7.1.2010

Links 470

Bayern: Kaum Widersprüche gegen Kreuze in Klassenzimmern

Eilrichter besteht auf schriftlichen Anträgen

Die Angst der Unternehmen vor Blogs

Gladiatoren mit Hosenträgern

39 Kommentare zu “Links 470”

  1. Thomas meint: (7.1.2010 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Was macht denn Link Nr. 4 hier in der Sammlung ?

    Ist das vielleicht eine Alternative zum Stressabbau für Strafverteidiger ?

  2. marcus05 meint: (7.1.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Der tut "interessant sein".

  3. Horst meint: (7.1.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    SpOn: Urteil- Bei Internetanschlüssen gilt die Halter-Haftung
    (spiegel.de/netzwelt/netzp...tik/0,1518,670667,00.html)

    Haftbar für Rechtsbrüche im Internet ist letztlich der Halter des Internetanschlusses, urteilte das Oberlandgericht Köln. Ein Urteil, das im Trend liegt – offene W-Lans sind eine Gefahr für ihre Betreiber. In diesem Fall aber geht es um mehr: Der Halter hat grundsätzlich eine Art Aufsichtspflicht.

    Wie ist da Halter definiert? Vertragspartner des TelKos? Besitzer der Hardware, Eigentümer?

  4. Schulzkis meint: (7.1.2010 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    @ Kruzifixe

    Laizismus hin oder her: Die einzige Person, die das Kruzifix gestört hat, war die prinzipienreitende Frau Mutter.

    Den Kids ist das sowas von egal. (Wenn genug Blut aus den Wunden strömt, hat so´n Kruzifix schon fast was herrlich Gruseliges. Fand ich jedenfalls als Kind immer.)

    Eltern, die solchen Rabatz machen sind allerdings absolut hochnotpeinlich. Kinder leiden mehr unter solchem Theater, als unter einem Kreuz an der Wand.

    Was hat die Mutter also in Wirklichkeit erreicht?

  5. Name meint: (7.1.2010 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Es ist herrlich einfach, die Eltern zu verurteilen, weil sie von ihren Rechten gebrauch machen wollten und diesen indiskutablen Zustand, eines Landes im 21. Jahrhundert nicht würdig, abstellen wollten. Würden sie es auch als hochnotpeinlichen Rabatz bezeichnen, wenn Sie, sagen wir mal, Beschuldigter wären und von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch machen würden? "Sowas macht man doch nicht, wie sieht denn das aus" etc. pp.
    Mal ganz abgesehen davon, dass Sie extreme Theoriefindung betreiben, indem Sie behaupten, die einzige, die das Kreuzdingens an der Wand gestört hätte, wäre die Mutter gewesen – woher beziehen Sie dieses Wissen? Dass Menschen zu vorauseilendem Gehorsam neigen und lieber die Klappe halten, anstatt was zu sagen, ist Ihnen schon bekannt? (Das "lieber Klappe halten" kann ich angesichts solcher Kommentare wie von Ihnen allerdings gut nachvollziehen.)

  6. Christian meint: (7.1.2010 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @Schulzkis: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1995 war eigentlich recht eindeutig in dieser Sache – es stellt sich also vielmehr die Frage warum Schule und Schulamt sich dann so sträuben wenn dann doch mal irgendwo ein solcher Fall eintritt und einzelne Eltern ihr Recht geltent gemacht haben wollen. Wieviel (bayrische) Steuergelder werden dort verschwendet obwohl es eine ganz eindeutige und höchstrichterliche Rechtsprechung gibt und es nichtmal ansatzweise ein "Massenphänomen" ist der den Status Quo tatsächlich bedrohen würde. So ein Hürdenlauf dafür das ein Kruzifix in einer Grundschule hängen bleibt. Lächerlich.

  7. Schulzkis meint: (7.1.2010 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    @5/6

    Gemach gemach: 18 Jahre lang 7 Kinder erzogen, hunderte von Eltern und Schüler begleitet, Elternvertretung etc etc etc.

    Schüler und Eltern haben wirklich andere Sorgen als Kruzifixe.

    Wirklich.

  8. marcus05 meint: (7.1.2010 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Das zweimalige Beten am Tage finde ich persönlich absolut skandalös.

    Und dass diese Frau die einzige ist die sich daran gestört hat ist ein Trugschluss. Die meisten wollen sich nur nicht mit der Schule anlegen, weil man als Deutscher nur zu gut weiss wie Beamte reagieren wenn sie angemacht werden.

  9. christian meint: (7.1.2010 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    @Schulzkis: Gesetz ist Gesetz, Urteil ist Urteil. Gibt es da neuerdings welche die man einfach so ignorieren kann weil man größere Sorgen hat? Mal ganz frech gefragt: welche Gesetze, Vorschriften und/oder Bundesverfassungsgerichtsurteile ignorieren sie denn so täglich weil sie besseres zu tun haben als sich an sie zu halten?

  10. Treater meint: (7.1.2010 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    Hier ein Link über den interessanten Plan einer meiner Pofessoren, der gegen die Rundfunkgebühr vorgehen und eine komplette Staatsferne des Rundfunks erzielen möchte:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31835/1.html

  11. Schulkid meint: (7.1.2010 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    Schulzkis: Sie beleidigen die Leser dieses Blogs, indem Sie diese offensichtlich für dümmer halten, als das StGB erlaubt. Die Mutter hat nicht nur "Prinzipien" auf ihrer Seite, sondern das sogenannte Grundgesetz. Das ist so etwas wie die "10 Gebote", die Sie ja vielleicht kennen und von denen Sie ein oder zwei sogar befolgen.

    Die Schule hat natürlich keine Prinzipien geritten. Nein gar nicht, denn das würde nicht zu Ihrer Pseudo-Argumentation passen. Wenn ein Kruzifix so unbedeutend ist, dann kann man es ja hängen lassen, solange sich keiner daran stört und genau dann abhängen, wenn sich mindestens einer daran stört. Ganz so unbedeutend und wirkungslos scheinen die Kruzifixe aber nicht zu sein, sonst würde man sich ja nicht so sehr gegen das Abhängen streuben. Machen Kruzifixe womöglich sogar süchtig? Vielleicht sollte man das BTM-Gesetz einmal anpassen. Nicht umsonst spricht man im Ausland von Religion als Droge fürs Volk.

  12. Marcel meint: (7.1.2010 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Noch peinlicher als diese Aktion sind nur die, welche diese öffentlich verteidigen und gutheißen.

  13. akbwl meint: (7.1.2010 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    @Schulkid: Die Schule hat das diesbezügliches Bayerische, von Karlsruhe abgesegnete Gesetz, auf seiner Seite, das einen begründeten Widerspruch erfordert.
    Und es ist in diesem Gesetz klar erwähnt, dass der Wille der Mehrheit berücksichtigt werden muss. Genau das ist hier geschehen, zumal die Mutter keine Glaubensgründe vorgebracht hat.
    @Marcel: Ich hoffe doch stark, Sie meinen die Verteidiger der Position der Mutter. Ich bin für meinen Teil froh, dass in diesem Staat unser kulturelles Erbe wenigstens in einem gewissen Maß geachtet wird.
    Und wie Schulzkis richtig erwähnt hat, den Kindern ist dies meist sowieso völlig egal. Die Kinder, die das Kreuz nicht interessiert, ignorieren es einfach.

  14. Mena meint: (7.1.2010 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    @Schulzkis, @Name: Das tolle an Kommentaren ist, dass unter einem doofen auch immer gleich ein kluger kommen kann. :-)

  15. Christian meint: (7.1.2010 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    @akbwl: Und wir lassen jetzt schon Grundschulkinder entscheiden was für sie richtig oder falsch ist? Da habe ich aber die Befürchtung dass bei bayrischen Grundschülern in Zukunft recht wenige Zähne geputzt wird und statt Gemüse mehr Lakritz und Gummibärchen auf den Tisch kommen. Naja, wenigstens die Zahnärzte werden sich freuen. /ironie
    Erziehungsberechtigt (und verpflichtet) im rechtlichen Sinne sind immer noch die Eltern. Die entscheiden immernoch was gut und was schlecht für ihre Kinder ist (auch da setzt der Gesetzgeber grenzen, aber das ist ein anderes Thema). Wenn die Eltern entscheiden dass ein Kreuz im Klassenzimmer schlecht für ihr Kind ist und das Bundesverfassungsgericht dazu im Sinne des Grundgesetzes urteilt dass die Eltern das Recht dazu haben, hat man sich daran zu halten.
    Für Verfassungsänderungen sind immernoch 2/3 Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zuständig, kein Schuldirektor oder Schulamt.

  16. Bert meint: (7.1.2010 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    In Bayern hängt man die Kreuze ab und in Berlin richtet man Gebetsräume für Mohammedaner ein:

    welt.de/politik/deutschla...Muslime-organisieren.html

  17. christian2 meint: (7.1.2010 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    @Bert: Und in diese Gebetsräume müssen dann immer alle Kinder rein, ob ihre Eltern das wollen oder nicht?
    Retorische Frage, bitte ersparen sie uns eine Antwort. Man nennt es nicht umsonst Religionsfreiheit nicht Religionszwang. Aber was kümmert einen die Freiheit anderer, gell?

  18. A.H. meint: (7.1.2010 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    @Schulzkis:

    Die Eltern haben hier ihr und des Kindes Recht auf RELIGIONSFREIHEIT wahr genommen!
    Nicht nur das die Bayrischen Schulen per se gegen das GG verstoßen, nein auch noch ein Zwangsgebet zwei mal am Tag, das ist Nötigung!
    Die Eltern des Kindes haben somit unser aller Recht verteidigt, auch wenn es Ihnen nicht in den Kopf geht!
    Das GG ist wie der Name schon sagt ein GRUNDGESETZ auf dem sich das Recht in unserem Staat zu beziehen hat und welches Allgemeingültigkeit hat!
    Wenn ich der Vater des Kindes gewesen wäre, ich hätte die Schule auf Schmerzensgeld verklagt und außerdem einen Strafprozess wegen Nötigung gegen die Lehrerin angestrengt, mit dem Verlangen diese aus dem staatlichem Schuldienst ein für allemal zu entfernen!

  19. akbwl meint: (7.1.2010 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @Christian, @@A.H.: Richtig: Erziehungsberechtigt sind zum Glück die Eltern. Und Kinder übernehmen zuallererst die Überzeugungen und Einstellungen der Eltern. Und wenn diese die Kinder Atheistisch, Agnostisch, Kommunistisch oder wie auch immer erziehen, werden die Kinder die Kreuze nicht weiter beachten. Wenn Kinder ein Che-Guevara Bild sehen, werden sie ja deshalb auch nicht zu Revolutionären.
    Aber falsch ist die Argumentation, dass alleine die Eltern, die das Kreuz ablehnen, einfach so die Entfernung des selben Durchsetzen können. In Bayern gibt es diesbezüglich ein in Karlsruhe abgesegnetes Gesetz: Die Schule muss erstens versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen (Kreuz ausser Sichtweise des Kindes anbringen), sie kann eine vernünftige Begründung verlangen (war auch nicht sofort vorhanden) und muss den Mehrheitswillen berücksichtigen. Und die Schule hat das gemacht. Es lief also alles nach Recht und Gesetz, und daran müssen sich auch FDPler, Atheisten und Agnostiker halten.
    @Christian2: Diese Gebetsräume sind in der Schule vorhanden, genauso wie die Kreuze. Und da lässt sich schon streiten: Die Moslems bekommen einen ganzen Raum, während die Christen nur ein paar Kreuze aufhängen dürfen?

  20. Christian meint: (7.1.2010 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    @akbwl: Ja, die Schule hat dies gemacht, völlig richtig, das Kreuz hängt ja nicht mehr. Nur reichlich spät und (so vermute ich) nur um nicht zu riskieren das hier ein Präzidenzfall geschaffen wird.
    Sie mißverstehen die Folgen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum überarbeiteten Schulgesetz in Bayern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sowie den Wortlaut des bayrischen Schulgesetzes zum Thema allerdings grundlegend:
    bverfg.de/entscheidungen/...k19971027_1bvr160497.html

    Und zum Teil mit den Gebetsräumen möchte ich anmerken, dass es in Deutschland sehr viele Schulen mit angebundener Kirche/Kapelle gibt aus ehemaliger oder fortwährender kirchlicher Trägerschaft gibt. Ich war auf so einer (ich möchte mich nicht beklagen, ich bin Christ, mich hat das nie gestört – was aber nicht bedeutet dass ich anderen ihre Rechte aberkennen würde).

  21. Joe meint: (8.1.2010 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Würde mich nicht wundern, wenn die Anti-Kruzifix-Mutter nicht nur ein Kopftuch trägt…

  22. bernd meint: (8.1.2010 um 01:05) AntwortenReply to this comment

    Wie hier die Mutter verurteilt wird, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

    Sie hat ja anfangs sogar noch beigegeben und wollte keine große Welle machen sage ich mal so, aber als die neue Klassenlehrerin dann meint den Schulraum in eine Kirche verwandeln zu müssen wäre mir auch der Kragen geplatzt.

    Ich kann mich dabei nur anschließen "Das zweimalige Beten am Tage finde ich persönlich absolut skandalös."

  23. Mithos meint: (8.1.2010 um 01:06) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben soeben ein Vorurteil gewonnen.

    Gegen so nen Glaubenssymbol im Klassenzimmer hätt ich persönlich ja nix, wenn es erlaubt wäre, wie von der Mutter anscheinend ebenfalls vorgeschlagen, auch alle weiteren Symbole anderer Weltanschauungen aufzuhängen. Allerdings nicht nur die Weltreligionen. Mir fehlt da noch ein Evolutions-Schaubild, das fliegende Spaghettimonster, einmal alle römischen Götter und was mir halt sonst noch so einfällt. Und wenn sich da eine Religion beziehungsweise ein Vertreter selbiger durch diese Gleichstellung beleidigt fühlt, zeugt dies nur von Intoleranz.

    Da es in der Welt da draußen jedoch so viele Reibereien zwischen den Religionen gibt, bin ich mir nicht ganz so sicher, ob man dieses Konfliktpotential überhaupt in ein Klassenzimmer bringen sollte. Zumindest sollte man diesen Raum als demilitarisierte beziehungsweise nicht religiöse Zone betrachten, sobald der Konflikt dort einmal ausgebrochen ist.

    Was aber mal vollkommen daneben ist sind die Gebete im Klassenverband. Nur zur Erinnerung: Wir haben keine Staatsreligion.

    Was den Eilrichter (Link 2) angeht: Klingt fast so, als würde er während seiner Bereitschaft ein "Bitte nicht stören"-Schild an seine Tür hängen. "In Bereitschaft" impliziert dabei doch eigentlich, dass man auf entsprechende Vorgänge vorbereitet ist. Das schließt für mich mit ein, dass man von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt werden kann. Wenn die Reaktion nicht über Telefon erfolgt, dann muss er halt persönlich leicht anzutreffen sein. Wenn er stattdessen schriftliche Sachverhaltsdarstellung fordert, scheint er die Bedeutung der Silbe "Eil" nicht verstanden zu haben. In meinem Weltbild ist das eine klare Arbeitsverweigerung. Dass der Staatsanwalt dann mal eben Judikative und Exekutive in Personalunion spielt, ist allerdings ebenfalls Mist.
    Fazit: Judge Dredd trifft auf den Gewinner des not-my-job-Awards.

  24. Joe meint: (8.1.2010 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    @Mithos: Es ist kein Vorurteil, es trifft den tatsächlichen Sachverhalt.

    Es gibt im christlichen Abendland, dessen Errungenschaft übrigens auch die Schule, wie wir sie heute kennen, und damit einhergehend die vollständige Alphabetisierung ist, eben kein Recht auf Anbringung aller möglichen kulturfremden religiösen Symbole, völlig egal ob es sich um orientialische oder afrikanische (Natur-)Religionen handelt.

    Nur zur Erinnerung: Die Werte, die unser Grundgesetz vertritt, stammen nicht aus dem Koran.

  25. flipflop meint: (8.1.2010 um 03:02) AntwortenReply to this comment

    Genau, damals im Mittelalter wurde die Schule, wie wir sie heute kennen, von frommen Mönchen im christlichen Abendland ersonnen, die endlich allen Menschen Bildung ermöglichen wollten. Genau so war es!

  26. sirploko meint: (8.1.2010 um 03:35) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Die Schule wie wir sie heute kennen, mit Lehrplänen und Prüfungen etc., entspringt wohl eher dem orientalischen Kulturkreis. Dort gab es nämlich schon Medressen (keine ausschließlichen Koranschulen, sondern echte Lehranstalten mit Universitäten), als in Mitteleuropa gerade mal Geistliche und Adelige Lesen lernten. Istanbul war lange Zeit das Zentrum der 'zivilisierten' Welt, inklusive Hauptquartier der ältesten christlichen Kirche überhaupt.

    Fast alle zivilisatorischen Fortschritte verdanken wir den Völkern, die das Mittelmeer besiedelten. Griechen, Römer und Mauren haben Ihren Alltag nachhaltiger geprägt, als Sie es sich in Ihren Träumen vorstellen können (wollen). Keine dieser genannten Gruppen hat auch nur im entferntesten etwas mit der Ausbreitung des Christentums zu schaffen, wohl aber mit der Alphabetisierung des Abendlandes im Zuge eines ungeheuren Wissenstransfers Orient -> Okzident.

    Im Gegensatz dazu weigerte sich die römische Kirche ausdrücklich, ihre Schäfchen zu alphabetisieren, weil sie (zu Recht) deren Reaktionen fürchtete, sollten sie jemals anfangen für sich selbst zu denken. Galileos Schriften und die Lutherbibel sind nicht umsonst in der Sprache des einfachen Volkes verfasst, anstelle von Latein. Dankbar für die Alphabetisierung Deutschlands kann man nur den preußischen Reformern sein, die als erste eine Schulpflicht einführte. Sonst niemandem.

    Das schöne am christlichen Abendland ist aber eben auch, das es kein Recht auf Anbringung aller möglichen kultureigenen religiösen Symbole gibt, wie es klar aus der Rechtsprechung zu ersehen ist.

    Und nur zur Erinnerung:

    Die Märchen und Handlungsstränge die die Bibel erzählt, stammen gar nicht aus der Bibel. Es gab nur leider zur fraglichen Zeit keine ausreichenden juristischen Hebel für Copyrightholder, den dreisten Bibelpiraten das Handwerk zu legen, die sich ihr Machwerk sozusagen als 'Best of – Sampler' der schönsten Märchengeschichten zusammenschusterten.
    Und glücklicherweise stammen die Werte, die unser Grundgesetz vertritt, auch nicht aus der Bibel, sonst dürften wir in den Klassenzimmern keinem Gott neben ihm huldigen, geschweige denn gar nichts glauben oder würden Samstags statt zum Fußball eben zu einer netten Steinigung einer Ehebrecherin oder eines Sodomisten (Homosexuellen) gehen.

  27. marcus05 meint: (8.1.2010 um 04:41) AntwortenReply to this comment

    Sodomie ist kein synonym for Homosexualität.

    Es bedeutet einfach "Arschficken", und geht zwischen Mann und Frau genauso.

  28. Daniel. meint: (8.1.2010 um 06:22) AntwortenReply to this comment

    Es ist interessant, dass es am Montag in den USA wieder zum "Monday Night War" gekommen ist, als die beiden größten Ligen zeitgleich live im TV ausgestrahlt wurden.

    So hat TNA (lief hier mal kurze Zeit auf Eurosport, heute auf Sky) groß die Verpflichtung und den ersten Auftritt von Hulk Hogan gefeiert, der gleichzeitig mehrere Kollegen wie Eric Bischoff und Ric Flair mitgebracht hat. Für Fans der WCW in den 90ern also ein kleines Revival.

    Die WWE hat dagegen Bret Hart aus dem Ruhestand geholt, was ebenfalls eine kleine Sensation war, da er seit 12 Jahren nicht mehr in der WWE aufgetreten ist, nachdem er damals recht unrühmlich verabschiedet wurde (ein Matchende wurde nicht so durchgeführt, wie es geplant wurde.. das hat ihn zu einem sehr verbitterten Mann gemacht).

  29. bo meint: (8.1.2010 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Zu "Eilrichter besteht auf schriftlichen Anträgen"

    Auch auf die Gefahr mich hier unbeliebt zu machen:

    Es könnte einen rechtsstaatlichen Grund haben, warum auch ein Eilrichter zumindest auf einen begründeten, schriftlichen Antrag besteht, bevor er mitten in der Nacht Durchsuchungen, Blutentnahmen, Abhörmaßnahmen etc. anordnet und nicht einfach nur telefonisch entsprechende Begehren der Ermittlungsbehörden "absegnet".

    Die Telefonkette zwischen dem vor Ort ermittelnden Beamten, seinem Vorgesetzten, dem Dienstgruppeleiter der Polizei, dem Staatsanwalt und zuletzt dem Bereitschaftsrichter ist lang.

    Da wird (selbstverständlich nur versehentlich) verwechselt, verdreht, weggelassen oder tw. sogar hinzugedichtet. Es ist auffällig, dass dann, wenn am Wochendende noch genügend Zeit ist und man als Richter den Staatsanwalt dazu bringen kann, seinen Antrag und dessen Begründung schriftlich abzufassen REGELMÄSSIG eine deutlich abgeschwächtere und weniger dramatische Sachverhaltsdarstellung, zumindest aber eine auffällig distanziertere Darstellung erfolgt als noch am Telefon. Der schriftliche Antrag kommt zu den Akten, sein Unterzeichner hat für den Inhalt der ihn enthaltenen Beschuldigungen ggf. gerade zu stehen. Bei Telefonketten kann man dagegen hinterher Äußerungen immer abstreiten, mit Missverständnissen oder versehentlichen Übermittlungsfehlern entschuldigen etc. Gleiches gilt übrigens bei den dann getroffenen mündlichen Anordnungen des Richters. Auch diese wandern die Telefonkette zurück zum ermittelnden Beamten vor Ort. Dort werden dann fröhlich Durchsuchungen ausgeweitet auf Räume Dritter, von denen am Telefon gegenüber dem Richter nie die Rede war, Beifahrer mitunter "vorsorglich" mit zur Blutentnahme genommen (weil manchmal nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ohne unbeteiligte Zeugen die Person des Fahrers bestritten wird) – alles unter Berufung auf angebliche mündliche Anordnungen, die in diesem Umfang nie erteilt wurden.

    Der Gesetzgeber hat für bestimmte, schwere Eingriffe einen Richtervorbehalt deshalb eingeführt, um diese vorher durch eine neutrale Kontrollinstanz auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Durch den von den Justizverwaltungen allein aus Kostengründen (und keinem anderen Grund) forciereten "Handy-Abnick-Richter" wird dieser Zweck zur Farce: Den Richtervorbehalt kann man sich dann genausogut schenken.

    Wenn die Sache so eilig ist, dass nicht einmal die Zeit für die Abfassung eines schriftlichen Antrages und für das Abwarten einer kurzen rtichterlichen Prüfung bleibt, besteht Gefahr im Verzug, so dass die Ermittlungsbeamten die Maßnahme selbst anordnen dürfen (dann allerdings auch verantworten müssen, wenn sie rechtswidrig gewesen sein sollte).

    Es ist deshalb schlicht eine Unverschämtheit, dem Kollegen "Faulheit" zu unterstellen, nur weil er auf Einhaltung minimalster rechtsstaatlicher Standards auch im Bereitschaftsdienst besteht.

  30. earendil meint: (8.1.2010 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Also auch als Christ empfinde ich Kruzifixe und Klassengebete als Zumutung. Öffentliche, weltanschaulicher Neutralität verpflichtete Schulen können doch nicht den Kindern einen bestimmten Glauben aufdrängen! Und nichts anderes passiert da ja. Das Kruzifix ist kein Kultur-, sondern ein Glaubenssymbol. Dieses dümmliche Gefasel vom christlichen Abendland, ich kann's nicht mehr hören. Dann sollte man für das aufgeklärt-bürgerliche-kapitalistische Abendland doch lieber Kant, Robespierre und Adam Smith an die Wand hängen.

    Im Klassenzimmer wird das Kruzifix, ein Zeichen gegen die Herrschaft, zum Herrschaftssymbol pervertiert.

  31. Lionel Hutz meint: (8.1.2010 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Ad Kruzifix: Neben voller Zustimmung für earendil – die Schule braucht sich ja nicht wundern, wenn atheistische Eltern, die das Kreuz noch geschluckt haben, ausrasten wenn zweimal täglich Schulgebet außerhalb des Religionsunterrichts abgehalten wird. Über das Kreuz als abendländisches Symbol mag man ja noch diskutieren, aber irgendwann muss man auch Verständnis haben, wenn aus allen Rohren zurückgeschossen wird. (P.S.: Das sage ich übrigens als Protestant, dem allerdings katholischer Missionierungseifer fehlt)

    Und nebenbei was das mit dem kulturellen Background angeht: Konsequenterweise sollte man dann nach Fächern differenzieren. Im Griechisch- oder Lateinunterricht, sollten die Kreuze durch Zeus- und Jupiter-Standbilder abgelöst werden, ggf. garniert durch ein bis zwei weitere, jeweils thematisch passende Götter. In Mathe und Naturwissenschaften sollten grundsätzlich islamische (später vielleicht auch Freimaurer u.ä.) Symbole aufgehängt werden. Für Wirtschaftsunterricht wären siebenarmige Leuchter angebracht, für die meisten Geisteswissenschaften können es dann natürlich auch Kreuze sein.

    Im Ernst: Das Christentum ist zwar Teil abendländischer Kulturgeschichte, zum Teil dieser abendländischen Kulturgeschichte gehört aber auch, dass das Christentum gesellschaftlichen Fortschritt in vielen Gebieten auch um Jahrhunderte zurückgeworfen hat. Deswegen sollte man deswegen wertneutral an das Ganze rangehen (wir hängen ja auch keine Hakenkreuze in Autobahnraststätten, weil Hitler die Verkehrswege so stark ausgebaut hat), denn vielleicht wären wir ja heute weiter, wenn alle Moslems wären? Vielleicht wären wir umgekehrt auch weiter, wenn die Kreuzzüge erfolgreicher gewesen wären und das Christentum in Arabein verbreitet wäre? Wer weiß das schon?

    Zum Bereitschaftsrichter: Die Weigerung komplexe Sachverhalte aufgrund mündlichen Vortrags zu entscheiden, finde ich durchaus bedenklich, immerhin ist eine strafrechtliche Verurteilung ausschließlich auf das Ergebnis einer rein mündlichen Verhandlung zu gründen. Warum eine Ermittlungsmaßnahme da strengeren Anforderungen unterliegen soll? Aber auch, wenn er komplexere Sachverhalte besser aufbereitet wissen will: Die Anordnung einer Blutentnahme gründet sich in der Regel auf einen recht überschaubaren Sachverhalt.

  32. Flying Circus meint: (8.1.2010 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @earendil:

    "Öffentliche, weltanschaulicher Neutralität verpflichtete Schulen können doch nicht den Kindern einen bestimmten Glauben aufdrängen!"

    So ist es, das sehe ich als Christ ganz genauso.

    @Bert: Die Anhänger der von Mohammed gestifteten Religion lassen sich nicht gerne als "Mohammedaner" bezeichnen. Üblicherweise nennt man sie heutzutage "Moslems" (so meines Wissens auch die gängige Selbstbezeichnung).

    Und gegen Gebetsräume spricht nichts, solange kein Zwang in irgendeiner Form besteht.
    Die Gebetsräume könnten z.B. neutral gehalten sein, so daß Moslems, Christen oder Juden beten können. Von mir aus auch Evolutionsanhänger (mir war nicht klar, daß das ne Art Religion ist, aber ok!) oder Anhänger des Spaghettimonsters.

    Wie gesagt: solange kein Zwang besteht.

    Im übrigen sind gläube Moslems verpflichtet (!), am Tag 5 mal zu beten. Ich halte es nicht für verwerflich, ihnen da entgegen zu kommen und ihnen dafür Räumlichkeiten anzubieten.

  33. Tja meint: (8.1.2010 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Toleranz ist bei vielen Muslimen leider nur eine Einbahnstrasse.

  34. dulsberg-nord (Link) meint: (8.1.2010 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    @Tja: Da sind die Moslems nicht allein.

  35. llamaz meint: (8.1.2010 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Staat in seinen Schulräumen ein Kreuz oder Kruzifix aufhängt – wie soll man das interpretieren, was soll die Aussage sein?

    Frag doch mal einen Grundschüler für was das Kreuz steht. Die Antwort wird garantiert nicht sein: "Das Kreuz ist ein Symbol das ganz religionsneutral für bestimmte kulturelle Werte steht." Das Kreuz ist das Symbol des Christentums, punktum, und so wird das von den Kindern auch verstanden. Insbesondere wenn wie meistens in Bayern noch ein verblutender Jesus dran hängt. Wer was anderes behauptet lügt sich doch selber in die Tasche.

    Und damit hat das in öffentlichen Gebäuden nicht das geringste verloren, schon gar nicht in der Schule. Wenn man zum Ausdruck bringen will, das in Deutschland bestimmte Werte gelten, die auch in der Schule vermittelt werden, dann kann man von mir aus Artikel 1 des Grundgesetzes aufhängen, oder die Deklaration der Menschenrechte. Wäre sowieso besser wenn die Schüler ein bischen mehr mit Grundrechten und Menschenrechten vertraut gemacht würden. Hätte einigen Politikern auch nicht geschadet, wenn statt einem Kreuz in der Schule das Grundgesetz gehangen hätte. Dann würden sie vielleicht nicht ständig Gesetze verabschieden, die grundgesetzwidrig sind.

  36. Alphan meint: (9.1.2010 um 02:59) AntwortenReply to this comment

    @Joe:

    Die Schule ist bestimmt nicht die Errungenschaft des christlichen Abendlandes. Ganz im Gegenteil. Islam hat die Schulen groß gemacht.

    Zur Schule durfte im Abendland nur der Adel. Und das bestand hauptsächlich auch nur aus Latein lernen. Während in islamischen Ländern der Koran jedem und somit auch Lesen und Schreiben beigebracht wurde.

    stream-tv.de/sendung/1249...terra-x-morgenland-teil-3

    Teile 1 und 2 sind auch sehr interessant.

    @sirploko

    Die älteste Kirche der Welt befindet sich tatsächlich in der Türkei. Aber nicht in Istanbul sondern in heutigem Tarsus.

    Gruß

  37. jk meint: (9.1.2010 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde der Unterton in dem SZ Artikel ziemlich seltsam:

    Zunächst einmal spielt es in einem Konflikt zwischen Blogger und Unternehmen weniger eine Rolle, wer im Recht ist. Wichtiger ist es stattdessen, wer besser kommuniziert. Denn die Autoren sind außergewöhnlich gut vernetzt.

    Das klingt ja so als ob, nur weil die Blogger so gut vernetzt wären, die Unternehmen es sich (wegen der negativen "Presse") nicht leisten können ihr Recht durchzusetzen. Oft ist es doch aber genau andersrum, nämlich dass die Blogger es sich finanziell nicht leisten können ihr Recht durchzusetzen und deswegen eben gut vernetzt sein müssen.

  38. Kand.in.Sky (Link) meint: (9.1.2010 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Natürlich haben Unternehmen Angst vor den Bloggern. Angst ist ein Gefühl welches aus Unkenntnis heraus rührt. Und Angstbeisserei ist dann der normale, logische einsetzende Reflex. Dazu kommt die typische Strategie aller Versager die Schuld bei anderen zu suchen um erst recht sich richtig in die Scheisse zu setzen. Und das Internet vergibt zwar aber vergisst nichts…

    Beispiel JAKO:
    Es hätte niemanden interessiert, dass deren Trikots von der Stiftung-Warentest mit "mangelhaft" aufgrund Schadstoff-Belastung getestet wurden und damit sich einen WIKIPEDIA Eintrag sicherten. Wirklich, es hätte niemanden interessiert.
    Leider hatte JAKO zuvor kein Fettnäpfchen ausgelassen um Bekanntheit zu erlangen und sich unbeliebt zu machen: Weil ein Blogger nicht nur deren abgrundtief hässliche Proleten-Polyester-Trikots sonder auch das neue Logo als ALDI-Kram betitelte wurde, typisch Deutsch, statt zu reden die JuristenKeule geschwungen. Prompt hagelte es Abmahnungen, eine nach der anderen. Die inkompetenten Versager aus der Manager-/Rechtsabteilung von JAKO welche damit nicht nur den, eigentlich nicht vorhandenen, Ruf der Firma ruinierten sondern auch Arbeitsplätze gefährdeten haben dann halbherzig und verlogen sowas wie Einlenken signalisiert. Und auch dafür gab es gerechtfertigterweise nur Spott und Häme.
    lawblog.de/index.php/arch.../2009/09/04/jako-reagiert

    Andere sind da nicht viel weiter, Jack Wolfskin hat nur knapp die Kurve gekriegt, aber leider nachdem die taz schon ihr Erscheinungsbild verändern musste.

    Das soll nicht pauschal alle Rechtsverstösse entschuldigen aber eine schnoddrige Meinung zu PolyesterBekleidung oder FirmenLogos ist keine Abmahnung wert. Sie ist kontraproduktiv, bis hin zu Wikipedia-Einträgen.

    #k.

  39. Stachel meint: (10.1.2010 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Sodomie hat nichts mit Analverkehr zu tun…

    Mit Sodomie wird idR Geschlechtsverkehr / Liebe mit bzw. zu Tieren bezeichnet…

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