Mühe gemacht
Brief eines inhaftierten (Neu-)Mandanten:
Die Beamten hier in der JVA haben sich echt Mühe gemacht, Ihre Kanzlei ausfindig zu machen, da ich hier ja auch nichts habe und Adressen nicht auswendig wusste.
Brief eines inhaftierten (Neu-)Mandanten:
Die Beamten hier in der JVA haben sich echt Mühe gemacht, Ihre Kanzlei ausfindig zu machen, da ich hier ja auch nichts habe und Adressen nicht auswendig wusste.
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Server und Florian
Holzhauer
Sicherlich gibt es heutzutage nur wenige Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland, deren Adresse so leicht zu eruieren ist.
ohne schleimen zu wollen: ich kenne auch keinen anderen RA namentlich ;) interessant wäre dann wohl nur, ob meine rechtsschutz aufgrund der entfernung (mehrere 100km) nicht ärger machen würde…
Hmmmm, jetzt mal "gute" Beamte?
@ tobif: Ich bezweifle, dass Ihre RSV die Kosten Ihrer Verteidigung wegen einer Straftat übernehmen würde, aufgrund derer man in U-Haft sitzt…
Fluchtgefahr bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr? Das wäre ja die Combo U-Haft + Versicherungsschutz..
Okay, sehr viele dieser Möglichkeiten gibt es nicht..
Naja, http://www.lawblog.de sollte man doch im Kopf haben. ;-)
Also bitte ..! Über den Google-Suchbegriff "lorblog" findet man ja auch nicht so leicht hierher.
@mrg’: Erster Hit zu +lorblog bei Google:
lawblog.de/index.php/arch...s/2009/06/29/gibt-es-sie/
> Ich bezweifle, dass Ihre RSV die Kosten Ihrer
> Verteidigung wegen einer Straftat übernehmen würde,
> aufgrund derer man in U-Haft sitzt…
Also meine RSV übernimmt die, zumindest bis zum Urteil. Wenn's dann Vorsatz ist, wird eine Rückzahlung fällig.
@4 RA L.G.-M.
Ich würde sagen, das kommt darauf an: die RSV übernimmt in Strafsachen jedenfalls dann keine Kosten, wenn dem Versicherten die Begehung einer Tat vorgeworfen wird, die nur vorsätzlich begangen werden kann. Selbst da gibt es aber inzwischen schon Ausnahmen: wenn dem Versicherten zB. fahrlässige Körperverletzung und vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen werden, gibt es durchaus Versicherer, die die Verteidigungskosten gegen beide Vorwürfe übernehmen. Nun gut, deswegen wird man kaum in U-Haft genommen werden, aber wenn doch gibt es immer noch das "U-Haft-Package" von der Roland-Gruppe:
roland-rechtsschutz.de/de...ackage/U-Haft-Package.jsp
Die Googlesuche findet sogar mit "laublog" und "laoblog" hierher ;)
@4: D.A.S. – "Ideal": Straf-Rechtsschutz (auch beim Vorwurf bestimmter Vorsatzstraftaten rückwirkender RS, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird).
bin mir jetzt zwar nicht 100%ig im klaren darüber, aber ich glaube, dass ich damit auch in u-haft RS bekomme… (wenn auch "nur" rückwirkend)
Ich bin ja kein Jurist, aber ich dachte immer, Anwälte hätten eine Schweigepflicht und dürften Inhalte aus den vertraulichen Schreiben ihrer Mandanten nicht in ein öffentliches Blog stellen.
Geh ich da vielleicht gerade nicht mit der Zeit?
@ Hadmut Danisch
Welche vertraulichen Nachrichten haben Sie denn hier im Blog schon ausgemacht? Könnten Sie mal welche konkret benennen? Wäre interessant zu wissen.
@ Jens: Das mit dem "Roland-Rechtsschutz" ist ja wunderbar, hmmm, wie werde ich jetzt nur noch schnell Manager…..?!
@anonym:
Ich glaube nicht (und das mit beruflichem Hintergrund), daß die Schweigepflicht dem Opportunitätsprinzip und dem Gutdünken des Anwaltes unterliegt, sondern das das Schreiben insgesamt vertraulich ist.
Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, daß im Einzelfall irgendeine Formulierung, die dem Anwalt als harmlos erscheint, irgendwem im Gefängnis oder anderswo sauer aufstoßen und zu nachteilen führen kann.
Ich halte es nicht für angebracht und sinnvoll, aus solchen Schreiben in einem Blog zu zitieren (was ich mir im eigenen Beruf in ähnlichen Angelegenheiten auch vollständig verkneife).
@Hadmut Danisch: Da die Sache nicht und keine Namen genannt werden, ist die Schweigepflicht nicht betroffen, sonst könnte Herr Vetter das Blog dichtmachen.