Auf die Liste

Im neuen Jahr ändert sich einiges im Bereich der Strafverteidigung. Für Beschuldigte, gegen die Untersuchungshaft angeordnet wird, gibt es eine wichtige Verbesserung. Sie müssen möglichst sofort anwaltlich vertreten sein. Haben sie keinen Anwalt, wird ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt. Bisher musste ein Pflichtverteidiger erst beigeordnet werden, wenn der Beschuldigte länger als drei Monate in Untersuchungshaft saß.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erstellt eine Liste „williger“ Anwälte, die auch außerhalb der Bürozeiten ansprechbar sein sollen. Ich lasse mich eintragen. Mal sehen, ob und wie oft ich rausgeklingelt werde, wenn mich ein Beschuldigter auswählt. Ich hoffe jedenfalls, dass es so fair zugeht, erst mal den Beschuldigten in die Liste gucken und Vorschläge machen zu lassen.

Gegen die Benennung durch einen Richter oder Staatsanwalt würde ich mich natürlich auch nicht wehren. Allerdings bevorzugen diese Kreise seit jeher eher weichgespülte Anwälte. Von einem Richter oder Staatsanwalt regelmäßig als Gegner geradezu angefordert zu werden, würde mich jedenfalls etwas an meinen Qualitäten als Strafverteidiger zweifeln lassen.