Auf die Liste
Im neuen Jahr ändert sich einiges im Bereich der Strafverteidigung. Für Beschuldigte, gegen die Untersuchungshaft angeordnet wird, gibt es eine wichtige Verbesserung. Sie müssen möglichst sofort anwaltlich vertreten sein. Haben sie keinen Anwalt, wird ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt. Bisher musste ein Pflichtverteidiger erst beigeordnet werden, wenn der Beschuldigte länger als drei Monate in Untersuchungshaft saß.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erstellt eine Liste “williger” Anwälte, die auch außerhalb der Bürozeiten ansprechbar sein sollen. Ich lasse mich eintragen. Mal sehen, ob und wie oft ich rausgeklingelt werde, wenn mich ein Beschuldigter auswählt. Ich hoffe jedenfalls, dass es so fair zugeht, erst mal den Beschuldigten in die Liste gucken und Vorschläge machen zu lassen.
Gegen die Benennung durch einen Richter oder Staatsanwalt würde ich mich natürlich auch nicht wehren. Allerdings bevorzugen diese Kreise seit jeher eher weichgespülte Anwälte. Von einem Richter oder Staatsanwalt regelmäßig als Gegner geradezu angefordert zu werden, würde mich jedenfalls etwas an meinen Qualitäten als Strafverteidiger zweifeln lassen.
Zum letzten Satz: „Wen man durch Wohltun nicht für sich gewinnen kann, den soll man sich vom Halse halten.“ (Mozart „Die Entführung aus dem Serail“)
Das Losverfahren wäre eine Alternative.
Wer das Vergnügen hat Ihren Blog zu lesen, zu sehen was Sie zwittern und ihre sonstigen Medienaktivitäten zur Kenntnis zu nehmen, ist sicher gut beraten sie als RA zu wählen.
Die Wahrscheinlichkeit, Sie in Ihrer beruflichen Funktion kennenlernen zu wollen (FA für Strafrecht) tentiert bei mir allerdings gegen NULL.
Ansonsten weiter so, Herr Vetter, macht Spaß Sie zu lesen.
Versteh ich das richtig, dass ich mir aus einer Liste, in der ausser dem Anwaltsnamen vielleicht noch der Sitz seiner Anwaltskanzlei und seine Spezialgebiete stehen mir einen Anwalt aussuchen muss?
Da ich ueberhaupt nur einen Anwalt kenne (aufgrund seiner Blogaktivitaeten) faellt mir da die Wahl im Zweifelsfall doch nicht schwer. ;)
Ich denke auch: Was ändert sich jetzt für UV? Wer lorblog liest verlangt doch eh sofort nach einem Anwalt, der "UV" heißt.
@GD:
In der heutigen Zeit sollten sie mit ihrer Aussage "Tendenz zu Null" kritischer umgehen. Das geht manchmal schneller als einem lieb ist.
Endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Ich kann nur hoffen, dass dies auch ordentlich umgesetzt wird und ein Strafverteidiger damit seinem Mandanten schneller helfen kann.
Warum ist der Richter per se der Gegner des Strafverteidigers?
@bo:
Das liegt in der Natur des Strafprozesses:
Der Richter ist die zentrale Figur des Prozesses. Durch den Untersuchungsgrundsatz muss er auch selbst ermitteln und kann sich nicht darauf zurückziehen, die von StA und Verteidigung vorgebrachten Behauptungen und Beweise zu bewerten.
Dazu kommt noch zwei psychologische Probleme:
1. Die meisten Angeklagten sind auch (wenigstens teilweise) schuldig. Daraus macht der menschliche Verstand unbewusst oft ALLE Angeklagten sind schuldig.
2. Der Richter bekommt als erstes die vollständige Akte der StA. Darin findet sich in aller Regel eher belastendes Material. Daraus bildet man sich nunmal leicht ein Vorurteil.
Gegen diese Effekte muss der Strafverteidiger ankämpfen, so dass Richter und Verteidiger Gegner sind. Der Staatsanwalt ist in der Hauptverhandlung dagegen gewöhnlich Statist, bestenfalls Sekundant des Richters.
@GD ein guter Blog und viel Twittern spricht aber nicht unbedingt für einen guten Anwalt – auch wenn dem hier wohl so ist :-)
Hm wenn die Liste alphabetisch geordnet ist, biste aber ziemlich weit unten. Mal schauen wie oft jemand da hin schaut :-)
@Gerichtskenner:
Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu.
Gleichwohl wage ich zu behaupten, dass ich zur keinerlei Ordnungswidrigkeiten, Vergehen oder gar Verbrechen neige.
Das mag der Tatsache geschuldet sein, dass ich:
a.) einen einwandfreien Lebenswandel führe.
b.) Sohn eines Polizeibeamten bin.
c.) zu guter Letzt auch noch Volljuristen in der Familie habe.
d.) Sie haben generell recht, es gibt genügend *****, die einem gerne etwas anhängen würden, könnten sie es denn…
wonach wählt denn ein UHäftling durchschnittlich so? Nach Länge des Nachnamens? Oder nach Geschlecht oder Vornamen?
Na, wenn sich da nicht viele Kanzleien umbenennen um ein Top-Ranking zu bekommen. Ist bei Schlüsseldiensten schon Standard. A.A.Anwaltsanzlei Vetter – Notdienst Tag&Nacht.
Vermutlich ist es einem auch nicht untersagt Herrn Vetter zu wählen, wenn man im restlichen Deutschland eine "Einladung" erhalten hat?
Schon mal die Telefonnummer für Herrn Vetter auf eine Arschbacke tätovieren lassen, damit die Herren und Damen Beamte nicht erst im Telefonbuch oder im Internet nachsehen müssen :P
Muss/sollte der Pflichtverteidiger seine Kanzelei vor Ort haben, oder könnte z. B. jemand aus Frankfurt sich UV "bestellen"? (Falls ja: kann/würde er so ein Mandat ablehnen?)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass weit entfernt sitzende Anwälte beigeordnet werden. Es sei denn, es besteht schon ein Vertrauensverhältnis durch frühere Mandate. Alles bis 100, 150 Kilometer ist aber bei den meisten Richtern noch Nahbereich, so jedenfalls hier im Ballungsraum Köln/Düsseldorf/Ruhrgebiet.
…ruf ich Sie nie an! :)
Soso, ein Mittelloser bekommt also jetzt gleich einen Anwalt und nicht erst nach 3 Monaten unschuldig im Knast. Toll!
@GD: Ihre Argumente b) und c) taugen aber wenig ;-).
Den Pflichtverteidiger bekommen nicht nur Mittellose. Es kommt nicht darauf an, wie viel Geld man hat. Natürlich steht es aber jedermann mit Geld frei, den Anwalt seiner Wahl zu beauftragen. (Sofort oder ggf. auch später.)
Leider liegen Sie mir Ihrem Vermutung im letztem Absatz daneben: es gibt wenig schlimmeres als Rechtsanwälte, die sich wohlfeil verhalten, um Pflichtverteidigermandate zu erhalten. Das wird durchaus nicht von allen Richtern/Staatsanwälten geschätzt. Ein Profi, der weiss, wo man bohrt und wo man nicht bohrt, ist wesentlich besser. Also: auch der Pflichtverteidiger darf gern ein ernstzunehmender Gegner sein. Besser ein unangenehmer Profi, als ein angenehmer Dummkopf.
@GD: Erfolgreicher Troll ist erfolgreich!
In diesem Falle rate ich,soviel Papierkram wie nur möglich zu provozieren+produzieren,sowas mögen Behörden ja ganz und gar nicht,smile…