12.1.2010

Vielleicht sind wir ja doch blöd

Sich möglicherweise selbst überlistet haben Kunden des Media Markts. Dabei hielten sie sich für besonders schlau: Weil Media Markt jeden zehnten Einkauf umsonst gewährte, kauften sie einfach etliche Male ein. Jene Einkäufe, die nicht umsonst waren, wollten sie einfach wieder umtauschen und ihr Geld zurückerhalten.

Doch einige Media Märkte sollen in diesen Fällen nur Gutscheine für die zurückgebrachten Einkäufe ausgestellt haben, berichtet Der Westen. Ob Media Markt eine Pflicht zur Geldrückzahlung hat, soll nun juristisch geklärt werden. Auf der Webseite von mediamarkt.de heißt es:

Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.

Das alles lässt viel Interpretationsraum für die (Zivil-)Juristen. Ganz so aussichtslos scheint mir die rechtliche Situation der Kunden aber nicht zu sein. Vorausgesetzt die Zusage gilt auch für Media Märkte vor Ort, geht sie vom Wortlaut her doch in Richtung Geldrückzahlung. Schließlich soll der Kunde ja garantiert nichts falsch machen können. Wobei ein Einkaufsgutschein statt des gezahlten Bargelds ja doch schon ein mittelgroßes Übel ist.

94 Kommentare zu “Vielleicht sind wir ja doch blöd”

  1. h meint: (12.1.2010 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Umtausch? Find' ich einfach: zurückerhalten, was man gegeben hat.

  2. Staatsanwalt meint: (12.1.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Das wird aber möglicherweise ein Schuss ins Knie für die "Kunden", die vorher schon wissen, dass sie eigentlich gar nicht kaufen wollen. Würde sowas als Eingehungsbetrug werten (und verfolgen), wenn ich der zuständige StA wäre und Strafantrag vorliegt.

  3. Ludoergosum meint: (12.1.2010 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Nun, bleiben wir doch bei den Kulanzregelungen. Es heißt in dem zitierten Satz eindeutig Umtausch und nicht Rückgabe. Das heißt man darf das Gerät umtauschen. Daraus lässt sich kein Rechtsanspruch auf Geldrückgabe ableiten.

  4. Lionel Hutz meint: (12.1.2010 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Sorry, der Wortlaut ist vielleicht ambivalent, aber Umtausch geht mehr in Richtung "andere Ware" oder Gutschein, "Rücknahme" ginge in Richtung Geld. Umgekehrt gefragt: Was wollte man denn formulieren ("umtauschen", "zurücknehmen" etc.), wenn man es auf Warentausch beziehen wollte, ohne eine Klarstellung hinsichtlich Erstattung des Kaufpreises oder Erhalt anderer Ware zu machen?

    Im übrigen dürfte die Lage der Kunden so oder so aussichtslos sein, Auszug aus der fiktiven Klageschrift:

    "Der Kläger hatte zur Ausnutzung der Rabattaktion der Beklagten zehn Einkäufe getätigt, von denen er die 9 nicht rabattierten rückgängig machen wollte …"

    Auch wenn 242 nicht gerade häufige Verwendung in der Praxis findet, ich kann mir keinen Richter vorstellen, der ihn hier links liegen ließe und so einer Klage stattgeben würde!

  5. Staatsfeind meint: (12.1.2010 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Wer, wie dieser große Elektrohändler mit unsäglicher Werbung und vorgetäuschter Konkurrenz zu dem anderen großen Elektrohändler, die Kunden für dümmer hält als sich selber, ist selber schuld, wenn sich diese Fehleinschätzung rächt.

  6. Horst Kemper meint: (12.1.2010 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Gier grösser ist als der Verstand, passiert das eben.
    Umtausch bedeutet doch auch: eine nicht passende Jeans in eine passende Jeans umzutauschen – oder ? Und dann hat Mediamarkt natürlich recht – einen nicht passenden Kopfhörer in einen passenden umtauschen, oder eben in einen Gutschein.

    AURI SACRA FAMES

  7. Carola meint: (12.1.2010 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    .. *looool* Ich lach mich weg !!!

    Eigentlich, finde ich das gar keine so üble Idee von den Kunden (Anwälte ?), denn Schlupflöcher gibt es überall !

    Allerdings stimme ich Nr. 3 Ludoergosum zu, ein Rechtsanspruch auf Geldrückgabe besteht m.E. nicht. Aber, und dass wird die Sache sehr lustig machen, weiß ich (weil selbst Umtauscherfahrung) dass MM durchaus das Geld zurückgibt.

    Dann ist das wohl doch nicht mein Laden.. *g*.

  8. iche meint: (12.1.2010 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Wer bei einer solchen Aktion 10 x Einkauft, um eines dieser Produkte gratis zu erhalten und dies im vornherein und in der festen Absicht tut, die anderen 9 Produkte in jedem Fall wieder kostenlos Retour gehen zu lassen, und dieses eine Gratisprodukt auch nur dann ganz sicher ergattern kann, weil er eben zuvor diese 10 eingekauft hat, ist meiner Meinung nach ein vorsätzlicher Betrüger.

  9. Prüfer meint: (12.1.2010 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Obwohl der Mediamarkt mit Abstand der unsympathischste Elektronik-Discounter ist (Werbung, Beratung, Preisgestaltung) erscheinen mir die Schlaumeier mit dieser Masche nicht besonders schutzbedürftig.

    => Alle in einen Sack und mit dem Knüppel draufschlagen; es wird schon keinen Falschen treffen.

  10. Auke meint: (12.1.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Der Kauf mit Umtauschvorbehalt ist ein zivilrechtlich feststehender Begriff dafür, dass man die Ware ausschließlich gegen eine andere Ware tauschen kann. Die Rückerstattung oder eine Gutschrift ist grundsätzlich kein Umtausch.

    Allerdings kann man Umtausch in der Laienspähre auch als Rückerstattung verstehen. Und weiterhin klingt "Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben" danach, dass man sein Geld zurück bekommt.
    Mit einer solchen Auslegung kann man bereits zu dem Ergebnis kommen, dass man einen Rückerstattungsanspruch hat.

    Wenn man mit ihr nicht zu diesem Ergebnis kommt, so bestehen doch zumindest Zweifel in der Auslegung. Gemäß § 305c II BGB gehen diese zu Lasten von Mediamarkt. Damit gibt es zwei vertretbare Lösungen, die beide zu einem Rückerstattungsanspruch führen.

    Jedoch ist es ziemlich rechtsmissbräuchlich 10 Mal zu kaufen, 1 zu gewinnen und 9 Mal zurückzugeben. Es könnte also der Hammer mit der 242 drauf rausgeholt werden. Oder man hält sich an der juristischen Definition des Kaufs mit Umtauschvorbehalt fest.

    1 Jurist, 4 Meinungen.

  11. Shamo meint: (12.1.2010 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Also, als ich mir am Samstag was bei Media-Markt gekauft habe, wurde ich explizit darauf hingewiesen, dass ich bei Rückgabe während der Aktion nur einen Gutschein und kein Geld zurückbekomme, falls mir das Gerät nicht gefällt. Defektgeräte ausgenommen. Außerdem kann doch niemand so blöd sein und glauben, dass er damit durchkommt, 10 mal einzukaufen und dann neun Einkäufe der zurückzugeben… Ganz schön dreist muss man für sowas sein! (Ich brauchte nur den einen Einkauf um die 600€ zurückzubekommen :D)

  12. Kein blöder Kunde meint: (12.1.2010 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Wer beim Blöd-Markt kauft, ist blöd! Zu blöd, um Angebote einzuholen und zu blöd zum Vergleichen. Dieser Elektromarkt ist einer der Teuersten, die es gibt. Da hilft auch keine verblendende Werbung, weder mit schmierigen und abschreckenden Kollegen aus Herrn Vetters Branche, noch mit drittklassigen Möchte-Gern-Komikern.

    Mit etwas anderer Interpunktion wird der Werbespruch dieses Marktes zu dem Eigentor, das er eigentlich ist:

    Mediamarkt?? Ich bin doch nicht blöd!

  13. Kand.in.Sky meint: (12.1.2010 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Oh, wie schön. Das nächste wegweisende Urteil für Verbraucher steht an.

    @Shamo:
    Es ist also falsch die AGB/Werbung beim Wort zu nehmen?

    was für ein unterwürfiges Völkchen.

    #k.

  14. llamaz meint: (12.1.2010 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Wenn jemand 10 Einkäufe tätigt in der festen Absicht neun davon wieder zurückzugeben, würde ich das als klaren Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben sehen. Selbst wenn ein Einzelhändler grundsätzlich ein freiwilliges Umtausch- oder Rückgaberecht einräumt. Denn diesen Kunden geht es ja nicht darum einen Fehlkauf rückgängig zu machen – sie hatten nie vor die Ware zu behalten. Ich würde das sogar hart an der Grenze zum Betrug sehen (als juristischer Laie).
    "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Die Käufer wollten sich eindeutig einen Vermögensvorteil verschaffen und das wollten sie dadurch erreichen, daß sie vorgegeben haben eine gewisse Anzahl von Einkäufen zu tätigen.

  15. incrediblephil meint: (12.1.2010 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    media markt ist selbst schuld… wieso kann man schon abends erfahren ob der getätigte einkauf ein glücksfall war?? wieso nicht erst nach 2 wochen… dann müssten die käufer so lange warten um erfahren zu können ob sie gewonnen haben. ergo: die frist zum umtausch ist abgelaufen…. oder seh ich da was falsch… wobei wenn man nur gutscheine zurückbekommt beim umtausch macht sich der markt auch nicht nass, denn ein einkauf kann jedesmal locker um 10% vergünstigt werden, was man ja an den ständigen angeboten sieht… der saturn hatte ja gleichzeitig ein 10% angebot. da das gesetz der großen zahl gilt kann man von zehn prozent ausgehen…

  16. Kein blöder Kunde meint: (12.1.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @llamaz: Die ganze Aktion beweißt mal wieder, daß die Grenze zwischen (vermeintlicher) Schlauheit und Betrug fließend ist.

  17. Gabhal meint: (12.1.2010 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Ich habe zur Laufzeit der Aktion eine Digitalkamera gekauft. Mir wurde beim Kauf schon gesagt, dass gerne gegen Ware oder Gutschein umgetauscht wird, aber während der Aktion kein Rücktausch in Bargeld möglich ist – um genau diesen Unfug zu verhindern.

  18. anon meint: (12.1.2010 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mir selbst kurz überlegt nach diesem Prinzip bei Media Markt mein Schnäppchen zu machen. Nach einigen Minuten überlegen hab ich es nicht getan. Mein Vertrauen in Media Markt und dessen Werbung war nicht groß genug; irgendwo habe ich einen Haken erwartet.

    (Angenommen man hat tatsächlich 10 Einkäufe à 100 € gemacht, für einen das Geld zurück bekomme und für die restlichen neun Einkäufe Gutschein im Wert von 900€.
    Die Gutscheine würde ich in ein paar Wochen an Ort und Stelle im Media Markt an einen Kunden verkaufen. 850€ Cash gegen 900€ Gutscheine. Evtl. wird das kompliziert, weil man heute nicht mehr mit so viel Bargeld bezahlt, sondern die Karte vorzieht. Ich denke aber auch bei eBay bekommt noch eine angemessene Summe für die Gutscheine.
    Bezogen auf den einen Einkauf den man tatsächlich behält hat man also 50% gespart. Im Ergebnis sicherlich nicht schlecht. Jedoch ist schon einiger Aufwand damit verbunden und man muss ziemlich viel Kapital verschiessen welches auf ein paar Wochen tot ist.)

  19. dude meint: (12.1.2010 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    jedes Ding hat zwei Seiten – mit Anwalt sogar drei

  20. peter meint: (12.1.2010 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    wie wärs mit: für die 9 gutscheine wiederum eine Ware kaufen. Die dann nach ablauf der Aktion wieder gegen Geld tauschen oder wahlweise bei Eb.. als Neuware verkaufen. Da bleibt unterm Strich immer noch etwas hängen. Die Leute sind einfach so fantasielos …

  21. peter meint: (12.1.2010 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    @18: gut, aber immer noch schlechter als ich ;-)

  22. anon meint: (12.1.2010 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Wie ist diese Media Markt Aktion eigentlich mit einer anderen Aktion zu vergleichen: Bei einem Laden musste man an der Kasse mit einem Würfel würfeln um zu ermitteln ob man auf den Einkauf 10, 20, 30, 40, 50 oder 60% Rabatt bekommt.
    Dies wurde jedoch recht schnell von Verbraucherzentralen (?) gerichtlich untersagt. Grund war, dass man vor dem Einkauf sicher erkennen musste zu welchem Preis eingekauft wird.

    In wie weit unterscheidet sich die Media Markt Aktion davon? Oder ist es einfach nur die Macht eines großen Konzerns und der relative kurze Zeitraum in einem für das öffentliche Leben nur eher 'trägen' Zeit (erste Januar Tage) die erfolgreiche Klagen gegen diese Aktion verhindert haben.

  23. Christian meint: (12.1.2010 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    @incrediblephil

    Das gesetz der Großen Zahlen ist aber für den Einzeleinkaufenden nicht von interesse …
    Ist wie Lotto … wenn der Jackpot erst mal über 30 Millionen steht macht ein Los im Mittel sicherlich Gewinn … trotzdem macht der Durchschnittsmathematiker deswegen keine Freudensprünge und geht Lottoscheine kaufen.

    Mediamarkt hat es mal wieder geschafft mti einfachen mitteln eine normler Preisnachlass deutlich besser erscheinen zu lassen. In dem Fall eben eine Lotterie (Nervenkitzel+Gewinn).

    ähnlich wie beim MWST erlass werbung oder sonst was auch immer sie schon hatten…

    ähnlich wie die Bildzeitung hat der Mediamarkt scheinbar intelligente Werbefachleute eingestellt die genauestens wissen wie man aus einer Mücke einen Elephanten macht.

  24. Noch ein Laie meint: (12.1.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    "Ohne Wenn und Aber" – wenn ein Verkäufer mir versichert, daß ich meinen Einkauf "ohne Wenn und Aber" zurückgeben kann, dann will ich mein Geld zurück, was denn sonst? Und zwar ohne, daß er Fragen stellt!

    Ich habe die tolle Waschmaschine eben auch woanders gesehen, und zwar billiger. Also zurück mit meinem Geld, und woanders gekauft.

    "Aber sie kriegen ihr Geld nicht zurück, wenn sie eh nur an unserer Verlosung teilnehmen wollten." ist schon ein aber zuviel.

  25. Momo meint: (12.1.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Mediamarkt? Ich bin doch nicht Blöd!

  26. anon meint: (12.1.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    @21: Sicherlich ist auch in einigen Wochen noch irgendwo vermerkt/gespeichert, dass die dann gekaufte Ware mit Gutscheinen bezahlt wurde. Was Media Markt dadraus dann beim 'Umtausch' wohl machen wird …

    Als juristischer Laie würde ich sagen, dass bei Gutscheine gegen Bargeld tauschen so etwas wie Geldwäsche ein Problem geben könnte, wenn auch sicherlich erst wenn es größere Summen betrifft.

  27. Seph meint: (12.1.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Eine Woche lang 10% Rabatt (auf alles ausser Tiernahrung).

    Wie Media Markt mit so einem Kinkerlitzchen so ein Echo erzeugen konnte, das sich durch alle Medien und Foren und Stammtische zieht – Hut ab!

  28. peter meint: (12.1.2010 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @23: was für ein "Mittel" soll das genau sein? Wenn der Jackpot hoch steht, spielen mehr Leute Lotto und es wird absolut gesehen wahrscheinlich mehr Gewinnerscheine geben, als bei einer Ziehungen mit weniger Beteiligung. Das ändert aber nichts daran, dass es absolut noch viel viel mehr Scheine gibt, die nichts gewinnen, als bei einer Ziehungen mit weniger Beteiligung. Im "Mittel" ändert sich da wahrscheinlich gar nichts. Was sich ändert ist jedoch die Ausschüttung pro Gewinnschein, die wird nämlich wahrscheinlich geringer als sonst (abgesehen vom Jackpot-Knacker :-)

  29. Manuel meint: (12.1.2010 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @anon:

    Nein, ist es nicht.

  30. laatzo meint: (12.1.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Aber man darf nicht vergessen, dass die übliche MM Umtausch-Politik eben bedeutete, dass man bei Rückgabe sein Geld zurückerhält. Der MM-Käufer wird eben davon ausgehen, dass er aus Gewohnheit den Kaufpreis erstattet wird. MM hat nun willkürlich beschlossen, dass sie ihre Umtausch-Politik für einen begrenzten Zeitraum ändern.

    Fragwürdig, inwiefern es sich bei den Kunden, die 10 mal das selbe Produkt kaufen, Betrug handelt. Ein Produkt wird mehrmals rechtmäßig erworben und der Rest umgetauscht. Wo ist hier was unrechtmäßiges?

  31. RALupo meint: (12.1.2010 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Im Zweifel kommt dann das OLG Koblenz wieder mit der Keule des § 242 BGB und macht die Sache tot.

  32. peter meint: (12.1.2010 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @26: "Sicherlich ist auch in einigen Wochen noch irgendwo vermerkt/gespeichert …"
    Ach Quatsch. Man merkt, dass Sie kein MM-Käufer sind. Ob das nun schlau oder blöd ist, ist subjektiv …

  33. M. meint: (12.1.2010 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Gab es nicht zu einem großen Fußballturnier eine Aktion einer großen Multimedia-Kette, die in etwa besagte, dass vor dem Turnier gekaufte Fernseher geschenkt sind, wenn Deutschland gewinnt? Meines Wissens wurde die gesamte Aktion untersagt, weil es sich um eine unzulässige Kopplung zwischen Kauf und Gewinnspiel handelte. Könnte bei der aktuellen Aktion ähnlich aussehen.

  34. ChiefAlex meint: (12.1.2010 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    >als Betriebswirtschaftsstudentin an der Uni Essen in Finanzangelegenheiten durchaus bewandert
    >als Betriebswirtschaftsstudentin an der Uni Essen
    >Betriebswirtschaftsstudentin

    Ja ne ist klar^^

  35. Jan meint: (12.1.2010 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @Manuel: Sicher? Denn ich habe schon immer mal darüber nachgedacht, aus diesen MediaMarkt Gutscheinkarten – für 40 € gab's 50 € Guthaben, gibt's die eigentlich noch? – einfach Kapital zu schlagen. Halt einfach so'ne Karte kaufen, dann was für 50 € kaufen und wieder umtauschen. Wenn wirklich nirgendwo vermerkt ist, dass es mit Gutschein bezahlt wurde UND es Media-Markt-Standard ist, Bargeld auszuzahlen, denk ich nochmal drüber nach, da wöchentlich 'nen Zehner abzugreifen… ;-) (sofern es das ganze eben noch gibt)

  36. peter meint: (12.1.2010 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @35: tja, schade dass es das nicht mehr gibt. Vielleicht hat es ja auch seinen Grund, dass solche Aktionen zeitlich begrenzt sind? … :-)

  37. Mithos meint: (12.1.2010 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    Ich halte das Angebot selbst schon für sehr nah am Glücksspiel, von daher interessiert mich in diese Richtung eigentlich, ob das rechtlich überhaupt in Ordnung ist. Schließlich entscheidet quasi das Los, welcher "Gewinner" den Gewinn in Höhe des Kaufpreises zurück erhält. Problematisch daran ist demnach auch, dass man an dem "Gewinnspiel", sollte es sich um eines handeln, nur teilnehmen kann, wenn man zuvor etwas gekauft hat. Diese Vorbedingung ist doch eigentlich nicht zulässig und wurde in der Vergangenheit schon öfter bei Verlosungen etc. beanstandet, oder hat sich da jetzt was geändert?

    Das Angebot selbst bewegt sich meiner Meinung nach in einer Grauzone, die Kunden nutzen diese auf ähnliche Weise und ermöglichen sich dadurch quasi eine "Gewinnchance", die etwas vom Kauf einer Ware entkoppelt ist.

  38. mark meint: (12.1.2010 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Naja, man kann das ganze ja auch abziehen ohne 10 Artikel gekauft zu haben. Mann kauft einen Artikel und bringt ihn zurück wenn er nicht gewonnen hat. Somit schadet man dem MM auch. Ab wieviel Artikel greift den nun 242. Denn der Potentielle schaden liegt im statistischen Mittel ja immer bei 10%.

  39. derwisch meint: (12.1.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    http://www.kanzleikompa.de/2010/01/11/landgericht-hamburg-verbietet-sport-wetten-uber-schokolade-stucken-im-knast/
    Wetten um Schokoladestückchen sind strafbar. Den Unterschied zwischen Wetten und Glücksspiel werde ich nie kapieren.

  40. Svetlana meint: (12.1.2010 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Meine Bekannte hat es folgendermassen gemacht: Ist zu drei verschiedenen Mediamärkten gegangen und hat jeweils eine Canon eos 50 d mit Objektiv für einzelpreis weit über 1000 euro geholt. Kameras lassen sich immer gut zurückgeben weil da ja schnell was kaputt ist, weiss nicht warum ich glaube Sensor macht immer Problem mit Schmutz usw. – kenne mich nicht so aus, aber meine Bekannte ist Fotografin. Hatte natürlich bei einem Markt das Glück, das die Losnummer zu ihrem Einkauf passte, und schon hatte sie die Kamera umsonst. Und die anderen gab sie zwecks Defekt (Sensorprobleme) zurück!
    Sie ist ja auch nicht blöd.

  41. llamaz meint: (12.1.2010 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @laatzo:
    Man darf dann aber auch nicht vergessen, daß üblicherweise Artikel zurückgegeben werden die Fehlkäufe waren. Hier handelt es sich aber um Artikel die bereits mit der Absicht der Rückgabe erworben wurden. -> Verstoß gegen Treu und Glauben, unzulässige Rechtsausübung. Die Käufer versuchen hier aus unredlichem Verhalten einen Vorteil zu ziehen.

  42. der@jurist.de meint: (12.1.2010 um 13:55) AntwortenReply to this comment
  43. mrg’ meint: (12.1.2010 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    @der@jurist.de: 100% Zustimmung. Selten so eine gute Werbe-Aktion mitbekommen, über die sich ganz Deutschland unterhält. Die Aktion ansich hat zudem einen Ansturm auf die Märkte produziert, der seines Gleichen sucht.

    Im Endeffekt sollte man sich einfach das kaufen, was man sich sowieso zulegen möchte und bekommt u.U. etwas geschenkt – oder man lässt es bleiben. Das ganze mit Vorsatz zu betreiben halte ich für naiv und dumm. Letztendlich daraus noch Forderungen zu stellen höchst fraglich.

  44. Sinnfrei meint: (12.1.2010 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Ist doch irgendwie doof. Ich hätte sowieso 9 mal einen 1 Euro (oder weniger) Artikel gekauft, und dann einmal z.B. mein neues und komplettes HD-Mediacenter als 10ten Einkauf.

  45. André meint: (12.1.2010 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @Sinnfrei:
    wenn das mal so einfach wäre. Abends wird die Kassenbon-Endnummer bekannt gegeben, die am selben Tag gewinnt. Man weiß also zunächst schonmal nicht, welcher der 10 Einkäufe gewinnen wird. Und was viele Leute vergessen bei sowas: üblicherweise hat so ein Laden mehr als eine Kasse gleichzeitig auf. Und die produzieren fortlaufend Kassenbons, wobei die Nummern sicherlich nicht "pro Kasse" sondern "pro Markt" vergeben werden. Der Kunde nach mir wird also nicht die mir nachfolgende Bonnummer erhalten, seine Endziffer hängt davon ab, wieviele Kunden nach mir an den anderen Kassen abgefertigt wurden, bis sein Bon gedruckt wird. Um also garantiert zu gewinnen, muss man schon ein paar mal häufiger einkaufen, als 10 mal.
    Mit größter Wahrscheinlichkeit bekommst du also das Geld für einen deiner 1-Euro-Artikel zurück, nicht für dein HD-Mediacenter.

  46. H.B. meint: (12.1.2010 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Wie die WM-Wette mit den TV Geräten dürfte auch diese Werbeaktion imho wettbewerbswidrig sein.

    § 4 Nr. 6 UWG lässt Grüßen und die Entscheidung des BGH zu "Jeder 100ste Einkauf Gratis" findet hier imho keine Anwendung, dort war das Argument gerade, dass:

    ..wegen der für den Verbraucher erkennbar geringen Chance, dass gerade er den 100. Einkauf tätigen werde, nicht ausgegangen werden.

    Bei jedem 10ten sieht das ganz anders aus.

    Also Promarkt, RedZec, Euronics, und co. haut dem MM mal ordentlich auf die Finger.

  47. Matthias meint: (12.1.2010 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Tja, war eben nicht jeder so ausgefuchst und hat bei http://www.mediamarkt.de/bestellservice bestellt und dann widerrufen… Gewonnen habe ich aber leider auch nicht.

  48. Stephan meint: (12.1.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn ich niemals bei MediaMarkt einkaufen würde und im Normalfall immer froh darüber bin, wenn es denen einer zeigt, so sehe ich doch hier die "Kunden" als die Betrüger. Und auch wenn die Werbung wie die Aktion doch rechtlich zweifelhaft sind, so ist es in meinen Augen ebenfalls Betrug, unter falschem Vorsatz Ware zu kaufen und so einem Anbieter finanziellen Schaden zu bringen. Ich finde solche Kunden einfach nur frech und fände es noch eine größere Frechheit, wenn ihnen Recht gegeben werden sollte.

  49. Auch Blöd meint: (12.1.2010 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @Kein blöder Kunde:
    Wer natürlich nur darauf achtet, dass er sein Produkt möglichst billig kauft, sollte nun wirklich auf den Media Markt verzichten.
    Ich gehe häufig im Media Markt einkaufen, obwohl ich weiß, dass ich viele Produkte auch anderswo 30% günstiger bekommen kann:
    1. Weil ich einfach mal ein Produkt ausprobieren kann und dann bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tage wieder zurückgeben kann. Wer bietet das sonst noch?
    2. Bei Reklamationen/Reparaturen ist der Media Markt auch äußerst kulant. Die Zulieferer von Media Markt machen allerdings schon noch manchmal Probleme (bei der Herstellergarantie).
    3. Ich kann mir viele verschiedene Produkte parallel und live ansehen. Das geht weder im Internet, noch in kleinen Elektro(nik)fachgeschäften.
    4. Im Gegensatz zum Internet kann ich anonym einkaufen.

    Mir sind diese Vorteile bei einigen Produkten durchaus 50% Preisaufschlag wert.

  50. Matthias meint: (12.1.2010 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @anon:

    Das wurde mit § 4 Nr. 6 UWG begründet, der ist aber lt. EuGH europarechtswidrig, darf daher nicht mehr angewendet werden.

  51. derRösrather meint: (12.1.2010 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, nach anfänglichem Zorn über die eigene Blödheit wird sich die Lage wieder beruhigen. Rechtsschutzversicherungen werden sicher die Kosten des Rechtsstreites nicht übernehmen und der Kunde wird sicher nicht in die eigene Tasche greifen um eine Klage anzustrengen.
    Denken wir mal ein paar Monate zurück: Ein Versandhändler hatte Online ein Apple Notebook mit einem falschen Preis beworben. Hunderte haben daraufhin das NB bestellt. Der Versandhändler bemerkte kurz darauf den Fehler, lieferte die NBs nicht aus und erklärte den Kaufvertrag für ungültig. Das Geschrei unter den "Rechtskundigen", u.a. auch U.V., war groß und man sah ".. durchaus Chancen"! Was ist daraus geworden? Wo sind sie Kläger? Wo sind die Klagen? Wo sind die Urteile dazu?

  52. test meint: (12.1.2010 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Im Falle eines Umtausches: Die Gutscheine lassen sich doch fast problemlos wieder verkaufen. Wo ist das Problem? Ich würd mich mit dem Gutschein verkaufen nur beeilen, bevor die Dinger niemand mehr haben will…

  53. FaCeOff meint: (12.1.2010 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @Auch Blöd:

    1. Weil ich einfach mal ein Produkt ausprobieren kann und dann bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tage wieder zurückgeben kann. Wer bietet das sonst noch?
    -> *Jeder* deutsche Internetshop

    2. Bei Reklamationen/Reparaturen ist der Media Markt auch äußerst kulant. Die Zulieferer von Media Markt machen allerdings schon noch manchmal Probleme (bei der Herstellergarantie).
    -> Ich kann mangels Erfahrung nur von Amazon reden, aber die sind sehr kulant (letzter Einsatz: MP3 Player ging nach über 6 Monaten kaputt, Amazon schickte kostenlos das Nachfolgermodell) Dürfte wahrscheinlichkeitsbedingt noch andere Webshops geben, die so kulant sind.

    3. Ich kann mir viele verschiedene Produkte parallel und live ansehen. Das geht weder im Internet, noch in kleinen Elektro(nik)fachgeschäften.
    -> Stimmt, Punkt für den Mediamarkt. Und gut, dass du Beratung nicht erwähnt hast :)

    4. Im Gegensatz zum Internet kann ich anonym einkaufen.
    -> Irrtum, die Überwachungskameras machen standardmässig einen Irisscan, Präsident Obama bekommt täglich ein Update deiner Käufe. Falls du also zum Dünger noch ein Chemiebuch kaufst, dürftest du in Zukunft unangemeldeten Besuch bekommen ;)

  54. Wolli meint: (12.1.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    "Vorausgesetzt die Zusage gilt auch für Media Märkte vor Ort" – es gibt nur Media Märkte vor Ort. In Deutschland kann man zurzeit nicht im Internet bestellen.

  55. Carl meint: (12.1.2010 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Klarer Fall für die übergesetzliche Auslegungsregel:

    Wo kämen wir denn da hin? Wenn das jeder täte.

  56. Gutsu meint: (12.1.2010 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Wollte mir schon seit längerer Zeit eine Logitech Harmony Fernbedienung kaufen, jedoch hat mich der Preis bisher abgehalten. Als dann die Aktion von Media Markt kam, schlug ich zu. Die Harmony One kann man bei Nichtgefallen nach 30 Tagen zurückgeben, also kann man nichts falsch machen. Der Preis ist identisch mit Amazon (139 Euro). Leider wurde mein Nummer nicht gezogen, finde die Fernbedienung aber so genial, dass ich sie behalten werde.

  57. Hans meint: (12.1.2010 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Tja, ob die Aussage im Internet für den konkreten Markt vor Ort gilt ist eine wirklich gute Frage. Media Markt macht das nämlich schon seit langer Zeit geschickt: Im Impressum wird jeweils nur ein einzelner örtlicher Media Markt als Betreiber der Webseite angegeben und in der Vergangenheit hat man sich dann auch darauf berufen, daß nur dieser einzelne Markt gebunden ist. Welcher Markt angegeben ist, wechselt ständig.

  58. Ikke meint: (12.1.2010 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Naja, ist ja nicht so schlimm mit der Gutschrift.
    Dann nimmt man einfach einen 1€ Artikel, zahlt mit der 1000€ Gutschrift und bekommt neben dem 1€-Artikel i. d. R. noch 999€ ausgezahlt.
    Mit den 999€ kann man dann nochmal in den MM gehen und wieder was teueres kaufen.
    Pech ist halt, wenn man bei dem 1€ Artikel die richtige Rechnungsnummer hat (;

  59. Maxi meint: (12.1.2010 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @Wolli:
    Ich glaub das bezieht sich darauf, dass nicht jeder MM Rückgaben akzeptiert.
    @Ikke:
    Und soweit ich weiß wird dem Gutschein 1€ Wert abgezogen oder ein neuer ausgestellt.

  60. incrediblephil meint: (12.1.2010 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    @ christian

    der kommentar mit dem Gesetz der Großen Zahlen bezog sich ja auch auf das Rechenexempel seiten des Marktes… Natürlich interessiert das den Kunden nicht…

  61. 124C41+ meint: (12.1.2010 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Naja, beim Blöd-Markt ist ja die Beratung so schlecht -ich hatte nur mal eine Ausnahme, einen Verkäufer, der ein buddhistischer Aussteiger war und sich sowohl engagiert als auch als kompetent erwies.
    Ansonsten könnten einige direkt von McDonalds vom Vortag ohne Schulung übernommen worden sein- und die Produktauswahl ist so eingegrenzt oder bei "Schnaeppchen" oft veraltet, dass man eigentlich, wie im online-Handel, "Geld zurück" erwarten können sollte.
    Vielleicht sind ja die deutschen Bloedmaenner noch nicht rabiat genug, siehe:

    http://members.chello.at/h3llbring0r/mediamarkt/

    (braucht JavaScript aktiviert)

  62. Ryo meint: (12.1.2010 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Naja von "Wandlung" steht ja nirgends etwas. Umtausch heisst ja nicht automatisch, dass man das Geld ausgezahlt bekommt. Gutscheine oder Tausch gegen andere Ware, ist nicht ausgeschlossen.
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke die falschen Vorstellungen der Kunden sollten nciht noch gefördert werden. Auch Kunden können nicht alles erwarten od. verlangen.
    Beliebte Irrtümer sind Umtausch = Geld zurück oder Garantie = Gewährleistung. Beides ist eben nicht so, und mag ja sein, dass da die Anwälte Geld verdienen, aber der Kunde wird wohl kaum Chancen haben. Ich wüsste nicht wo da angesetzt werden soll.

  63. jemand meint: (12.1.2010 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht bekommt man ja sein Geld zurück, wenn man mit dem Gutschein auch den 10 Einkauf hat. Einfach immer wieder zurückgeben. :)

  64. allo meint: (12.1.2010 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Andersherum könnten sie Geld machen. Kaufen, umtauschen, kaufen, mit Gutschein zahlen, umtauschen, kaufen, nicht zahlen müssen, Gutschein für andere Ware einlösen. Profit.

  65. Tobias meint: (12.1.2010 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, wie die das angestellt haben: nur weil ich mich 10 Mal anstelle, heißt das statistisch noch lange nicht, dass ich min. einmal den Rabatt bekomme.

  66. MMM meint: (12.1.2010 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    …übrigens hat das MM Marketing es wieder geschafft – der Anwalt und das Volk diskutieren sich ins Koma über die aktuelle Werbe-, Umsatz- und Imagemaßnahme.

    Man sind die Blöd!

  67. Lars meint: (12.1.2010 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @llamaz:

    Für den Betrug sind zwei Dinge erforderlich:
    a) Die Vortäuschung
    b) Die Erregung eines Irrtums

    Dies sind juristisch zwei Paar Stiefel.

    Es fehlt daran, beim Mediamarkt einen Irrtum erregt zu haben. Das ich ein Produkt kaufe, heisst nicht, dass ich es auch behalten will, das ist ja gerade Sinn und Zweck der Umtauschregelung, mit der Mediamarkt wirbt. Folglich kann Mediamarkt auch nicht davon ausgehen, dass Kunden die Produkte behalten werden. Das heisst, es mag zwar eine Vortäuschung über den Beweggrund gegeben haben, diese hat aber keinen Irrtum erregt, da der Mediamarkt weiterhin davon ausgehen musste, dass ein Kunde ein Produkt _aus beliebigen Gründen_ zurückgibt.

  68. llamaz meint: (12.1.2010 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @Lars:
    Wenn jemand beim Mediamarkt einen Einkauf tätigt, mit dem VORSATZ diesen wieder zurückzubringen, da würde ich das schon als Täuschung interpretieren. Und es heißt in der Umtauschregelung vom Mediamarkt: "Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben." Hier gehts aber nicht um einen Umtausch aus Nichtgefallen, sondern darum seine Gewinnchancen auf 100% zu erhöhen – übrigens unter Umständen auf Kosten anderer die in der Schlange warten.

    Die werden ja ebenfalls geschädigt, auch wenn sich diese wohl nicht mehr ermitteln lassen. Nehmen wir mal an ein Kunde vor mir hat zehn Artikel. Er hätte normalerweise die Endziffer 1, ich die Endziffer 2. Jetzt zahlt er alle einzeln mit den Endziffern 1,2,3,4,5,6,7,8,9,0. Die Ziffer 2 gewinnt. Ich bekomme jetzt aber die Ziffer 1 statt 2. Und bin um meinen Gewinn gebracht. Der andere bringt neun der Artikel für die er gar keine Kaufabsicht hatte zurück.

  69. Jan meint: (12.1.2010 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    @test: Meinst Du wirklich, die lassen sich so problemlos verkaufen? Also im Freundeskreis vielleicht… aber wenn mir ein unbekannter 'ne Media-Markt-Gutscheinkarte andrehen wollte, erschiene mir das reichlich suspekt. Ich würde Fälschung/Hehlerei/Geldwäsche/sonstigen Schmuh befürchten

  70. NewsShit! meint: (12.1.2010 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn Mediamarkt "normalerweise" das Geld zurückgibt, heißt es nicht, dass er das tun muss. Er ist nicht dazu verpflichtet, also tut er dies aus reiner Kulanz dem Kunden gegenüber.

    Aus dem "normalerweise" gleich einen Rechtsanspruch auf Geldrückgabe erstreiten zu wollen, kann nur nach hinten losgehen.

    Man muss keine versuchte Täuschung, versuchten Betrug oder sonstwas hinein interpretieren – Mediamarkt ist gesetzlich nicht verpflichtet, Geld zurück zu zahlen, also kann man dies auch nicht einklagen. Egal, wie man "Umtausch" definiert.

    Fall erledigt.

  71. Darkstalker meint: (12.1.2010 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    § 242 BGB – und das völlig zu Recht. Die Kläger dürften sich bei mir ganz zügig drauf einstellen, ihre Klage aus Kostengründen zurück zu nehmen ;)

  72. seife meint: (12.1.2010 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Gier frisst Hirn. Das bisschen jedenfalls, das die Follower von "das ist mein Laden" haben. – Da kann man doch schön daneben stehen, die Sache anschauen und sich gut fühlen. Danke! Media Markt :-)

  73. liftboy meint: (12.1.2010 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    was ich mcih frage ist doch viel mehr – wie will jemand, der 10 identische artikel kauft (und auch wirklich so dumm ist, das hinterher zuzugeben) argumentieren, die neun bezahlten artikel gefallen ihm nicht, der zehnte jedoch sei genau der richtige?

  74. madd meint: (12.1.2010 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    ich kenne die Aktion nicht, aber bei aller Antipathien gegen besagte Ladenkette muss man sich seiner Sache sehr sicher sein, bevor man sich auf solche Spielchen einlaesst. Ausserdem halte auch ich das moralisch fuer Betrug, weil man falsche Kaufabsichten vortaeuscht.

    Was mir dazu einfaellt: ich war Samstag Waesche einkaufen, und grade waren reduzierte Preise (warum eigentlich?). Da war dann noch ein Schild mit dem Hinweis: "XXXXX und reduzierte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen." (ich weiss nicht mehr, was XXXXX war)

    Stellen sich mir die Fragen: Sind waren aus der Aktion nicht auch irgendwie reduziert und hat MM keine entsprechenden Bedingungen?

  75. Larsv meint: (12.1.2010 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Also, zur Strafbarkeit wegen Betrugs. Man mag vllt noch die Täuschung annehmen, aber es fehlt am Irrtum. Wenn man eine Aktion macht, dass jeder 10. Einkauf umsonst ist und gleichzeitig ein 14-tägiges Umtauschrecht einräumt, wird man kaum annehmen können, dass der junge Herr, der 10 Notebooks kauft, diese auch tatsächlich behalten will, wenn er nicht gewinnt.

    Nun zum eingeräumten Umtauschrecht.

    Die Formulierungen, man könne den Artikel bei Nichtgefallen zurückgeben und dann im nächsten Satz, dass man umtausche, können wie folgt ausgelegt werden.

    a) Umtausch kann sich auf den Austausch der durch den Kaufvertrag erhaltenen Leistungen beziehen. Dies hieße, ich kriege den von mir gezahlten Kaufpreis, sie den Kaufgegenstand.

    b) Umtausch kann sich auf das Eintauschen der erhaltenen Ware gegen eine andere des Marktes beziehen. Dann könnte ich höchstens einen Gutschein verlangen.
    Da auch hier mE beide Meinungen gut vertretbar sind, ist wiederrum auf § 305c II BGB zurückzugreifen, wonach der ersten Auslegung zu folgen wäre.
    § 242 BGB ist nicht einschlägig. Wenn MM während dieser Aktion weiterhin ein Umtauschrecht einräumt, setzt es sich ja bewusst der Gefahr aus, dass auch Trittbrettfahrer kaufen, nimmt diese aber zwecks Mundpropaganda und Medienrummel in Kauf.

    Nach längerer (erfolgloser) Suche nach Beiträgen zu dem Thema bin ich irgendwann zumindest halbwegs fündig geworden.

    In einem von Kai-Oliver Knops verfassten Artikel in GRUR 1995, 649 steht sinngemäß: Bei einem Rückgaberecht erhält der Kunde vom Verkäufer die Möglichkeit, die Ware gegen die Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
    Bei der Gewährung eines Umtauschrechts hat der Käufer dagegen nur die Möglichkeit die Ware zurückzugeben. Er kann sich eine andere Kaufsache zu demselben Preis aussuchen oder erhält einen entsprechenden Gutschein hierfür.

  76. llamaz meint: (12.1.2010 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    @Larsv:
    Wie kann man einen Artikel umtauschen ohne ihn zuvor zurückzugeben?
    Im übrigen fehlt es nicht am Irrtum. Wenn jemand 10 Artikel an der Kasse einzeln bezahlt würde ich davon ausgehen, daß er dies tut um wenigstens bei einem der Artikel die er bezahlt sicher zu gewinnen. Und nicht, daß er neun davon wieder zurückbringt.

  77. Sebastian C. meint: (12.1.2010 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Zur Strafbarkeit wegen Betruges, § 263 I StGB:

    Unbeschadet dessen, ob eine Täuschung und ein Irrtum vorliegen, fehlt es jedenfalls am Schaden.

    Bei der durch Umtausch veranlassten Rückabwicklung des Vertrages erhält der Unternehmer die Ware und der Kunde sein Geld zurück. Es verbleibt weder ein Vermögensschaden noch eine stoffgleiche Berreicherung.

  78. kenguru meint: (13.1.2010 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    Umtausch:
    darin steckt wohl Tausch, also Ware gegen Ware, kaufen ist wohl Ware gegen Geld und Mischformen nennt man wohl Tausch mit Baraufgabe (z.B. Kauf eines Neuwagens unter Inzahlunggabe des Alten)

    Umtausch ist nicht Rückabwicklung! Sondern "Tausch" grün gegen rot, klein gegen groß …

  79. Fabian meint: (13.1.2010 um 00:23) AntwortenReply to this comment

    @77 es fehlt an Schaden?
    MM hat vorher 10 Notebooks und 0 Euro.
    zwischendrin hat Mediamarkt 0 Notebooks und 10.000 Euro.
    nachher hat MM 9 Notebooks und 0 Euro.

    ich seh da schon ein Schaden im Wert von einem Notebook.

    und eine Argumentation, daß wenn man es nicht gemacht hätte jemand anderes gewonnen hätte greift nicht, da entweder es alle Kunden so hätten machen können, oder der Zustand nach dem 10erPack einkauf ja relativ gleich zum Zustand vorher war.

    Ich finde Betrug garnicht so abwiegig, obgleich man in beiderleich Richtung argumentieren und entscheiden kann

  80. RisikoGruppe meint: (13.1.2010 um 08:53) AntwortenReply to this comment

    Jenseits der Formulierung in den AGBs ist es gängige Praxis des Marktes, bei Rückgabe des gekauften Produktes das Geld herauszugeben. Auf diesen Erfahrungswert würde ich mich als Kunde klar beziehen.

  81. Martin H. meint: (13.1.2010 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    Viel interessanter als Mediamarkt war doch Saturn am 2. Januar. 15% Zugabe als Gutschein und in den Werbungen, dich ich gesehen habe (Zeitung, Plakat), stand keine Einschränkung. Da hätte man doch eine wundersame Geldvermehrung betreiben können: Gutschein kaufen, Zusatzgutschein (15%) bekommen, neuen Gutschein mit den beiden kaufen, Zusatzgutschein bekommen …
    Ob es funktioniert, konnte ich leider nicht ausprobieren. Vielleicht sagt Saturn, dass der Kauf eines Gutscheins kein "Einkauf" ist.

  82. Stefan meint: (13.1.2010 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Auf diesen Erfahrungswert würde ich mich als Kunde klar beziehen.

    So wie die gängige Praxis, *nicht* jeden 10. Einkauf im Rahmen eines Gewinnspiels zu erstatten?

    Ich würde beim Kauf von 10 gleichartigen Artikeln erst einmal von gewerblichem Bedarf ausgehen, da geht die Musik dann erst richtig los…

  83. Sebastian C. meint: (13.1.2010 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @Fabian:

    Sie müssen die Verträge einzeln bewerten. Der Schaden muss unmittelbar augrund einer täuschungsbedingten Vermögensverfügung entstehen. Das ist hier nicht der Fall. Ein mittelbarer Schaden reicht nicht aus.

  84. Student meint: (13.1.2010 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    So ich hab mir dass alles mal durchgelesen. Ich muss den meisten Postern auf beiden Seiten Recht geben.
    Aber ich sehe da schon gute Chancen für die Käufer an Ihr Geld zu kommen.

    Verlässt man sich z.B. auf diese Seite :
    http://www.mediamarkt.de/unternehmen/innovation.php

    Steht dort ein Wort was einem UMTAUSCH nahe kommt.
    Hier steht lediglich : " Denn Media Markt ist fair: Innerhalb von 14 Tagen können Geräte bei Nicht-Gefallen original verpackt zurückgegeben werden."

    Auf der ganzen Seite steht nichts zum Umtausch.
    Erst wenn man sich durch die komplette Website klickt wird man fündig.

    Nehmen wir mal an ich habe nun als Kunde mich auf den Oberen Link verlassen, dazu kommen noch die 100 Slogans/Sprüche aus TV Werbung, Plakaten und normaler Werbung, die alle das gleiche Lied spielen.
    Dann habe ich entweder unter diesen Bedingungen eingekauft und habe dieses Recht oder wenn der Mediamarkt NEIN sagt, wurde ich getäuscht oder es liegt ein Irrtum an.
    Und Fechte an, dann ist der ganze Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen. Rückgabe der Leistugen Zug um Zug wäre die Folge.

    Einige Märkte haben nun nachtäglich ihre Spielregeln geändert, was ja ihr gutes Recht ist, aber dann gelten die neuen Regeln bitte auch nur für die Käufer die NACH ÄNDERUNG gekauft haben. Jeder Kunde der zu alten Konditionen etwas gekauft hat, hat auch Anspruch auf die alten Konditionen.
    Sonst könnte ja jeder Händler erst 100 Leistungen inklusive versprechen um den Kunden zum Kauf zu bewegen und im nachhinein, wenn er das Geld des Kunden hat die Regeln ändern und sagen, ne das gibts alles nicht, wir haben neue Anweisungen von oben usw…

    Sowas geht ja auch nicht !

    Wobei ich hier nicht solchen Leuten Recht geben will die 10 Artikel gekauft haben.
    Das ist schon ganz schön dreist. Aber theoretisch nach den Spielregeln des mediamarktes.
    Es gab einen bericht im TV , ich meine RTL oder RTL 2.
    Dort sollen Testkäufer 10 Artikel (jeder einen, hintereinander) gekauft haben und dann am nächsten Tag 9 zurückgegeben haben. Das Siegergerrät haben sie sich vom Markt bezahlen lassen. ALLES ohne Probleme und gegen Geldrückgabe.
    Wenn der Mediamarkt so einen Bericht im TV zulässt / erlaubt ist das in meinen Augen alles kalkuliert und mit Absicht eingeleitet gewesen.

    Meine Meinung :
    Mediamarkt macht eine "Super Aktion" die förmlich dazu einlädt zu "schummeln", lässt die Kunden 2 – 3 Tage gewähren ! ! ! ! Ja genau, ich arbeite in einem Mediamarkt als Promoter und habe am Montag mitbekommen wie Kunden 10-20.000 Euro mal eben so ausgezahlt wurden – ohne wenn und aber ! ! !
    Auf meine Frage ob das Mediamarkt echt ohne wenn und aber macht nur ein Schulterzucken und "ja, verstehe ich auch nicht, aber es funktioniert, die Leute kaufen Laptops und geben 9 zurück".
    Nach den ersten zwei Tagen ist diese Aktion schon in aller Munde. Die die zuerst mit kleinen Artikeln expermentiert haben werden mutiger, andere werden angesteckt wollen auch ihr Glück versuchen. Die "WELLE" wird immer größer. In der mitte der Aktion kapt Mediamarkt die Kulanzleitung und schaut zu wie die Umsätze steigen, immer mehr "Opfer" ihr Geld in den Markt pumpen.
    Was sie in den ersten 2 Tagen an Verlust hatten durch die "paar Gewinner" haben sie in den letzten Tagen der Aktion 100fach wieder eingespielt :

    Entweder wird keine Ware zurückgenommen
    oder
    Es werden nur Gutscheine rausgegeben.

    In meinen Augen ist das Betrug.

    Von moralischen aspekten mal ganz abgesehen.

    Ich würde auf jedenfall auf mein Recht bestehen.

  85. Student meint: (13.1.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Ich hab noch etwas interessantes gefunden zu diesem Thema :

    Laut einem Wirtschaftsmagazin (wiwo) :
    (Müsste mal das ganze Interview lesen, oder Wiwo anschreiben was noch dazugesgt wurde.

    Eine Sprecherin der Media-Markt-Zentrale in Ingolstadt sagte gegenüber wiwo.de, dass es generell keine Einschränkungen im Rückgaberecht während der Aktion gebe: "Wir sind da in aller Regel sehr kulant und wollen das auch bleiben." Auf der Media-Markt-Website heißt es: "Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber."

    Insgesammt finde ich überwiegt die Täuschung des Kunden hier, es gibt so viele Offizielle Hinweise auf Umtausch und Rückgabe dass man wirklich nicht weiter weiß als Laie.

    Dumdidum, wie schön das es rechtlich einen Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe gibt…^^

  86. Sebastian meint: (13.1.2010 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    @student:
    danke für diesen sachlichen Beitrag, ich habe dies auch beobachtet, ich selbst habe spät an der Akton mit gemacht und zufällig glück gehabt mit einem 450 Euro Artikel. Tags drauf bin ich mutiger geworden und habe insgesammt 1300 Euro eingesetzt. in einem Markt wurde mit mündlich versichert, dass ich den Artikel gegen Gutschein umtauschen kann. In einem anderen Markt wurde ein Umtauschrecht klar ausgeschlossen. Hier habe ich ebenfalls zugeschlagen.
    Natürlich habe ich diesmal nicht gewonnen.
    In markt 1 wollte ich meinen Artikel nun zurückbringen und dort hiess es nun, das hätte niemand gesagt und es gäbe klare Anweisungen der Geschäftsführung seit Freitag keinen Umtausch mehr vorzunehmen. Dies war klar gegen die mündliche zusicherung des Verkäufers.
    Interessanter weise erging es einem anderen Kunden bei einem anderen Verkäufer sehr ähnlich. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
    Ich bin mit meinem zufallstreffer zwar noch im Grünen Bereich finde dieses Vorgehen alles andere als in Ordnung und Geschäftsschädigend in diesem einen Markt.
    In Markt 2 war ich mir dessen bewusst dass es dort kein Zurück gibt, hier bin ich auch absolut zufrieden.
    Nur Markt 1 bereitet mir Bauchschmerzen, da ich mich hier betrogen fühle, und so erging es einigen anderen Kunden auch.

    Mich würde interessieren, ob das Einzelfälle sind, oder ob hier – wie Student- andeutet die ganze Aktion auf eine große Gewinnerzielung zum Ende aufgebaut war.

    Seb

  87. Student meint: (13.1.2010 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    Also es ist keine Verschwörungtheorie ;)
    Aber ernsthaft, kann sich irgendjemand hier wirklich vorstellen das Mediamarkt mit so etwas nicht gerechnet hat?
    Ich mein wie kommt es das in den ersten beiden Tagen NUR positive Erfahrungen gesammelt wurden, erst als es sich rumgesprochen hat und als die Kassen klingelten wurde dem Wahnsinn ein Ende bereitet – zu gunsten der MediaMärkte ;)

    Für mich sehr verdächtig.
    Um nochma bisschen Zündstoff dazu zu geben :
    Findet ihr es nicht merkwürdig, dass Mediamarkt sich sowohl auf Aussagen stützt wie : "Die Anweisung kam von ganz oben, von der Deutschlandzentrale in XYZ…" EINERSEITS
    und
    "Jeder Markt ist eine eigene GmbH mit eigener Geschäftsführung, dementsprechend kann es in jedem Mediamark andere Konditionen geben, was ihnen in einem Markt zugesichert wird kann und gillt NICHT für andere/alle Mediamärkte."

    Wie denn jetzt ? Hat jeder Marktleiter die Hosen an und darf im Einzelfall selber entscheiden oder gibt es doch einen großen unbekannten Dritten Hintermann der an jeder kleinen "Geschäftsführer-Marionette" seine Fäden hat ????^^

  88. hui meint: (14.1.2010 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Nicht vergessen sollte man auch die Tiefstpreisgarantie bei Mediamarkt. wo es heißt:

    "Tiefpreisgarantie: Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt – bei gleicher
    Leistung und in unserer Region – günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder
    nehmen das Gerät zurück."

  89. Student meint: (14.1.2010 um 23:44) AntwortenReply to this comment
  90. Jonny meint: (15.1.2010 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @Student:
    If you gotta be dumb you better be tough…
    Ich glaub, die Frau hat Ebay noch nicht so ganz verstanden, 16999 Mindestgebot und 17000 Sofortkaufpreis.
    Mal abgesehen davon, dass die "Ersparnis" lächerlich ist, bei einem 17.700€ sind 700€ gerade 4%, ist es ja echt mal total hohl, bei so einem hohen Preis 1€ Unterschied zu machen zwischen Mindestgebot und Sofortkaufpreis…
    Die Frau will 17000€ und glaubt, nur weil sie jetzt das Mindestangebot auf 16999 setzt wäre jemand so dumm zu denken, "oh, dann mach ich schnell Sofortkauf für 17000"?
    Okay, bei ebay ist alles möglich, vielleicht findet sie jemanden, der noch dümmer ist als sie.
    Und was soll der Käufer dann mit Gutscheinen für den Media Markt in Höhe von 17700€ für die er 17000€ bezahlt hat?

    Mich würd mal interessieren, wie sie die Gutscheine finanziert hat, und ob bzw. wieviel Gewinn sie gemacht hat bei der Agenda 2010 (vorausgesetzt sie wird die Gutscheine los).
    Vielleicht will ja jemand, der einer Frau 18000€ geliehen hat am 1.02.2010 seine Kohle wieder :D.

  91. smoin meint: (15.1.2010 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Die Aktion von Mediamarkt war eigentlich unabhängig von Umtausch- bzw. Erstattungsmöglichkeiten eine gute Möglichkeit den ursprünglichen Preis eines Mediamarktproduktes zu unterlaufen. Weil die einschlägigen Gewinnzahlen von 0 bis 9 auf den Kassenbons an jeder Kasse bei 10 Einkäufen immer genau einmal vorkamen (vorprogrammierter Ablauf der Zahlen von 0 bis 9 aufwärts) hätte sich nur eine Gruppe von 10 Menschen finden müssen, von denen einer den Kaufpreis erstattet bekommen hätte. Die erstattete Summe hätte diese Gruppe dann untereinander aufteilen müssen. Natürlich hätte dies auch eine einzelne Person erreichen können, indem er 10 Artikel einzeln gezahlt hätte. Allerdings muss erwähnt werden, dass der so entstandene Rabatt pro Artikel die Angebote anderer Elektronikfachmärkte großartig in den Schatten gestellt hätte. Menschen, die das System nicht durchblickt haben oder 9 Artikel nach Kauf gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben wollten, sind vielleicht Betrüger, vielleicht aber auch zu blöd für diese Welt, ja sogar für Mediamarkt.

  92. smoin meint: (15.1.2010 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    äh, ich meinte selbstverrätlich: "…die Angebote anderer Elektronikfachmärkte NICHT großartig in den Schatten gestellt hätte."

  93. Tim meint: (17.1.2010 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    smoin…
    worauf willst Du überhaupt hinaus?

    Wenn man mal auf ebay schaut, sieht man, dass die Leute, die alles umgetauscht haben, was kein Gewinnlos hatte, gar nicht so schlecht da stehen mit ihren Gutscheinen.
    Bspw. 10 Sachen, für je 500€ gekauft- eine gewinnt, 500+, minus maximal 100€ insgesamt Abzug für die 9×500€ in Gutscheinen, macht 400€ plus.
    Bei den Leuten, die bei ebay unterwegs sind, gehen 500€ Gutscheine vermutlich sogar für wenigstens 485€ weg.

    Dass es sich um keinen Betrug handelt wurde doch auch schon ausreichend von Sebastian begründet.
    Kein Vermögensschaden – kein Betrug.
    Zur moralischen Bewertung kann man keine objektive Meinung haben, nur soviel: Wer ausgerechnet MM beispringt und die moralischen Werte hochhält, scheint seinen Kopf in einer sehr dunklen Region in Hintern-Gegend zu parken.
    MM ist ein gesichtsloses Unternehmen, ein Unternehmen, dass so etwas wie Moral überhaupt nicht in seinem Wortschatz hat.
    Es ist ein Global Player, es nimmt keine Rücksicht auf irgendein Individuum, auf keine regionale Märkte oder Händler oder sonst etwas.
    Profit zählt sonst nichts, dafür werden Gesetze gedehnt und auch missachtet (zB bei der Aktion zur EM 2004).

    Und Aktionen wie diese Agenda 2010 beschwören Tricksereien gerade zu hinauf, denn sie sprechen wie von MM gewollt, genau die primitivsten Motive von Menschen an.
    "Die Geister, die sie riefen".
    Also Kirche schön im Dorf lassen, wenn man meint sich moralische Überlegenheit anmaßen zu können.
    Dass Umtausch bei MM grundsätzlich, entweder gegen Geld oder Gutschrift, zu erfolgen hat, ist auch unstrittig unter Leuten, die ein bißchen Hirn haben.
    Das Stichwort "Umtausch auf Kulanz" zieht nämlich nur, wenn der Unternehmer die Wahl hat den Umtausch abzulehnen, was MM nicht hat, aufgrund der mehrfach versprochenen Service Leistung "Umtausch innerhalb von 14 Tagen bei Nicht-Gefallen ohne Wenn und Aber".
    Es ist somit Teil der Kaufvereinbarung, somit ist Umtauschrecht vorhanden, kann nicht abgelehnt werden und ist somit nicht mehr "Umtausch auf Kulanz".
    Punkt, aus und Ende.
    Wird dieser versprochenen Leistung, im jeweiligen MM gut sichtbar widerspochen, wie es wohl in einigen Filialen fün Zeitraum der Aktion der Fall war, ist die Sachlage natürlich eine andere.

    Im Übrigen, ist die Aktion Agenda 2010 der reinste Witz.
    Die Aktion, die es vor einiger Zeit gab, "4 Sachen kaufen – das billigste umsonst" war wesentlich kalkulierbarer, und sehr viel erfolgsversprechender für Kunden.
    Es war vielerorts gar möglich 4 mal das gleiche Produkt zu kaufen, also einfach 4 Macbooks kaufen, 3 bei ebay verhökern macht ein Macbook praktisch umsonst.
    Es hatte aber nicht diesen Lotto-/Gewinnspielcharkater und war deshalb vermutlich nicht so verlockend.

    Vielleicht können die Leute hier in Zukunft was neues schreiben, oder gar nichts- bis es was neues gibt.
    Ab dem 10.Post mit "Betrug, alles Deppen, selbst schuld, Geiz ist geil-Mentalität, Umtausch ist Kulanz" wird's auch mal langweilig…

  94. GustavMahler meint: (20.1.2010 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    Ich habe Geld gegen Ware gegeben. Wenn es auflagenfrei nur "Umtausch" heisst, kann es nur rückwärts lauten: Ware gegen Geld.

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