7.12.2009

Bloß nix Legales

Wer auf studiVZ oder meinVZ Werbung schalten möchte, unterliegt strengen Anforderungen. Es gibt sogar einen Werbekodex. Der enthält in Ziff. 4.1 die Pflicht, nur Anzeigen für illegale Machenschaften zu schalten:

Die Anzeigen dürfen keine Inhalte nicht zum Werbegegenstand haben, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.

Um freundliche Beachtung wird gebeten.

(Danke an Philipp Ronicke für den Hinweis)

34 Kommentare zu “Bloß nix Legales”

  1. Tante Jay (Link) meint: (7.12.2009 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Da würd ich doch niemals nicht gegen verstoßen *grinsel*

  2. Herr Lich meint: (7.12.2009 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    :D da bringt mich Herr Vetter zum schmunzeln.
    Kann solch ein Vertippen eigentlich rechtliche Folgen für die Beitreiber der Seiten oder die Werber auf den Seiten haben?

  3. Jan meint: (7.12.2009 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    @Herr Lich:
    Ich denke nicht. Was zählt, ist das, was ganz offenbar gemeint war.

  4. Klaus meint: (7.12.2009 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Tja, nie nicht.

  5. Marvin meint: (7.12.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Hahaha… super :D

  6. Rainer Bielefeld meint: (7.12.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Niemals nie nicht!

  7. jm (Link) meint: (7.12.2009 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Das ist halt Bayrisch! Da wäre das zulässig!

  8. anonym meint: (7.12.2009 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Die Qualität dieser Formulierung entspricht vermutlich etwa der der Betreiber. Um nicht von den Nutzern zu reden …

  9. Freddi meint: (7.12.2009 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Tja, das Thema "doppelte Negation" scheint ja immer noch aktuell zu sein (und von so manchem nicht verstanden zu werden):
    lawblog.de/index.php/arch...gerichtsbekannt/#comments
    Ist vielleicht zu philosophisch……

  10. TTF meint: (7.12.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Eine Website die sich mit Hackern etc. nicht ernsthaft auseinander setzt macht eben auch solche Schnitzer.

  11. e7 (Link) meint: (7.12.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Ab nach Hamburg damit!

  12. jdk (Link) meint: (7.12.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Der Link zur Website von Herrn Ronicke ist falsch. Da fehlt ein "http://".

  13. theo meint: (7.12.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Ebenfalls verboten:
    Tipps zum einfachen Geldverdienen

    Erlaubt hingegen:
    Aufnahmen von Tätern von Gewalttaten (mit Keule?)

    [/ironie]
    :x

  14. Chuck meint: (7.12.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    und Sachen, die gegen ungesetzliche Verbote verstossen, sind nun aber verboten, oder? Ich will ja nur sicher gehen.

  15. Christoph meint: (7.12.2009 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Es ist ja sogar noch schlimmer: Die Anzeigen müssen der Formulierung nach *alle* Inhalte zum Gegenstand haben, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Vergesse ich, gegen auch nur ein einziges Verbot zu verstoßen, verstoße ich damit gegen den Werbekodex :-)

  16. wstell meint: (7.12.2009 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    In de Masuren is wegen den dichten Nebel kein Wetter nicht zu sehen jewesen. Nuscht nich!

  17. Axel John (Link) meint: (7.12.2009 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Der enthält in Ziff. 4.1 die Pflicht, nur Anzeigen für illegale Machenschaften zu schalten:

    Das ist so nicht richtig.
    Niemals nicht oder wie hier keine nicht bezeichnet man in der Linguistik als doppelte Verneinung.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Verneinung
    Eine im Bayerischen durchaus noch gebräuchliche Form der Bekräftigung.

  18. Icke meint: (7.12.2009 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Ganz normale Alltags-Prosa!

  19. cube meint: (7.12.2009 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Jetzt ist ja mal gut mit der "bayrisch"-Ausrede. Nur weil die Bayern kein ordentliches Deutsch können, muss sich doch der Rest von Deutschland nicht über so etwas den Kopf zerbrechen.

  20. user124 meint: (7.12.2009 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @cube ymmd :)

  21. Christian meint: (7.12.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Es ist sogar noch schöner: Man darf durchaus legale Inhalte in seinen Anzeigen haben, es müssen aber auf jeden Fall auch alle möglichen illegalen dabeisein.

    Keine illegalen Inhalte dürfen nicht enthalten sein, also ausgelassen werden …

  22. www.diewaldseite.de meint: (7.12.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment
  23. Axel John (Link) meint: (7.12.2009 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @cube:
    Wer definiert denn, was "ordentliches" Deutsch ist?
    Etwa der Rest von Deutschland, dessen unfähige Kultusbürokraten noch nicht mal eine einheitliche Rechtschreibreform auf die Reihe kriegen?

  24. Stefan meint: (7.12.2009 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne die Doppelte Verneinung im Hochdeutschen auch als Bejahung. Also wie in Mathematik, Minus * Minus = Plus
    Nicht nicht = Ja

    Wobei es im Englischen wohl anders sein soll. Hatte mir das gestern mal angesehen (weiß nicht mehr genau weshalb). Vielleicht bürgert sich hier bald ein weiterer Anglizismus ein? (wie dieses schreckliche "in 2009"…).

  25. Alf (Link) meint: (7.12.2009 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Lässt wieder einmal an VZ Zweifeln, aber warscheinlich nur passend zum derzeitigen Image. Wenn das mal nicht sogar von den Entwicklern aus verzweiflung eingebaut worden ist.

  26. dippsy meint: (7.12.2009 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Das war nur ein Typo.. es sollte natürlich heissen:

    Die Anzeigen dürfen keine Inhalte nicht zum Werbegegenstand haben, die gegen ein gesetzliches Verbot nicht verstoßen.

  27. Jan (Link) meint: (7.12.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Die Anzeigen dürfen keine Inhalte nicht zum Werbegegenstand haben, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.

    Also alle denkbaren Inhalte, die "gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen" müssen in jede Anzeige. Das halte ich für schwierig… :)

  28. bagalutenGregor (Link) meint: (7.12.2009 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    Jetzt verstehe ich den Sinn des Absatzes jeder Ordentlichen AGB, sollte ein Punkt gegen Geltendes recht Verstoßen bleiben alle anderen davon Unberührt, oder wie das ganau Formuliert lautet. Das geht nicht darum das unser Rechtsystem so kopliziert ist, sondern die Betriebs eigenen Anwälte "Strohdumm" (…achtung IRONIE…) sind ;)
    Nein kommt ernsthaft, sowas darf nicht Passieren das muss jedem Auffallen der ein Bischen menschenverstand hat, das diese Formulierung so überflüssig wie nichtig ist. Doppelnegierungen machen doch so gut wie nie sinn machen.
    cu an other time
    on an other place

    der bagalutenGregor

  29. Patrik meint: (7.12.2009 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Was ist bitte der Sinn einer solchen Klausel? Wenns illegal ist, dann ist es doch schon verboten.

  30. Norbert meint: (7.12.2009 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Die AGB wurde wohl von der Rechtsabteilung "mit de digge Eier" geschrieben, nicht wahr nicht?

  31. sepp meint: (7.12.2009 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    So, jetzt haben sie's korrigiert…

  32. kommentator meint: (8.12.2009 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    War es denn vorher falsch? Ich sehe das näml. wie freddi an 9. Stelle….

  33. Darkstalker meint: (8.12.2009 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Das mit den doppelten Verneinungen hat da keiner nicht kapiert, hm? =)

  34. Marc meint: (16.12.2009 um 17:03) AntwortenReply to this comment

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