3.12.2009

Das teile ich gerne mit

Meine Mandanten sind Zeugen. Sie wollen aber nicht zur Polizei. Ich zitiere mal, was ihnen der zuständige Beamte gesagt haben soll, nachdem sie die Vorladung erhielten und sich telefonisch erkundigten, ob sie den Termin absagen können:

Mir ist egal, ob Sie kommen. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen, werden Sie halt zwangsweise vorgeführt. Dann holen Sie meine Kollegen zu Hause oder am Arbeitsplatz ab.

Ich habe in meiner Textbausteinkiste gekramt und folgendes Fax geschickt:

Sehr geehrter Herr J.,

ich vertrete die Herren D. und S. als Zeugenbeistand.

Ich habe meine Mandanten informiert, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für Zeugen gibt, bei Ermittlungsbehörden wie der Polizei auszusagen. Es gibt auch keine Möglichkeit, das Erscheinen eines Zeugen zum Zwecke seiner Aussage bei der Ermittlungsbehörde zu erzwingen (Meyer-Goßner, StPO, § 163 Rdnr. 37).

Dies alles gilt unabhängig von der Frage, ob besondere Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen.

Meine Mandanten haben sich aufgrund dessen entschlossen, nicht auszusagen. Deswegen werden sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen. Das teile ich Ihnen gerne mit, damit Sie nicht unnötig warten.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Meine nach wie vor verunsicherten Mandanten wollen sich jeweils eine Kopie in die Brieftasche legen. Falls sich die Polizei damit nicht zufriedengibt und tatsächlich bei ihnen vor der Türe steht. Was ich nun aber für unwahrscheinlich halte.

53 Kommentare zu “Das teile ich gerne mit”

  1. fr meint: (3.12.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Die Mandanten haben sicher selbst was zu verbergen..

  2. IO meint: (3.12.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Mich würde mal interessieren, ob diese Androhung des Beamten nicht rechtswidrig und strafwürdig ist? Kann das Nötigung oder Erpressung sein?

  3. Udo Vetter (Link) meint: (3.12.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Er hat so was doch nie und nimmer gesagt.

  4. 5zjunge meint: (3.12.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Allein die Ankündigung am Arbeitsplatz vorbeizukommen und einfach nur mal unverbindlich zu fragen, halte ich für eine ziemlich massive Drohung.

  5. Tatortwissen meint: (3.12.2009 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Odenthal und Kopper dürfen das

  6. chriss rock meint: (3.12.2009 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Ich empfehle an dieser Stelle gerne wieder das YouTube Video von Herrn Vetter´s Vortrag beim CCC: "Sie haben das Recht zu schweigen" Herrlich

  7. Edding meint: (3.12.2009 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Werden Polizisten eigentlich mit Tatort Sendungen geschult, oder woher havben die immer diese Unkenntnis?

  8. Freiheitsredner (Link) meint: (3.12.2009 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @7 Edding

    Die Polizisten werden tatsächlich so geschult, dass sie Ungenauigkeiten äußern, die aber suggestiv wirken. So fragen sie z.B. nicht: "Darf ich mal in ihren Kofferraum schauen?", das wäre ne Durchsuchung quasi, sondern "Bitte zeigen sie mir noch Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten." Die sind i.a. im Kofferraum -> Ziel erreicht. Und eingeschüchtert wird der Bürger sowieso, Staatsmacht etc. Wie UV schon schrieb, "Er hat sowas doch nie und nimmer gesagt."

    Cave Copem!

  9. Stephen meint: (3.12.2009 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    "Falls sich die Polizei damit nicht zufriedengibt und tatsächlich bei ihnen vor der Türe steht. Was ich nun aber für unwahrscheinlich halte."

    Wie jetzt, die drohen nicht nur so unverschämt sondern bringen das wirklich, bei den Leuten vor der Tür zu stehen?

  10. Martin H meint: (3.12.2009 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es einfach alarmierend, wie oft man (innerhalb und ausserhalb dieses Blogs) vernimmt, dass die Polizei diese Masche abzieht.

    Wenn auch nur ein Bruchteil darauf reinfällt (und ich bin mir sicher, dass es einige sind), ist das ein ziemliches Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat.

  11. Icke meint: (3.12.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    In den lustigen Zeugen-Schreiben vom LKA wird auch immer "vorsorglich" darauf aufmerksam gemacht, "dass Zeugen, die eine polizeiliche Vorladung nicht befolgen, durch den Staatsanwalt oder Richter erneut geladen und im Falle Ihres Ausbleibens von dort mit den dadurch verursachten Kosten belastet werden können."
    Beim ersten Lesen war ich schon kurz verunsichert, was ich jetzt tun muss oder lassen kann. In diesem Sinne, es ist 13:12!

  12. moritz meint: (3.12.2009 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Also bei uns auf dem Land ist es gang und gäbe das die Polizei zu Zeugen-Vernehmungen in der Wohunung auf einen Kaffee vorbeischaut. Was in der Regel nicht so wild ist, da jeder den "Dorf-Sheriff" kennt.
    Aber hier trifft man selten Beamte an die in so einem Ton mit der Bevölkerung umgehen…

  13. Jens (Link) meint: (3.12.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @11: Args. Auf die Formulierung wäre ich gerade auch fast reingefallen (und wollte mich aufregen).

  14. Martin S. meint: (3.12.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    wie immer nur ein Kommentar: Solange verfassungswidriges Verhalten nur für den Bürger strafbar ist, wird sich in diesem Land nichts ändern. Die verfassungsmäßen und strafprozessualen Schutzrechte verkommen so zu purer Makulatur.

    Erst heute hat der EuGH wieder eine Menschenrechtsverletzung durch die BRD festgestellt. Ohne diesen EuGH würden diese eklatanten Menschenrechtsverbrechen der BRD nicht aufgedeckt. Eigentlich sollte man sich doch als Bürger eines s.g. Rechtsstaates auf die Einhaltung derselben verlassen können. Aber falsch. Von einer Instanz zu anderen urteilen Richter – die von sich behaupten, die Menschenrechte zu kennen und einzuhalten – verbrecherisch über diese und dann kommt da ein einfacher Mensch aus dem Volk und zieht vor den europäischen Gerichtshof und offenbart die Lügen hinter unserem System.

    Jenem Bürger haben die deutschen Richter aber stets in unnachahmlicher Arroganz im Gerichtssaal gezeigt, dass er sich irren müsse, schließlich seien sie ja die erfahrenen Rechtssprecher.

    Ich suche Leute die sich für eine gemeinsame Klage gegen die Durchsuchungspraktiken der Deutschen Polizei interessieren. Ziel muss es sein nachzuweisen, dass die vielen bedauerlichen Einzelfälle keine sind sondern Absicht und das die Ursache eine menschenrechtsverachtende Strafprozessordnung ist die nicht automatisch die Verwertung illegal beschaffter Beweise verbietet.

    Deutschland reformieren – dank der EU.

  15. Gerd meint: (3.12.2009 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Mal eine andere Frage: Was ist so schlimm daran bei der Polizei als Zeuge auszusagen? Wieso geht man nicht einfach hin und beantwortet ein paar Fragen?

  16. Tim O. Brauer meint: (3.12.2009 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    @U.V. Natürlich hat er das so nie nimmer gesagt, aber angenommer er hätte, und die im Raum Anwesenden hätten das auch gehört – wäre so eine Aussage dann strafbar?

  17. Daniel meint: (3.12.2009 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @15: Neben allen möglichen Gründen (sich selbst belasten, etc.) bleibt auch, daß derlei schlichtweg mit einem ziemlichen Aufwand verbunden sein kann, der einem natürlich nicht ersetzt wird.
    (Weit entfernter Wohn/Arbeitsort, kein Urlaub oder auch schlichtweg keine Zeit).
    Davon mal ganz ab, daß es sicher auch Fälle gibt, wo "einem die Aussage etwas krumm genommen werden könnte".

  18. OV meint: (3.12.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @Gerd: Stell' dir vor, du sagst bspw. in einem Fall aus, in dem es um Polizegewalt aus. Der Wahrheit entsprechend schilderst du, wie bestimmte Polizisten auf der Demo mit unverhältnismäßiger Gewalt auf Teilnehmer und/oder Zuschauer eingeprügelt haben.

    Leider sagen die Kollegen der Polizisten fälschlicherweise aus, dass diese Polizsiten zu keinem Zeitpunkt auch nur irgendetwas in der Art getan hätten.

    Und schwupps fängst du dir ein Verfahren wegen Falscher Verdächtigung, § 164 StGB, oder Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB.

    Oder die Polizei befrägt dich am Rande zu dem Fall, zu dem sie was wissen will. Zusätzlich fragt sie aber noch über so viele andere Sachen, die etwas mit den Kreisen, in denen du verkehrst, dass du im Grunde viele Sachen über dir bekannte Personen sagen müsstest, die du nicht der Polizei anvertrauen willst, auch wenn sich alles in legalen Kreisen abspielt. Da setzt man sich diesem Druck, antworten zu müssen, doch besser erst gar nicht aus, indem man nicht dorthin geht – ein Richter befragt dich nur zu dem Fall, nicht auf Vorrat zu allem anderen, was für andere Sachverhalte noch eine Rolle spielen könnte.

  19. GD meint: (3.12.2009 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Man(n) kann es nicht oft genug kopieren.

    video.google.de/videoplay...cid=-1550832407257277331#

    Sollte man auch (zwangsweise) 24 Monate lang, 2 x täglich Polizeischülern eintrichtern.

    Polizisten im Dienst nur 14 täglich,
    leitenden Polizisten und Innenministern pro Stunde einmal. *sfg*

  20. Blondscoach meint: (3.12.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    @ 2 – halte die Aussage des Beamten für eine Drohung und würde meinen Anwalt beauftragen, entsprechende Schritte einzuleiten
    @ 3 natürlich wird der Beamte die Aussage bestreiten,
    aber wenn niemand reagiert, wird sich nie etwas ändern
    Wenn erst einmal 2,3 Schreiben ähnlicher Art eingehen, kann er sich wohl kaum noch herausreden können

  21. Snafu meint: (3.12.2009 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @chriss rock und @Gerd:
    Sollte man recht gut Englisch verstehen können, so bietet sich auch das Video "Don't talk to cops" (Teil 1: http://bit.ly/DTtC1 und Teil 2: http://bit.ly/DTtC2 beides auf Youtube) an.
    Im ersten Teil (extrem schnell gesprochen) wird nochmals anhand des US-Rechts erklärt warum man nicht mit der Polizei reden sollte. Und zwar auch und vor allem wenn man unschuldig ist.
    Im zweiten Teil Berichtet ein Kommissar (Detective) von seiner Arbeit und warum man nicht mit der Polizei sprechen soll.

    Wie gesagt, alles auf das US-Recht zugeschnitten, aber in diesem Fall denke ich ist das allgemeingültig.

  22. Autolykos meint: (3.12.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @Snafu: Einige Sachen sind doch deutlich anders. Polizei in Amiland kann sich idR deutlich weniger rausnehmen als hier, weil es im Zweifelsfall sehr schnell ziemlich umfassende Beweisverwertungsverbote hagelt (sollte man IMHO auch hier einführen…).
    Aber viele Aussagen in den Videos sind tatsächlich allgemeingültig und lassen sich in jedem mehr-oder-weniger Rechtsstaat auch anwenden.

  23. RRW meint: (3.12.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @18: So einfach ist das mit dem Schwupps nun auch wieder nicht.

    In den allerseltensten Fällen werden Verfahren wegen falscher Verdächtigung etc. eingeleitet. In Bayern jedenfalls.

  24. Axel John (Link) meint: (3.12.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    ich vertrete die Herren D. und S. als Zeugenbeistand.

    Und wer bezahlt jetzt das Anwaltshonorar?

  25. Udo Vetter (Link) meint: (3.12.2009 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Bezahlt werde ich von Herrn D. und Herrn S.

  26. anonym meint: (3.12.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Interessant ist doch aber, daß mindestens alle deutschen Kriminalfilme (ob nun neuer oder alter Provenienz) die Mär verbreiten, jeder, den die Polizei befragen will, muß sofort alles sein lassen und umgehend auf diese Fragen antworten. Das wird den Leuten seit Jahrzehnten massiv eingetrichtert. Kein Wunder, daß 99,5 % Prozent der Bevölkerung diesen Kadavergehorsam verinnerlicht haben. Die Frage ist bloß: Was treibt die Filmindustrie dazu? Sind die so blöd? Oder lassen die sich von der Polzei schmieren? Oder erfordert das schlicht die Dramaturgie dieser Filmchen?

  27. Chriss Rock meint: (3.12.2009 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @snafu – Danke
    Ich fahr nächstes Jahr in die USA – wenn die mich dann noch reinlassen :-)

  28. Autolykos meint: (3.12.2009 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Naja, ein Krimi in dem niemand mit der Polizei redet ist vermutlich ein sehr langweiliger Krimi…
    Und vermutlich helfen viele Leute wirklich gerne weiter.
    (Aber ja, das ist einer der Gründe, warum ich mir Krimis nicht lange ansehen kann.)

  29. gerhardq meint: (3.12.2009 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @15: Wenn man mir droht, reagiere ich grundsätzlich mit Widerstand.
    Und wenn ich, wie hier, weiß, daß ich nicht verpflichtet bin, der Aufforderung nachzukommen, dann ist meine Kooperation spätestens mit der Drohung beendet.
    Ich hatte einmal einem Richter in Hannover gesagt, daß ich unter einer Zellenamnesie leiden würde, nachdem er mich als Zeugen ein paar Stunden in einer Zelle hatte schmoren lassen. Selbstverständlich werde ich die beauftragende Staatsanwaltschaft sofort informieren, sofern mir wieder etwas zu der Sache einfällt. Schließlich ist man als unbescholtener Bürger kein Verweigerer, sondern nur wegen des Vorgehens der Behörde emotional so geschockt, daß man einfach alles vergißt.

    Ich halte es im Grunde ganz einfach, wer höflich fragt, erhält eine höfliche Antwort. Wer unhöflich fragt oder droht, erhält entweder eine unhöfliche oder gar keine Antwort.

  30. Snafu meint: (3.12.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos: Danke für den Hinweis, ich bin ja rein RA. ;-) Da ist es gut zu wissen, das SV Blau/Silber sich noch mehr raus nehmen darf. Ich finde die Überlegungen in Bezug auf die Frage: "Sollte ich als Unschuldiger mit der Polizei reden" halt auch sehr interessant. Und mal ehrlich: Als ich das Video das erste mal gesehen habe hab ich auch bei "3" zugestimmt. Es stimmt. Selbst als Zeuge kann man sich _sehr_ schnell rein reiten.

    Wir hatten in unserem Dorf mal einen Brand, nach dem ich einen Anruf von der Polizei bekam, wo ich denn an dem und dem Tag gewesen sei. Erst im Nachhinein erfuhr ich, das der Hausbesitzer mich als möglichen Täter "nicht ausgeschlossen" hat… Zum Glück erhärteten sich die Tatsachen gegen mich nicht.

  31. Kai meint: (3.12.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    ABMAHNEN, einfach mal die Polizisten persönlich samt Kostennote abmahnen, so man denn die Aussage beweisen kann. :)

  32. Stefan meint: (3.12.2009 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Das Du da so ruhig bleiben kannst, ist bewundernswert. Ich hätte da auf jeden Fall etwas wie "Anbei noch ein Auszug aus der aktuellen Gesetzeslage, damit Sie bei folgenden potenziellen Zeugen keine offensichtlichen Lügen verbreiten müssen." geschrieben.

  33. Engywuck meint: (3.12.2009 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Um den advocatus diaboli zu spielen:

    stellen wir uns eine Welt vor, in der Polizisten zu jedem zeugen sagen "Wir würden Sie gerne zu XY befragen, sie brauchen aber nichts zu sagen oder zu uns zu kommen. Wenn wir glauben, dass Sie unabdingbar sind – und nur dann – müssen Sie vor Gericht aussagen" etc.
    Was wären die Folgen? mir fallen spontan zwei ein:
    - die Aufklärungsquote sinkt, weil weniger Leute Aussagen machen, vor allem die leicht einschüchterbaren
    - Gerichte werden überlastet, weil Richter alle leute vorladen, auch die, bei denen die Polizei/Staatsanwaltschaft gleich hätte sagen können, dass diese person nichts neues beizutragen hat etc pp

    *Den* Aufschrei möchte ich sehen…

  34. Nik meint: (3.12.2009 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn du es nicht sagen wirst wäre es doch mal interessant zu wissen wieviel ein solches Fax kostet wenn man zum Anwalt geht.
    Die Hürde überhaupt zum Anwalt zu gehen ist ja doch recht hoch wenn man nicht gerade die Taschen voller Geld hat. Man denkt sich gleich, so ein Fax kostet dann gleich ein paar hundert Euro. Was ich mir andererseits auch wieder nicht vorstellen kann.
    Wenn man wüsste das sowas vielleicht gar nur einen mittleren zweistelligen Betrag kostet wäre die Hürde zu einem Anwalt zu gehen deutlich geringer.

  35. Udo Vetter (Link) meint: (3.12.2009 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @Nik: Dreistellig war der Preis für das Fax jedenfalls nicht.

  36. samaria meint: (3.12.2009 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Der Beamte war vielleicht nur seiner Zeit etwas voraus. Die neue Koalition auf Bundesebene hat in ihrem Vertrag bzgl. der Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei folgendes festgelegt: "Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen."

  37. Timo Reitz (Link) meint: (3.12.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @33: Dass die Aufklärungsquote sinkt, ist nur eine unbewiesene Vermutung Ihrerseits.

    Ich beispielsweise würde in einem Rechtsstaat, der diesen Namen auch verdient, problemlos als Zeuge aussagen. So wie es jetzt ist, werde ich ausschließlich dort koopieren, wo ich muss.

    Insofern könnte ich auch genauso andersherum vermuten, dass die Leute sich einer anständigen Polizei gegenüber kooperativer verhalten.

  38. M. meint: (3.12.2009 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    "Gewisse Kreise."

  39. martin meint: (3.12.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @Engywuck:
    Sie haben vollkommen Recht, es gibt viele Regierungsformen die weniger aufwändig sind (also weniger kosten) als die Demokratie.

    Aufschreien würden vor allem Diejenigen die sonst aus Dummheit aussagten.

    Ich würde mich sehr über Ihren Schrei freuen.

  40. Autolykos meint: (3.12.2009 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    @samaria: Ich frage mich immer noch, was das bringen soll. Dann werde ich halt in Zukunft etwas vergesslicher (soll ja vorkommen mit dem Alter…).
    @Snafu: Vorsicht, ich bin auch kein Anwalt, ich hab' nur ein (mehr oder weniger) gesundes Halbwissen in allen möglichen Bereichen…

  41. Eileen meint: (3.12.2009 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    @Engywuck

    Es ist keinesfalls nötig, es immer gleich so zu formulieren und klar würden dann vielleicht ein paar Leute nicht kommen. Aber jemanden zu belügen und ihm seine Rechte vorzuenthalten – das ist was ganz anderes …

  42. André meint: (3.12.2009 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    @Engywuck:
    Ich bin mir nicht sicher, was ein Ermittler von leicht einzuschüchternden "Zeugen" an brauchbaren Informationen bekommen will. Die unterschreiben im Zweifel doch alles, was man ihnen vorlegt, nur um da wieder weg zu kommen.
    Ich finde: umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn (wie aktuell bei den Ausbrechern) um Information aus der Bevölkerung gebeten wird, melden sich auch hunderte Leute freiwillig bei der Polizei. Die meisten telefonisch, einige aber sicher auch persönlich auf der Wache und geben ihre Aussage ab (besonders die, die von der Aktion irgendwie selbst betroffen waren). Freiwillig! Ohne Zwang, Drohung o.ä.! Vielleicht wäre nettes Bitten doch sinnvoller?
    So etwa wie: "Wir benötigen Ihre Hilfe bei der Aufklärung eines Verbrechens! Wenn Sie irgendetwas zur Sache beitragen können, stimmen Sie doch bitte mit einer Wache Ihrer Wahl einen Termin für ein persönliches Gespräch ab. MfG …"

  43. Cordy meint: (3.12.2009 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    Verständnisfrage an Herrn Vetter bzw. andere Sachkundige:

    Wo liegt der Vorteil wenn ich als Zeuge (bzw. Beschuldigter) bei der Polizei nicht Aussage, aber dann evtl. bei Staatsanwalt oder Richter erscheinen muss ?

    Interessiert mich wirklich, StPO Lehrbücher geben dazu nichts her ?

  44. RA Neldner (Link) meint: (3.12.2009 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    @Cordy:

    Die Wahrscheinlichkeit von einem Staatsanwalt oder Richter vernommen zu werden ist relativ gering, weil die normalerweise nur wichtige Zeugen vernehmen und keinen Bock haben, für irgendwelche Polizisten Bürger zu schikanieren. (Das schließt sonstige Schikanen im Einzelfall natürlich nicht aus.)

    Außerdem gewinnt der Zeuge auf jeden Fall Zeit, um sich vorzubereiten und ggf. einen Anwalt heranzuziehen. Gerade wenn der Zeuge eventuell auch mal als Beschuldigter in Betracht kommt, ist das nicht zu unterschätzen.

    Zu guter Letzt: Richter und selbst Staatsanwalte haben tendenziell ein ausgeprägteres Verständnis für den Rechtsstaat als viele Polizisten. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

  45. Engywuck meint: (3.12.2009 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    ganz einfch: die fragen dich eher gezielt zum thema und nicht noch allgemein zu anderen Sachen. außerdem ist da ne höhere Hürde.

    Sagen zumindest die Verfechter des "auf keinen Fall bei der Polizei erscheinen"

    Wobei es da sicher nette "Eskalationsstufen" gibt, wie "zufällig" kurz vor Arbeitsende an der Arbeitsstelle des "Zeugen" vorbeifahren und in voller Uniform nach ihm fragen und dann sagen, dass man ihn gerne mal zum Thema X sprechen würde, natürlich absolut freiwillig, …

  46. Alf (Link) meint: (4.12.2009 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    Soweit sind wir schon das wir uns von Polizei bedrohen lassen müssen. Nene…

  47. Kai meint: (4.12.2009 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:
    Wenn der Preis für das Fax nicht dreistellig war, dann hoffentlich der Preis für die Beratung auch nicht ;)

    PS: Es wäre klasse, wenn der Bezug auf Kommentare auch die Kommentarnummer enthält, nicht nur den Poster, damit man auch mal den kompletten Kommentar nachsehen kann, ohne lange suchen zu müssen. Der ist nämlich häufiger mal abgekürzt.

  48. Helmut Karsten (Link) meint: (4.12.2009 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    "können die betreffenden Beamten nicht belangt werden..?" NEIN! Weder die in Uniform, noch die in den Roben und schon garnicht irgendwelche Schergen, die die Bezeichnung 'StA' führen, lassen sich irgendwas anhängen. Geht ja auch nicht, denn die, welche über Bestrafung/Sanktionen bestimmen, gehören zum selben Verein. Als bestimmt wurde, dass Richter auf Lebenszeit ernannt und nicht gewählt werden, haben wir den Grundstein für diesen Neofaschismus schon gelegt (bekommen). Der Rest war nur noch ein "Klacks". Ein paar §, geändert, dazugemacht oder gestrichen, schon war die Tür zur Unrechtsprechung weit offen. Die §§ 344 oder 258a StGB sind theoretisch schon garnicht mehr anwendbar, obwohl diese als Sicherheitsventil und nicht zuletzt um Zustände des 3. Reichs zu verhindern, gedacht sind. Ein Bamberger Anwalt sagte mir:

    "Dein Urteil fliegt vom Tisch, wenn im Landgericht Bamberg nur die Klotür und ein Fenster offengelassen wird. Aber ich bin ein ortsansässiger Anwalt, geh' lieber ins Internet und such Dir einen Anwalt aus München…!"

    Wenn im Landgericht eine derartige Anarchie praktiziert wird, ist es denn ein Wunder, dass sich dieses Bullyverhalten bis zur Polizei fortsetzt? Im Ausland wurde mir gesagt: "Für euch Deutsche ist der Faschismus doch GENETISCH bedingt. Warum sollte sich das ändern? Nur weil ihr einen Krieg verloren habt?" Ich war sauer über das Gesagte, dann komme ich nach Germany, dann passiert es mir selbst….

    http://www.helmutkarsten.de

  49. karlo meint: (4.12.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Tja, ich bin mal auf so eine Vorladung reingefallen:
    Meine Nachbarin auf einem Campingplatz wollte zum Duschen gehen und bat mich kurz auf ihren Wohnwagen zu achten. Nach 1/2 Stunde war sie wieder da, alles i.O.
    14 Tage später erhielt ich eine Vorladung zur Polizei Wolfsburg "als Zeuge eines Diebstahls". Da ich gar nicht wusste worum es ging, habe ich den Termin wahrgenommen. Ein ziemlich freundlicher KHK erklärte mir, dass an dem Tag, an dem ich auf den Wohnwagen meiner Campingnachbarn achten sollte, dort aus dem unverschlossenen (logisch) Vorzelt eine Brieftasche mit 2350€ entwendet worden wäre (Wie kommen Hartz4er zu 2350€ Bargeld ?). Ich wäre ja während der Abwesenheit der Nachbarin in unmittelbarer Nähe gewesen und ob ich irgendetwas bemerkt hätte.
    Da ich niemanden Fremden gesehen hatte verneinte ich dies.
    Daraufhin wurde mir kurz und bündig mitgeteilt das ich ab sofort als Beschuldigter vernommen würde und Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse geben müsse, andernfalls könne ich in U-Haft genommen werden.
    Meine Frage nach einem Anwalt wurde mit den Worten "Wir überführen sie sowieso, da brauchen sie keinen Anwalt." beantwortet.
    Somit verweigerte ich ab sofort jede Aussage und wurde mit den Worten "Dann wird es halt teurer vor Gericht!" verabschiedet.
    6 Wochen später bekam ich einen Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig, das Verfahren gegen mich wäre eingestellt.
    Später erfuhr ich, das der Neffe der Nachbarin das Geld gestohlen hatte.Es handelte sich um 50€.
    Resumee:
    Ich nehme die freundlichen Einladungen der uniformierten (zensiert) überhaupt nicht mehr an.
    Und als Zeuge stehe ich niemals mehr zur Verfügung….
    Und aufpassen auf Eigentum anderer Leute schon gar nicht… Da halte ich es mit den 3 Affen…

  50. korruptermistalles meint: (5.12.2009 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Zu der korrupten Praxis Deutscher Beamter kann ich nur eins sagen: wenn mir Gegenstände zugeworfen werden mit den Worten hier das ist doch deins, in der hoffnung dass ich dann irgendwas auffange (da hat man mich aber für extrem dämlich gehalten), FEHEN MIR DIE WORTE (die fehlten mir mit denen schon vorher aber auch in Zukunft!) @arg40: das habe ich mir auch so gedacht mit dem leicht vergesslich werden :D

  51. Geneigter Leser meint: (5.12.2009 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    Die Kommentare – so erfrischend sie auch sind – und auch die "Beurteilung" in der Form der netten Nachhilfe an die Pol geht am eigentlichen Problem vorbei:

    die fortschreitende Pervertierung des Rechts in D, sei es von Seiten der Ermittlung oder der "Rechtsprechung".

    "Recht" wird nach meiner Beobachtung nur dann noch angewand, wenn es zum Nachteil des Bürgers ist (ungeachtet ob als Beschuldigter, Zeuge o.ä. – aber dann auch immer gleich 'aus den Vollen').

    Wenn sich Ermittlung oder "Rechtsprechung" dagegen an das "Recht" halten sollen/müssen oder einräumen müßten, wird das "Recht" immer mehr nur noch als nebensächliches Beiwerk angesehen, das man gegebenenfalls auch mal passend 'auslegt'.

    Man kann nur hoffen, dass das neues System (dieses wird mit dem Finanzsystem unter gehen) diesmal wirklich Lehren aus der Geschichte zieht.

  52. Alexander meint: (8.12.2009 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Mein Mandant wurde als Beschuldigter wegen Fahrerflucht zur Vernehmung von der Polizei geladen. Er telefonierte mit der Polizei, bat um Verlegung des Termins und teilte mit, sich zunächst mit mir, seinem Anwalt, zu beraten. Ich habe mich daraufhin angezeigt, Akteneinsicht beantragt, und den neuen Termin abgesagt.

    Zur geänderten Terminstunde wurde mein Mandant von der Polizei angerufen und gefragt, warum er denn nicht erschienen sei, und ob er unbedingt polizeilich eskortiert werden wolle. Sein Einwand, er sei anwaltlich vertreten, wurde weggewischt – immerhin war der Polizist der Sachbearbeiter und wüsste es, wenn sich ein Anwalt gemeldet hätte (die Dienststelle hatte mir 4 Tage zuvor den Eingang meines Schreibens bestätigt). Mein Mandant wurde aufgefordert, spätestens am Mittag des nächsten Tages zu erscheinen.

    Nachdem ich mich wieder beruhigt hatte, habe ich per Fax an den telefonfreudigen Sachbearbeiter geschrieben, mir jede weitere unmittelbare Kontaktaufnahme mit meinem Mandanten verbeten, zumindest eine Information über etwaige künftige Ladungen gefordert, und angekündigt, dass ich mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorbehalte. Eine Antwort kam nicht.

    Vier Wochen später wird mein Mandant erneut von demselben Polizisten angerufen. Er soll ein Foto für eine Wiedererkennung durch den angeblich Geschädigten vorbeibringen, andernfalls würde er von einer Polizeistreife zur Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen abgeholt. Auf den Einwand meines Mandanten, er habe doch einen Anwalt, und es solle alles mit dem geklärt werden, bestätigte das der Polizist. Allerdings müsse er sich nicht an mich wenden, immerhin kam die Verfügung ja von der Staatsanwaltschaft …

    Ich bin gespannt, was aus der daraufhin erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde wird – es überrascht, wie unbeirrbar drohgewaltig manche Gesetzeshüter sind. Das Strafverfahren wurde jedenfalls mittlerweile eingestellt – fehlender Tatverdacht.

  53. Elradon (Link) meint: (15.12.2009 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    Also hier in Niedersachsen scheint zumindest eine Erzwingen des Erscheinens möglich, "wenn ihre Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich sind"; § 16 (3) Satz 1 Nds.SOG.

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