26.11.2009

Sie hat gelächelt

Der gegnerische Anwalt scheint freundliche Richterinnen nicht zu mögen. Jedenfalls schaffte er es tatsächlich, eine Amtsrichterin wegen Befangenheit abzulehnen, weil sie – lächelte. Ich zitiere aus einem Schriftsatz des Anwalts:

Durch eidesstattliche Versicherung des Rechtsanwalts F. ist glaubhaft gemacht, dass die Richterin in bestimmten Situationen lächelte. Dieses Lächeln rührte nach dem Eindruck Rechtsanwalt F. nicht daher, dass die Richterin eine entspannte Atmosphäre schaffen wollte. … Auf dieses Verhalten, welches eine fehlende Objektivität deutlich zum Ausdruck kommen lässt…

Hierauf das Amtsgericht:

Entscheidend ist, ob ein Prozesbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Ein Lächeln allein kann vielfache Ursache haben. Auch in der Situation der Beweisaufnahme stellen natürliche, nicht überzogene Reaktionen der Beteiligten – auch der Richterin – keinen Ablehnungsgrund dar.

Damit nicht genug. Der gegnerische Anwalt legte Beschwerde ein. Das Landgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Die Begründung umfasst einen Satz. Dass die entscheidende Richterin dabei gelächelt hat, kann nur vermutet werden.

32 Kommentare zu “Sie hat gelächelt”

  1. der echte n.n. meint: (26.11.2009 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    aber dafür hat man sicherlich am landgericht gelächelt.

  2. M. meint: (26.11.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Die hat dabei nicht nur gelächelt, sondern richtig breit gegrinst. Jawollja.

    (ich gerade übrigens auch)

  3. Name (erforderlich) meint: (26.11.2009 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    @M.: Mich dünkt wir benötigen eine gerichtsfeste Tabelle zur besseren Beurteilung solcher Sachverhalte. Wie sonst ist ein Lachen, ein Lächeln oder ein Grinsen objektiv zu unterscheiden, wenn nicht anhand eines Lineals?

  4. Senf meint: (26.11.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Ich lächelte :-)

  5. Thomas Mann meint: (26.11.2009 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Seitdem man Pofalla in der Elefantenrunde 2005 hat lächeln sehen verstehe ich den Anwalt.

  6. M.F. meint: (26.11.2009 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    ich muß schmunzeln. wertet man das eher als lächeln oder zählt das schon zum lachen, oder wertet man das noch dazwischen irgendwo ein? ;o)

  7. M. meint: (26.11.2009 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    @M.F.: Gibt es eine totale Ordnung der Gesichtsausdrücke?

  8. Jumper meint: (26.11.2009 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag.

    Und ja , es ist ansteckend. Achtung, nur noch ansteckender ist Lachen.

    Einige Anwälte habe sich wohl nicht nur gegen die Schweinegrippe impfen lassen. ;-)

  9. Schulzkis meint: (26.11.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Seit wann gibt´s bei Gericht in Deutschland was zu Lächeln ?!

    Ich persönlich hätte ja nichts gegen eine entspannte Atmosphäre.

    Aber wo kämen wir denn da hin, wenn nicht erbittertster Ernst die Gemüter im Streben nach Gerechtigkeit triebe?

    Hat ja fast schon ein Geschmäckle von Mediation, wenn nicht gar – so´n Lächeln….

  10. Gedankenpflug meint: (26.11.2009 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    Juristisch objektiv ist man wohl nur, wenn man tot ist…

  11. ChristianG meint: (26.11.2009 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    Apropos lächen: Hier der Wortwitz des Tages.

    Wenn mein Kind seinen Beruhigungsschnuller ausspuckt, macht es dann von seinem Säugnisverweigerungsrecht gebrauch?

    Jaja, hohl, ich weiß. :D

  12. Aurisa meint: (26.11.2009 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @Schulzkis:
    Mediation…? PFUI! So ein Schweinkram hat in einem ordentlichen Jurablog nichts zu suchen ;)!

  13. Eimer Raten meint: (26.11.2009 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Lassen Sie mich raten: In dem Verfahren wird dem Angeklagten vorgeworfen, eine Person verprügelt zu haben, nachdem diese ihn schief angeguckt hat und auf "Was guckst du?" nicht demütig das Weite suchte. Der Angeklagte vertritt sich selbst vor Gericht.

  14. NewsShit! meint: (26.11.2009 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Die nächste Richterin wird abgelehnt, weil sie zu ernst schaut … ich glaube, das ist Methode :-)

  15. Ben meint: (26.11.2009 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    Wie jetzt? Er "schaffte" es? Oder es wurde wiederholt zurückgewiesen?

  16. alex meint: (26.11.2009 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    "I LOL'D!"

  17. GeStaPo meint: (26.11.2009 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Schätze mal, das die Anklageschrift ein Grund zum lächeln war!

  18. Momo meint: (27.11.2009 um 07:49) AntwortenReply to this comment

    @alex: "Yeah, first I was like :/ but then I LOL'D"

  19. markus meint: (27.11.2009 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    @keiner: Klar, nur durch Rücktritte kann man Veränderungen herbeiführen. Dumm nur, dass dann immer die Falschen zurücktreten…

  20. Fred meint: (27.11.2009 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Her Majesty, The Queen, is not amused!

  21. keiner meint: (27.11.2009 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    @markus

    Tsja, Gewissen ist eine unbequeme Angelegenheit, manchmal. Aber ein übergroßes Ego auch…

  22. lawblogleser meint: (27.11.2009 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht benutzt die Richterin nur gerne Smileys ^_^

  23. Edding meint: (27.11.2009 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Spannung: Wie war jetzt die Begründung des LG? Oder müssen wir auf eien Fortsetzung warten?

  24. Darkstalker meint: (27.11.2009 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @19: Sie können doch nicht ernsthaft Spiegel Online zitieren und dann darauf versuchen, eine Argumentation aufzubauen… *lach* Nehmen sie doch das nächste mal bitte gleich die TAZ :) Oder die Bild… By the way – Offtopic?

    @17: Anklageschrift? Bei "gegnerischer Anwalt" vor der Amtsrichterin? Das wird eher Zivilrecht gewesen sein, da gibts keine Anklageschrift :)

    @topic: Richter, die Lächeln? Wo gibts denn sowas? Wie können sie sich nur erdreisten, Spaß an ihrer Arbeit zu haben?!

  25. Rangar meint: (27.11.2009 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Die Gesichtsausdrücke der Richterin zu deuten sollte doch nicht so schwierig sein.
    Hier das notwendige Referencechart:

    http://peet.files.wordpress.com/2007/05/pictures_seagal_emotion_chart.jpg

  26. PöserPursche meint: (27.11.2009 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist doch am Ende: Wie viel hat der RA mit den beiden Schriftsätzen extra verdient?

  27. Jens meint: (27.11.2009 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    OT:
    Mein (und Udos:-)) Lieblingskolumnist: Das Geheimnis F. J. W.
    http://www.kaidiekmann.de/das-geheimnis-f-j-w/2009/11/26/
    Das Genie bei der Arbeit. Ganz persönlich, ganz nah. Großartig!

  28. Hugo meint: (27.11.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Bevor sich alle über den dusseligen Anwalt beömmeln: Das kann auch Taktik sein. Zum einen verzögert jeder Befangenheitsantrag zunächst den Rechtsstreit, was dann und wann helfen mag und zum anderen kann man einen Richter mit Befangenheitsanträgen manchmal "sturmreif" schießen, sprich irgendwann dann tatsächlich der Befangenheit überführen. Sowas sollte man natürlich nur machen, wenn man nicht allzu oft bei dem Gericht ist.

  29. H.B. meint: (27.11.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Beim lesen musste ich kräftig "lächeln"

  30. Daniela meint: (27.11.2009 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Ach, das ist doch einfach lächerlich!

  31. Frank K. meint: (27.11.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Sie hat nicht gelächelt, sie hat ihm ein lächelndes Smilie per SMS gesandt, wass er wiederum als sexuellen Übergriff interpretierte und deswegen, schon um einer peinlischen Befragung zu entgehen, einen Befangenheitsantrag stellte, der sodann abgelehnt wurde. :-P

  32. Klaus meint: (27.11.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    A propos lächeln:
    (hier nur ein Auszug)

    "Wer ohne Vorwissen der Behörde oder eines Vorteils wegen oder vorsätzlich oder als Landstreicher oder um unzüchtigen Verkehr herbeizuführen oder mittels arglistiger Verschweigung oder gegen Entgelt oder wissentlich oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder gröblich oder grobfahrlässig oder fahrlässig oder böswillig oder ungebührlicherweise oder auf Grund von Rechtsvorschriften oder ganz oder teilweise oder an besuchten Orten oder unter Benutzung des Leichtsinns oder nach sorgfältiger Abwägung oder mit gemeiner Gefahr oder durch Verbreitung von Schallaufnahmen oder auf die vorbezeichnete Weise oder unbefugt oder öffentlich oder durch Machenschaften oder vor einer Menschenmenge oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise oder in der Absicht den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder mutwillig oder nach der dritten Aufforderung oder als Rädelsführer oder Hintermann oder in der Absicht Aufzüge zu sprengen oder wider besseres Wissen oder mit vereinten Kräften oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder als Deutscher oder auf andere Weise
    eine Handlung herbeiführt oder abwendet
    oder vornimmt oder unterläßt
    oder verursacht oder erschwert
    oder betreibt oder verhindert
    oder unternimmt oder verübt oder bewirkt oder begeht
    oder befördert oder beinträchtigt
    oder befördert und beinträchtigt
    oder befördert und nicht beinträchtigt
    oder beinträchtigt und nicht befördert
    oder weder befördert noch beinträchtigt.

    Das Nähere regelt die Bundesregierung."

    - – -

    (aus: H.M. Enzensberger, Gedichte, 1983)

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