Bloß nix Legales
Wer auf studiVZ oder meinVZ Werbung schalten möchte, unterliegt strengen Anforderungen. Es gibt sogar einen Werbekodex. Der enthält in Ziff. 4.1 die Pflicht, nur Anzeigen für illegale Machenschaften zu schalten:
Die Anzeigen dürfen keine Inhalte nicht zum Werbegegenstand haben, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.
Um freundliche Beachtung wird gebeten.
(Danke an Philipp Ronicke für den Hinweis)
Da würd ich doch niemals nicht gegen verstoßen *grinsel*
:D da bringt mich Herr Vetter zum schmunzeln.
Kann solch ein Vertippen eigentlich rechtliche Folgen für die Beitreiber der Seiten oder die Werber auf den Seiten haben?
@Herr Lich:
Ich denke nicht. Was zählt, ist das, was ganz offenbar gemeint war.
Tja, nie nicht.
Hahaha… super :D
Niemals nie nicht!
Das ist halt Bayrisch! Da wäre das zulässig!
Die Qualität dieser Formulierung entspricht vermutlich etwa der der Betreiber. Um nicht von den Nutzern zu reden …
Tja, das Thema "doppelte Negation" scheint ja immer noch aktuell zu sein (und von so manchem nicht verstanden zu werden):
lawblog.de/index.php/arch...gerichtsbekannt/#comments
Ist vielleicht zu philosophisch……
Eine Website die sich mit Hackern etc. nicht ernsthaft auseinander setzt macht eben auch solche Schnitzer.
Ab nach Hamburg damit!
Der Link zur Website von Herrn Ronicke ist falsch. Da fehlt ein "http://".
Ebenfalls verboten:
Tipps zum einfachen Geldverdienen
Erlaubt hingegen:
Aufnahmen von Tätern von Gewalttaten (mit Keule?)
[/ironie]
:x
und Sachen, die gegen ungesetzliche Verbote verstossen, sind nun aber verboten, oder? Ich will ja nur sicher gehen.
Es ist ja sogar noch schlimmer: Die Anzeigen müssen der Formulierung nach *alle* Inhalte zum Gegenstand haben, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Vergesse ich, gegen auch nur ein einziges Verbot zu verstoßen, verstoße ich damit gegen den Werbekodex :-)
In de Masuren is wegen den dichten Nebel kein Wetter nicht zu sehen jewesen. Nuscht nich!
Das ist so nicht richtig.
Niemals nicht oder wie hier keine nicht bezeichnet man in der Linguistik als doppelte Verneinung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Verneinung
Eine im Bayerischen durchaus noch gebräuchliche Form der Bekräftigung.
Ganz normale Alltags-Prosa!
Jetzt ist ja mal gut mit der "bayrisch"-Ausrede. Nur weil die Bayern kein ordentliches Deutsch können, muss sich doch der Rest von Deutschland nicht über so etwas den Kopf zerbrechen.
@cube ymmd :)
Es ist sogar noch schöner: Man darf durchaus legale Inhalte in seinen Anzeigen haben, es müssen aber auf jeden Fall auch alle möglichen illegalen dabeisein.
Keine illegalen Inhalte dürfen nicht enthalten sein, also ausgelassen werden …
stern.de/panorama/datenkl...z-fast-einig-1521144.html
@cube:
Wer definiert denn, was "ordentliches" Deutsch ist?
Etwa der Rest von Deutschland, dessen unfähige Kultusbürokraten noch nicht mal eine einheitliche Rechtschreibreform auf die Reihe kriegen?
Ich kenne die Doppelte Verneinung im Hochdeutschen auch als Bejahung. Also wie in Mathematik, Minus * Minus = Plus
Nicht nicht = Ja
Wobei es im Englischen wohl anders sein soll. Hatte mir das gestern mal angesehen (weiß nicht mehr genau weshalb). Vielleicht bürgert sich hier bald ein weiterer Anglizismus ein? (wie dieses schreckliche "in 2009"…).
Lässt wieder einmal an VZ Zweifeln, aber warscheinlich nur passend zum derzeitigen Image. Wenn das mal nicht sogar von den Entwicklern aus verzweiflung eingebaut worden ist.
Das war nur ein Typo.. es sollte natürlich heissen:
Die Anzeigen dürfen keine Inhalte nicht zum Werbegegenstand haben, die gegen ein gesetzliches Verbot nicht verstoßen.
Also alle denkbaren Inhalte, die "gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen" müssen in jede Anzeige. Das halte ich für schwierig… :)
Jetzt verstehe ich den Sinn des Absatzes jeder Ordentlichen AGB, sollte ein Punkt gegen Geltendes recht Verstoßen bleiben alle anderen davon Unberührt, oder wie das ganau Formuliert lautet. Das geht nicht darum das unser Rechtsystem so kopliziert ist, sondern die Betriebs eigenen Anwälte "Strohdumm" (…achtung IRONIE…) sind ;)
Nein kommt ernsthaft, sowas darf nicht Passieren das muss jedem Auffallen der ein Bischen menschenverstand hat, das diese Formulierung so überflüssig wie nichtig ist. Doppelnegierungen machen doch so gut wie nie sinn machen.
cu an other time
on an other place
der bagalutenGregor
Was ist bitte der Sinn einer solchen Klausel? Wenns illegal ist, dann ist es doch schon verboten.
Die AGB wurde wohl von der Rechtsabteilung "mit de digge Eier" geschrieben, nicht wahr nicht?
So, jetzt haben sie's korrigiert…
War es denn vorher falsch? Ich sehe das näml. wie freddi an 9. Stelle….
Das mit den doppelten Verneinungen hat da keiner nicht kapiert, hm? =)