Wirrwarr um Foltervorwürfe in der JVA Herford
„Fest steht, dass nichts fest steht.“ So skizzierte gestern im Rechtsausschuss des NRW-Landtages ein Ministerialbeamter des Justizministeriums die Vorgänge in der Justizvollzugsanstalt Herford (JVA). Dort war vermutlich ein 16-jähriger Untersuchungshäftling im Sommer vorigen Jahres das Opfer schwerer Folter geworden.
Er soll von Mithäftlingen sexuell mit einem Stuhlbein misshandelt, zur Selbsttötung aufgefordert und anschließend mit einer Gardine bis zur Luftnot stranguliert worden sein. Der Stoff dieser Vorhänge aber war aus hartem Plastik und müsste in Streifen geschnitten worden sein, erklärte Ministerialdirigent Wilfried Mainzer – nichts davon sei in der JVA gefunden worden.
Es sei überhaupt noch „völlig offen“, fasste Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) zusammen, ob die Vorwürfe stimmen. Obwohl der Leiter der JVA sofort in „vorbildlicher Weise“ ermittelt habe, gebe es in den Gesundheitsakten des möglichen Opfers keine Hinweise auf das behauptete Geschehen.
„Sämtliche Bedienstete, die mit der Betreuung des Gefangenen befasst waren, sind befragt worden“, sagte die Ministerin. Das Ergebnis: „Niemand konnte die Angaben des Gefangenen bestätigen.” Zudem seien die Angaben des vermeintlichen Opfers verworren. Der junge Mann habe mal von zwei, mal von mehreren Tätern gesprochen. Die beiden namentlich benannten Gefangenen hätten in ihren Vernehmungen alle Vorwürfe bestritten.
Warum das Opfer noch immer nicht von der Staatsanwalt vernommen worden ist, wollten Rolf Jäger von der SPD und Monika Düker (Grüne) mehrfach wissen. Der 16-Jährige sei sofort nach seiner richterlichen Vernehmung, der juristisch wasserdichten Krönung einer Aussage, zu einem Jugendprojekt in die Türkei geflogen worden, so die Antwort des Ministeriums.
Die Vorwürfe der Opposition, Müller-Piepenkötter wolle einen weiteren Folterskandal vertuschen, konterte die Ministerin mit dem Satz: „Ich bin sicher, dass Sie sich von Fakten und Argumenten Ihren Skandal nicht kaputt machen lassen wollen.” Allerdings blieb sie dem Parlament die Antwort auf die Frage des Sozialdemokraten Frank Sichau schuldig: „Warum hat die Staatsanwaltschaft Detmold zunächst den Verdacht auf versuchten Totschlag, die Strafermittlungsbehörde Bielefeld aber später nur den auf sexuelle Nötigung?“
Das entscheide ein unabhängiges Gericht, antwortete die Ministerin lapidar. (pbd)
Offtopic: Wie man Körperscanner austrickst:
http://www.scienceblogs.de/diaxs-rake/2010/01/wie-werner-gruber-einen-korperscanner-austrickst.php
Und: Wie Bosbach sich windet …
Der Bosbach ist unerträglich :-(
Keine Vernehmung, weil das mögliche Opfer seit einem halben Jahr in der Türkei ist. Klingt irgendwie nicht nach Ermittlungen unter Hochdruck, auch nicht nach Bemühung um lückenlose Aufklärung. Klingt eher nach "Ermittlungsbehörde und Justizministerium sind gerade zu Tisch, rufen sie doch bitte später noch mal an". Eigentlich sehr Merkwürdig, schließlich geht es um sexuellen Missbrauch, da sind doch sonst eigentlich alle aus Justiz und Politik immer sehr eifrig um Klärung bemüht. Zumindest stellt es sich in den Medien so dar.
Jetzt mal eine Laienfrage:
Kommt es eigentlich oft vor, dass 16-Jährige in Untersuchungshaft müssen?
@Florian:
Ab 14 sind die "Kinder" strafmündig.
Und ja, es "passiert".
Was wollen sie gegen wachsende Gewalt durch "Kinder" machen?
Stichworte: München, U-Bahn, Totschlag, Mord, Raub, etc.
UND: In deutschen Gefängnissen herrscht Zucht und Ordnung. Da gibbet keine "Vorfälle".
Was sich mir nicht erschließt warum man jugendliche Untersuchungsgefangene eigentlich in den gleichen Knast sperrt wie Erwachsene.
Zumindest nach meinem Wissensstand.
@Mixer: Wie kommst du da drauf, das auch Erwachsene bei uns in der JVA sitzen? Unsere JVA ist eine Vollzugsanstalt für Jugendliche. Jugendstrafen werden bis 24 Jahre vollstreckt und die U-Haft geht bis 21 Jahren.
Die vier Täter sollen zwischen 15 und 20 Jahren gewesen sein.
@Mixer:
Ihr Wissensstand entspricht nicht den Tatsachen.
Verfolgte das ganze auch interessiert in der Tagespresse, wohne ja immerhin in dem beschaulichen Städtchen.
Die erwähnte Maßnahme wird in diesem Artikel ganz gut erklärt: http://www.nw-news.de/owl/3331879_Letzte_Chance_in_Anatolien.html
Ich will auch in die Türkei!
Wieso fliegen immer nur straffällige Jugendliche gratis ans Mittelmeer??
Wenn so ein bischen dummes Gelaber vom Stuhlbein und der Gardine eine Freifahrschein in die Türkei ist, dann kommt entsprechendes Gestammel vor dem Richter demnächst schwer in Mode, befürchte ich.
Hoffentlich wird der Kerl am Ende wegen Falschaussage nochmal eingebuchtet, wenn wirklich nix dran ist, an dem Gestammel.
Selbstverständlich muß man erstmal davon ausgehen, daß das jugendlich Opfer Recht haben könnte.
Selbstverständlich geht dann der Opferschutz vor die Strafverfolgung.
Selbstverständlich muß man dem vermeintlichen Opfer erstmal die Qual einer erneuten Aussage ersparen.
Selbstverständlich muß man als Schutzbefohlener versuchen, das Opfer erstmal aus der Schußlinie zu bekommen, zu seinem Schutz.
Selbstverständlich gilt das auch für einen Inhaftierten, erst Recht, wenn er nur in U-Haft ist, also, noch nicht mal als Verbrecher behandelt werden darf.
Alles andere ist völlig daneben.
Das im Artikel beschriebene Vorgehen der Behörden ist absolut vorbildlich.
@Seph: Selbstverständlich bezeichnet "Schutzbefohlener" nicht denjenigen, der für den Schutz verantwortlich ist sondern selbstverständlich denjenigen der zu schützen ist, womit selbstverständlich Dein entsprechender Satz keinen Sinn ergibt. Auch nicht unselbstverständlich.
@Hans:
Dann sein Sie doch so lieb und sagen das richtige Wort, damit der Satz wieder Sinn gibt.