OLG Köln: Familien-Stasi schützt Musikindustrie
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Filesharing-Prozess eine Frau aus Oberbayern verurteilt, 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an vier führende deutsche Musikfirmen zu zahlen.
Im August 2005 waren vom Internetanschluss der Frau insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden, darunter auch viele ältere Titel wie z. B. von der Rockgruppe “The Who”.
Nachdem die IP‑Adresse des Internetanschlusses aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Bayerin zugeordnet worden war, ließen die Musikfirmen sie durch ihren Anwalt abmahnen, worauf sie sich zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen verpflichtete. Daraufhin nahmen die Musikfirmen sie auf Zahlung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Anspruch. Die Anschlussinhaberin bestritt, dass sie selbst Musikstücke im Internet angeboten habe. Neben ihr haben noch ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Jungen Zugang zu dem Computer gehabt.
Der für Urheberrechtsfragen speziell zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat den klagenden Musikfirmen einen Anspruch auf Ersatz ihrer Abmahnkosten zuerkannt. Dabei hat der Senat offengelassen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen.
Im konkreten Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte. Dazu wäre sie nach prozessualen Grundsätzen aber verpflichtet gewesen. So habe es etwa nicht ferngelegen, dass ihr Ehemann den Anschluss benutzt habe, da vielfach auch ältere Titel zum Download angeboten worden seien. Es sei darüber hinaus auch unklar geblieben, welches der Kinder den Anschluss genutzt haben könnte.
Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten.
Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde. Daher sei die Anschlussinhaberin letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die Urheberrechtsverletzungen.
Bei der Berechnung der anwaltlichen Abmahnkosten, die sich nach dem Gegenstandswert der Sache richten, hat der Senat das hohe Interesse der Musikfirmen an der Vermeidung weiterer Urheberrechtsverletzungen vom konkreten Anschluss aus betont.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil vom 23. Dezember 2009, 6 U 101/09.
Wen verwundert dieses Urteil? In Deutschland gewinnen im Normalfall die wirtschaftlich Stärkeren doch die Prozesse.
Da kräuseln sich einem ja die Fußnägel.
Mutter "Normalverbraucher" soll also eine Firewall einrichten um Filesharing zu unterbinden, eingeschränkte Benutzerrechte vergeben und so weiter. Abgesehen davon, das dies technisch geschätzte 80% der üblichen Internetuser völlig überfordern würde, halte ich solch eine Forderung auch für völlig absurd. Desweiteren erscheint mir, das sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht rege Gebrauch gemacht hat (es geht ja schliesslich um Familienangehörige) – und ihr nun daraus ein Strick gedreht wird: "Die Frau habe dazu nichts vorgetragen". Das kann es nicht sein…
Das ältere Titel auf den Vater verweisen, halte ich für fraglich. Wenn mir meine Schüler Titellisten geben, was für Stücke sie spielen wollen, wundere ich mich teilweise, was und wie viel teilweise aus den sechzigern Jahren auftaucht. Je Jünger desto mehr sind die Titellisten von dem geprägt, was die Eltern hören.
BGH, bitte uebernehmen Sie! Vielleicht wird das Thema dann endlich mal vernuenftig und umfassend beleuchtet.
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."
und das bleibt es hoffentlich so lange nicht, bis es zum bgh und notfalls mal zum bverfg geht. so langsam reicht's.
Eine Firewall, die Downloads verhindert?
Mein erster Lacher am morgen.
Das größte Problem ist doch erstmal der fliegende Gerichtsstand.
Persönlichkeitsrecht > Pressekammer Hamburg
Filesharing > Köln
Da kann man sich die Urteile auch gleich am Automaten ziehen.
@schurb:
In der Tat können Firewalls downloads verhindern, die Technik wird z.B. gerne in Firmen eingesetzt damit bestimmte Dateitypen (EXE, MP3, PPS usw.) erst gar nicht heruntergeladen werden können. Im vorliegenden Fall ist es natürlich eine abstruse Forderung.
Komisch, ein in weiten Teilen wie wörtlich abgeschrieben wirkender Text findet sich seit gestern bei Richter Ballmann. Mmh, wo beziehen Sie Ihre Texte her, Herr Vetter?
@Micha3l:
Es gibt im Zivilrecht kein Aussageverweigerungsrecht, da es dort gar keinen Sinn ergibt. Im Zivilrecht wird nach Parteienvortrag entschieden. Du bist ja nichtmal verpflichtet, zum Zivilprozess zu erscheinen als Beklagte(r). Dann soll automatisch der Beklagte Recht bekommen? Das wäre ja praktisch…
@schurb:
Nein, eine Firewall, die Uploads verbietet.
@theo:
Dafür bräuchte man einen Proxy, der sich den Datenstrom anguckt. Mit einem http-Proxy kann man sowas schon machen, aber für einen Filesharing-Client? Bestimmt schwierig. Traffic-Shaping für bekannte Filesharing-Ports wäre da noch ein Ansatz. Das dürfte aber alles für Mama Normalverbraucher weit entfernt von zumutbar sein…
Wenn die Richter unter "Firewall" tatsächlich die 08/15 Desktop-Firewall verstehen, ist die Aussage schon lustig :)
@Micha3l: Nur weil es den gemeinen Internetuser technisch überfordern würde, so etwas zu verhindern, heißt das noch lange nicht, dass man damit einen Freibrief für Rechtsverstöße hat. Ich persönlich kann mein Auto auch nicht fit für den Straßenverkehr machen, weil ich keine Ahnung habe. Muss ich halt machen lassen.
Man mag zur ganzen Filesharinggeschichte und zur Abmahnwelle stehen wie man will, aber ich bin der Meinung: Wenn über meinen Internetzugang Unfug gemacht wird (und lizenzrechtlich geschützte Musikstücke
zu verteilenanzubieten gehört derzeit halt nun mal zum Unfug dazu) und ich entsprechend der verantwortliche Anschlussinhaber bin, habe ich halt Pech. Entweder besser absichern, Kinder und Ehemann besser erziehen – oder sich selbst. Punkt."Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde."
ergo: Für jedes Verbrechen wird der Gesetzgeber mitverantwortlich gemacht, denn das bloße Verbot, zu stehlen, jemanden zu verletzen oder zu ermorden genügt nicht, wenn die Bürger praktisch nicht überwacht werden und ihnen freie Hand gelassen wird. Ergo: Mehr Überwachung für alle.
@David:
Danke. Exakt das ist es, was auch mir eben durch den Kopf ging und ich just jetzt hier geschrieben hätte.
Ich verstehe den empörten Aufriss immer nicht, der da wellenartig rumgeht, weil "der böse wirtschaftlich Stärkere", etc.
Möchte mal sehen, wie groß der Aufschrei wäre, wenn der Griff ins eigene Portemonnaie ginge.
@David: Der Vergleich hinkt.
Fit für's Internet wäre ein (funktionierender) PC praktisch out of the box. Genauso wie ein (funktionierendes) Auto fit für den Strassenverkehr ist. Nur kann man mit beiden eben im Internet oder Strassenverkehr Unfug machen.
Un nun sage mir bitte wie Du dein Auto gerne präperieren würdest damit niemand, der mit in deinem Haushalt lebt damit irgendwie Unfug im Strassenverkehr treiben kann. Außer die Schlüssel zu verstecken, was dann ungefähr beim PC die Analogie zum Netzteil entfernen wäre, so dass ihn niemand außer Dir benutzen kann.
@notwendig:
oO
DEN Aufschrei würd ich gern mal sehen wollen, wenn wer sich meinen Autoschlüssel schnappt, damit jemanden umfährt und nachher sagen wir (ich, meine Familie und Freunde) alle "Joah..ach…ööh…kein Plan, wer das war, sorry, ne?"
Ob dann bei einem Urteil auch alle Mitleid hätten und sagen würden "Oah nöööö, wie kann man denn den da verurteilen? Sowas unfaires aber auch. Wenn er's halt doch nicht weiß, wer sich sein Auto geschnappt hat".
…nfc.
Warum nur wird, sobald es um Internet/PC geht, jedem quasi ein Blankoscheck für ewigwährende Unschuld eingeräumt?!
@Marcel: In dem Fall wohl von der Pressestelle des OLG Köln: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/07_01_20101/index.php
@David
"Wenn über meinen Internetzugang Unfug gemacht wird [...] ich entsprechend der verantwortliche Anschlussinhaber bin, habe ich halt Pech. Entweder besser absichern, Kinder und Ehemann besser erziehen – oder sich selbst."
Unsinn. Wie willst Du Dir diese Absicherung vorstellen? Gehst Du noch von dem Falle aus, daß sich im Haushalt nur ein PC befindet? Die Realität sieht doch gänzlich anders aus; und sei es, daß Freunde – eigene, des Partners, der Kinder – ihren Laptop mitbringen. Mit einem 08/15-DSL-Router kann man seinen Anschluß nicht so absichern, daß nur gewollter Traffic rein- und rausgeht.
Im übrigen: Durch das OLG Köln wird eine Haftung herbeifabuliert, die es in diesem Umfange praktisch nirgends sonst gibt. Selbst die Halterhaftung für ein Kfz gibt es nur für Parkvergehen – obwohl man mit einem Kfz erheblich mehr Schäden anrichten kann.
@mem:
Und jemanden mit dem Auto überfahren empfindest Du als angemessene Analogie zu dem Up-/Download von urheberrechtlich geschützten Werken im Internetz?
@Coward:
Es geht hier aber nicht um die Erheblichkeit des angerichteten Schadens, sondern um das Prinzip des "jemand treibt Unfug mit meinem Besitz".
Bzw. dass ich nicht nachvollziehen kann, warum Filesharern, wenn sie erwischt werden, immer mit Mitgefühl überschüttet werden und der große Konzern als die böse böse Hassfigur dasteht.
Zumal doch Filesharer genau darauf schon abzielen, dass "es ja eh keiner rausfindet, wer's war. Höhöhö".
Ganz seltsames Verständnis von Recht und Unrecht…
@mem
Gab es nicht mal ein Urteil, in dem es hiess, das einem Vater, in dessen Haushalt ein 16-Jähriger wohnt, nicht zugemutet werden kann, beispielsweise seinen Autoschlüssel zu verstecken? Der hängt normalerweise doch am Schlüsselbrett, und Kinder wissen, das man nicht das Auto nehmen und damit rumfahren darf. Oder sogar jemanden überfahren. Warum sollte dann die Pflicht, einen PC abzusichern, mit dem man potentiell (im Allgemeinen) erheblich weniger Schaden anrichten kann, weiter gehen als bei einem Auto?
@Mem:
Sorry aber DEN Aufschrei würd ich gern mal sehen wollen, wenn ich über deinen Inet-Anschluss illegale Aktionen tätige und du dafür belangt wirst.
Wenn einer Dein Auto klaut und damit einen umfährt willst ja auch nicht verknackt werden.
@Coward: ich schätze, da kann man sich jetzt ewigst im Kreis drehen, inwiefern Absicherung zumutbar, ja nein bla.
Ändert nur nichts an diesem seltsamen Unrechtsverständnis: der arme arme Filesharer, der böse große Kon.
(Mir kann doch niemand erzählen, dass die da innerhalb der Familie nicht GANZ genau wissen, wer es war… Aber so zieht sich dann jeder für sich aus der Affäre, und der Geschädigte ist der Gelackmeierte. Und wenn der Geschädigte nicht der Gelackmeierte ist aufgrund eines Urteils, dann ist er der Böse, und "awwww, der arme Filesharer". Das ist es eher, was ich nicht nachvollziehen kann. Und darum geht's.
Ist aber ein Merkmal unserer heutigen Ellbogen-Gesellschaft. Jeder seinen Hintern ins Trockene bringen und nicht für verursachte Schäden einstehen…)
@aw: DER Vergleich (@Autodiebstahl) hinkt jetzt aber arg. oO
Hier gehts ja nicht darum, dass mal ein Titel downgeloaded wurde … hier gings um illegalen download im großen Stil – über 900 Titel. Da hat also nicht Sohnemann mal nen Fehler gemacht. Ich finde das Urteil völlig richtig.
Es sollte eine Bagatellgrenze geben aber ansonsten ist der Besitzer des PC bzw. derjenige der den Internetzugang gebucht ht verantwortlich. Meien Kinder wissen: Stelle ich irgeneinen download fest gibts kein Internet mehr.
@Mem: Selbstverständlich geht es immer auch um die Erheblichkeit des Schadens.
Selbstverständlich ist aber auch, dass du jetzt von deinem (dämlichen) Autovergleich zurücktrittst und dich auf einen 'moralischen' Standpunkt zurückziehst. Den gönne ich dir ja auch, aber das ist rechtlich nicht von Relevanz.
Wg. deines Autovergleiches: Genau diese Situation hatten wir in unserer Familie vor Jahren, wobei der Leidtragende glücklicherweise nur eine Leitplanke war. Und was soll ich dir sagen: Genau so ist es gekommen, wir haben unser RECHT auf Aussageverweigerung wahrgenommen und das war es…
Da setzt eine Frau stichhaltigen Beweisen 964 MP3s heruntergeladen zu haben nichts entgegen und die lawblog-Leserschaft schreit Zeter und Mordio. Köstlich. Fast wie im Heise-Forum.
@Judas: schade, dass irgendwann in die Beleidigungskiste (@dämlich) gegriffen werden muss.
Die kleine Leitplanken-"Anekdote" bestätigt übrigens nur, was ich in meinem vorherigen Posting und generell feststelle: jeder nur für sich, und für verursachten Schaden nicht einstehen.
Ich hab meinen Standpunkt klar gemacht, beleidigen lassen muss ich mich nicht.
Ergo: over and out. ;) Diskussion für mich hier beendet.
@meckimesser: Es ging um Upload, wenn ich es richtig verstehe. "Im August 2005 waren vom Internetanschluss der Frau insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden (…)".
@mem
Naja, die Sache mit dem Unrechtsverständnis ist in dem Zusammenhang in der Tat so eine Sache. Die Content-Konzerne sind da in der öffentlichen Meinung derzeit nicht eben populär. Trotzdem können sie vor Gericht gehen und dort Recht bekommen. Die Frage nach der Moral stellt sich mir aber auch, wenn eine Mutter jetzt zahlen muss, weil sie ihre Familienmitglieder nicht belasten will. Gesetzt den Fall, dass sie den Übeltäter tatsächlich kennt.
Wobei es hier ja nun auch nicht um Strafrecht geht, ich schätze das macht den Unterschied.
UPLOAD ist nicht gleich DOWNLOAD!
Wer keine Ahnung hat einfach mal die ….. halten!
Was nichts darüber aussagt, ob diese Titel selbst aus einem Download stammen oder ob diese von CDs ohne Umgehung eines Kopierschutzes gerippt wurden.
Ev. wurde einfach hier die Sammlung dem Share-Ordnder des Clients bekanntgemacht.
@Peter
ob die Verteidigung der Frau nun angemessen war oder nicht mag mal da hingestellt bleiben, jedenfalls erkenne ich hier nicht mal ansatzweise den Beweis, dass die Frau die MP3s herunter geladen hat. Das hat das Gericht aber auch gar nicht versucht zu bewerten, da managels entsprechender Indizien pro oder contra eh unmoeglich gewesen waere, vielmehr beschaeftigte es sich mit der Frage- ob und in welchem Umfang die Frau trotzdem belangt werden kann, auch wenn man ihr selbst eben nicht die Verstoesse nachweisen kann- sog,. Mitstoererhaftung. Die Frage hierbei ist, wie weit man damit gehen kann und ich denke die notwendigen Aspekte wurden hier keineswegs umfassend und auch keineswegs korrekt beleuchtet- so verhindern herkoemmliche Firewalls eben normalerweise keine Downloads, ebensowenig wie eingeschraenkte Benutzerkonten in einem Betriebssystem. Das Gericht scheint sich hier gar nicht mit der Problematik auseinander gesetzt zu haben, sonst haette es eben feststellen muessen, dass es prinzipiell viel schwieriger ist, sinnvoll entsprechende Massnahmen gegen ueber den Anschluss moeglicherweise zu begehende Rechtsverstoesse zu ergreifen. Auch wird hier m.E. verkannt, dass Urheberrechtsverletzungen in Form des Downloadens von Musik nicht die einzigen moeglichen Verstoesse sind. genauso muesste man, wenn man denn fordert, seinen Internetzugang gegen entsprechende Taetigkeiten zu schuetzen auch sinnvollen Schutz beispielsweise gegen Verlaeumdungen oder aehnliches einzubauen und dies ist eben nicht moeglich- da stellt sich einem die Frage warum gerade sollen die Rechte der Urheber in besonderem Masse geschuetzt werden im Vergleich zu den rechten anderer.
Ebenso verkennen die Richter m.E. wie weitreichend die Forderung ist, der Anschlussinhaber muesse entsprechende Massnahmen gegen den Missbrauch seines Anschlusses treffen- wenn eine entspreche Entscheidung Richtungsweisend wird, kann im Prinzip niemand mit einem normalen Internetzugang ueber SOHO Hardware mehr andere seinen Zugang mitnutzen lassen, ohne Gefahr zu laufen, sich horrenden Kosten auszusetzen.
Ebenso kommt dies m.E. der Forderung gleich, eine komplexe Zensur- und oder Ueberwachungsinfrastruktur an jedem Internetzugang einzurichten.
@tribble: Rein theoretisch erlauben die meisten Router Portsperrungen. Das wäre zumindest ein Ansatz, Filesharing über Tauschbörsen zu erschweren. Inwiefern so hohe Anforderungen wünschenswert sind oder inwiefern es einem 08/15-Anschlussinhaber zuzumuten ist, sich in die Funktion von Ports einzuarbeiten, bestimmte Ports zu sperren und sich zumindest Fortgeschrittenenkenntnisse in Bezug auf Internetverbindungen, Router und Co anzueignen lasse ich mal dahingestellt, zumindest ist aber eine ansatzweise Absicherung möglich (Auch wenn diese niemals absolut sein kann).
Mir als Leie ist nicht klar wie Urteile "nicht rechtskräftig" sein können. Ab wann bekommen sie diesen Status?
@meckimesser: Sorry, aber 900 Titel halte ich für absolut keinen großen Stil, das ist eher eine kleine private Sammlung. Wenn du heute herumfragst, dann haben die Jugendlichen eher mehrere tausend Titel auf dem PC.
Ich persönlich hasse die Content-Industrie nur deshalb, weil sie ständig nach weiteren Überwachungen und Beschränkungen der Bürger zu ihrem eigenen Vorteil ruft. Die Franzosen sind ja schon soweit, dass sie Internetseiten (z.B. Google) EXTRA besteuern wollen, um der Content-Industrie dafür Steuern ersparen und neue Programme für die entwickeln zu können. DAS finde ich abartig und deshalb wäre mir jeder Schlag gegen v.a. die Musiklabels (aber auch Filmindustrie) recht. Ich will endlich, dass die Musiker einsehen, dass sie auch ohne eine Plattenfirma zurechtkommen können. Das Internet bietet ihnen ein perfektes Mittel dazu, sie müssen es nur nutzen.
Klar, werden jetzt wieder welche sagen, wie schwer das dann aber damit ist, bekannt zu werden. Mein Gott! Die Welt wird komplexer, ich kann heute auch nicht mehr nur tolle Noten haben und kriege dann meinen absoluten Traumjob bei meiner Traumfirma. Dazu muss ich mich auch vernetzen, selbst weiterbilden, bereits vorher Erfahrung sammeln und v.a. Kontakte suchen. So ist das in der Musikbranche dann eben auch, da muss man auch mal vorher investieren und Arbeit als Amateur reinstecken, um dann bekannter zu werden. Die Content-Industrie produziert doch seit Jahren nur die gleiche abgedroschene Scheiße.
Wie gesagt: Mir ist das Urteil per se absolut egal, gute Musik besorge ich mir auf legalem Wege. Mich kotzt es nur an, dass die Content-Industrie ständig alles überwachen lassen will und die Regierung da auch noch mitzieht, weil ihnen die Überwachung natürlich auch nützt.
@31:
Das war auch mein Gedanke – das geht recht fix und u. U. auch versehentlich, wenn man bei der Einrichtung des Clients nur flüchtig drauf guckt – schon ist's passiert und man wird zum Uploader seiner eigenen (!) Musiksammlung.
Also meine Damen und Herren, bitte beachten Sie die allgemeine Posting Regel Nummer 1:
Lesen -> Denken -> Posten
1. Geht es nicht um den DOWNLOAD von 964 Musiktiteln, sondern darum, dass 964 Titel "zum Download ANGEBOTEN" worden sind. Das heisst da hat jemand fröhlich und illegal urheberrechtlich geschützte Werke zur freien Verfügung angeboten. Dafür 2380.- Euro Abmahngebühren finde ich noch relativ human.
2. Man kann ja über Privatkopie, fair use, DRM etc. trefflich streiten. Eins ist aber sicher. Ich kann nicht hingehen und die Werke anderer Leute einfach ohne deren Zustimmung kostenlos unters Volk bringen in dem ich sie verschenke oder verkaufe. Das ist illegal. Und das weiss auch jeder. Und es leuchtet auch fast jedem ein. Hier handelt es sich nicht um ein Zitat, oder um persönlichen Gebrauch auf unterschiedlichen Abspielgeräten, sondern ums Äquivalent zu jemandem, der selbstgebrannte Musik-CDs auf dem Flohmarkt verhökert.
3. Die eigentliche Frage ist doch die, inwieweit ich für meinen Internetanschluß hafte. Was ist denn, wenn ich einen Trojaner drauf habe? Wenn ich Teil eines Botnetzes bin? Wenn ich mich allerdings hinstelle und nichts sage, die Aussage verweigere und weder sage, wer meinen Internetanschluß nutzt, noch ob ich ausreichende Sicherungsmassnahmen vorgenommen habe, oder ob ich überhaupt irgendwelche Sicherungsmaßnahmen vorgenommen habe… ja dann muß man sich doch nicht wundern, wenn man dann verurteilt wird. Wie soll das Gericht denn da anders entscheiden?
Also lassen hier alle ihre Kinder 10 bzw. 13 Jahre so unbeaufsichtigt, dass sie sich erstmal mit einschlägigen Programmen stundenlang saugen können? Wenn es nicht sowieso der Mann war… 5 GB aus Tauschbörsen kriegt man ja nicht mal eben zwischen Tür und Angel!
Dummheit wird oft nicht genug bestraft. Hier war es offensichtlich nötig!
ich hab auch erst überlegen müssen ob sie die Titel nun Up- oder Downgeloadet hat. Wäre beides möglich, weil die Zuständigen wahrscheinlich selbst den Unterschied nicht wissen.
Ich erinnere mich an eine halbstündige Diskussion mit einem Polizeibeamten, der mir die ganze Zeit über sagte, ich hätte eine Aussage in einem Chat getätigt. Ich bestritt das, weil ich überhaupt nie chatte. Dann kam sein großer Auftritt, er brüstete sich auf, und zeigte Stolz sein "Beweismittel". Der Ausdruck eines Foren-Beitrags von mir.
Darum wusste ich auch die ganzen 30 Minuten nicht von welchem Chat er redete. Er dachte ein Forum ist ein Chat.
Soweit ich mich erinnere gibt es durchaus einen juristischen Unterschied zwischen Download und 'zum Download zur Verfügung' stellen, wobei letzteres m.W. schlimmer ist, sprich, das wäre ein Urheberrechtsverletzung, ersteres nicht. Aber darüber wird sich noch gestritten.
Da ich kein Jurist bin, weiß ich nicht, inwieweit bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ein Aussageverweigerungsrecht besteht. Allerdings empfinde ich die Argumentation, dass jemand gefälligst den Täter innerhalb seiner Familie zu benennen hat – egal ob Urheberrechtsverletzung oder Autounfall -, als moralisch fragwürdig. Würde mich auch mal interessieren, wie viele der lautesten Recht-und-Ordnung-Rufer schon alle Tricks und Verzögerungstaktiken ausgenutzt haben, wenn es um Parkvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen ging.
Rechtsprechungs-Übersicht zum Thema "Haftung des Anschlussinhabers":
http://www.schwarz-surfen.de/storerhaftung/
Schwerpunkt (in der letzten Hälfte) ist die Haftung für Familienangehörige.
@MrBrook:
Rein theoretisch mögen die meisten Router Port-Sperrungen erlauben (und tun das auch in der Praxis!), das ist aber den Filesharing-Programmen in der Regel egal, weil die mittlerweile erlauben, den Port frei festzulegen.
Soziale Probleme lassen sich nicht mit Technik lösen.
Wenn ein Familienmitglied meint, es muß am PC Unfug treiben, dann helfen da nur entpsrechende soziale Maßnahmen, d.h. ordentlich "auf die Finger" klopfen.
Bei mir surft jemand im WLAN mit; er weiß genau, wenn ich ihn dabei erwische, wie er z.B. an einer Tauschbörse teilnimmt, dann kann er seinen eigenen Anschluß beantragen – beim ersten Verstoß. Er weiß auch, daß ich mir die Logs des Routers hin und wieder anschaue (und genügend technische Kompetenz habe, um die auswerten zu können!).
Wobei es natürlich sinnvoll sein kann, technisch nutzlose Maßnahmen einzusetzen, weil man anschließend vor Gericht auf diese Weise seinen guten Willen bekunden kann. ;-)
Also z.B., eingeschränkte Benutzerkonten für die Kinder, so daß diese keine Software installieren können, dazu natürlich ein geeignetes Paßwort für das Admin-Konto. Das technisch versierte Jugendliche so was innerhalb von 5 Minuten aushebeln können, steht auf einem anderen Blatt.
@_Flin_:
Habe ich das im 3. Punkt richtig verstanden:
Sie werfen der Frau vor das sie nicht gegen ihre Familie und nicht für die Contentmafia ausgesagt hat?
Was sagt Ihre Familie zu dieser Haltung?
Ich ziehe jede Wohe mehrere Gigabite an legalen Daten über Bittorrent, womit der Punkt "Sicherheitsmaßnahmen, die Filesharing verhindern" ad absurdum geführt wird.
Aber hat irgendjemand was anderes erwartet?
thogo:
Ich werfe der Frau nicht vor, nicht gegen ihre Familie ausgesagt zu haben. Aber offensichtlich hat sie nicht dazu beigetragen, den von ihrem Anschluss begangenen Urheberrechtsverstoß aufzuklären. Wenn dem Gericht Beweise vorliegen, dass dieser Verstoß von ihrem Anschluss aus geschehen ist, was soll das Gericht dann machen? Nur weil die Dame sagt "ich war es nicht", wird sie von allem freigesprochen? Egal wie die Beweislage ist? Das kann doch keine Lösung sein. Wenn weder dargelegt wird, dass der Aufsichtspflicht nachgekommen wird, noch dargelegt wird, dass der Rechner geschützt wird, noch überhaupt irgendwas Entlastendes dargelegt wird… da muss man sich doch nicht wundern, wenn man für den Unsinn, der mit dem eigenen Rechner und Internetanschluß erfolgt, haften muss.
Funktioniert das dann Ihrer Meinung nach folgendermassen?:
"Frau Angeklagte, wie kommen ihre Fingerabdrücke auf die Mordwaffe?".
"Weiss ich nicht, kann ich auch nicht erklären, Alibi hab ich auch keins, aber ich war es nicht. Obwohl ich das Opfer hasse."
"Na wenn sie das sagen, werden sie eben freigesprochen."
(Natürlich liegt es mir völlig fern, Urheberrechtsverstöße mit Mord zu vergleichen. Aber wenn man welche begeht, sollte man sich wenigstens nicht erwischen lassen.)
Das Problem das viele mit Urteilen gegen Filesharer haben besteht doch eigentlich wo ganz anders: Die Content-Industrie versucht mit allen Mitteln Geld daran zu verdienen. Da werden Schäden angenommen wo andere solche Nachweisen müssen. Schäden die in vielen Fällen einfach nur als utopisch angesehen werden müssen. Darum kann hier auch von Schadensersatz keine Rede sein, sondern der Rechteinhaber versucht jemanden für sein Verhalten zu bestrafen. Und bestrafen ist Sache des Staates, und im Strafrecht gelten ja auch ganz andere Grundsätze, die eine Bestrafung wahrscheinlich aushebeln würden. Vor allem weil der Schaden einfach meistens zu Gering ist. Also drückt man den Leuten eine "Geldstrafe" von bis zu mehreren hundert Tagessätzen halt durch den Schadensersatz rein. Und daran will man sich noch bereichern.
Ich denke dass aus diesem Umstand die Aversion der Leute gegen die großen Musikproduzenten, zumindest in diesem Bereich, kommt.
Es macht einen Unterschied, wie die Titel angeboten wurden. Wurden sie bei Rapidshare hochgeladen und die Links dann veröffentlicht, ist das Urteil angemessen. Handelt es sich um den Tausch per Zusatzsoftware, ist es übertrieben. Warum, steht auch schon in den Kommentaren. Share-Ordner wird meist automatisch freigegeben, Port-Sperren sind technisch nicht wirksam und lassen sich schon bei der Grundkonfiguration der Tauschsoftware aushebeln, Dateien werden nie vollständig von einem Anbieter bezogen, Datenstromkontrollen sind für den Laien nicht umsetzbar bzw je nach verwendeter Tauschsoftware auch technisch unwirksam..
@Flying Circus: Ich denke auch, nur mit einem Router allein ist das nicht zu realisieren. Ne Desktopfirewall ist schön und lustig, aber um die kann ich mich bei Bedarf rumhacken. Alles, was auf meinem Rechner läuft, unterwirft sich zwangsläufig meiner Kontrolle. Notfalls boote ich meinen Rechner mit einer Knoppix-CD, lösche die .exe von der Firewall und starte mein Windows neu, fertig.
Nee, wenn ich meinen Internetzugang wirklich wirkungsvoll abschirmen will, benötige ich einen separaten Rechner, den ich physikalisch zwischen den Router (Weg ins Internet) und dem restlichen Netz hänge. Auf der Kiste läuft dann ne Firewall, die den kompletten Internetzugang sperrt und Surfen nur über einen Proxyserver zulässt, der auf dieser Kiste läuft. Dieser Proxyserver macht eine Inhaltsfilterung und lässt somit nur Zugriffe auf bestimmte Webinhalte zu (die ich natürlich vorher definieren muss). Die Kiste befindet sich natürlich in einem separaten, abgeschlossenen Raum, so dass von meinen Kindern niemand dran rumfingern kann.
So und so alleine versteh ich die Anforderung des Richters, die Internetnutzung durch eine Firewall einzuschränken. Alles Andere macht nämlich keinen Sinn. So, und welcher Nicht-Informatiker ist in der Lage so etwas einzurichten?
DAS ist es, was mich (und vermutlich auch viele Anderen hier auch) an diesem Urteil stört.
@_Flin_:
Sehen Sie, da genau ist der Unterschied zur Rechtsauffassung zwischen uns Beiden. Vor Gericht muß jedem die persönliche Schuld nachgewiesen werden. Gelingt das nicht ist Derjenige frei zu sprechen. Der Beschuldigte muß gerade nichts dazu beitragen (siehe Video "Sie haben das Recht zum Schweigen" des Blogbetreibers).
Auch bei Ihrem Beispiel muß vor Gericht nachgewiesen werden ob der Fingerabdruck zu der Person gehört welche abgedrückt hat. Könnte ja auch vom Vorbesitzer stammen.
@Momo: Aber das ist ja grad die Krux mit diesem Urteil. Wenn die Dame gesagt hätte:
1. Ich habe meine Kinder darauf hingewiesen, was sie tun dürfen und was nicht,
2. Meine Kinder haben eingeschränkte Benutzeraccounts und dürfen keine Software installieren,
3. Meine Kinder dürfen am Tag nur 3 Stunden am Rechner sitzen,
4. Ich habe eine Windows-Firewall, eine Firewall im Router, führe regelmässig Betriebssystemupdates durch und aktualisiere regelmässig meinen Virenschutz,
und wenn sie dann verurteilt worden wäre, dann wäre das ja was ganz anderes. Aber so?
Über Portsperrungen etc. will ich gar nicht reden. Dann dürfte ja niemand ausser IT-Profis mehr einen Computer mit Internetanschluß haben bzw. irgendwelche Programme installieren.
Bitte hier nicht downzuloaden. Bitte hier nicht downzuloaden! BITTE hier nicht DOWNZULOADEN!
@48: Danke, genau so wollte ich meinen Beitrag verstanden wissen. Der Vergleich mit Autos hinkt. Da kann man auch gleich die Mutter verklagen wenn die ihre Küchenmesser "nicht richtig gesichert" hat und der Halbwüchsige Sohn damit auf den bösen Bruder los gegangen ist…
eine technische Frage: Mit welchen Filesharing Programmen kann ich eigentlich Files zum Download anbieten, ohne einen Port freizugeben? Der 08/15 Router (FritzBox) gibt gar keine Ports frei und fordert gleich zu Beginn die Eingabe eines Passwortes fuer die Konfiguration, also auch 80% der User duerften nur wenig Probleme damit haben.
Downloads mit Hilfe von Port-Sperren zu verhindern ist bei 08/15 Routern sicher schiweriger, aber den Router auf bestimmte Rechner einzuschraenken und auf den eingeschraenkten Rechnern die Installation von Filesharing Software zu blockieren ist weniger ein technisches als ein soziales Problem, speziell wenn sowohl der Ehemann als auch die Kinder begeisterte Filesharer sind :-).
(Technischer Tipp wenn man kein Linux einsetzt: Windows SteadyState bzw. Intenet-Cafe Software wie z.B. von Faronics)
Hm, was ist denn mit dem Urteil *rumkram*, dass in zivilrechtlichen Prozessen die Auswertung der IP-Kennung untersagt ? War da nichtmal was ?
Ob jetzt 900soundsoviel Titel noch eine Bagatellsache ist mag dahingestellt bleiben; nach meiner Kenntnis darf jedoch das Zivilgericht diese Auswertung der IP Kennung (und damit die Identität der Mandantin) nicht verwerten ?
@ Momo:
lies doch mal den Pressetext des Gerichts:
http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/07_01_20101/index.php
Da steht, was die Mutter u.a. hätte tun können … beispielsweise eine Firewall einzurichten. Sie hätte, wenn es ihre Kids gewesen wären, diesen eventuell aber auch nur etwas häufiger auf die Finger schauen müssen. Aber sie hat sich, dem Pressetext nach, überhaupt nicht sinnvoll dazu geäußert.
Hätte sie es auf die Kids geschoben und hätte sie irgendwas zum Thema Überwachung oder Belehrung (außer einem einmaligen Verbot, welches ja bei 10 und 13jährigen Kids kaum etwas bewirkt) getan, dann hätte die Sache anders ausgesehen.
Wichtig: hier ist Zivilrecht, da sind beide Seiten zur wahrheitsgemäßen Mitwirkung verpflichtet. Im Strafrecht kann ein Angeklagter lügen bis sich die Gerichtsfensterbalken biegen, im Zivilrecht gibt es aber keine Angeklagten. Dagegen gibt es eine Mitwirkungspflicht!
Was soll die absurde Überschrift?
@thogo:
Wieso ist das denn nicht nachgewiesen?
Erstmal ist das ganze ihr eigener Internetanschluß. Davon wurde Musik zum Download angeboten. Also steht sie zunächst in der Schusslinie.
Ihre Verteidigung ist nur zu sagen: "Ich wars nicht.". Weder zeigt sie an, dass sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern nachkommt. Noch zeigt sie an, dass ihr Rechner geschützt ist. Noch gibt es sonst irgendwas, was sie entlastet. (Dass sie nicht sagt "Meine Kinder/mein Mann wars" halte ich für selbstverständlich). Somit deutet doch alles auf sie als "Täter" hin. Entweder, weil sie selbst die Musik angeboten hat (Es ist ihr Anschluß). Oder weil ihre Kinder das getan haben, während sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist (was sie wohl in den Augen des Gerichts nicht ist). In beiden Fällen ist sie verantwortlich.
Andere Alternativen wären der Mann oder ein unbekannter Dritter (mit evtl. nicht genehmigtem Zugang). Auf diese Alternativen deutet nichts hin.
Ideal wäre es natürlich, wenn höchstrichterlich oder durch Gesetz geklärt wäre, wer wann wie für seinen Internetanschluß haftet.
Ich habe selbst 2 Teen-Mädchen. Ich kann mir kaum vorstellen, wie ich die geforderten Überwachungsmaßnahmen durchsetzen soll, wenn ich am Tage nicht zu Hause bin. Unpraktisch für den Richter ist auch, daß sich Kinder gewöhnlich auch nicht an alle Verbote halten. Darum nennt man das was Eltern machen auch Erziehung. Es ist halt ein langer Prozeß.
@Roland
[Da steht, was die Mutter u.a. hätte tun können … beispielsweise eine Firewall einzurichten. ]
Ich glaube kaum, dass die Mutter über genügend Kenntnisse besaß, um die Firewall richtig einzustellen.
[Sie hätte, wenn es ihre Kids gewesen wären, diesen eventuell aber auch nur etwas häufiger auf die Finger schauen müssen.]
Und was hätte das genützt? Jedes Programm kann im Hintergrund laufen, ohne das die Eltern es bemerken.
[Aber sie hat sich, dem Pressetext nach, überhaupt nicht sinnvoll dazu geäußert.]
Wie so manch ein Gericht bei seiner Urteilsbegründung, oder hat da jemand jemals die detaillierte Zusammenfassung lesen können, was man unter "inreichende technische Sicherungen" verstehen kann?
PS: Mit der Aufsichtspflicht ist es auch soeine Sache. Ab wann verstößt man dagegen und ab wann nicht?
In der Tat sind die Anforderungen der OLG-Richter unrealistisch. Einrichtung von beschränkten Benutzerkonnten und bestimmten Firewalls setzt technische Kenntnisse voraus, die die meisten Eltern nicht haben – und wenn doch weiss der Nachwuch meist wie er diese Sperren umgehen kann. Wir haben in den ´80ern auch die Bürocomputer unserer Eltern geknackt um darauf zocken zu könen.
Das OLG fordert im Ergebnis ein umfassendes Nachspionieren der Eltern ihren Kindern hinterher, eine komplette rund-um-die-Uhr überwachung was diese so am Computer treiben. Das ist nicht realistisch, und dies dürften die Richter auch wissen.
Im Ergebnis ist damit eine Garantiehaftung des Anschlussinhabers gewollt.
@Don
Was ein Leie ist, weiß ich zwar nicht, aber ein Urteil wird rechtskräftig, sobald keine Rechtsmittel (Berufung / Revision) dagegen mehr möglich sind. Es wird auch rechtskräftig, wenn alle am Prozess beteiligten Parteien es akzeptieren.
@43 thogo
Wieso sollte jemand nicht gegen seine Familie aussagen? Dass man es nicht *muss* mag gesetzlich geregelt sein. Aber wenn mein Bruder einem anderen Menschen Schaden zufügt, warum sollte ich verhindern, dass er dafür gerade steht?
Das ist eine andere Form von Rassismus: "wir" schützen uns selbst, der "andere" soll ruhig Schaden nehmen.
Würden Sie ihre Schwester decken, wenn diese einen Raub begeht?
Ich hasse diesen Egoismus.
Im vorliegenden Fall hat irgend jemand aus der Familie Mist gebaut. Punkt. Da kann doch die Familie auch gemeinsam dafür gerade stehen? Warum denn nicht? Man kann darüber diskutieren, inwieweit das wissentlich geschehen ist – da fehlt mir das technische Wissen. Aber dass eine Mutter ggf. für den Unsinn ihrer Kinder aufkommen soll – warum nicht?
Finde ich übrigens generell. Klar kann und soll man Kinder nicht ständig überwachen. Aber ich habe auch keine Lust, das Risiko für anderer Leute Gören zu tragen.
@Rangar: … und bei Ballmann steht zu dem Fall: "Die Revision wurde nicht zugelassen. In etwa zwei Wochen wird die Entscheidung im Internet unter http://www.nrwe.de abrufbar sein."
Dann wäre es ja doch rechtskräftig…
Wir wäre es mit Ports 80,443,25,110 u.v.m. die meistens frei sind.
Des Weiteren arbeiten die meisten Router (Fritzbox u.a.) so, dass von innen aufgebaute Verbindungen auch von außen erreichbar sind
@_Flin_:
Nun ja, ich z.B. kenne nicht die Details zu dem aktuellen Fall. Ich kann daher nur spekulieren. Wie wurde z.B. festgestellt das es ihre IP-Adresse ist?
Unter Pkt. III/9 der Musterklageerwiederung in Filesharingverfahren wird auf dieses Thema eingegangen.
http://www.wb-law.de/news/wp-content/uploads/2009/05/interaktive-musterklageerwiderung-in-filesharing-verfahren-cc-by-30-lizenz.pdf
Und wie schon erwähnt. Als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen und daraus darf dem Beschuldigten eigentlich auch kein Strick gedreht werden.
Ich gehe mal davon aus das die Frau keine ITlerin ist. Wie weit ist es einem Laien zuzumuten für die Absicherung des Netzes auch innerhalb der Familie zu sorgen (unter dem Aspekt das möglicherweise die Kinder wesentlich mehr Know How auf diesem Gebiet haben)?.
Meiner Meinung nach macht es sich das Gericht hier zu einfach. Ich hoffe auch das mal so ein Fall als Präzedenzfall biss ganz oben durch geht und das mal eindeutig entschieden wird.
Übrigens: Nach der aktuellen "Brennerstudie" der Musikindustrie haben 2007 ja 31,5 Millionen Menschen = 39% der Bevölkerung Files unerlaubt geshared, unsere aktuelle CDU/CSU/FDP Regierung haben auch nicht mehr gewählt. Sollen die alle vor den Kadi? Es gibt ja mittlerweile auch Hinweise das es für den Rechteinhaber finanziell besser ist die Leute zu Verklagen als die Musik zu verkaufen. Und da machen die Gerichte im "Namen des Volkes" noch mit? Das wundert mich am meisten.
Muss man nach dem Verkauf einer CD auch die dazugehörige Sicherheitskopie in Form des MP3-Albums löschen? Bei Spielen ist mir das klar, da der Key ja nur einmal verwendet wären darf und das ziemlich gemein wäre… -> schlechte Bewertung in der Bucht
Also würde es legal sein wenn ich mir bei Ebay neue/gebrauchte CDs kaufe mir ne Sicherheitskopie anfertige, damit ich die Musik mit dem Handy(per KOPFHÖRER) hören kann um dann die CD wieder bei Ebay als gebrauchte zu verkaufen?
So hätten die Künstler etwas bekommen und man teilt sich die Kosten einer CD (Man kriegt ja nicht 100% des Preises wieder) und andere freuen sich für weniger Geld ne Scheibe gekauft zu haben. Diese könnten das Spiel weiter treiben.
Bitte um Aufklärung :)
@Earonn:
Na, laut konservativer CDU-Meinung ist die Familie "Keimzelle der Gesellschaft" (ein der ganz wenigen Standpunkte die ich mit den Konservativen teile). Und daher steht der Zusammenhalt in der Familie (und auch zwischen engen Freunden) für mich auch ganz klar über dem Gesetz. Es gibt nur ganz wenige Bereiche wo ich davon abweichen würde, die sind aber ganz weit weg von dem Bereich über den wir gerade diskutieren: Filesharing. Eventuelle Konsequenzen trage ich da gerne.
Und daher ja: Bei Filesharing würde ich nicht gegen meine Schwester aussagen. Da bin ich dann gerne Egoist.
@Schorsch: Muss man nach dem Verkauf einer CD auch die dazugehörige Sicherheitskopie in Form des MP3-Albums löschen?
In der Theorie ja, doch wenn Du's niemanden weitererzählst verpfeiffe ich Dich deswegen nicht. Sprich, es ist SCHEISSEGAL, ob Du Kopien behälst oder nicht. Denn bislang (seit Erfindung der Musikkassette) konnte die Industrie nicht nachweisen, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß eine Privatkopie (und dazu zähle ich auch nicht-kommerzielles File-Sharing) schädlich für den Umsatz sein soll. Es wird nur behauptet und es werden Milchmädchenrechnungen aufgemacht, aber der beanstandete Schaden NACHGEWIESEN, das wurde bis jetzt noch nicht.
Insofern … es gibt da zwar Gesetze, die Dir das verbieten, aber da bislang nicht nachgewiesen wurde, dass an dieser Handlung etwas Schlechtes sein soll, mach's gerade so, wie DU denkst.
hahahahahahahaha! eine firewall!
gut, dass sie als beispiel nicht die tab taste angeführt haben, mit deren hilfe es unmöglich ist eine sogenannte "web" adresse in den komputer einzuprogrammieren. hachja. manche richter sollten besser jetzt als gleich in den ruhestand.
Köln/Filesharing.
Hamburg/Zensurkammer.
"Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Überfälle zu begehen und an Waren-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde. Daher sei die Anschlussinhaberin letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die verursachten Schäden."
#k.
@Alexus: Genau darauf wollte ich auch hinaus. Natürlich hätte die Mutter ihr Netz mit einer dezentralen Firewall dicht machen können.
Oder ne Desktopfirewall einrichten. Oder den Kindern keine Admin-Rechte geben. Oder nen Terminalserver, der nur zu bestimmten Uhrzeiten eine Anmeldung zulässt.
Warum hat sie es nur nicht getan? Vielleicht, weil sie a) keine Ahnung davon hat, dass es solche Möglichkeiten gibt und b) vom Kenntnisstand her nicht in der Lage ist so etwas umzusetzen, selbst wenn sie WÜSSTE, dass so etwas möglich ist?
Mal abgesehen davon, was ich von der Profitgier der Contentindustrie halte, hier über Filesharingprozesse die schnelle Mark zu machen: Das Urteil ist prinzipiell richtig, die Begründung ist aber so falsch wie sie fälscher nicht sein kann. Denn: Jeder, der das Geld dazu hat, kann sich einen PC kaufen, einen Internetzugang besorgen und diesen mit etwas Glück zum Laufen bekommen. Es gibt keinen "Internetführerschein", bei dem gewisse Kenntnisstände vermittelt werden und ohne den niemand ein Rechnersystem an einem öffentlichen Netz betreiben darf. Und trotzdem wird, wenn es denn mal kracht, erwartet, dass alle Beteiligten selbstverständlich fundierte IT-Kenntnisse mitbringen? Irgendwie kann das nicht zusammen passen.
@Mem:
Und wenn's gestohlen worden wäre? Als beispiel dazu dass jemand in ein WLAN einbricht und dort saugt?
Und der Vergleich hinkt überhaupt nicht, er passt dir nur nicht weil er offensichtlich macht was du für einen Scheiß schreibst.
@Mem:
Doch das kann man dir erzählen und oft stimmt es auch.
Kenne da genug Haushalte wo der einzige der Recht schnell herausfinden könnte wer saugt ein Bekannter wäre und nicht die Familienmitglieder.
Und ja Urheberrechtsverletzungen sind illegal habe aber trotzdem kaum Mitleid. a) Wird gerne alles getan um mich als Kunden zu vergraulen (egal ob Musik, Videos oder Spiele), b) halte ich die Forderungen in den meisten Fällen für überzogen (alleine die Strafen die nach Zahl der Uploads fällig sind) aber das kann man ja bei virtuellen Gütern machen, c) will ich mal genaue Zahlen über die Schäden die man aber nie liefern wird weil man sie nicht liefern kann und d) finde ich es immer lustig wie man die Künstler vorschiebt die man ja sonst so gut bezahlt. Ach und als Nebensatz wäre es war was die Medienindustire behauptet dürften die gar keinen Gewinn mehr machen.
Die Überschrift ist nicht angemessen. Bin zum ersten Mal hier, und das wird wohl auch so bleiben.
@thogo:
Natürlich kann man eine solche Abmahnung auf vielerlei Arten und Weisen angreifen, wie in der Musterklageerwiderung ersichtlich. Aus obigem Text sind diese Angriffe aber nicht ersichtlich, bzw. ist ersichtlich, dass diese (Nachweis einer Firewall, Nachweis von Benutzerkonten) gerade nicht erfolgt sind.
Anmerkung am Rande: Ich bin nicht automatisch pro Rechteverwertungsindustrie. Ich bin auch kein Jurist, sondern ITler. Nur wenn man sich wie oben beschrieben dermaßen blöd anstellt, dann hat man in meinen Augen eben einfach Pech gehabt und sollte froh sein, mit unter 3 Euro pro Song und ohne Vorstrafe relativ glimpflich davonzukommen.
Dass die Argumentation der Musikindustrie, Raubkopierer würden ihrem Umsatz schaden, in meinen Augen erstunken und erlogen ist (man vergleiche den Gesamtumsatz von DVD-, Games und Musikverwertungsindustrie im Laufe der letzten 10 Jahre), tut hier nichts zur Sache.
Ist das mal wieder eine ätzende Versammlung von (radikalen oder gemäßigten) Eigentums- und Copyright-Fetischisten hier. Dabei wird doch gerade beim digitalen "geistigen Eigentum" der Irrsinn des ganzen Systems deutlich, weil da nicht mal mehr das übliche Scheinargument der "knappen Güter" zieht, weil technisch alles in unbegrenzter Zahl zur Verfügung stehen könnte. Da werden ohne jeden sachlichen Grund Menschen von der Befriedigung ihrer Bedürfnisse ausgeschlossen. (Das einzig "tröstliche" ist, dass es eher um Luxusbedürfnisse geht als, wie sonst so oft, um Essen, Kleidung, Wohnung.)
Aber nicht mal für dem Filesharing u.ä. eher positiv gegenüberstehende Leute ist das ja ein Grund, mal die eigene Position zu st. proprietas zu überdenken, von den Profi- und Hobby-Gornys ganz zu schweigen. Dann diskutiert man schön weiter die technische Machbarkeit der Überwachung der eigenen Sprösslinge. "Familien-Stasi" finde ich dafür sehr treffend :) Immerhin schulen dann die hoffentlich erfolgreichen Umgehungsversuche die IT-Fähigkeiten des Nachwuchses.
Für digitale Güter gilt noch unumwundener als für andere: Alles für alle, und zwar umsonst!
@earendil:
Wenn alle alles umsonst erhalten, ist nichts mehr etwas wert. Aber dafür tut jeder immer nichts.
@thogo
Die Familie als "Keimzelle der Gesellschaft"
Genau! Und eben deswegen sollten auch und gerade in Familien Werte wie Aufrichtigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Gerechtigkeit vermittelt werden.
Und nicht – im wahrsten Sinne des Wortes – Vetternwirtschaft.
Was hier den Kindern (falls sie es waren) vermittelt wird: bau ruhig Scheiße, die Mama beschützt dich vor den Konsequenzen.
Und in diesem Fall halte ich den Schaden ja sogar noch für erträglich (was aber an der Rechtslage nichts ändert). Wo ziehen wir die Grenze? Darf Mama auch schützen, wenn Töchterchen einem anderen den Autospiegel abbricht? Wenn Junior ein anderes Kind krankenhausreif schlägt? Wenn Papa mal eben 100.000 Euro Steuern hinterzieht?
Warum kann man nicht einfach die Fehler seiner Lieben eingestehen und ihnen weiterhin seine Liebe schenken?
@Reinhard
"@Schorsch: Muss man nach dem Verkauf einer CD auch die dazugehörige Sicherheitskopie in Form des MP3-Albums löschen?
In der Theorie ja,[...]"
Nein, denn es handelt sich um die zulässige Privatkopie, § 53 I UrhG. Und die kann man behalten, selbst wenn man die Vorlage (CD) gar nicht mehr hat.
Ich finde es eher ungeheuerlich, dass ich als Mutter nicht darauf vertrauen kann, dass meine Kinder auf mich hören, wenn ich ihnen Verboten habe etwas Illegales zu machen. Immer wieder vorbei schauen was die Kleinen machen ist selbstverständlich, verhindert das Anbieten aber im Fall der Fälle auch nicht. Sie sollen auch nicht bei Rot über die Ampel, kann ichs kontrollieren? Muss ich jetzt die Strafe zahlen? Sie wissen gar nicht, dass sie kein bedrohtes Tier verkaufen dürfen, mach ich mich strafbar, wenn sie doch ohne mein wissen die Südchinilische Südgrasmücke gefangen und verkauft haben???
Ein Unding wie Kinder schon mit dem Überwachungswahn leben sollen. Das hats früher nicht gegeben und ist bei ordentlicher Erziehung auch heute nicht nötig!
Nachweis einer Firewall ist eine sehr obskure Forderung. Reicht die, die bei Windows XP dabei ist: "Der Computer wird durch den Windows-Firewall geschützt"? Die ist sowieso in der Standard-Installation aktiv. (Netzwerkverbindung-Eigenschaften-Erweitert). So what? Will das OLG Begriff "Firewall" gerne im Schriftsatz "abgehakt" sehen?
Ich nehmen an, den Esel kriegen die Kiddies ggf. trotzdem zum rennen.
Was für einen Schluss kann ich denn jetzt aus dem Urteil für mich ziehen?
Ich wohne in einer 3er-WG und Inet läuft auf meinen Namen… Wie müsste ich mich denn gegenüber meinen Mitbewohnern verhalten bzw. welche Massnahmen ergreifen, so dass ich alles mir mögliche getan habe (nach dem OLG Köln), um nicht selbst ggf zur Verantwortung bei irgendwelchen Rechtsverstössen gezogen zu werden?
Mich in die Küche stellen und zwei erwachsenen(!) Menschen ein *Du!Du!* mit dem Zeigefinger wedeln und sie anhalten, sich nur korrektm im Netz zu verhalten, reicht ja offensichtlich nicht…
Mich auf ihren Rechnern einhacken oder den Netzwerkverkehr mit Wireshark überwachen will ich auch nicht unbedingt.. und vermutlich würde ich damit ja doch das eine oder andere Persönlichkeitsrecht verletzen (falls die heutzutage überhaupt noch etwas zählen).
Irgendwie sieht das für mich nach einem loose-loose aus, oder?
Also bisher immer passiver Konsument dieser Seite hat mich nun doch ein Kommentar hier dazu bewegt, etwas zu schreiben.
@earendil: *kopfschüttel* und zwar heftig.
@Earonn:
Tja, sie würden vielleicht Ihre Kinder der Contentmafia wegen ein paar MP3s ausliefern, ich nicht. Bei mir bekommt der Nachwuchs was auf die Finger und Computer- und MP3 Player temporär entzogen. So etwas wird innerhalb der Familie geklärt da brauche ich doch kein Gericht dazu. Und nach Außen werde ich immer meine Familie schützen.
BTW: schiefe Vergleiche mit anderen Feldern des Strafrechts zu ziehen hilft in der Diskussion im Bereich Filesharing nicht wirklich weiter…
[gelöscht, weil's mir dann doch zu doof war auf sowas (marcus05) noch weiter drauf einzugehen...]
@_Flin_:
Naja der Punkt ist, das die Zuordnung von IP zum Anschlußinhaber forensisch wohl nicht ganz trivial ist.
Die Urteilsbegründung, soweit ersichtlich, ist für mich der Aufreger. Das Gericht wirft der Mutter vor das sie IT-Laie ist, bzw. ihren Rechner nicht ausreichend gegen P2P gesichert hat und nicht gegen ihre Famile aussagen will:
…
nach prozessualen Grundsätzen aber verpflichtet gewesen
…
Das finde ich eine Frechheit vom verantwortlichen Richter. Der hat sicherlich auch keine Ahnung wie man Rechner absichert. Und wenn Richter nicht Aussagen wollen nutzen sie sicherlich auch alle Mittel um nicht zu müssen.
Hier wird viel spekuliert, deshalb ist doch ein bisschen "Aufklärung" angebracht:
1. Das Urteil war für die Abmahner gar nicht so erfolgreich, in der 1. Instanz haben Sie noch über 5.832 € zugesprochen bekommen (siehe http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2009/28_O_889_08urteil20090513.html), das OLG hat den Streitwert ordentlich zusammengekürzt, insbesondere angesichts der hohen Anzahl der angebotenen Titel. In den übliche Filesharingabmahnungen wird immer mit einem Streitwert von 10.000 € pro Titel gedroht, was hier einen Streitwert von über 9.000.000 € entsprechen würde. Dem hat das grundsätzlich Filesharingabmahnerfreundliche OLG Köln eine Absage erteilt.
2. Darüber hinaus wurde auch in der mündlichen Verhandlung vom Vorsitzenden im Rahmen von Vergleichsverhandlungen ein dem Gericht vorschwebender Wert von 30,- € pro Titel als Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie erwähnt (siehe Terminsbericht des Kollegen Solmecke: http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1171/filesharing-olg-koeln-stutzt-streitwert-aeussert-sich-zur-stoererhaftung-lizenzanalogie-30-e-pro-song/#more-1171). Auch das sehen die Filesharingabmahner "anders", dort wird regelmäßig ein Betrag zwischen 100-500,- € pro Titel genannt.
Was sich erst einmal positiv für die Abmahner anhört war es im Endeffekt gar nicht. Der zugehörige Presserummel und das Rauschen im Bloggerwald zu dem Urteil spielt den Abmahnern jedoch in die Hände, jetzt werden nochmehr Abgemahnte aus ANgst vor den Kosten lieber gleich zahlen….
Spannend wird die Urteilsbegründung zu den erforderlichen Prüfungsmaßnahmen, da hat sich schon das LG Köln nicht mit Ruhm bekleckert (siehe genanntes Urteil und die technische Diskussion hier in den Beiträgen)
Zur Bewertung des Urteils:
http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=110
Tja dann dürfen in Zukunft scheinbar nur noch Kinder von IT-Experten ins Internet.
Alle anderen sind dann die Dummen, wenn sie nicht wissen, wie sie ihren WLAN-Router so einrichten müssen, dass keiner was böses anstellen kann.
@_Flin_: Nichts mehr geld-wert? Ja, hoffentlich!
Nichts mehr wert i.S.v. hoch geschätzt? Also ich schätze z.B. saubere Luft zum Atmen, oder manche kostenlosen Kulturveranstaltungen, sehr hoch ein, auch wenn ich nichts dafür bezahlen muss.
Dass ohne Eigentum niemand mehr was tut, halte ich auch für falsch, aber das kann ich jetzt nicht in zwei Sätzen erledigen und lasse es darum.
@Jo: Nicht schütteln, gebrauchen!
@thogo
Ich habe Rechtsverstöße miteinander verglichen. Wieso soll das falsch sein?
Und inwieweit ist Ihr abwertender Ausdruck "Contentmafia" ein vernünftiger Diskussionsbeitrag, geschweige denn ein Argument?
Selbst wenn Musikkonzerne Falsches tun, darf man sie nicht beklauen.
Oder gehören Sie gar zu der Sorte BILD-Leser, die so gerne Straftätern die Menschenrechte absprechen möchten?
dem grunde nach halte ich die entscheidung für vernünftig.
es geht ja allein darum, dass die dame verurteilt wird, in zukunft dafür zu sorgen, dass solche rechtsverletzungen nicht mehr von ihrem anschluss ausgehen.
der höhe nach halte ich das urteil jedoch für weit überzogen. zwar hat das OLG das ursprüngliche LG-urteil um etwa die hälfte zusammengestrichen, aber auch bei vier klägern ist das noch immer ein verdammt hoher streitwert für ein bisschen alte musik.
@Christian:
Sie irren. Die von Ihnen genannten Ports sind von außen nicht erreichbar. Das ist auch völlig unnötig.
Beispiel Port 80: Unter diesem Port sind die allermeisten Webserver erreichbar. Ihr Rechner baut eine Verbindung auf Port 80 zu diesem Rechner auf. Dafür muß Ihr PC aber nicht auf Port 80 erreichbar sein!
Ihr Rechner sendet eine Anfrage an den Webserver und teilt dem Server auch gleich mit, auf welchem Port er gerne eine Antwort hätte.
Der Router kann erkennen, daß diese Verbindung von innen aufgebaut wurde und läßt die Antwortpakete des Webservers daher "durch" (und leitet sie meist – wenn alles glatt geht – auch an den richtigen Rechner weiter).
Das verwendete Protokoll nennt sich TCP over IP oder kurz TCP/IP.
Es gibt aber auch noch ein verbindungsloses Protokoll: UDP over IP oder kurz UDP/IP.
Der Unterschied zu TCP/IP ist, daß eben kein "Verfolgen" einer Verbindung möglich ist, man "ballert" sozusagen einfach drauf, ohne sich darum zu scheren, ob auch alle Pakete ankommen.
Deswegen ist es für Router eine "Glückssache" zu entscheiden, ob ein von außen kommendes UDP-Paket "nach innen" gehört oder eben nicht. Aus dem Header des Paketes ergibt sich das nämlich nicht.
Deswegen funktionieren auch gängige Filesharing-Programme oder Skype so gut – trotz Router.
Natürlich kann man einen Zwangsproxy davorklemmen, womöglich noch mit Content-Filterung. Das ist teuer, fehleranfällig und spätestens bei Geschichten wie Onlinebanking spielt man zwangsläufig MIM – was nicht ganz ohne ist.
Kurz gesagt – technische Lösungen funktionieren für Otto Normalbenutzer einfach nicht. Soziale Kontrolle könnte schon eher was reißen.
@Earonn: Menschenrechte für Musikkonzerne???
Klar ist es legitim, Musikkonzerne zu "beklauen" (was ja nicht mal geschieht, aber sei's drum). Wie man etwa bei Songs aus den 60er Jahren, die ihre Produktionskosten längst vielfach wieder eingespielt haben, etwas gegen deren kostenlose Verbreitung haben kann, kann ich mir selbst bei Leuten, die keine grundsätzliche Kritik am Eigentum haben, nicht erklären.
@Flyinc Circus: Soziale Kontrolle könnte schon eher was reißen
Und genau darin liegt die Krux der Geschichte … Urheberrechtsverletzungen privater Natur werden vom Großteil der Bevölkerung nicht als etwas "Böses" betrachtet, sondern allenfalls als harmloses, vollkommen belangloses Kavaliersdelikt. Wie zB. das Überqueren einer roten Fußgängerampel, wenn gerade kein Auto kommt. Hier KANN keinerlei Sozialkontrolle entstehen. Und deswegen wird jedwede Verschärfung von Urheberrechtsgesetzen, jeder juristische und gesetztliche Knüppel die Kluft zwischen Rechteverwerterindustrie und dem willfährigen Staat auf der einen Seite, sowie Otto-Normal-Bürger auf der anderen Seite verstärken, bis man sich überhaupt nicht mehr genötigt fühlt, auch nur irgendein Gesetz dieses Staates zu befolgen, da dieser Gesetze verabschiedet, die nichts mehr mit der Lebenswirklichkeit breitester Bevölkerungsschichten zu tun haben. Was wir brauchen sind also keine juristischzen, technischen oder legislativen Taschenspielertricks, um bestimmte Geschäftsmodelle (u.a. Abmahnbeträge erpressen) ums Verrecken zu schützen, sondern eine Anpassung der Gesetzeslage, damit nicht mehr länger eine Handlung kriminalisiert wird, die von vielen erst gar nicht als "böse" betrachtet wird.
Zudem die Rechteverwerter es seit Jahrzehnten versäumen zu beweisen, warum denn das freie, private, nicht-kommerzielle Kopieren so schädlich sein soll. Ich warte begierig weiterhin auf einen Beweis dieser Behauptung.
@earendil
Ihre Ansicht entspricht aber nicht geltendem Recht – und nur dem sind Richter verpflichtet. Nicht Ihrer persönlichen Meinung.
*Meiner* persönlichen Meinung nach müssen alle, die Heldennamen aus dem Silmarillion als Nick verwenden, mir 100,- Euro aushändigen.
Da lt. Ihrer Argumentation Meinung über Recht geht, kommen Sie sicher bald bei mir vorbei, um das Geld abzugeben, oder…? ;)
Zwei Ansätze die sich da eventuell anböten sind zum einen die Bewertung des Anschlussinhabers als Diensteanbieter, womit er für die Verstöße eines Teilnehmers nicht haftbar zu machen wäre. Schliesslich stellt er einen Anschluss einer Anzahl von Benutzern zur Verfügung, deren ständige Überwachung ihm nicht zuzumuten und deren Handlungen ihm nicht zuzuschreiben sind.
Eine analoge Betrachtungsweise wäre eventuell auch die Halter-Situation eines Kraftfahrzeugs, mit dem ein Verstoß begangen wurde, wobei in diesem Fall dem "Anschlusshalter"seine Benutzer ihm (offenes WLAN) nicht einmal bekannt sein müssen.
@ Nr.24
Tja, Ihrer eigenen Logik nach hätten Sie dann ebenfalls ein Problem.
Sie stellen den Download ja erst nachträglich fest, wenn die lieben Kleinen bereits Unsinn gemacht haben.
Dann müssten Sie (leider) auch bezahlen.
Aber ich bin mir sicher, dass finden Sie dann auch absolut in Ordnung, ist ja dann nur gerecht.
@Earonn: Jo, darum ja auch legitim und nicht legal.
Und wenn Sie Ihre Meinung für mich einleuchtend begründen können, kriegen Sie die 100 €. Ansonsten kümmert sie mich genauso wenig wie einen Richter das, was ich hier schreibe.
@Micha3l:
Es ist abstrus anzunehmen, dass 80% der Internetuser dazu nicht in der Lage sind. Ich würde mal eher auf 98% tippen plus 1%, die das nach intensivem googlen hin bekommen. Viele Router (vor allem von der Telekom) bieten nicht mal die Funktionen dafür an und manuelle Konfiguration von iptables … really!?
Ach und sicher schon mal gar nicht. Spätestens mit Protokollverschlüsselung über Port 80 macht auch die beste Firewall nix mehr. Eigentlich hätte man dem Richter und den Klägern nen Rechner in die Hand drücken sollen und die mal so ein Netzwerk konfigurieren lassen. Das wäre sicher spaßig geworden.
Da bleibt dann ja nur noch eine Moeglichkeit:
1. Internet nur ab 18
2. Ein getrennter Netzanschluss pro Person
Damit ist Kinderschutz im Netz abgehakt und die Wirtschaft wird angekurbelt; quasi Wachstumsbeschleunigungsgesetz fuer die Telcos. God, I'm a friggen genius!
@earendil
Hab ich doch einleuchtend begründet. Oder sagen wir mal: überhaupt begründet. Im Gegensatz zu Ihrer Aussage, man müsse Songs verschenken, sobald diese ihre Produktionskosten eingespielt haben. Genau. So ein Musiker (und CD-Hüllen-Designer und die kleine Angestellte bei Sony) leben ja bekanntermaßen von Luft und Liebe.
Die Vorgehensweise und Begründungen der Musikkonzerne halte ich für verabscheuungswürdig. Aber sie deswegen zum Freiwild erklären wäre illegal, illegitim und unethisch. Und keiner hier würde sich das für sich selbst wünschen.
Wem als Reaktion auf ein Unrecht nur neues Unrecht einfällt, hat nichts begriffen.
Wieder so ein Fall, der überdeutlich zeigt, daß das überkommene Urheberrecht im Internetzeitalter schlicht und einfach keinen Sinn mehr macht. Ein System, in dem Eltern dazu verpflichtet sein sollen, die Profitinteressen einer parasitären Minderheit, die sich nicht von ihren technisch überholten Geschäftsmodellen zu lösen vermag, gegen die eigenen Kinder durchsetzen, koste es, was es wolle, ist offenkundig krankhaft und gemeinschädlich. Weg damit, ganz schnell!
Ich hab die Kommentare jetzt nur bis so ca. bis zur Hälfte gelesen, aber ich muss schon sagen, ich bin eigentlich ein ein höheres Diskussionsniveau in diesem Blog gewohnt. :-)
So ca. die Hälfte der Beiträge beziehen sich auf eine falsche Grundlage (Download statt Upload oder auch Zivilprozess statt Strafprozess). Die Konsequenzen die sich daraus ergeben, sind sogar mir als juristischem Laien klar.
Ich bin mir nahezu sicher, dass die angebotenen Dateien über einen freigegebenen Ordner innerhalb irgendeines p2p-Programms (unwissentlich) zum Download angeboten wurden. Und das ging schon sowas von durch die Presse, dass ich auf das "unwissentlich" eigentlich verzichten müsste. Und dass das nicht in Ordnung ist, lässt sich doch an zwei Händen abzahlen.
Meiner Meinung nach, geht das Urteil vom Grundatz her schon in Ordnung. Gabs überhaupt schon mal eine Verurteilung aufgrund eines Downloads von Liedern oder Filmen?
@94 Reinhard
und genau da liegt für mich ein riesen problem:
wenn ein gesetz gegen die meinung der bevölkerung verstösst ist es ein diktatorisches gesetz
und reden nicht immer alle von demokratie ??
leider ist unsere gesetzgebung und daraus resultierend die rechtssprechung nicht immer so wirklich bürger nah
für das volk oder gegen das volk?
(gilt übrigens auch in überwachungsfragen)
Das ewige Musikindustrie-Bashing einiger hier geht mir gewaltig auf den Zeiger.
Mal ehrlich: Könnte man Autos im Internet runterladen, würden die meisten Musikindustrie-Basher Ferrari fahren und sich dann noch drüber aufregen, wenn ihnen die Firma ein Verfahren an die Backe nagelt…
@NewsShit!:
Das mit den Auto-Vergleich, das üben wir nochmal, ja?
@ Reinhard
Wie wäre es mit dem Führen eines Fahrtenbuches für die Internetnutzung. Besserer Vergleich. ;)
Technisch natürlich genauso Unsinn, wie die Aussage des Richters bezüglich der Maßnahmen zur Verhinderung.
(10 bis 13 jährige haben oft mehr drauf als Eltern glauben, z.B von Betriebssytem-Livesysteme über CD oder USB starten bis über Port 80 (www) tunneln …)
Auf die Musikindustrie kann getrost verzichtet werden, deswegen
wird das Abendland nicht untergehen, auch wird auch ohne Urheberrecht genügend Musik produziert werden. Desweiteren sind
Raub oder Diebstahl im Bereich von geistigen "Eigentum" völlig
fehl am Platz. Raub ist ein Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung. Diebstahl ist die unerlaubte Wegnahme dinglicher Gegenstände sodass der Eigentümer/Besitzer diese nicht mehr nutzen kann.
@Earonn: Hören Sie doch auf, Konzerne und Menschen gleichzusetzen. Einen Konzern zum "Freiwild" zu machen ist ja wohl was anderes, als das mit einem Menschen zu machen. (Fällt mir grade Georg Schramm ein: "Das scheue Reh des Kapitals, wie geht man denn nun mit dem um? Erlegen und ausweiden geht ja wohl nicht…")
Ein paar Argumente für meine Ablehnung von Eigentum im allgemeinen und digitalem im besonderen hab ich ja schon gebracht oder wenigstens angedeutet. Für mehr ist hier wohl kaum der richtige Ort, sollte auch nur ne Gedankenanregung sein.
@NewsShit!: Ja, könnte man Autos einfach beliebig vervielfältigen und downloaden, das wär doch super! Außer vielleicht für's Klima, ok.
Offensichtlich sind die ersten PISA-Kinder in der Richter-Robe angekommen. Die Dummheit dieser Nichtsnutze kennt keine Grenzen mehr.
Eine Firewall die Downloads verhindert… Diese Deppen sollen doch endlich mal was machen was sie auch können. Aber das wäre ja nichts…
@Lutz Baier:
Downloads mit einer Firewall zu verhindern ist in etwa so als wenn man versucht, ein Haus mit Klebeband wasserdicht zu bekommen.
Zum Thema Firewall fällt mir ein, dass eine Firewall eben nicht das ist was viele denken.
Eine Firewall ist eben gerade kein Stückchen Software zum Installieren. Eine Firewall läuft auf einem eigenen Stück Hardware – undzwar nur die Firewall. Eine Firewall trennt zwei Netze auf und analysiert die Pakete und schickt sie womöglich weiter oder verwirft sie.
Das was viele als Firewall verstehen ist nur ein Paketfilter der sich auch noch auf dem zu schützenden Rechner befindet. Sicherheit sieht anders aus. Vielleicht hätte das jemand dem Richter mal erzählen sollen.
Angenommen, die Frau hätte dargelegt, dass sie ihren PC wie gefordert geschützt hätte mit Firewall usw.
Und dann? Wäre sie dann nicht erst recht verurteilt worden, weil dann ja nur sie als Täterin in Frage kommt?
@Guru: Ja. Die einzige mögliche Konsequenz: Man sollte halt nur Leute an seinen Internetanschluss ranlassen, denen man auch vertrauen kann.
@Earonn:
Mhm, Sie sagen:
Kleiner Tipp: Die Eristische Dialektik lesen wir noch mal. Oder denken Sie wirklich ich lass mich hier über den Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen aus?
Zur Contentmafia:
Als Freund der klaren Worte benenne ich diese Typen emotionslos so wie es sich darstellt. Deren Geschäftsmodell beruht ja nun mal darauf das Geld über die Abmahnungen hereinzuholen (siehe die bei Wikileaks aufgetauchten Dokumente). Dann noch der kriminelle Lobbyteil der in der Lage ist ganze Regierungen zu korrumpieren und Freiheitsrechte einzuschränken und Konsumentenüberwachung zu etablieren. Stichworte sind hier unter anderem DRM, DMCA und Three Strikes Gesetze weltweit. Eindeutig eine Mafia.
Den meisten Künstlern kommt das eh nicht zu Gute, die werden von dieser Mafia meist genau so ausgenommen wie die Konsumenten. Die werden genau so mit lächerlichen Brotkrumen abgespeist wie die Coca-Bauern in Kolumbien.
@Anonymous: @Guru:
@114 Guru: Oder weil die Sicherungsmaßnahmen offenkundig immer noch nicht hinreichend waren
Warum wird dann also das Urteil u.a. mit den fehlenden Sicherungsmaßnahmen begründet, wenn diese doch gar keinen Einfluss auf das Urteil haben??
@Guru:
Ich als Laie würde sagen weil halt.
@Earonn:
Update: Gerade auf gulli.com gefunden, das Geschäftsmodell der Contentmafia in Zahlen:
http://www.gulli.com/news/abmahn-jahresstatistik-2009-gesamtumsatz-290-mio-2-2010-01-08
Seit wann liegt Köln in Bayern? Oder hätte man nicht besser am Wohnort der Beschuldigten klagen können? Die UrhR-Kammer am OLG Köln scheint wohl sowas wie Pressekammer am LG Hamburg werden…
Also wie lächerlich ist es denn, zu erklären ein Jugendschutz für die Kinder sei nicht leicht einzurichten? JEDES Moderne Betriebssystem hat einen guten Jugendschutz inbegriffen, Software gibt es natürlich auch.
Jetzt zu kommen und zu sagen, die Frau soll nicht bestraft werden ist lächerlich.
@engeltr: Wenn man dem Marketingsprech Glauben schenkt ist das so.
Tatsächlich funktioniert die Software, wenn denn überhaupt, aber bestenfalls eigenwillig – und wenn man dran vorbei möchte, ist das auch schnell erledigt.
@Lutz Baier:
Mit einer Hardware-Firewall geht das durchaus. Vorausgesetzt, man besitzt ausreichend Fachkenntnis, um sie zu konfigurieren.
Wenn sich allerdings ein Richter über dieses Thema auslässt ist das so, als würde ein Voodopriester die physikalischen Grundlagen der Quantengravitation erklären.
Das Problem ist, dass sich gewisse Gerichte in ihrer Urteilsfindung nicht von der Lebenswirklichkeit, sondern einzig ihren ideologischen Vorurteilen und Abneigungen leiten lassen.
Ich dachte schon, dass es ruher wird um diese Art der Anklagen. In den letzten Wochen und Monaten war nichts reißerisches mehr darüber zu lesen und hören…
@Bernhard (#120): Weil die von den 4 major label i.d.R. "EMI Music" vorschieben, da die ihren Sitz in Köln haben. Wieso 'ne Massenklage mit 4 major label gleichzeitig überhaupt möglich ist, weiß ich allerdings auch nicht!
Wer bekommt denn hinterher eigentlich das Geld? EMI? Oder SONY? Oder UNIVERSAL? Oder WARNER ?
Oder dann doch anteilig? Nur zu welchen Teilen? Zu gleichen Teilen geht nicht, weil ja durch die Zinsen unter'm Strich wahrscheinlich ein "krummer" Betrag rauskommen wird.
Oder bekommt die Kohle der BVMI e.V., denn die beauftragen schließlich auch die Briefkastenfirma ProMedia GmbH. Oder bekommt etwa der Rasch das Geld? Das kann aber auch nicht sein, denn es gibt in Deutschland ja das RVG!
Fragen über Fragen… die leider NICHT gestellt wurden! Für mich persönlich übrigens wesentlich interessanter, als die Frage ob die Mutti auch jeden Tag ihren Kindern jeden Tag über die Schulter geguckt hat. Ist doch lächerlich! Daran merkt man echt, daß Anwälte i.d.R. bzw. i.A. mit dem Thema Technik nicht viel am Hut haben!
DENN –> @all:
Ihr wisst aber schon, daß wir hier über "Vergehen" aus dem Jahre 2005 sprechen? Bitte immer daran denken, wenn hier so klug über ein Gesetz diskutiert wird welches IN DER FORM erst im September 2008 mit dem sog. "Korb II" verabschiedet wurde.
Damlas mussten übrigens als "Beweise" irgendwelche screenshots herhalten! Hehehe… lustig! Selbstverständlich stellen die natürlich KEINEN Beweis dar! Das ist genauso blödsinnig wie diese TV-Werbespots von damals, in denen der Frank Lüngen im Besprechungszimmer der Kanzlei Rasch seine "anti-piracy-Arbeit" vorstellte. Das beste daran noch (für mich), daß die den Jurastudenten, die da munter mp3s gesaugt haben, für's Fernsehen noch schnell dicke DJ-Kopfhörer angezogen hatten. Nach dem Motto: "Seht her, wir kontrollieren natürlich auch alles"! Aus Sicht eines Technikers war das vielleicht 'ne herrliche Comedy – sonst aber nichts! Also nur heiße Luft!
DAS ist das eogentliche Übel und sollte diskutiert werden! Eine digitale Störerhaftung ist nämlich NICHT praktikabel. Das das keiner rafft, kann man sehr schön an dem Quatsch namens "Three Strikes" sehen. Beispiele:
a) Anschluß gesperrt? Egal! Na dann ab mit der Omma in die Stadt und "der" 'nen UMTS stick kaufen.
b) Anschluß gesperrt? Und was ist jetzt mit IPTV, Voice over IP oder mit der nächsten Generation der "web & walk"-Mobiltelefone?
Und so weiter! Es bleibt in jedem Fall noch spannend!
Gruß, Baxter
@Axel John:
Klar kann man eine Firewall so einstellen, dass keine Downloads möglich sind. Dann kann ich aber gleich den Stecker ziehen und gut ist. Das kann ja nicht Zweck der Übung sein, oder?
Nein, eine Firewall hat meist nicht Jura studiert und kann nicht unterscheiden, ob ein Download legal oder illegal ist. Schließlich kann ich auch freie Musik über eine Tauschbörse laden oder die Kauf-MP3s laden.
Wenn die gute Frau auch das hätte verhindern sollen, kann sie den Internetanschluss auch komplett abmelden.
Das war SEHR lustig. Und traurig.
Was für ein unhaltbares Urteil. Das genannte Urteil widersprecht etlichen anderen die bzgl. der Sorgfaltspflicht mit erheblich mehr Realismus ausgestattet waren.
Aber wahrscheinlich hat das Opfer keine Kohle (und Zeit, und Nerven…, ist im Gegensatz zu den beauftragten Herrschaften der Gegenseite ist das ganze ja nicht ihr Hauptberuf oder Brötchenerwerb), da noch weiter durch Instanzen zu marschieren… obwohl Sie Recht bekommen müsste.
Wenn unsere sogenannten Gesetzgeber/Volksvertreter schon zu unfähig (bzw. vor der Content Industrie: feige) sind, so etwas in einem Gesetz bzw in Richtlinien klarzuziehen.
Nach all meiner Erfahrung, und ich helfe vielen PC Laien: Extrem wenig. Eine gängiger Viruskiller sollte erwartet werden dürfen. (Hat nix mit Filesharing zu tun, eher mit Botnetzen). Mehrere User könnte man zur Pflicht machen (wer's verletz, ist gegenüber Dritten verantwortlich, wenn zB mit seinem Ebay Account eingekauft wird). Und das war es dann auch bald.
Ob die lieben kleinen nun nur ein paar blödsinnige Messenger, Spielchen, Chat- oder eben Sharing-Werkzeuge draufgemüllt haben, dürfe für Laien nicht nachvollziehbar sein.
Nebenbei: Ich behaupte, selbst erfahrene Hochschuladmins können Filesharing in Ihren Uni-Netzen nicht zuverlässig unterbinden. (Port 80 sperren ist zum beispiel relativ schlecht durchführbar, und auch darauf laufen sharing-protokolle, wenn's denn sein muss :). Wie kommt ein Richter so so einem unsinnigen Urteil ?!?
Es bräuchte mal einen finanziell gut gebetten Mäzen (so Leute gibt es durchaus, z.B. in Hamburg. Krebsstationen, Parks, Heime und manches andere siehst mitunter auch 6-7-stellige private Spenden), der eine Reihe derartigen Schwachsinns mal bis zur letzten Instanz durchfinanziert. Mit dem (hoffentlich nicht vergeblichen) Ziel, damit dann mal eine präzise, höchstrichtliche (Betonung auf Höchst-, nicht Kreisklasse) Rechtsprechung entsteht, was einem Laien denn nun an Sicherungsmaßnahmen zuzumuten ist und was nicht.
"Urteil vom 23. Dezember 2009" – Oh man, die hatten bestimmt frohe Weihnachten…