohl zum Job! Allerdings sollte man auch 'mal wissen, wann Schluß ist und man handeln muss! Sorry, aber wir haben uns lange genug einlullen lassen… GAME OVER

    In diesem Sinne, Baxter
    ___________________________
    P.S.: @Lutz, mir scheint, du hast dieses FAX vom Dr. Kornmeier nocht nicht gelesen und auch nicht diese Rahmeneckwertevereinbarung! Kann das evtl. sein? Wenn ja:

    LESEN … und sich wundern … OK!? ;-)

  29. stuff (Link) meint: (17.11.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @Lutz:

    Beispielsweise führt ja auch das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung auf Mandantenseite, welche die Rechtsanwaltsgebühren trägt, nicht dazu, dass dieser Posten nicht vom unterliegenden Gegner eingefordert werden kann.

    Es entstehen dem Mandanten auch im Falle einer Rechtsschutzversicherung Kosten, ausser die Polizzen trägt jemand anderer.
    Somit sollten Abmahnanwälte vielleicht doch in die Niederungen des Rechtsschutzversicherungkeilens absteigen und den Kunden dieses Geschäftsmodells eine Rechtsschutzversicherung verkaufen. Wie wir wissen ist das bei der hiesigen Versicherungswirtschaft kein Problem, die versichern ja auch Visa. ;-)
    Stuff

  30. NewsShit! (Link) meint: (17.11.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Dem Rechteinhaber entstehen zwar keine Kosten für die Abmahnung aber ein Schaden entsteht ihm dennoch … durch entgangene Verkaufserlöse.

    Meine persönliche Meinung (subjektiv, weil als Musiker selbst betroffen): Auch 200 "geklaute" MP3-Dateien (die zwar nicht weitergegeben wurden aber unrechtmäßig in den Besitz gelangt sind) gehören in irgend einer Weise bestraft.

    Kleinvieh macht Mist und 10.000 Kleinkriminelle mit illegal beschaffter Ware im Wert von je 10,- Euro können ein Unternehmen zerstören.

  31. Stuff (Link) meint: (17.11.2009 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    @NewsShit!:
    Tja, ich habe das ja schon mal hier geschrieben: Einem Freund schenkte ich vor Jahren ein ausgemustertes RAID, so ca. 80GB. Darauf spielte der seine mp3-Sammlung von Western&Country-Music – wobei der grösste Wert dieser Sammlung in der Zusammenstellung liegt – diese Sammlung beanspruchte ca. 38GB. Das sind bei 1MiB~1 Minute so ca. 633.33 Stunden Spielzeit ohne Pause, so nach etwa 26 Tagen wiederholte sich bei pausenlosem Abspielen das erste mal ein Stück.
    Das war aber nur County&Western, das Array ist proppenvoll aber der Rest weitgehend unsortiert bzw. andere Formate und von den von ihm als "nicht wertvoll" erachteten Musikstücken, so ~160GiB auf einer später zugekauften IDE-Platte, schreibe ich jetzt nix. Ich weiss das, da er verstarb und mir die Witwe nicht nur den etwas voluminösen RAID-Kasten, sondern auch seinen Computer sowie die Platten- und CD-Sammlung überliess. Alleine ein allfälliger Abgleich, welche Musikstücke rechtmässiger Herkunft, also von ihm selbst digitalisierter analoger Aufzeichnungen aus rechtmässigem Besitz sind, ist eine sehr teure Angelegenheit, noch dazu, wenn das rechtssicher sein soll. "Elektrischer" Abgleich der Musikstücke mit den im Netz kursierenden kann man vergessen, er hat sich die Mühe gemacht, alle Tags korrekt einzugeben und einiges, das da scheint's von Schellacks stammt mit viel Mühe aufgepeppt, Checksum u. dgl. is nich mehr…
    Aber woraus ich hinaus will: Welcher Schaden ist dem Musiker entstanden? Wer – ausser einer Tankstelle oder einem Lokal – kann diese immensen Datenmengen "nutzen"? Wie das entscheiden, wo doch nichtmal die "Unrechtmässigkeit der gezogenen Kopien" mit vernünftigen Kosten nachvollziehbar ist? Würfeln??
    Aha, also doch: Würfeln.
    Stuff

  32. M. meint: (17.11.2009 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    @Stuff: Der Besitz ist ja nicht das Problem, sondern die Weitergabe außerhalb eines engen Freundes- oder Familienkreises. Bei der geschenkten/geerbten Platte des Sammlers kann man niht von offensichtlich illegalen Angeboten ausgehen. Es gibt also keinen Abmahngrund.

  33. Alex meint: (17.11.2009 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    @Lutz:

    Beispielsweise führt ja auch das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung auf Mandantenseite, welche die Rechtsanwaltsgebühren trägt, nicht dazu, dass dieser Posten nicht vom unterliegenden Gegner eingefordert werden kann.

    Das ist einer der meist gemachten Fehler! Das fällt nur häufig nicht auf, weil nicht klar ist bzw. von der Gegenseite nicht mitgeteilt wird, ob eine RSV mit im Spiel ist. Zumeist wird das erst klar, wenn bei einem Vergleich auf Bitten des gegnerischen Anwalts "ein paar Zeilen für die RSV" mitdiktiert werden oder Entscheidungen getroffen werden, die mit erheblichen Kostenrisiken verbunden sind.

    Rechtsschutzversicherte sind in der Tat hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten nicht aktiv legitimiert! Und zwar genau mit dem gleichen Argument: Die Kosten entstehen dem Versicherten nicht (außer möglicher SB).

    Was also machen die Rechtsschutzversicherer um die Kosten erstattet zu bekommen? Formularmäßig wird der rechtsschutzversicherte Mandant i.d.R. bei Erteilung der Deckungszusage ermächtigt, die Forderung geltend zu machen (z.B. ÖRAG RSV).

  34. Baxter meint: (17.11.2009 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    @Stuff, ein sehr schönes Beispiel…! Daß er sich sowieso eigentlich bei seinen labels beschweren muss und NICHT bei seinen (möglichen) Kunden dürfte eigentlich klar sein. ich für meinen Teil kenne keinen sog. "filesharer" der einem Künstler schaden möchte!!! Da haben die Propaganda-Kampagnen a la "Raubkopierer sind Verbrecher" scheinbar ganze Arbeit geleistet… Naja, hat ja auch die Hirne sämtlicher Politiker gewaschen, wie man nicht nur an dem völlig undurchdachten und nicht praktikablen UrhG bestens sehen kann!!!

    @NewsShit:

    Du machst einen Denkfehler. Daß nichts "geklaut" wird führe ich noch nicht 'mal näher aus. Wenn du Musiker bist, ist dein Hirn wahrscheinlich eh durch die ganze "anti-piraty"-Propaganda geimpft, sozusagen. Dein "Gegener" sitzt nicht vor'm Computer und interessiert sich für deine Musik (ein Marketingwert, der leider niemals Berücksichtigung findet. 2 clicks und dein könntest theoretisch in Australien gespeilt werden, wenn du denn gut bist….Keine teuren Promo, die sich ein "Kleiner" sowieso i.d.R. nicht leisten kann. D.h. gerade DU solltest das Internet NUTZEN und nicht verteufeln. Das tut das "Altersheim" in den Verwertungsgesellschaften doch zu genüge. Mit dem FAN ist besser als gegen den FAN, das kannst du mir ruhig glauben!

    Ein weiteres Beispiel, daß der "filesharer" gar nicht so böse ist, wie er immer gemacht wird! Die "Verbrecher" sitzen mit Sicherheit nicht im Kinderzimmer! Die sitzen ganz woanders, wie zum Beispiel in diversen Anwaltskanzleien….

    Fiktives Beispiel:
    Daß die IMMER am technischen Fortschritt tüchtig mitverdient haben, scheinen die zudem auch immer zu vergessen. Man nehme einen Fan des Musikstücks 0815-4711 aus einer Zeit wo die "gute, alte" Schallplatte das gängie Abspielmedium war Die Chronologie stimmt nicht so ganz, da Medien auch immer parallel existierten.Das soll ja nur 'mal beispielhaft sein. Die Gold- und Erbsenzählerwaage kann daher gerne in der Schublade bleiben:

    FAN kauft Schallplatte und erfreut sich seines songs 0815-4711
    —walkmen dringen in den Markt für das Musikhören für unterwegs ohne andere zu stören
    FAN kauft sich so'n walkman und den song 0815-4711 auf kassette für unterwegs…
    —CD-Player / Discman dringen in den Markt
    FAN kauft sich CD-Player für's Wohnzimmer, Discman für unterwegs und natürlich eine CD mit dem song 0815-4711
    —DVD Player dringen in den Markt
    FAN kauft sich einen DVD-Player und den neubearbeiteten song 0815-4711 um auch das "audiovisuelle" Erlebnis zu haben
    —MP3-Player dringen in den Markt
    FAN kauft sich MP3-Player und zieht sich online den song von 'ner Bezahlplattform.
    .
    Randbemerkung: Bei jedem Hardware-Kauf wurden natürlich auch Abgaben für die Medienbranche geleistet…eine sehr undemokratische Zwangsabgabe, wie ich persönlich finde!

    Dieser FAN hat ein einziges Lied zig Mal bezahlt und zudem auch noch immer brav hardware-Abgaben entrichtet.

    Im Jahre 2009 läd er sich dann mal ein mp3-Lied für sich runter, um z.B. zu testen ob die Musikrichtung auch seinem Geschmack entspricht. Und zwar möchte er das -sagen wir- auf dem Weg zur Arbeit über'n mp3-player hören und nicht vor'm Rechner. Musik ist doch angeblich "Kunst"!!!

    Nehmen wir 'mal an, diesem FAN gefällt die Musik und er kauft sich das Album…

    3 Monate später trudelt eine Abmahnung ins Haus, in der er aufgefordert wird für DIESEN EINEN SONG €1200,- zu berappen!

    Diese FAN recherchiert natürlich im Internet und stellt fest, daß es gar nicht um diesen propagierten, vorgeschobenen "Schutz des geistigen Eigentums" geht, sondern daß sich da regelrecht Banden zwecks Abmahnen organisiert haben….

    DEIN "Schaden" wäre -was weiß ich- 1 Euro (bei amazon)!
    Einen möglichen upload können die nicht beweisen, weswegen es bei einem Euro bleibt. Wieviel hat der bereits allein schon an hardware-Abgaben entrichtet…?

    Aber viel wichtiger (für dich):

    1. Von dem "Schadenserstz" siehste eh nix, weil sich das label die Taschen auf deine -im wahrsten Sinne des Wortes- Kosten voll macht!!

    2. Was meinste denn, wie lange der FAN ab dem Zeitpunkt noch dein FAN bleibt?

    Das hieße -> 2:0 gegen dich! Tja… SO sieht's aus!

    —————————————————-

    Und weil ich gerade dabei bin…

    Angenommen der FAN recherchiert 'n bißchen weiter und entdeckt dabei, daß da in Wahrheit noch ein RIESENAPPARAT dahinterhängt, der quasi dafür sorgen soll den "filesharer" auf eine Stufe mit einem Kinderschänder und Terroristen zu stellen, um dann in Berlin und Brüssel die Wunschgesetze durchgewunken zu bekommen –> Einfach bei google "Forum der Rechteinhaber" eingeben! Da sieht man dann, wer das UrhG z.B. im Wesentlichen verfasst hat! Und warum?

    1. Weil diese alten Funktionäre der Verwertungsgesellschaften und Major-label nun 'mal an ihren Stühlen kleben -> also reine "Machterhaltung".
    2. Für die "Pole position" im sog. "web 2.0" sorgen. Mit einem direkten Auskunftanspruch, z.B. (also ohne den "lästigen" Richter und die "lästigen" Grundrechte der Bürger dazwischen), hätte man Zugriff auf Datenmengen, die sich heute ein Nicht-Techniker vermutlich nicht vorstellen kann…insbesondere, was man damit alles machen kann und welche Macht man damit im Zukunftsmedium #1 -dem Internet- hätte! Allein die Profile, die man für jeden Einzelnen ohne Probleme anlegen könnte, wären bereits ein Milliarden (Werbe-)Geschäft. Dann muss keiner mehr mit den Saftflaschen durch die Fußgängerzone tingeln und Marktforschung machen…dann werden einfach Datenbänke nach Kriterien gefiltert! Das so etwas aber äußerst "heikel" wäre, ist wohl nicht zu leugnen!

    Ein Beispiel als "Beweis" für Themen, wie Netzsperren, ISP-Fummeleien und dergleichen –> folgendes IFPI-Dokument hat übrigens schon 'n paar Jährchen auf'm Buckel!

    eff.org/files/filenode/ef...e/ifpi_filtering_memo.pdf

    Wie gesagt -> den "filesharer" auf eine Stufe mit Terroristen und die gesetze flutschen durch… Naja, wer kann auch schon 'ne bessere show abziehen, als die Showbranche selbst!??

    Aber ihr werdet es demnächst sehen!

    So! Danke, @Udo Vetter für deine gastfreundfreundschaft! Habe deinen blog zu diesem Thema jetzt genug vollgetextet… ;-)

    Gruß aus Kölle, Baxter
    __________________________
    P.S.: Ich darf gar nicht darüber nachdenken, was man mit der Kohle alles machen könnte, die die MI für diese nichts-bringenden anti-piracy-;Maßnahmen aus'm Fenster schmeißt! Mit diesem Geld könnte man wunderbar Entwicklungsarbeit betreiben und endlich im digitalen Zeitalter ankommen… Stattdessen gehen die ins Mittelalter zurück und lassen alles strengstens verbieten… Hat die Kirche übrigens auch schon 'mal vor Hunderten von Jahren gemacht! Übrigens: War die Erfindung des Buchdrucks, zum Beispeil, eigentlich schlecht oder nicht sogar fördernd für die Kulturentwicklung?

    Nannte man das nicht sogar "Kultur-Revolution"

    Ich hoffe wirklich sehr, die Netzkultur setzt sich durch um für eine WIRKLICHE Kreativitätssteigerung zu sorgen und nicht "die Kirche" (bildlich gesprochen), die einfach nur ihre Macht erhalten möchte…

    In diesem Sinne ;-)

  35. Juri Hakiki meint: (17.11.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Wer sendet eine Strafanzeige wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug an die Staatsanwaltschaft Frankfurt?

  36. SvenC meint: (17.11.2009 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Mir wäre lieber man würde berichten, wann nun einer in den Bau geht. ;)

  37. Johannes meint: (18.11.2009 um 00:27) AntwortenReply to this comment

    Hier wecken Anwälte wie Vetter und Stadler aus durchsichtigem Eigeninteresse – nämlich Mandanten zu akquirieren – völlig falsche Hoffnungen bei Betroffenen. Abgesehen davon, dass schon die Existenz dieses Fax kaum zu beweisen sein dürfte und es über den Einzelfall hinaus wenig aussagt, haben die Herren ihre Meinung, bei verdeckten Erfolgshonorarvereinbarungen entstehe von vornherein kein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner, doch recht exklusiv für sich.

  38. Klabund (Link) meint: (18.11.2009 um 01:53) AntwortenReply to this comment

    Kann Momo nur anschließen (auch wenn ich kein hessisch kann).
    Jeder weiß das es täglich so passiert, niemand macht etwas dagegen. Und es wird sich nichts, REIN GAR NICHTS zukünftig ändern.

  39. StephanZ meint: (18.11.2009 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    @Juri Hakiki:
    Vielleicht selbst in die Hand nehmen und nicht auf andere warten.

  40. H.B. meint: (18.11.2009 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    Ich würde sagen jeder ist aufgerufen das
    a) der jeweiligen Rechtsanwaltskammer und
    b) der jeweiligen Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.

  41. Selle meint: (18.11.2009 um 09:45) AntwortenReply to this comment

    Lustig, sonst wird hier immer ein Beweisverwertungsverbot gefordert, wenn in einer Belehrung ein Komma vergessen wurde, aber wenn irgendwo ein Fax gegen den Richtigen auftaucht, das aber THEORETISCH jeder hätte verfasst haben können, tropft sofort der Geifer aus den Mundwinkeln.

  42. @nonym meint: (18.11.2009 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    @Stuff:
    @Baxter:

    Danke, dem ist kaum etwas hinzuzufügen.
    Ausser vielleicht, dass manche "Propaganda" (Raubkopierer sind Verbrecher etc. etc.) sich wohl noch einige Zeit halten wird.
    Aber das Ende der "Propaganda" ist nah, sehr nah.

    Zum Topic:
    Ich hab also wieder Hoffnung, dass man gegen solche "Machenschaften" nicht vollends wehrlos ist.
    Zumindest sehe ich, dass ich nicht allein dagegen stehe.
    Danke dafür!!!

  43. Kand.in.Sky meint: (18.11.2009 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Wie?
    Abmahnparasiten wollen nur Geld verdienen und sind keine Kämpfer für Recht und Gesetz?
    Interessantes Theorem, sollte man im Auge behalten!

    #k.

  44. Chris H. meint: (18.11.2009 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe ja, dass Sie solche Kollegen gerne "durch den Kakao" ziehen, aber fällt Ihnen vieleicht etwas auf Herr Vetter:

    Nun ist (bei WikiLeaks und gulli.com) nämlich – endlich – ein Dokument aufgetaucht,

    Abmahnanwälte verraten sich selbst

  45. mcbexx meint: (18.11.2009 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Als Antwort kommt mir nur ein "Ja, und?!" in den Sinn.

    Wenn da überhaupt jemand tätig wird und eine der zahlreichen angeführten Maßnahmen ergreift (Strafanzeige, Abmahnung wegen Verstoßes gegen UWG, was weiß ich), dann wird erstmal gemauert und zur Not eine anderslautende Vereinbarung mit den Kunden aus dem Contentbereich aus der Schublade gezaubert, die diese zu beanstandende Vorgehensweise relativiert oder sonstwie "richtigstellt".

    Oder in Zukunft wird den Kunden mitgeteilt, dass man rein pro forma im Vorfeld eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe der sonst den Abgemahnten aufgebrummten Gebührenerstattung vereinbart, die dann aber – zwinker zwinker, doofer Rechtsstaat – letztendlich nicht eingefordert wird.

    Wer kreativ genug ist, um so ein "Geschäfts"modell zu entwerfen und nur ansatzweise juristisch beleckt ist, findet auch einen Weg, um dieses formelle Problem zu lösen und munter weiter zu machen.

  46. Tim meint: (18.11.2009 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @Selle: Dem ist nichts hinzuzufügen, auch wenn ich ansonsten nicht die Position der Abmahnanwälte vertreten kann.

  47. Sir Richfield meint: (18.11.2009 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    So, mal sehen, ob ich das richtig konstruieren kann, obschon ich mein "Wissen" lediglich aus diesem Blog habe.

    Das Fax ist doch nur ein Hinweis. Vielleicht ein Indiz.
    Konkret nutzt das nichts und sicher nutzt genau *dieses* Fax in zukünftigen Verhandlungen nix.

    Ich gehe eher davon aus, dass der Fall kommen muss, an dem jemand die Zahlungen verweigert, mit dem Hinweis, er glaubt nicht an die legitimation. Sollten die dann alle vor Gericht ziehen wird sein Anwalt unter Berufung auf dieses Fax und die Aussagen einer gewissen Journalistin die Verträge sehen wollen – oder dem Gericht sagen, es solle sich die mal ansehen.
    Und wenn die dann auf dem Tisch liegen sollten, hat man auch sein verwertbares Beweismittel.

    Bis dahin werden Anzeigen wohl nichts bringen und sich die Kanzlei weiter möglichst aus den Gerichten fernhalten.
    Alles beim Alten also.

  48. Baxter meint: (18.11.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    §101 UrhG Absatz 10:

    "(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt."

    COMPRENDRE? Oder sind eigentlich alle zu dämlich, um endlich zu kapieren!!!

    Wenn ein Gericht jetzt noch UNGEPRÜFT Klarnamen verschenkt, handeln die verfassungswidrig!

    Es steht immerhin der Verdacht des versuchten Betruges im Raum – da sollte man sich 'mal langsam im Klaren d'rüber sein! Das hier hat 'ne ganz andere Dimension, als Kaffeefahrten oder "Gewinnversprechungsfallen am Telefon"…

    Zur Erinnerung (aus'm StGB): "Der Versuch ist bereits strafbar"!

    Oder wie wär's 'mal mit 'ner "Klage auf negative Feststellung", zum Beispiel??

    Haleluja!

  49. (tr) meint: (18.11.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    @Baxter:
    naja, baxter aufregung gut und schön, aber ich teile ihre einschätzung nicht und werfe einfach mal den begriff einzelfallentscheidung in den ring.

    wer von einem fax – das noch nichtmal in einem gerichtsverfahren vorgelegt wurde – auf alle künftigen gerichtsverfahren zu schließen wagt, dem nehme ich seine juristischen kenntnisse nicht ab.

  50. Baxter meint: (18.11.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @(tr)

    Mit verlaub: Ich zweifel an deinen Lesefähigkeiten!

    Wer redet denn hier bloß von einem einzigen Fax!? Ich zumindest nicht, das wäre mir viiiiel zu dünn! Wir reden hier m.E. zumindest eher über den berühmten Tropfen, der das Abmahnabzockfass zum Überlaufen bringt!!!

    Von daher: Erst Lesen (links, z.B.), sich schlau machen, DENKEN und dann evtl. qualifiziert kommentieren… OK!?

    Übrigens ist das Heranschaffen von Beweisen die Aufgabe der KRIPO / Staatsanwaltschaft! Warum die sich nicht rühren, entzieht sich meiner Kenntnis!

    Die Fülle der gesammelten Indizien ist nämlich erdrückend und mehr als hinreichend! bei der Masse an Abmahnungen ist ein öffentliches Interesse pro forma! Worauf warten die, endlich ihrer Arbeit nachzugehen?

    Im Vergleich dazu ist beispielsweise nämlich die eine einzige IP-Addresse, die eine Einschränkung des Grundgesetzes durch einen Richter legitimiert ein Fliegenschiss gegen! Oder besser: Ein SKANDAL!

    In diesem Sinne, Baxter

  51. whocares meint: (19.11.2009 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    Wenn die beteiligten Parteien (also z.B. Digip****** und K*rnm****) auch nur für zwei Cent Grips in der Birne haben, werden die sich doch von vornehrein passende Rechnungen stellen, die in dem Moment vorgelegt werden, sobald ein Abgemahnter behauptet, es seien keine Kosten nach RVG abgerechnet worden (oder alternativ der SV Grün-Weiß Ermittlungen aufnimmt). Ob die Rechnungen jemals bezahlt werden oder die Gelder hintenrum über Drittgesellschaften zurückfließen, spielt da kaum noch eine Geige. Ubrig bleibt also als einziger "Beweis" ein Fax aus dubioser Quelle.

  52. Lutz meint: (19.11.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @Alex:

    Jedenfalls entsteht dem Rechtsschutzversichertem auch dann ein Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten, auch wenn von vornherein klar ist, dass er diese nicht selbst tragen muss.

    Etwas anderes wird deswegen in diesem Fall womöglich auch nicht gelten.

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