23.11.2009

Aufgedröselt

Kostenentscheidung:

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, jedoch wird die Gebühr für das Revisionsverfahren um ein Fünftel ermäßigt. Im Umfange der Ermäßigung der Gebühr für das Revisionsverfahren hat die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.

Ich hoffe, der Rechtspfleger stimmt meinem weitem “Verfahrensbegriff” zu. Immerhin geht die Geschichte jetzt schon in die x-te Runde – Landgericht, Revision, Landgericht, Revision. Ich habe die Kosten aufgrund dieser Entscheidung nun ganz neu aufgedröselt, beim Vorverfahren und dem ersten von etlichen Verhandlungstagen beginnend.

Hiervon dann ein Fünftel, da kommt doch ganz schön was zusammen. Zumindest eine angemessene Entschädigung für kreuz und quer durch die Akte blättern.

Richtig kompliziert wird es aber vermutlich, wenn auch die neue Revision erfolgreich ist…

9 Kommentare zu “Aufgedröselt”

  1. Thomas meint: (23.11.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Spannend.

  2. Stefan B. meint: (23.11.2009 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Kann das fuer den Anwalt tatsaechlich eine Entschaedigung sein? Fuer ihn aendert sich doch nun nur, wem er eine Rechnung schreibt, und nicht die Gesamteinnahmen. Der Gluechliche ist in dem Fall doch der Mandant. Denkfehler meinerseits?

  3. Kant meint: (23.11.2009 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Verliert Herr Vetter eigentlich auch mal einen Fall?

  4. Jens (Link) meint: (23.11.2009 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Ohja, sowas habe ich auch gerade laufen, mit ner zwischenzeitlich erfolgreichen Verfassungsbeschwerde und so …

  5. skugga meint: (23.11.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Nicht zu früh freuen; spätestens der Bezirksrevisor wird dann fies.

  6. 321 meint: (23.11.2009 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Die Kostenentscheidung bedeutet doch gar nichts – die eigentliche Arbeit ist doch der unbezahlte Streit mit dem Bezirksrevisor. Der ignoriert noch massiver als jede Rechtsschutzversicherung § 14 RVG. Und da geht dann der Spaß erst los – denn grundsätzlich ist jeder Fall unterdurchschnittlich – und die Kopien sind auch unbegründet ….

  7. Micha3l meint: (24.11.2009 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte mein Geld auch mal auf Grundlage einer Gebührentabelle verdienen. *Träum*

  8. Judas meint: (24.11.2009 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    @Micha3l:
    Würfelst du dein Honorar aus?

  9. brunoc meint: (24.11.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    "meinem weiten" heißt das ;)

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