Sie hat gelächelt
Der gegnerische Anwalt scheint freundliche Richterinnen nicht zu mögen. Jedenfalls schaffte er es tatsächlich, eine Amtsrichterin wegen Befangenheit abzulehnen, weil sie – lächelte. Ich zitiere aus einem Schriftsatz des Anwalts:
Durch eidesstattliche Versicherung des Rechtsanwalts F. ist glaubhaft gemacht, dass die Richterin in bestimmten Situationen lächelte. Dieses Lächeln rührte nach dem Eindruck Rechtsanwalt F. nicht daher, dass die Richterin eine entspannte Atmosphäre schaffen wollte. … Auf dieses Verhalten, welches eine fehlende Objektivität deutlich zum Ausdruck kommen lässt…
Hierauf das Amtsgericht:
Entscheidend ist, ob ein Prozesbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Ein Lächeln allein kann vielfache Ursache haben. Auch in der Situation der Beweisaufnahme stellen natürliche, nicht überzogene Reaktionen der Beteiligten – auch der Richterin – keinen Ablehnungsgrund dar.
Damit nicht genug. Der gegnerische Anwalt legte Beschwerde ein. Das Landgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Die Begründung umfasst einen Satz. Dass die entscheidende Richterin dabei gelächelt hat, kann nur vermutet werden.
aber dafür hat man sicherlich am landgericht gelächelt.
Die hat dabei nicht nur gelächelt, sondern richtig breit gegrinst. Jawollja.
(ich gerade übrigens auch)
@M.: Mich dünkt wir benötigen eine gerichtsfeste Tabelle zur besseren Beurteilung solcher Sachverhalte. Wie sonst ist ein Lachen, ein Lächeln oder ein Grinsen objektiv zu unterscheiden, wenn nicht anhand eines Lineals?
Ich lächelte :-)
Seitdem man Pofalla in der Elefantenrunde 2005 hat lächeln sehen verstehe ich den Anwalt.
ich muß schmunzeln. wertet man das eher als lächeln oder zählt das schon zum lachen, oder wertet man das noch dazwischen irgendwo ein? ;o)
@M.F.: Gibt es eine totale Ordnung der Gesichtsausdrücke?
Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag.
Und ja , es ist ansteckend. Achtung, nur noch ansteckender ist Lachen.
Einige Anwälte habe sich wohl nicht nur gegen die Schweinegrippe impfen lassen. ;-)
Seit wann gibt´s bei Gericht in Deutschland was zu Lächeln ?!
Ich persönlich hätte ja nichts gegen eine entspannte Atmosphäre.
Aber wo kämen wir denn da hin, wenn nicht erbittertster Ernst die Gemüter im Streben nach Gerechtigkeit triebe?
Hat ja fast schon ein Geschmäckle von Mediation, wenn nicht gar – so´n Lächeln….
Juristisch objektiv ist man wohl nur, wenn man tot ist…
Apropos lächen: Hier der Wortwitz des Tages.
Wenn mein Kind seinen Beruhigungsschnuller ausspuckt, macht es dann von seinem Säugnisverweigerungsrecht gebrauch?
Jaja, hohl, ich weiß. :D
@Schulzkis:
Mediation…? PFUI! So ein Schweinkram hat in einem ordentlichen Jurablog nichts zu suchen ;)!
Lassen Sie mich raten: In dem Verfahren wird dem Angeklagten vorgeworfen, eine Person verprügelt zu haben, nachdem diese ihn schief angeguckt hat und auf "Was guckst du?" nicht demütig das Weite suchte. Der Angeklagte vertritt sich selbst vor Gericht.
Die nächste Richterin wird abgelehnt, weil sie zu ernst schaut … ich glaube, das ist Methode :-)
Wie jetzt? Er "schaffte" es? Oder es wurde wiederholt zurückgewiesen?
"I LOL'D!"
Schätze mal, das die Anklageschrift ein Grund zum lächeln war!
@alex: "Yeah, first I was like :/ but then I LOL'D"
@keiner: Klar, nur durch Rücktritte kann man Veränderungen herbeiführen. Dumm nur, dass dann immer die Falschen zurücktreten…
Her Majesty, The Queen, is not amused!
@markus
Tsja, Gewissen ist eine unbequeme Angelegenheit, manchmal. Aber ein übergroßes Ego auch…
Vielleicht benutzt die Richterin nur gerne Smileys ^_^
Spannung: Wie war jetzt die Begründung des LG? Oder müssen wir auf eien Fortsetzung warten?
@19: Sie können doch nicht ernsthaft Spiegel Online zitieren und dann darauf versuchen, eine Argumentation aufzubauen… *lach* Nehmen sie doch das nächste mal bitte gleich die TAZ :) Oder die Bild… By the way – Offtopic?
@17: Anklageschrift? Bei "gegnerischer Anwalt" vor der Amtsrichterin? Das wird eher Zivilrecht gewesen sein, da gibts keine Anklageschrift :)
@topic: Richter, die Lächeln? Wo gibts denn sowas? Wie können sie sich nur erdreisten, Spaß an ihrer Arbeit zu haben?!
Die Gesichtsausdrücke der Richterin zu deuten sollte doch nicht so schwierig sein.
Hier das notwendige Referencechart:
http://peet.files.wordpress.com/2007/05/pictures_seagal_emotion_chart.jpg
Die Frage ist doch am Ende: Wie viel hat der RA mit den beiden Schriftsätzen extra verdient?
OT:
Mein (und Udos:-)) Lieblingskolumnist: Das Geheimnis F. J. W.
http://www.kaidiekmann.de/das-geheimnis-f-j-w/2009/11/26/
Das Genie bei der Arbeit. Ganz persönlich, ganz nah. Großartig!
Bevor sich alle über den dusseligen Anwalt beömmeln: Das kann auch Taktik sein. Zum einen verzögert jeder Befangenheitsantrag zunächst den Rechtsstreit, was dann und wann helfen mag und zum anderen kann man einen Richter mit Befangenheitsanträgen manchmal "sturmreif" schießen, sprich irgendwann dann tatsächlich der Befangenheit überführen. Sowas sollte man natürlich nur machen, wenn man nicht allzu oft bei dem Gericht ist.
Beim lesen musste ich kräftig "lächeln"
Ach, das ist doch einfach lächerlich!
Sie hat nicht gelächelt, sie hat ihm ein lächelndes Smilie per SMS gesandt, wass er wiederum als sexuellen Übergriff interpretierte und deswegen, schon um einer peinlischen Befragung zu entgehen, einen Befangenheitsantrag stellte, der sodann abgelehnt wurde. :-P
A propos lächeln:
(hier nur ein Auszug)
"Wer ohne Vorwissen der Behörde oder eines Vorteils wegen oder vorsätzlich oder als Landstreicher oder um unzüchtigen Verkehr herbeizuführen oder mittels arglistiger Verschweigung oder gegen Entgelt oder wissentlich oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder gröblich oder grobfahrlässig oder fahrlässig oder böswillig oder ungebührlicherweise oder auf Grund von Rechtsvorschriften oder ganz oder teilweise oder an besuchten Orten oder unter Benutzung des Leichtsinns oder nach sorgfältiger Abwägung oder mit gemeiner Gefahr oder durch Verbreitung von Schallaufnahmen oder auf die vorbezeichnete Weise oder unbefugt oder öffentlich oder durch Machenschaften oder vor einer Menschenmenge oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise oder in der Absicht den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder mutwillig oder nach der dritten Aufforderung oder als Rädelsführer oder Hintermann oder in der Absicht Aufzüge zu sprengen oder wider besseres Wissen oder mit vereinten Kräften oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder als Deutscher oder auf andere Weise
eine Handlung herbeiführt oder abwendet
oder vornimmt oder unterläßt
oder verursacht oder erschwert
oder betreibt oder verhindert
oder unternimmt oder verübt oder bewirkt oder begeht
oder befördert oder beinträchtigt
oder befördert und beinträchtigt
oder befördert und nicht beinträchtigt
oder beinträchtigt und nicht befördert
oder weder befördert noch beinträchtigt.
Das Nähere regelt die Bundesregierung."
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(aus: H.M. Enzensberger, Gedichte, 1983)