17.11.2009

Der Unterzeichner

Je oller, desto doller. Eine alte Wahrheit, die mitunter auch für pensionierte Richter gilt. Statt die schönen Seiten des Lebens (weiter) zu genießen, wechseln einige Unentwegte unter den Ex-Staatsdienern die Fronten. Sie lassen sich als Anwälte nieder.

Ich habe auch mal wieder mit so einem Exemplar zu tun. In seinem Schrifsatz ans Gericht tituliert er mich durchgehend als “Fachanwalt für Strafrecht Vetter” und lässt nichts aus, um mich in den Kakao zu reiten.

Dabei habe nicht ich, sondern der “Richter am Oberlandesgericht i.R.” (Zitat vom Briefbogen) den Bock geschossen. In der von ihm eingereichten Klageschrift hat er mich kurzerhand als Prozessbevollmächtigten aufgeführt. Demgemäß stellte mir das Gericht das Schreiben zu. Dumm nur, dass ich zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt hatte, zustellungsbevollmächtigt zu sein. Blöd zudem, dass ich mangels Prozessführungsauftrag zum Zeitpunkt des Zustellversuchs keine Probleme damit hatte, die Unterlagen ans Gericht zurückgehen zu lassen.

Aber statt eigene Fehler einzusehen und vielleicht mal den Ball flach zu halten, ist jetzt natürlich “Fachanwalt für Strafrecht Vetter” der Böse. Es gehe dem Vetter nur darum “Zeit zu schinden”. Er wolle “das Gericht und den Kläger nebst Anwalt für dumm verkaufen”. Das Ganze steigert sich dann nach einigen weiteren Argumentationsspiralen und wiederholter Strapazierung des Titels Fachanwalt für Strafrecht in die Feststellung, “Fachanwalt für Strafrecht Vetter” sei wohl nicht einmal des Lesens kundig. Immerhin folgt die gequält anerkennende Feststellung, ich sei trotz dieses Defizits in der Lage gewesen, das Verfahren “für einige Wochen zu sabotieren”.

Sogar den Grund für diese vermeintliche Sabotagestrategie hat der pensionierte Richter ausgemacht. “Fachanwalt für Strafrecht Vetter” sei dem Anwalt “im Internet nicht recht auf die Spur” gekommen, hege aber gleichwohl die Vermutung, “der Unterzeichner” könne altersbedingt in absehbarer Zeit seine Berufstätigkeit als Rechtsanwalt einstellen.

Sehr unterhaltsam, muss ich sagen. Ich glaube, ich werde mich doch noch kurzfristig um den Prozessauftrag bemühen. Nicht nur der kommende Schriftwechsel, sondern auch die mündliche Verhandlung dürfte überdurchschnittliches Potenzial haben. In unterhaltungstechnischer Hinsicht.

41 Kommentare zu “Der Unterzeichner”

  1. ND meint: (17.11.2009 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Seien Sie doch froh, dass er nicht "Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf" geschrieben hat.

  2. Jaquento meint: (17.11.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Für Leute, die nicht vom Fach sind, was ist an der Bezeichnung unterschwellig beleidigend?

  3. Absahner meint: (17.11.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    In den Kakao reiten? Lässt man sich nicht üblicherweise eher durch selbigen ziehen?

  4. name(erforderlich) meint: (17.11.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @Absahner: Für normale Menschen gilt das, Juristen können andere aber auch in den Kakao reiten ;)

  5. ich meint: (17.11.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    ich musste mir vom alten Herrn in der Kanzlei anhören, dieses dauerhafte "Titel"-Gesülze mache den Unterschied zwischen den guten und zivilisierten Anwälten und denen, die nichts auf der Pfanne haben und verlieren werden, aus… Herr Fachanwalt!

  6. Axel John (Link) meint: (17.11.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Im Kopf ist er wahrscheinlich noch immer Richter, mit den für diese Berufsgruppe typischen kognitiven Einschränkungen.
    Sein Mandant kann einem Leid tun.

  7. Judas meint: (17.11.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    “Fachanwalt für Strafrecht Vetter” sei wohl nicht einmal des Lesens kundig

    Grenzt das nicht scharf an 'Üble Nachrede' (§ 186)?
    Oder gar 'Verleubnung', wer weiss?

  8. RA B meint: (17.11.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Scheint sich hier ja um eine zivilrechtliche Angelegenheit zu drehen. Strafrecht =/= Zivilrecht. Der Kollege der Gegenseite scheint also die Auffassung zu vertreten, dass der FA für Strafrecht qua Amt keine Ahnung von Zivilrecht hat.

  9. egal meint: (17.11.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @ RA B:

    Vermutlich spricht er aus eigener Erfahrung als OLG-Zivilrichter, der keine Ahnung vom Strafrecht (mehr) hat ;)

  10. DickeAkte (Link) meint: (17.11.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @Judas *Klugscheissermodus an* Das Ding nennt sich "Verleumdung" und nicht "Verleubnung"! :-) *Klugscheissermodus aus*

    Die Formulierung dürfte wahrscheinlich keine Konsequenzen haben.

  11. ND meint: (17.11.2009 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    DickeAkte, google hilft auch Ihnen.

  12. Frank meint: (17.11.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @10 DickeAkte
    Nein, das nennt sich "Verleubnung"!
    http://www.lawblog.de/?s=verleubnung
    Klugscheisser. ;-)))

  13. fernetpunker (Link) meint: (17.11.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Woher hat der RiOLG i.R. denn UVs Namen+Adresse? Wie kommt er darauf, die Klage nicht dem beklagten Mandanten zustellen zu lassen, sondern UV? Irgendeine Information fehlt hier wohl.

  14. anonym meint: (17.11.2009 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @ DickeAkte
    Ihr Korrekturversuch läßt, trotz netten Symbols, bei einigen den Verdacht entstehen, daß Sie die Anspielung nicht erkannt haben.

  15. Mithos meint: (17.11.2009 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    supi, ein Flame-War auf totem Baum.

    *Popcorn rumreich*

  16. Caminho meint: (17.11.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Offensichtlich hat der Richter in seinem Leben zu viele Schriftsätze von Rechtsanwälten gelesen…

  17. Andreas meint: (17.11.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Indem Sie die Geschichte jetzt öffentlich machen, haben Sie Ihrerseits die Chance verpasst, den Ball flachzuhalten. Schade.

  18. Carola meint: (17.11.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    "…der Unterzeichner” könne altersbedingt in absehbarer Zeit seine Berufstätigkeit als Rechtsanwalt einstellen."…

    Ich denke, dass obiges Zitat wohl auch demnächst zutrifft und der Herr RA alias Richter am Gedöhnsgericht wird das wohl wissen und Angst haben. Aus Angst schreibt man gerne mal so einen Stuss, oder Wut, würde auch gehen.
    Armer Mann.

  19. Justizdomänenverwalter meint: (17.11.2009 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Ich geh mal den Busschlüssel holen………..

  20. Schulzkis meint: (17.11.2009 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Bitte Herrn Fachdinges Vetter flehendlich und ergebenst, um den Prozessauftrag zu ersuchen: Würde genehmstens solchen Umgangston unseren Backfischen zur Kenntnis bringen wollen um dero Umgangston zu heben…….

  21. DickeAkte meint: (17.11.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @anonym
    Ihr Hinweis auf meinen Korrekturversuch lässt, trotz der sicherlich netten Absicht, bei einigen den Verdacht entstehen, dass Sie durch die Verwendung einer vermeintlich gehobenen Sprache versuchen, Defizite auszugleichen.

  22. anonym meint: (17.11.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @ DickeAkte
    Ja, das bestreite ich auch gar nicht. Ich bin z. B. alt, verstehe kaum was vom Internet, besitze kein Mobiltelefon, bin kein Autofahrer, haben keinen Grundbesitz und keine speziellen Kenntnisse, weshalb ich mich mit meinem Allgemeinwissen zufriedengeben muß. Wenn man nur ordentlich sucht, findet man jede Menge Defizite, überall.

  23. peter meint: (17.11.2009 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @Andreas: aber genau darum geht es doch beim Bloggen. Sie sind nicht zufällig ein Richter i.R.?
    Vielen Dank UV!

  24. Hans meint: (17.11.2009 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Muß ich Ihnen, Herr Vetter, leider zustimmen. Ich hab e noch nie verstanden, warum die Staatsanwalts-/Richterpensionäre, denen es finanziell so schlecht nun auch nicht geht, meinen, im vorgerückten Alter noch als Anwälte Geld verdienen zu müssen. Allerdings gilt der Spruch je oller, desto doller, auch für Anwälte. Auch wenn das in einer zunehmend älter werdenen Gesellschaft für viele schwer zu ertragen ist, ab einem gewissen Alter sollte man einfach auf bestimmte Tätigkeiten verzichten – mangels Befähigung.Und das gilt nicht nur für juristische Tätigkeiten.

  25. der echte n.n. meint: (17.11.2009 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @Hans:
    es dürfte sich vermutlich um ordinäre langeweile handeln. stell ich mir auch nicht einfach vor, nach einem jahrelangen komfortablen halbtagsjob auf einmal kein büro mehr zu haben und zu hause sitzen zu müssen.

  26. Dirk meint: (17.11.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Und wieder einmal danke ich Fachanwalt für Strafrecht Vetter für einen interessanten Einblick in sein Tagesgeschäft.

    Wobei die Frage erlaubt sei, ob Fachanwalt für Strafrecht Vetter das selbst geschrieben hat – es könnte ja schwierig sein, wenn Richter am Oberlandesgericht i.R. mit der vermuteten Leseschwäche Recht hätte

    Leser des Lawblog hat sich jedenfalls amüsiert.

  27. Gero meint: (17.11.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Wie jetzt?

    U.V. war doch, so wird man vermuten müssen, bereits schriftsätzlich für den Bekl. tätig. Und da soll es keines der üblichen Vollmachtsformulare gegeben haben, in denen u.a. eine Zustellungsvollmacht enthalten ist? Würde ich auch nicht glauben.

  28. Jumper meint: (17.11.2009 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Wenn man einen größeren Teil seines Lebens über Recht und Ordnung, oder wie man es sieht, über Schicksale entschieden hat …

    Es kann schon frustrierend sein, nach einem wichtigen Richter-Berufsleben auch nur noch ein fast machtloser Mitbürger zu sein.
    Man könnte fast Mitleid bekommen. ^-^

    Finde es aber gar nicht schlecht, wenn man als Pensionär seine Fähigkeiten weiter nutzt.

    Wenn man schon seinen Ruhestand nicht einfach genießen möchte, so gibt es unzählige Möglichkeiten z.B. im sozialem Bereich unentgeltlich Rechtsberatung zu geben.

    Sorry, habe hier aus Versehen das Wort "unentgeltlich" hin geschrieben? ;P

  29. fernetpunker (Link) meint: (17.11.2009 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    @Gero: Eben, das ist die Frage. Nur weil UV keinen Klageauftrag vom Mandanten hat, muss er doch sich die Klage aufgrund seiner Empfangsvollmacht zustellen lassen.

  30. Ref.iur. meint: (17.11.2009 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Prinzipiell finde ich es ja echt sympathisch, wenn sich Ri a.D. und StA a.D. nochmals als RAe betätigen. Das zeigt, dass sie voller Elan sind und der häufig den Staatsdienern gemachte Vorwurf, in der freien Wirtschaft zu nichts zu taugen, nicht zutreffen muss.

    Im konkreten Fall ist das Benehmen aber echt peinlich. Das mit der Zustellungsbevollmächtigung ist echt dilettantisch und dürfte einem ehemaligen Richter unter keinen Umständen passieren. Die wiedergegebenen Zitate aus den Schriftsätzen sind auch eher auf dem Niveau, auf dem sich schlechte Anwälte vor dem AG austauschen. Eigentlich müsste es einem RiOLG a.D. doch klar sein, dass polemische und wenig sachdienliche Ausführungen eher nerven und den eigenen Sach- und Rechtsvortrag kaputt machen. Wenn man so berufserfahren ist, sollte man sich nicht mehr zu so einem Scheiß hinreißen lassen.

  31. Onkel Hotte meint: (17.11.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Nach meiner Erfahrung stellt das Gericht, wenn schon in der Klageschrift ein Prozessbevollmächtigter für den Beklagten aufgeführt wird, sowohl an den Anwalt als auch an den Beklagten zu. Wie kommen denn da "Wochen des Sabotierens" zustande?

  32. Kane meint: (17.11.2009 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    Hab mir eben die Verhandlung vorgestellt und dabei schon Tränen gelacht!

    Sehe freudig ev. Berichterstattung entgegen!

    Kein Fachanwalt für kein Strafrecht

    William Athernasius Kane

  33. grisu meint: (18.11.2009 um 07:33) AntwortenReply to this comment

    @Gero: Die außergerichtliche Vollmacht dürfte auch in aller Regel nur die Vollmacht zur Entgegennahme außergerichtlicher Schreiben pp. hergeben. Nach außen kann sie allenfalls den Rechtsschein eines Auftrages zur außergerichtlichen, eben nicht prozessualen Tätigkeit hergeben. Die Prozessvollmacht ist besonders, siehe § 80 ZPO (http://bundesrecht.juris.de/zpo/__80.html), geregelt.

  34. oldman meint: (18.11.2009 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    betr.: Fachanwalt für Strafrecht (FAStr)

    Ihr Rechtsanwaltskollege will Sie doch nur ärgern Herr Vetter.
    Es ist ja möglich, er besucht gerade eine Fortbildungsveranstaltung ,
    für die Sie bisher nicht die Zeit fanden.
    Wenn Sie kein FAStr sind, dann rufen Sie ihn doch einfach an.

  35. Darkstalker meint: (18.11.2009 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Ja aber er ist doch Fachanwalt für Strafrecht. Zumindest sagt das das Impressum :)

  36. Klaus meint: (18.11.2009 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    @Andreas (Kommentar 17): In dem er die Geschichte öffentlich gemacht hat, hat er vieleicht die Chance verpasst den Ball flachzuhalten, wir wollen jetzt einfach mal nich darüber streiten wer angefangen hat, aber dafür hat er vielen Leuten den Tag verschönert. Was wiegt wohl höher das Gemeinwohl oder das Wohl eines einzelnen……

  37. Gero meint: (18.11.2009 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @grisu: Wenn Sie mal ein typisches zivilrechtliches Vollmachtsformular ansehen wollen, schauen Sie hier http://www.kanzlei-hoenig.de/vollmachten.html unter "Allgemein/Zivilrecht" – da steht so allerlei drin (manchmal mehr als den Anwälten bewusst ist …)

  38. Cookstar meint: (18.11.2009 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    An was erinnert mich das bloß…Achja!

    Fachanwalt für Strafrecht Vetter, STILLGESTANDEN!

    :D

  39. oldman meint: (18.11.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker #35,
    es gibt Menschen die nehmen das nicht so genau. Die prügeln auch laufend auf die Polizei ein, wenn das eigentliche Ziel irgendwelche Angestellte im Dienste der Stadt sind.
    Ob das FAStr im Onlineauftritt so stehen bleibt werden wir aufmerksam verfolgen.

    Ich denke, Herr Vetter wird hierzu noch Stellung nehmen.

  40. RA JM (Link) meint: (18.11.2009 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    … und wie pikiert ein Maulwurfsfell reagieren kann, wenn ein anderes Maulwurfsfell (i.R.) durch den Kakao gezogen wird, steht <a href="http://richter-ballmann.info/2009/11/18/wie-man-es-macht-ist-es-verkehrt/" target="_blank">hier</a>. ;-)

  41. alex meint: (19.11.2009 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, mich verblüfft es immer wieder aufs neue aus welchen Quellen sie ihre Geduld für solche Spezialfälle erhalten.

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