Um griffige Formulierung bemüht
Vor einiger Zeit hatte ich auf eine beachtenswerte Pressemittelung des Oberlandesgerichts Köln hingewiesen. Deren Überschrift lautete:
07.07.2009 – 2. Strafsenat eröffnet Hauptverfahren gegen NS-Schergen Heinricht B.
Ein Leser des law blog hat wegen der Formulierung “NS-Scherge” und der damit aus seiner Sicht verbundenen Vorverurteilung gegen den Pressedezernenten des Oberlandesgerichts Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Hier die Antwort des Gerichtspräsidenten:
… Der Pressedezernent des Oberlandesgerichts hat zu Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde Stellung genommen und ausgeführt, er sei als Pressesprecher bisweilen bemüht, auch eine griffigere Formulierung zu suchen, um nicht immer von Angeklagtem sprechen oder schreiben zu müssen.
Der Angeklagte in dem Verfahren vor dem Landgericht Aachen sei in der deutschen Presse seit über zwei Jahren als “NS-Scherge” oder mit vergleichbaren Formulierungen bezeichnet worden, nachdem er im Jahr 1949 in
Amsterdam wegen derselben – ihm nunmehr in dem Verfahren vor dem
Landgericht Aachen vorgeworfenen – Taten wegen dreifachen Mordes in
Abwesenheit rechtskräftig verurteilt worden war.Selbstverständlich sei der Angeklagte deswegen in Deutschland noch nicht bestraft worden, so dass hier auch die Unschuldsvermutung für ihn gelte. Deshalb habe er, der Pressedezernent, die von ihm gewählte Formulierung als Überschrift (Schlagzeile) für gerechtfertigt gehalten. Er nehme den Hinweis aus Ihrer Eingabe aber sehr ernst.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die Justizverwaltung dazu aufgerufen ist, bei der Pressearbeit über laufende Gerichtsverfahren den Anschein jeglicher Vorverurteilung zu vermeiden, so dass es besser gewesen ware, wenn die von Ihnen beanstandete Formulierung nicht verwendet worden wäre.
Der Pressedezernent des Oberlandesgerichts ist ein sehr gewissenhaft, ernsthaft und umsichtig arbeitender Richter, der sehr darauf bedacht ist, im Umgang mit den Medien die Neutralität und Unvoreingenommenheit der Gerichte herauszustellen. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen.
ich halte das für eine gute antwort
Hat schon jemals ein Richter unbeobachtet Anlass zu Maßnahmen gegen einen anderen Richter gesehen?
Eine Krähe …
Wenn die Hintergründe zum SS-Mann Heinrich Boere interessieren:
http://en.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Boere
http://de.wikipedia.org/wiki/Boere
Boere hat als SS-Mann an der Aktion "Silbertanne" teilgenommen und in mindestens 3 Fällen unbewaffnete Zivilisten erschossen. Für einen toten Nazi sollten 3 – 5 "antideutsch" eingestellte Niederländer ermordet werden.
Boere hat seine Beteiligung und seine Taten kurz nach Kriegsende gestanden.
Im Juli erschosse Boere den Apotheker Fritz Hubert Ernst Bicknes in dessen Apotheke.
Im September erschosse Boere den Fahrradhändler Teun de Groot, dessen "Vergehen" darin bestand, einen Anti-Nazi-Aktivisten gekannt zu haben.
Ebenfalls im September erschoss Boere F.W. Kusters.
Natürlich kommt es vor das Richter unbeobachtet Maßnahmen gegen andere Richter erlassen.
Ich denke eher ,,Will Kür" pflegt hier Vorbehalte.
Etwas Offtopic; wegen Formulierung nicht ganz so offtopic ;)
meine Zwangsvollstrreckung wegen 5 Cent (1/3 der Hauptforderung!)war erfolgreich. Wie finden Sie, Herr Vetter, die Formulierung der Gerichtsvollzieherin im Verwendungszweck?
@Kein Vergeben – Kein Vergessen: Du verstehst offensichtlich nicht, worum es geht. Ein Gericht hat NIEMANDEN vorzuverurteilen. Dieser rechtstaatliche Grundsatz muss auch für (mutmaßliche) Nazi-Verbrecher gelten. Es spielt keine Rolle was dem Angeklagten vorgeworfen wird – das Urteil muss am Ende des Prozesses gefällt werden und nicht vor seinem Beginn.
Die Antwort des Gerichtspräsidenten finde ich auch in Ordnung, wenn die Einsicht in eine falsche Formulierung ernst gemeint ist.
@M:
Glückwunsch, witzige Aktion!
"Der Pressedezernent des Oberlandesgerichts ist ein sehr gewissenhaft, ernsthaft und umsichtig arbeitender Richter, der sehr darauf bedacht ist, im Umgang mit den Medien die Neutralität und Unvoreingenommenheit der Gerichte herauszustellen. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen."
Gerade vor diesem Hintergrund sollte er Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen sehen.
Liest das noch Jemand so wie ich?
"Selbstverständlich sei der Angeklagte deswegen in Deutschland noch nicht bestraft worden, so dass hier auch die Unschuldsvermutung für ihn gelte. Deshalb habe er, der Pressedezernent, die von ihm gewählte Formulierung als Überschrift (Schlagzeile) für gerechtfertigt gehalten."
= "Die Unschuldsvermutung gilt für ihn… *Deshalb* wird er in er Schlagzeile vorverurteilt." ?!!!
Entweder das "Deshalb" spielt hier die Rolle eines "Dennoch" (was vermuten lassen könnte, der Pressereferent ist mit der Unschuldsvermutung nicht einverstanden) — das dürfte schon einmal kaum die Aussage der Stellungnahme sein — oder die Begründung ist gar keine und es fehlt mindestens ein "[...gegen] den mutmaßlichen [ NS-Schergen...]" in der Schlagzeile, Punkt.
@4 Keine Kür: könnten sie dafür ein Beispiel nennen, wo in einem sonst nicht weiter beachtenswerten Fall eine Beschwerde gegen einen Richter erfolgreich war und zu Massnahmen geführt hat (möglichst mit URL)? Wie oft sind Richter schon wegen Rechtsbeugung verurteilt worden?
@Anonymous: Der Angeklagte wird so genannt, weil er in einem rechtsstaatlichen Verfahren, zugegebener Maßen im europäischen Ausland, bereits wegen Straftaten in der NS-Zeit rechtskräftig verurteilt worden ist.
Wenn dann die Bezeichnung NS-Scherge dennoch nicht in Deutschland verwendet werden darf, könnte keine Person hierzulande als Mörder bezeichnet werden, der nur im Ausland dafür verurteilt wurde.
@akbwl
Es geht nicht darum, ob jemand so bezeichnet werden darf, sondern von wem.
Und ein Gericht hat die Neutralität zu wahren. Ob nun die ständige Formulierung "Angeklagter" gut oder schlecht klingt ist für soetwas nicht relevant. Gleiches Recht für Alle! Vom Ladendieb über den Mörder bis hin zum "NS-Schergen".
@ RA Neder
Unschuldsvermutung gilt für das Gericht, nicht für mich…Ich bin nicht der Rechtsstaat. Und da es nun mal so ist, dass Heinrich Boere an der Ermordung (und zwar sogar im Sinne des § 211 StGB) als Mittäter teilgenommen hat, ist es kein Problem den guten Mann aus der Anonymität zu zerren – der alte Nazi konnte langgenug in Eschweiler, später im Altersheim, ein unbehelligtes Leben führen.
Außerdem besagt die Unschuldsvermutung eigentlich nur, dass der Angeklagte so zu behandeln ist, dass ihm nichts zugemutet werden darf, was nicht auch einem, nachträglich festgestellten, Unschuldigen zuzumuten wäre…
Wenn die Antwort so (ehrlich) gemeint ist, wie sie dort steht, dann wäre die Sache für mich gegessen. "Dienstaufsichtlichen Maßnahmen" wegen einem Wort, das zudem durchaus zutreffend ist, wäre in der Tat etwas übertrieben. Eine Entschuldigung und gelobte Besserung ist da wertvoller.
Die wichtigere Frage für mich ist vielmehr, warum der Typ in Deutschland nach Jahrzehnten noch nicht verurteilt wurde?!
… ein Scherge (ähnlich Häscher) ist ein Schurke, Verbrecher, jedenfalls niemand der "unschuldig" ist (doch wer ist das schon..).
Allerdings ist die Überschrift "NS-Verbrecher aká Scherge, alias Häscher etc" . etwas irreführend.
Er IST also de facto ein NS-Verbrecher, darf aber aktuell von niemand so genannt werden, ist es aber trotztdem ?
Hohes Gericht, vereehrte Verteidigung, ich bitte um Klärung des Sachverhalts wer wen wie nennen darf und ab wann.
Ich finde die Reaktion in Ordnung.
Das Problem wird eingesehen und der Hintergrund erklært. Letzten Endes haben alle mehr davon, wenn das Gericht sich kritikfæhig zeigt und in Zukunft bei Aussagen, die Vorverurteilungen enthalten kønnen stærker sensibilisiert ist, als wenn man daraus jetzt eine Konfrontation a'la "eine Kræhe…" macht.
@Kein Vergeben – Kein Vergessen:
Na da. Fuer Sie gelten rechtsstaatliche Prinzipien also nicht. Dann wuensche ich Ihnen heute Nacht mal wieder viel Spass beim Autos anzuenden. Das ist ja auch so megacool und antikapitalistisch.
@Frank F.:
für jemanden der von unschuldsvermutung redet ist das ja ein sehr weitsichtiger post…
Hm, was kann man schreiben? Den Satz mit der Krähe oder die "berühmten drei f": formlos, fristlos, fruchtlos?
@Carola:
Welcher konkrete Straftatbestand ist erfüllt, wenn man "NS-Scherge" ist? Diese Formulierung lässt sich auf praktisch jeden anwenden, der, freiwillig oder nicht, Mitglied der NSDAP war. Ich kann da beim besten Willen keine Vorverurteilung sehen.
Gibt es nicht so etwas wie eine Beschwerdebefugnis à la § 42 II VwGO analog?
@Kein Vergeben – Kein Vergessen
Und genau wegen Äußerungen der "Qualität" wie die aus Ihrem Munde bzw. Ihrer Tastatur ist es gut daß zum einen die in dubio pro reo Vermutung und die Neutralität der deutschen Judikative gewährleistet sein MUSS !
@ Frank F.
da bedanke ich mich artig; aber heute muss ich meine abendlichen Aktivitäten wg. schlechten Wetters auf Kleinbürger-um-ihren-Schlaf-bringen verlagern – wie wär's mit Ihnen. Ich kann Ihnen anbieten, das Licht in Ihrem Schlafzimmer an- und auszuschalten, an die Scheibe zu klopfen, Klingelstreiche zu spielen oder – mordio – Ihr Weltbild durcheinander zu bringen.
Rechtsstaat ist Rechtsstaat und Bürger ist Bürger. Und wenn Boere eine Chance sähe, sich gegen "NS-Scherge" zu wehren, hätte er wohl diverse zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gg. diverse Medien versucht durchzusetzen. Hat er nicht, tut er nicht und das wohl auch aus gutem Grund (oder ist er damit gescheitert?).
Die PM der Justiz ist das Eine, Boere aus der Anonymität zu reißen das Andere.
@20:
Da empfehle ich Ihnen zur Bildung bspw. die Lektüre von Wörterbüchern und die Lektüre des Strafgesetzbuches. Alternativ: http://de.wikipedia.org/wiki/Scherge oder auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung
@Kein Vergeben – Kein Vergessen:
Sie haben ja ein interessantes Weltbild!
Wenn jemand in den Medien angegriffen wird und sich nicht dagegen wehrt, dann wird es also schon stimmen???
Ist ja auch unmöglich, dass eine Person aus welchen Gründen auch immer unfähig (finanziell, intellektuell, altersbedingt etc.) oder unwillig (vielleicht möchte er nicht noch mehr Staub dadurch aufwirbeln) ist sich gegen die Medien durchzusetzen.
@#10, Will Kür:
Was soll nur immer die Frage nach der Anzahl der Verurteilungen wegen Rechtsbeugung? Für Dich würde doch eh jede Antwort die falsch sein: Ist die Zahl niedrig, dann herrscht das Krähenprinzip; ist die Zahl hingegen hoch, dann gibt's bei uns nur schlimme Richter, die die Gesetze mit Füßen treten.
Selbstverständlich entscheiden Richter auch gegen andere Richter, wenn es Anlass dazu gibt. Und selbstverständlich gab es auch schon Verurteilungen wegen Rechtsbeugung. Ich bin mir auch ganz sicher, dass es auch Richter gibt, die Rechtsbeugung begangen haben und dafür nicht belangt wurden. Das gilt aber für jedes andere Delikt genauso und ist keine Besonderheit dieser Strafnorm.
Also ich find' witzig, wie hier manche argumentieren. Wenn es also um den Verdacht eines Verbrechens geht, so darf das Gericht schon vor der Hauptverhandlung den Angeklagten als "Mörder", "Kinderschänder", "Vergewaltiger" oder eben "NS-Scherge" titulieren und das Ergebnis der eigenen Hauptverhandlung vorwegnehmen, nur weil die Presse das auch getan hat.
Auch wenn die ganze Welt den Mann vorverurteilt (und vermutlich auch zu Recht), so steht dies einem Gericht nicht zu. Zumindest der Anschein eines unvoreingenommenen Verfahrens sollte gewahrt werden.
@kein vergeben – kein vergessen:
unschönes detail am rande: die niederländischen opfer des SS-kommandos nennen sie so verharmlosend "anti-nazi-aktivisten" – bei denen spielt es wohl keine rolle dass sie ihrerseits auch kriegsverbrecher waren und keine probleme damit hatten deutsche soldaten und niederländische zivilisten zu ermorden?
wenn sie nicht vergeben und vergessen wollen dann doch bitte richtig, und nicht nur die NS-schergen und ihre verbrechen beim namen nennen sondern jeden der blut an seinen händen kleben hatte.
@peter:
Weder im StGB, noch bei Wikipedia habe ich ein Gesetz gefunden, welches die Tatsache unter Strafe stellt, NS-Scherge zu sein.
Dass sich der so Titulierte evt. beleidigt fühlt, ist etwas völlig anderes.
Hätte der Richter ihn als "Arschloch" tituliert, wäre dies ebenfalls eine Beleidigung. Aber wo ist da eine Vorverurteilung und für was?
@Justice:
Morden, Kinder schänden, oder vergewaltigen sind klar definierte Straftaten gem. StGB. Aber wo steht, dass NS-Scherge zu sein strafbar ist?
Dieser Begriff mag ehrenrührig sein wie zB. Abzocker oder Halsabschneider, beinhaltet aber nicht den Vorwurf einer strafbewehrten Handlung.
@Axel John:
Spontan: § 27 StGB ?
Freiwillig oder nicht – wer kann das heute noch beweisen ?
Saubere Antwort. Die Dienstaufsichtsbeschwerde soll ja auch nicht mehr als ein Denkzettel sein, der ja hoffentlich angekommen ist.
@26: Ja, Richter wurden auch schon mal wegen Rechtsbeugung verurteilt. Offenbar eine Hand voll in fünfzig Jahren.
Deutsche Richter sind somit die einzige Gruppe, die sich statistisch gesehen in ihrer Berufsausübung nur knapp über der Messbarkeitsgrenze strafbar oder auch nur eines Vergehens schuldig macht.
Im Klartext: es ist der Demokratie und dem Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zuträglich, wenn sich eine Kaste von Menschen unabhängig machen kann von Gesetzen, die für alle andere Menschen angewandt werden (i.e. Rechtsbeugung nur bei praktisch nie nachweisbarem Vorsatz strafbar).
Die selbst im Wikipedanten-Artikel zur "Rechtsbeugung" genannte Kritik an selbstherrlicher Rechtsauslegung könnte einsichtsfähigen Richtern durchaus Anlass zum Nachdenken geben.
@13:
EPIC FAIL!
den formulierungen des gerichtspräsidenten nach zu urteilen, wurde mit dem pressedezernenten sicher ein ziemlich klares gespräch geführt. ich glaube kaum, dass er sich noch einmal derart im ton vergreifen wird.
ist doch alles in butter.
@Carola:
Sorry, aber § 27 finde ich hier doch sehr an den Haaren herbeigezogen.
Genauso gut müsste man dann auch jeden Mitläufer als Kriminellen betrachten, der als NSDAP- Mitglied auf Juden geschimpft hat oder im Sportpalast den "totalen Krieg wollte".
Oder als SED- Mitglied die Mauerschützen als vaterländische Helden bejubelt- oder als "IM- Hugo" seine Nachbarn und Kollegen ausspioniert hat.
Dass ein anspruchsvoller Arbeitsplatz oder gar ein akademischer Beruf ohne Parteimitgliedschaft nicht möglich war, hat Hunderttausende zu "Schergen" werden lassen. Längst nicht alle haben sich auch innerlich mit der SED bzw. der NSDAP identifiziert.
Sie waren Schergen, aber deswegen noch lange nicht kriminell.
@Axel John:
Sagte ich doch: Spontan *g*. Gegen Gebühr finde ich gerne den richtigen § für Sie *g*.
Das ist eine Grundsatzfrage, denke ich.
Ich kenne Herrn B. nicht persönlich und kann mir daher kein Urteil bilden.
In Bezug auf die SED: Das ist kein guter Vergleich, die SED kannte keine "Endlösung" (so hoffe ich doch). Also natürlich vom Prinzip her ähnelt sich das, aber ethisch würde ich im Zweifelsfall eher noch der SED beitreten, als bei den Braunen mitmachen, frei nach dem Motto: Lieber stehend sterben, als knieend leben.
Damit keiner selber nachschlagen muss:
(aus Wikipedia.de)
<>
Passt!!! er war den damaligen Machtahbern dienstbar. Wie jeder Soldat (jajaja: die saubere Wehrmacht; bitte keine Diskussion darüber)
Wo ist da die Verunglimpfung, Beleidigung, üble Nachrede etc?
Einfach nur deskriptiv und richtig.
@MaxiMegalon:
Meiner Meinung nach, liegt das Problem auf der emotionalen Schiene bzw. zwischen den Zeilen.
Herr B. bekommt damit (emotional) das "Gschmäckle" angehängt, er könne das damalige Vorgehen als Scherge als gut empfunden haben. Ob er das nun freiwillig gemacht hat -> siehe mein Beitrag Nr. 30, wer kann das heute noch beweisen ? Bwz. würde er sich heute dazu bekennen, evt. insgeheim doch abends in Tagebüchern schmökern ..
Ich denke, darin liegt das Anstößliche, nicht der Scherge an sich, sondern aus welcher Motivation er Dersolche war.
Ist darüber etwas bekannt ?
@Carola: Beihilfe zu was? Versuchter Völkermord? § 27 StGB ist kein selbstständiger Straftatbestand.
…dann dürfen wir ja jetzt auch 30% aller Ossis Stasi Schergen nennen.
wieso sollte man ihn nicht als NS-schergen bezeichnen dürfen? als mitglied der waffen-SS war er sehr wohl ein NS-scherge. und obendrein ein kaltblütiger mörder.
@ Theodor #40
Man vergleiche bitte:
Anzahl der Toten aus 40 Jahren Stasi-Schergen in der DDR und aus 12 Jahren NS-Schergen im Dritten Reich.
Die bereits (im demokratischen, rechtsstaatlichen Ausland) verurteilten Stasi-Schergen darf man dann auch als solche bezeichen.
Wenn man Wikipedia Glauben schenken darf, war B. Freiwilliger bei der Waffen-SS und Mitglied eines Sonderkommandos. Soetwas ist "natürlich" ohne weiteres gleichzusetzen mit 30% aller Ossis.
@ingo:
Und? Das eine Unrecht macht das andere nicht wett.
Was meinen sie eigentlich mit Soldaten wurden ermordet? Waren die "normalen" Gefechte auch Morde oder gilt das nur wenn Zivilisten Guerillataktiken anwenden.
wessen Gerechtigkeitsempfinden war denn da eigentlich verletzt ???
Das ist ja wohl ein schlechter April-Scherz.
Zumal der Typ ja schon Vor-Verurteilt ist….
Wenn ich die Idee des Verteidigers richtig widergebe, versucht der seinen Mörder rauszuhauen über die Schleife, es sei schon ein Urteil ergangen und damit könne kein zweiter Prozess geführt werden.
Ich spendier das Taxt von Eschweiler nach Vaals – das ist es mir wert…
Der Mann soll doch wenigstens die Größe haben, sich zu seinen Taten zu stellen,
@ akbwl :
Ich muss widersprechen:
Der Angeklagte ist NICHT in einem rechtsstaatlichen Verfahren in den Niederlanden nach Kriegsende verurteilt worden.
Das OLG Köln hat rechtskräftig festgestellt, dass das niederländische Urteil gegen Boere und das vorangegangene Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht in rudimentären Ansätzen genügte:
Boere wurde in Abwesenheit und ohne Zustellung der Terminsladung (er war allerdings auch auf der Flucht) in einem einzigen Vormittagstermin durch ein Sondertribunal zum Tode verurteilt. Ein Verteidiger oder Rechtsbeistand wurde nicht zugelassen, geschweige denn ein Pflichtverteidiger bestellt (ging ja auch nur um die Todesstrafe). Rechtsmittel gegen das "Urteil" waren nicht zugelassen. Die Richter waren nicht unabhängig und konnten jederzeit ohne Angaben von Gründen abberufen und entlassen werden, falls sie z.B. nach Auffassung der Regierung nicht hart genug gegen Kollaborateure und deutsche Kriegsverbrecher vorgingen.
Näheres und weitere unschöne Einzelheiten können Sie dem rechtskräftigen Beschluss des OLG Köln vom 03.07.2007, Az. 2 Ws 156/07, bei juris eingestellt, entnehmen.
Richtig ist, dass Boere in den zweifelhaften Verhören nach seiner Festnahme als Kriegsverbrecher entsprechende Geständnisse unterzeichnet hat. Dass damals (wie heute, Guantanamo und Abu Ghuraib lassen herzlich grüßen!) bei derartigen Verhören von potentiellen Kriegsverbrechern oder Kollaborateuren (der Angeklagte Boere soll beides gewesen sein!) Schläge, Misshandlungen und gezielte Folter zumindest nicht Außergewöhnliches waren, ist leider ebenfalls nicht zu bestreiten.
Sicher ist der damals tief sitzende Hass der Holländer gegen die rücksichtslosen und verbrecherischen deutschen Nazi – Besatzer und die Kollaborateure verständlich. Basis für eine Verurteilung können ihre Maßnahmen in einem Rechtsstaat aber nicht sein.
Den Niederländern waren übrigens einige Jahre später die Entscheidungen ihrer Sondertribunale selbst derart suspekt, dass die durch sie ergangenen Todesurteile eigens per Gesetz aufgehoben und in Haftstrafen umgewandelt wurden.
Und deshalb hat es nichts mit "vergeben und vergessen" zu tun, wenn man nunmehr versucht, dem Angeklagten einen rechtsstaatlichen Prozess zu machen. Ich hoffe auch auf seine Überführung. Aber bis dies der Fall ist, hat das die Dienstaufsicht über die entscheidenden Richter ausübende Gericht, zugleich Beschwerdeinstanz im laufenden Verfahren, sich gemäß der StPO neutral zu verhalten und keinerlei wertende Vorverurteilung, wie sie in dem Begriff Nazi-Scherge zum Ausdruck kommt, vorzunehmen.
Habe ich vorgestern die Richter als „korruptes Drechspack“ bezeichnet?
Falls ja, bitte ich um Entschuldigung, dass ich die Staatsanwälte nicht berücksichtigt habe.
Doch, doch, das meine ich genauso wie ich es sage. Denn gerade unser Fall zeigt genau das.
Bis in die 90er gab es eine Nazi-Lobby. Die haben nichts bewegt (wollten die auch nicht). Aber die haben was verhindert – nämlich eine Bestrafung der NS-Verbrecher.
Seit 1949 also gibt es gegen den „Schergen“ nicht nur einen Anfangs-, sondern einen dringenden Tatverdacht.
Seit 1949 war die Staatsanwaltschaft also nicht nur berechtigt, sondern gem. § 160 StPO verpflichtet, gegen den „Schergen“ zu ermitteln.
Haben die aber nicht. Konnten die auch nicht, weil die schon damit ausgelastet waren, die Wünsche der Nazi-Lobby zu erfüllen. Selbstverständlich in erhabener Unabhängigkeit und
„Zur Verteidigung der Rechtsordnung“.
Nun sind die Nazis tot (die meisten ganz, der letzte Rest fast).
Und nun wird also der „Scherge“ angeklagt.
65 Jahre nach der behaupteten Tat, 60 Jahre nach bekanntwerden der Tat – keine Minute zu früh, möchte man sagen.
Zwei Generationen von Staatsanwälten haben eine Bestrafung des Schergen vereitelt. Ob einer der Justizoberen dazu was sagen will?
Dumme Frage, ich weiß.
.
Frage:
Was passierte eigentlich, würde ich einen Richter oder Staatsanwalt als "Justizscherge" bezeichnen?
.
Mahngebühren? Verzugszinsen?
Keine Angst, die drohen den Staatsanwälten nicht.
@3: Kein Vergeben kein vergessen:
Im September 2009 wurden zwei Muslime in München in Haft genommen. Deren verbrechen war es über 7 Ecken mutmaßliche radikal Islamisten zu kennen.
Jaja… Die Juden haben ´s hinter sich. Die Muslime vor sich.
Vielleicht O.T.
Wir sind doch immer noch sehr empfindlich, was unsere braune Geschichte betrifft. Brauchen wohl noch einige Generationen zur Aufarbeitung unserer dunklen Geschichte!
Gerade in einer leistungsbezogene Gesellschaft wie der unseren, sollte sich jeder, der am großen Kuchen mit essen darf fragen, ob er von seinem Posten Abschied nehmen würde, wenn wir morgen eine "böse" Regierung hätten.
Wie viele Kompromisse würde man eingehen um seine Karriere nicht zu gefährden und wer würde gar in Widerstand gehen!
Hinzu käme, wenn das eigene Leben oder das der Angehörigen bedroht wäre.
Damit keinen falschen Eindruck entsteht, ich halte Verbrechern, wie diesem Angeklagten vorgeworfen werden, für abscheulich.
Zum Thema von U.V.
Ich bin erstaunt und freudig Überrascht über die Stellungnahme des Gerichtspräsidenten. Gute Zeichen gesetzt.
Korrektur: Damit kein falscher Eindruck entsteht, …
Die restlichen Fehler kann der behalten, der sie findet.
Gute Nacht! x_x
sehr gute antwort!
Würde ich auf meiner HP das "Schergenwort" benützen, obwohl das Datum des Strafsachenvorgangs 2004 (bis heute) lautet,
wo werden die mich dann erschießen? "Schreibtischtäterschergen"
"Frustschlägerschergen" und-was-weis-noch, kommt mir durchaus in den Sinn. Geht aber nicht: WEIL NICHT SEIN KANN, WAS NICHT SEIN D A R F !!
http://www.helmutkarsten.de
Richtig, Alphan.
Deshalb kommen die ja alle nach Deutschland, um sich mal so richtig diskriminieren und ermordern zu lassen.
OK, in den westdeutschen Städten werden 80% der Gewaltverbrechen von Ausländern begangen.
Welchen?
Schon mal was von jüdischen Schlägerbanden gehört?
Nonsens, die Verbrecher sind die Moslems. Und im Gegensatz dem von Dir verbreiteten Schwachsinn werden die eben nicht bestraft
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E05923836F3214C6AA094EA1F7CB2BB6E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
@52 Jurist: Ach sollen wir sie nicht alle gleich in ein Lager stecken? Wär doch das beste oder? *guci guci guuuu*
Wer mich kennt, weiß, dass ich für härtere Strafen für Mehrfachtäter bin. Besonders für Gewalttaten. Aber das eine mit dem anderem in Zusammenhang bringen ist doch etwas "braun". Finden Sie nicht?
Ich mein die meisten Kindervergewaltigungen /-mißhandlungen werden immer noch von Deutschen begangen. Sagen Sie bloß bei denen geht das in Ordnung, weil sie Inländer sind?!
In diesem Sinne
Ich lese das irgendwie als: Also eigentlich haben Sie natürlich Recht, aber irgendwie ja auch doch nicht, deswegen machen wir so weiter wie bislang.
Klingt wie die Antwort auf einen Neuerervorschlag in der DDR.
Klar, Alphan, braun.
Und in einer geistigen Reihe mit Hitler, Göring und Goebbels.
Nur dass Du gleich alle vergasen lassen willst, die nicht nach Deiner Pfeiffe tanzen – muss ich sagen, wie ich das finde?
Jürgen Elsässer hat neulich geäußert, wie ihn die Gehirnfäule bei Deinesgleichen anwidert (http://juergenelsaesser.wordpress.com/2009/09/21/zieht-die-sabel-piraten/). Mehr gibt´s zu Deinen Ausfällen nicht zu sagen.
@55 Jurist: Bei der Außenpolitik von Israel würde sich so einiges rechtfertigen lassen was man mit Israel machen möchte. Aber das bedeutet nicht, dass man deswegen Juden haßt:
Man mag einfach deren Außenpolitik nicht.
Aber das ist wahrlich nicht unser Thema. Sonst sehen Sie sich evtl. noch genötigt zu den Kriegsverbrechen des "Israelischen Landes" zu äußern.
Wie Sie aber auf die Idee kommen, dass ich ein Rassist bin, das können Sie mir gerne erläutern. Und wo ich was von Vergasen sagte. Das kann man sonst leicht als Unterstellung verstehen.
Also nicht ich. Aber die tollen Juristen hier.
Finde auch, dass das eine gute Antwort ist.