Abmahnanwälte berechnen keine Millionen
Vor dem Kölner Landgericht mussten vorgestern der Hamburger Anwalt Clemens Rasch und ein Kollege aussagen. Raschs Kanzlei gehört zu den emsigsten Abmahnern im Bereich Filesharing.
Es ging um das Geschäftsmodell Massenabmahnung und insbesondere um die Frage, ob die Anwälte für Ihre Auftraggeber überhöhte Gebühren geltend machen. Es wird nämlich bezweifelt, dass etwa die Musik- und Filmindustrie bzw. die von ihr beauftragten Firmen wie DigiProtect tatsächlich von den Anwälten die Kosten in Rechnung gestellt bekommen, welche bei den Abgemahnten eingefordert werden.
Diese Frage ist wichtig, denn grundsätzlich dürfen von einem Abgemahnten nur die Anwaltskosten verlangt werden, die auch der Abmahner – als Auftraggeber des Anwalts – letztlich selbst zahlt. Dass dies tatsächlich geschieht, scheint der Zeuge Rasch jedenfalls nicht behauptet zu haben. Er soll eingeräumt haben, dass im Falle eines Vergleichsschlusses mit dem Abgemahnten, zum Beispiel Zahlung einer Pauschale von 400,00 €, die an sich weitergehenden Kosten, mit denen gern in den Schreiben gewunken wird, gegenüber den Rechteinhabern nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Differenz zwischen dem an sich mickrigen Vergleichsbetrag und den rechnerischen Anwaltskosten von teilweise mehrere tausend Euro versickert also im Sande. Rasch soll erklärt haben, hierüber würden dann immer individuelle Vereinbarungen geschlossen.
Jedenfalls kann man nun recht gewiss sein, dass die Film- und Musikindustrie keinesfalls die Millionenbeträge an Anwaltsgebühren erstattet, die sich eigentlich aus den Abmahnungsschreiben ergeben. Allerdings führt dies dazu, dass sich die Frage stellt, wieso die (im Einzelfall) verklagten Abgemahnten dann plötzlich so exorbitante Summen zahlen sollen. Für mein Verständnis läuft das ziemlich eindeutig dem Grundsatz zuwider, wonach der Abgemahnte nur das an Anwaltskosten erstatten muss, die letztlich auch den Abmahner treffen.
Ähnlich sieht es der Kollege Thomas Stadler. Ich hoffe, auch das Landgericht Köln erkennt den Bruch in der Argumentation und streicht die Anwaltskosten aus den Klageforderungen raus. Eine Entscheidung soll Ende Januar verkündet werden.
Die Sache hat gutes Potential, das Kostenerstattungsrecht voranzubringen. Hoffen wir, dass die Gerichte den Ball aufnehmen und klare Grenzen ziehen.
Das LG Köln scheint für die Massenabmahner das zu sein, was für die Meinungsunterdrücker die Zensurkammer Hamburg ist.
http://www.anwaltzertifikat.de/jportal/azo/navigation/Rechtsgebiete/IT-Recht.jsp?id=jazo-AZOIT00009409#
Und mal wieder: Weiß jemand was zur Kanzlei Waldorf?
Hoffentlich klagen viele die Anwaltskosten wieder ein, den ich glaub das Köln zugunsten der ***Anwälte argumentieren kann :)
So richtig habe ich noch nicht kapiert, weshalb die Anwälte sich gegenseitig oftmals nichts Gutes wünschen. Außerhalb der Streitfälle, in denen sie sich als Kontrahenten gegenüber stehen, meine ich. Irgendwie sind das doch alles Berufskollegen. Oder ist in diesem Berufsbereich Solidarität ein Fremdwort.
Stellt sich die gleiche Problematik nicht auch bei den Anwälten die Mengeninkasso z.B. für Telefonanbieter oder Abofallen betreiben? Ich bezweifle das jede dort nach RVG ausgestellt Rechnung an den Schuldner im Falle des erfolglosen Einzugs auch von den Auftraggebern bezahlt wird.
Das Anwälte von den Rechteinhabern weniger fordern als nach der Gebührenordnung eigentlich anfallen, ist im Abmahnbereich ein alter Hut. In der Mail eines in hohem Maße mit Abmahnungen befassten Anwaltes an den Rechteinhaber heisst es schon im November 2003: … dass ich für Sie in den letzten Jahren die kostenfreie Rechtsabteilung war und jederzeit mit anwaltlichen Rat und Tat zur Stelle war, ohne hierfür eine Stunde in Rechnung gestellt zu haben. Das Geschäft muss sich gelohnt haben, denn der Anwalt warb in dem Schreiben engagiert um die Fortsetzung der Zusammenarbeit.
Was wird hier überhaupt diskutiert?
Abmahnungen sind reine Abzocke sonst nichts.Das Urheberecht nur vorgeschoben und Kasse zu machen.
Ich bin der Meinung der Rasch gehört in den Knast,genauso wie der Dr. K.
Wie ist das eigentlich, wenn ein "Abmahnanwalt" in 1000 Fällen jeweils 700€ Gebühren einfordert, die er ja gemäß geltendem Recht, unabhängig davon, ob der Abgemahnte jetzt zahlt oder nicht, von seinem Auftraggeber zu bekommen hat – dann hat er damit ja Einkünfte in Höhe von 700.000€.
Die müssen doch in seiner Steuererklärung irgendwo auftauchen und sich in ebenso sechsstelligen Beträgen an Steuerforderungen wiederfinden.
Wäre das nicht ein interessantes Feld für die Steuerfahndung?
Und damit wird dann auch die Diskussion, ob diese Beträge gezahlt wurden oder nicht und inwieweit die dem Abgemahnten gegenüber aufgestellte Kostenrechnung mehr oder weniger nah am Betrug anzusiedeln ist, sicher deutlich abgekürzt.
Und schmerzhafter als das "dudu!" von der Anwaltskammer wird es sicher auch (rechts hinten, wo der Geldbeutel sitzt).
@ 8. / Troll III: so einfach ist das nicht. Abmahnungen haben ja auch ihren Sinn.
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[b]Troll III: so einfach ist das nicht. Abmahnungen haben ja auch ihren Sinn.[/b]
Selbsverständlich,Dumme abkassieren und sich die eigenen Taschen zu füllen:P
@5
Natürlich gibt es in dem Berufszweig kollegialen Zusammenhalt. Ansonsten würde wohl auch mal ein Abmahnanwalt zur Rechenschaft gezogen werden. Das passiert eben nicht, weil die Juristen sich nicht gegenseitig ans Bein pi….
Ist schon eine Enscheidung gefallen ???