Fleißig ermittelt
Es geht um harmlose, noch dazu grieselige Videoaufnahmen, die jemand aus seinem Fenster gemacht hat. Die Aufnahmen zeigen nur, was auf einer Anliegerstraße passiert. Zum Beispiel sind Fußgänger zu sehen, die vorübergehen. Allerdings sind die Aufnahmen von so schlechter Qualität, dass die Gesichter nicht zu erkennen sind. Also keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Das hinderte die Polizei in der Person eine Kriminalhauptkommissars aber nicht, eine Akte anzulegen und fleißig zu ermitteln. Es werden sogar Zeugen vorgeladen und vernommen. Ermittelt wird, so steht es mehrfach in der Akte, wegen “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen”. Das ist der (neue) Paparazziparagraf. Er hat folgenden Wortlaut:
Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist eine Straße eine Wohnung? Oder ein gegen Einblick besonders geschützter Lebensbereich?
Wer Steuern zahlt, darf sich ärgern. Jetzt.
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Wie rechtfertigen eigentlich die Privatsender ihre vielfältigen Sendungen mit versteckter Kamera? Da werden ja auch Bildaufnahmen in Artzpraxen oder Büros gemacht. Die Stimmen werden- weil wohl das heimliche Aufnehmen des gesprochenen Worts verboten ist- nachgesprochen. Aber eigentlich dürften nach diesem Paragraphen nichtmal die Aufnahmen gemacht werden.
Jetzt könnte man wieder mal einen kurzen Kommentar über den IQ von Polizisten schreiben. Worauf es dann heißen würde, das ständige Einprügeln auf die Polizei sei höchst unangebracht und langweilig.
"wer steuern zahlt, darf sich ärgern" insinuiert, daß es menschen gibt, die keine steuern zahlen. was aber ist z.b mit der mehrwertsteuer?
Na, irgendwie müssen die Forderungen nach mehr Kriminalbeam., wenn wieder die Aufklärungsquote sinkt.
Bitte mal eine Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger machen ^^ Wer als Beamter nichtmal Gesetze lesen kann, hat den Job verfehlt und macht sich strafbar! Als ich Beamten mal das Gesetz vorlas, stand später in der Akte sinngemäß "Beschuldigter verhielt sich pedantisch"
@andreas: naja der Österreicher zahlt dem deutschen Fiskus keine Steuerchen z.B..
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Wenn die Polizei eine Kamera aufstellt ist ein gleich ein riesen Skandal und ,,Big Brother", der Bürger soll aber ruhig mal Blockwart spielen. Oder was hat der Bürger mit der Kamera bezweckt?
Wer dieses Blog liest darf sich ärgern. Jetzt.
@ Kai
Das geht ja noch. "Pedantisch" klingt für mich nicht besonders unangenehm. Diese Formulierung klingt zumindest so, daß man als unbefangener Leser durchaus die Schlußfolgerung ziehen kann, daß die Polizisten die ganze Sache zu lax angegangen sind. Eindeutig diffamierender würde für mich "querulatorisch" klingen.
Immerhin finde ich es gut, daß Sie diesen Leuten das Gesetz vorgelesen haben! Das erinnert mich daran, daß ich auf einem Fernbahnhof mal auf der Rolltreppe drei Bundespolizisten "rechts stehen, links gehen" sowie den Hinweis, mal die Bahnhofsordnung zu lesen, zugerufen habe. Leider habe ich die Antwort der Polizisten nicht verstanden, weil ich zu schnell war (war in Eile).
Großartig!
Man ist da doch glatt geneigt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde anzustrengen, z.B. wegen "Verschwendung von Steuermitteln wider besseres Wissen". Oder vielleicht wegen "ungerechtfertigter Strafverfolgung"? Die Straf- bzw. Staatsrechtler dürfen diesen Vorschlag jetzt gerne in der Luft zerpflücken ;)
Zumindest aber sollte der Dienstherr überlegen, ob sein Beamter nicht die diesjährige Fortbildung zum Thema "Gesetzestexte lesen UND begreifen" absolvieren sollte.
Falls man es nicht zwischen den Zeilen lesen kann: Ja, ich ärgere mich!
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Och schade, ich wollte noch so viele Fahrer von dicken Fahrzeugen mit Rückfahrkamera anschwärzen. Oder die mit elektrischem Türspion. Oder die Geschäfte mit Video-Überwachung.
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Für einige Menschen IST die Straße eine Wohnung – insofern hat der Kriminalbeamte nicht unbedingt unrecht…
Privatsheriffs sind die allerschlimmsten, vielleicht kommt der Mandant zu Geld und kauf sich eine hochauflösende Kamera? Vielleicht erkennt der Mandant ja seine Nachbarn an Gang und Kleidung, da braucht man keine klaren Gesichtsaufnahemn. Viel wichtiger, warum stellt er die Kamera überhaupt so ein, dass er das öffentliche Leben beobachtet? Fertig er davon Aufzeichnungen an? Warum öffnet er nicht sein Fenster, legt ein Kissen auf den Rahmen und hängt den ganzen Tag nun aus dem Fenster? Andere machen das schließlich auch so.
wer keine zahlt, ebenfalls. gelten ja nicht nur für steuerzahler, die gesetze :-)
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Mag ja sein, dass im Ermittlungsverfahren die falsche Rechtsgrundlage angegeben bzw. verwendet wurde, nämlich der hier verlinkte § 201a StGB.
Einschlägig dürfte allerdings der § 6b BDSG sein und der sagt – wie ich finde – ziemlich eindeutig in Absatz 1: Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Ich möchte jedenfalls auch nicht beim Passieren einer Anliegerstraße – oder jeder anderen Straße – gefilmt werden. Weder von staatlichen Stellen noch von Privatpersonen…
Also: über wen ärgert man sich hier mehr?
Verstöße gegen § 6b BDSG sind als solche nicht strafbar.
@ tommy_99
Verwechseln Sie hier nicht etwas? Wer hat bisher von Videoüberwachung gesprochen?
Wenn Sie sich an die Kreuzung in einer deutschen Stadt stellen und mit Ihrer Videokamera dort drei Stunden zu PRIVATEN Zwecken diese Kreuzung filmen, wer könnte dagegen etwas Ernsthaftes (ich betone: Ernsthaftes) vorbringen?
Da ich zum Steuernzahlen gezwungen bin, ärgere ich mich natürlich!
nix für ungut, aber ich hätte auch keine lust drauf, wenn mich mein(e) nachbar(in) taein/tagaus fimt und so dokumentiert, wann ich unterwegs bin.
sollte sie täglich am fenster sitzen und rausschauen, ist's die eine sache, aber alles aufzeichnen, würde mich auch stören.
und erkennbar sind die leute durchaus, wenn man weiss, wie sie gehen, an der haltung etc. pp.
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@ dw
Wir wissen ja nicht, wie Ihre Nachbarin aussieht.
Mich freut es, wenn die Exekutive unsere Privatsphäre und Freiheit verteidigt, statt für mehr "Sicherheit und Ordnung" zu sorgen. Ich hatte eigentlich gedacht, die Netz-Community wäre nach Vorratsdatenspeicherung, Zensursula, usw. sensibel für das Thema Datenschutz.
Leicht off topic:
Es gibt tatsächlich ein – zivilrechtliches – Urteil, welches das als belästigend empfundene Filmen des Nachbarhauses (Eingangsbereich) verboten hat. Dabei ging es allerdings um Persönlichkeitsrecht.
Was übrigens nicht klappte, war ein Verbot, durch das Fenster in ein Büro zu filmen.
Da wollte der KHK wohl unter Beweis stellen, dass er juristisch up to date ist. So wirds mit der Beförderung zum EKHK aber eher nix.
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Einerseits wegen der verschwendeten Steuermittel, andererseits deswegen, weil ein Mensch unschuldig verfolgt wird und vermutlich auch noch auf seinen Anwaltskosten sitzenbleibt.
Ist das nicht ein klarer Fall wahlweise für § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger), wenn der Beamte es wusste, oder für eine Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen offensichtlicher fehlender Eignung, wenn er es nicht wusste und sich trotz Hinweis nicht informiert hat?
@anonym: Wenn man so manche zivilrechtliche Äußerung von Herrn Vetter liest, sollte man sich in der Tat nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Zumal der Hinweis auf das Recht am eigenen Bild auch wieder mal fehl am Platz ist, weil nur die Verbreitung / öffentliche Zurschaustellung von entsprechendem Bildmaterial strafrechtlich relevant wäre, vgl. §§ 33, 22 f. KUG. Aus dem Sachverhalt geht aber nur hervor, dass Bildaufnahmen hergestellt wurden. Deshalb muss man davon ausgehen, dass Herr Vetter eine tiefe Abneigung gegen Polizeibeamte hegt, dessen öffentlich Ausbreitung in seinem Blog in der Tat "langweilig" ist. Um die ach so gefährdeten Bürgerrechte scheint es bei dieser Sache jedenfalls nicht zu gehen.
@ fernetpunker: Es gibt durchaus eine Entscheidung, die bereits das Anfertigen von Bildnissen wegen der hohen Erstbegehungsgefahr eines Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild verboten hat bzw. eine Beschlagnahme derselben durch die Polizei als gerechtfertigt betrachtete.
§ 33 KunstUrhG wird in der Praxis nicht angewendet.
§ 201a StGB, der keine Veröffentlichung etc. voraussetzt aber anscheinend auch nicht, zumindest sind jahrelang keine Urteile veröffentlicht worden.
@RA Kompa: Sofern es um Kritik an einem überflüssigen Ermittlungsverfahren geht, dürfte nur die Strafbarkeit eines Sachverhalts relevant sein. Diese ist hier aber auch nach § 33 KUG nicht gegeben. Deshalb war der Hinweis von UV auf das "Recht am eigenen Bild" selbst überflüssig.
@ fernetpunker:
In einer quasi-gutachterlichen juristischen Bearbeitung – erst recht, wenn Laien mitlesen – ist es absolut üblich, "verwandte Tatbestände" kurz anzusprechen und als nicht einschlägig abzulehnen. Nichts anderes hat UV mit einem Satz prägnant gemacht. Wenn schon keine Gesichter zu erkennen sind, fallen §§ 22,33 KunstUrhG bereits aus diesem Grunde raus. Zur Frage der Verbreitung kommt man dann gar nicht mehr.
-> Du hast also wesentlich mehr "Überflüssiges" geschrieben als UV.
->-> Eine Runde Schämen.
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So eine (Photo)Kamera gibt es seit Jahren auch an einer kleinen Kreuzung, an der ich fast jeden Tag vorbeikomme: Steht gut sichtbar auf einem Stativ im Erdgeschoss, überblickt alles und ich gehe davon aus, dass ich auf Photos zweifelsfrei erkennbar wäre (Gesicht, Kleidung, Fahrrad,..).
Fühlt sich überhaupt nicht gut an und ich habe schon überlegt, den Bewohner dort und die Mieter gegenüber darauf anzusprechen, aber ich habe immernoch zu wenig Ahnung über die rechtliche Seite.
Ich kann ihm also nichts, solange ich oder jemand anderes keine Hinweise darauf haben, dass unsere Bilder irgendwo kursieren und die Nachbarn ihre Gardinen zu lassen? Nachvollziehbar, aber das Unbehagen und sich beobachtet Fühlen bleibt.
@RA Kompa: Naja, einigen wir uns darauf, dass polizeirechtliche Fragen wie die Berechtigung einer Beschlagnahme bei der Frage, ob ein Ermittlungsverfahren überflüssig ist, noch überflüssiger sind als die Frage, ob ein Straftatbestand einschlägig ist.
-> Sie haben also wesentlich mehr "Überflüssiges" geschrieben als ich.
->-> Eine Runde Schämen.
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Ist es Steuerverschwendung, wenn ein Polizist auf Einhaltung von Recht und Ordnung achtet?
Hunz und Kunz haben nunmal keine Straßen zu observieren.
Warum wird nicht mal ansatzweise die Darstellung des Polizisten öffentlich gemacht? Hier lese ich nur vom armen Klienten, der eine Videokamera aufgebaut hat und die Straße widerrechtlich womöglich sogar dauerhaft observiert hat.
Wohl kaum hätte sich irgendjemand an einer Pobeaufzeichnung gestört.
Steuerverschwendung wären bspw. die Heizkosten für den Gerichtssaal im zwangsläufig folgenden Verfahren, weil der arme Klient… das Unschuldslamm nicht einsieht, dass man sowas einfach nicht macht.
Wie schön, dass ich die Videoaufnahmen unter das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gestellt habe. Viel Vergnügen bei der Abwägung von Grundrechten.
Ihr Grundgesetz
@ 31
Dem muss man, bis auf den Grammatikfehler, wohl zustimmen. Die Polizei kann ja machen was sie will, sie wird hier immer massiv kritisiert werden – und die tolle "Netzcommunity" wird immer schön zustimmen. Dass der Verfasser als Strafverteidiger seine Antipoden im "Kampf um die Wahrheitsfindung" wohl kaum permanent loben wird, ist ja noch nachvollziehbar. Aber seine ganze beflissentliche Jüngerschaft blogkommentierender Pseudoverfechter unserer Bürgerrechte, die erinnert dann doch an die Hausbesetzer der Hamburger Hafenstraße, deren Credo vom selbstbestimmten Leben ganz schnell ein Ende fand, als eine asylsuchende türkische Familie mit mehreren Kindern in eines der Häuser ziehen sollte. (Wogegen sich die Besetzer mit den dort üblichen Methoden erfolgreich wehrten.) In diesem Sinne hätte ich hier mehr Diskussionen erwartet, schließlich wurde, eine seltene Ausnahme hier, davon berichtet, wie sich der stets propagierte Grundsatz "je weniger Überwachung desto besser" einmal gegen den Verfasser selbst richtete (man stelle sich vor, ein multinationaler Konzern hätte hier systematisch öffentlichen Grund und Boden überwacht – die Empörung wäre groß). Aber die "Netzler" denken wohl doch nicht immer so selbstständig, wie sie sich immer wieder gern versichern…
Das alles hat, von Fachleuten oft beklagt, mit der Polizeireform von 1993 bis 2008 zu tun.
In dieser Zeit konnten sich Beamte der Schutzpolizei auch Kriminalbeamte nennen – und so haben sie auch zum Leidwesen der meisten Staatsanwaltschaften ermittelt.
Nämlich frei von kriminalistischer Ausbildung, ohne jede Kenntnis von Tatbestandsmerkmalen.
Der hier beschriebene Beamte dürfte zu dieser Generation gehören.
Inzwischen gibt es in den Polizeibehörden wieder Kriminaldirektionen.
Aber wie der Fall Harald Friedrich – auch hier im lawblog – mit all seinen unerfreulichen Umständen zeigt, legen selbst Beamte des Landeskriminalamts mal eine Laienarbeit vor.
Zur Frage "Ist eine Straße eine Wohnung? Oder ein gegen Einblick besonders geschützter Lebensbereich?"
Vielleicht ist der Herr Kriminalhauptkommissar obdachlos und wohnt auf der Straße? Dann wäre doch sein Vorgehen berechtigt ;-)