Aufgedröselt
Kostenentscheidung:
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, jedoch wird die Gebühr für das Revisionsverfahren um ein Fünftel ermäßigt. Im Umfange der Ermäßigung der Gebühr für das Revisionsverfahren hat die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.
Ich hoffe, der Rechtspfleger stimmt meinem weitem “Verfahrensbegriff” zu. Immerhin geht die Geschichte jetzt schon in die x-te Runde – Landgericht, Revision, Landgericht, Revision. Ich habe die Kosten aufgrund dieser Entscheidung nun ganz neu aufgedröselt, beim Vorverfahren und dem ersten von etlichen Verhandlungstagen beginnend.
Hiervon dann ein Fünftel, da kommt doch ganz schön was zusammen. Zumindest eine angemessene Entschädigung für kreuz und quer durch die Akte blättern.
Richtig kompliziert wird es aber vermutlich, wenn auch die neue Revision erfolgreich ist…
Spannend.
Kann das fuer den Anwalt tatsaechlich eine Entschaedigung sein? Fuer ihn aendert sich doch nun nur, wem er eine Rechnung schreibt, und nicht die Gesamteinnahmen. Der Gluechliche ist in dem Fall doch der Mandant. Denkfehler meinerseits?
Verliert Herr Vetter eigentlich auch mal einen Fall?
Ohja, sowas habe ich auch gerade laufen, mit ner zwischenzeitlich erfolgreichen Verfassungsbeschwerde und so …
Nicht zu früh freuen; spätestens der Bezirksrevisor wird dann fies.
Die Kostenentscheidung bedeutet doch gar nichts – die eigentliche Arbeit ist doch der unbezahlte Streit mit dem Bezirksrevisor. Der ignoriert noch massiver als jede Rechtsschutzversicherung § 14 RVG. Und da geht dann der Spaß erst los – denn grundsätzlich ist jeder Fall unterdurchschnittlich – und die Kopien sind auch unbegründet ….
Ich möchte mein Geld auch mal auf Grundlage einer Gebührentabelle verdienen. *Träum*
@Micha3l:
Würfelst du dein Honorar aus?
"meinem weiten" heißt das ;)