30.11.2009

Massenabmahner im Zwielicht

Derzeit gibt es ein hektisches Hin und Her zwischen Abmahnanwälten, Abmahnwälte-Gegnern, von Abmahnanwälten beauftragten Rechtsanwälten und eingeschalteten Gerichten. Wer hierbei den Überblick zu verlieren droht, dem empfehle ich eine aktuelle Zusammenfassung auf Telepolis.

Unter dem Titel Massenabmahner im Zwielicht gibt Markus Kompa, übrigens auch ein Anwalt, den aktuellen Stand wieder. Das ist sogar unterhaltsam, etwa wenn Kompa über den Schreibstil eines von einem Abmahnanwalt eingeschalteten Anwalts befindet:

Auch der vehementen Beteuerung, Stadler verbreite die Unwahrheit, wollte S. mit einem Doppel-Ausrufezeichen Gewicht verleihen. Vom Einsatz von Großbuchstaben, farbiger Schrift und graphischer Illustrierung des Fegefeuers hatte S. gerade noch absehen können.

19 Kommentare zu “Massenabmahner im Zwielicht”

  1. ninjaturkey meint: (30.11.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    »…Vom Einsatz von Großbuchstaben, farbiger Schrift und graphischer Illustrierung des Fegefeuers…«

    Ich empfehle für den nötigen Nachdruck und zur Unterstützung der Seriosität den massiven Einsatz von Comic Sans Bold und Schlagschatten. Totenköpfe und kleine Bomben finden sich im Word Clipart-Paket oder im Systemzeichensatz Wingdings. Funktioniert am schwarzen Brett im Kindergarten auch immer.

  2. Valentin meint: (30.11.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    'Abmahnanwalt' ist schon ein Zungenbrecher. Das seh ich ein. Und 'Massenabmahner' verleitet auch zu Buchstabendrehern :)

    Wobei ich Massenabnahmer im Sinne von Massenabnehmer auch garnicht SO daneben finde ^^

  3. anonym meint: (30.11.2009 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Es gibt aber noch ein anderes bekanntes Wort, das mit "Massen…" beginnt. Ein verwandtes Wort beginnt mit "Schreibtisch…". Wichtige Wörter im Deutschen.

  4. Kampfschmuser meint: (30.11.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Wenn man Schweinen ihr Futter wegnehmen will, gibt es immer Ärger und was zu lachen. Sagte mir mal ein Bauer. ;)

  5. Anonymous meint: (30.11.2009 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @3: Was genau haben diese Worte mit einem Massenabmahner zu tun?

  6. Lobo meint: (30.11.2009 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @Valentin:
    Anmahnabwalt? Massenabwahner?

  7. anonym meint: (30.11.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @5 Just a little play on words.

  8. Jumper meint: (30.11.2009 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo
    Webseite "marions-kochbuch" bekommt hoffentlich viele schlechte Bewertungen z.B. beim WOT-Firefoxplugin.

  9. Jumper meint: (30.11.2009 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    etwas O.T.
    http://de.creativecommons.org/
    Video auf der Seite ist zwar etwas lang.
    Aber hochinteressante Diskussion über "Werte 2.0 – Netzkultur vs Geistiges Eigentum"

  10. Nora meint: (1.12.2009 um 02:44) AntwortenReply to this comment

    Es gibt Anwälte wie Udo Vetter.
    Ruhig. Ausgeglichen. Kompetent.

    Und dann soll es noch andere Exemplare geben.
    Jungs/Mädels.
    Geht in die Ministerien.
    Dort erhaltet ihr Geld ohne Ende, tragt keine Verantwortung und eure Visitenkarte schmückt ein Vogel Bundesadler. Da könnt ihr logga mit angeben.

  11. fox meint: (1.12.2009 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    @10: Das sagt sich so leicht – dumm nur, dass lange nicht jeder Jurist aus der Nummer mit vollbefriedigend oder besser rauskommt … und ohne ein solches Examen braucht man sich bei einem Bundesministerium eher nicht zu bewerben.

  12. Anonymous meint: (1.12.2009 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    @nora: Es gibt Anwälte wie Udo Vetter.
    Ruhig. Ausgeglichen. Kompetent.

    Der war gut.

  13. Rangar meint: (1.12.2009 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Was mich wirklich wundert ist, dass diese Diskussion erst jetzt so richtig in Gang kommt. Jedem Menschen mit einem IQ > 1 müsste doch schon immer klar gewesen sein, dass diese ganze Abmahnerei ausschließlich ein Geschäft zur Bereicherung von Anwälten ist!

  14. Sven meint: (1.12.2009 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Guter Artikel. Bis auf den kleinen Schönheitsfehler im Schluss er Seite 2, in dem er von "Künstlern" als Nutznießer der Praxis schreibt. Mag sein, dass auch mal ein Künstler dabei ist, aber das dürfte die Ausnahme sein. Rechteverwerter sind heutzutage im seltensten Falle noch die Künstler.

  15. Linktipp meint: (1.12.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema kurz und sachlich:
    http://www.abo-falle.de

    Ansonsten gibt es nur eine Lösung: Abmahnungen gegenüber Privatpersonen (nicht Verbraucher, ebay zeigt dass man das aushebeln kann) müssen beim ersten Mal immer eine Deckelung auf 25 Euro der Kosten haben. So wird man allen Interessen gerecht.

  16. Axel John meint: (1.12.2009 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @Rangar:
    Natürlich ist auch Politikern klar, dass dieses Geschäftsmodell "mutmaßlich" kriminell ist. Ihnen ist aber auch klar, dass die Anwaltsschwemme viel zu viele unfähige Dilettanten in den Markt spült, die auf Grund ihrer fachlichen- und charakterlichen Defizite keine Chance haben, in diesem Beruf auf seriöse Weise ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
    Das Rechtsinstitut Abmahnung ist das, was Hartz 4 für Nicht-Juristen ist. Nur mit dem Unterschied, dass für Totalversager in Robe auf diese Weise keine staatlichen Transferleistungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Und genau das macht es aus der Sicht der Politik so attraktiv.

    Das diese Geschäftspraktik zunehmend auch in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung dringt, liegt daran, dass einige besonders skrupellose Exemplare der Anwaltszunft den Hals nicht voll genug bekommen. Diese Typen machen den gleichen Fehler, wie die Abofallen-Betreiber. Irgendwann ist die Schmerzgrenze erreicht.

  17. Bernhard Dresbach meint: (1.12.2009 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Zuerst einmal sei darauf hingewiesen, dass Mann/Frau auch ohne eigenes Verschulden in Hartz4-Abhängigkeit geraten kann.
    Hingegen ist das "geraten" in das "Rechtsinstitut" Abmahnung eine willentlich vorsätzliche, aktiv zielgerichtete Wahl.
    Soll heissen, lieber ein Dutzend Hatz4er an meinem Tisch als nur einen dieser "jurisimpotenten Vertreter" in meinem Kohlenkeller!

    Und doch kratzt auch dieses Thema nur oberflächlich an der Fassade namens "Gesellschaft".
    Früher gingen mehr oder weniger Begabte aus Überzeugung in die Politik.
    Früher wurden mehr oder weniger Begabte aus Überzeugung Mediziner.
    Früher wurden mehr oder weniger Begabte aus Überzeugung Rechtsanwälte.

    Heute kann man in all diesen Bereichen die Überzeugung, im Sinne von "für die Gesellschaft etwas tun zu wollen", nur noch einigen wenigen zubilligen. Der Rest, auch Kornmeier und Co. und tausende anderer(hört sich an wie Ratten im Keller), frönen dem schnöden Mammon.
    Ich bin mir allerdings sicher, der wurde nicht gekreuzigt!(Der Mammon)… oder doch? Aber das wäre dann noch eine andere Geschichte! Oder nicht?

  18. Dringende Terminsache meint: (2.12.2009 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Die Anmerkung mit den Mehrfachausrufezeichen hat schon der Abgemahnte in sein Blog geschrieben. Die Behauptung, auf andere Herausstellungen "gerade noch verzichtet" zu haben, ist eine Sachverhaltsunterstellung, die weder anwaltlichen noch juristischen Maßstäben genügt.

  19. Bernhard Dresbach meint: (3.12.2009 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @Dringende Terminsache:
    Sicherlich sollte im juristischen Schriftverkehr, wie in jedem anderen auch, auf Unterstellungen verzichtet werden welche nicht auf Tatsachen beruhen.
    Im zitierten Falle kann aber davon ausgegangen werden, dass die Geisteshaltung des Betroffenen durchaus zu derart latentem Verhalten neigt.

    Ich bin das, was man einen juristischen Laien nennt.
    Aber selbst ich weiss, dass im juristischen Umgang, Redewendungen wie "im vorliegenden Falle kann aufgrund des Verhaltens des Angeklagten davon ausgegangen werden" oder "kann angenommen werden dass…" etc. an der Tagesordnung sind.

    Womit für mein Verständnis die Grundlagen für eine derartige, ohnehin offensichtlich ironische Bemerkung gegeben sind.

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