4.12.2009

Kollege Selbstverständlich

Sieh an, auch bei der Polizei hat sich mittlerweile rumgesprochen: Blutproben dürfen grundsätzlich nur vom Richter angeordnet werden, außer bei Gefahr im Verzug. Die beiden Beamten, die sich heute vor Gericht zu der Frage äußern mussten, wieso sie keinen richterlichen Beschluss eingeholt haben, machten es sich einfach. Sie erklärten:

Der Beschuldigte war mit einer Blutprobe einverstanden.

Mein Mandant wäre dem ersten Polizisten, der sich so äußerte, am liebsten an die Gurgel gegangen. Denn, so erklärte er, mit ihm sei auf der Wache praktisch gar nicht gesprochen worden. Nach einiger Zeit sei der Polizeiarzt ins Zimmer gekommen, habe ihm Fragen gestellt und zwei Blutproben entnommen. Kein Polizist habe ihn gefragt, ob er einverstanden ist. Und schon gar nicht habe ihm jemand erklärt, was passiert, wenn er nicht einverstanden ist.

So ein Einverständnis in strafprozessuale Maßnahmen ist als solches eine fragwürdige Sache. Wer liefert sich schon ohne Not freiwillig ans Messer? Dementsprechend bestehen Gerichte meist darauf, dass der Beschuldigte nicht nur “einverstanden” sein muss. Er muss vielmehr besonders belehrt werden, wenn es um für ihn tendenziell nachteilige Dinge geht. Erst mal über die Folgen seines Einverständnisses. Außerdem über den Ablauf für den Fall, dass er nicht einverstanden ist. Also muss ihm zum Beispiel gesagt werden, dass man sich bei Weigerung an einen Richter wenden und einen Beschluss beantragen wird. Auf jeden Fall muss auch klar werden, dass es für ihn keine rechtlichen Nachteile bringt, wenn er der Blutprobe nicht zustimmt.

Ich habe den ersten Beamten einige Male in verschiedenen Variationen gefragt, ob und wie er den Beschuldigten belehrt hat. Es kam immer nur die Antwort, er habe den Beschuldigten über sein Recht belehrt, die Aussage zu verweigern, einen Anwalt zu konsultieren und entlastende Beweismittel vorzubringen. Kein Wort davon, dass er den Beschuldigten über die Hintergründe des “Einverständnisses” belehrt hat.

Erst als er – ich glaube durch den Richter – mit der Nase drauf gestoßen wurde, erklärte er dann:

Selbstverständlich habe ich dem Beschuldigten auch erklärt, wie alles abläuft, wenn er nicht einverstanden ist.

Selbstverständlich.

Dumm nur, das sein Kollege im Anschluss sogar klipp und klar erklärte, weder er noch Kollege Selbstverständlich hätten den Beschuldigten über die Folgen des Einverständnisses informiert. Der Beschuldigte habe doch jedenfalls nicht widersprochen, das sei ja so was wie ein Einverstänndnis.

Aber so was von.

Als er das Problem erkannte, nämlich die an den Haaren zu greifende Falschaussage des anderen Beamten, zog der Polizist leidlich elegant die Notbremse. Es könne ja sein, so fiel ihm ein, dass er mal kurz nicht im Zimmer war. Vielleicht habe Selbstverständlich ausgerechnet in diesem Moment den Beschuldigten belehrt.

Vielleicht.

In der Akte jedenfalls findet sich kein Hinweis darauf, dass mein Mandant von der freiwilligen Sorte ist. Im Gegenteil. Witzigerweise steht auf dem Protokoll im Kästchen “Blutprobe angeordnet von” der Name Selbstverständlich mit Dienstgrad. Wieso man eine Blutprobe anordnen muss, wenn der Beschuldigte sich ihr freiwillig unterziehen will, vermochte keiner der Beamten zu erklären.

Das Dilemma: Mein Mandant sagt zwar, er sei gar nicht gefragt worden und habe einer Blutprobe nicht zugestimmt. Aber immerhin stehen nun die Aussagen zweier Polizisten entgegen, von welcher Qualität diese Aussagen auch immer sein mögen. Da Polizisten vor Gericht einen Vertrauensbonus genießen, kommt der Beschuldigte so in Rechtfertigungszwang. Er muss quasi belegen, dass die Aussagen der Beamten nicht stimmen.

Ein sehr schwieriges Unterfangen.

Als Beschuldigter bleiben nicht viele Handlungsmöglichkeiten, wenn man sich nicht später in so eine Situation reinreißen lassen will. Man könnte zum Beispiel gucken, dass man auf dem Protokoll dick vermerkt, dass man der Blutprobe widersprochen hat. Dumm nur, dass bei dem ganzen Prozedere nicht einmal eine Unterschrift des Beschuldigten vorgesehen ist. Man wird also möglicherweise salopp abgeledert und von jedem Stück offiziellen Papiers ferngehalten, wenn man eine eigene Erklärung niederschreiben möchte.

Jedenfalls bleibt die Chance, gegenüber dem Arzt deutlich zu widersprechen und darauf zu bestehen, dass er das fehlende Einverständnis in sein Protokoll aufnimmt. Ob er es macht, ist Glückssache. Ärzte, die nachts für die Polizei Blutproben abnehmen, haben nach meiner Erfahrung tendenziell eher ein weichteiliges Rückgrat.

Als letzte Möglichkeit bleibt, sich gegen die Blutprobe zu wehren. Das jedenfalls dürfte kaum zu “unterschlagen” sein. Erst kürzlich hat ein Gericht festgestellt, dass eine Blutprobe nur unter Anwendung körperlicher Gewalt abgenommen werden darf, wenn ein Richter zugestimmt hat. Das Urteil geht jedenfalls in die richtige Richtung.

Andererseits ist man selbst bei lediglich passivem Widerstand nicht weit entfernt vom nächsten Verfahren – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Ellenbogen im Beamtenbauch, das ist schnell passiert und wird – im Gegensatz zur Belehrung – mit Sicherheit auch nicht vergessen.

Nicht auszuschließen, dass künftig viel mehr Beschuldigte quasi um Blutproben betteln. Oder erst bei der Aussage der beteiligten Polizisten im Gericht erfahren, wie kooperativ sie doch gewesen sind und dass man sich immer wieder über Leute freut, die einem den lästigen Anruf beim Richter ersparen.

Dabei wäre die Lösung einfach. Ein angebliches Einverständnis in eine Blutprobe oder Hausdurchsuchung ist überhaupt nur diskutabel, wenn der Beschuldigte eine entsprechende Erklärung unterschreibt. Am besten noch mit einer zweiten Unterschrift, dass er besonders darüber belehrt wurde, welche Konsquenzen das Einverständnis oder die Weigerung haben.

Macht mehr Arbeit. Ist aber, meine ich, letztlich auch gut für das Image der Polizei. Die beiden Beamten von heute haben meinen Glauben daran, dass die Guten nicht tricksen, etwas weiter ins Wanken gebracht.

105 Kommentare zu “Kollege Selbstverständlich”

  1. AMOK-Blog (Link) meint: (4.12.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Was wieder ein Beweis dafür ist CopsAre…… mehr sag ich nicht, will ja nicht zu diesen Haufen Lügnern in grün einsitzen.

    PS: Unser liebste Zeitung mit den großen Buchstaben hat heute übrigens auch etwas zur Moral der Polizei in den Schlagzeilen.

  2. Gerichtskenner meint: (4.12.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Der wankende Glaube, der sich mit der Trickserei auseinandersetzt, übersieht dabei, dass schon die Bezeichnung "die Guten" vielleicht fehlerhaft sein könnte. ;) Sobald das geklärt ist, bekommt der Satz wieder Sinn und das Glauben geht einem besser von der Hand.

  3. Rangar meint: (4.12.2009 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Es ist traurig, das zu sagen (vor 30 Jahren hätte ich das nie gesagt): Ich würde einem Beschuldigten vor Gericht im Normalfall mehr glauben als einem Polizisten.

  4. Melebert meint: (4.12.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht bin ich vom anderen Stern, aber kann mir jemand erklären, warum ausgerechnet Polizisten eine höhere Glaubwürdigkeit haben sollten als alle anderen Bürger? Wird da nicht prinzipiell jemand – also der Nichtpolizist in einem Verfahren – schon stigmatisiert und verurteilt, bevor das Urteil gesprochen ist?

  5. Christian meint: (4.12.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Wie läuft den das ab, wenn man nachts ne Blutprobe abgeben muss da man "scheinbar" akoholisiert an Steuer ist und sich weigert. Den Notfallrichter, brauch ja auch meist seine Zeit wird dann der Alk pegel hoch gerechnet und bekommen sie die Anordnung immer?

  6. Jens (Link) meint: (4.12.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    "Dabei wäre die Lösung einfach. Ein angebliches Einverständnis in eine Blutprobe oder Hausdurchsuchung ist überhaupt nur diskutabel, wenn der Beschuldigte eine entsprechende Erklärung unterschreibt."

    Das könnte im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch verfassungsrechtlich geboten sein.

  7. Matthias meint: (4.12.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    #4: Ist ganz einfach: "Warum sollte ein Polizist lügen?"

    Dass diese Argumentation, für den Polizisten stehe als Zeuge vor Gericht nichts auf dem Spiel oder er hätte wsl. kein persönliches Interesse an dem Ausgang des Verfahrens Blödsinn ist, muss ich wohl nicht erklären. Bei mir hat das inzwischen soweit geführt, dass ich Polizisten einfach nur (räumlich) aus dem Weg gehe. Man weiß nie, wann sie einen schlechten Tag haben. Und das, obwohl ich nichtmal links oder rechts bin, sondern ein einfacher (Jura)Student. Aber die Erfahrung an den Gerichten hat mich halt zu dieser Überzeugung gebracht.
    Leg dich nicht mit ihnen an, schon garnicht vor Gericht. Du hast keine Chance.

  8. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Der Mandant ist also alkoholisiert Auto gefahren? Dann ist ihm Beweismaterial für die Trunkenheitsfahrt entnommen worden. Das soll jetzt aus der Welt geschaffen werden, weil ein Richter nicht angerufen wurde? Wie wär´s mit: einfach nicht mehr besoffen Auto fahren? Dann braucht man auch hinterher keinen teuren Anwalt, der einen mit formaljuristischem Firlefanz rauspauken muss.

  9. topspion meint: (4.12.2009 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @Christian
    Dies würde mich auch intressieren, wie läuft das ganze Verfahren ab, sagen wir mal ab dem Zeitpunkt, wann ich sage, ich bin mit der Atemalkoholkontrolle nicht einverstanden und wann kann ich deutlich der Blutentnahme widersprechen?
    @fernetpunker
    Warum muss immer jemand alkoholisiert gefahren sein? Ich mag es einfach nicht vom Trachtenverein angehalten und belästigt zu werden. Habe eine Abneigung dagegen, ganz einfach.

  10. D.A. meint: (4.12.2009 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Die 'Guten' ?

    Ich meine, dass Polizisten im Zweifel erstmal die 'Besseren' sind, brauchen wir uns ja kaum zu streiten. Aber 'gut' sind sie deswegen noch lange nicht.

  11. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @topspion: Sie sind lustig. Bei welchen Gelegenheiten werden denn noch Blutentnahmen angeordnet, wenn nicht bei Trunkenheitsfahrten? Sonst hätte der Mandant wohl kein Problem gehabt mit dem "Einverständnis" in die Beweisaufnahme, wenn er nicht betrunken oder anders berauscht gewesen wäre. Aus Jux und Dollerei wird man jedenfalls meines Wissens nicht mit auf die Wache genommen und nachts ein Arzt herbeigerufen.

  12. topspion meint: (4.12.2009 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Falls bei dem Verfahren Fehler passiert sind, dann ist das Verfahren ungültig, so sind unsere Gesetze und das ist gut so.
    Jetzt mal zu meiner Frage, meinen Sie, wenn ich angehalten werde, der Atemalkoholkontrolle widerspreche (dabei bin ich völlig nüchtern), werden die Polizisten auf die Blutentnahme verzichten? Meinen Sie es ernst?

  13. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @topspion: Überlegen Sie doch mal. Herr Vetter hat hier von einem Gerichtsverfahren gesprochen, wo die Polizisten als Zeugen aussagen. Denken Sie, dass der Bluttest negativ war? Meinen SIE es ernst? Und "selbstverständlich" ist es nicht so, dass rechtswidrig erlangte Beweise per se nicht verwertet werden dürften. Das ist hier auch schon zig mal im Blog durchgekaut worden. Hier wird mal wieder polizeifeindliche Propaganda mit halben Sachverhalten verbreitet. (Ich bin kein Cop und habe selbst nur schlechte Erfahrungen mit den grün-blauen Männchen gemacht.) Aber wenn ich das sehe: Einer fährt (vermutlich, UV sagt ja nicht um WAS es ging) besoffen im Straßenverkehr, wird verknackt und Vetterchen soll ihn raushauen. Nee, da ist mein Gerechtigkeitssinn dann doch zu wach.

  14. anonym meint: (4.12.2009 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    Wenn man hier lange mitliest, dann wird die alte Ahnung, daß es alles am System liegt, nämlich dem der Polizei und des Staates, der eine solche Polizei zuläßt, umfassend bestätigt.

    So, und jetzt dürfen wieder die Kommentatoren auftreten, die herumgreinen, wie unfair hier die Polizei rezensiert wird. Die sollte man diesmal dann aber hart befragen nach ihrem Textverständnis und ihrer Lebenstüchtigkeit überhaupt.

  15. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Dann befragen Sie mich mal hart nach meinem Textverständnis. Das Wesentliche, dass einer rechtswidrig fahruntüchtig, weil berauscht, ein Fahrzeug im Verkehr bewegt hat, wird doch im "Text" gar nicht erwähnt. Das ist "selbstverständlich" vollkommen nebensächlich, wenn man wieder auf der bösen, bösen Staatspolizei rumhacken kann. Hier im Blog wird ziemlich oft ins selbe Horn geblasen. Das ist dann irgendwann nur noch langweilig, wie gesagt.

  16. ben meint: (4.12.2009 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    "Erst kürzlich hat ein Gericht festgestellt, dass eine Blutprobe nur unter Anwendung körperlicher Gewalt abgenommen werden darf, wenn ein Richter zugestimmt hat."

    Haben Sie da ein Aktenzeichen oder gar eine Fundstelle parat?

  17. anonym meint: (4.12.2009 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @ fernetpunker
    Es geht ja hier fast immer um die Rechte des Bürgers, auch um Ihre (auch wenn die Ihnen egal sind). Sie müssen ja nichts getan haben, dennoch kann die Polizei Sie unter bestimmten Umständen mitnehmen und "behandeln". Weshalb soll es hinnehmbar sein, daß von den Bütteln selbstherrlich Ihre Rechte beschnitten werden (oder meine). Sind wir hier in Chile im Jahr 1973?

    Mit Langeweile hat das Thema m. E. gar nichts zu tun. Es ist nur langweilig, daß einige Diskutanten den Kern des Problems (immer wieder) nicht begreifen oder eben nicht verstehen möchten.

  18. Niko Schwarz (Link) meint: (4.12.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    @Melebert:Man könnte eine Rechtsphilosophie begründen, dass jeder im eigenen Interesse lügt und betrügt, bis sich die Balken brechen, und Polizisten werden bezahlt, um Verbrecher zu überführen, das ist: viele Verurteilungen zu bekommen.

    Oder man wählt diese: Beamte werden dafür bezahlt, gute, nette, idealistische und selbstlose Comicfiguren zu sein. Deswegen würden sie nie abweichend von der Wahrheit aussagen, selbst wenn dadurch ein Freund und Kollege hart bestraft werden könnte.

    Die zweite ist der tragende Tenor über deutschen Gesetzen. Es gibt darüber praktisch keine öffentliche Debatte. Seufz.

  19. www.diewaldseite.de (Link) meint: (4.12.2009 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Warum wird die Justiz nicht gleich umgestellt. Die Mandaten sagen ihrem Anwalt ob sie es waren oder nicht und die kleinen Schafe sagen es dann dem Richter, gleich mit Strafrahmen, wenn doch mal ein Mandant alles seinem Anwalt etwas zugegeben hat.
    Warum sollte der Mandant hier auch lügen? Es können doch nur die bösen Polizisten gewesen sein. Warum stoppen die überhaupt angetrunkene Fahrer. Eigentlich ein Skandal, ist doch noch nicht mal ein Kind getötet worden.

    Herr Vetter, zählen Sie sich beim Einschlafen selbst, oder haben Sie bei Ihrem guten Gewissen einfach keine Probleme damit?

  20. Felix Nagel (Link) meint: (4.12.2009 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    Wenn er wegen Trunkenheit a. S. da vor Gericht war haben Sie natürlich Recht. Trotzdem wäre eine wissentliche Falschaussage bei einem Polizisten, naja zumindest problematisch. Es geht einfach darum das sich die Polizei an das Gesetz halten muss. Sonst geht alles den Bach runter.
    Herr Vetter wollte damit vielleicht einen persönlichen Aha-Effekt aufzeigen.

    @topspion:
    Mich würde interessieren wie es auf Trunkenmheit am Steuer rauslief, es gibt keinerlei Andeutung im Post.

  21. Keine Kür meint: (4.12.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    @Niko S.:

    Seit wann wird ein Polizist nach Verurteilungen bezahlt?

    Es dürfte eigentlich jedem einleuchten, daß die Motivation der Polizisten zu lügen 1000fach geringer ist als die des Beschuldigten.

  22. jonny meint: (4.12.2009 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    @topspion: also mein Erfahrung ist, wenn man nuechtern auf einen Atemtest verzichtet kostet es einen ca. 30 min Gespraech und dann darf man auch ohne Blutprobe nach Hause fahren. Hat bei mir jedenfalls dreimal geklappt, ob man sich das aber immer antun will ist die andere Frage…

  23. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Mir sind meine Rechte nicht egal, wie kommen Sie darauf? Nur wenn ich selbst Rechte verletzte, jammere ich nicht rum. Ich fahre nicht betrunken Auto, lasse mich dann überführen und nur weil mir der Lappen weggenommen wird, laufe ich weinend zum teuren Anwalt, der mich rauspauken soll. Aber zu solch praktischen und "lebenstüchtigen" Erwägungen sind die Kommentatoren auf dieser Seite wohl nicht mehr in der Lage. Herr Vetter weiß schon, warum er hier immer die wichtigere Hälfte der Sachverhalte ausklammert.

  24. topspion meint: (4.12.2009 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @Felix Nagel: Den Fall gab es bislang noch nicht, ich wollte nur wissen, wie es sich in der Realität abspielt. Ich habe meinen Führerschein seit über 20 Jahren, bin aber die letzten 10 Jahre nicht aufgehalten worden, davor nur sporadisch und nie zur Alkoholkontrollle.

  25. Martin meint: (4.12.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Das ist wie bei der seit kurzem immer stärker hochkochenden Diskussion zur Gewalt gegen Polizisten. Da drängt sich einem der Eindruck auf, dass Polizisten per se so etwas wie Übermenschen sind, die selbst keine Fehler machen. Polizisten sind auch nur Menschen. Sie sind nicht "besser" oder "schlechter", "glaubhafter" oder "unglaubwürdiger", "vertrauenswürdiger" oder "vertrauensloser" als Otto-Normal-Verbraucher! Die Polizei bildet auch nur einen Querschnitt der Bevölkerung ab. Es gibt unter ihnen genauso Falschaussager, Gewalttäter, Mörder, Vergewaltiger wie unter dem Rest der Bevölkerung. Der Vertrauensvorschuss ist m.E. nicht unbedingt gerechtfertigt. Wer selbst einmal als Unschuldiger in die Mühlen geraten ist, nur weil ein Mitbürger in Uniform aufgrund des eigenen Bildes zum Thema Klamotten, Autotuning o.ä., der weiß was ich meine. Und wer wirklich ehrlich zu sich selbst ist, der muss zugeben, dass er schon das ein oder andere Mal geschwindelt hat, um besser oder nicht schlecht dazustehen.

    Erfahrung prägt, natürlich auch die Erfahrung der Polizisten. Davon kann sich keiner frei machen. Bei dem Klientel, mit dem es Polizisten zu tun hat, ist es schwierig objektiv zu bleiben. Aber ich denke es tut einem nicht weh, zu seinen Fehlern zu stehen. Und wenn ein Polizist Grundrechte verletzt hat, dann muss er sich – wie jeder andere Bürger auch – dafür verantworten. Und wenn er dadurch seinen Job verliert, dann ist es eben so. Polizisten, Richter, (Staats-)Anwälte, Ärzte, Politiker etc. sind keine "Übermenschen" und machen Fehler.

    Ich bin mir im klaren darüber, dass mein Beitrag polarisieren wird, aber ich fühle mich als mündiger Bürger, der seine demokratischen und freiheitlichen Rechte und Pflichten kennt und auch wahrnimmt. Wie die allermeißten von uns, habe auch ich keine klinisch saubere Weste, aber da stehe ich zu.

  26. Mario meint: (4.12.2009 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mich so auf das Gedankenspiel einlasse, dass fernetpunker vorschlaegt, wuerde ich folgendes sagen:
    Auch falls die Blutkontrolle rechtswidrig erfolgte sollte sie verwertet werden duerfen.
    Die Polizisten aber, sollten sie die Blutkontrolle rechtswidrig genommen haben, muessen eine drastsche Strafe bekommen. Und zwar eine die wirklich abschreckt.
    Das waere fuer mich das optimale.

  27. kopfschüttel meint: (4.12.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker

    Troll oder Frettchen?

    Das zumindest waren die ersten Gedanken, als ich die Kommentare von Ihnen gelesen habe.

    Was ist an der Tatsache so schwer zu verstehen, daß die Staatsmacht – unter anderen in der Erscheinungsform "Trachtengruppe" – sich exakt an den Wortlaut der Gesetze zu halten hat, eben weil sie das Gewaltmonopol inne hält.

    Kein Wenn und Aber, keine Kompromisse, keine Nachsicht.

    So einfach kann das Leben sein.

  28. Udo Vetter (Link) meint: (4.12.2009 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    Der (Rechts-)Staat zwingt einem Beschuldigten ab einer Straferwartung von (nur) einem Jahr einen Anwalt auf. Da kann der Beschuldigte noch so lamentieren: Ich brauche keinen Verteidiger, denn ich habe die Tat begangen, bestraft mich. Er kriegt einen Pflichtverteidiger, ob er will oder nicht.

    Warum tut der Staat das nur?

  29. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter: Weil der Staat eben nicht so böse ist, wie Sie hier immer glauben machen wollen.

  30. Felix Nagel (Link) meint: (4.12.2009 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    Ein Jahr Freiheitsstrafe? Oder auch bei Bewährung?

  31. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    @kopfschüttel: Natürlich ist das rechtsstaatlich so, wie Sie sagen, aus guten Gründen ist das so. Ich habe da kein Verständnisproblem. Aber wenn man die rein rechtliche Seite ausblendet und den gesunden Menschenverstand einschaltet, finden Sie es in Ordnung, wenn bewiesene Verbrechen ungesühnt bleiben sollen, weil nachts von Beamten formelle Verfahrensfehler begangen worden sind und Kompetenzen überschritten wurden, die Fakten aber auf dem Tisch liegen? Wenn es um eine Kindesschändung an einem ihrer Kinder ginge, würden Sie die Sache sicher weniger distanziert bewerten.

  32. Udo Vetter (Link) meint: (4.12.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    @Felix Nagel:

    Auch bei Bewährung.

  33. Gerichtskenner meint: (4.12.2009 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker
    Ok, wir haben es verstanden. Sie wollen in ihren Vorteilen bei der Gefangenenvernehmung und Zwangsbehandlung nicht beschnitten werden.

  34. klausi meint: (4.12.2009 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    mist, bier ist wieder alle! ich fahr dann mal neues kaufen

  35. Axel John (Link) meint: (4.12.2009 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @kopfschüttel:

    Was ist an der Tatsache so schwer zu verstehen, daß die Staatsmacht – unter anderen in der Erscheinungsform "Trachtengruppe" – sich exakt an den Wortlaut der Gesetze zu halten hat, eben weil sie das Gewaltmonopol inne hält.

    Das Problem ist, das Beamte, besonders Polizeibeamte, von der Justiz als privilegierter Personenkreis angesehen werden.
    Das auf diese Weise geförderte Elitebewusstsein führt natürlich auch zu einer entsprechenden Sorglosigkeit in die Glaubensbereitschaft von Gerichten, die in den meisten Fällen wohl auch begründet ist.
    Im vorliegenden Fall stellt sich aber auch die Frage, wie viel Druck der Beschuldigte nun tatsächlich auf dem Kessel hatte. Nicht nur wegen der Fahrt unter Alk, sondern va. wegen der Glaubhaftigkeit. Wenn der kurz vor dem Filmriss war, kann er die Belehrung durchaus auch vergessen haben.

  36. oldman (Link) meint: (4.12.2009 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    Ich habe in über 43 Dienstjahren ungezählte Male
    Blutentnahmen angeordnet und von Ärzten durchführen lassen.
    Auch ohne richterliche Anordnung.
    Allerdings mit zweifacher Belehrung.
    1. Belehrung Tatvorwurf (Aussageverweigerungsrecht….)
    2. Belehrung Blutentnahme (Pflicht zur Duldung….)
    beides in Schriftform / Vordruck DIN A5
    Das gehörte zu meinen Aufgaben.

    Zu Herrn Vetters Aufgaben gehört es, für seinen
    Mandanten alle Möglichkeiten auszuschöpfen um
    eine Bestrafung abzuwenden oder das Strafmaß
    gering zu halten.
    Hierzu gehört auch, die Rechtmäßigkeit polizeilichen
    Handelns zu hinterfragen.
    Zu Herrn Vetters Vergnügen zähle ich den Umstand,
    vor Gericht auf Polizeibeamte zu treffen, die von
    Wortgewalt und Redegewandheit weit entfernt sind.
    Ich gönne es ihm, gibt es ihm doch die Möglichkeit
    im Blog wenigstens als moralischer Sieger da zu stehen.

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung – Verwertungsverbot?
    Wer mag, lese hier nach:

    verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe.php#02

    Die obige Diskussion würde anders geführt werden, würden
    sich einige Kommentatoren vorher ein wenig informieren.

  37. Melebert meint: (4.12.2009 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Recht herzlichen Dank an die Antworter auf meine Frage. Ich denke, ich habe das soweit verstanden und ich gebe zu, dass sich mir die Nackenhaare sträuben.

    @fernetpunker: Wieso wird hier versucht ein möglicher Rechtsverstoß durch Ermittlugsbehördern schön zu reden? In meinen Augen ist das Missachten von Grundsätzen nicht einfach nur ein Verfahrensfehler. Wer dafür bezahlt wird, Recht duchzusetzen, sollte geradezu besonders dazu verpflichtet sein, es selbst einzuhalten. Und bitte jetzt nicht wieder das Totschlagargument von Kindesmissbrauch anstrengen. Gerade, wenn Kompetenzen überschritten wurden, liegt Eigenmächtigkeit vor und man sollte den sogenannten Beweismitteln eine gesunde skepsis gegenüber bewahren. Selbst eine stink normale Blutalkoholbestimmung hat eine Fehlerrate und überall sind Menschen an dem Messprozeß beteiligt. Da ist nichts 100%ig. Ich mag derlei Technikgläubigkeit nicht. Sie verleitet dazu das Hirn still zu legen.

  38. reko meint: (4.12.2009 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    "Wenn der kurz vor dem Filmriss war, kann er die Belehrung durchaus auch vergessen haben."
    Was spricht also dagegen,dass polizeibeamte sich das einverständnis schriftlich bestätigen lassen?

  39. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    @Gerichtskenner: Was ist daran ein Vorurteil, wenn ich ein bewiesenes Verbrechen gesühnt sehen will, obwohl ein Anruf beim Richter unterblieb? Wir reden hier nicht über Folter oder ähnliche schlicht unerträgliche Rechtsstaatsverletzungen. Es ist wohl nicht gegen die Menschenwürde, wenn ein Alki seinen Lappen abgeben muss, damit er nicht weiter Menschenleben gefährden kann.

  40. Olli meint: (4.12.2009 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Ich mag Leute nicht die Besoffen Auto fahren und ich mag Leute nicht die die zu schnell Auto fahren (beides hat schon Leute die ich kenne das Leben gekostet oder diese verletzt) aber auch diese Leute haben Rechte.

  41. Gerichtskenner meint: (4.12.2009 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Sie haben bei meinem Kommentar sich einfach ein "ur" in Vor(ur)teil reingebastelt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Sie haben des Pudels Kern nicht begriffen. Es geht nicht darum einen Beschuldigten laufen zu lassen, sondern darum, dass die Wahrheit von der Gegenseite (Polizei) nach Belieben nachträglich gewählt/verändert werden kann, obwohl dies problemlos fair für alle Seiten unterbunden werden kann.
    Ihre persönlichen Ansichten, dass ein "Alki" den "Lappen" abgeben soll, sind nicht von Belang.

  42. PG meint: (4.12.2009 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    Natürlich ist es ärgerlich (aus Sicht der Gesellschaft), wenn ein Verfahren durch Formfehler beeinflusst wird. Es ist aber mindestens ebenso ärgerlich, dass wir Polizisten haben, die ihren Job nicht ordentlich machen und damit den Rechtsstaat gefährden.

    Wenn man wenigstens davon ausgehen könnte, dass je zwei Polizisten (die erscheinen ja in der Regel gebündelt) für jeden Fehler nur einmal vom Verteidiger "gegrillt" werden müssen, und es dann begriffen haben und einwandfrei arbeiten, könnte man ja noch fast damit leben.
    Und die "Schlupflöcher" würden sich dann auch relativ schnell in Wohlgefallen auflösen.

    Leider gibt es in der Regel keinen wirklichen Anreiz, etwas am Arbeitsablauf zu ändern, solange regelmäßig 2 Polizisten gegen einen Angeklagten bezeugen können und ihnen vor Gericht geglaubt wird, dass jede Religionsgemeinschaft neidisch werden kann.

  43. yuri (Link) meint: (4.12.2009 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Dumm, duemmer, V..?
    :-)

    "Die beiden Beamten von heute haben meinen Glauben daran, dass die Guten nicht tricksen, etwas weiter ins Wanken gebracht. "

    Die Polizei war noch nie die Guten, den die Polizei schuetzt den Staat, nicht die Buerger. Das sollten Sie doch eigentlich wissen.

    Nur zwei Dinge:

    1. Wenn Dein Leben von Sekunden abhaengt, ist die Polizei nur Minuten entfernt! (Fuer den Fall habe ich uebrigens meinen Freund Colt im Schrank)

    2. Die Polizisten sind doch die ersten, die sich in Sicherheit bringen, wenn es Dicke kommt:
    "Die Polizeibeamten auf der Wache konnten sich in Sicherheit bringen."
    zettelsraum.blogspot.com/...kurz-kommentiert-die.html

    Herr Vetter, da haette ich gerade von Ihnen etwas mehr erwartet.

    Schade.

  44. yuri (Link) meint: (4.12.2009 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @PG
    "Es ist aber mindestens ebenso ärgerlich, dass wir Polizisten haben, die ihren Job nicht ordentlich machen und damit den Rechtsstaat gefährden."

    Was haben denn die beiden Polizisten an ihrem Job nicht ordentlich gemacht? Die Polizei schuetzt den Staat, nicht den Buerger!

    Und wenn sie sich aergern, d.h. enttaeutsch sind, sollten sie bedenken, dass eine Enttaeuschung immer auch einer falschen Erwartungshaltung beruht. (Denken sie mal ueber das Wort "Ent-taeuschen" nach ;-)

  45. PG meint: (4.12.2009 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    @yuri:

    Was haben denn die beiden Polizisten an ihrem Job nicht ordentlich gemacht? Die Polizei schuetzt den Staat, nicht den Buerger!

    Der Staat ist deutlich besser geschützt, wenn er legitim wirkt – und da er Regeln aufgestellt hat, wie die Polizei zu arbeiten hat, sollte sie sich auch dran halten.

  46. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    @Gerichtskenner: Ohne "ur" ist der Satz nicht verständlich, sorry. Was soll der Satz bedeuten:

    Sie wollen in ihren Vorteilen bei der Gefangenenvernehmung und Zwangsbehandlung nicht beschnitten werden.

    Wer soll beschnitten werden? Welche Vorteile haben Polizisten, nicht bei einem Richter kurz durchzuklingeln? Halten Sie mich für einen Bullen, oder was?

    Die Rechtsprechung aus #34 gibt mir übrigens Recht, dass in den meisten Fällen von geringen Verstößen im Vergleich zum Vergehen (hier Verbrechen?) kein Beweisverwertungsverbot eingreift.

  47. Ralf meint: (4.12.2009 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es denn die beiden Polizisten und den Artzt wegen des Verdachts der gef.Körperverletzung anzuzeigen?
    Ich denke mal,daß der Arzt gewillt ist sehr umfangreich auszusagen und die Polizisten könnten von ihrem Aussageverweigerunsrecht gebrauch machen und in dem anderen Verfahren erst einmal gar nichts mehr aussagen…

  48. Gerichtskenner meint: (4.12.2009 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Ah…, sie können doch lesen. Herzlichen Glückwunsch.
    Nur ihre sprachlich genutzten Begriffe wie "Alki, Lappen, Bullen, etc.), sowie das Treten auf ein und derselben Stelle, disqualifizieren sie für einen zielorientierten Diskurs.

    Ich hoffe für sie, dass es irgendwann mal gepflegt "klick" macht.

  49. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    @Gerichtskenner: Nur weil ich bei meiner Meinung bleibe, trete ich auf der "Stelle" und disqualifiziere mich für einen "Diskurs"? Welcher Diskurs wird denn hier geführt, dem ich nicht folgen könnte? Klären Sie mich auf. Aber da Sie mir auch nicht verraten, was Ihr kryptischer Satz bedeuten soll, muss ich jetzt leider dumm sterben, aber es soll Schlimmeres geben. :-)

    Darf der Alki seinen Lappen behalten?

    Sollte Udo Vetter wieder einen Sieg gegen das Böse davon tragen?

    Schalten Sie wieder ein, wenn es heißt: "Sie haben das Recht zu schweigen."

  50. André meint: (4.12.2009 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    1) ja, wenn man ihn mit Unrecht wegnehmen wollte
    2) ja, auf jeden Fall!
    3) gerne.

    Hier die Langversion: Wieso ist es jetzt plötzlich die Schuld des (womöglich beigeordneten, s. Kommentar von Herrn Vetter) Anwalts, dessen definierte Aufgabe es ist, das bestmögliche für seinen Mandanten herauszuholen und der sich strafbar macht, wenn er das nicht tut?
    Die Schuld, wenn der "Alki" (wie auch immer sie darauf gekommen sind, hätte ja auch Blutentnahme zwecks Plasmavergleich o.ä. sein können) seinen "Lappen" behält, tragen in dem Fall die beiden Polizisten, die sich nicht an die Gesetze gehalten haben. Das ist es, was die übrigen Kommentatoren verzweifelt versuchen, Ihnen mitzuteilen.
    Egal, was ihr persönliches Moralempfinden dazu sagt, Unrecht darf nicht mit Unrecht vergolten werden. Sonst können wir hier auch gleich Lynchjustiz einführen. Dann kriegen wir endlich jeden (Kinderschänder/Alki/nervigen Nachbarn/was immer Ihr persönlicher Lieblingsfeind grad ist). Und der Zweck heiligt schließlich die Mittel.
    Über so viel Kurzsichtigkeit kann ich nur den Kopf schütteln. Lernen die Leute denn wirklich nichts aus der Vergangenheit? Reichen 2 Unrechtsstaaten in 100 Jahren nicht aus?

    Falls das nicht ausreicht zur Erklärung: Sie sagen, Sie wollen ein bewiesenes Vergehen auch "gesühnt" sehen. Auch wenn die Beweise mit unlauteren Mitteln gewonnen wurden. Dann dürfte es Ihnen auch egal sein, wenn wir in Zukunft Folter wieder einführen. Und die Wasserprobe – der beste Weg Hexen zu überführen! Wirklich!
    Wollen Sie sich freiwillig melden zur Prüfung der neuen Untersuchungsmethoden? Auf welcher Seite, als Ankläger oder als Angeklagter?

  51. dabbelyu (Link) meint: (4.12.2009 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    Es können doch nur die selben Beamten sein, die vor Ort direkt den Führerschein einziehen, praktisch mal die Fahrerlaubnis entziehen mir nichts dir nichts, aber das sind diese Beamten die nicht wissen was Rechtstaatlichkeit überhaupt ist, die aus totalitären Regiemen kommen, und jetzt sag ja keiner, das ist schon 20 Jahre her, und unsere Rechtsstaatlichkeit ist nur noch die Hälfte Wert seit diesem Tag, es sind die selben Landsleute die sich die Akten nach belieben anpassen, bei Stadt-, Kreisverwaltungen und beim A.-Amt, und damit für Sorge tragen, das die noch 50% Rechtsstaatlichkeit in Richtung 10% dahin gehen!

  52. Peter meint: (4.12.2009 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    fernetpunker hat absolut recht! Es ist schlichtweg egal wie Beweise gewonnen werden. Wenn POK Biestig meine Wohnung durchsucht weil ihm meine Nase nicht gefällt, ich muss dazu sagen ich hab wirklich einen großen Zinken, sollten die gefunden Beweise auf jeden Fall verwertbar sein. Bei der Gestapo hat das doch auch so gut funktioniert.

  53. Joe meint: (4.12.2009 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    Ich denke schon, daß im Rahmen der Notwehr die Anwendung von Gewalt gegen einen körperverletzenden Dr. Mengele zulässig ist. Nein, gegen Vollstreckungsbeamte würde man sich natürlich nie zu Wehr setzen, aber die dürfen ja auch kein Blut abnehmen.

  54. Felix Nagel (Link) meint: (5.12.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @oldman:
    Ich vermute viele dieser Fälle fallen unter Gefahr im Vollzug. Bei Alkohol am Steuer, falls jemand zum Beispiel offensichtlich betrunken ist, vollkommen verständlich und nötig. Allerdings wissen wir ja auch immer noch nicht ob es sich um ein Verkehrsdelikt handelt.

    Wie auch immer. Im Post hört sich das aber nach einer falschen Aussage an. Da muss ich mich fragen warum. Auch wenn ich mich wiederhole. Gerade bei der Polizei, auch aus deren eigenem Interesse, muss einfach streng nach Vorschrift gehandelt werden.

  55. Mark meint: (5.12.2009 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    Mich beschäftigt bei solchen Schilderungen meist die Frage, wie es zu der Situation kommen konnte? Alk-Kontrollen sind ja nichts ungewöhnliches. Nicht in der Stadt, und (erst recht) nicht auf dem Land.

    Sind das Polizisten, die zum ersten mal Alk-Kontrollen machen? Wurden die nicht richtig ausgebildet und ohne Begleitung so ins kalte Wasser geworfen?

    Geht es hier um was ganz anderes? Die beiden TV-Cops haben gegen den Verbrecher nichts in der Hand, verknacken ihn dann eben wegen Alk, aber haben keine Ahnung, wie man das macht?

    Hat der Richter die Blutprobe bewusst nicht angeordnet, weil es außer schiefer Nase oder tiefer gelegtem Auto kein Verdacht besteht?

    Oder ist das Vorgehen der Polizisten gängig, und es beschwert sich so selten jemand, so dass sich das gesetzestreue Verhalten mit der Zeit abschleift?

  56. Olli meint: (5.12.2009 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Es gibt hier auch kein umfassendes Beweiswertungsverbot aber darum geht es gar nicht.

    Sie haben nicht legal gehandelt. Ja jetzt hat es den "richtigen" erwischt aber Gesetze sind meistens nicht aus Spaß da. Es gibt Gründe warum gerade Polizisten sich an Gesetze und Regeln halten müssen.

    Sonst haben wir irgendwann die Fälle das jeder schuldig ist.

    Wieso enthält ihr Nickname eigentlich das Wort Punker?

  57. Selbstverständlich-Selbstredend. meint: (5.12.2009 um 00:31) AntwortenReply to this comment

    @ Olli? Wieviele Polizeibeamte kennen Sie, die sich an Gesetze halten?

  58. Olli meint: (5.12.2009 um 01:39) AntwortenReply to this comment

    @Selbstverständlich-Selbstredend.:

    Keinen. Leider.

    Sind zwar meistens nur Kleinigkeiten wie während des Dienstes Privatangelegenheiten erledigen aber kann auch bis zu der ist die Treppe heruntergefallen gehen.

  59. BlogLeser meint: (5.12.2009 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    Wie Polizisten ticken hab ich vor über 20 Jahren erlebt, seitdem geh ich den Typen aus dem weg wo ich kann. Wobei ich sagen muss das ich einige Polizisten privat kenne die ganz nette Mädels und Kerle sind.

    Wir hatten 1986 eine Geburtstagsfeier zum 50. eines Freundes auf seinem Waldgrundstück, alles mit entsprechenden Genehmigungen. Wir hatten noch keine Stunde gefeiert da stand dann auch schon ein Polizeibus am Tor und hat verlangt das wir sofort aufhören und verschwinden. Nach Vorlage der Genehmigungen von Forstamt usw. sind sie sehr schnell wieder abgezogen.
    Da ich in der Regel gar nichts trinke wurde ich gebeten die Leute die getrunken hatten mit dem VW-Bus nach Hause zu fahren, was ich sehr gerne gemacht habe. Als ich von dem Waldweg auf die normale Straße kam wurde ich von der Polizei angehalten und sollte blasen, damals noch in die Glasröhrchen. Die Herren in grün meinten Alkohol zu riechen, bei 5 Volltrunkenen hinten im Bus eigentlich kein Wunder. Ich durfte 4 mal blasen, jedes Mal wurde eine andere Packung der Drägerröhrchen geöffnet. Am Ende sollte ich festgesetzt werden damit ein Motorradpolizist noch ein paar Packungen in der Dienststelle holen kann weil die die sie hatten anscheinend nicht gingen, da sie ja nichts anzeigen.
    Nach etwas über einer Stunde wurde es mir zu bunt und ich hab die Dienstnummern und Namen der Polizisten und des Verantwortlichen verlangt, die wurden mir nicht gegeben. Nur unterschwellig wurde mir gesagt ich solle mich ruhig verhalten sonst müsse ich mit einer Blutentnahme rechnen und Unterbringung in einer Ausnüchterungszelle.
    Ende vom Lied war das den zwei Beamten drei meiner Fahrtgäste auf die Uniform gekotzt haben weil ihnen schlecht wurde, einer meinte das liegt and der Farbe. Danach durfte ich von dannen zockeln, bei meiner Rückkehr standen die immer noch da, inzwischen mit 4 Autos und 2 Krads. Nach meiner Erzählung haben wir uns in der Hütte eingeigelt und gefeiert bis zum nächsten Tag um 12. Als ich die restlichen Leute nach Hause gefahren hab an dem Tag stand unten immer noch ein Auto und ich wurde wieder angehalten und sollte blasen…

    Seit dieser Geschichte bin ich kein Freund mehr von Polizisten, eine Beschwerde bei der Polizei brachte nichts da man mir sagte dass diese Aktion völlig in Ordnung war. An einen Anwalt hab ich damals nicht gedacht, da war auch der Korpsgeist bei der Polizei zu stark dafür.

  60. derRösrather meint: (5.12.2009 um 07:44) AntwortenReply to this comment

    Ein heißer Sommer, Samstag Nacht gegen 22:30, ich bin mit dem Auto auf dem Weg nach Hause. Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle an der B50. Nach dem üblichen: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte … zeigen sie Mir mal ihr Warndreieck.." folgt die Frage: "Haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen?" Ich bejahe. "Was haben Sie getrunken"? Antwort: "So ca. 6 Flaschen Bier" "In welchem Zeitraum"? Antwort: "Von 18:00 bis grad eben". Steigen Sie bitte aus!
    Es folgte das übliche: Sind Sie mit einer Atemalkohol-Kontrolle einverstanden? Nein, warum?! Wir nehmen Sie jetzt mit auf die Wache und [wir] ordnen eine Blutprobe an. Gesagt, getan, eine Rechtsbelehrung erfolgt nicht. Der Arzt vom KH in der Nähe war nach nur 10 Minuten da .. welcher Richter mag in dieser kurzen Zeit die Maßnahme angesegnet haben? Die Blutprobe ist negativ, denn ich hatte den Abend nur Clausthaler getrunken. Das hat nur 0,5 Promille. Dumme Gesichter bei meinen "Freunden" …

    Wie sollten Uns nichts vormachen! Die Polizei ist eine eigene Gewalt in diesem Staat und Richter decken dies täglich!

    @4 melebert
    Ja, sie sind von einem anderen Stern. Das wird ihnen jeder Anwalt bestätigen können ;-)

    @23 Martin
    Falsch! Der genannte Personenkreis macht Quasi per Gesetzt keine Fehler!

  61. derRösrather meint: (5.12.2009 um 08:20) AntwortenReply to this comment

    Wie man an *oldmann* sieht, schämt sich diese "kriminelle Vereinigung in Uniform" nicht mal für ihre Selbstherrlichkeit!

  62. Rallemann meint: (5.12.2009 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    Was spricht dagegen, wenn – wie in einem weiter oben stehenden Post geschrieben – beide Seiten bestraft werden? Der Eine fürs (angenommene) alkoholisierte Fahren, der andere für die Kompetenzüberschreitung?!

    Ich selbst habe noch keine schlechten Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Auch nicht, als ich denen die Vorfahrt genommen habe. Und nicht als ich mit vier abgefahrenen Reifen und ohne Führer- und Fahrzeugschein in eine Kontolle geriet. Da durft ich sogar noch fahren, um das Bußgeld am Automaten zu ziehen, da ich kein Bargeld hatte und die Kartenzahlung gabs noch nicht. Wegen der Reifen reichte das Versprechen, die am gleichen Tag noch zu wechseln (ohne Wiedervorführung oder so).

    Ich denke, wer ein randvolles Glas mit sich trägt, muss damit rechnen, dass es auch mal überschwappt (will sagen, wer sich an der Grenze der Legalität bewegt, muss damit rechnen, dass sein Verhalten, sagen wir mal, für Argwohn sorgt und falsch eingeschätzt wird, nämlich auf der anderen Seite dieser Grenze)

  63. Dieter meint: (5.12.2009 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Hmm so hat ja jeder besoffene fahrer die chance seine chance zu erhöhen und um ein fahrverbot herum zu kommen.

    schön alles heraus zögern, bis der besuffski den anwalt erreicht hat 30-40 minuten, richter erreichenund beschluß einholen bestimmt 1-2 stunden,da sing der promillwert schonmal gute 0,2-0,3 je nach typ natürlich.

    aus 0,6 können da schnell 0,4 werden was kein fahrverbot mit sich zieht.
    wie genau sind die rückrechnungen des promillwerts? wie wird vor gericht gehandhabt?

  64. Niko Schwarz (Link) meint: (5.12.2009 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    @Gerichtskenner:

    Ich hoffe, dass es irgendwann mal gepflegt Klick macht.

    Ich mag den Fluch. Als Menschen noch Angst vor der Cholera hatten, weil etliche Familienmitglieder daran gestorben sind, sagte man jemandem, den man wirklich nicht ausstehen konnte: "Ich wünsche dir die Cholera!" Und noch bis heute ist "Cholera!" ein heftiger Fluch für Aschkenasim.

    Menschen benutzen ihre negativsten Assotiationen als Flüche und Beleidigungen. Das nächste mal, wenn jemand meine Vorfahrt schneidet rufe ich vielleicht auch: Ich wünsche dir, dass die Polizei morgen um fünf vor deiner Tür steht!"

    Wenn genügend Leute das Meme aufnehmen gibt es dann irgendwann allgemeinverständliche Kurzfassungen, vielleicht: "Fünf Uhr!" oder: "Klick!"

    Das käme dann auf die Liste der Dinge, die man im Fernsehen nicht sagen darf :)

  65. Stephan535 meint: (5.12.2009 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist doch eigentlich nicht, ob die unrechtmäßig erlangten Beweismittel verwendet werden dürfen um jemanden zu Verknacken, der offensichtlich etwas strafwürdiges getan hat. Hier könnte man sagen: "Doch macht mal, fährt der wenigstens nicht mehr besoffen Leute tot". (Beispiel!)
    Die unrechtmäßig erlangten Beweise dürfen nicht verwendet werden, damit diejenigen, die diese Beweise erhoben haben in Zukunft davon absehen dies unrechtmäßig zu tun! Das ist der Grund dafür, warum man dies so tun sollte. Damit keiner mehr auf die Idee kommt, unrechtmäßig Beweise zu erheben – hätte dann ja keinen Sinn mehr.

  66. martin meint: (5.12.2009 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es immer wieder lustig zu sehen, dass es Leute gibt die sich darüber aufregen, dass ein Strafverteidiger jemanden verteidigt der irgendetwas (sei es noch so groß oder noch so klein) falsch gemacht hat. Wohl möglich auch noch mit allen Mitteln verteidigt und nicht nur so halbherzig.

  67. martin meint: (5.12.2009 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather:
    Danke für den Mut diese Geschichte durchzuziehen. Ich finde an dieser Geschichte wird sehr schön gezeigt, dass die Damen und Herren von der Polizei häufig alles nur von der Seite betrachten, was der Bürger gerade falsch gemacht haben könnte. Anstatt auch einmal andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

  68. martin meint: (5.12.2009 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    @oldman:
    Toll dass Sie hier darauf hinweisen, dass Sie 43 Jahre lange das Gesetz missachtet haben eine richterliche Anordnung einzuholen, weil es Ihrer Meinung / Erfahrung nach trotzdem verwertet werden darf. Offensichtlich waren die Konsequenzen für Sie in 43 Jahren nicht groß genug, sich doch noch irgendwann an das Gesetz zu halten vorher eine richterliche Anordnung einzuholen. Und jetzt prahlen Sie auch noch damit, dass sich Polizisten nicht an die Gesetze halten müssen, die für die Bürger gelten.

  69. Udo Vetter (Link) meint: (5.12.2009 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Dumm nur, lieber Oldman, dass die Diskussion über das Verwertungsverbot seit ungefähr einem Jahr in ganz andere Richtung läuft. Die aktuellen Urteile lassen sich leicht googeln.

  70. Rudi meint: (5.12.2009 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nur bestätigen, daß es die Polizei mit den Rechten Betroffener öfter nicht so genau nimmt:

    An einem Wochenende wurde ich 4 (in Worten vier!) mal in einer "verdachtsunabhängigen Kontrolle" am Bahnhof durchsucht.

    Nun steht einem da eine schriftliche Bescheinigung zu (44,IV, S. 3, BPolG, bzw. jeweiliges Landesgesetz). Die Kommentare der Beamten bei einem solchen Verlangen sind haarsträubend. Nicht einmal wenn man die Rechtsgrundlage nennt, bekommt man diese. "Die bekommen Sie nicht. Sie können sich ja beschweren" etc. Und das alles, nachdem man sich als Anwalt ausgewiesen hat und dargelegt hat, daß man gleich einen Gerichtstermin hat. Da wird sogar in der Akte geblättert mit der Begründung, da könnten ja Drogen versteckt sein… Rechtsstaat, ade!!

  71. lionel hutz (Link) meint: (5.12.2009 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Das Polizei-Bashing das hier in den Kommentaren betrieben wird, finde ich unglaublich.

    In meinen 40 Lebensjahren habe ich noch keine dieser merkwürdigen Erfahrungen gesammelt; allerdings gab es schon etliche Situationen, in denen ich froh war, dass die Polizei für Sicherheit und Ordnung gesorgt hat.

    Im übrigen stelle ich in Deutschland ohnehin eine Verrohung im Umgang mit der Polizei fest. Es wird in einer Form beleidigt, lamentiert und mißachtet die in unseren europäischen Nachbarländern undenkbar wäre.

    Nur eine Anekdote:
    Ich kann mich an eine Situation in England erinnern, bei der eine größere Menschenansammlung von der Polizei zu einem Bahnhof geleitet wurde. Ich befand mich mitten drin und ich war als Deutscher schwer angenervt. In Deutschland hätte es sicherlich zig Diskussionen mit Polizisten gegeben und es hätte Versuche gegeben, irgendwie aus dieser Gruppe auszubrechen.
    Die Engländer haben die Situation völlig gelassen von der Polizei regeln lassen und siehe da: Der geamte Abtransport funktionierte perfekt, stressfrei und reibungslos.

    Es gibt sicherlich Juristen, die diese Situation als schweren Eingriff in die persönliche Freiheit interpretiert hätten:

    http://www.youtube.com/watch?v=CLfzfC3JXAw

  72. Matthias meint: (5.12.2009 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @Rudi: Der Wahnsinn, das ist heftig. Ich nehme mal schwer an, das war in Berlin oder einer anderen Großstadt? Ich war dort oben, als ich verteidigt wurde (nein, hab nix gemacht, aber selbst den kaputtesten Zeugen glaubt man ALLES, auch wenn es drei Gegenzeugen gibt…). Da wurde zumindest am Eingang vom Gericht auch der Anwalt auf Herz und Nieren gefilzt – das kann ich verstehen. Aber am Bahnhof?

    @Simpsons-Anwalt Lionel: Die Briten spinnen auch. Sorry, aber das ist so. Weißt du, was in diesem Land abgeht? Gott hat denen 'ne Insel gegeben… und irgendein Idiot baut 'nen Tunnel hin.

  73. derRösrather meint: (5.12.2009 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Was will uns Lionel Hutz damit sagen? Wir sollen auf alle unsere Rechte verzichten? Wir sollen und klaglos niederknüppeln lassen, uns schikanieren lassen, ohne Rechtsgrundlage mal ein paar Tage auf einer Wache in der Zelle zu sitzen?
    Oldman hätte sicher die passenden Zettel Din A5 zur Hand …

  74. Daniel meint: (5.12.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @71: SO eine Situation hatte ich in D auch schon. Durfte auch schön brav mit den ganzen besoffenen Fußballfans zum Stadion marschieren und jeder Versuch, raus zu kommen, war völlig zweckfrei.
    Dumm nur:
    1.) Ich saß vor den Fans im Zug
    2.) Es war ein normaler Regionalexpress
    3.) Fußball interessiert mich nicht die Bohne
    4.) Ich habe einen Termin verpaßt, was mir (stark spürbare) Nachteile eingehandelt hat.

    Und nein, ich bin kein Polizistenhasser. Ich glaube nur, daß EINIGE von denen (durchaus viele, aber sicher nicht die meisten) einen schlechten Job abliefern, was leider ständig kaschiert wird.

  75. Kai meint: (5.12.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    >Und nein, ich bin kein Polizistenhasser. Ich glaube nur, daß EINIGE von denen (durchaus viele, aber sicher nicht die meisten) einen schlechten Job abliefern, was leider ständig kaschiert wird.

    Full ACK.

    Selbst bei einfachsten Verkehrsunfällen traten die bir mir ignorant, unwissend und selbstherrlich auf:

    - Mein Zeuge wurde abgewiegelt mit "brauchen wir nicht, Sachlage ist klar"….Die Versicherung und das Gericht sahen es anders. Ich musste zahlen
    - Meine Bitte, die abgeknickte Bremsspur abzufotografieren, wurde nicht befolgt. Sie hätte genau zeigen können, wo der Aufprall passierte.
    - meine Antwort "Mein Wagen ist in den anderen gefahren" wurde gleichgesetzt und im Formular mit "Beteiligter räumte seine Schuld ein" quittiert. Von wegen. Das ist im Gericht nicht mehr geradezurücken.

    Wer Polizist ist, hat es wohl verdient und es scheint in meinen Augen einen Grund zu geben, warum man Polizist wurde und nicht etwas "Anständiges".

    Für Kriminalbeamte gelten etwas andere Ansichten.

  76. zwv@lawblog meint: (5.12.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Erstaunliche Parlelen:

    Als ich vor einigen Jahren mit Blut im Alkohol angehalten wurde,
    ich 4 mal in das Röhrchen pusten durfte(3x unter dem Grenzwert ein knapp der Grenzwert), wurde ich höflich zur Wache gebeten, wo ein moderneres Gerät auch wieder meinen Alkoholpegel knapp unter dem Grenzwert anzeigte….. Die Werte können ja nicht stimmen….sagten die beiden Beamten…. Wir müssen eine Blutprobe entnehmen… sagten die Beamten….

    Aufgeklärt wurde ich nicht,
    Unterschrieben habe ich nichts,
    Der Arzt kam… ich konnte gerade auf der Linie gehn, meine Finger trafen, bei geschlossenen Augen sich exakt….

    Ergebniss: 2 Monate Führescheinentzug, aufgund des Gutachten eines Arztes und einer Blutprobe, die zwar Alkohol enthielt, aber deutlich unter dem Grenzwert war(zum Zeitpunkt der Abnahme) und natürlich hochgerechnet wurde.

    Ich habe dann erst im Nachhinein von meinen Rechten und den Pflichten der Beamten Kentniss durch eigene Recherchen erlangt.

    Ich hatte dabei das Gefühl, die beiden Beamten wollten unbedingt Quote machen.

    Mein Vertrauen in die Polizei wurde wieder eine Stückchen mehr verkleinert.

    Gruß
    Oli

  77. Gluko meint: (5.12.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Ein paar Punkte vorab:
    - Ich halte es für wichtig, dass es Rechtsbeistand gibt und man ein Recht auf diesen Beistand hat.
    - Ich halte es für wichtig, dass nur ein Richter eine Blutentnahme zur Beweissicherung anordnen darf.
    -Ich halte es für wichtig, dass Falschaussagen vor Gericht geahndet werden.

    Ich bin aber der Meinung, dass in einem Großteil der Kommentare Ursache und Wirkung verwechselt werden. Gehen wir davon aus, dass es sich wirklich um eine Fahrt unter Alkohol und / oder Drogen gehandelt hat (was Herr Vetter immer noch nicht bestätigt hat), so wird der Fahrer dafür die alleinige Verantwortung tragen müssen. Kein Polizist oder Richter hat ihn dazu gezwungen sich in dem Zustand hinter's Steuer zusetzen. Wäre bei der Blutuntersuchung nichts herausgekommen, so wäre der Fall wohl nicht in der von Herrn Vetter beschriebenen Form vor Gericht gelandet und er hätte nicht auf der Herausstellung der unbestreitbaren Verfahrensfehler abgestellt.

    Bleiben zwei Schlussfolgerungen:
    - Schön gelaufen: der Angeklagte kann wieder gehen und bleibt unbehelligt, weil kein Richter gerufen wurde.
    - Schade dumm gelaufen: der Angeklagte kann wieder fahren und wird weiter unter Alkohol / Drogen Fahrzeuge bewegen, weil kein Richter gerufen wurde.

    Vielleicht vertritt Herr Vetter beim nächsten mal ein Opfer des hier Angeklagten, welches er im Suff über den Haufen gefahren hat.

  78. derRösrather meint: (5.12.2009 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    @77 Gluko

    Das rechtfertigt also einen Rechtsbruch?

  79. der echte n.n. meint: (5.12.2009 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    warum nehmen sie eigentlich polizisten in schutz, die sich einen dreck um unsere gesetze und gerichte scheren? warum wollen sie unbedingt beweismittel verwerten, die auf unlauterem wege zustande gekommen sind?

  80. Phil meint: (5.12.2009 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das eigentlich mit einer Urinprobe bei Verkehrskontrollen? Was passiert, wenn ich die verweigere?

  81. Gluko meint: (5.12.2009 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather:
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

    Ich halte es für wichtig, dass nur ein Richter eine Blutentnahme zur Beweissicherung anordnen darf.

    Schön gelaufen: der Angeklagte kann wieder gehen und bleibt unbehelligt, weil kein Richter gerufen wurde.

    Wo rechtfertigte ich da einen Rechtsbruch?

  82. Anders meint: (5.12.2009 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @77 Gluko

    Ich bin aber der Meinung, dass Sie Ursache und Wirkung verwechseln. Gehen wir davon aus, dass es sich wirklich um eine Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss, ohne Belehrung und ohne Gefahr in Verzug gehandelt hat, so werden die beiden Polizisten dafür die alleinige Verantwortung tragen müssen. Kein Bürger oder Richter hat sie dazu gezwungen sich über Recht und Gesetz hinweg zu setzen.

    Anders

    PS: Weder heiligt der Zweck die Mittel, noch das Ergebnis die Vorgehensweise.

  83. Gluko meint: (5.12.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @Anders:

    Kein Bürger oder Richter hat sie dazu gezwungen sich über Recht und Gesetz hinweg zu setzen.

    Deshalb schrieb ich ja auch:

    - Ich halte es für wichtig, dass Falschaussagen vor Gericht geahndet werden.

    Ursache ist für mich die noch nicht bestätigte Trunkenheitsfahrt. Wirkung ist der Prozess.
    Das die Polizisten den verbockt haben ist der nächste Fall. Und mich nervt, das wegen Unvermögen oder was auch immer, der Trunkenbold weiter auf den Straßen unterwegs sein wird.

  84. derRösrather meint: (5.12.2009 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @81 Gluko

    Aus ihrer Geschichte lese ich eine "ja, aber" – Konstellation. Am Anfang ein paar Punkte dafür, in Mitte der Geschichte versuchen sie etwas zu relativieren. Jedenfalls lese ich das so. Und dann am Ende ihr "was wäre wenn … ". Liest sich ziemlich wirr das ganze.

  85. Olli meint: (5.12.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @Daniel:

    Da hatte ich Gott sei dank seltener Probleme mit.

    Ok sie wollten mich auch andauernd mitnehmen aber gutes zureden hat meistens geholfen.

    Ok und einmal auch die Flucht als der Polizist auf die sagenhafte Idee kam das der Jugendliche 10 Reihen weiter ja zu uns gehören müsste und er uns jetzt alle mitnehmen müsste weil der Kerl nicht aufhört zu singen.

  86. Gluko meint: (5.12.2009 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather:
    Mag sein, dass mein Ärger darüber, dass jemand wegen Verfahrensfehlern einfach ungeschoren davonkommt, nicht so richtig rüber kam.
    Ich wollte klar machen, dass ich das System so wie es ist für richtig halte, auch wenn dadurch jemand nicht zur Rechenschaft gezogen werden sollte.
    Ich sehe aber halt auch die Gefahr die daraus resultiert, wenn dieser Herr weiter auf den Straßen unterwegs ist.

  87. derRösrather meint: (5.12.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    @Gluko

    Damit muss man Leben in einem Rechtsstaat. Da darf nicht aus Unrecht Recht gemacht werden und wer es tut ist selbst ein Verbrecher. Siehe Oldmann: 43 Jahre lang anmaßender Beamter im Polizeidienst, hat nichts bei/aus seiner Arbeit gelernt und hatte die Macht Körperverletzungen anzuordnen.

  88. Olli meint: (5.12.2009 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @Gluko:

    Und was ist mit der Gefahr durch Polizisten die das Recht brechen können ohne bestraft zu werden?

    Wenn du Menschen keine klaren Grenzen setzt oder diese für das überschreiten der Grenzen nicht bestrafst dann werden diese oft immer weiter machen und immer weiter gehen.

  89. Gluko meint: (5.12.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Deshalb:

    - Ich halte es für wichtig, dass Falschaussagen vor Gericht geahndet werden.

    Das war auf die Polizisten gemünzt.

    Klare Grenzen gibt es aber auch für Alkohol im Straßenverkehr. Mein Zwiespalt ist der, dass dieser Mensch nun keine Konsequenzen zu tragen hat, sondern auf das nächste Mal gewartet werden muss, wenn die ach "so bösen Polizisten" eine Verkehrskontrolle durchführen. Das es dabei Auswüchse gibt ist mir bewusst. Aber vom Grund her sind sie angebracht. Saufen und Autofahren gehören für mich einfach nicht zusammen

  90. Olli meint: (5.12.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    @Gluko:

    Das muss ich überlesen haben mein Fehler.

  91. derRösrather meint: (5.12.2009 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Wie groß mag die Chance sein, das ein Bürger einen Prozeß vor Gericht auf Grund falscher Aussagen der Polizei verliert im Gegensatz zu den Freisprüchen wegen falscher Aussage der Polizei?
    Ich war mal bei einer Verhandlung dabei, da las eine Polizistin bei ihrer "Aussage" vor Gericht von einem Zettel ab. Die beiden anderen Kollegen konnten sich ihren Text im Kopf behalten. Der Richter war sichtlich verärgert, der Bürger hat trotzdem den Prozeß verloren.

  92. GHad meint: (5.12.2009 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Ähm, was ich nicht verstehe, warum hier bei unrechtmäßigen erlangten Beweismitteln damit argumentiert wird, dass offensichtlich Schuldige dann einfach davon kommen.

    Wenn sich alle Polizisten an die Vorschriften halten würden, gäbe es keine unrechtmäßig erlangte Beweismittel, dann würden auch keine offensichtlich Schuldigen davon kommen.

    Ich wollte das nur mal in den richtigen kausalen Kontext bringen…

    Greetz,
    GHad

  93. Schnorri meint: (5.12.2009 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    Dass sich der Begriff der Gefahr im Verzuge und das richterliche Urteil über die Anordnungsbefugnis der Ermittlungspersonen (früher Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) im Verlaufe der letzten Jahrzehnte geändert hat, ist hier wohl etwas unter gegangen, oder??

    Eine polizeiliche Anordnung aus 1974 wird ja deswegen nicht unrechtmäßig, weil sich Jahrzehnte später die Rechtsprechung geändert hat! Und es werden auch keine gefährlichen Körperverletzungen mehr daraus. Und niemand kann deswegen nach 35 Jahren noch Schadensersatz wegen wasauchimmer erlangen.

    Der Anwalt Vetter möchte seinen Mandanten heraushauen, egal, was sein Mandant "verbrochen" hat, denn ein Anwalt ist in erster Linie seinem Mandanten verpflichtet und nicht der Wahrheit. Und da trifft er nun im Saal auf rhetorisch klar unterlegene Polizisten und hofft, seinen Mandanten auf formalem Wege herauszupauken. Soweit so gut.

    Nur frage ich mich ernsthaft, wie Freiwilligkeit per Mehrfachunterschrift gerichtsfest zu machen ist. Dann kommt doch Herr Vetter auf den Gedanken, dass die bekundete Freiwilligkeit doch unter in den Akten natürlich nicht eingetragene Art und Weise doch nicht so freiwillig war. Und Herr Vetter hat das selbe Spielblatt auf der Hand. Im Zweifel sprechen dann eben die ermittelten zwei Promille in die Hände, die die fehlende Erkenntnismoglichkeit seines Mandanten beweisen.

    …….

    Dafür, dass vielen Schreibern hier so grausames in Zusammenhang mit der Polizei passiert ist, wundert es mich doch sehr, dass sich der unterschwellige Volkszorn doch in erster Linie gegen Autos von Normalsterblichen richtet und nicht gegen Polizisten und andere Angehörige der Rechtsprechung.

  94. Dummer Buerger meint: (6.12.2009 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    Wie es einem ergehen kann, wenn man auf Herrn Vetters Ratschlaege hoert, will ich dem Plenum nicht vorenthalten.

    Gestern Abend fuhr ich – nuechtern wohlgemerkt – von der Arbeit gegen 22:00 Uhr auf einer grossen Strasse in einer grossen Stadt nach Hause.

    Aufgrund der Freitagnacht hatte die Polizei beschlossen, eine grosse Verkehrskontrolle durchzufuehren. So wurde auch ich kontrolliert. Nach dem ueblichen Fuehrerschein und Fahrzeugscheinspiel fielen dem Polizeibeamten meine geroeteten Augen auf, ich kam wie gesagt von der Arbeit und war muede. "Haben Sie was getrunken?" Nein, natuerlich nicht, ich komme von der Arbeit, das ist Alkohol verboten, ich arbeite am Bildschirm und habe oft geroetete Augen.

    "Sind Sie mit einem freiwilligen Alkoholtest einverstanden?" (Erinnerung an Herrn Vetter: Bloss nichts freiwillig machen, also: Nein, ich komme von der Arbeit und will nach Hause. "Augrund ihrer geroeteten Augen besteht der Verdacht, dass Sie alkoholisiert sind. Wenn Sie nicht mit einem freiwilligen Alkoholtest einverstanden sind, dann muessen wir eine Blutprobe durchfuehren."

    Erinnerung an Herrn Vetter: Richtervorbehalt, darf die Polizei gar nicht anordnen. Ich bestand darauf, dass ich nicht freiwillig mein Blut hergebe. Habe einen Zettel verlangt, diesen bekommen und aufgeschrieben, dass ich nicht einverstanden bin. Der Beamte versprach den Zettel zur Akte zu nehmen. "Wie sie ja wissen, muss die Blutprobe vom Richter angeordnet werden. So lange bleiben sie und ihr Auto hier, nehmen sie bitte im Polizeibus Platz."

    Gut, die Beamten scheinen den lawblog zu lesen oder hatten gerade eine Fortbildung.

    Es wurde also telefoniert, mit der Einsatzzentrale, dann mit der Kriminalpolizei, die Kriminalpolizei stellte Kontakt zum Einstaatsanwalt her, der wollte
    nicht entscheiden und verwies an den Bereitsschaftsrichter. (Nett war, da ich ja nun im Polizeibus sass, konnte ich die Gespraeche mitverfolgen. Der Bereitschaftsrichter wurde nach mehreren Versuchen dann doch erreicht, er wollte aber ohne Berichtslage nicht entscheiden.

    Also fuhr der Polizeibeamte, der mit mir gesprochen hatte, zur Wache, damit er einen Bericht schreiben kann und diesen wollte er dann gleich zum Richter bringen.

    Wie lange dies dauern soll, konnte keiner sagen, also warten. Nach 2 Stunden kam der Beamte zurueck, der Richter war einverstanden, ich wurde zur Wache gefahren, denn selber fahren durfte ich ja nicht.

    Mein Auto blieb zurueck. Dann hieß es wieder warten, bis der Arzt kam, Untersuchung, Blutentnahme. Nach insgesamt fuenf Stunden war ich dann aus der staatlichen Obhut entlassen.

    Ich war fast ein bisschen enttaeuscht, dass man mir keine Fingerabdruecke abgenommen hatte.

    Abschließend moechte ich noch anmerken, dass die Polizisten stets korrekt waren, sie waren nicht begeistert ueber meine mangelnde Kooperation, aber
    sehr hoeflich, auf der Wache gab es sogar Leitungswasser aus einem Pappbecher.

    Beim naechsten Mal werde ich wieder gleich pusten und alles ist gut.

  95. igel meint: (6.12.2009 um 03:47) AntwortenReply to this comment

    @Keine Kür: Sie wiederholen Niko falsch, Polizisten werden nicht per Verurteilung bezahlt, sondern um (viele) Verurteilungen zu erhalten.

    Und zur Motivation: Ein Unschuldiger hat keine Motivation zu lügen. Nehmen wir an, Sie meinen: Hat eine starke Motivation für sich selbst günstig auszusagen.

    Die Trennung zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft fußt im Wesentlichen darauf, dass ein Staatsanwalt die aufgenommene Ermittlung am leichtesten durch eine Verurteilung rechtfertigt. Gerade so ist ein Polizist an Verurteilungen eines Beschuldigten interessiert, sonst hätte er ja jemanden zu unrecht beschuldigt.

    Ich kann die Motivationen nicht allgemein gegeneinander aufwiegen. Aber ich glaube das: wenn ein Unschuldiger auf einen Polizisten trifft, dann ist der Polizist der mit der Tendenz zur Falschaussage.

  96. Schnorri meint: (6.12.2009 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Ähem, ein Polizist ist daran interessiert, möglichst viele Fälle vor Gericht zu bringen, damit viele verurteilt werden??

    Der Enfluss eines Polizisten reicht doch kaum in den Gerichtssaal, die weitaus meisten Anzeigen versanden doch wegen unterschiedlicher Aussagen der Beteiligten oder mangelndem Öffentlichem Interesse oder offenen Verfahren an anderen Orten bei der Einstellung oder anderen. Sümpfen der StPO, sodass es gar nicht zum Gerichtsverfahren kommt.
    Oder schon mal etwas von einem Strafbefehl oder dergleichen gehört??

    Die wenigsten Strafverfahren enden vor dem Richter, die meisten versanden vorher. Und nach der Anzeigenfertigung und anderen Ermittlungen sieht der Beamte nichts mehr von Opfer oder Täter.

  97. Jonny meint: (6.12.2009 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    @Dummer Buerger: Die Frage ist, was jetzt passiert wenn bei der Probe 0.0 herauskommt.. Nachdem es 5 Stunden her war, dass Sie angehalten wurden, koennen wir ja mal bei einem Abbau von 0.1 – 0.2 %o/h von einem Alkoholwert von etwa 0.8 ausgehen. Das sollte doch fuer ein paar Tage Fussgaenger reichen ;)

    Nehmen Sie sich lieber schon mal einen Anwalt!

  98. Dummer Mensch meint: (6.12.2009 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Der Beschuldigte ist betrunken Auto gefahren?

    Wenn man scheiße baut, muss man auch mal dazu stehen. Aber das gibts heut nicht mehr in dieser Gesellschaft. Lieber warten wir bis der Alki mal mein Kind überfährt.

    Aber die Polizisten sind die Arschlöcher – fertig! Winkeladvokaten sei gedankt. Man der Blog wird immer lächerlicher!

    Dem Polizisten juckts doch nicht die Bohne ob der Beschuldigte jetzt die Geldstrafe bezahlt oder das Verfahren eingestellt wird.

  99. Hanš meint: (6.12.2009 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Sehe gerade eine Szene der Publikumslieblinge Toto und Harry, die ich neulich bei youtube fand, mit etwas anderen Augen:

    http://www.youtube.com/watch?v=jxoxvgydO5Q

    Hier wurden sicherlich auch dem Beschuldigten seine Rechte korrekt erklärt und eine richterliche Erlaubnis eingeholt…
    Allein die Begründung ist schon eine Auszeichnung wert: "Sie haben Widerstand geleistet, da muss eine Blutprobe genommen werden".

  100. derRösrather meint: (6.12.2009 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    zu 99:

    Warum stellt da keiner Strafantrag? Bei einem so gut dokumentierten Rechtsbruch sollte das doch Erfolg haben.

  101. fernetpunker (Link) meint: (7.12.2009 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    @Dummer Mensch: Meine Rede, Mann, meine R E D E !!!

  102. Momo meint: (7.12.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @Dummer Buerger: Das war abzusehen. Hier herrscht ein Interessenskonflikt allererster Güte. Denn:

    1) Ich könnte mich pauschal immer kooperativ zeigen, mich damit aber so richtig in die Scheiße reiten. Der Pflichtverteidiger rauft sich dann später die Haare und fragt mich: "Warum bitte haben sie dann dem und dem zugestimmt?!? Jetzt haben wir kaum eine Chance ihre Unschuld zu beweisen/in dem Verfahren noch Bewährung zu kriegen/den Weltuntergang abzuwenden/die Kinder aus der Hölle zu holen/"

    2) Ich könnte immer pauschal unkooperativ sein. In dem Fall wird der Staatsdiener versuchen alles zu holen, was er legal holen kann. Dabei kommt dann irgendwann raus, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet hat. Gibt mir keine Nachteile, ich mache auch nix falsch, nur kostet mir das aber unglaublich viel Zeit.

    3) Ich könnte pauschal immer die Aussage verweigern und meinen Anwalt rufen. Auch bei der Allgemeinen Verkehrskontrolle. Nun, damit mache ich garantiert nichts falsch nur ganz billig wird das nicht sein.

    4) Ich studiere Jura und setze 3) insofern um, als dass ich mich in rechtlichen Fragen selbst beraten kann.

    So, der eigentliche Konflikt: Was rät man dem Bürger jetzt was er tun soll? Für 4) dürften die Wenigsten Verständnis haben. Als Anwalt würde ich mir damit auch mein eigenes Geschäftsfeld kaputt machen. 3) ist der Traum eines jeden Anwalts, aber als Bürger hat man das dafür notwendige Kleingeld nicht. Möglichkeit Nummer 1) ist eigentlich unverantwortlich, weil der Bürger nicht weiss, wann es besser wäre die Schnauze zu halten und zu 3) über zu gehen. Also wählt man den Weg des geringsten Übels, bleibt höflich, verweigert aber die generelle Mitarbeit. Und bezahlt das dann mit viiieeel Wartezeit.

    Ich denk, das ist auch der Grund warum sich mit dem Thema so viele auseinander setzen. Man fährt generell Schiene 2), will aber ein bisschen was 4) anlesen, damit man im Bedarfsfall weiss, wann man 1) machen kann. :)

  103. Gerhard Altenhoff (Link) meint: (8.12.2009 um 00:56) AntwortenReply to this comment

    Im Verhältnis der "Polizei- und Ordnungskräfte" zum Souverän dieses unseres Landes hat sich wieder einmal der "obrigkeitsstaatliche" Gedanke eingeschlichen. – Die Polizei – nicht mehr "Freund und Helfer" – Die Polizei – der "Abkassierer und Belehrer der Nation":
    Unlängst hatte ich hier in Nievenheim eine mehr als unheimliche Begegnung der Dritten Art. Vor der Bäckerei Kraus auf der Hindenburgstaße in Nievenheim waren zwei Polizisten damit beschäftigt, eine Frau, die auf dem davor befindlichen Parkstreifen entgegen der Parkrichtung ihren Wagen abgestellt hatte, nach allen Regeln der polizeilichen Kunst "zusammenzufalten". Wäre 20 Meter rechts oder links davon einer umgebracht worden, die Herren "Ordnungshüter" hätten es nicht einmal bemerkt!

  104. tobif meint: (8.12.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    was mich persönlich bei diesem thema viel mehr interessieren würde:

    Als letzte Möglichkeit bleibt, sich gegen die Blutprobe zu wehren. Das jedenfalls dürfte kaum zu “unterschlagen” sein. Erst kürzlich hat ein Gericht festgestellt, dass eine Blutprobe nur unter Anwendung körperlicher Gewalt abgenommen werden darf, wenn ein Richter zugestimmt hat.

    wie ist das "zu wehren" zu interpretieren? bedeutet das für mich "komm mir mit der nadel zu nahe und ich brech dir die hand und jedem der mich festhalten will auch" oder soll ich mich hinstellen und wild rumfuchteln und laut nach meinem anwalt schreien (was unsere grünen freunde ja nicht unbedingt von einer "zwangsblutentnahme" abhalten muss)?
    oder kurz: wie weit darf ich gehen, zum mich zu wehren?

  105. Colajunkie meint: (12.12.2009 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Die Frage, inwieweit Blutproben, die ohne richterliche Anordnung und ohne vernünftige, aktenkundig gemachte Prüfung der Frage, ob die richterliche Anordnung wegen "Gefahr im Verzug" verzichtbar war, verwertbar sind, wird gerade in der Rechtsprechung heiß diskutiert. Die Ansichten sind geteilt. Gerade, um die Polizei zu zwingen, in Zukunft nach Vorschrift vorzugehen, wird – zumindest bei krassen Verstößen – die Unverwertbarkeit des Ergebnisses bejaht.

    Klar ist auch, dass viele Polizeibeamte beimrichtigen Vorgehen bei der Blutprobenentnahme das nicht richtig wissen. (Manche sagen im Termin tatsächlich vollkommen unschuldig dreinschauend Dinge wie "Es gibt einen Eildienst? Von 6 bis 21 Uhr? Ich dachte, so ein Richter fängt frühestens um 07:30 Uhr an zu arbeiten, deshalb habe ich niemanden angerufen…) Klar ist aber auch, dass noch mehr Polizeibeamte sich wirklich bemühen, ihren Job ordentlich zu machen und nun komplett verunsichert sind.(Das sind die, die mich im Moment alle paar Minuten wegen Anordnung Blutprobenentnahme – bin Richter, der gerade Eildienst hat – anrufen und auf Nachfrage, ob der Beschuldigte eigentlich einverstanden sei, sagen, "hum, also,er hat ja gesagt, aber wir waren uns nicht sicher, ob das wirksam ist, also dachten wir, wir fragen mal zur Sicherheit nach, ob Sie das anhand der vorliegenden Verdachtsmomente nicht doch genehmigen könnten? Geht ja ganz schnell???")

    Wenn ein Fehler passiert ist: Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung ist die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt nicht der schlimmste aller denkbaren körperlichen Eingriffe ist (nicht zu vergleichen mit etwa einer Freiheitsentziehung. Die Ausnüchterung in der Gewahrsamszelle muss übrigens auch durch einen Richter angeordnet werden, zumindest, wenn sie länger als drei Stunden dauern muss, und der muss nach FamFG auch zum Polizeigewahrsam, um sich den Menschen anzugucken, und zwar bis 21:00 Uhr, zumindest nach der Rechtsprechung in unserem Bezirk… Es gibt das Erfordernis der unverzüglichen persönlichen Anhörung). Andererseits ist die Gefahr für den Straßenverkehr bzw. alle, die daran teilnehmen, durch besoffene Autofahrer immens groß. Ergo: bei Fehler Interessenabwägung. Was wiegt schwerer? Der Verfahrensverstoß oder die Sicherheit der Straßenverkehrsteilnehmer? Hätte bei ordnungsgemäßem Vorgehen eine Blutprobe entnommen werden können = lagen die Voraussetzungen vor (kein allzu hoher Maßstab…) Ergebnis: offen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, auch wenn ich zugeben muss, dass ich den Verfahrensverstoß tendenziell eher zurücktreten lasse…

    Es ist aber Unsinn, dass man als Richter Polizisten automatisch mehr glaubt als anderen. Und: NEIN, Polizeibeamten freuen sich überhaupt nicht, zu einem Termin erscheinen und eine Aussage machen zu müssen. Häufig genug haben sie den Fall ohnehin längst vergessen, weil es so viele andere gleichartige gibt. Und sie haben genug Arbeit auf der Wache. Ein eigenes Interesse am Verfahrensausgang konnte ich bislang nur feststellen, wenn der Vorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lautete und der Polizist nach den vorliegenden ärztlichen Attesten tüchtig einen auf die Mütze bekommen hatte (und da sind manche Angeklagte echt gnadenlos, auch wenn ich zugegeben im Termin häufig noch herausfinden muss, was der Widerstandshandlung vorausgegangen ist… häufig genug aber von Seiten der Polizei wirklich NIX Falsches, aber der besoffene Angeklagte glaubte halt einfach, zutreten oder zuschlagen zu müssen). Aber natürlich mag es niemand, wenn er es zugeben müsste, einene Fehler gemacht zu haben. Andererseits ist es natürlich so, dass der Angeklagte häufig genug ein sehr großes Interesse hat zu lügen. Und das ist ja auch völlig in Ordnung so – niemand muss sich selbst belasten -, aber man muss sich trotzdem entscheiden, wem man glaubt.

    Was macht man? Man versucht durch geschicktes Nachfragen herauszubekommen, ob sich der Befragte in Widersprüche verwickelt oder nicht. Und zumindest in meinem Gerichtssaal tut das nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Richter, ohne deshalb entweder "alle Polizisten" oder "alle Angeklagte" grundsätzlich für Lügner zu halten. Nur: ich weiß es halt nicht, weil ich nicht dabei war. Deshalb muss ich fragen, und das versuche ich gleichmäßig zu verteilen. Im Übrigen: auch der fiese Staatsanwalt – so denn kein Referendar in der Sitzung ist – fragt auch gerne mal bei Polizisten etwas genauer nach, gerade bei Fehlern, die erfahrungsgemäß häufiger passieren.

    Entnehmen Ärzte auf Weisung der Polizei, ohne aber dass diese Anordnung rechtmäßig wäre, Blut, ist das übrigens natürlich eine gefährliche Körperverletzung. Und der Staat darf sich nicht auf Notwehr berufen.

    Aber bevor das Vertrauen in die ausgiebige richterliche Prüfung zu groß wird: Im Übrigen wird zumindest im Eildienst die Blutprobenentnahme regelmäßig nur telefonisch angeordnet. Maximal kommt die Strafanzeige schriftlich per Fax rein und man faxt dann seinen Beschluss zurück. Der Betroffene wird – wenn überhaupt – telefonisch angehört. Das isses dann aber auch. Wenn mir der Polizeibeamte sagt "Verkehrsunfall, 01 riecht nach Alkohol, kann nicht mehr gerade laufen, Atemalkohol 0.98 mg/l" oder "Schlangenlinien gefahren, angehalten, verwaschene Sprache, gerötete Augen, verweigert Atemalkoholprobe, riecht stark nach Fusel, Zeuge hat ihn aus Gaststätte herausgehen und dann zu seinem Auto gehen sehen" — tja, dann diskutiere ich das Ganze vielleicht noch mal kurz mit dem Staatsanwalt (muss sicher gehen, dass die StA den Antrag stellt) — aber dann ordne ich das auch an. Dauer meiner Prüfung: zehn Minuten bis 1/2 Stunde, einschließlich telefonischer Anhörung und Aufnehmen der wesentlichen Daten des Vorgangs.

    Ob das jetzt wirklich so viel mehr Rechtsschutz ist?

    Trotzdem, wenn Polizisten eine uneidliche Falschaussage vor Gericht machen – und in dem Fall sieht's nach gleich zwei davon aus -, dann beendet der Staatsanwalt die Sitzung mit einem Einleitungsvermerk (Ermittlungsverfahren gegen beide einzuleiten) und sie werden, wie jeder andere Zeuge auch, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft. Und das ist auch gut so!

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