29.11.2009

Warten auf Bestätigung

Am 11. November habe ich unsere Autoversicherungen bei der Victoria gekündigt. Nicht so sehr wegen der Tarife, obwohl die schon auf Apothekenniveau zu liegen scheinen. Vielmehr gab es ziemlichen Ärger mit einem Vertrag. Hatte bisher alle drei Jahre bei der Zulassung neuer Wagen durch das Autohaus alles problemlos geklappt, schafften es neue Vertreter, die plötzlich für uns zuständig waren, beim letzten Wagen meiner Kollegin nicht, die vorläufige Deckung in eine ordentliche Police umzuwandeln.

Ohne jede Vorwarnung flatterte die Stilllegungsverfügung des Straßenverkehrsamtes ins Büro. Nach zwei Tagen, etlichen Telefonaten und einigen deutlichen Worten, dass wir den Antrag abgeschickt hatten und für den Fall, dass dieser nicht angekommen ist, man uns ja mal hätte erinnern können, war das Auto zwar wieder zugelassen und die Victoria übernahm alle Kosten. Aber der Frust über so einen miserablen Kundenservice blieb natürlich.

Die Kündigungen vom 11. November schickte ich nun mit einfacher Post. Einfach mit dem Gedanken, dass bis ja nicht jedes Schreiben von uns “verloren” gehen kann und überdies bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 30. November genug Zeit sein wird, damit die Victoria die Kündigung bestätigen kann – und dies auch tun wird.

Letzteres war allerdings eine vergebliche Hoffnung. Keine Kündigungsbestätigung. Auch nicht in der Samstagspost. Ich hatte schon überlegt, ob ich die Kündigungen morgen persönlich in dem Laden vorbei bringe und dem Pförtner einen Eingangsstempel abringe. Oder, falls der nicht will, irgendeinen Stromberg ins Foyer zitieren lasse. Die Regionaldirektion ist zum Glück gleich um die Ecke.

Ist allerdings unnötig, fiel mir vorhin auf. Denn vor einigen Tagen, am 25. November, kam ja Post von der Victoria. Wenn auch in anderer Sache. Ohne unsere Kündigungen auch nur zu erwähnen, teilte die Versicherung mit, dass sich die Beiträge durch Änderungen in den Regional- und Typklassen im nächsten Jahr saftig erhöhen.

Ansonsten ein Ärgernis, aber in dieser Situation doch eine erfreuliche Nachricht. Die Beitragserhöhung gibt nämlich ein gesondertes Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung darf, zusätzlich zum regelmäßigen Kündigungsrecht am 30. November, ebenfalls zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Bis zum Ablauf dieses Monats habe ich dem Laden eine Kündigungsbestätigung aus dem Kreuz geleiert. Da bin ich mir sicher. Und danach: Hasta la vista, Victoria. Und zwar dauerhaft.

45 Kommentare zu “Warten auf Bestätigung”

  1. Hans meint: (29.11.2009 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Vor der Wahl einer neuen Versicherung empfehle ich allerdings einen Blick in die Beiträge/Urteile auf captain-huk.de. Ich habe für mich entschieden, sämtliche Versicherungen zu meiden, die durch widerwilliges Zahlungsverhalten auffällig werden, teilweise sind es immer wieder die gleichen Streitpunkte bei denen die gleiche Versicherung immer wieder unterliegt, in manchen Fällen sogar wiederholt vorm gleichen Richter. Auch wenn es in vielen Fällen nur die Regulierung der Schäden die ich (hoffentlich) nicht verursache betrifft, möchte ich mit solchen Unternehmen nix zu tun haben.

    Ich bin übrigens bei der westfälischen Provinzial. Nicht sonderlich billig, aber dafür gibts da auch keine Probleme. Selbst in dem Fall, wo es mir persönlich fast lieber gewesen wäre, sie hätten Probleme gemacht weil der Gegner sich an einer kleinen Macke gesundgestoßen hat. Aber lieber so als andersherum, denn wenn meine Versicherung nicht zahlt, kann so ein Geschädigter durchaus berechtigt mich verklagen. Darauf habe ich keine Lust. Genauso kann ein Gutachter mich verklagen, wenn mal wieder die Versicherung die völlig rechtmässigen Gutachtenkosten kürzt.

  2. Erfahrungswert meint: (29.11.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Warum wundert mich das bei der Victoria nicht?

    Aber wie einem jeder Victoria-Agent (natürlich unter der Hand) gerne sagt, ist der beste Weg, keinen Ärger mit der Victoria-Autoversicherung zu haben, noch andere Verträge bei denen zu haben. Alleine die Drohung auch die anderen (lukrativen!) Verträge zu verlieren macht die Victoria unglaublich kooperativ.

  3. Fincut meint: (29.11.2009 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    Im Hintergrund kracht es schon seit Jahren bei der ERGO, der Service wird garantiert nicht mehr besser, ein Wechsel ist sinnvoll.

  4. Joe meint: (29.11.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Also wirklich, Kündigungen läßt man per Gerichtsvollzieher zustellen. Gerade Rechtsanwälte sollten das doch wissen. ;-)

  5. .holger meint: (29.11.2009 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Warum darf man Versicherungen eigentlich in der Regel nur bis zum 30. Nov. kündigen? Irgendwie ist das doch total schwachsinnig, oder?

  6. no_ra meint: (29.11.2009 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    Firmen dieser Größenordnung ist der einzelne Kunde völlig egal.

    Ich könnte dutzende von Beispielen anführen, gerade im TK-Markt.

    Werde aber darauf verzichten, um mich nicht zahlreichen, unnützen Abmahnungen auszusetzen.

    Am Ende bräuchte ich noch einen Anwalt, der was kann halt. *süng*

  7. Rainer Bielefeld meint: (29.11.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    So sind sie, erhielt gestern ein schreiben der HUK, dass sie die Kündigung der Versicherung KFZ-Haftpflicht-Versicherung für einen Firmenwagen leider nicht akzeptieren könnten, da je meine Ehefrau (und Mit- oHG-Firmeneignerin) Versicherungsnehmer sei, und NUR DIE könne kündigen … . Da kann ich nur hoffen, dass mir die Frau nicht mal unter die Räder gerät, sonst säße ich bis an mein Lebensende auf Verträgen, die sie abgeschlossen hat? Trotz Generalvollmacht? Statt freundlich um eine Klärung / Bestätigung zu bitten, erst mal "nicht akzeptieren" erscheint mir billigste juristische Trickkiste, das regt mich auf, und bei beliebig austauschbaren Lieferanten führt Aufregung immer zu einer 5-jährigen Sperre. Hatte ich wohl vergessen zu erwähnen.

  8. Lord meint: (29.11.2009 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Aus eigener Erfahrung kann ich vor der HDI nur warnen. Die Zeiten als das der "Haftpfichtverein der deutschen Industrie – Versicherung auf Gegenseitigkeit" waren ist lang vorbei.
    2 geklaute Audis in 4 Jahren waren denen zu gefährlich, auch der Hinweis, ich würde weitere 25 Versicherungsverträge mitnehmen zum Mitbewerber war nicht von Interesse "Wir sind hier vom Privatkundenservice, da interessiert uns Industriekundschaft nicht"…

    Mein Tip: VVD oder wgv, gerade letztere kümmern sich wirklich um ihre Kunden.

  9. Memniac meint: (29.11.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Blöde Frage jetzt, aber wieso wartet ausgerechnet ein Anwalt so lange, bis es für die fristgerechte Kündigung fast zu spät ist?

    Ich schick ja (seit meiner jahrelangen Tätigkeit in einem Halsabschneider..ääh, Inkassobüro) wirklich jede Kündigung per Einschreiben. Grundsätzlich.
    Und bei solchen Vorgeschichten wie oben beschrieben erst recht.

  10. Lifeguard meint: (29.11.2009 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Naja, eine Versicherung die ab und an nicht bezahlt ist mir auch ganz recht. Denn die Regulierung von heute sind die Beiträge von morgen.

  11. Vorstand meint: (29.11.2009 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Also bei mir übernimmt der neue KFZ-Versicherer die Kündigung des alten Versicherungsvertrages. Er schickt sogar eine Einschreiben auf seine Kosten. Für mich bleiben nur 140.- Euro Ersparnis für´s nächste Jahr und das bei einem Vertrag der nur aus HP & TK besteht.
    Gut die neue Versicherung hat mich auch mit einem 20.- Euro Tankgutschein geködert, falls sie kein billigeres Angebot machen können.

  12. mcbexx meint: (29.11.2009 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Ich habe heute meinen Krankenversicherungsbeitragsbescheid erhalten. Läppische 12% werden es 2010 mehr im Vergleich zu diesem Jahr. (Hurra DKV – da kann man das Kind ruhig beim Namen nennen – Ehre, wem Ehre gebührt).

    Interessant: Das Schreiben ist datiert auf den 16. November. Eingetroffen gestern, am 28.11. Einen Poststempel sucht man auf dem Briefumschlag vergebens. Da steckt vermutlich kein System dahinter, oder?

  13. hiro meint: (29.11.2009 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @Rainer Bielefeld:
    In der Bankwelt gelten Vollmachten üblicherweise nicht für Kündigungen. Ich könnte mir vorstellen, daß das auch bei der Versicherung so ist. Wenn der Vertragspartner unter die Räder kommt, wird wohl entweder der ganze Vertrag hinfällig (-> Sie dürfen sich was neues suchen), oder geht auf den Erben über (-> Sie können selbst kündigen).

    @Memniac:
    "Fast zu spät" würde ich bei 20 Tagen Vorlauf nicht sagen.

    Im übrigen sollten die Versicherungen langsam wissen, daß es um diese Jahreszeit zum Ansturm kommt. Tun sie vermutlich auch, aber zusätzliche Leute stellen sie deshalb nicht ein, darum warten jetzt erst alle, die gekündigt haben, und dann warten alle, die eine neue Versicherung abgeschlossen haben…

    Diese bescheuerte Regelung, daß es einen Stichtag im Jahr für alles und jeden gibt, kann ich eh nicht ganz nachvollziehen. Von November bis Februar warten die Kunden auf Bearbeitung ihrer Aufträge, und den Rest des Jahres drehen die Mitarbeiter der Versicherungen Däumchen. Oder – viel schlimmer – verkaufen anderen Schrott aus ihrem Portfolio an Leute, die das gar nicht brauchen.

  14. Schulzkis meint: (29.11.2009 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    Erinnerungszitata aus dem Versicherungsjournal:

    Nach den Rabattschlachten bei Autoversicherungen der letzten Jahre werden die Versicherer im kommenden Jahr die Beiträge nach und nach wieder anpassen.

    Ob die Pfefferminzia das nun früher als die Schwallianz macht, letztlich ist man einander trotz Verdrängungswettbewerb ein Krähenklan: Wenn einer es schafft, Preiserhöhungen durchzusetzen, wird der nächste sofort nachziehen.

  15. A.H. meint: (29.11.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Nun ich hatte ein Jahr lang Streit mit meinem Versicherer, sogar eine fristlose Kündigung haben die mir geschickt.
    Diese habe ich aber durch eine Einstweilige Verfügung und danach noch durch Gerichtsurteil abgewehrt.

    Ich hatte an einer Baustellenampel das Pech mit dem Nummernschildträger die Stoßstange eines vor mir fahrenden zu berühren, ohne das ein Schaden entstanden wäre, nicht einmal ein Kratzer! Trotzdem meldete der "Gegner" nach 3 Wochen einen Schaden über mehr als 1K Euro an.
    Da ich die Situation fotografiert hatte und auf den Bildern auch keinerlei Schaden zu erkennen war, schickte ich der Versicherung diese Bilder zu. Danach hörte ich erst mal nichts mehr von der Angelegenheit. Kurze Zeit später, ich befuhr eine Straße die sich dann in eine Linksabbieger und eine Geradeaus – Spur teilte, fuhr mir eine unaufmerksame Verkehrsteilnehmerin die sich auf der Geradeaus – Spur befand und entweder auf meine Spur wechseln wollte oder aber wirklich "pennte" von hinten in die Beifahrerseite meines stehenden Wagens. Ich mußte wegen einer roten Ampel warten und hörte auf einmal erst ein knallendes und dann ein schabendes Geräusch. Meine Tochter auf dem Beifahrersitz war kreidebleich. Doch der PKW der uns da so unsanft "berührt" hatte, der wollte nicht halten!
    Da dieser aber zum Glück noch ein paar Wagen vor sich hatte und die Geradeaus-Spur nun ebenfalls Rot bekam, blieb der Fahrerin nichts weiter übrig als es nun doch zu tun.
    Ich stieg wutentbrannt aus meinem Wagen und forderte die Fahrerin auf es gleich zu tun. Trotz ihres Angebots nun an den Straßenrand zu fahren und die Sache zu klären, sicherte ich wieder erst Beweismittel in Form von Fotos und den Namen und Auto – Nr. von Zeugen. Das ich der Dame auf ihre Ausreden nicht gerade freundlich begegnete ist wohl klar!
    Nach erfolgter Sicherung durch Fotos und Namen, fuhr ich nun nach rechts in die Straße ein und die Schädigerin folgte mir.
    Dort rief ich dann die Polizei, wohlweißlich der Tatsache eingedenkt das diese sicherlich bei der Versicherung ihre Schuld bestreiten würde.
    Die Polizei nahm das ganze auf und nach Sichtung der Fotos und dem aufschreiben der Zeugen – Namen wurde ich auch eindeutig als Geschädigter geführt.
    Mittlerweile war der Ehemann der Schädigerin aufgetaucht und beschimpfte mich ziemlich, wollte sogar gewalttätig werden!
    Kurz und gut, er beschuldigte mich schon dort das ich der Schuldige am Unfall sei!!!
    War mir egal, ich schaltete einen Gutachter und meine Werkstatt ein und sandte der gegnerischen Versicherung meine Schadensforderung.
    Nachdem diese zwar erst gezickt hatte und erst den polizeilichen Bericht angefordert hatte, zahlte sie ohne weitere Verzögerung den ganzen Schaden.

    Nun kommts aber, im neuem Jahr erhielt ich von meiner Versicherung die Neuberechnung meiner Police, dort waren aber auf einmal keine 40% sondern 100% aufgeführt!
    Telefonisch fragte ich nach, meine Versicherung hatte beide "Schäden" ohne weiteres reguliert!?

    Wohl gemerkt, beim erstem Mal war kein Schaden entstanden und die "Ansprüche" wurden erst nach 3 Wochen gestellt und beim zweitem Mal war ich eindeutig nicht Schuld sondern der Geschädigte!

    Ich habe nicht lange diskutiert, ich schaltete wieder meine Anwältin ein.
    Erst kamen Mahnungen von meiner Versicherung, da ich weiterhin den alten Beitrag zahlte und den erhöhten Satz natürlich nicht überwies.
    Obwohl meine Anwältin gefühlte 20 Schreiben an meine Versicherung schickte, antwortete diese ihr nicht und schickte die Mahnungen lustig weiter an mich!
    Dann aber kam die fristlose Kündigung! Meine Anwältin reichte sofort den Antrag auf E.V. ein und bekam den auch, in einer späteren Verhandlung wurde diese auch per Gerichtsurteil bestätigt. Nun schickte mein Versicherung eine neue Police, doch immer noch mit einer Schadensfreiheitsklassen – Erhöhung.
    Dieser widersprachen wir natürlich und forderten von meiner Versicherung den Einblick in ein vom angeblich Geschädigten zugesandtes Gutachten. Was nun kommt ist an Witzigkeit nicht mehr zu überbieten!
    Meine ehemalige Versicherung teilte meiner Anwältin mit, das Gutachten wäre ihr vom "Geschädigtem" im Treu und Glauben der VERTRAULICHKEIT überlassen worden und aus diesem Grunde verweigere sie den Einblick!
    Was meine Anwältin denen schrieb, das könnt ihr euch wohl denken!? Sinngemäß "ein äußert seltsames Rechtsempfinden" wurde da erwähnt.
    Nach zwei weiteren Mahnungen platzte mir der Kragen, ich beauftragte meine Anwältin mit einer negativen Feststellungsklage.
    Zu dieser kam es naturgemäß nicht, ich erhielt ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde das man mich wieder auf meine alte Schadensfreiheitsklasse gesetzt hätte mich aber gleichzeitig zum 01.01.2010 kündigen wolle wenn ich es nicht selber täte.
    Nun das war es eigentlich was ich ja wollte, nur wollte ich nicht in der Zwischenzeit bis zu einem Urteil oder dergleichen eine exorbitant höhere Schadensfreiheitsklasse bezahlen müssen.
    Nun habe ich gerade eine neue Versicherung im Internet abgeschlossen, da spare ich ca. 150€ im Jahr ein!

    So kann man natürlich auch Kunden verlieren! Auf Grund meines Berichts haben sich nämlich auch ca. 20 Freunde entschlossen den Vertrag mit dieser Gesellschaft zu lösen und sind wo anders hin gegangen und dann auch noch weitaus billiger!

    gruß

  16. Sebastian Salzgeber meint: (29.11.2009 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    @A.H.:
    Cool story bro.

  17. Tingeltangel-Bob meint: (29.11.2009 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Nur nie, nie, nie die VHV wählen, das ist ein "$/$"/laden.

  18. Joe meint: (29.11.2009 um 21:51) AntwortenReply to this comment
  19. Niko Schwarz (Link) meint: (29.11.2009 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    "Hasta la vista, Victoria", wünscht sich Uwe Vetter am Ende des Artikels. Die Gegenseite wünscht sich "Hasta la Victoria siempre!" So verschieden ist es im menschlichen Leben – !

  20. Dietz Pröpper meint: (29.11.2009 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Ohne jetzt irgendwelche Autoversicherer irgendwie in Schutz
    nehmen zu wollen – aus gut informierten Kreisen verlautet,
    daß speziell in einem solchen Fall die Versicherungen häufig
    garnix für die misslungene Umwandlung können.

    Es gibt da wohl seit einiger Zeit eine elektronische Schnitt-
    stelle zur entsprechenden Behörde. Die ist, wie informierte
    Kreise schildern eine mittlere Katastrophe, so daß relativ
    häufig vollständig korrekte Meldungen von den Herrschaften
    nicht verarbeitet werden. Man bekomme wohl häufig eine
    entsprechende Fehlermeldung zurück, aber nicht immer. Was
    dann zu den geschilderten Folgen führt.

  21. fernetpunker (Link) meint: (29.11.2009 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    @Vorstand: Das frage ich mich auch, warum Herr Vetter seine neue Kfz-Versicherung nicht mit der Kündigung beauftragt hat, schließlich braucht man eine neue Versicherung, zumindest als Haftpflicht.

  22. Fabian meint: (30.11.2009 um 00:27) AntwortenReply to this comment

    @20:
    Mit welcher EVB hakts denn? Die von mir verschickten funktionieren einwandfrei wenn man sich an die GDV Vorgaben hält :-)
    gut einige Implementierungen ziehen sich etwas….

  23. Maschinist meint: (30.11.2009 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    Ja, die Victoria. Ihre Definition von Service hat mich schon vor Jahren weiter ziehen lassen.
    Möge sie in Frieden ruhen…

  24. Daniel meint: (30.11.2009 um 01:01) AntwortenReply to this comment

    Tipp vom Makler: Kündigung per Fax – schneller, preiswerter, und bei entsprechneder Einstellung am Gerät eine Faxbestätigung ;)
    Und viel zu teuer ist die Vctoria auch, bei dem "Service" sollte sie gar kostenlos sein

  25. kai2 meint: (30.11.2009 um 01:53) AntwortenReply to this comment

    @Lifeguard

    Genau! Lieber 5 Euro im Monat sparen als, wenn es drauf ankommt ein Gerichtsverfahren zu führen, um zu seinem Recht zu kommen oder besser gleich mit mehreren tausend Euro auf einem Schaden sitzen zu bleiben. Da hat jemand das Rechnen beim Milchmädchen gelernt.

  26. spam meint: (30.11.2009 um 03:19) AntwortenReply to this comment

    Warum lassen sie denen denn nicht einfach die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen? Das kostet doch nur round about 10 Euro. Auf die angeforderte "Kündigungsbestätigung" kann man dann doch getrost sch*** …

  27. Volker meint: (30.11.2009 um 07:31) AntwortenReply to this comment

    Letztens ein Probe-Abo für eine Zeitschrift mit dem Namen eines Himmelskörpers bestellt. Um das Abo zu kündigen reicht ja angeblich ein Anruf (teure Hotline mit Wartescheleife) oder eine mail an den Leserservice nach Erhalt des 3. Hefts.
    Im Zeitraum von 10 Tagen habe ich 5 Kündigungsmails geschickt mit Bitte um Kündigungsbestätigung, keine wurde beantwortet.
    Zwar kam dann nach knapp 3 Wochen per Briefpost ein Schreiben, in dem man meine Kündigung "bedauerte", aber ein Leserservice, der den Kunden im Glauben lässt, seine Kündigung sei nicht angekommen, kann mir in Zukunft gestohlen bleiben.
    Ähnliches ist mir beim Leserservice der Z..t passiert, obwohl man da wenigstens noch eine Kopie des Kündigungschreibens an seine e-mail Adresse erhält wenn man das Kontaktformular auf der Homepage nutzt.

  28. Christian (Link) meint: (30.11.2009 um 07:34) AntwortenReply to this comment

    Ich informiere Unternehmen mittlerweile immer via Kontaktformular Ihrer Webseite, dass ich soeben mein Kündigungsschreiben per Post fristgerecht auf den Weg gebracht habe. Den Kontakteingang lasse ich mir via Mail bestätigen. Und bisher kam jedes Mal eine Rückmeldung in der die schriftliche Bestätigung der Kündigung angekündigt wurde.
    Diese kam dann auch immer zeitnah.

    Christian

  29. Hannes meint: (30.11.2009 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    Ja, das Kündigungsspielchen. Neulich habe ich mich nach Jahren von einem Softwarelieferanten getrennt. Mittels eines heimlichen Upgrades wollten sie die jährlichen Kosten nahezu verdoppelt.

    Erst wollten sie die Kündigung nicht. Nach meinem Hinweis auf die heimliche Vertragsänderung und ein Sonderkündigungsrecht war plötzlich alles ein Versehen und sie wollten immer noch nicht. Nach deutlichen Worten und dem Hinweis, dass ich die vorherige Korrespondenz als Nachweise nehme, dass meine Kündigung eingegangen ist, haben sie sich in widerlichem Ton erbarmt die Kündigung zu akzeptieren. Gleichzeitig haben sie mir für eventuell ausstehende Zahlungen mit einem Inkasso-Unternehmen gedroht.

    Ebenso haben sie mich als "Dank" ungefragt auf eine Spam-Liste gesetzt. Was ihnen ein Auskunftsbegehren und Löschaufforderung nach Bundesdatenschutzgesetz einbrachte.

    Manche Läden kapieren einfach nichts.

  30. fefe meint: (30.11.2009 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Vor Jahren schon hat es besagte Versicheruung nicht geschafft nach 4 Wochen (!) eine vorläufige Versicherung meiner Fotoausrüstung in eine Reguläre umzuwandeln. Vorteil für mich, versichert war der Kram lt. Geschäftsbedingungen und bezahlt habe ich auch nichts. Nach dem Urlaub dann zurückgetreten und restliche Verträge auch komplett gekündigt. Profis arbeiten anders…

  31. Lars meint: (30.11.2009 um 08:53) AntwortenReply to this comment

    @.holger:

    Ähm, du darfst die jederzeit kündigen und der Vertrag läuft seine Laufzeit.

    Autoversicherungen laufen für ein Jahr parallel zum Kalenderjahr und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende, dann wird er um ein Jahr verlängert. Daraus ergibt sich dann der 30.11. als letzter Kündigungstermin, wenn man den Vertrag nicht um ein Jahr verlängert haben will.

    Das ist nichts anderes als bei deinem Interprovider oder Fitness-Studio – nur dass die Autoversicherungen ihre Verträge aufs Kalenderjahr ausrichten und dadurch ist allgemein bekannt, _wann_ der Kündigungstermin für (fast) alle Bürger ist und man kann den dann für Werbung nutzen.

  32. kai meint: (30.11.2009 um 08:56) AntwortenReply to this comment

    Na, ich glaube, es könnte ziemlich jeder ein Schauermärchen mit seiner Versicherung erzählen.

    Ich von der EUROPA KFZ-Versicherung. Da könnte ich auch n Buch über meinen Fall schreiben. Habe einen 5-stelligen Betrag nicht erhalten.

    Von der WGV habe ich aber noch nie was Schlechtes gehört.

  33. Lars meint: (30.11.2009 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    @Memniac:

    Hätte UV per Kristallkugel im März feststellen sollen, dass eine Stillegungsverfügung im Herbst kommt?

  34. Micha3l meint: (30.11.2009 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Alle 3 Jahre ein neues Auto vom Händler. Respekt Herr Vetter !
    Und eins ist auch klar: Bei der anderen Versicherung ist es nicht besser. Nur anders :-)
    Wer nicht spätestens alle 2 Jahre die Versicherung wechselt, zahlt drauf….

  35. JT meint: (30.11.2009 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Na ja, eine gute Versicherung lernt man erst kennen, wenn man etwas von Ihnen will.
    Ein kleiner Tip am Rande. Es kommen ja nun die neuen Beitragsrechnungen. Einfach mal diese mit dem Tarifrechner im Netz vergleichen und wundern -> die sind bei gleichen Leistungen oftmals günstiger. Es kostet mich jedesmal einen Anruf und dann heisst es immer, auf den Tarif können wir gerne umstellen…..und schon wieder ein paar € gespart.

  36. whocares meint: (30.11.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @Lars: Ach ja, die Europa. Hatte Anfang des Jahres auch einen "guten" Eindruck bei mir als Neukunden hinterlassen: ich bin nur knapp der Zwangsstillegung entgangen :-(

    Letzte Tage gab's dann Spam von der Europa per eMail: "Kündigen Sie Ihre alte Versicherung!" Danke für die Erinnerung, habe ich gleich mal gemacht – Epic Fail.

  37. Kodo1670 meint: (30.11.2009 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Tja, die VICTORIA…

    Blechschaden im Mai 2008, im September hat mir die gegnerische Versicherung 100% meines Schadens ersetzt. Der Fall schien abgeschlossen.
    Ende November 08 ein Schreiben der VICTORIA: aufgrund meines Schadensfalls werde man mich hochstufen.

    Anruf bei der "Kundenbetreuung": der Gegner habe 100% übernommen und seinerseits seit 6 Monaten keinen Schaden geltendgemacht; wie es also zur Hochstufung komme?

    Antwort: Man habe seine eigenen Gutachter, die sähen eine Mitschuld auf meiner Seite.

    Rückfrage: Ich verstünde also richtig – der Unfallgegner sagt, dass er alleinige Schuld habe, aber mein eigener Versicherer bestehe darauf zu zahlen?

    So könne man das sehen, ja.

    Mit der Zusicherung die Victoria weiterzuempfehlen endete das Telefonat etwas unterkühlt; irgendwann im August oder September tauchten die 200 Euro, um die sich die Police durch die Hochstufung verteuert hatte, wieder auf meinem Konto auf.

    Ich hatte es glatt versäumt rechtzeitig zu kündigen, aber das Sonderkündigungsrecht durch die "Regionalanpassung" verschafft mir eine zweite Chance – danke, U.V.! :-)

  38. egal meint: (30.11.2009 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Habe auch dieses Jahr bei der Victoria gekündigt, allerdings wg. der Höhe des Tarifs (bei der HUK zahl ich 80 Euro (!) weniger).

    Ebenso kam keine Kündigungsbestätigt. Glücklicherweise habe ich bereits Ende Oktober gekündigt und dann Mitte November nochmal nachgefragt. Es scheint wohl nicht mehr üblich zu sein, Kündigungsbestätigungen zu verschicken. Laut der Gegenseite beim Telefonat wird dies nur noch so gemacht, wenn der Kunde es ausdrücklich wünsche. Ahja.

  39. Hans Meise meint: (30.11.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Hatte bei der DAS eine Autorechtsschutzversicherung, nach Beitritt zum ADAC konnte ich die ganze Familie für die hälfte versichern.
    Die Kündigung wollte die DAS nicht akzeptieren, da nicht bei ihnen eingegangen.
    Ich hatte aber einen Rückschein mit Unterschrift und Stempel von der DAS – puuh.

  40. Flummi meint: (30.11.2009 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Also wenn hier noch niemand von der wgv schlechtes gehört hat, kann ich das leicht ändern. Eigentlich ist sie dafür bekannt, Schäden eher widerwillig zu regulieren, was ja der Gemeinschaft der Versicherten bei ihr zugutekommt. Bei mir war's leider genau andersherum.

    Mein Fahrzeug wurde einmal von einer älteren Dame mit Nackenversteifung (jedenfalls waren ihr Spiegelblick und Umschau beim Spurwechsel völlig unbekannte Vorgänge) gerammt, indem sie ihr stehendes Fahrzeug aus der wartenden Mittelspur nach links in meine freie Spur lenkte. Sie erwischte meine hintere Stoßstange seitlich auf den letzten 30 cm, bei ihr wurde die lackierte Stoßstange an der Kante vorne links um 5 cm eingedrückt. Ziemlich eindeutiges Spurenbild, auf diese Weise kann nicht ich sie gerammt haben, sondern ihr Fahrzeug muß schräg gestanden sein und eine seitliche Kraft ausgeübt haben.
    Ich teilte der wgv dies mit, ging zu deren Schadenschnelldienst, damit sie Spuren an meinem Auto sichern und forderte sie auf, dies am gegnerischen Fahrzeug ebenfalls zu tun. Widerwillig geschah dies, und nach einigen Wochen präsentierte mir die wgv das Ergebnis ihres "Unfallgutachters": Er habe zwar keine Ahnung vom Unfallhergang, könne aber eindeutig sagen, daß mein Fahrzeug das langsamere war.
    Leider waren sich beide Unfallgegner darin einig, daß mein Fahrzeug das *schnellere* war (Oma: "Der kam von hinten herangeschossen" – klar, wenn plötzlich ein Auto an einem vorbeifährt, das man mangels Rückspiegel noch nie gesehen hat, kommt einem das schon schnell vor). Die hinzugezogene Pol hatte mir übrigens eine Owi wg. "Nichtbeachtung des nachfolgenden Verkehrs beim Spurwechsel" reingedrückt – wie die Dame nachfolgen konnte, wenn sie doch eingestandenermaßen langsamer war, wollte mir der Beamte aber nicht erklären. Der Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger entging er nur, weil das Verfahren nachrichtenlos verjährte. Für die gegnerische Versicherung war das aber Grund genug, mir nichts zu zahlen.
    Nach anderhalb Jahren ohne Nachricht von der wgv, in denen ich davon ausging, daß sie nach Sachlage nichts gezahlt hatten, bat ich darum, meine vorläufige Hochstufung nun zurückzunehmen (die Regulierung war über einen Jahreswechsel). Antwort: Wir haben der Gegnerin 1300 DM gezahlt (1000 von 2000 DM Schaden und volle 300 DM Anwaltsgebühren, die letztlich durch Schweigen der wgv gegenüber der Unfallgegnerin verursacht worden waren. Die Gegnerin durfte mit ihrer Schadensschilderung abwarten, bis ihr Anwalt alle Unterlagen von der wgv bekommen hatte, und konnte sich dann von ihm einen wirklichkeitsfreien Vorschlag erarbeiten lassen, wie es wohl gewesen sein könnte). Ich fiel aus allen Wolken, da ich a) durch Selberzahlen der Hochstufung entgehen können wollte, und b) die "geschädigte" Schädigerin damit 50% Schuldquote akzeptiert hatte, ich also 50% meines Schadens von ihr hätte fordern können (die Details der Quote etc. erfuhr ich von der wgv aber erst kurz vor der Verjährung, sodaß sich das dann erledigt hatte).
    Schreiben von mir an die Revision der wgv und den Vorstand blieben unbeantwortet.
    Der von mir eingeschaltete Ombudsmann der Versicherungswirtschaft teilte mir mit, daß die Regulierung gemäß AKB in das Belieben der Versicherung gestellt ist und er mir natürlich – wie es seiner Aufgabe entspricht – nicht helfen wird. Und tatsächlich, in den AKB steht, daß sie auch zahlen dürfen wenn der Versicherungsnehmer unschuldig ist. Die daraus folgende Hochstufung ist kein Schaden für den VN, die existiert juristisch gar nicht, sondern ist ein internes Merkmal, sodaß man deshalb auch nicht gegen seine Versicherung vorgehen kann. Prima Konstruktion.

    Nach 5 Jahren, solange dauerte die Sache mit Ombudsmann etc., ich hatte zwischenzeitlich 900 DM der 1300 durch höhere Prämien bezahlt, begehrte ich Selberzahlung des Schadens, was mir auch mit Abgabe der Schreiben am Empfang mit Eingangstempel und Zeugen gelang. Der Schaden wurde rückabgewickelt, und ich bekam für jedes der 5 Jahre eine neue alte Police, sodaß ich "nur" noch 400 DM drauflegen mußte auf das bereits gezahlte.

    Schließlich mußte ich noch fast danke sagen, dafür daß ich als Unschuldig Geschädigter nach 5 Jahren 1300 DM an die wgv zahlen durfte und auf meinem eigenen Schaden sitzenblieb.

    P. S. Ich bin aber noch weiterhin bei dem Verein, denn bei anderen Versicherungen hätte ich die 1300 DM in 5 Jahren in Form von höheren Beiträgen gezahlt. Außerdem hoffe ich ein bißchen auf GARP (die Filmszene, wo ein Kleinflugzeug in ein Haus kracht, das er gerade kaufen will: "Wir nehmen es, die Wahrscheinlichkeit, daß *das* noch einmal passiert, ist astronomisch gering"). Und schließlich legen *alle* Versicherungsgesellschaften bauartbedingt ein ähnliches Verhalten an den Tag, wenn's ans Zahlen geht. Außerdem ist der Schaden ziemlich genau 10 Jahre her, viel Zeit für andere Gesellschaften, sich ebenfalls zu verschlechtern (und für die wgv, vielleicht doch was gelernt zu haben).

  41. schorsch meint: (30.11.2009 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    hatte mal eine Privathaftpflicht bei der Fi**toria

    nach zwei Bagatellschäden kam die Kündigung und neuer Vertrag dreifach so teuer. Habe ich natürlich nicht gemacht.

    Allerdings kam mal in einer Sendung der Reihe "Märkte im Dritten" (hier SWR) ein Beitrag darüber, dass man oft keine Chance mehr hat, bei einer anderen Versicherung unterzukommen, wenn man wegen zuviel Schadensfälle raus geflogen ist. Die führen darüber Buch. D.h. man muss wahrheitsgetreue Angaben machen und wenn sie es im Schadensfall nachprüfen und man hat unwahre Angaben gemacht, dann ist die Deckung weg

  42. Hans meint: (30.11.2009 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @egal: Dann mal viel Spaß bei der HUK. Vielleicht folgen Sie mal meinem Tip aus dem ersten Kommentar und lesen auf captain-huk.de (die Seite heisst nicht ohne Grund so) nach, wie die HUK das Geld ihrer Versicherten verschleudert indem sie sich immer und immer wieder für die gleichen glasklaren Sachverhalte verklagen lässt.

    Wenn Sie dann mal – was ich Ihnen nicht wünsche – einen Unfall bauen, können Sie sich auch schon darauf freuen, vom Gegner sowie dessen Sachverständigen direkt verklagt zu werden weil Ihre tolle Versicherung nicht (vollständig, da unrechtmäßige Abzüge gemacht werden) zahlt und schlußendlich Sie den Schadensersatz und die Gutachtenkosten schulden.

    Soviel kann eine Versicherung gar nicht billiger sein, daß es sich lohnen würde sich auf so etwas einzulassen.

  43. Hans meint: (30.11.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @Flummi: Und Sie sind auch super. Lassen sich zwar von Ihrer Versicherung abzocken, aber he, die ist ja billiger als andere, da bleiben Sie trotzdem da. Ich habe zwar starke Zweifel dass andere Versicherungen soviel teurer wären, daß sie draufgelegt hätten, aber wenn Sie meinen… Mal sehen wie Sie dann reden, wenns mal um nen Schaden von 10000 EUR geht, den die Versicherung auch wieder von Ihnen will…

    "Aus Fehlern wird man schlau" scheint nur auf manche zuzutreffen. Geiz ist geil.

  44. Frank meint: (2.12.2009 um 07:01) AntwortenReply to this comment

    Ich kann bisher entgegen der meisten Beiträge hier mitteilen, dass ich seit geraumer Zeit (um die 10 Jahre) mit meiner Versicherung vollends zufrieden bin. A******. Kfz hab ich dort nur HP, aber bezahlt wurde bisher alles sofort und ohne große Fragen. Einen standard Bogen zum ausfüllen und das wars. Das "zerstören" des Polos meines Unfallgengers hat mir nichteinmal höhere Beiträge beschert. Gut ist nich die günstigste, aber das ist mir der unkomplizierte und reibungslose Ablauf wert!

  45. Edwin Ziemer meint: (10.12.2009 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Die Sache mit Versicherungen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Meist erfolgen Angebote, die ins Auge springen und bei oberflächlicher Betrachtung sich günstig darstellen.
    Realisiert man aber das Angebot einer höherpreisigen zur Billig-Offerte, wird schnell sichtbar, daß Sie im Falle eines Unfalles regelrecht im Wald stehen. Da wird Haarwild zu normalen Tieren, die Komfortversicherung zur Vollkasko ohne Wert.Jede Versicherung verurteilt Sie bei einem Schaden im Vorwege, d.h. Sie werden ob schuldig oder unschuldig, ob Schaden oder nicht , höher eingestuft. – Also, vorab alle Punkte "wasserdicht" , abklären.

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