30.11.2009

Schriftlicher Antrag

Die Staatsanwaltschaft Paderborn verschickt Besuchserlaubnisse für Verteidiger ausschließlich auf schriftlichen Antrag. So hat es mir eine Mitarbeiterin gerade erklärt. Den Antrag kann man immerhin auch per Fax stellen, was natürlich schon sehr modern ist und auch Zeit spart.

Bei den meisten anderen Staatsanwaltschaften, aber auch bei fast allen Ermittlungsrichtern wird das anders gehandhabt. Dort reicht der Anruf, den man als neuer Verteidiger ja ohnehin fast immer macht. Irgendwas ist stets unbekannt. Zum Beispiel das Aktenzeichen. Oder die JVA, in welcher der Mandant eingesperrt wurde. Man hinterlässt bei der Gelegenheit kurz Namen und Adresse. Dann wird die Besuchserlaubnis, sofern sie erteilt wird, geschrieben und zugeschickt. Oder man kann sich die Erlaubnis abholen, wenn der Weg nicht zu weit ist.

Das Paderborner Konzept ist mir nur das zweitliebste.

3 Kommentare zu “Schriftlicher Antrag”

  1. der echte n.n. meint: (30.11.2009 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    mhm, vielleicht schlechte erfahrungen mit weniger seriösen kollegen? ;-)

  2. Felix meint: (30.11.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Paderborn halt. Hier hinten ist der AdW. Noch 10 Kilometer weiter, und man fällt über den Rand der Erdscheibe.

  3. Dirk Landau meint: (8.12.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Beim Lesen Der Stuttgarter Erkläung zum heutigen IT-Gipfel 2009 musste ich an diesen Blog-Eintrag denken.
    http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Technologie-und-Innovation/it-gipfel-2009-stuttgarter-erklaerung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
    Da steht nämlich:
    "E-Justice als Motor für E-Government
    • Der verstärkte Einsatz der Informationstechnik in der Justiz, insbesondere bei der
    Aktenführung und bei der Kommunikation zwischen Gerichten und Behörden mit
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren macht die Arbeit der
    Justiz effizienter und verbessert den Zugang zum Recht"

    hört hört

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