18.1.2010

Schwangere sind nicht behindert

Eine schwangere Frau ist zwar nicht „behindert“, dennoch in manchen Situationen stark beeinträchtigt. Trotzdem rechtfertigt eine Schwangerschaft nicht das Parken auf einem Behindertenparkplatz. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Eine hochschwangere Frau hatte auf einem Behindertenparkplatz geparkt, da sie in unmittelbarer Nähe der Arztpraxis, die sie aufsuchen wollte, keinen anderen Platz gefunden hatte. Sie legte ihren Mutterpass im Auto aus.

Die Polizei ließ das Auto abschleppen. Die Betroffene wollte Abschleppkosten in Höhe von 170 Euro nicht zahlen und zog unter anderem mit dem Argument vor Gericht, aufgrund ihres hochschwangeren Zustands habe eine Gehbehinderung vorgelegen.

Die Richter sahen dies anders.

Für das Parken auf einem Behindertenparkplatz sei in jedem Fall ein Behindertenausweis erforderlich. Die Klägerin werde auch nicht diskriminiert. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor, denn Behinderung und Schwangerschaft seien unterschiedliche Sachverhalte. Nach der Definition handele es sich bei behinderten Menschen um Personen, deren Beeinträchtigungen vergleichsweise schwer und vor allem langfristig seien. Dies sei bei einer Schwangerschaft nicht der Fall.

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Juni 2009, 10 ZB 09.1052; Urteil über die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein)

70 Kommentare zu “Schwangere sind nicht behindert”

  1. 5zjunge meint: (18.1.2010 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Bei belegtem Behindertenparkplatz fährt mein Onkel immer an einem Taxistand vorbei, bitte verfolgen Sie mich, sucht irgendwoanders einen Parkplatz und läßt sich dann zur Praxis fahren.

    Bei zeitweiser Schwangerschaft kann man soetwas eher erwarten. Abschleppen ist hier trotzdem fies.

  2. Sebastian Meyer meint: (18.1.2010 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich bin ich zwar auch der Meinung, das Schwangere nicht behindert sind.
    Aber gerade bei HOCHschwangeren sollte man ein Auge zudrücken dürfen. So als kinderfreundliches Deutschland.
    Als Auflage: Mutterpass ganz fein, dazu eine Telefonnummer und auch nur in der Nähe von Allgemeinmedizinern und Gynäkologen.

    Und wer jetzt zetert: Ich arbeite beruflich mit Behinderten aller Coleur und weiß um die Umstände von (Körper)Behinderten als Orthopädietechniker und Arztehemann.
    Ich kann mir nur wenige behinderte Menschen vorstellen, die das schlecht fänden.

  3. www.diewaldseite.de meint: (18.1.2010 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    Da kann ich Herrn Meyer nur zustimmen.

    Außerdem sollten alle Mutter und Kind Parkplätze gleichzeitig auch Schwangerenparkplätze sein. Überhaupt könnte man es den Schwangeren durch ein paar Schwangerenparkplätze an ausgewählten Orten das Leben leichter machen. Oder bei Komplikationen oder ab dem 7. Monat einen speziellen Parkausweis zugestehen. Aber das ist Aufgabe der Politik nicht der Rechtsprechung.

  4. LaPaloma meint: (18.1.2010 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Wenn man mich mit 38-fach gebrochenem Bein also dort vor der Arztpraxis parken würde, dann wäre das verboten, weil ich ja irgendwann wieder gesund sein werde?
    Oder ist man dann im Rechtssinne behinderter als eine hochschwangere Frau?

  5. Behinderter meint: (18.1.2010 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    Als Behinderter erlebe ich nahezu täglich, dass die speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätze aus Faulheit, Bequemlichkeit von normalen Autofahrern benutzt werden.

    Die Polizei hat kaum Zeit sich um so etwas zu kümmern.

    Da die Mehrzahl dieser "Herrschaften", angesprochen auf ihr Fehlverhalten, teilweise äußerst aggresiv reagieren habe ich mir eine eigene Strategie zugelegt.

    An der Windschutzscheibe befestige ich einen Zettel (Laserdruck, große Schrift):

    "Sie haben meinen Parkplatz.
    Wollen Sie auch meine Behinderung haben?"

    Bei dem einen oder anderen Zeitgenossen hat es zumindest kurzzeitig ein Stirnrunzeln ausgelöst.

    Persönlich fände ich 1.000 Euro Bußgeld okay.

  6. Mithos meint: (18.1.2010 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @LaPaloma: Bei 38-fach gebrochenem Bein ist es schon verboten, überhaupt noch ein Fahrzeug zu führen.

    Wenn du noch in der Lage bist, ein normales Fahrzeug zu fahren, dann kannst du dir auch einen normalen Parkplatz suchen.

  7. Chris meint: (18.1.2010 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    @Behinderter: am besten den Zettel an einen Ziegelstein machen und den auf den Fahrersitz platzieren … das macht mehr Eindruck.

    So viele Falschparker die ungestraft davon kommen … der Staat könnte sich sanieren.

  8. marcus05 meint: (18.1.2010 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Wieso muss der Zustand langfristig vorliegen? Die Frau wollte ja auch nicht langfristig dort parken.

  9. jason meint: (18.1.2010 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:
    "langfristig", weil es ewig dauert, um einen entsprechenden Ausweis zu bekommen.
    Die Frau wäre dann nicht mehr schwanger.

  10. Lifeguard meint: (18.1.2010 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Also die Behindertenparkplätze oder das Gleichbehandlungsgesetz gehören abgeschafft. Denn nun mutet das ganze doch sehr nach Rosinenpickerrei.
    Auf der einen Seite wollen die Randgruppen gleichberechtigt sein, auf der anderen seite wollen sie extra rechte.

  11. zacha meint: (18.1.2010 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    was soll das fuer eine komische Begruendung sein- nur, weil die Frau in drei Monaten wieder normal gehen kann heisst das doch nicht, dass sie zum Zeitpunkt des Parkens nicht genauso eingeschraenkt sein kann wie ein Gehbehinderter- und warum muss die Behinderung auf Dauer angelegt sein? Weil es erst beim 100sten mal nervt, dass man sich irgendwie nen halben Kilometer zu Fuss quaelen muss obwohl man schlecht gehen kann?

  12. Wuwei meint: (18.1.2010 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @waldseite

    Sie zeigen auf, wie komplex die Materie ist.

    Für die allumfassende Gerechtigkeit sollte man eine neue Behörde ins Leben rufen. zB die "Parkplatzu – und Parkhaus- Bundes- Ausgleichs-Behörde"

    Wuwei

  13. momo meint: (18.1.2010 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @Chris:
    ja und denk erstmal an die ganzen Temposünder die ungestraft davonkommen!!!111 Oder die ganzen Steuersünder!1111 Oder die ganzen Kehrwochendrückeberger!!!!111

    Wir sollten die gesamte Bevölkerung unter Überwachung stellen um sowas sofort zu ahnden!!!!!!!1

  14. 12 meint: (18.1.2010 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    es gibt viel zu viele Behindertenparkplätze. und wenn die Gleichberechtigung wollen, dann sollen sie da parken, wie alle anderen auch parken. und eine schwangere Frau, die meint, Gehprobleme zu haben, und überhaupt sei alles so schwierig, soll überhaupt nicht Auto fahren dürfen.

    ich kann auch nichts dafür, dass ich zu keiner Minderheit gehöre.

  15. Tobi meint: (18.1.2010 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @Chris:
    Am Besten wir tragen alle eine Pistole am Gurt und spielen Cowboy. Selbstjustiz über alles…

  16. demaetz meint: (18.1.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Die Rechtsprechung folgt der Gesetzgebung. Wieso ein Auge zudrücken? Wenn hier ein Auge zugedrückt wird, muss es das woanders auch werden. Lieber die Gesetzgebung mal angehen.

    Auch wenn der normale Menschenverstand bei sowas nur noch den Kopf schütteln lässt, sieht man hier mal wieder, dass Recht haben, im Recht sein und Recht bekommen was ganz anderes ist. Leider.

  17. Ich meint: (18.1.2010 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Denkt denn keiner an die Kinder?

  18. Mutter mit Kind meint: (18.1.2010 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    Wieso benutzt sie nicht den "Mutter mit Kind"-Parkplatz?? ;-)

  19. Lothar meint: (18.1.2010 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    Um mal wieder auf die formalrechtliche Seite zu kommen:
    Auch ein Behindertenausweis reicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht aus. Es muss ein spezieller Parkausweis, der von den Kommunen auf Antrag ausgegeben wird, ausgelegt werden, ansonsten bekommt man auch als Behinderter ein Ticket!
    Wenn dieser Ausweis fehlt, dann braucht das Gericht eigentlich nicht weiter zu argumentieren, es ist in jedem Fall ein Verstoss gegen die StVO.

  20. Papierschiff meint: (18.1.2010 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @Lifeguard bitte nochmal mit dem thema gleichberechtigung beschäftigen, danach können wir weiterreden.

    @12 zur not helfe ich ihnen auch gerne zu einer behinderung, falls der meinung sind, dass menschen mit behinderungen es besser haben in diesem land..

    allgemein zum thema: es mag vielleicht von der rechtssprechung richtig sein (und die definition der behinderung ist nunmal, dass es langfristig ist…) -jedoch weiß ich nicht warum eine schwangere frau dort nicht auch parken sollte. dann sind es halt keine behindertenparkplätze mehr sondern eher parkplätze für leute mit körperlichen & psychischen problemen (oder wie auch immer man das nennen will).

  21. Fawkes meint: (18.1.2010 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Die Frau hat gedacht sie kommt durch und das ist sie eben nicht. Und weil sie zu dumm/arrogant/mutmaßlich reich war, das zu kapieren hat sie ordentlich einen rein gekriegt. Ist doch super!

  22. Driver meint: (18.1.2010 um 11:38) AntwortenReply to this comment
  23. Ferrarifahrer meint: (18.1.2010 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Ich parke regelmäßig bei Baumärkten, Supermärkten etc. auf Behindertenparkplätzen. Sie sind breit, beim Einang gelegen und meistens frei. Warum ich das mache? Ganz einfach: um mein Eigentum zu schützen. Der Respekt vor fremden Eigentum ist leider heute nicht mehr weit verbreitet in Deutschland. Halte ich auf regulären Parkplätzen, wird mein Auto regelmäßig durch Anstoßdellen verschönert. Es ist also nichts anderes als Notwehr…

  24. Uwe meint: (18.1.2010 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Wenn wir jetzt auch noch anfangen für schwangere Behindertenausweise ausstellen, dann hat ja bald jeder einen wegen irgendeinem Mist. Ich musste mal nach einer Knie-Op 4 Wochen auf Krückenlaufen, konnte das Knie aber schon beugen, es durfte halt nur nicht belastet werden. Also war Auto fahren kein Problem. Wenn da oben im Bericht jetzt ich mit meinen 22 Jahren und Krücken stehen würde, würden hier schon Messer gewetzt und Fackeln entzündet werden.

    Achja: Würden "Mutter + Kind" Parkplätze, "Vater + Kind" heißen hätte schon irgendeine Feministin vorm BGH Steuergelder verschwendet, im Zweifelsfall halt "Herr Weißer".

  25. Völlig richtig meint: (18.1.2010 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Im Endergebnis ein völlig richtiges Urteil.

    BTW: Während Behindertenparkplätze ihre Berechtigung haben, gehören Frauenparkplätze abgeschafft. Frauen werden immer dreister und glauben, ihre "Behinderung als Frau" rechtfertige es sogar, Behindertenparkplätze zu okkupieren. Hab selbst auch schon ein Knöllchen kassiert – mit Gipsbein, weil mein Fahrer und ich länger in der Arztpraxis brauchten als vorgesehen und ich insbesondere mit dem Gipsbein nicht so schnell zum Parkplatz zurückhumpeln konnte. Die Parkscheibe war da abgelaufen.

  26. Lifeguard meint: (18.1.2010 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Allgemein. Um ein AG (Außergewöhnlich gehbehindert) zu bekommen, dauert es meist 6 monate. Bis das also durch ist, ist man nicht mehr Hochschwanger. Auch bekommt man ein AG nur dann, wenn man nicht mehr 50 Meter laufen kann. (Hab grad den Spaß mit meinen Großeltern.)

    @Papierschiff. Als Besitzer eines Mittelständischen Unternehmens darf ich mich bei jeder Personaleinstellung mit diesem Gesetz rumärgern. Darf ich doch meist nicht den wahren Grund für eine Nichteinstellung nennen, obwohl dies den abgelehnten bei weiteren Bewerbungen helfen könnte.

    @ Völlig richtig:
    Warum Frauenparkplätze in Parkhäusern sind doch vollkommen in Ordnung. Zum einen sinkt dann für dich auf den Restlichen Parkplätzen opfer eines Parkremplers zu werden. (Nach der Versicherungsstatistik liebstes Frauendelikt)
    Auch wissen jetzt die Sittenstrolche, wo sie hingehen sollen, und lassen dich in den restlichen Etagen in Ruhe.

  27. Kritiker meint: (18.1.2010 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    So ein Unsinn. Eine Schwangere kann auch einen Tag vor der Entbindung ganz normal gehen. Eine Ausnahme sollte man nur dann machen, wenn die Frau nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt des Parkens bereits die Wehen eingesetzt hatten. Dann wird es mit dem Gehen schwieriger.

    Übrigens braucht man den Mutterpass beim Arzt. Wenn er hinter der Windschutzscheibe liegt, dann war sie wohl shoppen und nicht beim Arzt.

  28. Jochen meint: (18.1.2010 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Hochschwanger ist man aber auch nicht sein Leben lang. So also wie auch Leute mit z.B. Gipsbein bzw. Angehörige nicht auf Behindertenparkplätzen dort parken dürfen, ist das auch bei Schwangeren so. Selbst wenn man z.B. nicht gefahren werden könnte und vor der Tür rausgelassen werden könnte, wird man dadurch ja nicht am normalen Leben gehindert bzw. erschwert es für diese Leute nicht die Teilhabe daran. Denn wenn sie wieder gesund sind oder ihr Kind geboren haben, können sie wieder normal gehen. Behinderte würde durch nicht vorhandene Parkplätze wohlmöglich gar nicht erst den Weg antreten, die jeweiligen Einrichtigungen (Amt, Supermarkt, Laden xyz, usw) erreichen. Und das eben nicht nur für eine relativ kurze Zeit.

  29. Kritiker meint: (18.1.2010 um 11:54) AntwortenReply to this comment
  30. whocares meint: (18.1.2010 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @Mithos: "Bei 38-fach gebrochenem Bein ist es schon verboten, überhaupt noch ein Fahrzeug zu führen."
    Kommt drauf an, welches der beiden Beine. Beim linken wäre das bei meinem Auto kein Problem. ;)

    @Ferrarifahrer: Auch wenn Du ein Troll bist: Denselben Effekt erreicht man auch ohne die Einbeziehung der Rolli-Parkplätze. Je weiter vom Eingang weg, desto mehr Chance auf einen Randparkplatz und Abstand zum verbleibenden Parknachbarn. Man muß dann aber weiter laufen.

    @uv: Dieses Urteil hatte ihr Lieblingsrichter aus Bad Salzungen schon am 29.9. gebloggt…

  31. J. S. meint: (18.1.2010 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @12
    Tja, und die Behinderten können auch nichts dafür, dass sie zu einer Minderheit gehören.

    Und die Gesetzeslage ist ganz einfach:
    Behindertenparkplatz nur mit Behindertenparkschein.
    Alles andere ist nicht erlaubt.
    Kann man sich doch gut merken.

    Genauso ist es bei den kostenpflichtigen Parkplätzen:
    Parken nur mit Parkticket.
    Wer dies nicht tut, kriegt ein Knöllchen.
    Kann man sich auch gut merken.

    Und wenn man sich diese eigentlich einfachen Regeln merkt, wird man auch keine Probleme mit Polizei oder Politessen bekommen.

  32. Olli meint: (18.1.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @Tobi:

    Ein Auto ist keine Person.

    Bitte diesen Satz 100 mal wiederholen.

    Aber finde das immer lustig man kann die Reaktionen vorhersehen wenn es um Autos geht.

  33. Christian meint: (18.1.2010 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Ich habe nie verstanden warum gerade Mediziner so gerne in mit dem Auto vergleichsweise schlecht erreichbaren Innenstadtlagen ihre Praxen eröffnen. Dass mein Zahnarzt und mein Allgemeinmediziner in der Innenstadt ihre Praxis haben kann ich ja noch verstehen und verkraften. Dann fährt man halt mit dem Bus, Rad oder investiert Zeit, Geld und Nerven in die Parkplatzsuche. Als ich vor 2 Jahren allerdings einen Hexenschuss hatte und zu meinem Orthopäden musste, dann nur einen Parkplatz geschätzt 1000m von der Praxis ergattern konnte und mich unter höllischen Schmerzen zur Praxis schleppen musste – habe ich mir doch gewünscht mein Orthopäde hätte sich einen anderen Praxisstandort ausgesucht an dem er seinen Patienten Parkplätze bieten kann.
    Und um mich direkt dem Argument zu stellen ich solle mir doch andere Ärzte suchen – einen guten Arzt oder gute Ärztin zu finden dem man vertraut und bei dem man sich gut aufgehoben fühlt ist schon schwer genug und bei der Abwägung "guter Arzt" gegen "gut Erreichbar" siegt dann doch der Wunsch kompetent behandelt zu werden. Ich würde mir nur trotzdem ein Umdenken bei den Medizinern wünschen. Praxis mit 20 Stühlen im Wartezimmer und keine 10 Patientenparkplätze (oder wie bei meinen Ärzten praktisch bei keinem auch nur ein einziger)? Keine gute Idee.

  34. .hiro meint: (18.1.2010 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @Kritiker: Schon mal was von Symphysenlockerung gehört? Da vermeidet man jeden Schritt zu viel.

    .h

  35. Karsten meint: (18.1.2010 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @J. S.:

    Und wenn man sich diese eigentlich einfachen Regeln merkt, wird man auch keine Probleme mit Polizei oder Politessen bekommen.

    Wer weiß. Leuten, die das Auto von Hochschwangeren abschleppen lassen, würde ich wenig ver- und einiges zutrauen.

  36. sb meint: (18.1.2010 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Also ich war auch mal schwanger, und konnte damals noch gut laufen. Gut, wenn die Frau Zwillinge oder Drillinge bekam/bekommt – in Ordnung.
    Wobei ich das mit der langfristigen Beeinträchtigung auch etwas merkwürdig finde.

  37. Kalliey meint: (18.1.2010 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Finde ich völlig korrekt. Meine Frau ist auch schwanger, jetzt das 2. mal und durchaus fit genug um auch mal 500 Meter am Stück zu laufen.

    Ich wünsche mir hingegen das man ebenso strikt gegen Falschparker auf Mutter-Kind-Parklätzen handelt, hier findet man nur zu oft, junge faule Menschen oder alte Menschen ohne Behindertenausweis die zu faul zum laufen sind und nicht begreifen, dass solche Parklätze extra breiter sind um die Kinder leichter rein und rausnehmen zu können. Aber rumheulen können die dann wie die Weltmeister wenn eine Mutter einen normalen Parkplatz nutzen muss und beim Kind ein oder auspacken die Türe versehentlich (aus Platzmangel) gegen das nebenstehende Auto kracht.

  38. wirelesslankabel meint: (18.1.2010 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    @Mutter mit Kind: Ist ein "Mutter mit Kind Parkplatz" nicht diskriminierend für alle Väter?

    Bei uns beim REWE gibt es "Eltern-mit-Kind-Parkplätze", finde ich wesentlich besser. Obwohl ich da auch immer böse angeschaut werde wenn ich da parke mit meinen 11 und 13 Jahren alten Kindern.

  39. Melvenue meint: (18.1.2010 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    So, nun mal das Wort einer Schwangeren: Ich finde es absolut korrekt, dass das Auto dieser Schwangeren abgeschleppt wurde! Ich bin selbst im 7. Monat, hab nen ordentlichen Bauch und das schon zum zweiten Mal, da ich mein 2. Kind erwarte. Wenn eine Schwangere nicht mehr in der Lage ist ein paar Meter weiter zu laufen als sie es grad möchte, dann sollte sie sich erst recht nicht mehr hinter ein Steuer setzen, denn das beengte sitzen im Auto ist viel anstrengender als ein paar Meter zu laufen.
    Mir ist selbst klar, dass eine Schwangere etwas mehr Platz zum aussteigen braucht, da sie sich mal nicht eben so durch nen engen Türspalt quetschen kann. Aber dann suche ich mir entweder einen Parkplatz wo ich genügend Platz habe, oder ich lasse mich fahren, vor der Praxis absetzen und mein Fahrer kann dann in Ruhe einen Parkplatz suchen.
    Es stimmt schon: Schwangere sind NICHT behindert.

  40. ich meint: (18.1.2010 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @Christian (33):
    "Ich habe nie verstanden warum gerade Mediziner so gerne in mit dem Auto vergleichsweise schlecht erreichbaren Innenstadtlagen ihre Praxen eröffnen."
    Häufig sind diese Innenstadtlagen aber sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Da könnte es durchaus einen Zusammenhang geben…

  41. Erich meint: (18.1.2010 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Nichts gegen Frauenparkplätze. Nachdem meine Holde ständig in die Garage rempelt, finde ich gut, dass die Mädels ihre eigenen Parkplätze haben.

  42. notorischer_falschparker meint: (18.1.2010 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Ich trage meine Frau vom Parkplatz zur Praxis und parke dann das Auto um. In diesem Fall aus Bayern, wo der Mutterpass ignoriert wurde und das Auto abgeschleppt, wäre das Känguru hilfreich gewesen.
    http://www.youtube.com/watch?v=81szj1vpEu8

    Der Fall aus Bayern wirft doch Fragen auf. Wurde rein aus Prinzip abgeschleppt oder setzte ein Behinderter sein Recht durch? Das Känguru wäre in beiden Fällen hilfreich für die Schwangere gewesen. Aber vielleicht war die Frau des Behinderten ebenfalls schwanger und mußte in die Klinik. Da fällt es dann schwer abzuwägen. Also hält man für den Fall der Fälle die Behindertenparkplätze in Bayern lieber gleich frei von Autos schwangerer Frauen.

  43. Rabenpriester meint: (18.1.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Tjo, die Römer waren da schon weiter. Da galten schwangere Frauen zwar nicht als behindert, denn solche Frauen solle man hochachten und sie würden die ehrenvollste menschliche Aufgabe verrichten, aber dennoch beeinträchtigt (nachzulesen irgendwo in Digesten 21. Scho ne Zeit her…). Gab es damals auch schon Parkplatzprobleme? Keine Ahnung. Aber ich find das schon 'ne ziemliche Sauerei, gerade wenn man bedenkt, wie Abschleppunternehmen abzocken und dass man durchaus mal nett sein könnte. Wer hat die wohl verpfiffen?

  44. SwENSkE meint: (18.1.2010 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Wer nicht wirklich mit einer Behinderung leben muß, hat auch auf einem Behindertenparkplatz nichts verloren.
    Und an all die Schlaumeier, die Behinderten das Recht auf einen soöchen Parkplatz absprechen wollen – man sollte ihnen wünschen, daß sie mal ein paar Wochen auf einen Rollstuhl angewiesen wären. Die Behindertenparkplätze sind nämlich i.d.R. extra breit, auf einem normalen Parkplatz käme z.B. ein Rollstuhlfahrer niemals aus dem bzw. in's Auto.
    Die paar Behindertenparkplätze stören mich nicht, ich stelle mich auch nie auf einen – ganz im Gegensatz zu den sogenannten Frauenparkplätzen in Parkhäusern. Die sind dermassen unsinnig (Männer sind statistisch einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt Opfer einer Gewalt-/Straftat zu werden) und ausserdem diskriminierend, daß ich mich grundsätzlich auf einen dieser Plätze stelle.

  45. ihk_versteher meint: (18.1.2010 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Schwanger ist krank und nicht behindert!
    Das haben meine Frau und ich schriftlich von der IHK. Sie hatte vor ca. 10 Jahren eine Prüfung und schriftlich angefragt, ob sie als hochschwangere nicht eine Prüfungszeitverlängerung bekommen könnte wie Behinderte auch (wg. häufiger Toilettenbesuche).
    Die schriftliche Antwort:
    Schwanger ist keine Behinderung sondern eher eine vorübergehende Krankheit, deshalb kann kein Bonus gewährt werden.
    Btw. weiß hier jemand, wie man eine Kammer gründet? Würd' mich auch gern dusselig verdienen :-o

  46. Schleppnetz meint: (18.1.2010 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Die Dame hat einen Fehler gemacht. Hätte sie ihre "Handy"nummer und eine Notiz mit der Angabe wo sie sich befindet hinter die Windschutzscheibe gelegt, dann wäre das Abschleppen ohne einen vorherigen Anrufsversuch durch die OrdnungsbeamtIn rechtswidrig gewesen.

  47. Tobi meint: (18.1.2010 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Was wollen sie mir ihren Kommentar sagen? Das es ok ist, dass man Autos mutwillig demolieren darf, wenn sie falsch parken? Dass Autos keine Gurte haben?

    Ich kann mich übrings nicht erinnern, dass ich mal falsch geparkt hätte bzw. anderweitig negativ im Verkehr aufgefallen bin.

  48. Robson meint: (18.1.2010 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    klar: im ersten Moment ist man bei der Frau, aber schon bei näherem Hinsehen wird deutlich, dass sie nicht behindert ist u einfach ihren Vorteil gesucht hat.

    Wie oben geschrieben. So wie die Richter geurteilt haben, ist die Rechtslage. Ein völlig schlüssiges Urteil.

    Man bedenke nur mal, wenn man den Schwangeren Frauen die Rechte der Behinderten beim Parken zuspricht, wo dann noch?
    Und ab welchem Monat darf man dann dort parken? Viele Frauen sind auch noch im Endstadium sehr mobil.

    Ich finde das Urteil richtig!

  49. fh meint: (18.1.2010 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @Schleppnetz: Nö.

    Der die Umsetzung anordnende Polizeibeamte führte kein dienstliches Telefon mit sich und ließ das Fahrzeug abschleppen, ohne zuvor den Versuch zu unternehmen, über die Handynummer den Fahrer des Fahrzeugs zu erreichen.

    Dies fand die Billigung des Gerichts.

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer sei ein Polizeibeamter grundsätzlich nicht verpflichtet, Ermittlungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrzeugführers anzustellen.

    http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20020527.06146.html

  50. 124C41+ meint: (18.1.2010 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @Mithos:
    Mithos,
    bist du formaler Jurist? – Du hast die Symbolik nicht im Ansatz verstanden. Der Unterschied zwischen Symbolik und verdrehten Rechtsvorschriften, bzw insbesondere sogar Ethik und Rechtsempfinden, passt nicht in das gesamte Colosseum. Ach so, . findest Du den Tag-Anfang?

  51. Schleppnetz meint: (18.1.2010 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    @fh:

    Ich habe es ja auch anders geschrieben: "und eine Notiz mit der Angabe wo sie sich befindet hinter die Windschutzscheibe gelegt".

    Es ist richtig, dass die Rechtsprechung das bloße Hinterlassen einer "Handy"nummer nicht ausreichen lässt. Anders liegt aber der Fall, wenn der Falschparker einen individuell ausgefüllten Zettel hinterlässt mit konkreten Angaben zum Aufenthaltsort sowie einer Zeitangabe, innerhalb derer der Vollzugsbeamte mit dem Erscheinen des Falschparkers rechnen darf. Also etwa: "Bin bei Dr. x in der x-Straße. Bei Anruf bin ich in drei Minuten wieder da."

    Das ergibt sich im Übrigen auch aus der zitierten Pressemitteilung. Nämlich: "Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer sei ein Polizeibeamter grundsätzlich nicht verpflichtet, Ermittlungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrzeugführers anzustellen. Diese seien nur dann ausnahmsweise geboten, wenn aufgrund eines deutlich sichtbaren Hinweises darauf, dass der Fahrer in der Nähe ist und kurzfristig aufgefunden werden kann, eine sofortige Ermittlung seines Aufenthaltsortes möglich."

  52. Simon meint: (18.1.2010 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    "Bin bei Dr. x in der x-Straße. Bei Anruf bin ich in drei Minuten wieder da."

    Finde bei solchen Zetteln sollte es die doppelte Strafe geben, da man sich ja vollkommen Bewusst ist was unrechtest zu tun aber trotzdem verlangt im Falle eines entdeckt werden keinen Schaden zu haben.

    "Liebe Feuerwehr, ich stehe in der Feuerwehrzufahrt, falls ein Brand ausbricht rufen sie mich bitte an, bin in 5 min da…."

    "Liebes Finanzamt, falls sie festellen, dass ich Einnahmen in Höhe von 100 000 nicht angegeben habe rufen Sie mich bitte an, ich werde sofort meinen Bescheid korrigieren"

    "Liebe Filmindustrie, falls Sie das Copyright auf einen Film dieser Seite besitzen, bitte schreiben Sie eine Mail und ich werde den Download sofort unterbinden"

  53. Olli meint: (18.1.2010 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    @Tobi:

    Hab ich das gesagt? Nein.

  54. heldt meint: (18.1.2010 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Kommt auf's Kind an, ob die Beeinträchtigung schwer und langfristig ist, würde ich mal behaupten…

  55. Lars meint: (18.1.2010 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @ Simon
    Bedenke vor allen Dingen, was für eine schwerwiegend rechtswidrige Tat Parken auf einem Behindertenparkplatz als Nicht-Berechtigter darstellt.
    Bei solchen zumeist eher im bagatellbereich angesiedelten Falschparkfällen können solche Regelungen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl durchaus richtig sein.

    Vergleich zur Steuerhinterziehung und Urheberrechtsverletzung ist schon sehr weit hergeholt.

  56. Fan meint: (18.1.2010 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Was reitet eine Hochschwangere, dass sie Auto fährt?!

  57. Olli meint: (18.1.2010 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @Fan:

    Also ihr Freund isses nicht.

  58. Surp meint: (18.1.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Finde das Urteil voll Ok, wäre es schwangeren erlaubt auf den Behinderten -Parkplätzen zu parken… wenn ich so manche Kundinnen bei uns in der Arbeit sehe, die hätten wohl dann nen kostenlosen dauerparkplatz für Jahre.

  59. Melvenue meint: (18.1.2010 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @wirelesslankabel was hat man auch mit einem 11 und 13 jährigen Kind auf dem Eltern-Kind-Parkplatz zu suchen? Sorry, aber so Leute gehören genauso abgeschleppt, wie Schwangere auf nem Behinderten-Parkplatz. Diese Parkplätze sind für Eltern mit Kleinkindern, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen und dafür braucht man Platz. Sprich für Eltern mit Kindern im Kindersitzalter.
    @ihk-versteher mit dieser Aussage hat die IHK wohl auch nen Platz auf dem Behindertenparkplatz verdient, allerdings den für geistig behindert….. sorry, aber ne Schwangerschaft ist auch in keinsterweise eine Krankheit

    Es gibt natürlich sehr viele Frauen, die sich auf der Tatsache dass sie schwanger sind ausruhen wollen und wegen jedem noch so kleinen Müll bevorzugt werden wollen. Frauen sollen sich halt mal bevor sie schwanger werden darüber informieren was auf sie zukommt und was so eine Schwangerschaft mit sich bringt.

    @Heldt, es kommt auch nicht aufs Kind drauf an wie Lange oder wir schwer die Beeinträchtigung ist, nach der geburt ist jede Schwangerschaft vorbei, jedenfalls hab ich noch von keinem Fall gehört wo das nicht so war.

    Argumente liest man hier, echt nur noch zum Kopfschütteln!

  60. Simon meint: (18.1.2010 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    @Lars
    könnte man. Allerdings denke ich, die Politessen/Polizisten/Ordnungsämter haben besseres zu als beim Fahrzeug rumzustehen und darauf zu warten, dass der Fahrzeugfüher auftaucht.
    Ich finde es ja auch gut, wenn mal ein Auge zugedrückt wird, allerdings sehe ich es nicht als Aufgabe der Parkplatzkontrolleure an, dem Verursacher hinterher zu telefonieren. Dies zu Verlangen finde ich dreist und deswegen auch noch vor Gericht zu ziehen noch schlimmer.

  61. Shamo meint: (18.1.2010 um 22:47) AntwortenReply to this comment

    @Lifeguard: Schon mal daran gedacht, dass Behinderte oft auch einfach mehr Platz zum Aussteigen brauchen, wenn sie z.B. Rollstuhlfahrer sind? (Ja, das geht, die Steuerung des Autos ist dann nur eine andere – komplett per Hand -, auch wenn man z.B. querschnittsgelähmt ist kann man ein Auto fahren!) Oder bist du auch dafür, dass einfach alle Parkplätze vergrößert werden, damit auch das kein Problem mehr ist? Sind dann leider nur noch halb so viele Parkplätze, aber Hauptsache, keiner darf näher parken als ich, hm?

  62. Siggi meint: (19.1.2010 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    Schwerbehinderte, die berechtigt auf diesen speziellen Parkplätzen parken dürfen, haben es eigentlich schon schwer genug, da muss man denen nicht auch noch die großen Parkplätze wegnehmen, bloß weil man mal "kurz" im Aldi ist. Und dann noch kurz beim Schlecker. Ach, bei dm ist Angebotstag? Egal. Der Q7 als Krankenfahrstuhl steht ja sicher. Zum Kotzen.
    Rücksichtnahme, Benehmen und ansatzweises Regelnbeachten sind heutzutage Glückssache. Wetten, daß beim Abbiegen in den Schwerbehindertenparkplatz nicht geblinkt wird :-) ??
    Zu den ausgelegten Zettelchen: dreist ist gar kein Ausdruck! Da gab es doch mal ein Urteil, wo jemand ind er Bäckerei direkt nebenan war, das kann ich nachvollziehen, da sieht man ja, was passiert. Aber "ich bin bei Dr. Müller im SM-Club, komme bei Anruf sofort" wäre ja noch schöner und herrlich zweideutig…

  63. Arno Nyhm meint: (19.1.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Zusätzliche reservierte Parkplätze müssen her, für Schwangere, beiderlei Geschlechtes. Ich habe Männer gesehen, die hatten an ihrer Schwangerschaft schwerer zu tragen als die meisten werdenden Mütter.

    In öffentlichen Bussen in Indien gibt es reservierte Sitzplätze für Wanderheilige und Freiheitskämpfer; als Rucksacktourist konnte ich mich nie entscheiden, welcher dieser Personengruppen ich mich stärker zugehörig fühlte.

  64. Hans meint: (19.1.2010 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Die Leute die sich hier damit brüsten auf Behindertenparkplätzen zu parken haben eins nicht verstanden: Geistige Behinderung berechtigt nicht zur Nutzung!

  65. Christian meint: (19.1.2010 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mit meiner gehbehinderten Oma einkaufen fahre, dann stelle ich mich meist quer über mehrere Parkplätze, da ist dann genug Platz für sie zum Aussteigen (sie ist auf einen Rollader angewiesen). Funktioniert bestens. Die Entfernung ist nicht das primäre Problem bei ihr. Nur benötige ich um ihr beim Ein- und Aussteigen zu helfen eben entsprechend Platz. Gab noch nie Probleme.

  66. Tom meint: (19.1.2010 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Jetzt kommen die Lebensgeschichten. OweiOwei Stalingrad lässt Grüssen.

  67. Carola meint: (20.1.2010 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    Ich habe nichts gegen Behindertenparkplätze, ich finde es gut, dass es sie gibt.
    Allerdings (dafür können jedoch die Inhaber solcher Ausweise nichts), finde ich es eine Frechheit dass vor Behörden, Gerichten etc. grundsätzlich nur Parkplätze für Bedienstete und Behinderte sind (wobei ich manchmal nicht weiß wo da der Unterschied sein soll..)
    Otto-Normal-Parker muss (auf Grund seiner körperlichen Unversehrtheit) am A*** d. Welt parken. Das gehört abgeschafft, nicht die Behindertenparkplätze..

  68. Flying Circus meint: (20.1.2010 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    @Carola:

    Könnte daran liegen, daß Raum für Parkplätze meist eher knapp ist. Dann wägt man ab.
    Parkplätze für Angestellte finde ich völlig ok, Parkplätze für Behinderte sogar ein Muß.
    Ich bin gesund und kann problemlos öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Für einen Rollstuhlfahrer kann es durchaus bequemer sein, sein Auto zu nehmen. Dann reicht ein normaler Parkplatz nicht aus.

    Übrigens, der Angestellte soll Ihrer Logik zufolge ruhig jeden Tag am Allerwertesten der Welt parken, dem Kunden kann man das nicht ein einziges Mal zumuten? ;-)

  69. Horst meint: (20.1.2010 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Otto Normalparker kann seinen bequemen Hintern auch ein paarmal am Tag etwas bewegen, denn es gibt kein Menschenrecht auf Faulheit und möglichts bequemen Weg zwischen Auto und Ziel.

  70. Andreas meint: (7.4.2011 um 07:32) AntwortenReply to this comment

    @Flying Circus

    "Ich bin gesund und kann problemlos öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Für einen Rollstuhlfahrer kann es durchaus bequemer sein, sein Auto zu nehmen."

    Ich will jetzt nicht gemein sein, aber wenn es nur um die Bequemlichkeit gehen würde, dann wären Behindertenparkplätze unnötig. Ich als schwerst Gehbehinderter habe aber sehr oft nicht die Alternative den ÖPNV zu nutzen, bin also auf mein Kfz wirklich angewiesen um von A nach B zu kommen.

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